Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Holzapfel, die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Berninger.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Krauße und Herr Abgeordneter Günther. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einige Worte: Wir sind sehr dankbar, dass unser Kollege Günther gestern die lebensrettende 11-stündige Operation gut überstanden hat und, ich glaube, wir wünschen ihm und Frau Jung und Herrn Krauße hier beste Genesung.

(Beifall im Hause)

Des Weiteren haben sich entschuldigt für die heutige Sitzung die Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht, der Herr Minister Geibert und Herr Minister Poppenhäger zeitweise.

Folgende allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauergenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für Herrn Eberhard Vogt, Herrn Benjamin Linke, Herrn Björn Walther und Frau Stephanie MüllerSpirra vom MDR Thüringen Journal sowie Herrn Benjamin Bernkopf vom Stratos TV erteilt.

Darüber hinaus habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit Frau Jacqueline Piwon vom ZDF eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzungen erteilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bundesweit findet heute eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer rechtsextremistischer Gewalt statt. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darüber verständigt, dass sich der Thüringer Landtag an dieser Schweigeminute beteiligt. Wir werden deshalb um 12.00 Uhr unsere Sitzung unterbrechen.

Folgende allgemeine Hinweise: Die Fraktionen sind im Ältestenrat weiterhin übereingekommen, die Aktuelle Stunde heute nach der Fragestunde und den Tagesordnungspunkt 24, Wahl und Ernennung und Vereidigung des Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten für Datenschutz, morgen um 13.00 Uhr aufzurufen.

Darüber hinaus regt der Ältestenrat an, zum Tagesordnungspunkt 1 a, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der

Drucksache 5/2407, im Anschluss an die zweite Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die dritte Beratung durchzuführen. Gibt es Widerspruch dazu? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihre Anträge in den Drucksachen 5/969, Tagesordnungspunkt 9, und 5/2410, Tagsordnungspunkt 11, zurückgezogen.

Die Beschlussempfehlung zu TOP 12 hat die Drucksachennummer 5/4066. Als Berichterstatter ist der Abgeordnete Metz benannt worden.

Zu TOP 24, Wahl und Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten für Datenschutz, wurden Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4080 und der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/4095 verteilt.

Zu TOP 25, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/4048, 5/4050 bis 5/4055, 5/4057 bis 5/4060, 5/4062, 5/4063, 5/ 4065, 5/4068, 5/4076 und 5/4077 hinzu.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 17, 18, 20 sowie zu dem Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Tagesordnungspunkt 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt die Information vor, dass sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung geeinigt haben. Es ist nach meinen Informationen weiterhin vorgesehen, die Wahl morgen im Anschluss nach der Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz vorzunehmen. Ist dem so? Ich sehe Zustimmung. Müssen wir darüber abstimmen? Dann würde ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir Dringlichkeit bejahen und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt festlegen, Wahl nach der Wahl des Datenschutzbeauftragten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so mit der Wahl der Wahlmänner und -frauen für die Bundesversammlung.

Gibt es weitere Anträge? Ich sehe Anträge von der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um die Aufnahme der Drucksache 5/4106 in Dringlichkeit auf die Tagesordnung. Die Begrün

dung der Dringlichkeit würde der Abgeordnete Bärwolff vornehmen.

Weiterhin beantragt meine Fraktion in Dringlichkeit die Beratung der Drucksache 5/4042 in Tagesordnungspunkt 6 in erster und zweiter Beratung. Die Begründung würde der Abgeordnete Kuschel vornehmen.

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Namens meiner Fraktion möchte ich beantragen, den Tagesordnungspunkt 23 „Bilanz des Beirates für Nachhaltige Entwicklung - Weg zu einer Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie“ nach vorn zu ziehen und am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt nach den Gesetzen zu behandeln.

Ich sehe keine weiteren Anträge. Dann stimmen wir über diese Anträge ab. Als Erstes zu Drucksache 5/4106, Bewirtschaftungsreserve, da wird die Dringlichkeitsbegründung der Herr Bärwolff vornehmen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Linksfraktion möchte ich die Dringlichkeit für unseren Antrag, die Bewirtschaftungssperre umgehend aufzuheben, begründen.

Die Bewirtschaftungssperre ist 1. undemokratisch, denn die Beschlüsse des Landtags werden hintertrieben.

