Dirk Adams

Sitzungen

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Warum gibt es einen Staat, warum gibt es dieses Parlament, das eine Ministerpräsidentin wählt, die hinterher Minister beruft, die zusammen eine Regierung bilden und dann gemeinschaftlich die Exekutive gestalten, ihr voranstehen und exekutive Gewalt ausüben? Am Anfang dieser Fragen stand in unserer Geschichte das Eingeständnis aller, dass der Kampf jede und jeder gegen jeden zu nichts führt, niemandem nützt, allen schadet. Es wurde die Gewissheit geboren, dass alle der Gewalt abschwören müssen und nur etwas Höheres, nennen wir es den Staat, noch ein Gewaltmonopol hat. Mit diesem Gewaltmonopol ausgestattet, soll dieser Staat jede und jeden vor Gewalt schützen, mindestens aber jede und jeden, der dennoch Gewalt ausübt, zur Rechenschaft ziehen, und zwar ohne Ansehen der Herkunft und dessen, was man ist. Mit diesem Grundgedanken war ein wichtiger Baustein für unseren modernen Rechtsstaat gelegt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Unser Staat, die Bundesrepublik Deutschland, bekennt sich zuallererst zum Schutz der Menschenwürde. Das Leben ist die vitale Grundlage der Menschenwürde. Schafft es der Staat nicht, das Leben zu schützen, hat der Staat versagt. Im hier zu untersuchenden Fall hat der Staat versagt. Wir stellen das unmissverständlich fest.
Auch im Namen meiner Fraktion und, wie Sie gehört haben, für alle Kollegen hier im Thüringer Landtag, möchten wir uns bei den Opfern und den Familien der Opfer entschuldigen und um Verzeihung bitten. Vielen Dank, dass Sie zu uns gekommen sind.
Die große Frage bei dem Vertrauen, das ich gerade beschrieben habe, das die Menschen in den Staat haben müssen, die große Frage war für uns auch, ob unsere Aufklärung, die vor allen Dingen auch Missstände schonungslos benennen musste, ob unsere Aufklärung das Vertrauen in den Staat stärkt oder gar diesem Vertrauen zuwiderläuft. Wir haben uns für den schweren Weg entschieden, um das Vertrauen zu kämpfen und, wie es Kollege Ramelow gesagt hat, nicht einem Versagen des Staates in der Fahndung auch noch ein Versagen in der Aufklärung folgen zu lassen. Diese Verantwortung, die wir damit übernehmen, Herr Kollege Kellner, diese Verantwortung ist unteilbar, nicht relativierbar, nicht verkleinerbar und wir wollen Sie übernehmen.
Dieser Untersuchungsausschussbericht, den wir heute vorlegen, ist nur der erste Schritt. In den fast 70 Sitzungen unseres Untersuchungsausschusses haben wir vieles hinterfragt. Auf einiges will ich eingehen und möchte vorher auch Frau Marx danken, die sehr ausführlich und sehr deutlich hier vieles ausgeführt hat.
Konrad Weiß, einer unserer Sachverständigen, die wir am Anfang gehört haben, ist der Verfasser einer wahrscheinlich ersten soziologischen Analyse über die erstarkende rechte Szene, auch zu DDR-Zeiten. Er hat deutlich gemacht, dass es Rassismus, Antisemitismus auch vor 1998 gab. Anetta Kahane hat den Gedanken fortgeführt und hat deutlich gemacht, was passierte, als diese enorm gewaltbereite Szene Ost - aus „Faschos“ und Skinheads bestehend - auf die wohlorganisierte Szene West der Rechten traf, die sich mit einer ausgeführten und bestehenden, gut präparierten Ideologie zusammentaten und die in einer brisanten, hochgefährlichen Entwicklung über Rostock, Hoyerswerda, Mölln und Solingen auch zum Rechtsterrorismus aus Thüringen führte. Dieser Rechtsterrorismus zog ungebremst und unerkannt über zehn Jahre durch unser Land, tötete Menschen, verletzte viele und hat Banküberfälle begangen, ohne dass wir es erkannten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt in der Natur des Menschen, dass wir uns nicht lange darüber freuen, was wir schon wissen. Dennoch sollten wir einige Dinge feststellen, die wir herausgefunden haben, obwohl die vielen Fragen weiter im Raum stehen bleiben. Ich bin Frau Marx auch sehr dankbar, dass sie deutlich gemacht hat, wir haben für den am Anfang sehr immanent im Raum stehenden Verdacht, dass der Staat mit einem Masterplan gar bei Morden zugesehen hat, keine weiteren Hinweise gefunden. Auch wenn wir das nicht ausschließen können, ist es wichtig, dieses Ergebnis deutlich immer auch als Ergebnis unseres Untersuchungsausschusses zu benennen. Dies ist wichtig, um all denen, die mit Verschwörungstheorien und unsagbarem Unfug sich streckenweise in die Debatte einmischen und damit eben nicht zur Aufklärung beitragen, sondern zur Verunsicherung vieler, hier etwas entgegensetzen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir keine Hinweise auf die große Verschwörung gefunden haben, müssen wir doch drastisch sagen, gefunden haben wir ein politisches Klima des Aufbaus und der Transformation. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber dieses politische Klima führte dazu, dass Menschen als frühe Warner vor einem erstarkenden Rechtsextremismus eben als Nestbeschmutzer gesehen wurden. Ihnen wurde gesagt, ihr redet unser Land herunter, lasst uns nicht zu einer Demonstration gegen die Rechten gehen, lasst uns nicht Gesicht zeigen, wir machen die doch nur erst stark. Meine sehr verehrten Da
men und Herren, das war der falsche Weg, und eine Lehre aus unserem Untersuchungsausschuss ist, nie wieder wegzusehen.
Wir haben auch erfahren, dass unsere Sicherheitsbehörden von einer falschen Theorie, der sogenannten Extremismustheorie, gelenkt waren, die dazu führte, dass man in die falsche Richtung fahndete und bestimmte Merkmale nicht erkennen konnte. Diese Extremismustheorie sagte: Es ist egal, links oder rechts, Rechtsterrorismus, Linksterrorismus, alles müsse gleich aussehen. Sie verblendete unsere Sicherheitsbehörden nicht nur in Thüringen, dass sie den rassistischen Kern der Taten nicht erkennen konnten und damit nicht die richtigen Fahndungsmaßnahmen einsetzen konnten. Wir haben auch in unseren Sicherheitsbehörden viel an Desinteresse, viel an männlicher Selbstüberschätzung in Staatsanwaltschaften und Polizeien gefunden, was, auf die Spitze getrieben, sein Ende im Landesamt für Verfassungsschutz gefunden hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Marx hat, wie ich finde, aus einer unserer Fragen die zwölf Punkte, an denen wir festmachen, dass wir mit großer Kritik auf die Fahndung hier in Thüringen schauen, vorgetragen und ich kann dies übergehen. Vielen Dank dafür.
Deutlich und zu Recht haben alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zuerst auf die Nachrichtendienste geschaut und hier kritisiert. Nachrichtendienste, die die alleinig zur Fahndung berechtigte Polizei behindern oder Informationen zurückhalten, sind nicht akzeptabel und es muss unsere Aufgabe sein, hier etwas entgegenzusetzen und mit ernsthaften Änderungen hier auch gesetzlich voranzugehen. Aber es ist auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, unverzeihlich, dass in den Staatsschutzabteilungen hier in Thüringen wesentliche Grundkenntnisse offensichtlich nicht vorgeherrscht haben. Die EG TEX hätte davon wissen können, dass es die Schriften des „führerlosen Widerstands“ oder „Eine Bewegung in Waffen“ gegeben hat, die eine Anleitung für den rechten Terrorismus waren, eine Anleitung für den NSU waren, mordend durch unser Land zu ziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich das deutlich sagen: Neben der Kritik an Nachrichtendiensten und der Polizei, die zu Recht geäußert wird, wiegt die Verantwortung der Staatsanwaltschaft - und hier die Verantwortung der Staatsanwaltschaft Gera - schwer. Das ist auch unrelativierbar. Die Begründung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man sich damals in einer Aufbausituation und einer sowieso immer personellen Unterausstattung befunden hat, ist
eine Ausrede und diese Ausrede darf nicht weiter gelten.
Umso mehr darf sie nicht gelten, weil wir alle aus dem Jahr 1997 das Schreiben aus dem Innenministerium kennen - es ist Bestandteil unseres Untersuchungsausschusses -, in dem das Thüringer Innenministerium das Justizministerium eindringlich bittet, die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften in Thüringen zu überdenken. Eindringlich wird hier gefordert, dass nicht nur die Verstöße gegen das Waffengesetz und die Verstöße gegen Rechtsnormen im Zusammenhang mit Skinhead- und „Fascho“-Konzerten und die zunehmenden Propagandadelikte endlich auch geahndet werden müssen, sondern es wird auch gerügt, dass die Staatsanwaltschaft diesen Einstellungen des Gerichts immer wieder zugestimmt hat.
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Poppenhäger, ich bitte Sie, hier Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und einen Diskussionsprozess, den wir hier aus dem Parlament einfordern, unter den Richterinnen und Richtern, unter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Thüringen einzufordern und zu moderieren - das darf so nicht bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Grüne fordern: Nie wieder wegsehen, keine Relativierung. Wir wollen in Thüringen nicht von der Zwickauer Zelle sprechen und wollen nicht, dass in allen Ländern mit dem Finger aufeinander gezeigt wird. Wir wollen unsere Verantwortung übernehmen, wir wollen ein Ende der V-Mann-Praxis und wir wollen die Aufarbeitung kontinuierlich weitertreiben. Ich sage das ganz deutlich: Ich wünsche mir hier eine Zusammenarbeit nicht nur mit dem Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen, nicht nur mit dem Untersuchungsausschuss in Hessen, sondern ich wünsche mir auch einen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg, der dringend erforderlich ist. Vielen Dank.
Mit der Uhr stimmt heute etwas nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Uhr,
sehr geehrte Kollegen und liebe Besucher hier im Thüringer Landtag! Es ist vielfach gesagt worden, aber ich möchte auch im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allen ganz herzlich danken, der Vorsitzenden unseres Untersuchungsausschusses, allen Kollegen aus den Fraktionen, allen Mitarbeitern, ob in der Landtagsverwaltung oder in unseren Fraktionen, und ganz besonders auch der Präsidentin Frau Diezel. Sie haben nach einem schon Mammut- und mittelzehrenden Untersuchungsausschuss einen zweiten hinreichend ausgestattet. Vielen Dank dafür, das war nicht selbstverständlich. Ganz herzlichen Dank dafür.
