André Blechschmidt

Sitzungen

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Letzte Beiträge

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 26, Drucksache 5/7927, auf alle Fälle am heutigen Tag abzuarbeiten. Die Dringlichkeit würde Kollegin Berninger begründen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 5/7716 liegt heute dem Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau vor. In ihm beziehungsweise dem dazugehörigen Staatsvertrag zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen werden Regelungen über die gemeinsame Errichtung und den gemeinsamen Betrieb einer neuen Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände eines ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks in Zwickau-Marienthal getroffen. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung von thüringisch-sächsischen Gremien zur Begleitung der Errichtung und des Betriebs der Justizvollzugsanstalt, aber auch Regelungen zur Kostenverteilung zwischen den Ländern und zum Übergang von Thüringer Bediensteten in den sächsischen Landesdienst. Zu bestimmten Fragen sind an mehreren Stellen des Vertrages, so in Artikel 3 Abs. 5 für die Errichtung, in Artikel 4 und Artikel 5 für die Kostenfrage und in Artikel 7 für Fragen im Bereich Personal, Regelungen verankert, die eine Konkretisierung des Staatsvertrages im Wege des Beschlusses von Verwaltungsvereinbarungen vorsehen. Der Gesetzentwurf wurde in der 153. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 21. Mai 2014 in erster Beratung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Begründet wurde die Überweisung unter anderem mit noch anstehenden Nachfragen und Klärungsbedarf bei der Landesregierung hinsichtlich des Problems der Altlastenbelastung des Baugrundstücks und des damit verbundenen Risikos von unvorhergesehenen Mehrkosten für Thüringen sowie mit Blick auf den sozialen und finanziellen Bestandsschutz für die in den sächsischen Landesdienst überwechselnden Bediensteten. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner am 11.06.2014 stattgefundenen Sitzung abschließend beraten. Die Landesregierung berichtete in der Ausschuss-Sitzung auf Nachfrage, dass auf dem Baugrundstück der JVA zwar Nachuntersuchungen hinsichtlich Altlastenbelastung laufen, jedoch die Einschätzung getroffen wurde, dass nach den schon vorhandenen Gutachtenergebnissen mit Informationen vonseiten der Sächsischen Landesregierung zu den bisherigen Kostenkalkulationen keine Mehrkostenrisiken bestünden. Im Gesamtvolumen von 149,5 Mio. € sei ein überdurchschnittlich hoher Betrag von ca. 2,4 Mio. € für die Altlastenfinanzierung vorgesehen. Die Landesregierung versicherte im Ausschuss, dass der soziale und finanzielle Bestandsschutz für die in den sächsischen Landesdienst wechselnden Thüringer Bediensteten ohne Einschränkung durch eine auf Grundlage des Staatsvertrages abschließende Verwaltungsvereinbarung abgesichert werde. Die Fraktion der FDP stellte in der Ausschuss-Sitzung den Antrag auf Durchführung einer mündlichen, hilfsweise einer
schriftlichen Anhörung. Der Antrag auf mündliche Anhörung wurde mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag auf schriftliche Anhörung fand nicht das nach § 49 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags notwendige Unterstützungsvolumen von einem Drittel der Ausschussmitglieder. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder beschloss die Annahme des Gesetzes ohne Änderung, wie aus der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7871 zu ersehen ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte medienpolitisch interessierte Abgeordnete, werte Gäste, Medienmacher, Medienpolitiker, liebe Leute im Internet! Im FebruarPlenum des Landtags habe ich mit folgenden Gedanken meinen Redebeitrag zum Entwurf des Landesmediengesetzes abgeschlossen: Wir, die Linken, freuen uns auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Wir werden gern daran mitwirken, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Im Interesse der Medienlandschaft und der Medienmacher in Thüringen wollen wir, dass die Novelle endlich kommt.
Wir, und da meine ich ausdrücklich nicht nur meine Fraktion, haben Wort gehalten. Nach gefühlter, sage ich,
Hälfte der Tagesordnungspunkte, die von der gegenwärtigen Plenarsitzung abgesetzt wurden, weil scheinbar die Akteure, besonders die aus der Landesregierung, schon zu einer starken, ja, im Wahlkampf verfangenen Debatte neigen,
können wir wenigstens das Landesmediengesetz hier verabschieden. Der Europa- und - lassen Sie es mich so formulieren - Medienausschuss hat geliefert. Deshalb möchte ich mich zunächst ausdrücklich bei allen Akteuren, ich fange an, Ministerin und Ministern, Mitgliedern des Ausschusses und den im Hintergrund wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Staatskanzlei, für die konstruktive und sachorientierte Vor- und Zusammenarbeit bedanken. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung gewesen, dass das ursprünglich sportliche Ziel zur Verwirklichung, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, gelungen ist. Mein besonderer Dank gilt aber auch allen Expertinnen und Experten, die an unserer Anhörung teilgenommen haben und die damit einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, den Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren.
Es wird vielleicht aus meinen jetzt schon recht freundlichen Worten deutlich, die Linke ist mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich zufrieden.
Wir, und so wie wir es wollten, schließen ausdrücklich die Forderung nach gesetzlicher Verankerung von Netzneutralität mit ein. Wir haben das schon in der Sitzung vor über einem Jahr im Juni durch einen Antrag kundgetan und dann in erster Lesung dieses Gesetzes noch mit viel Selbstbewusstsein und Fantasie, aber auch Skepsis, ob dieser Gedanke sich in der politischen Diskussion durchsetzen wird, wiederholt. Wir wollten, dass Thüringen als erstes Bundesland die Netzneutralität im Landesmediengesetz verankert und dies wird nun geschehen. Unabhängig von parteipolitischer Kleinkariertheit versteht sich die Linke als eine der Geburtshelferinnen der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität.
Das zeigt, meine Damen und Herren, nicht zuletzt, dass man akute Probleme, auch wenn sie scheinbar gegenwärtig nicht lösbar seien, dennoch mit Sachverstand und Engagement in Angriff nehmen muss.
Meine Damen und Herren, in drei Punkten und in aller Kürze will ich aber noch Folgendes äußern, wo wir den Gesetzentwurf gern noch weiter gestärkt oder qualifiziert hätten.
Erstens: Man hätte den Inhalt und die Begrifflichkeit von Netzneutralität noch stärker beschreiben und somit umfänglich in das Mediengesetz einbeziehen können. Diese Bedeutungsfrage bewegt sich zwar eher im symbolischen Raum, aber diese Symbolik ist nicht zu unterschätzen. Wir werden hier auf Landesebene nicht allein die Netzneutralität retten, sondern dazu bedarf es entsprechender Bemühungen auch auf Bundes- und Europaebene. Aber genau deshalb ist es wichtig, dass wir ein deutliches Zeichen setzen, damit wir das Internet nicht als einzelnen Raum großen Playern überlassen, sondern der diskriminierungsfreie Durchlauf aller Daten garantiert wird. Diese Zeichen hätten klarer ausfallen können, wenn Sie unseren konkreten Änderungsvorschlägen gefolgt wären.
Zweitens: Hier lassen Sie mich kurz in die Vergangenheit zurückblicken. Wie wurden nicht Bürgermedien auch hier im Hohen Haus in den 1990er-Jahren bei Diskussionen tituliert. Die einen oder anderen Medienpolitiker oder Medienpolitikerinnen oder Bürgermedienpioniere, so möchte ich sie beschreiben, werden sich noch daran erinnern, zum Beispiel linker Punkerfunk oder Rote Agitprop-Sender. Das war letztendlich ein zwanzigjähriger Diskussions- und Erfahrungsprozess, der zu den heutigen Positionen der Bürgermedien in Thüringen geführt hat - einschließlich der Beibehaltung der Offenen Kanäle. Bürgermedien sind unverzichtbarer Bestandteil der Bürgerbeteiligung einerseits und andererseits wesentliches Element medialer Vielfalt in
Thüringen, auf die wir nicht mehr verzichten wollen - im Gegenteil. In diesem Zusammenhang nochmals die Frage zugangsoffener Sendezeiten.
