Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

§ 7 wollen Sie neu fassen und haben hier nur noch die richterliche Unabhängigkeit der Gerichte. Wir haben aber zum Beispiel bisher noch im Gesetz stehen, dass wir auch keine Auskünfte erteilt haben wollen, die ein faires Verfahren für Verfahrensbeteiligte infrage stellen könnten. Warum das bei Ihnen rausfliegt, weiß ich nicht, halte ich auch für fragwürdig.

Einen Wertungswiderspruch haben wir auch. Wenn Sie sagen, ein Anspruch kann versagt werden, soweit von der Behörde dargelegt wird, dass die Versagung zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl unabdingbar ist oder nachweislich ein Missbrauch vorliegt, da weiß ich auch nicht, ob das so sinnvoll sein kann. Aber wo ich mich jetzt konkret direkt und nachdrücklich gegen Ihren Vorschlag wenden will, ist, wenn Sie unten dann sagen, also ich muss das leider so formal machen, weil es ja heißt, wenn wir diese Änderung nicht machen, dann ist unser Gesetz bürgerfeindlich. Also

einen bürgerfeindlichen Streichungsvorschlag machen Sie in § 9, da wollen Sie nämlich den Zugang zu personenbezogenen Daten, diese Vorschrift wollen Sie erheblich eindampfen, die ist nur noch relativ kurz gefasst bei Ihnen und das führt zum Beispiel dazu, dass der Erlaubnisvorbehalt eines Betroffenen bei besonders geschützten Daten im Sinne von § 4 Abs. 5 des Thüringer Datenschutzgesetzes bei Ihnen glatt gestrichen wird. Da muss ich Ihnen jetzt mal genauer erklären, worum es sich da handelt. Da steht in unserem Gesetzentwurf in § 9 Abs. 1 im letzten Satz und das ist ganz fundamental und sehr, sehr wichtig, dass diese besonders geschützten Daten grundsätzlich immer nur dann zugänglich gemacht werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Da geht es um hochsensible Daten, nämlich die der rassischen oder ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, sexuelle Orientierung. Das ist fundamental für uns, dass solche Daten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Das streichen Sie in Ihrem Gesetzesänderungsvorschlag und das kann von uns überhaupt nicht hingenommen werden.

Schließlich, und das ist natürlich ein wesentlicher Unterschied zu unserem Gesetzentwurf, regeln Sie in Ihrem Vorschlag, dass grundsätzlich keine Gebühren erhoben und nur Auslagen erstattet werden sollen, allerdings bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € pro Informationszugangsanspruch soll die Verwaltung kostenlos in Haftung und in Arbeit genommen werden. Da halten wir für diese Grenzziehung diesen Freibetrag für zu hoch und deswegen auch nicht für sinnvoll.

Dann haben Sie, und das finde ich grundsätzlich gut, das hatten wir als SPD grundsätzlich uns auch mal vorgestellt, für das Informationsregister, das das eigentliche Herzstück unseres Gesetzentwurfs ist, konkrete Vorschläge gemacht, was alles in dieses Informationsregister hinein soll und natürlich auch bei § 11 a die Ausgestaltung des Informationsregisters und der Veröffentlichungspflichten selber. Da ist sozusagen, können Sie auch sagen, eine Schwäche unseres Gesetzes, dass wir sagen, das überlassen wir einer Rechtsverordnung, weil wir hier Neuland begehen.

Ihr schöner Katalog, der durchaus nett ist, weist allerdings wieder darauf hin, was ich anfangs gesagt habe, dass das Informationsregister, was wir auch wollen in unserem Gesetz, letztlich dann die Einzelanträge überflüssig machen würde.

Zur Evaluierung habe ich ja schon bei der FDP Stellung genommen. Wenn man dann zusammenfasst, was Ihre elementaren Unterschiede sind zu dem, was wir in unserem Gesetz haben, nämlich zum Beispiel die Kostenfreiheit, Höchstfrist von

zwei Monaten, eine konkrete Ausgestaltung des Informationsregisters, dann sind das alles Punkte, die weit über das hinausgehen - kann man ja auch wollen -, was im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes geregelt ist. Damit ist Ihre Behauptung, dass, wenn wir jetzt sachlich mitmachen würden, unser Gesetz sozusagen eine Verschlimmbesserung sei, was man besser gar nicht machen würde oder Informationsrechte beschneide, schlicht falsch. Das stimmt nicht. Sie wollen noch weiter über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hinaus als wir schon hinausgegangen sind und

(Beifall SPD)

auch wir gehen über dieses Informationsfreiheitsgesetz des Bundes schon hinaus,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen ein Transparenzgesetz wie in Hamburg.)