Kai-Uwe Trinkaus hat uns alle angegriffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es sind nicht nur die Abgeordneten von der Fraktion DIE LINKE, Korschewsky, Hennig, Kuschel, und die Abgeordnete Frau Pelke, SPD, sowie Herr Egon Primas von der CDU, es ist nicht nur die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gewesen, es sind nicht nur die Jusos gewesen, es ist nicht nur der Verein Westliches Wachhaus gewesen, es sind nicht nur die Gewerkschaften ver.di und der DGB gewesen, es ist auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft ge
wesen. Sie zielten auf die gesamte offene Gesellschaft ab und ich freue mich, freue mich außerordentlich, dass heute mit diesem Untersuchungsausschuss klargestellt ist, dass alle diese Menschen vollkommen zu Unrecht diskreditiert wurden, zum Teil wurden oder versucht wurde, sie zu diskreditieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns nicht auseinanderdividieren lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemals hätte der Werbevorgang des Selbstanbieters KaiUwe Trinkaus aufgenommen werden dürfen. Er war auf der Hand liegend ungeeignet. Kai-Uwe Trinkaus - gegen ihn wurden bis 2007 in Verfahren wegen Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Nachstellen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Seit 2005 sind gegen ihn 21 Ermittlungsverfahren geführt worden, zwölf wurden eingestellt, sieben Verfahren wurden angeklagt, zwei, wenigstens zwei, sind auch zu einer Verurteilung geführt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so jemand ist auf der Hand liegend ungeeignet, selbst wenn man an das Institut der V-Leute glaubt, überhaupt ungeeignet, so etwas auszuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, er hätte niemals verpflichtet werden dürfen - wenn man schon das Werbungsverfahren auf den Weg bringt -, weil es der Hausspitze selbst schon nicht geheuer war. Deshalb bittet der damalige Präsident Sippel den damaligen Innenminister Gasser um ein Gespräch, um das mit ihm zu diskutieren. Herr Gasser ist derjenige - auch das wissen alle -, der einige Jahre davor den sogenannten Gasser-Bericht geschrieben hat, in dem er zutreffend geschrieben hat, die Fachaufsicht sei straff und konsequent auszuführen. Er selbst fehlt an dieser Stelle, ihn trifft die Verantwortung dafür, dass er das, was er vorher seinem Vorgänger ins Stammbuch geschrieben hat, selbst nicht umgesetzt und selbst nicht darauf geachtet hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In unserem Bericht heißt es dann weiter darüber: „Eine vertiefte Einzelprüfung seitens der Aufsicht, ob die Werbung von Trinkaus als V-Mann von den vorgegebenen Dienstvorschriften (…) gedeckt war, fand hingegen nicht statt.“ Und weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren: „In dieser Handhabung bestärkt“, nämlich nicht zu prüfen durch die Aufsicht, „sah man sich auf Seiten des zuständigen Fachreferats durch die von Innenminister a.D. Dr. Gasser (…) geäußerte Auffassung, auch im Falle der Werbung der Zielperson ‚Wesir‘ liege die Letztverantwortlichkeit und Letztentscheidungskompetenz auf Seiten des Präsidenten (…).“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zuständig für diese Fachaufsicht war der heutige Staats
sekretär Herr Rieder, der damals Abteilungsleiter der dafür zuständigen Abteilung war, auch ihn trifft hier große Verantwortung. Präsident Sippel hat damals falsch entschieden, auch ihn trifft große Verantwortung, aber er hat entschieden, obwohl er die Fachaufsicht informiert hat und um eine Entscheidung von höherer Ebene gebeten hatte. Wir dürfen hier an dieser Stelle von einem kompletten Vollversagen sprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn ich eben den heutigen Staatssekretär Rieder angesprochen habe, will ich nicht verhehlen, dass mich die Frage umgetrieben hat, wie man persönliche Verantwortung politisch bewertet, wie man sie deutlich macht und wie man sie ausspricht. Es hat mich wirklich umgetrieben. Aber ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn so ein Untersuchungsausschuss nicht Selbstzweck oder eine Farce sein soll, wenn er nicht ohne Konsequenzen bleiben soll, dann muss man das hier an dieser Stelle benennen und Konsequenzen einfordern.
Darum möchte ich jetzt noch einmal neben Herrn Rieder, neben Herrn Gasser, neben Herrn Sippel auch auf den heutigen Präsidenten des Bildungszentrums der Thüringer Polizei eingehen, Herrn Lang. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir konnten als Untersuchungsausschuss den schwierigen Sachverhalt, inwiefern oder ob Herr Lang tatsächlich Informationen zurückgehalten hat, die zur Aufklärung eines Verbrechens, eines Diebstahls, einer Körperverletzung, möglicherweise eines Raubs hätten führen können, wirklich angewiesen hat, dass diese nicht verschriftlicht, dass diese nicht weitergegeben werden. Die Angaben darüber sind widersprüchlich. Aber alles, was danach geschah, spricht dafür, dass es so war, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das muss hier deutlich gesagt werden: Alles, was danach geschah, spricht dafür, dass es so war. Herr Rieder und Herr Lang haben an dieser Stelle gefehlt. Herr Rieder und Herr Lang sind heute noch in wichtigen Funktionen in unserem Freistaat. Sehr geehrter Herr Geibert, ich kann es Ihnen nicht abnehmen, Sie tragen die persönliche und politische Verantwortung dafür, dass dieser Untersuchungsausschuss Konsequenzen hat, dass er eben nicht eine Farce ist, dass wir nicht Hunderte Seiten Papier verschreiben, ohne dass daraus wirklich auch irgendetwas entschieden wird. Es gehört auch dazu, dass man persönliche Verantwortung wahrnimmt, persönliche Verantwortung einfordert.
Sehr geehrter Herr Geibert, wir Grüne werden Sie aus dieser Verantwortung nicht herauslassen.
Wir werden auch die Ministerpräsidentin nicht aus dieser Verantwortung herauslassen, darauf zu achten, und das ist ihre Aufgabe, dass hier nicht weggeschaut wird, dass hier nichts ausgesessen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele der Kolleginnen und Kollegen haben das ergo hier auch benannt: V-Leute gehören abgeschafft. Wir Grüne haben hier am letzten Mittwoch ein Gesetz, das dies forderte, vertreten, wir hatten es eingebracht, diskutiert. Und, sehr geehrter Herr Kollege Ramelow, der leider gerade nicht da ist, ich höre es gern, dass die Linke die V-Leute abschaffen will, aber dann dürfen sie nicht Nein zu einem Gesetz sagen, das das fordert.
Sie, liebe Kollegin Katharina König, dürfen nicht Leute diffamieren, die das in der Öffentlichkeit mit Erstaunen ausdrücken, dass die Linke eigentlich sagt, sie wollen sie abschaffen, aber nur, weil sie nicht hundertprozentig ihren Willen bekommen, können sie diesen Zwischenschritt nicht gehen. Wenn wir die abschaffen wollen, dann müssen wir zusammenstehen und diesen Schritt gehen, ohne das größere Ziel, nämlich eine geheimdienstfreie Gesellschaft, aus den Augen zu lassen. Man muss dann auch Nägel mit Köpfen machen und dazu stehen, den ersten Schritt zu gehen, und der heißt, VLeute abschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich bin sehr froh darüber, dass Frau Pelke das sehr deutlich gemacht hat, dass auch sie sich diesen Schritt vorstellen kann.
Ich kann nur hoffen, dass der Thüringer Landtag früher oder später, im September, im Herbst dieses Jahres oder vielleicht in fünf Jahren, vielleicht auch erst in zehn Jahren, die Kraft dazu haben wird, diesen Schritt zu gehen. Es wäre unter Garantie ein guter Schritt für die Sicherheit in diesem Land, ein guter Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Demokratie, denn V-Leute sind für die Demokratie, für den modernen Rechtsstaat gefährlicher als das, was sie im besten Fall zu leisten vermögen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Trinkwasserschutz in Thüringen sichern - Lasten gerecht verteilen“. Die Linke thematisiert mit der Aktuellen Stunde die Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage der Erfurter Stadtwerke - darum geht es hier. Ich habe nach der ganzen Debatte den Eindruck, dass wir alle an dieser Stelle gar nicht so weit auseinander liegen. Deshalb werde ich versuchen, es außerordentlich kurz zu machen.
Das Landesverwaltungsamt hat, wie hier schon mehrfach berichtet wurde, bis gestern, in einer vierwöchigen Frist, die Auslegung verfügt gehabt. Diese Frist ist jetzt erweitert worden, das ist gut so. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung,
so dass die Menschen sich auch wirklich beteiligen können.
Schutz des Trinkwassers - alle haben das gesagt und das gilt auch für Grüne - ist ein wichtiger Grundsatz und wir sehen in Rositz, was passiert, wenn ein Grundwasserleiter verschmutzt ist.
Sanieren ist nahezu nicht möglich.
Ich will auf ein Argument eingehen, das in der Debatte, nicht hier im Landtag, häufig genutzt wurde. Das Argument, dass mit dem Trinkwasserschutzgebiet die Erfurter Wasserpreise niedrig gehalten werden sollen, ist in dem Zusammenhang unsachlich. Ich will darauf noch einmal eingehen. Kollege Primas hat das so ähnlich angedeutet. Man solle doch in Erfurt einfach 100 Prozent Fernwasser nehmen, dann gäbe es gar kein Problem, dann könnten wir das aufheben. Das ist technisch nicht vernünftig und nicht richtig. Technisch ist es erforderlich, dass in einer Leitung, die immer mit hartem Wasser betrieben wurde, so, wie es in Erfurt ist, kein 100 Prozent weiches Wasser eingefügt wird. Weiches Wasser, hartes Wasser, das hört sich immer so an, als ob das eine, das weiche, ungefährlicher ist, aber gerade für Leitungen ist das weiche Wasser das besonders aggressive Wasser und deshalb muss hartes Wasser mindestens in der Größenordnung eingemischt werden, weil die Leitungen sonst kaputtgehen würden, und das ist das Problem.
Vor allen Dingen ist das Problem die Frage, ob man es vorher betrieben hatte und man Kalkablagerungen drin hat, die dann durch 100 Prozent weiches Wasser gelöscht würden. Dazu würden also 2,6 Mio. Kubikmeter beigemischt. Die Kapazität der Brunnen ist dafür ausreichend und auch maßgeblich richtig. Richtig gesagt wurde, dass wir die Veränderung jetzt haben, nicht, weil irgendjemand sich
ausdehnen wollte oder weil irgendjemand Geld sparen will, sondern weil es ein neues geologisches Gutachten gibt, das dies erforderlich macht. Das ist nun mal eine Faktenlage, mit der wir umgehen müssen.
Vielleicht ein kleiner Exkurs zu unserer Großen Anfrage „Wasser- und Abwasserpolitik in Thüringen“, die wir in der letzten Plenarsitzung behandelt haben. Seit 1990 sind in Thüringen 1.230 Rechtsverordnungen zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung von Wasserschutzgebieten festgesetzt worden. Häufig war der verringerte Bedarf, aber auch die Nichteinhaltung von Grenzwerten der Grund dafür. Die Große Anfrage hat gezeigt, dass insbesondere dort, wo eine intensive Landwirtschaft betrieben wird, der Grundwasserkörper in schlechtem Zustand ist. Das heißt also, die Frage, ob wir hier reagieren müssen, lässt sich offensichtlich auch empirisch belegen und ist damit ein wichtiger Hinweis dafür, dass hier etwas gemacht werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde gesagt, dass die Zeitplanung und die Koordination zwischen dem genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept, insbesondere des WAZV Arnstadt, und dem aktuellen Entwurf dieser Rechtsverordnung schlecht koordiniert sind; darin sind Ungereimtheiten. Für uns ist klar - und auch das habe ich hier von allen Kollegen gehört, dass die Doppelbelastungen nicht eintreten dürfen, nicht eintreten sollen -, wir brauchen eine Lösung. Entweder dürfen die Leute in geförderter Form eine vollbiologische Anlage auf lange Sicht hin betreiben, so dass sie keine Doppelinvestition haben, oder müssen zügig an den Kanal angeschlossen werden. Widersprüche gibt es auch, Kollegin Mühlbauer hat darauf hingewiesen, warum die Grenzen an ICEStrecken und Autobahnen enden, wenn man das nicht in den Griff bekommen würde. Das ist sehr fraglich. Fraglich ist auch, warum die Massentierhaltungsanlage in Alkersleben zufällig genau in einer kleinen Ecke ausgenommen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Widersprüche müssen geklärt werden.