Aus unserer Sicht ist eine feste Stundenvorgabe egal in welcher Höhe - nicht zwingend notwendig und zielführend. Dennoch können wir mit den 14 Stunden pro Woche leben. Aber eigentlich wäre das richtige Signal gewesen, die Frage der Mindeststundenzahl in die Verantwortung der Landesmedienanstalt zu legen.
Denn - und das habe ich auch schon in erster Lesung gesagt - dort sind die entsprechenden Kenntnisse der Bedingungen vor Ort entscheidend und dann auch zu treffen. Ich wiederhole: Vielleicht ist es manchmal sinnvoller, mehr als 14 Stunden offene Sendezeiten anzubieten, weil es in einer Stadt oder einer Region das Potenzial dafür gibt. Im anderen Fall kann das Bürgerradio ein Magnet für alle Radiomacher schon längst sein, so dass es gar kein Interesse mehr gibt, 14 Stunden mit offenen Angeboten zu füllen, was dann Wiederholungen nicht als Mutter der Weisheit, sondern Wiederholung als Moment der Langeweile nach sich zieht. Das wäre nicht gut.
Drittens, meine Damen und Herren, ich möchte unseren Gedanken zur gebührenfreien Einspeisung lokaler Fernsehsender noch einmal anführen. Hier hätten wir gern festgelegt, dass die Einspeisung kostenlos erfolgt. Denn, man kann über die mithin prekäre Situation lokaler Fernsehanbieter einerseits und deren Bedeutung für die mediale Vielfalt andererseits gern und viel reden, aber entsprechende Unterstützungen oder Förderungen könnten oder sollten auch in Betracht gezogen werden.
Die kleinen lokalen TV-Sender sind ein wichtiger Teil der Thüringer Medienlandschaft. Für viele Menschen, die sich kein Zeitungs-Abo leisten können oder wollen, sind die Sender die einzige Möglichkeit, sich über das politische und gesellschaftliche Geschehen vor Ort zu informieren.
Dann müssten wir darüber reden, was gesendet wird. Die kleinen Fernsehstationen helfen auch ab und zu der CDU an der Stelle. Obwohl die kleinen Fernsehstationen
stimmt - wir sind jetzt bei der Verabschiedung des Mediengesetzes und nicht der Medienbewertung und Kriterien, wie entsprechend Sendungen gemacht werden, Programmgestaltung oder die Inhalte derjeniger, die sie zu verantworten haben. Wenn es uns bekannt ist, dass diese kleinen Fernsehstationen große Probleme bei ihren Finanzierungen
haben, sollten wir natürlich auch darüber nachdenken, wie entsprechende existenzgefährdende Momente ausgeschaltet werden können. Wir können uns dabei vorstellen, dass die Einspeisegebühr als Form einer Förderung für die lokalen TV-Sender möglich gewesen wäre.
Meine Damen und Herren. Trotz dieser drei Kritikpunkte unsererseits - und damit komme ich zum Schluss - haben wir uns dafür entschieden, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. Die Verbesserungen für die Bürgermedien sind ein wichtiger Schritt. Das Medienbildungszentrum wird einen guten Beitrag zur Medienkompetenzentwicklung in Thüringen leisten. Nicht zuletzt sehen wir es als großen Erfolg an, dass die Landesregierung und die Koalition über ihren eigenen Schatten springen konnten und wir nun tatsächlich die Netzneutralität als erstes Bundesland im Mediengesetz verankern können.
Als Letztes will ich darauf verweisen, dass auch nach der Verabschiedung des Gesetzes einiges zu tun bleibt und wir weiter überlegen müssen, wie wir die Bürgermedien und damit die Medienvielfalt weiter stärken können. Wenn ich daran denke, wie uns im Ausschuss berichtet wurde, mit wie viel ehrenamtlichem Engagement und mit wie wenig Geld und Vergütung der Sendebetrieb aufrechterhalten wird, kann ich nur sagen: Hut ab vor soviel Idealismus! Es gilt aber auch zu überprüfen, inwieweit die momentanen Bedingungen zu Formen von Selbstausbeutung führen und wie sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse in den Bürgermedien ausschließen lassen.
Wir wollen, dass alle von ihrer Arbeit leben können. Das gilt auch im Bereich der Bürgermedien.
Meine Damen und Herren, zwar ist mit der Ablehnung des Funkhausmodells im Gesetz eine Entscheidung getroffen worden, wir haben uns letztlich auch für die Meinungsvielfalt als Grundsatz entschieden, werden aber aufmerksam die Entwicklung im Bereich der privaten Rundfunksender in Thüringen im Auge behalten. An dieser Stelle noch einmal ausdrücklich Dank an die sachliche und umfangreiche Argumentation und Diskussion seitens Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen. Enden möchte ich mit dem Ausspruch von Walter Jens, dessen Inhalt ich teile: „Wo Wille und Ideenkraft sich mit Sachverstand und Realität verbinden, ist es mir nicht bange um die Zukunft, egal wie groß die Probleme auch sind.“ Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion und im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 5/7927 „Abschiebestopp in die Balkanstaaten aufgrund der Flutkatastrophe“ in die aktuelle Tagesordnung. Die Begründung der Dringlichkeit wird die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich vornehmen.
Frau Präsidentin, der Antrag lautete, nach den Gesetzen einordnen. Wir wissen nicht, wie morgen abgearbeitet wird, nach den zweiten Beratungen der Gesetze war der Antrag.
Und dennoch, wenn die noch nicht abgearbeitet sind, kommen die erst an dieser Stelle und nicht gleich auf dem Punkt 2, demzufolge erst dann, wenn die Gesetze abgearbeitet sind. Das ist der Antrag und so würde ich ihn auch verstehen.