denn das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, was jetzt weiter gelten würde, wenn wir Ihrem Antrag zugestimmt hätten, Herr Adams - Sie kommen ja gleich noch selber dran -, sieht zum Beispiel auch generell Kosten vor,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat das denn vorgemacht? Die SPD.)

das sieht überhaupt keine Beschneidung, also überhaupt keine Höchstfristen vor, da ist sogar nur eine schlaffe Sollvorschrift für die Bescheidung eines Antrags, ein Informationsregister gibt es überhaupt nicht. Deswegen kann ich hier wirklich mit großer Überzeugung und nicht nur aus Koalitionsdisziplin, da würden Sie sich jetzt irren, aber gleichwohl werden Sie uns das gleich wieder liebevoll unterstellen - liebevoll war jetzt wieder ironisch gemeint -, aus vollem Herzen sagen, dass wir hier einen wesentlichen Schritt vorangekommen sind. Wenn wir dann in zwei Jahren beim ersten Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten den einen oder anderen Verbesserungsbedarf erkennen, sind wir die Letzten, die sich dagegen sperren werden.

(Beifall SPD)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte darauf hinweisen, dass ich vollkommen frei gesprochen habe. Das passiert ja auch nur selten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schön. Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion hat sich jetzt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen das sogenannte

Struck’sche Gesetz, das da lautet: „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist.“ Auch das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz unterliegt, wie Sie sehen, dieser Regel, aber ich möchte voranstellen, der vom Innenminister eingebrachte Gesetzentwurf ist gegenüber dem geltenden Gesetz wirklich ein gewaltiger Sprung zu einer größeren Informationsfreiheit. Der Gesetzentwurf lehnt sich an das Bundesgesetz an und dieses Bundesgesetz hat sich bewährt. Wir werden auch deshalb nicht für die Vertagung und Verschiebung stimmen, um noch einmal auf den Antrag von Herrn Adams einzugehen. In der Anhörung wurden durch den Innenausschuss einzelne Teile des Gesetzes kritisiert. Infolgedessen haben wir einige dieser Anregungen zum Gesetz aufgegriffen und dem Innenausschuss vorgeschlagen, diese einzuarbeiten. Am Ende dieses Prozesses steht nun ein Gesetz, welches nach unserer Auffassung dem in § 1 genannten Gesetzeszweck, dem freien Zugang zu amtlichen Informationen, wie es dort heißt, tatsächlich gerecht wird. Es soll erstens die Transparenz der Verwaltung vergrößern, zweitens die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch den Bürger verbessern und drittens die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft fördern.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja richtig, nur Ihre Ausnah- men sind das Problem.)

Meine Damen und Herren, als Konsequenz aus der in der Anhörung vorgebrachten Kritik wollen wir die Regelfrist zur Bearbeitung von drei Monaten auf einen Monat reduzieren. Die sogenannten Ausnahmen, Ablehnungsfiktion, also die Möglichkeit der Verwaltung, Anträge - ich sage einmal lax - einfach in der Schublade verschwinden zu lassen, wurden aus dem Gesetz gestrichen. Zudem sind die Behörden verpflichtet, dem Bürger schriftlich den Grund darzulegen, warum ihr Informationsersuchen abgelehnt wird. Schließlich wurde das Verbot der kommerziellen Nutzung von Informationsanfragen dahin präzisiert, dass auf der einen Seite die journalistische Nutzung oder journalistische Zwecke hiervon nicht betroffen sind, aber Anfragen etwa zum Zwecke des Adresshandels, weil wir auch darüber schon vor Kurzem diskutierten, weiterhin unzulässig sind.

Meine Damen und Herren, die vorgenommenen Änderungen sind sinnvoll und ich denke auch, sie waren nötig, denn es wäre fatal, wenn der - und ich betone - falsche Eindruck entstünde, das Informationsfreiheitsgesetz sei in erster Linie ein Informationsverhinderungsgesetz, was oft hier unterstellt wird. Wir wollen dafür sorgen, dass die Ämter den Zugang ermöglichen, aber nicht die Ämter vor unliebsamen Anfragen der Bürger schützen. Das ist nicht so und das will ich hier klar noch einmal sagen. Die Informationspflicht gegenüber den Bürge

(Abg. Marx)

rinnen und Bürgern gehört zu den ordnungsgemäßen Aufgaben der Verwaltung. Der nun vorliegende Entwurf schafft hierfür einen verbindlichen und zeitgemäßen Rahmen.