2. Die Bewirtschaftungssperre ist ein akutes Problem, auch wenn die Summe jetzt von 60 auf 41 Mio. € reduziert wurde und die Minister freie Wahl haben. Frau Ministerpräsidentin - sie ist leider nicht da -, da bringt auch noch so viel Kreativität nichts. Aus der Sicht der LINKEN gibt es keine Spielräume mehr.

(Beifall DIE LINKE)

Die Sozialministerin, Frau Taubert, hat gesagt, man werde bei freiwilligen Leistungen, Jugendpauschale, Familienzentrum usw. nicht kürzen. Das begrüßen wir, aber wo denn dann? Etwa bei den gesetzlichen Rechtsansprüchen? Wie sieht es aus, Herr Matschie, soll es etwa im Kultusministerium keine Fach- und Praxisberatungen für die Kitas mehr geben? Will Frau Taubert etwa die Grundsicherung im Alter den Kommunen erst später auszahlen? Glauben Sie tatsächlich, dass Sie 41 Mio. € streichen können und keiner merkt es? Vereine und Verbände sind in heller Aufregung, Familienzentren, die Suchtberatung ebenso und die Kommunen stehen

vor Ungewissheit. Schaffen Sie endlich Klarheit für die Betroffenen, und zwar hier im Parlament.

(Beifall DIE LINKE)

DIE LINKE schlägt deshalb vor, 1. die Bewirtschaftungssperre umgehend zurückzunehmen und 2.,

(Beifall DIE LINKE)

wenn der Finanzminister Geld braucht, zum Beispiel das Thüringer Erziehungsgeld zu streichen oder die Stiftung FamilienSinn zu streichen. Das Thüringer Erziehungsgeld - DIE LINKE hat die Abschaffung schon immer gefordert. Der Rechnungshof überprüft die Stiftung FamilienSinn nach Sinn und Zweck und selbst der EU-Kommissar Andor kritisiert das Landeserziehungsgeld und rügt die Landesregierung. Auf einen Schlag werden so über 30 Mio. € frei.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wunderbar, was Sie Familie antun wollen.)

Wenn Herr Matschie in der TLZ sagt, dass sich die SPD durchgesetzt hat, dann fragt DIE LINKE: Wo denn?

(Beifall DIE LINKE)

Die Koalition hält weiter an der Stiftung und an dem Erziehungsgeld fest. Die CDU aus ideologischen Gründen, die SPD aus Machterhalt. Beide tragen diese Versatzstücke der Familienoffensive weiter mit. Und, Frau Lieberknecht,

(Unruhe CDU)

schlimmer als blind sein ist, nicht sehen zu wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Herrn Matschie kann man Folgendes sagen: Sie werden von Frau Lieberknecht durch den Kakao gezogen und trinken ihn noch mit. Sie verpfänden schon einmal Haushaltstitel und Sie kleben auf die Haushaltstitel schon mal den Kuckuck drauf. Was passiert denn aber, wenn im Spätherbst die Haushaltssperre immer noch besteht und die Veranstaltungen stattfinden sollen?

Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Der Finanzminister hat den Kompromiss über den Kommunalen Finanzausgleich aufgekündigt. Er holt sich die 60. Mio. € einfach an anderer Stelle, und zwar mit der Methode Rasenmäher, und das mit der Rückendeckung der Ministerpräsidentin. Frau Lieberknecht, sie war Kultusministerin, sie war Sozialministern, sie müsste wissen, wo es klemmt. Sie hat Erfahrungen gesammelt und sie hat richtig erkannt, dass die Kommunen Unterstützung brauchen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Als Ministerpräsidentin allerdings hat sie diese Erkenntnis beiseitegescho

(Abg. Blechschmidt)

ben. Frau Lieberknecht, Sie sind die politisch Verantwortliche. Die Dringlichkeit besteht für die Fraktion DIE LINKE erstens im Problem an sich, der Bewirtschaftungssperre, und zweitens in der offensichtlichen Möglichkeit, dieses Problem umgehend zu lösen. Diese sollten wir nutzen.

Liebe Landesregierung, die Landesregierung fordert, dass Sie diesem Spuk endlich ein Ende setzen, und zwar schnellstens.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab. Gemäß § 51 ist es nicht in der Frist von sieben Tagen eingereicht, wir brauchen also die Zweidrittelmehrheit. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Punkt wird nicht aufgenommen.

Wir kommen nun zur nächsten angemeldeten Änderung der Tagesordnung. Das ist die erste und zweite Beratung zum Antrag in Drucksache 5/4042 in TOP 6. Möchten Sie erste und zweite Beratung an einem Tag?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: An zwei Tagen.)