Ich möchte noch einmal nachfragen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr soll Mittagspause sein. 13.30 Uhr? 13.30 Uhr geht dann die Fragestunde los?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, fließender Übergang vom Biosphärenreservat zur verschlüsselten Kommunikation. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern“ - Drucksache 5/7279 - fordert die Landesregierung auf, möglichst zeitnah und flächendeckend verschlüsselte Kommunikation, Verfahren end-to-end zwischen öffentlichen Stellen, insbesondere Ministerien und Nutzern, zu ermöglichen und auszubauen. Um eine zügige Umsetzung der verschlüsselten Kommunikation in allen Teilen der Verwaltung sicherzustellen, sieht der Antrag vor, dass die Ministerien gegenüber den ihnen nachgeordneten Behörden ihre Aufsichtsfunktion und -instrumente nutzen sollten, zum Beispiel in Form verbindlicher Anweisungen. Im Antrag sind auch konkrete Bereiche und Angebote, wie zum Beispiel die Seiten von thueringen.de, genannt, die an die Nutzung mit verschlüsselter Kommunikation angepasst werden sollen. Darüber hinaus wird im Antrag auch eine aktive, umfassende Informationspolitik, vor allem der Landesregierung, gefordert, um der Thüringer Bevölkerung die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation zu geben und möglichst vielen Menschen die Nutzung nahezubringen. Der Antrag zur verschlüsselten Kommunikation wurde in der 149. Plenarsitzung des Landtags am 21. März 2014 in erster Lesung beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen an den Justiz- und Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 2. April 2014 beraten. Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunkts sagten die Koalitionsfraktionen CDU und SPD, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE angesichts der Bedeutung seiner Thematik ein wichtiger und guter Antrag sei,
und legten einen Alternativantrag, überschrieben „eigener Antrag zu diesem überwiesenen Antrag der LINKEN“ vor. In dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion wird die Landesregierung gebeten, die verschlüsselte Kommunikation umzusetzen. Anders als im Antrag der Linken wird im Antrag der Koalition die Umsetzung nicht an konkrete Eckpunkte gebunden und auch nicht die Nutzung von aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten durch die Landesregierung, wie zum Beispiel Anweisungen, gefordert. Der Antrag der Koalition stellt den konkreten Umfang und die Wahl der Umsetzungswege für verschlüsselte Kommunikation in die allgemeinen Gestaltungsbefugnisse und den Rahmen der Landesregierung. Von der Landtagsverwaltung erging der Hinweis, dass die Stellung eines Alternativantrags im Ausschuss mit Blick auf die Geschäftsordnung nicht möglich ist und dies nur in einer Plenarsitzung geschehen kann. Daraufhin erklärte der Einreicher seinen Alternativantrag zum Änderungsantrag. Die Fraktion DIE LINKE äußerte im Ausschuss Kritik an diesem Vorgehen. Eine Zulassung des Änderungsantrags führt dazu, dass unter dem Etikett der Fraktion DIE LINKE ein Inhalt gesetzt werde, der nicht der Intention des Einreichers zum Ausgangsantrag entspricht bzw. entsprechen könnte. Denn faktisch bewirkt der Änderungsantrag der Koalition, dass mit Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses der ursprüngliche Text des Antrags der Fraktion DIE LINKE durch Text der SPD und CDU ersetzt wird. Der Vorschlag der FDP-Fraktion im Ausschuss, die unterschiedlichen Inhalte von Ausgangsantrag und Änderungsantrag in einer Anhörung von Fachleuten noch eingehender zu diskutieren, fand im Ausschuss keinen Widerhall. Im weiteren Verlauf der Sitzung des Justizund Verfassungsausschusses entstand eine kontroverse Diskussion, ob und in welcher Form der § 64 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch in der Ausschussberatung Anwendung finden muss. Die Fraktion DIE LINKE bejahte die Anwendungspflicht, denn nur so kann ihrer Ansicht nach das Initiativrecht des Antragstellers auch in seiner inhaltlichen Reichweite und konkreten Ausgestaltung bis zur endgültigen Abstimmung im Plenum geschützt werden. Die Koalitionsfraktionen gingen auf die Argumente nicht weiter ein. Nach einer von der LINKEN-Fraktion beantragten Auszeit wurde der Änderungsantrag von CDU und SPD zur Abstimmung gestellt und wurde mehrheitlich zur Beschlussempfehlung erhoben. Danke.
Frau Präsidentin, ich melde hier Widerspruch an. Wir würden gern heute nur die erste Beratung und eine Ausschussüberweisung vornehmen.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich Einzelabstimmung. Ich würde vorschlagen, in einem Block die Nummern 1 bis 6 und die Nummer 7 extra.
Danke, Herr Präsident.
Netzwerk und Initiative Willkommenskultur in Thüringen
Im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7288 „Thüringen braucht Zuwanderung - Vielfalt als Chance begreifen und Diskriminierung bekämpfen“ in der 149. Plenarsitzung am 21. März 2014 äußerte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, dass in Thüringen mit der Initiative Willkommenskultur, der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), dem Welcome Center in Erfurt und anderen Akteuren ein Netzwerk zur Aufnahme und Begleitung ausländischer Fachkräfte in Thüringen geschaffen wurde. Dies wurde im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung „Qualitätsstandards bei der Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden aus dem Ausland“, die am 26. März 2014 vorgestellt wurde, nochmals bekräftigt. Dennoch gibt es diesbezüglich Probleme, die eine flächendeckende
Strategie und professionelle Umgangsweise hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Anwerbung von Fachkräften aus anderen europäischen Ländern vermissen lassen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele ausländische Fachkräfte und Unternehmen sind durch die ThAFF im letzten Jahr angeworben, beraten, vermittelt und begleitet worden?
2. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen sind die vier Europa-Service-Büros, die es in Thüringen (Erfurt, Gera, Suhl, Nordhausen) gibt und die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, in den Prozess der Vorbereitung, Begleitung und Integration einbezogen?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum rein kommerziellen Agieren von privaten Vermittlern und Bildungsträgern ohne nachgewiesene Kompetenz und zur Zertifizierung von Akteuren im Integrationsprozess?
4. Betrachtet die Landesregierung die in der am 26. März 2014 vorgestellten Gemeinsamen Erklärung aufgeführten Punkte als ausreichend im Hinblick auf eine wirkliche Willkommenskultur in der Arbeitswelt, insbesondere auch im Hinblick auf Standards „Guter Arbeit“?
Duale Ausbildung mit begleitender Fachhochschulreife möglich?
Neue Bildungswege mit erweiterten Möglichkeiten für die in der Ausbildung befindlichen jungen Menschen können ein wichtiger Weg sein, die Attraktivität Thüringens als Ausbildungsort zu stärken. So wird seit Längerem von der Ostthüringer Handwerkerschaft eine Berufsausbildung mit begleitender Fachhochschulreife ins Gespräch gebracht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist eine Berufsausbildung mit begleitender Fachhochschulreife im Ausbildungsablauf realistisch organisierbar, etwa neben der Ausbildung freitags und sonnabends (dual und im Verbund mit der Aus- bildung oder auch extern)?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich des Vorschlags, zu diesem Zweck vor Ort in Altenburg eine Kooperation mit einer Berufsakademie oder einer Fachschule zu initiieren?
3. In welcher zeitlichen Frist wäre die Einrichtung einer solchen Ausbildung mit Fachhochschulreife umsetzbar?
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde beide Sachen, den Punkt II und den Entschließungsantrag an die entsprechenden Ausschüsse, einschließlich, sage ich jetzt, des Justizausschusses, wie es besprochen wurde - bitte? Ja, und den Sofortbericht, also bitte dann den gesamten Komplex bitte an die Ausschüsse überweisen.
Ja, dann präzisieren wir das jetzt. Den Bericht, den Punkt I, den Punkt II und den Entschließungsantrag, alles an die Ausschüsse bitte überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen, auch dem Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Fasco, liebe Zuhörerinnen und Zuseher am Livestream! Ja, zur besten Sendezeit und ein Landesmediengesetz auf dem Tisch - Herz, was willst du mehr!
Der Maschinenraum der Landesregierung arbeitet noch, vielen Dank, Herr Minister, vielen Dank auch an die Vorgängerin und natürlich vielen Dank an die Mitarbeiter, dass dieser Gesetzentwurf jetzt noch auf den Tisch kommt, quasi auf den letzten Metern der Legislaturperiode. Im Interesse des weiteren Verlaufs der Tagesordnung und meiner zu hörenden angegriffenen Stimme - was mit dem gestrigen Tag ausdrücklich nichts zu tun hat - möchte ich drei Punkte kurz hier zur Diskussion stellen bzw. einbringen.
Dabei will ich erstens erklären, was wir beim vorgelegten Text für gut befinden, zweitens eine deutliche Kritik äußern und schließlich zum Dritten auf eine Frage zu sprechen kommen, über die wir sicherlich im Rahmen einer mündlichen Anhörung, die wir noch zu beschließen haben, diskutieren können.