Das werden wir sehen, wenn wir das geologische Gutachten haben. Dann wird man sich auch in der Massentierhaltung in Alkersleben dazu verhalten müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gestern - alle Fraktionen sind unterwegs und bemühen sich dort - war die Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, beim Abwasserzweckverband gewesen. Man hat uns dort drei Dinge mit auf den Weg gegeben.
Ich bin sofort fertig. Ganz wichtig ist - das hat man uns mit auf den Weg gegeben -, die Landesregierung muss endlich offenlegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, transparent machen, Unterlagen veröffentlichen und die fachlichen Einwendungen endlich auch berücksichtigen.
Auch Sie, Herr Barth, müssen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter uns liegt eine intensive Debatte, das zeigt sicherlich auch die letzte Stunde, die wir hier miteinander verbracht haben. Die Materie ist wirklich nicht trivial. Das, was in beiden Änderungsentwürfen vorkommt, ist vielfältig und man hätte sich eigentlich nicht die halbe, sondern die doppelte Redezeit dafür gewünscht.
Ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, will darauf noch einmal hinweisen, weil Herr Bergner und Herr Fiedler es gerade gesagt haben. Wir haben immer gesagt, dass wir einen Änderungsantrag dazu einbringen werden. Ich habe im letzten Innenausschuss sehr deutlich beschrieben, worin er sich inhaltlich ausdrücken wird, und Sie haben heute eben nicht einen Packen von 52 Seiten durchlesen müssen, sondern Sie haben von uns noch einmal extra eine farblich markierte Vorlage bekommen,
in der Sie jede einzelne Änderung haben nachvollziehen können. Sie haben sich jeden einzelnen Punkt ansehen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich wünschte, ich hätte mehr Redezeit, habe ich schon gesagt, ich hätte insbesondere gern die Redezeit von der Fraktion DIE LINKE gehabt. Herr Kalich, da hätte ich Ihnen insbesondere etwas dazu erzählt, wie Sie sich hier einen schlanken Fuß machen.
Wer zu jedem Punkt einfach Nein sagt, macht sicherlich keine Fehler, aber man kommt in der gesellschaftlichen Entwicklung leider auch nicht weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es darf aber nicht bleiben, wie es ist, und wir Grüne haben deshalb als Erste im Februar hier einen umfassenden Reformentwurf für das Thüringer Verfassungsschutzrecht eingereicht. Dafür sind wir hier im Par
lament hart angegangen worden, insbesondere auch von den Bürgerbündnissen; das hat uns getroffen. Wir sind aber überzeugt, dass es der richtige Weg ist, weil es eben nicht bleiben darf, wie es ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist viel darüber diskutiert worden, auch heute in der Debatte, ob wir dazu überhaupt eine Verfassungsänderung brauchen. Ich stelle die Gegenfrage oder ich behaupte, wenn es denn so ist, dass wir die Verfassungsänderung nicht brauchen, unterstellt, es aber drei, möglicherweise vier Fraktionen gibt, die alle eine andere Zuordnung des Landesamtes, nämlich nicht mehr das einzelne unabhängige Amt, wollen, warum wir das nicht auch in der Verfassung festmachen. Wir Grüne wollen einen ernsthaften Schnitt und das bedeutet, dass wir das in einer Verfassungsänderung deutlich machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir Grüne sind Realisten und deshalb wissen wir, dass dieses Gesetz heute mit den Stimmen von SPD und CDU eine Mehrheit finden wird. Das ist ein weiteres schlechtes Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Reform, nicht einmal ein Reförmchen.
Zweitens wissen wir auch, wer sich hinstellt und nur darauf pocht, dass der nächste Schritt im Verfassungsschutzrecht die Abschaffung des Landesamtes ist, und grundsätzlich keinen weiteren Zwischenschritt zulässt, der trägt die Verantwortung dafür, dass wichtige und mehrheitsfähige Schritte, die wir jetzt dringend brauchen, noch lange Zeit ausbleiben werden. Die Linke muss sich der Frage stellen, ob sie sich dessen hier an der Stelle erstens bewusst ist und ob sie hinreichend kompromiss- und damit auch regierungsfähig ist, um solche komplexen Dinge auch in der Gesellschaft vorwärtszubringen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zur Kritik der Landesregierung: In drei Punkten will ich auf das Gesetz der Landesregierung eingehen. Ein zunächst einmal sehr formal wirkender Punkt, der von vielen Anzuhörenden kritisiert wurde, ist: Die Landesregierung drückt sich, eben weil sie keine Verfassungsänderung durchführt, um die Frage, welche Rechtsform dann dieses Amt hat. Ist das nun ein eigenständiges Amt im Innenministerium oder ist das eine Abteilung im Innenministerium oder ist das ein Justizprüfungsamt im Innenministerium mit einer besonderen Aufgabe? All das erklären Sie, Herr Geibert, nicht. Das kritisiert kein Geringerer, nicht wir Grünen, ein grünes Zwei-MannTeam kann man schnell mal diskreditieren, aber Herr Dr. Schäfer hat das kritisiert und, ich glaube, da kommt man so schnell nicht aus der Kritik heraus.
Weiterhin, da kann ich mich Herrn Kollegen Bergner anschließen und ein wenig Zeit sparen, bei der Frage der Wohnraumüberwachung überzeugt
es nicht. Alle Argumente, die Herr Bergner hier vorgeführt hat, machen sich die Grünen auch zu eigen und hätten sie selbst ausgeführt. Wer so eine Vorratsnorm in sein Gesetz bringt, gibt im Prinzip eine Bankrotterklärung der eigenen Polizeistrukturreform ab. Wenn Sie glauben, dass Sie in Thüringen eine Situation haben werden, in der Sie eine Gefahr dadurch verhindern, dass Sie einen Wohnraum überwachen können, aber gleichzeitig sagen, die Polizei ist nicht dazu in der Lage, dann ist das eine Bankrotterklärung für unsere Polizeipolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die Realität, Herr Geibert!
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das hat Herr Bergner schon angesprochen, gerade die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende April letzten Jahres hat es deutlich gemacht: Das, was in Ihrem Gesetz in § 4 Abs. 4 normiert wird, nämlich diese gemeinsame Informations- und Auswertungszentrale, gekoppelt mit Ihren Übertragungsvorschriften, wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Trennung der Dateien. Die haben Sie nicht bzw. sagen Sie nicht, wie Sie es machen wollen. Und dieses dauerhaft installierte Instrument in Ihrem Gesetz widerspricht auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, sie brauchen eine besondere Situation, sie brauchen ein besonderes Ereignis, um übertragen zu können, um zusammenzuarbeiten. All das leistet Ihr Gesetz nicht. An der Stelle begrüße ich ganz herzlich den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Aschke.
Herr Dette hat noch seinen Part in dieser Parlamentssitzung. Ich begrüße ihn auch total herzlich. Aber wenn wir darüber reden, dass das Gesetz hier nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist, dann wende ich mich sehr gern dem Präsidenten zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben viel gelernt und ich habe am Anfang auch immer gesagt, wir werden einen Änderungsantrag einbringen. Wir wollen einen personellen Schnitt und wir stehen auch weiterhin dazu, diesen personellen Schnitt ganz klar deutlich zu machen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und haben gelernt, dass das auch schon praktiziert wurde, zum Beispiel von Herrn Werthebach in den 70erJahren, der gesagt hat, das gefällt mir überhaupt nicht, wer hier in dem Amt sitzt; ich brauche da Leute, auf die ich mich verlassen kann. Er hat das geregelt. Wir haben aber gelernt, dass das in einer Normierung, in einer Norm im Gesetz nicht machbar ist und dass wir das im Gesetz schlecht fest
schreiben können. Wir schreiben deshalb ein ähnliches Verfahren vor, wo wir auf die besondere fachliche Eignung, also nicht die lange fachliche Qualifikation oder Ähnliches, sondern auf eine besondere fachliche Eignung abstellen, um demjenigen, der verantwortungsvoll über die Einstellung der Leute in das Landesamt für Verfassungsschutz entscheidet, eine Handhabe zu geben, hier eine besondere Auswahl treffen zu können. Wir haben gelernt, dass so, wie wir das gern machen wollten, nämlich das VierAugen-Prinzip in die Politik zu bringen, dass da, wo sehr wichtige Dinge entschieden werden, zwei Unabhängige auf das Gleiche schauen müssen, dass sich das mit der Verfassung einfach nicht vereinbaren lässt. Wir haben versucht, das dadurch zu lösen, dass wir wenigstens eine Abteilungstrennung vornehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben gelernt - ich habe das Bundesverfassungsgerichtsurteil erwähnt, das zwischen dem Einreichen und dem jetzigen Zeitpunkt der zweiten Beratung gesprochen wurde -, dass wir noch mal sehr intensiv an die Übertragungsnormen herangehen müssen, und haben diese noch einmal vollkommen neu gefasst. Wir sind dabei von der Rechtsprechung ausgegangen und versuchen, drei Dinge in Einklang zu bringen, nämlich einmal natürlich den Wunsch, übertragen zu können, um Gefahren abzuwehren, um schwerste Straftaten aufzuklären, und natürlich den Wunsch und die klare Ansage, dass diese beiden Institute, nämlich der Nachrichtendienst und die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, getrennt bleiben müssen. Wir wollen bei der Strafverfolgung, bei den schwersten Delikten nach § 100 c Abs. 2 StPO, um es deutlich zu sagen, den Katalog benutzen, dort für die Strafverfolgung oder im Rahmen der Strafverfolgung einen Austausch möglich machen, soweit diese Maßnahme nach der Strafprozessordnung auch hätte angeordnet werden können, oder, wenn es sich um nichtnachrichtendienstliche Mittel handelt, den etwas leichteren Katalog des § 100 a der Strafprozessordnung.
Zur Gefahrenabwehr, nämlich um zu sagen, wenn wir jetzt handeln, dann können wir eine Gefahr abwehren, wollen wir eine weitere Öffnung haben. Aber auch hier muss diese Maßnahme möglicherweise nach dem Polizeiaufgabengesetz anordbar gewesen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Argumentation, wir geben die Nachricht nicht weiter, wir überliefern nicht, weil wir die Quelle schützen wollen, schieben wir in unserem Gesetz einen Riegel vor. Wir sagen, ein Übermittlungsverbot gibt es nur an der Stelle, wo das Wohl des Bundes oder eines Landes betroffen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der einfache Quellenschutz kann das nicht mehr begrenzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind bei einigen Punkten zutiefst überzeugt, dass wir in unserem Gesetz die richtige Richtung einschlagen.