Im Speziellen möchte ich doch noch einmal auf den § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes, der die Schaffung eines zentralen Informationsregisters vorsieht, eingehen. Was bedeutet das? Thüringen wird das erste Flächenland sein, das für den Bürger eine zentrale Stelle schafft, ein zugängliches Register für amtliche Daten und Informationen von öffentlichem Interesse. Die öffentlichen Stellen sind dazu angehalten, eine Übersicht über vorhandene Informationen zu erstellen und zu veröffentlichen. Ich habe darüber auch schon konkret mit den Betroffenen in meiner Kommune beispielsweise gesprochen. Natürlich entsteht erst mal eine gewisse Unsicherheit, was beinhaltet das alles. Aber ich denke, das wird ein Prozess sein, den gerade der Informationsbeauftragte hier sehr positiv und sehr, ich sage auch, aufgeschlossen begleiten wird.

Zu diesen Informationen zählen unter anderem Handlungsempfehlungen, Statistiken, Berichte, anonymisierte gerichtliche Entscheidungen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen. Ich denke, es gibt noch mehr hier zu nennen. Aus dem passiven Recht der Bürger auf Auskunft wird genau an dieser Stelle somit die aktive Pflicht der Verwaltung zur Veröffentlichung von Informationen, die von allgemeinem Interesse sind. Die Vorteile liegen auf der Hand. Das Auffinden von Informationen für die Bürger wird zuerst erleichtert, denn alle Informationen können hier nun gebündelt an einer Stelle eingesehen werden, anstatt dass man immer wieder erkunden muss, wer ist denn zuständig, wo finde ich die Information.

Ein zentrales Informationsregister führt somit zu einer besseren Information der Öffentlichkeit, es ist bürgerfreundlicher, es ist zeitgemäß, indem es die technischen Möglichkeiten nutzt und ihnen Rechnung trägt. Schließlich kann es in Summe sogar zu einer Entlastung der öffentlichen Stellen führen, denn eine einmal aktive Veröffentlichung von Informationen durch die öffentlichen Stellen lässt die Notwendigkeit einer aufwendigen Einzelnachfrage dann oft als nicht mehr notwendig erscheinen.

Meine Damen und Herren, also Transparenz kann hier auch zu einer Entbürokratisierung führen. Ich denke, das wird Ziel gerade des Registers sein.

Meine Damen und Herren, wie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar im Anhörungsverfahren angemerkt hat, steht und fällt der Erfolg eines solchen zentralen Informationsregisters mit der Art und dem Umfang der eingestellten Informationen. Den Rahmen - und da unterscheiden wir uns - soll die Landesregierung in einer Rechtsverordnung bilden. Ich denke, die Möglichkeit, das in der Rechtsverordnung zu tun, ist flexibler und kann auch kurzfristig

Neuerungen, aktuellere Dinge aufnehmen. Wir werden das aufmerksam begleiten und verfolgen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz einschließlich der von uns eingebrachten Änderungen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dirk Adams.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen im Thüringer Landtag, liebe Gäste hier auf der Tribüne! Zunächst einmal, Herr Gumprecht, ich glaube, das mit dem Vertagen und Verschieben ist nicht Anliegen unseres Antrags, sondern Anliegen unseres Antrags ist es, aus diesem Normenpuzzle ein gutes Gesetz zu machen, das in seiner Einfachheit dann auch wirklich die Wirkung entfaltet, die Sie ja zu Recht beschrieben haben. Vertagen und verschieben, ich glaube, das war ein anderer Tagesordnungspunkt, den wir heute schon abgeschlossen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das derzeit vorliegende Gesetz - ich sagte es vorhin schon - ist ein schlechtes Gesetz. Um das ganz kurz auch noch mal auszuführen, in den letzten zwei Jahren sind 56 Anträge auf Grundlage dieses Gesetzes gestellt worden. 33 davon sind sofort abgelehnt worden, 18 sind vollständig beantwortet und fünf sind teilweise beantwortet worden. Dieses Gesetz wirkt nicht. Meiner Meinung nach ist auch der jetzt vorliegende Vorschlag nicht geeignet, wirklich die Sachen besser zu machen. Frau Marx, man kann über alles streiten und ich glaube, die Debatte zeigt, dass wir sie in großer Sachlichkeit führen, aber wer sagt, dass dieses Gesetz mit Ihren Änderungsanträgen ein gut durchdachtes Gesetz ist, der stößt natürlich sofort darauf, was Herr Fiedler in der Berichterstattung gesagt hat. Vor 48 Stunden haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt, den Sie vor 5 Minuten noch einmal geändert haben, und zwar nicht, weil es redaktionell war, sondern weil es kann gar nicht redaktionell gewesen sein - wir Sie ja darauf angesprochen haben, dass Sie hier diese voraussichtlichen Kosten haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben Sie darauf angesprochen, dass Sie das machen müssten, und Sie haben im Ausschuss gesagt, nein, genau so wollen wir das. Die Kostengrundlage soll übermittelt werden. Das ist enttäuschend, weil die SPD im Sommer dieses Jahres einen anderen immer noch veröffentlichten Gesetzentwurf publiziert hat, der steht im Netz, und in der