Zunächst also das Positive, meine Damen und Herren: Was wir ausdrücklich begrüßen, ist die Entwicklung der Bürgerradios in Kooperation mit der Landesmedienanstalt. Hier wird endlich ein Schritt getan, der einerseits die Angebote in den verschiedenen Thüringer Städten harmonisiert und andererseits den Realitäten im Bürgerradio gerecht wird. Zugleich wird mit der Einrichtung des Medienbildungszentrums der Medienkompetenzentwicklung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, was insbesondere unsere Fraktion hier in diesem Haus immer wieder eingefordert hat, beispielsweise bei der Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, bei dem wir nun bald einen neuen Entwurf zu diskutieren haben, was uns die Mäuse in der Staatskanzlei zugetragen haben. Wir haben immer wieder auf den zentralen Punkt hingewiesen, junge Menschen werden am besten vor ungeeigneten Medieninhalten geschützt, wenn sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien lernen, nicht indem ihnen et
was verboten wird, was nicht zu verbieten ist. Für die Medienkompetenzentwicklung wird mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt gemacht. Es ist gut, dass die TLM in diesem Bereich weiter gestärkt wurde und gemeinsam mit den Bürgerradios hier ihre gute landesweite Arbeit ausbauen kann.
Einen Punkt in diesem Zusammenhang - den hat auch der Herr Minister angesprochen - sehen wir etwas kritisch, der steckt in § 34 des Gesetzentwurfs. Da geht es um den publizistischen Auftrag von Bürgerradios und Bürgerfernsehen. Die Zulassung für die Sender soll Vorgaben für zugangsoffene Sendezeiten enthalten, was so weit in Ordnung und richtig ist. Aber dann heißt es einen Satz später: „Diese Vorgaben haben zugangsoffene Sendezeiten von mindestens 32 Stunden pro Woche vorzusehen.“ Diese starre Regelung halten wir für falsch. „32 Stunden pro Woche“ heißt im Schnitt viereinhalb Stunden am Tag. Hier müsste ein flexibleres Modell her, indem wir etwa deutlich weniger Pflichtstunden festschreiben oder diese Frage ganz und gar in die Verantwortung der Landesmedienanstalt gelegt wird.
Die Verfasser des Gesetzes scheinen hier zu sehr an Erfurt und vielleicht auch an Weimar gedacht zu haben, wo der Bedarf eines offenen Zuganges womöglich in diesem Umfang gerechtfertigt wäre. Das Gesetz muss aber auch auf Bürgerradios in den kleinen Städten Rücksicht nehmen, wo die Radiomacher und auch -macherinnen einfach froh sind über jeden, der ehrenamtlich mitwirken will. In diesen Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Personen, die Radio machen wollen, in den Redaktionen der Bürgerradios schon mitarbeitet und nur einzelne die offenen Angebote nutzen und unabhängig von einer Redaktion selbstständig, regelmäßig eine Sendung produzieren wollen. Wenn hier tagtäglich über vier Stunden freigehalten werden müssen für einen Bedarf, der faktisch gar nicht vorhanden ist, hat das einfach Konsequenzen. Es entstehen Leerlauf, zusätzliche Wiederholungen und die Sendezeit bleibt womöglich ungenutzt, während die Redaktionen der Bürgerradios vielleicht ein gutes Angebot für diese Sendezeit haben.
Meine Damen und Herren, wir fordern hinsichtlich der Garantie für einen offenen Zugang, den wir grundsätzlich unterstützen, dass bezüglich dieses Umgangs eine Regelung mit Augenmaß gefunden wird. Dies bedeutet in unseren Augen hier grundsätzlichen Wunsch des Gesetzes - ja, Verankerung des offenen Prinzips und die Ausgestaltung in die Hände der TLM.
Der dritte Punkt, über den ich sprechen will, ist, dass wir mit diesem Gesetz auch die zukünftige Gestaltung des Angebotes privater Radiosender in Thüringen gestalten wollen. Hier gab es viele Debatten. Wir wurden in den letzten Jahren und Mo
naten auch zu einem parlamentarischen Abend dazu eingeladen. Jetzt muss entschieden werden. Im Kern geht es um die Frage, ob Antenne Thüringen und Landeswelle in einem sogenannten Funkhausmodell zusammengehen dürfen oder ob sie getrennte Partner nur in einer Bürogemeinschaft bleiben und zusammenarbeiten dürfen, die Besitzverhältnisse sozusagen getrennt bleiben. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form sieht die zweite Variante vor und sagt unter § 10 zur Vielfaltsicherung, dass Zusammenarbeit von Rundfunkveranstaltern bei Gebäude- und Veranstaltungsmanagement sowie Technikdienstleistung möglich ist. Eine stärkere Verbindung wird durch die Bestimmung verhindert, dass ein Anbieter nicht zwei Zulassungen für Sender in der gleichen Programmkategorie bekommt.
Meine Damen und Herren, wir würden sicherlich alle hier im Haus unterschreiben, dass wir für die Sicherung der Meinungsvielfalt eintreten. Im Konkreten kann die Vielfalt aber in verschiedener Form auftreten und wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Nach dem bis jetzt vorgeschlagenen Modell haben wir eine kleine Vielfalt von Anbietern, nämlich zwei. Was wir aber nicht haben, ist eine Vielfalt der inhaltlichen Programmangebote. Beide privaten Radiosender richten sich momentan an die sogenannte werberelevante Zielgruppe von 19 bis 49. Die Unterschiede im Programm, die Verantwortlichen mögen es mir verzeihen, sind überschaubar. Nun haben die Sender den Vorschlag gemacht zusammenzugehen, um dann Programmangebote verschiedenen Altersgruppen gegenüber zu machen, ähnlich wie es der MDR mit Sputnik, Jump und MDR 1 Radio Thüringen macht. Aber das wäre ein Beitrag zur Vielfaltsicherung, ein Anbieter mit zwei unterschiedlichen Programmen.
Ich und meine Fraktion erwarten im Rahmen der Anhörung noch einmal eine intensive Diskussion und dabei den Austausch von medienpolitischen, aber auch betriebswirtschaftlichen Argumenten, um letztendlich nicht nur eine Entscheidung über die Meinungsvielfalt an sich bei privaten Radioanbietern in Thüringen, sondern auch über die Fortexistenz der bisherigen Radioangebote zu treffen.
Meine Damen und Herren, auf eine Sache möchte ich am Schluss noch eingehen. Die Thematik Internet und Netzgesellschaft bleibt bei der Novelle des Gesetzes komplett außen vor. Das Mediengesetz bleibt leider ein reines Rundfunkgesetz, das sich um klare Grenzziehung in einem Bereich bemüht, indem es immer mehr Konvergenz gibt. Die Landesregierung hätte die Grenzen durchbrechen können, in dem sie zumindest die Netzneutralität als grundsätzliches Prinzip im Mediengesetz festhält.
Das wäre neu gewesen, das wäre mutig gewesen und das wäre ein wichtiges Signal gewesen, welche Position Thüringen in der Netzpolitik vertritt.
Natürlich wäre der Wirkungsbereich für eine solche Festlegung sehr klein gewesen, aber vielleicht hätte es andere Länder ermutigt und ermuntert, ähnlich zu handeln. Wenn wir sagen, wir kümmern uns nicht um das Internet, weil das sowieso außerhalb von Thüringen gemacht wird, dann haben wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Beim Internet geht es um Vernetzung und natürlich ist Thüringen ein Teil der Vernetzung. Also können wir auch hier anfangen, die Netzneutralität gesetzlich zu garantieren.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss und ich möchte schon ankündigen, dass wir, wie gesagt, eine mündliche Anhörung fordern bzw. dafür plädieren. Es gibt viele betroffene Medienmacher, mit denen wir diese Vorhaben offen und ehrlich diskutieren wollen. Außerdem stellt dies, was den Thüringer Landtag anbetrifft, auch eine gewisse Tradition dar.