Da freut es mich ganz besonders, dass der Änderungsantrag von CDU und SPD das auch bestätigt hat, was die Dokumentation angeht. Sie haben die Änderung eingebracht, die Dokumentation in allen wesentlichen Punkten wenigstens aufzunehmen. Wir gehen einen Schritt weiter, dass wir einen Anfangsakt setzen, alle wesentlichen Schritte nehmen und auch eine Schlussakte setzen. Das ist dann nämlich entscheidend. Herr Bergner hat es angefordert; erst dann wird es überhaupt möglich, Menschen zu benachrichtigen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Frage, warum oder was die Experten dazu gesagt haben, war immer gewesen, die Dokumentation, so wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sie vorschlägt und jetzt zum Teil auch SPD und CDU, sei viel zu komplex, viel zu ausgeweitet, das könnte niemand machen. Ich gebe Ihnen einen ganz kleinen Tipp, gehen Sie einmal in ein Pflegeheim und schauen Sie sich an, was es dort an Dokumentationspflichten gibt. Da werden Sie staunen, was die Pflegerinnen und Pfleger alles leisten und auch noch dokumentieren können. Das sollten auch die Beamten im Verfassungsschutz können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese lückenlose Dokumentation ist wichtig; hier will ich mich Herrn Fiedler anschließen. Es kann nicht sein, dass sich die Mitglieder der PKK in der vorletzten und vorvorletzten Sitzung ewig lange Vorträge anhören müssen, bei denen nichts herauskommt. Zweimal 90 Minuten trägt der Staatssekretär vor und kann uns nicht einen Sachverhalt erklären.
Mir ist es ganz egal, welche Konsequenzen das hat, das muss auch einmal gesagt werden; das geht nicht.
Da müssen wir Akten haben, die auf den Tisch kommen, und müssen hineinsehen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich komme abschließend zu dem hier offensichtlich sehr umstrittenen Punkt der Abschaffung der VLeute. Ich will hier noch einmal auf das Argument, das ich noch nie verstanden habe und was von Herrn Bergner wieder vorgetragen wurde, eingehen. Sie sagen: Wie kann ich etwas überprüfen, wenn es gar nicht mehr da ist? Ich verstehe die Frage nicht. Wir haben doch eine Nachrichtenlage. Wir haben doch Akten, in denen aufgeschrieben ist, nach Möglichkeit gut aufgeschrieben ist, was diese V-Leute uns an Nachrichten gegeben haben. Das können wir auswerten und darüber feststellen, wie
unsere Nachrichtenlage ist, wozu, zu welcher polizeilichen Maßnahme oder zu welcher Maßnahme der Regierung hat das geführt, was wurde davon der PKK gesagt. Das bestimmt die Nachrichtenlage. Die können wir rückwirkend feststellen. Wir können doch beschließen, die V-Leute sofort abzuschaffen, und dann schauen: Verändert sich die Nachrichtenlage? Ist es in der Tat so, dass wir Skinheadkonzerte nicht mehr vorher erkennen können? Ist es in der Tat so, dass unser Land unsicherer wird? Ich sage Ihnen, ich bin fest davon überzeugt, dass die Abschaffung der V-Leute nichts an unserer Sicherheitslage, nichts an der Nachrichtenlage verändern wird.
Deshalb bin ich sehr optimistisch, dass auch eine wissenschaftliche Untersuchung dies belegen wird.
Herr Bergner, Sie haben eine Frage gestellt: Was ist, wenn die V-Leute weg sind und wir haben ein Attentat? Was ist, wenn zehn Menschen in der Bundesrepublik Deutschland getötet werden, obwohl wir massenhaft V-Leute haben und dieses nicht, keine einzige Nachricht, hier sinnvoll genutzt wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Gestern haben der Untersuchungsausschuss 5/2 und heute der Untersuchungsausschuss 5/1 im Wesentlichen die Arbeit abschließen können. Für uns ist elementar deutlich geworden, nach diesen beiden Untersuchungsausschüssen kann es kein „Weiter-so!“ mit den V-Leuten geben, wir werden diese V-Leute abschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es darf nicht so bleiben, wie es ist; es wird auch nicht so bleiben, wie es ist. Kann sein, dass es sich früher ändert, vielleicht im September, vielleicht später, in fünf Jahren, aber es wird nicht so bleiben, wie es ist - dafür werden wir Grüne kämpfen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau König, für die Möglichkeit der Zwischen- oder abschließenden Frage. Ich frage Sie wirklich: Nur weil Sie die 100-prozentige Abschaffung des Verfassungsschutzes nicht durchbekommen, wollen Sie die V-Leute, eine schlechte Dokumentation, falsche Übertragungsrichtlinien und eine ungenügende Benachrichtigung von Bürgerinnen und Bürgern beibehalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, erst einmal bedanke ich mich für den Bericht, den der Innenminister gegeben hat, wenn er auch meiner Meinung nach nicht vollständig war. Ich komme darauf gern noch einmal zurück. Die Redebeiträge, die bisher gehalten wurden, machen es, glaube ich, noch einmal nötig, ein bisschen in die Genese dieses Antrags einzusteigen.
Wir haben ihn als Grüne am 26.02. dieses Jahres mit dem Titel „Rechte Gewalt sichtbar machen, Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen“
eingebracht, und zwar auf Grundlage der Debatte um den Beschluss der IMK, noch mal Delikte zu überprüfen. Die Debatte, die wir dazu in der Bundesrepublik Deutschland geführt haben, führte dazu, dass drei Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, einen jeweils oder nahezu gleichlautenden Antrag gestellt haben, um endlich zu einer Vergleichbarkeit von Zahlen zu kommen. Da würde ich gern noch einmal auf die Kritik von Herrn Kellner eingehen. Sie sagen, unser Deliktekatalog sei überhaupt nicht hinreichend bestimmbar und Innenminister Geibert hat kurz vorher erklärt, dass in verschiedenen Phasen zu unterschiedlichen Zeiten nach einer gewissen Überprüfung diese Delikte alle überprüft werden. Das ist aber ein Sachverhalt, der zu dem Zeitpunkt Februar dieses Jahres überhaupt noch nicht bekannt war. Insofern verstehe ich Ihre Kritik, warum man im Februar dieses Jahres nicht eine solche Frage stellen darf, überhaupt nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Katharina König, ich verstehe eins nicht, Grüne und Linke kritisieren immer, wenn es in der Debatte darauf kommt, dass wir sagen: Der Innenausschuss oder überhaupt alle Ausschüsse sind nicht öffentlich. Wir wollen die öffentliche Debatte zu Phänomenen, gerade dem Phänomenbereich Rechts. Warum ist es dann schlecht, eine Debatte, auch wenn wir sie im Innenausschuss schon geführt haben, noch einmal in die Mitte dieses Hohen Hauses zu holen
und diese Debatte hierauf zu bringen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich glaube, dass es gut ist, dass in den drei Ländern, insbesondere in Sachsen und in Thüringen, die Debatte um das Sichtbarmachen rechter Gewalt auch noch einmal in den Parlamenten geführt wird. In Sachsen-Anhalt hat der Landtag in Magdeburg diesen Antrag an den Innenausschuss verwiesen und auch das beantragen wir hier. Ich werde dann noch darauf kommen, welche Fragen hier offengeblieben sind.
In Sachsen haben CDU, FDP und NPD diesen Antrag abgelehnt. Ich hoffe, dass ihm dieses hier nicht passieren wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Innenminister Geibert, Sie sind ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört - nicht auf unsere Bitte eingegangen, die wir unter dem Punkt 1 c ausgedrückt haben. Ich lese es noch mal vor und zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, welche Strategien bestehen oder entwickelt werden, um in Zukunft Straftaten mit einer rechten Tatmotivation verlässlicher als bisher zu identifizieren.“ Ich habe nicht ge
hört, dass Sie uns dazu eine Auskunft gegeben haben. Mindestens das möchte ich im Innenausschuss diskutiert haben. Da komme ich auch gleich noch einmal auf Frau Kollegin König zu sprechen, die uns vorgeworfen hatte, wir hätten nichts in diesem Antrag, keine Anforderung, die dazu führen würde, zum einen die Statistik zu verbessern. Uns geht es aber vor allen Dingen darum, die Statistik vernünftig füllen zu lassen. Was nützt mir denn eine differenzierte Statistik, wenn die differenzierten Merkmale nicht ausgeführt werden? Das ist doch das A und O,
dass die Strafverfolgungsbehörden das auch erkennen. Liebe Katharina König, 1 c, ich habe es gerade zitiert. Deine Kritik an der Stelle verstehe ich nicht.
Ich möchte noch auf eine Sache eingehen, die ich beim Innenminister nicht verstehe. Sie haben gesagt, wir haben zwar sieben Thüringer Fälle noch einmal zur Überprüfung gegeben nach Ihrer Einschätzung. Ich gehe einmal davon aus, nach der Einschätzung der Thüringer Polizei wird es aber dabei bleiben, dass wir nur einen Fall als anerkannten Fall in Thüringen haben werden.
Sie haben gesagt, Sie gehen davon aus, dass es höchstwahrscheinlich bei diesem einen bisher anerkannten Fall bleiben wird.
Dem Altfall, genau, dem einen Altfall. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fragen uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, warum es nicht in Thüringen eine offene Debatte zwischen den Opferinitiativen und der Thüringer Polizei, dem Innenministerium gibt über die Frage der von den Opferinitiativen ermittelten sieben Tötungen seit 1990 und im Innenministerium darüber, warum die Kriterien hier nicht angesetzt werden.
Auch da bin ich noch einmal bei Katharina König, wo ich einfach nicht verstehen kann, wie man darauf kommt zu behaupten, dass wir uns mit den Opferinitiativen nicht treffen würden, nicht mit ihnen in Diskussion stehen würden,
nicht mit ihnen zusammenarbeiten würden. Wer unsere Fachgespräche zu diesem Thema besucht, trifft dort alle und kann miterleben den engen Austausch nicht nur in Thüringen mit ezra und MOBIT, sondern auch mit der zum Beispiel in diesem Fall doch sehr einschlägig arbeitenden Moses Mendelssohn Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung aus
Brandenburg, mit denen wir intensiv zusammenarbeiten.