(Abg. Gumprecht)

Begründung zu diesem Gesetzentwurf haben Sie den Gedanken, den wir heute hier ausführen, selbst schon gesagt. Sie haben gesagt, ich zitiere - also Sie beziehen sich auf das bisherige Gesetz -, „da sich der Informationssuchende die Grundlagen eines Informationsanspruchs erst zusammensuchen muss“, Normenpuzzle. Genau das Gleiche machen Sie wieder. Sie definieren zwar Ihren Informationsanspruch klarer, in Ordnung, aber Sie haben so viele Ausnahmen, dass derjenige sich durch alle Paragraphen durchsuchen muss - ich darf zwar, aber was steht dem noch entgegen. Es bleibt dabei ein Normenpuzzle und deshalb, sagen wir, brauchen wir ein neues Gesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nur noch zwei Beispiele sagen, warum dieses Gesetz nicht gut ist. Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, ist ein schlechtes Gesetz. Sie haben den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit in dieses Gesetz geschrieben, das ist gut. Aber was darf der? Der darf sich so als eine Art Ombudsmann des Problems noch mal annehmen und darf dann die gleichen Fragen stellen. Er darf eben nicht in die Diensträume gehen und sagen, ich will die Unterlage einsehen, warum gebt ihr die Information nicht. Es ist ein zahnloser Tiger.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein zahnloser Tiger in der Frage der Informationsfreiheit heißt, dass Informationsfreiheit durch dieses Gesetz nicht wirklich ermöglicht wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem - wir haben das ausführlich dargestellt - verstoßen auch Regelungen gegen EU-Richtlinien und gegen das Informationsweiterverwendungsgesetz des Bundes. Das hat sich nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgedacht, sondern das hat der Datenschutzbeauftragte des Freistaats in seine Stellungnahme geschrieben. Ich glaube, spätestens an der Stelle wussten alle, wenn man das analysiert, dass man einen Änderungsantrag mindestens braucht. Auch wir haben einen erarbeitet. Wir haben ihn am 06.12. mit Vertretern der LINKEN - das war sehr freundlich, dass sie mitgewirkt haben -, mit dem Datenschutzbeauftragten, mit netzwerk recherche e.V., mit Greenpeace, mit dem Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbands und dem Vorsitzenden von Mehr Demokratie über mehrere Stunden diskutiert. Am Ende dessen haben wir unseren Änderungsantrag verworfen, weil am Ende dessen immer nur ein Normenpuzzle stehen kann, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses neue Gesetz, das wir wirklich brauchen - und ich glaube, Frau Marx, Ihre Kritik am Hamburger Transparenzgesetz ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen -, setzt Maßstäbe für die Informationsfreiheit und diese Maßstäbe hätte ich mir auch in Thüringen gewünscht. Es wäre überhaupt nicht schlimm gewesen, das nun noch zu verbessern,

dann wären wir die Trendsetter gewesen. Aber hinter diesem Anspruch auch gern zurückzubleiben, das ist blass.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentin hat vor einigen Tagen eine Plattform eröffnet, in der die Bürgerinnen und Bürger mit diesem Parlament in Interaktion treten können und sagen können, wir beraten gemeinsam Gesetze. Und welches, wenn nicht dieses Gesetz gehört dort rein, um damit eine neue Debatte beginnen zu können. Deshalb werben wir ausdrücklich dafür, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, der den Weg frei macht für ein neues, ein echtes Thüringer Transparenzgesetz. Sollte das abgelehnt werden, werden wir den Anträgen von FDP und LINKE zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Es hat sich des Weiteren Abgeordneter Dirk Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nahezu genau wie der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde, verlässt er ihn leider auch wieder, nämlich überstürzt und ohne den ernsthaften Willen, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das der heutigen Zeit und dem Anspruch, Informationsfreiheit zu ermöglichen, auch entspricht.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf hat durch die Stellungnahmen der Anzuhörenden erhebliche Kritik erfahren, meine Damen und Herren. Aber statt diese ernst zu nehmen, anstatt auf die Kritik einzugehen und sie wirklich auszudiskutieren, wird eine Stunde vor dem Beginn des Plenums am Mittwoch ein Ausschuss anberaumt und uns ein Änderungsantrag von CDU und SPD vorgelegt.