Letzter Gedanke: Wir wollen gern daran mitwirken, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Bei einigen Punkten, so wie ich sie betont habe, sehen wir Beratungs- und Korrekturbedarf. Im Interesse der Medienlandschaft und der Medienmacher in Thüringen, insbesondere der Ehrenamtlichen, wollen wir dazu beitragen, dass die Novelle in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Vielen Dank.
Danke.
Abbruch für die Berufsorientierung in Thüringen?
Nach unbestätigten Berichten aus mehreren Landkreisen besteht die akute Gefahr, dass in Thüringen ein erheblicher Abbruch der Berufsorientierungsarbeit an den Schulen stattfindet. Am 31. April 2014 verliert das unter dem Stichwort „BERUFSSTART plus“ seit 2003 aufgebaute Netz der Kooperation von Kammern, Schulen, Bildungsträgern und Wirt
schaftsunternehmen seinen Projektstatus. Aufgrund fehlender Perspektiven, die auch vergleichbare Projekte wie das berufsorientierende Lern- und Trainingszentrum (BOLTZ) und das Projekt Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und der Regelschulen (BeOS) betreffen, soll es bereits Kündigungen von in der Berufsorientierung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben. Ursache dieser akuten Probleme könnte die fehlende Untersetzung der neuen EU-Förderperiode durch eine geeignete Richtlinie sein.
Ich frage die Landesregierung:
2. Wie passt das Geschehen zu der im September 2013 vorgestellten Landesstrategie Berufsorientierung, die das Kultusministerium als zentral wichtig für eine Verringerung der Abbrecherquoten in Schule und Berufsausbildung und für die berufliche Zukunft junger Menschen in Thüringen hervorgehoben hat?
3. Wo liegen die Ursachen für die bereits eingetretenen oder zu befürchtenden Abbrüche in der Berufsorientierung in Thüringen?
4. Wie und bis wann will die Landesregierung die Perspektive und entsprechende Instrumente einer flächendeckenden effektiven und kooperativen Berufsorientierungsarbeit über den 31. Juli 2014 hinaus bekanntgeben, und welche konkreten Konzepte werden zu diesem Zweck verfolgt?
Danke, Frau Präsidentin. Ich sehe leider kein Regierungsmitglied mehr im Saal. Ich wäre dankbar, wenn wir die Landesregierung herbeirufen können.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, zu Frage 1, die Nachfrage: Sie haben beschrieben, es ist eine Kannbestimmung des Beamtenstatusgesetzes, die in Anschlag gebracht werden könnte. Können Sie aus der jetzigen Situation heraus mögliche Fälle, die in der Vergangenheit eine Rolle gespielt haben oder im Zusammenhang mit diesem Gesetz in Anschlag gebracht wurden, nennen und gegebenenfalls die Anzahl?
Kann man das nachliefern?
Danke, Herr Präsident.
Fördermittel zur Stadionsanierung in Erfurt und Jena aus dem Landeshaushalt
In Presseartikeln der Lokalausgaben von „Thüringer Allgemeine“ und „Thüringische Landeszeitung“ vom 2. Dezember 2013 wurde im Rahmen der Berichterstattung von der Gesamtmitgliederversammlung der CDU Erfurt der Vorsitzende der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag dahin gehend zitiert, dass er die Rekonstruktion und Sanierung der Sportstätten in Erfurt und Jena mit Landesmitteln jeweils in Höhe von 10 Mio. € unterstützen wolle. Dabei sollen die Mittel aus den Städtebauförderungen, der Sportförderung sowie einem noch zu beschließenden Landesprogramm „Stadionumbau“ bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Äußerung eines weiteren Mitglieds der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag wiedergegeben, dass der gegenwärtig eingeschlagene Weg über einen EU-Förderbescheid für eine Multifunktionsarena in Erfurt nicht gangbar sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es im Rahmen der Bewirtschaftung des Landeshaushaltes 2014 Mittel für ein Landesprogramm zur Sanierung und Rekonstruktion im Allgemeinen oder im Konkreten für die Sportstätten Erfurt und Jena?
2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wird, welche Maßnahmen müssen parlamentarisch oder verwaltungstechnisch ergriffen werden, um diese kurzfristig vor den Kommunal- bzw. Landtagswahlen im Landeshaushalt einzustellen?
3. Welche Position vertritt die Landesregierung mit Blick auf die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Errichtung einer Multifunktionsarena in Erfurt mit EU-Fördermitteln aufgrund eines aktuell erteilten Fördermittelbescheids und der Sanierung der bestehenden Sportstätte mit noch nicht fixierten Landesmitteln?
Danke, Herr Präsident. Lieber Uwe Höhn, lieber Wirtschaftsminister, darf ich konstatieren zur Frage 1: deutlich nein. Wenn das Nein, dann meine Frage zu Frage 2 wiederholend: Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um im Landeshaushalt entsprechende weitere direkte Fördermittel zur Verfügung zu stellen?
Ich bedanke mich ausdrücklich, Herr Präsident. Die Frage oder die Beantwortung zur Frage vom Kollegen Korschewsky kann ich nachvollziehen. Dann aber eine Frage in Richtung eines Vertreters der Landesregierung: Heute wurde kundgetan, dass der Bauminister, der Kollege Carius, entsprechende 11 Mio. bereitstellen möchte für die Stadionsanierung in Jena, und das aus dem Bereich der Städtebaufördermittel. Ich frage jetzt die Landesregierung, den Minister, der jetzt gerade vorn steht: Sind die Städtebaufördermittel oder sind die Mittel, diese 11 Mio., aus den bisher bereitgestellten Fördermitteln oder sind das zusätzliche Städtebaufördermittel?
Aufgrund besonderer Umstände.
Lehrmittelfreiheit in der Berufsausbildung
An den Beruflichen Schulen des Unstrut-HainichKreises werden unter anderem Fleischer und Fleischereifachverkäuferinnen ausgebildet. Während eines Besuchs im Landtag berichteten Auszubildende dieser Ausbildungsrichtung, dass sie in jedem Ausbildungsjahr Geld an die Schule zahlen müssen, das für den Erwerb von Lebensmitteln verwendet wird. Diese Lebensmittel werden dann im Unterricht genutzt, damit die Auszubildenden die Zubereitung von kleinen Speisen erlernen und üben, um später auch im Bereich Catering tätig werden zu können. In den Ausbildungsbetrieben werden diese Fähigkeiten zumeist nicht trainiert, wenn sie nicht zur Angebotspalette des Betriebes zählen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind die für diesen konkreten Zweck erworbenen Lebensmittel nach Ansicht der Landesregierung Lehrmittel und fallen somit unter die Lehrmittelfreiheit oder nicht, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
2. Falls es die Landesregierung für angemessen hält, dass die Auszubildenden selbst die Kosten für die Rohstoffe tragen, die zur Umsetzung von praktischen Ausbildungsteilen notwendig sind, bis zur welcher Höhe gilt das?
3. Wird die Landesregierung etwas unternehmen, um diese Belastung der Auszubildenden abzuschaffen oder zu reduzieren?
Danke, Frau Präsidentin. Wir würden jetzt gerne eine Auszeit von 15 Minuten beantragen.