Ich weiß nicht, wozu DIE LINKE diese Diskreditierungsversuche braucht. Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht. Denn, das hat Katharina König auch gesagt, es ist gerade wichtig, dass wir beim Kampf gegen rechts endlich eine große Mehrheit mobilisieren, die Fragen stellt, die nicht mehr wegsehen will, die Klarheit einfordert, und das fängt immer auch mit einer Klarheit in Statistiken an. Mehr wollte dieser Antrag niemals und mehr wäre auch an dieser ersten Stelle sicherlich zu viel erwartet, gerade wenn der Antrag das gar nicht macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin auch nicht einverstanden, wir Bündnisgrüne sind nicht einverstanden, wenn der Innenminister hier erklärt, neben den Tötungsdelikten werden wir in weiteren Phasen nach einer Überprüfung wieder möglicherweise eintreten in eine gestaffelte Überprüfung auch anderer Fälle. Warum machen wir nicht das gesamte Bild des Rechtsextremismus deutlich, und zwar sofort? Warum wollen wir erst überprüfen und dann eventuell entscheiden und dann in unterschiedlichen Phasen vorwärts gehen? Warum gelingt es uns nicht, das gesamte Bild, das gesamte Spektrum rechter Gewalt in den Blick zu nehmen, und das nicht abwartend, sondern sofort, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Wir brauchen Klarheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Anzahl der Opfer. Denn es ist immer noch so, dass gerade die Angehörigen, wenn sie erleben, dass die Tatmotivationen ignoriert werden, heruntergespielt werden oder einfach nicht gesehen werden, dass es dazu kommt, dass sie sich von diesem Staat allein gelassen fühlen, dass sie sich nicht verstanden fühlen und dass es eine Fortsetzung des Leidens ist. Wir müssen deutlich machen, dass diese Thüringer Landespolizei rechte Straftaten erkennt, zumindest wenn es Indikatoren gibt, immer dranbleibt und aufklärt, ob es um einen rechten Zusammenhang geht. Das ist relativ einfach, Herr Innenminister Geibert. Sie haben ja selbst in der mehrfach hier zitierten Anfrage von Kollegin Renner die wesentlichen Elemente benannt, wie sich Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Gewalt aus dem Phänomenbereich Rechts, wie immer man es nennen will, ausdifferenzieren lassen. Es gibt immer Elemente des Rassismus, es gibt antipluralistische, antidemokratische, antiparlamentarische Elemente, es gibt eine Ideologie der Ungleichheit, die sich ganz besonders in Sozialdarwinismus gegen Schwächere ausdrückt, gegen Obdachlose in unserer Gesellschaft. Es liegt bei Taten gegen diesen Personenkreis immer mit im Raum, dass es sich auch um eine rechte Tat
handeln kann. Es geht um Geschichtsrevisionismus und es geht um völkischen Nationalismus und ethische Differenzierungen. Das alles haben Sie schon im Frühling 2012 Frau Renner geantwortet. Ich frage mich, warum wir heute noch nicht weiter sind in Thüringen bei der Bearbeitung zum Beispiel von Altfällen, offenen Fällen, aber auch bei der Bearbeitung von bisher geklärten Fällen, bei denen die Opfer oder Opferfamilien angegeben haben, dass es sich um so einen möglichen rechten Zusammenhang handeln kann, diese Fälle sich noch einmal heranzunehmen.
Denkbar wäre auch, und auch dazu hätte ich mir gewünscht, dass Sie etwas sagen, dass man wie im Land Brandenburg die Moses Mendelssohn Stiftung beauftragt, eben schon abgeschlossene Fälle daraufhin noch einmal zu untersuchen, wo die rechte Tatmotivation eventuell nicht gesehen wurde, was die Gründe dafür waren, dass dies nicht erkannt wurde, und daraus auch Vorschläge zu unterbreiten, wie man in Zukunft besser solche Taten erkennen kann.
Uns ist es wichtig, auch eine bundesdeutsche Vergleichbarkeit und eine bundesdeutsche Debatte, nicht in jedem Land einzeln, sondern aus den Länder heraus bundesweit hinzubekommen, die ganz deutlich macht: Wir schauen hin bei rechter Gewalt. Wir wollen nicht mehr wegsehen. Unzureichende Statistiken, unzureichende Füllung der Statistiken werden wir nicht mehr hinnehmen. Das ist das Ziel dieses Antrags. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen und dem Innenminister die Gelegenheit zu geben, zum Punkt 1 c mindestens zu sprechen und dem Innenminister Gelegenheit zu geben, deutlich zu machen, wie man denn den Indikatorenkatalog in Thüringen angesetzt hat, welche Fälle man sich entschlossen hat nicht mit hineinzunehmen und wie man die Vergleichbarkeit zum Beispiel auch zu anderen Bundesländern herstellt und ermöglicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sicherlich nicht die letzte Befassung, hoffentlich nicht die letzte Befassung mit rechter Gewalt und dem Versuch, rechte Gewalt unmöglich zu machen mit dem Ziel, den Opfern Gerechtigkeit zu ermöglichen. Wir sind da ganz am Anfang. Wir wollten mit diesem Antrag einen ersten Punkt setzen und ich hoffe auf Ihre Zustimmung für die Überweisung an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, ich glaube nach dem, was jetzt hier noch mal vorgetragen wurde, vielleicht mindestens eine Sache noch mal klarstellen zu müssen. Herr Kollege Kellner hat gesagt, wir würden in diesem Antrag mit der Unterstellung arbeiten, dass man hier nichts tut.
Lieber Herr Kollege Kellner, ich kann nicht anders, als Ihnen einen Teil aus unserem Punkt 1 b vorzutragen: „inwieweit gegebenenfalls bereits eine Ausweitung der Überprüfung auf weitere Straftaten, das heißt über den Deliktschlüssel Mord/Totschlag hinaus, geplant ist“. Wir fragen genau das, was Sie behaupten, wir würden es Ihnen unterstellen, ab. Explizit bitten wir darum, falls das, was in der Phase 1 hier durchgeführt wird, auch noch weiter gedacht ist, uns doch darüber zu berichten. Wie kommen Sie dazu, uns solche Unterstellungen unterjubeln zu wollen, wie kommen Sie dazu?
Das ist ein trauriger Versuch. Ich muss es einmal wirklich sagen: Es ist ein trauriger Versuch, hier zu diskreditieren. Was hier im Raum steht, ist einfach nur die Frage, dass der Innenminister uns allen noch einmal erklärt, was er denn in seiner Polizei auf den Weg gebracht hat, erste Schritte oder in der Planung, wie verbessern wir das Füllen der Statistik, wie gehen wir mit der Statistik an sich um. Das ist eine Frage, die ist offengeblieben und die wollen wir im Innenausschuss noch einmal diskutieren. Warum man diese Punkte nicht angehen will, erschließt sich mir nicht.
Es wäre noch eine zweite Frage im Raum, nämlich die Frage an den Innenminister, der genau erklärt hat, was auf der Bundesebene läuft, der erklärt hat, dass wir eine Phase 1 erst einmal machen, und dann wird evaluiert, wie die Ergebnisse gewesen sind. Dann gibt es möglicherweise eine Phase 2, 3 und 4. Was im Antrag der Grünen steht, ist, gerne in Phasen zu arbeiten, aber ganz klarzumachen, wir werden nicht mit der Überprüfung von alten Fällen, Altfällen aufhören, bis wir nicht auch die Frage von Bomben- und Sprengstoffdelikten, Banküberfällen oder die Benutzung von Waffen überprüft haben. Wir werden nicht aufhören, in keinem Fall. Und das einfach zu diskutieren, notfalls auch zu sagen, wenigstens wir in Thüringen werden das tun, wo die drei Täter des NSU herkamen, das wäre doch eigentlich ein guter Grund, sich im Innenaus
schuss damit noch einmal kurz zu befassen. Darum bitte ich Sie noch einmal, dieser Debatte nicht im Weg zu stehen. Niemand, ich will das noch einmal ausdrücklich sagen, niemand kann etwas dafür, dass unsere Geschäftsordnung so ist, wie sie ist, und dass Anträge aus dem Februar erst jetzt da sind. Die Frage ist doch, warum sich der Thüringer Innenausschuss damit - und zwar nicht wiederholt, weil es nämlich andere Fragestellungen sind, natürlich, im Themenkomplex haben wir uns 10-, 20-fach mit diesem Komplex befasst, aber sich mit diesen Fragen noch einmal im Innenausschuss auseinanderzusetzen. Ich bitte Sie sehr um eine Überweisung an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Lieber Herr Barth, meine Gegenfrage wäre dazu eigentlich: Was hat denn Ihre Fraktion im Sächsischen Landtag daran gehindert, diesen Antrag an den Innenausschuss zu überweisen? Das ist die einzige Frage, die mich interessiert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, liebe Gäste auf der Tribüne,
ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben, hier haben alle Fraktionen, die vorher gesprochen haben, gesagt, was alles nicht geht und mich hätte sehr interessiert, wenn Sie einen Vorschlag gemacht hätten, was denn geht.
Dem sind Sie ausgewichen. Die Linke sagt, es ist nicht konkret und noch nicht hart genug formuliert. Die FDP sagt, das ist alles viel zu hart und viel zu konkret. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer darüber in Ruhe nachdenkt, sieht sehr schnell, dass dieses Gesetz möglicherweise doch gut ausgerichtet und sehr ausgeglichen ist.
Lieber Herr Primas, Sie haben eine Rede gehalten, in der Sie im Wesentlichen sagen, die Titanic sinkt, schmeißen wir doch einfach noch einmal eine Kohle drauf. So kommen wir nicht weiter. Sie behaupten an jeder Stelle, dass dieses Gesetz voll von Zwang und Sanktionen sei. Zeigen Sie mir einen Paragrafen, in dem es einen Zwang gibt, der sanktioniert ist oder auf anderer Form. Sie haben nur ein Modell, mit dem Sie grüne Anträge kritisieren können, da kommen Sie leider nicht heraus. Ich will Ihnen auch genau sagen, warum wir ein Gesetz brauchen und nicht mehr unverbindliche Beschlüsse. Mit der Mehrheit Ihrer Fraktion wurden in der letzten Legislatur die wesentlichen Punkte des Global Marshall Plans beschlossen und was ist daraus geworden? Nichts. Daraus ist nichts geworden.
Liebe Frau Hitzing, Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, wenn Sie immer so schön kritisieren, dass wir das Bezugsjahr verändern, dass der Thüringer Landtag, ich glaube auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion, im Jahr 2010 schon lange beschlossen hat, dass das Bezugsjahr ab sofort immer 1995 sein wird. Warum Sie das heute noch kritisieren wollen, verstehe ich persönlich überhaupt nicht.
Vielleicht noch eine Sache auf die Zwischenfrage von Herrn Barth. Herr Barth hat die Frage gestellt an Herrn Kummer oder Herrn Weber, was denn die Braunkohle Ostdeutschlands mit Thüringen zu tun hat. Das ist eine sehr gute Frage, die hätte er der Ministerpräsidentin stellen sollen,
die angesichts einer zusammenbrechenden Solarindustrie hier in Thüringen nur eines im Kopf hat, für das EEG noch etwas für die Braunkohle herauszuholen.
Das ist Ihre Klimapolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da sind Ihre wohlfeilen Worte, die Sie hier gewählt haben, doch eine ganz dünne Sache.
Die Linke sagt, das ist nicht hart genug formuliert, mich hätte ein Vorschlag interessiert, den man ganz bestimmt in den Änderungsantrag auch hätte aufnehmen können, was Sie denn gern härter formuliert hätten. Welchen Wert hätten Sie verschärfen wollen, welche Forderung konkretisieren, das hätte mich interessiert und das hätte der Debatte auch gut getan. Das Argument, dass die Zeit zu kurz ist, das müsste umso mehr gegen den nächsten Tagesordnungspunkt, glaube ich, sprechen oder den übernächsten, wo Sie noch einmal ein Gesetz einbringen, in dem es um die kommunalen Finanzen geht. Auch das könnten wir dann nicht mehr vernünftig beraten. Dieser Landtag hat jede Menge Gesetzentwürfe in dieser Plenarsitzung noch zu bearbeiten und jeder davon hat das Recht, ordentlich bearbeitet zu werden. Das hätte auch die Linke schaffen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Handlungsfelder sind vollkommen klar. Wir müssen in dem Bereich von Energie und Verkehr im Wesentlichen neue Wege gehen. Diese Wege muss man vorher gut durchdenken. Deshalb braucht es diese Konzepte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Horst Köhler hat vor zehn Tagen, glaube ich, in der Thüringer Staatskanzlei eine wichtige Rede gehalten.
Einen Satz möchte ich herausgreifen. Er hat ganz deutlich gesagt: „Klimawandel ist die globale Herausforderung Nummer 1.“ Und Horst Köhler hat recht. Und er hat noch etwas hinzugefügt.
Er hat gesagt, dass es unsere Verantwortung in den Industriestaaten ist, nicht zu sagen, sollen die Chinesen doch erst einmal was machen, sondern unsere Verantwortung in den Industriestaaten mit einem konstant hohen Verbrauch an Energie und Ausstoß von CO2 nun endlich zu zeigen, dass entwickelte Volkswirtschaften auch in der Lage sind, mit weniger Energie, mit weniger CO2 auszukommen und trotzdem die Nase vorn in der Wirtschaft zu haben. Und das kann dieses Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen es nur voranbringen.
Der Klimabericht des Weltklimarats hat ganz deutlich gezeigt, ein „Weiter so“ gibt es nicht. Wir liegen - so die Prognosen - weit über dem, was wir dürften, nämlich das 2-Grad-Ziel, das ist unsere Marke, wo wir ranmüssen. Und ein „Weiter so“ bedeutet, dass wir auf 3,7 bis 4,8 Kelvin Erhöhung kommen und das darf es nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zwischen 2000 und 2010 Herr Kummer hat es schon zitiert - ist es eben schlechter geworden. Wir brauchen mehr Anstrengungen und wir brauchen die Technologie und die kann nur in Thüringen entwickelt werden, die kann nur in Deutschland entwickelt werden, um solche entwickelten Gesellschaften auch voranzubringen. Darum ist unser eindeutiges Ziel, die Senkung der klimaschädlichen Gase auf eine Tonne pro Kopf und Jahr im Jahr 2050 zu bringen. Und wir müssen heute damit anfangen. Es macht gar keinen Sinn, das, was wir in Thüringen haben, lieber Herr Kollege Weber, das Sammelsurium von Einzelinitiativen weiterhin fortzuführen. Wir brauchen eine koordinierte Maßnahme, eine koordinierte Plattform, in der Forstwirte, in der Verkehrsplaner, in der auch Sozialwissenschaftler zusammenkommen und die Frage diskutieren, was denn unsere Maßnahmen gebracht haben, um vielleicht erst mal mit einer vernünftigen Statistik anzufangen und zu sagen, was ist denn unser Status quo, von wo aus bewegen wir uns in die Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen wäre damit, wenn es ein solches Gesetz bekommen würde, ganz gewiss nicht allein. Viele Bundesländer machen sich auf den Weg mit ganz unterschiedlichen Verfahrensweisen, die auch alle funktionieren. Unser Gesetz ist kein Zauberwerk, das Sie hier versuchen so zu beschreiben, das würde gar nicht funktionieren. Das ist ja nicht von irgendwoher gekommen. In Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen funktionieren diese Klimaschutzgesetze und genau das
war unser Beispiel. Warum soll das in Thüringen nicht möglich sein, was diese doch Vorreiterländer uns hier vorleben, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Wir würden nicht einmal uneigennützig handeln, wenn es so ist, wie Sie immer wieder sagen, dass die Kosten für Energie das Lebenselixier unserer entwickelten Gesellschaften zu hoch sind, dann wäre es doch nur vernünftig, endlich anzufangen, in einem ersten koordinierten Schritt diesen Verbrauch an Energie endlich zu senken, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es wäre eine WinWin-Situation, wenn wir von den 2 Mrd. €, die in Thüringen für Energie ausgegeben werden, ein gutes Stück mehr in Thüringen selbst produzieren oder zumindest etwas einsparen, so dass die Menschen in diesem Land nicht so belastet sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, enorme Potenziale, und liebe Frau Hitzing, liebe FDP, man kann es fast nicht glauben, wo ist Ihre Wirtschaftskompetenz hin?
Wenn Sie sich anschauen, in allen Berichten der IHK, wo unser Exportschwerpunkt liegt, kommt die Umwelttechnik an erster oder - je nachdem wie Sie es bemessen - zweiter Stelle. Thüringen ist Spitze beim Export bei Umwelttechnologien, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und diesen Weg wollen wir weitergehen. Wir wollen auch noch mehr machen,
nämlich nicht nur die Technik herstellen und verkaufen, damit verdienen wir gutes Geld, aber das Know-How, wie wir eine Mobilität in Großstädten organisieren mit weniger CO2, dieses Know How wird immer in den Köpfen hier in Thüringen bleiben und damit werden wir auch dauerhaft Geld verdienen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Enorme Potenziale für die Wirtschaft lassen Sie einfach aus kompletter politischer Borniertheit liegen, nur weil Sie sich nicht auf den Weg begeben wollen.
Lieber Herr Bergner, damit komme ich noch einmal zu unserem Gesetz und seiner Beratung. Hier ist mehrfach der Eindruck vermittelt worden,
dass der Ausschuss darüber intensiv beraten hätte. Es gab gar keine Beratung. Es gab im Ausschuss nach der Anhörung überhaupt keine Beratung, es
sind unser Änderungsantrag und der Gesetzentwurf einfach ratzfatz abgelehnt worden.
Falls noch Zeit sein sollte, am Ende.
Ich empfinde, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorgehensweise vollkommen als inakzeptabel. Sie ignorieren mit Ihrer Ablehnung den gesellschaftlichen Diskurs, der in den Kommunen schon viel weiter vorangeschritten ist als Sie es wahrhaben wollen. Sie ignorieren den fortschreitenden Klimawandel und gleichzeitig die wirtschaftlichen Chancen, die wir in jedem Fall hätten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie liegen als CDU und SPD damit natürlich vollkommen klar auf der Bundeslinie, wo heute mit Ihren Stimmen ein EEG beschlossen wird, dass unserer Thüringer Solarindustrie hart an die Nieren gehen wird. Das ist Ihre Politik und die verwirklichen Sie hier im Land und auch auf der Bundesebene.
Und Kollege Weber, der sich hier darstellen wollte als der Retter der erneuerbaren Energien ist leider nicht da, um in dem Diskurs überhaupt noch mitzumachen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Ihre Koalition im Bundestag gerade beschließt, wird für Thüringen teuer kommen.
Es gab keinen Brief der Ministerpräsidentin an die Bundeskanzlerin: Hört auf damit, für uns in Ostdeutschland ist die PV-Industrie ein wichtiger Faktor, den wir vorantreiben müssen. Nein, es gab einen Brief, der die Braunkohle stärken sollte. Das ist die Energiepolitik dieser schwarz-roten Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Ablehnung des Klimaschutzgesetzes blenden Sie die Innovationskraft der Thüringer Wirtschaft aus.
Sie treiben das Handwerk auf Montage außerhalb Thüringens, wo wir doch Impulse hier in Thüringen dringend notwendig hätten, wie Sie aus unserem Klimaschutzgesetz hervorgehen würden.
Gute Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde erfordern, dass wir uns kritisch auseinandersetzen mit dem, was wir bisher getan haben und endlich erste Schritte gehen. Dann will ich die Klammer schließen zu Horst Köhler. Horst Köhler hat sich erlaubt, noch einen weiteren ganz wichtigen Aspekt in seiner Rede voranzubringen. Er hat in der Debatte um globale Gerechtigkeit, um Klimaschutz, um Nachhaltigkeit die Frage des Fleischkonsums mit hineingebracht. Das war kein Grüner,
das war Horst Köhler. Er hat deutlich gemacht, dass unser lokaler Fleischkonsum inakzeptabel ist mit Blick einer weltweiten Übertragbarkeit unserer Lebensstile,
aber auch mit Blick
auf die Klimaschutzziele überhaupt nicht gerecht wird.
Sie können sich gern hinsetzen und Horst Köhler einen Brief schreiben, dass er aufhören soll, einen Veggie-Day zu fordern oder sie setzen sich damit einfach mal auseinander.
Jetzt ist sie leider vorbei und Herr Primas hat keine Chance mehr.
Vielen Dank, Herr Kummer, das schätze ich an Ihnen, dass Sie sich solchen Zwischenfragen stellen. Ihre Rede hat, glaube ich, noch einmal unterstrichen, wie richtig unser Gesetz ist. Sehen Sie in unserem Gesetz nicht genau das, was Sie gerade gefordert haben, wissenschaftliche Beratung, Aufstellen von Maßnahmeplänen und dann Kontrollieren der Umsetzung, was hat es gebracht? Steht das nicht exakt in diesem Gesetz drin? Erste Frage. Zweite Frage: Glauben Sie wirklich, dass, wenn wir in einem politischen Aushandlungsprozess, wie er hier im Parlament stattfinden muss, zu besseren Maßnahmeplänen kommen, wie, wenn wir die Landesregierung verpflichten würden, durch Wissenschaftler einen Maßnahmeplan aufstellen zu müssen?
Vielen Dank, Herr Kollege Primas. Ich schätze das, dass Sie die Zwischenfrage annehmen, Sie haben auch eine ganz andere Redezeit. Meine Frage ist: Wie beurteilen Sie denn vor dem Hintergrund, dass Sie fest argumentieren, Thüringen hat mit Braunkohle nichts zu tun, den Brief der Ministerpräsidentin an die Bundeskanzlerin, bitte die Förderung der Braunkohle nicht zu vergessen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft“, das ist eine ideale Verknüpfung von Naturschutz und Regionalentwicklung. Ich bin froh, dass wir ein solches Beispiel in Thüringen haben.
Kürzlich wurde eine Studie veröffentlicht, in der ausgedrückt wurde, Menschen wünschen sich mehr Wildnis. Mehr Wildnis brauchen wir auch, um in dieser technisierten und immer wieder beschleunigten Welt Ruhe- und Ankerpunkte zu finden. Die Hohe Schrecke ist die ideale, die perfekte Antwort auf dieses Bedürfnis, das immer stärker wird. Ich denke, dass hier große Potenziale bestehen. Aber auch die Wildnis, erhalten durch eine militärische Nutzung, braucht unsere Unterstützung, sonst ist sie nämlich weg. Es ist schon mehrfach gesagt worden, die enorme Anzahl gerade bei den Waldinsekten - Juchtenkäfer, Glanz-Knochenkäfer, all das ist schon genannt worden, manche schmunzeln darüber - zeigt aber die absolute Bedeutung dieses alten Waldgebietes, das praktisch dafür ursächlich ist, dass es diese Insekten dort überhaupt noch geben kann. Die naturschutzfachlichen Leuchttürme, wie zum Beispiel ganz besondere Fledermaushöhlen von enormer Bedeutung, sind ein weiterer Indikator für die Wichtigkeit. Dies zu erhalten, heißt in jedem Fall, Mensch und Natur eine Zukunft zu geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb bin ich froh, dass es heute keinen kleinkarierten Streit darüber gab, wer nun Vater oder Eltern dieses Projektes waren. Es war immer so, dass einige Ministerien eher unterstützt haben, andere mehr dem entgegenstanden. Aber Herr Kummer hat es schon gesagt, wichtig war das Engage
ment vor Ort gewesen. Dafür stehen Frau Holbe und viele Bürgermeister vor Ort, die überhaupt erst der LEG und der damaligen Landesregierung die Stirn geboten und gesagt haben „So nicht!“.
Anstatt nun daraus zu lernen, dass man endlich gemeinsam arbeiten muss, stehen sich schon wieder einige Interessen in der Landesregierung gegenüber. Damit will ich auch zur Kritik kommen in diesem allzu schönen Tagesordnungspunkt.