Auch diesen Antrag hätten wir gern namentlich abgestimmt.
Danke, Frau Präsidentin. Wir beantragen Einzelabstimmung der §§ 1 bis 18.
Das kommt noch.
Auf Hinweis des Landwirtschaftsministers namentliche Abstimmung seitens der Fraktion DIE LINKE.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunkts 6. Wir berufen uns hier auf § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, da die Beschlussempfehlung und deren Beratung sonst außerhalb von zwei Tagen stattfinden würde. Das wäre das Erste und als Zweites bitten wir um die Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 20 auf alle Fälle, spätestens am Freitag.
Das hat sich jetzt so ein bisschen aus der Beantragung der anderen Fraktionen ergeben. Da es sich jetzt scheinbar vermehrt, dass Dringlichkeiten bei der Änderung der Tagesordnung begründet werden, dann möchten wir den Tagesordnungspunkt 20 und dessen Abarbeitung am Freitag auch noch einmal in der Dringlichkeit begründen.
Danke, Frau Präsidentin. Ich hätte aber gerne dennoch eine Reaktion Ihrer Person zu meiner Begründung, dass wir hier entsprechend der Geschäftsordnung den Antrag gestellt haben. Wenn die Verwaltung dann eine entsprechende Position zum § 66 Abs. 1 hat, die hätte ich gern noch vorher gehört.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Problematik der Mehreinnahmen wabert die letzten Tage, Wochen und Monate schon ein bisschen umher. Um die Frage zu beantworten, warum es jetzt eine Aktuelle Stunde der FDP gibt, könnte man darüber philosophieren, jeder möchte jetzt mit Blick auf die Mehreinnahmen seine Position deutlich machen, zurück zu den Bürgerinnen und Bürgern, das Geld wieder dahin, wo es gegebenenfalls hergekommen ist. Ich kann auch der Fragestellung der Aktuellen Stunde durchaus etwas abgewinnen, sie ist beantwortet worden, die Mehreinnahmen sind da, über die Zahlen werden wir uns jetzt in Vergangenheit und Zukunft noch trefflich streiten können, ob es dann 790 Mio., 1,1 oder vielleicht, wenn der Bericht dann auf dem Tisch liegt, 1,5 Mrd. sind, das werden wir dann sehen. Wie gesagt, der zweite Teil ausdrücklich, darauf komme ich dann in meinem Beitrag zurück, Transparenz schaffen und Beitragsungerechtigkeiten. So weit die Gemeinsamkeiten. Die Unterschiede werden dann natürlich deutlich werden, das haben wir auch immer, jede Fraktion für sich, bei der Erarbeitung des entsprechenden Gebührenmodells deutlich gemacht, wo man Ungerechtigkeiten sieht. Hier sind welche benannt wor
den, die Autos, die Betriebsstätten, ich will meinen Beitrag aus meiner Sicht
- die Studenten nicht vergessen. Ich will aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, unsere Probleme, die wir in dem Zusammenhang immer wieder gehabt haben, hier nochmals auf den Tisch legen. Es ist überhaupt gar nicht falsch, über die Problematik zu sprechen, aber wenn - das steht ja auch fest - die entsprechende Evaluierung stattfinden wird, dann müssen wir danach fragen, wie dieses überschüssige Geld dann wieder zurückverteilt wird. Wird es allgemein - jetzt nehme ich das Wort Gießkannenprinzip - an die Beitragszahler zurückgegeben oder nehmen wir mit diesem Geld wirklich Ungerechtigkeiten in den Blick? Da sage ich Ihnen aus unserer Sicht, dass Ungerechtigkeiten im Besonderen auch die Befreiungstatbestände sind, die abgeschafft werden müssen. Hier will ich die Frage der Blinden und Tauben nennen, die früher gebührenbefreit gewesen sind und heute wieder bezahlen müssen. Es ist aus unserer Sicht ein Skandal, dass Personen, die das öffentlich-rechtliche Angebot nur eingeschränkt wahrnehmen können, die entsprechende Gebühr bezahlen.
Das ist eine Ungerechtigkeit, die möchten wir gern in diesem Zusammenhang abgeschafft haben. Eine Frage, die immer wieder auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert wird, sind die sogenannten Zugangsbarrieren, also die Frage, wie weit wir Gebärdendolmetscher weiter und umfänglicher in die Sendungen einbauen, auch das kostet Geld und nicht wenig Geld. Darüber könnte man auch mit den entsprechenden Mehreinnahmen debattieren, wie die verteilt werden könnten. Auch gemeinnützige Vereine und Initiativen, die bisher, vor einem Jahr noch von den Rundfunkabgaben befreit waren, müssen seit Januar ermäßigten Beitrag bezahlen. Das trifft beispielsweise Frauenhäuser; die müssen heute jeden Cent umdrehen und jetzt müssen sie Gebühren zahlen und das ist für sie eine Belastung. Auch Kitas waren früher befreit, müssen heute zahlen. Das sind Ungerechtigkeiten, die wir in diesem Zusammenhang auch abgeschafft wissen wollen.
Schließlich haben wir - Kollege Barth hat das schon angesprochen - hier öfter schon darüber debattiert, wie es den Kommunen in dem Zusammenhang geht, auch hier müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Mehreinnahmen anders und besser wieder zurückführen. Ein Beitrag, der auch heute im KEF im Pressebericht deutlich gemacht worden ist, ist die Problematik der Werbefreiheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Die KEF sagt, nein danke. Werbefreiheit wird wahrscheinlich darüber nicht finanzierbar sein, weil die entsprechenden Summen,
man spricht von 700 Mio. Einnahmen, die etwa im Jahr über die Werbung kommen, mit diesen Beträgen nicht abzudecken sind. Dennoch, glaube ich schon, sollte man in dem Zusammenhang mal die Diskussion wieder aufnehmen und hier über die Werbefreiheit des Rundfunks nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier mal eine entsprechende Studie in Auftrag gibt, wie das Bürgerinnen und Bürger sehen, ob man nicht doch lieber einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben möchte, der werbefrei ist, frei von Reklame, frei von Störungen in diesem Zusammenhang.
Zum Abschluss will ich noch eine zentrale Forderung, das ist das Stichwort Transparenz, deutlich machen, die ich eigentlich schon die letzten Jahre immer wieder von diesem Pult aus kundgetan habe. Die Rundfunkgebühren und die entsprechenden Staatsverträge sollten nicht länger nur im Kämmerlein, im stillen Kämmerlein der Staatskanzleien ausgehandelt werden. Die Debatten über Transparenz und die entsprechenden Entscheidungen sollten mehr in die Parlamente getragen werden. Ich mache auch deutlich, dass wir in den vergangenen Jahren eine bessere Informationspolitik bekommen haben über die Entscheidung von Rundfunkkommission etc. pp. Aber ich glaube schon, dass man auch mit Rückblick auf die Diskussion …
Es blinkt, ja ich sehe, ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin. Darf ich noch einen Satz zum Abschluss sagen?
Einen Satz, ich werde mich auch bemühen, kein großes Und dazwischenzuschieben.
Wir sollten mit Blick hier in den Parlamenten entsprechende Debatten führen, denn am heutigen Tag hat jemand 100. Geburtstag, der einmal gesagt hat - das trifft auch für die Rundfunkgebühren zu -, „mehr Demokratie wagen“, Willy Brandt. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung an den Haushalts- und
Finanzausschuss und an den Justiz- und Verfassungsausschuss.