Wir haben wieder die Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass zum Beispiel Herr Höhn versucht, durch die touristische Förderung den Wanderbetrieb dort durch das Erstellen von Wanderkarten und Wegenetzen anzutreiben und zu befördern. Wenn man sich die Karten anschaut und die Wegekonzepte einmal genauer studiert, dann sieht man, dass der Bahnhof Reinsdorf ein enorm wichtiger Punkt dafür ist, Anfangspunkt für diese Wanderungen, Verknüpfungspunkt. Und dieser Haltepunkt, sehr geehrter Herr Minister Carius, wird von Ihnen gerade abbestellt.
Sie stehen diesem Haltepunkt entgegen, Sie stehen der touristischen Entwicklung in der Hohen Schrecke …
Dann erklären Sie doch einfach, dass der Haltepunkt bleiben wird, dann sind wir alle wieder beruhigt.
Sie stehen dem entgegen und wir müssen gemeinsam arbeiten. So wie bisher kann es nicht weitergehen.
Und zweitens - jetzt ist Herr Höhn leider nicht da das SPD-Wirtschaftsministerium: Es gab einen langen Streit, alle haben davon gesprochen, viel mehr wissen noch darüber, über die Flächen. Die LEG, sie besitzt noch einiges an Filetstücken, einiges an Hektar dort. Anstatt sich endlich der Verantwortung zu stellen, anstatt sich endlich der Verantwortung für den Naturschutz zu stellen und an diesem Naturschutzgroßprojekt mitzuwirken, plant die LEG, dort ein Sonderjagdgebiet für die Trophäenjagd einzurichten. Unglaublich, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trophäenjagd ist überhaupt diese Form, die diametral gegen die Naturschutzziele, die man dort verfolgen will, steht, weil man nämlich die Wilddichte künstlich anheben muss, um dieses Projekt voranzubringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unglaublich und ich erwarte von
Herrn Höhn eine Erklärung, zu sagen: Wir werden das nicht machen; diese Pläne bei der LEG kommen vom Tisch. Und ich erwarte von Ihnen, Herr Carius, eine Erklärung, dass der Haltepunkt Reinsdorf wirklich bleibt. Nur so hat dieser alte Wald eine Zukunft. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Carius ist jetzt vorsorglich hinausgegangen. Er hat den Zwischenruf gemacht, dass das alles nicht stimmen würde, dann wäre es doch einfach nur in Ordnung, wenn die Landesregierung hier eine Erklärung abgeben würde, in der
man sagt, Reinsdorf wird weiter ein Haltepunkt sein. Es macht weiterhin Sinn, die Wegekonzepte auf diesen Anfangspunkt auszulegen. Den Menschen, die dort vor Ort seit vielen, vielen Jahren an dem Projekt arbeiten, sollte jetzt auch Planungssicherheit gegeben werden, dass man sich auf Reinsdorf weiter konzentrieren kann, auch über 2015 hinaus. Vom Umweltminister würde ich mir einfach wünschen, dass man auch ein Wort zu einer möglichen Trophäenjagd dort sagt und einmal klarstellt, wie verträglich die mit dem Schutzziel dort in der Hohen Schrecke wäre. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Emde, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, mit wem Sie, Herr Emde, etwas abmachen. Ich glaube, es ist wichtig, wenn wir hier ein Gesetz in erster Lesung haben, dass man dazu spricht. Ich möchte das machen und deshalb bin ich hier nach vorn gegangen.
Es ist in der Tat so, wie Herr Bergner gesagt hat, dass wir schon oft über die Kommunalordnung und das Kommunalabgabengesetz hier im Thüringer Landtag diskutiert haben. Wir haben auch schon wesentliche Fragen diskutiert. Wir haben die Fragen diskutiert, ob wir nicht ein vollkommen neues System haben müssen. Wir haben die Fragen diskutiert, wie wir verfassungsrechtliche Urteile umsetzen und wie wir in Thüringen zu guten Regelungen kommen. Sicherlich macht es sich gut vor der Kommunalwahl, ein Gesetz einzubringen, wo oben „kommunal“ darüber steht. Die Frage ist allerdings, wie viel kommunal ist in diesem Gesetz drin. Schaut man es sich an, stellt man fest, da ist wenig Kommunales drin, da ist das drin, was bei der FDP immer drin ist, es ist das Versprechen von Steuerentlastungen. Sie wollen die Jagdsteuer abschaffen, das ist Ziel dieses Gesetzentwurfs, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich kann Ihnen nur die Frage stellen, sehr geehrte Kollegen von der FDP: Wer soll denn unsere guten Schulen, unsere befahrbaren Straßen, unsere Schwimmbäder und unsere Bibliotheken und Theater bezahlen, wenn wir es nicht aus Steuergeldern machen? Sie haben immer nur einen Vorschlag, nämlich Steuern abzuschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie wollen es abschaffen.
Zu der Frage, wie relevant Ihr Vorschlag in Wirklichkeit ist, Herr Barth, will ich am Ende noch kommen. Wenn man sich aber überlegt und anschaut, lieber Herr Primas, was die FDP hier nämlich macht, sie sagt, sie wollen eine Steuer, eine Abgabe abschaffen, und die Kompensation ist die, dass wir es aus anderen Steuermitteln, nämlich über den KFA wieder finanzieren, stellt man fest, wie kurz gegart und wie kurz gedacht dieser schnell geschriebene Gesetzentwurf ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieses Geld, das Sie kompensieren wollen, kommt exakt auch aus Steuern. Alles, was Sie machen, ist umverteilen. Sie verteilen um von Jägerinnen und Jägern hin zur allgemeinen …
Nein, das ist exakt, Sie wollen das abschaffen. 18.000 € sollen da nicht mehr gezahlt werden und der KFA füllt die 18.000 € wieder auf und der KFA wird gefüllt aus dem …
Genau, 18.000 € im ganzen Land. Damit bin ich bei dem Punkt, wie relevant Ihr Gesetzentwurf ist. Das merkt keiner, das merkt kein Jäger, wenn er davon entlastet wird und das merkt auch niemand, wenn er belastet wird.
Es ist ein Schaufensterantrag allererster Güte, den Sie hier bringen, der eins verrät: Sie wollen nur immer wieder mit einer Steuerentlastung kommen, die keine Steuerentlastung ist. Sie belasten die Kommunen damit wieder, weil die Kommunen wieder eine Änderung umsetzen müssen und wieder neue Wege gehen müssen, und Sie belasten auch dieses Parlament durch ständige Debatten. Vielen Dank.
Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplante Erweiterung der Schweinemast Immenrode
Im Ortsteil Immenrode der Stadt Sondershausen plant ein ortsansässiges Tierzuchtunternehmen die Erweiterung einer Schweinemastanlage. Zu den derzeit ca. 1.900 Mastplätzen sollen weitere 12.000 Mastplätze hinzukommen, auch eine weitere Ausbaustufe auf 50.000 Mastplätze wurde bereits in Aussicht gestellt.
Das Raumordnungsverfahren, abgeschlossen mit der landesplanerischen Beurteilung vom 19. Juni 2008, stellt in der Beurteilung eine Entsprechung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung fest. Das zudem notwendige Änderungsgenehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu Beginn des Jahres 2014 eingeleitet. Lokale Bürgerinitiativen sowie der Stadtrat der Stadt Sondershausen haben sich mehrfach deutlich gegen die geplante Erweiterung ausgesprochen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Waren die 2008 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereichten Unterlagen zum BundesImmissionsschutzverfahren vollständig, wenn ja, warum wurde das Verfahren nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eröffnet bzw. abgeschlossen,
und wenn nein, welche Angaben fehlten und wann wurden diese nachgereicht?
2. Gelten nach Auffassung der Landesregierung für das aktuell laufende Bundes-Immissionsschutzverfahren die rechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, wenn ja, wie wird dies begründet, und wenn nein, welche Rechtsgrundlage ist stattdessen anzuwenden und wie wird dies begründet?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur rechtlichen Verbindlichkeit des „Beschlusses über das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Antrag des ortsansässigen Tierzuchtunternehmens gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen am Standort Sondershausen/Ortsteil Immenrode“, Tagesordnungspunkt 19 des öffentlichen Teils der Sitzung des Stadtrates Sondershausen am 8. Mai 2014, im Hinblick auf das gesamte Genehmigungsverfahren?
4. Inwieweit werden die Auflagen, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erlassen wurden, im aktuellen Bundes-Immissionsschutzverfahren berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Erst einmal gleich eine Frage zur Frage 2. Sie sind darauf eingegangen, dass es Übergangsregelungen gibt. Die konkrete Frage ist aber jetzt: Welche Rechtslage gilt? Wir haben eine Veränderung über die Zeit jetzt erfahren. Gilt die neue Rechtslage oder die alte Rechtslage?
In einer Antwort der Landesregierung in der letzten Legislatur - ich glaube, es war...
Ja, auch vor meiner. Die Landesregierung hatte ausgesagt, dass die Frage der Gülleausbringung in einem späteren Antragsverfahren - gemeint war das jetzt in Rede stehende Änderungsverfahren nach BImSch. Deshalb frage ich: Ist die Gülleausbringung in diesem Verfahren behandelt worden, insbesondere, was die Flächen angeht und die Fahrtwege dafür?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Hitzing. Wir scheinen uns an vielen Stellen einig zu sein. Würden Sie mir recht geben, dass die Menschen im Landkreis Nordhausen, die dort besonders im und im Umfeld des Südharzes leben, des Gispkarstes, sich nicht nur gegen die Gipsindustrie wenden wollen, sondern ob sie nicht allgemein diese einzigartige Landschaft mit ihren Erdfällen, Bächen, die hervortreten und wieder schwinden, dass sie das nicht erhalten wollen, diese Einzigartigkeit der Landschaft? Es geht doch nicht nur um die Verritzung. Jetzt ist meine Frage: Wie schaffen wir das dauerhaft, wenn wir nicht darauf vertrauen wollen, dass alle fünf Jahre ein Koalitionsvertrag Neuverritzung oder Ähnliches verbietet? Ist nicht ein dauerhafter Schutz einzig über so eine Unterschutzstellung möglich?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Primas. Sie reden immer von Überstülpen und die Menschen in der Region zu etwas zwingen. Ich glaube, am Wochenende oder vor kurzer Zeit war die Ministerpräsidentin am „Alten Stolberg“ in Stempeda. War sie denn dort, um die Leute zu zwingen, oder war sie dort auf Einladung der Menschen, die darum bitten, Hilfe zu bekommen bei der Erhaltung ihrer Landschaft?
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie Abgeordneten absprechen, sich für eine Region engagieren zu dürfen, nur weil sie da nicht geboren sind. Meine Frage an Sie ist aber …
Ich kenne sie seit 1997, bin dort häufiger, als Sie vielleicht glauben. Ich engagiere mich dort, weil viele Menschen in mein Büro kommen und sagen, bitte helfen Sie uns, die CDU macht es nicht.
Jetzt möchte ich Sie fragen: Sie haben ausgeführt, dass wir Grüne bitte aufhören sollen, die Leute im Südharz mit akademischen Diskussionen aus Erfurt zu behelligen. Jetzt frage ich Sie, habe ich oder Ihre Partei folgendes in den Koalitionsvertrag geschrieben: „Die Koalitionspartner vereinbaren darüber hinaus, dass die Landesregierung bis 2012 die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz prüft. In einen moderierten Diskussionsprozess sollen die Bürger der Region, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus einbezogen werden. 2012 soll über die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz entschieden werden.“ Das ist doch keine Debatte, die ich da irgendjemandem aufgedrängt habe. Die haben Sie doch angestoßen, und wir haben sie eingefordert, weil Sie sie nicht geführt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier zur späten Stunde, am liebsten würde ich mit einem Exkurs beginnen und Frau Taubert als Gesundheitsministerin auffordern, endlich Sofortmaßnahmen gegen die wirklich enorm hohe Pollenbelastung, die im Augenblick in Thüringen herrscht, einzuleiten, aber leider hat sie das vielleicht nicht in der Hand.
Zurück zu den Kommunen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Mit ein bisschen Wasser schaffe ich das schon.
Zurück zu den Kommunen: Es ist immer die Frage, Herr Bergner hat es gerade gesagt, da möchte ich der FDP auch gerne mal zustimmen, dass die Fragen und Ausführungen der Großen Anfrage jetzt nicht wirklich was Überraschendes gebracht haben und wenn man sich dann vielleicht noch einmal so dem Kern der Kommune, der Gemeinde nähert, dabei ist mir eine Zahl, natürlich von Referenten und Referentinnen aufgeschrieben, die mir zu denken gegeben hat, in die Hand gefallen. Gemeinden, nicht Städte, im ländlichen Raum gibt es in Deutschland seit dem 12. Jahrhundert. Ich hatte vor Kurzem die Gelegenheit, ein Stück Holz aus dieser Zeit mal in der Hand zu halten. Das konnte man noch sehen und anfassen, aber es war schon
morsch geworden. Und wie viel Kraft muss in unseren Gemeinden liegen, dass wir viele von denen heute noch haben, dass sie stark geworden sind und sich wirklich gut entwickelt haben. Das, denke ich, trägt uns alle hier, dass wir das weiter befördern wollen und voranbringen wollen.
Die Große Anfrage der Linken widmet sich in acht Kapiteln den Herausforderungen dieser Kommunen. Für mich ergab das drei Grunddenkrichtungen oder drei Grundfragen, nämlich die Frage der Selbstverwaltung der Kommunen und wie die Selbstverwaltung ausgestaltet werden kann unter immer knapperen Finanzlagen, also Selbstverwaltung im Zusammenhang mit der Finanzlage. Zweite Frage, die für mich hinter dieser Großen Anfrage und den vielen Einzelfragen steckt, ist die Frage nach Gemeindeneugliederungen, also wie strukturieren wir dieses Land, und einer natürlich dringend notwendigen Verwaltungsreform. Und die dritte große Frage, die es für unsere Kommunen zu beantworten gilt, ist die Frage nach der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, wie wir sie wirklich einbinden können und ernst nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig dabei ist, dass die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung natürlich stark gehemmt sind, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr haben. Was kann ich selbst verwalten, wenn ich nicht mehr die Chance habe, es auch selbst zu gestalten? Damit wird das hohe Gut der Selbstverwaltung ausgehöhlt. Deshalb muss die Landesregierung danach trachten und müssen wir danach trachten, den Kommunen Hilfe dabei zu geben, diese Selbstverwaltung wieder mit Leben zu erfüllen, wieder zu genug Finanzmitteln zu kommen. Das kann man einmal dadurch machen, dass man das Geld, das vom Land kommt, hochdreht und immer mehr Geld den Kommunen gibt, oder man kann helfen, und das ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden, viele Ideen sind da im Raum, die Kommunen dafür fit zu machen, sich mit dem vorhandenen Geld so gut wie möglich voranzubringen.
Die Landesregierung, diese Koalition hatte sich das eigentlich vorgenommen, hatte im Koalitionsvertrag geschrieben, dass man darüber nachdenken will, wie eine Gebietsreform und eine Verwaltungsreform aussehen können. Herr Bergner hat es schon gesagt, es gab ein unsägliches Hickhack um die Frage der Kommissionsfindung. Am Ende ist der Umkehrschluss doch der, nicht einmal die CDUFraktion und eine CDU-geführte Landesregierung finden noch Menschen mit einer wissenschaftlichen Reputation, die ihnen ein Gutachten schreiben, in dem steht, dass eine Gebietsreform nicht sinnvoll wäre. Alle Experten sagen, wir brauchen das. Jetzt gilt es, ab September darüber zu diskutieren, wie ist der richtige Weg, und das auch schnell und erfolgreich wirklich umzusetzen. Die CDU ist in alten Mustern verhangen und deshalb kommt sie, wie das
Anfang dieses Jahres geschehen ist, auf die Idee, die sie alle fünf Jahre hat, wenn es den Kommunen, wie dargestellt, nicht hinreichend gut geht, dann gibt es ein kleines Wahlgeschenk kurz vor der Wahl und deshalb musste das Geld her.
Dieser Tropfen auf den heißen Stein ist aber keine Lösung, ist kein Ansatz, ist Flickschusterei und zum Teil auch Teil des Problems, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wichtig ist, auch noch einen Blick darauf zu nehmen, wir haben ja den Landesrechnungshof, der die überörtliche Kommunalprüfung durchgeführt hat und dabei festgestellt hat, dass wir 112 Mio. € in den Kommunen durch fehlende erhobene Beiträge oder Ähnliches nicht eingenommen haben. Das, was die Kommune hätte nehmen können, nehmen müssen, das hat sie nicht gemacht. Auch da müssen wir mit den Kommunen drüber reden, dass wir das, was die Kommune zu ihrer eigenen Leistungsfähigkeit selbst beitragen kann, auch auf den Weg bringt und nicht davor zurückscheut, die guten Projekte, die in den Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger dargeboten werden, gute Schulgebäude, gute Straßen, gute Plätze, Veranstaltungsräume, das alles hat seinen Preis und daran sollen auch alle mittun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Landesregierung hatte sich zum Beispiel Ziele gestellt. Eines der Ziele war es, die Verwaltungsgemeinschaften in die Landgemeinden überzuleiten und sich darum zu kümmern, Herr Hey hatte das angesprochen, dass die Verwaltungsgemeinschaften alle mindestens 5.000 Einwohner haben. Bei der letzten Tranche der Neugliederung oder Gemeindeveränderungen waren alleine fünf neue Verwaltungsgemeinschaften dabei, die darunter lagen. Es werden immer mehr. Die Landesregierung schafft dieses Ziel selbst nicht. Sie scheitern immer wieder an ihren eigenen gesetzten Zielen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zur Frage der Bürgerbeteiligung, die Antwort der Landesregierung, hier überraschen die Antworten kaum. Die Affinität dieser Landesregierung zu den Elementen der direkten Demokratie hält sich in Grenzen. Das haben wir alle in den letzten Jahren gut miterleben können. Die Landesregierung hatte beabsichtigt - im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU stand das drin -, die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten zu schaffen und darüber Klarheit zu schaffen. Wir wissen, dass sie das alles nicht geschafft hat. Es gab mal einen Vorschlag von der Linken, dem wir uns auch angeschlossen haben, nämlich die Frage der freien Sammlung, die Kostenpflicht hier runterzubringen oder Ratsbegeh
ren auf den Weg zu bringen oder das Finanztabu zu streichen. All das hat diese Koalition nicht gewollt. Auch hier scheitern sie an ihren eigenen Zielstellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir Grüne sind für eine Kultur des Gehörtwerdens, des Hörbarmachens. Niemand soll aus Beteiligungsprozessen ausgeschlossen werden. Dafür werden wir kämpfen und dazu gehört es auch für uns, uns für einen Minderheitenschutz einzusetzen und die Hürden für die Beteiligung zu senken. Das wichtigste Element bei der Beteiligung überhaupt ist Information und Transparenz. Auch hier hapert es immer wieder. Frau Marx, Sie erinnern sich sicherlich noch an den guten Streit, den wir bei Ihrem Informationsfreiheitsgesetz geführt haben. Das wird im nächsten Jahr mal anstehen, mit Nachfragen oder Kleinen Anfragen zu schauen, was es gebracht hat. Ich glaube, der Erfolg ist nicht zu groß. Auch hier müssen wir dringend nachjustieren. Wenn wir die Menschen in der Kommune zum Mitmachen anregen wollen, müssen wir ihnen die Informationen geben. Und da reicht das, was man bisher hier in Thüringen gemacht hat, was diese Landesregierung in den letzten fünf Jahren geleistet hat, nicht aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend: Wir brauchen eine ehrliche Finanzausstattung für unsere Kommunen. Wir brauchen zukunftsfähige Strukturen, wir brauchen Mut zur Transparenz und Information. Wir brauchen echte Bürgerbeteiligung in unseren Kommunen. So wird Thüringen stark und unser Land ist reich an Natur und schön zum Leben. Gemeinsam können wir den Schatz heben, wenn wir die Kommunen stark machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung will mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie oder verschiedene EU-Richtlinien umsetzen und wieder scheitert die Landesregierung, weil die Landesregierung wieder nicht auf die Anzuhörenden hört.
Die Materie ist kompliziert. Es geht um die Frage, wie sich das Land zu den Kommunen stellt. Es geht um die Frage, wie wir europäische Harmonisierung mit Umsetzung in Thüringen konform machen. Es geht um die Frage, wie wir Retten und Katastrophenschutz zusammenbringen. Das Thüringer Innenministerium hört wie bei vielen Anhörungen nicht auf die Experten und es darf gerade in diesem Zusammenhang noch einmal gefragt werden: Wofür führen wir eigentlich diese Anhörungen durch? Für mich scheint es so, dass diese Anhörungen für die Koalition eine lästige Pflicht sind, dass die Anzuhörenden zwar gebeten werden,
sich viel Arbeit zu machen, aber gewürdigt wird das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir kritisieren das auf das Schärfste.
Die Anzuhörenden fokussieren ihre Kritik ganz besonders auf die Frage der Rettungsassistenten, Notfallsanitäter. Bisher haben wir vornehmlich in Thüringen die Rettungsassistenten. Viele haben wir davon, zukünftig sollen es nach den EU-Richtlinien, nach der Vereinheitlichung vor allen Dingen Notfallsanitäter sein. Hierfür bedarf es einer längeren Ausbildung. Die Frage ist jetzt, wie bekommt man die bisherigen Rettungsassistenten auf den Status der Notfallsanitäter? Bis 2022, das scheint zunächst ein langer Weg, ein zeitlich langer Weg, soll das umgesetzt werden, aber die Anzuhörenden - und das überzeugt am Ende, wenn man sich die Argumente mal genauer anschaut - sagen, wir werden das nicht schaffen. Sie werden das nicht schaffen, bis 2022 das umzusetzen - der Thüringer Feuerwehrverband kritisiert das zum Beispiel - weil es zwei Probleme gibt. Und die Landesregierung hat darauf keine Antwort. Zwei Probleme - erstens: Wir haben beschränkte Ausbildungskapazitäten, die gerade dafür reichen, die neuen jungen Notfallsanitäter auszubilden, wir haben nicht genug Kapazitäten, hier auch weiterzubilden. Und die Frage ist: Haben wir überhaupt genug Rettungsassistenten, um einige von ihnen für eine systematische Weiterbildung freizustellen?
Natürlich, sehr gern.
Ja. Wenn Sie meinem Vortrag richtig gefolgt wären, hätten Sie gesehen, dass ich hier die Kritik der Anzuhörenden zitiere und darauf verweise, dass die Landesregierung und - da waren Sie jetzt im Innen