Ich versuche es zumindest in schöne Worte zu kleiden. Entnehme ich Ihrer Aussage, Kollegin Hitzing, dass diejenigen, die gut gewirtschaftet haben, natürlich mit positiven Ergebnissen dastehen, und dass es bei den anderen nur daran liegt, dass sie schlecht gewirtschaftet und demzufolge ein Defizit in ihren Haushalten haben?
Danke, Herr Präsident.
Förderung der „artthuer - Kunstmesse Thüringen 2014“
Die Landesregierung hat sich zuletzt mit dem Kulturkonzept des Freistaats Thüringen für die Unterstützung der „artthuer - Kunstmesse Thüringen“ ausgesprochen.
Der Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. beklagt nach Kenntnis des Fragestellers seit dem Ende der „artthuer 2012“, dass es hinsichtlich der Planung der „artthuer 2014“ seitens des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie nicht die avisierten Arbeitsgespräche zu Perspektiven und Formen der Unterstützung gibt. Somit ist die Planung der Kunstmesse Thüringen 2014 nicht sinnvoll vorangegangen. Die Messe ist akut in Gefahr, da eine Förderung nicht in Aussicht gestellt ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass es die zugesagten Arbeitsgespräche mit dem Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. zur „artthuer“ bisher nicht weitergeführt hat?
2. Hat die Landesregierung Maßnahmen zur Unterstützung des VBKTh als Veranstalter der „artthuer“ als der wichtigsten Verkaufsplattform für Kunst in Thüringen mit ca. 120 Künstlerinnen und Künstlern als Messeaussteller geplant, wenn ja, wie ist die organisatorische und zeitliche Umsetzung welcher Maßnahmen vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Fördersumme ist im Budget des Bereichs „Kreativwirtschaft“ im Landeshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 07 des TMWAT, für das Jahr
2014 konkret für das Projekt „artthuer - Kunstmesse Thüringen 2014“ festgeschrieben?
4. In welcher Höhe wurden 2013 kommerzielle/private Galerien in Thüringen bzw. anderen Bundesländern seitens des Landes für das Vermarkten von Thüringer Künstlern gefördert, zum Beispiel über Projektförderung, Investitionsförderung, Messeteilnahmen und Ähnliches, und welche konkreten Fördersummen sind dafür im Haushaltsjahr 2014 geplant?
Danke, Herr Staatssekretär, für die Antwort. Mit Blick auf die Frage 2 mal eine organisatorische Frage: Wer von beiden Gesprächspartnern im Nachgang der „artthuer 2012“ - Thüringer Verband Bildender Künstler oder das Wirtschaftministerium hätte aufeinander zugehen können nach dem letzten Gespräch, das im Januar 2013 stattgefunden hat? In der Regel, ich mache einen begründeten Satz, ist es so, dass so eine Ausstellung mindestens ein Jahr vorher geplant werden müsste und dass dann auch entsprechende finanzielle Sachen geklärt sein könnten.
Es ist mehr ein Hinweis. Dann gehe ich davon aus, dass in Kürze dieser Antrag einläuft und dass in Kürze entsprechende Entscheidungen getroffen werden, Herr Staatssekretär?
Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Kollege Kellner. Nachfrage auch noch mal. Wir sind uns sicherlich darin einig, wir haben dafür gekämpft, dass Volksbegehren, Volksentscheide möglich sind auf der Straße und in Amtsstuben. Nun frage ich aber ganz konkret: Warum müssen wir dann sozusagen bei den Straßensammlungen mit Gebühren drohen und warum in der Amtsstube nicht? Müssten wir da
nicht eine gewisse Waffengleichheit herstellen, um zu sagen, wenn schon Volksbegehren, wenn schon mehr Demokratie, dann bitte für alle gleich null Kosten?
Danke, Herr Präsident. Trotz Ihrer Ausführungen, jetzt den Staatssekretär reden lassen zu wollen, erbitte ich mit Blick auf die Regierungsbänke die Herbeirufung der Landesregierung, damit sie der Debatte folgen kann.
Danke, Frau Präsidentin. Mit Bedauern stelle ich wieder fest, die Landesregierung ist nicht vertreten bei unserer Debatte, ich gehe trotzdem davon aus, dass sie das interessiert, deshalb bitte ich um Abstimmung des Antrags auf Herbeirufung der Landesregierung.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, dass die Tagesordnungspunkte 23 „Überarbeitung der Richtlinien zur Hochwasserhilfe“ und 24 „Umsetzung von Konversionsmaßnahmen in Thüringen und Schaffung eines Landeskonversionsprogramms“ noch zu diesem Plenum, sprich spätestens am Freitag, abgearbeitet werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, die CDU möchte uns heute also Chancen durch die zukünftige Politik auf Bundesebene verkaufen.
Ehrlich gesagt, zweifle ich an der Sinnhaftigkeit dieser Aktuellen Stunde.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich zweifle nicht an der Wichtigkeit der Problematik des Themas Breitbandausbau im ländlichen Raum. Aber dass wir heute über Ergebnisse einer Arbeitsgruppe einer noch nicht beschlossenen Koalition sprechen, ist mehr als der Blick in die berüchtigte Glaskugel.
Natürlich kann ich verstehen, dass Kollege Mohring, der laut Medienberichten in dieser Arbeitsgruppe mitarbeitet, gern einen Erfolg verkaufen möchte. Das können Sie auch gerne machen, aber erst dann, wenn nicht nur der Koalitionsvertrag beschlossen ist, sondern die angedachten Regelungen tatsächlich Gesetzeskraft sind.
Wenn dann noch von den geplanten zusätzlichen Milliarden, diesen Milliarden jeglicher Förderung ein angemessener Anteil hier in Thüringen ankommt, dann, Kollege Mohring, können Sie sich loben lassen, meinetwegen in einer Pressekonferenz oder auf einem CDU-Parteitag. Warum wir dazu heute eine Aktuelle Stunde diskutieren
- das ist ja richtig, aber warum wir das jetzt hier tun sollen, das verstehe ich eben nicht. Sehr gerne, und das verlange ich eigentlich in dieser Runde, können wir konkret werden, meine Damen und Herren, lieber Kollege Mohring, über das, was hier in Thüringen vor Ort geschieht. Im Sommer hat uns der Thüringer Wirtschaftsminister, der Minister Machnig, die Breitbandstrategie Thüringen 2020
vorgestellt und darin das Ziel genannt, bis 2020 allen Thüringer Haushalten 15 bis 20 Megabit
- na gut, bei mir steht noch 15 bis 20, aber wenn Sie das jetzt schon korrigieren, ich gehe aber noch weiter - pro Sekunde zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen nach Möglichkeit Zugänge bis 100 geschaffen werden. Wenn wir uns die derzeitige technische Entwicklung ansehen, beispielsweise mit wachsendem Angebot, Fernsehsendungen live zu sehen, Livestream über Internet anzuschauen, dann werden Verbindungen mit 20 oder 30 Megabit pro Sekunde in fünf Jahren nicht mehr ausreichen. Es wäre jetzt schon an der Zeit, und das wäre eine Aussage, meine Damen und Herren, die Ziele der Breitbandstrategie in Thüringen nach oben, massiv nach oben zu korrigieren. Darüber sollten wir hier diskutieren. Minister Machnig hat bei der Veröffentlichung der Breitbandstrategie darüber informiert, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums gegründet worden ist. Der gehören Staatskanzlei, Landwirtschaftsministerium, Bauministerium und das Innenministerium an. Wörtlich heißt es in dem Strategiepapier: „Die Ressorts sind aufgerufen, spätestens bis zur nächsten Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe im Herbst 2013 geeignete Maßnahmen in ihren Geschäftsbereichen anzudenken“. Der Herbst, wenn man rausschaut, ist nun langsam vorbei, also müssten spätestens jetzt Vorschläge, Ideen der Ressorts auf dem Tisch liegen. Da die meisten Ministerien unter Federführung der CDU stehen, hätte ich hier gern entsprechende Vorstellungen und nicht Allgemeinsätze zur Kenntnis genommen. Ländliche Regionen, und da nenne ich jetzt einmal einen Problempunkt, den wir seit Jahren hier ansprechen, das ist die Problematik ländliche Regionen der Städte. Hier geschieht immer noch zu wenig. Der ländliche Raum ist im Blick, aber die ländlichen Regionen der Städte, Gera oder Erfurt hier genannt, haben immer noch die Problemstellung. Stattdessen hören wir eben Allgemeinsätze. Ich meine und schlage vor: Melden Sie sich wieder, wenn Sie es getan haben!
Ein letzter Punkt: Wenn Sie etwas Konkretes machen wollen, dann setzen Sie sich für die Netzneutralität - wir haben hier einen entsprechenden Antrag im Landtag gehabt - ein, auf Bundesebene und hier im Land. Breitbandanschlüsse, die nach einem bestimmten Verbrauch sehr langsam das Tempo herunterdrosseln …
Ja, aufgeschrieben. Aufgeschrieben ist gut, aber wir haben die Vorschläge hier schon seit Monaten auf dem Tisch und hatten sie hier im Haus und es
sind seitens der CDU, seitens der Koalition keine Veränderungen getroffen worden.
Ich möchte Sie auch noch loben, Kollege Mohring. Ich möchte Sie zumindest noch an einer Stelle loben - an einer Stelle nur, die anderen habe ich ja kritisiert. Das ist wirklich Ihre Problematik: kommunikative Daseinsfürsorge. Das ist jetzt ein Begriff, daran werden wir Sie in Zukunft messen lassen, wie Sie die Allgemeinheit am schnellen Internet teilhaben lassen. Wie gesagt, wir können sehr konkret werden, gerade hier in Thüringen, vor Ort. Auf Verhandlungen einer Koalitionsgruppe zu hoffen oder ihr gar jetzt schon zu huldigen, gehört nicht zur Aufgabe des Thüringer Landtags. Danke.
Danke, Herr Präsident.
Umgang der Landesregierung mit neuen Regelungen zur Aufgabenverteilung im Prozesskostenhilferecht
Die am 01.01.2014 mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft getretene Neuregelung im Prozesskostenhilferecht ermöglicht es durch so genannte Öffnungsklauseln (in den Artikeln 11, 12 und 13) dem Landesgesetzgeber zur Ausgestaltung des Aufgabenverteilungsmodells im Rahmen der Bearbeitung der Prozesskostenhilfegewährung eigene Regelungen zu erlassen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellen sich die vom Bundesgesetzgeber mit der Neuregelung zum Prozesskostenhilferecht geschaffenen „Organisationsvarianten“ in der Aufgabenverteilung zwischen richterlicher und nichtrichterlicher Arbeitsebene dar, für die sich der Landesgesetzgeber - gegebenenfalls auch durch Nutzung einer sogenannten Öffnungsklausel - entscheiden kann?
2. Wie stellt sich die derzeitige personelle und logistische Ausstattung der Gerichte bzw. deren zukünftiger Personalbedarf - vor allem in der Sozialund Verwaltungsgerichtsbarkeit - dar hinsichtlich
der Umsetzung der unter Frage 1 erfragten möglichen „Organisationsvarianten“?
3. Bis wann beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls derartige Öffnungsklauseln dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen?
4. Wie sollen (bzw. werden bereits) Personalvertretungen, Verbände etc. in die Umsetzungsdiskussion in Thüringen einbezogen (werden)?
Danke, Frau Präsidentin, werter Kollege Fiedler. Würden Sie mir recht geben, dass ein Kindergarten an sich ein sehr lebendiger, inhaltsreicher und durchaus zukunftsorientierter Ort ist, an dem man auch viel lernen kann
und dass es wichtig ist, dass man solche Orte auch mit dem Landtag vergleichen könnte?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum ein Antikorruptionsgesetz in Thüringen? Ist das nicht exotisch? Nein, ist es nicht. Auch in Thüringen gab es schon Lobby- und Finanzaffären, die den Beigeschmack des Korruptionsverdachts an sich hatten. Ich nenne die CD Suhl-Albrechts, kurz PilzAffäre, das Dom-Hotel Erfurt und das CCS in Suhl des Herrn B., hier gab es auch einen Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode, genauso wie zum Flughafen Erfurt oder jüngst auch die sogenannte Beschaffungsaffäre um blaue Autos.
Ausgehend von den Vorgängen um die Beschaffungsaffäre gab es aus den Reihen der Linken eine Anfrage zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten in der Thüringer Verwaltung. Davon abgesehen, dass sie nicht so umfassend beantwortet wurde, wie es sachgerecht notwendig gewesen wäre, gaben die Antworten doch genügend Stoff zur weiteren kritischen Beschäftigung mit diesem Thema. Denn, um nur einige Punkte zu nennen, gibt es bisher nur eine Richtlinie von August 2002, auf deren Grundlage gearbeitet wird. Eine Richtlinie hat aber Schwächen, weil nur verwaltungsinternen Bindungscharakter. Es gibt zum Beispiel nicht flächendeckende Antikorruptionsbeauftragte. Obwohl die Richtlinie für entsprechende Stellen ein Rotationsprinzip festschreibt, gab es zum Zeitpunkt der Beantwortung im März 2013 noch eine Reihe von An
tikorruptionsbeauftragten, die laut Aufstellung seit 2003 bzw. 2004 im Amt sind. Nicht einmal die notwendige Stellenrotation in korruptionsgefährdenden Bereichen wird aus dieser Antwort ersichtlich. Hinzu kommt, dass die Korruptionsbeauftragten laut Antwort der Landesregierung nicht unabhängig und weisungsungebunden arbeiten, sondern vielmehr ihren Auftrag von Behördenleitern bekommen. Artikel 6 der UN-Konvention gegen Korruption verlangt aber ausdrücklich eine unabhängige Stellung dieses Beauftragten.
Meine Damen und Herren, laut Antwort sind in Thüringen im Zeitraum 2009 bis 2012 nur acht Korruptionsverdachtsfälle aufgetreten. Im Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts sind aber für Thüringen im Jahr 2010 vermerkt 79 Delikte und 18 Ermittlungsverfahren und für das Jahr 2011 sind es 351 Delikte und 27 Verfahren aus dem Bereich Korruption. Hier ist schon, abgesehen von der hohen Dunkelziffer, von der Fachleute ausgehen, eine entsprechende Diskrepanz sichtbar.
Meine Damen und Herren, mit der weiteren Diskussion zum Gesetzentwurf soll daher auch geklärt werden, welche Verbesserungen bei der Stellenausgestaltung, den Handlungsbefugnissen, den Aufgabenstellungen, den Arbeitsprinzipien für die Antikorruptionsbeauftragten und deren Arbeit notwendig sind, damit auch in Thüringen eine starke aktive Antikorruptionsarbeit geleistet werden kann und wie mit Transparenz Korruptionsgefahren bekämpft werden können, Stichwort Zuverlässigkeitsregister und Transparenzregister. Dazu gehört auch, mittels einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage, und ich betone gesetzlichen Grundlage, und verbunden mit Überprüfungsmechanismen sicherzustellen, dass sinnvolle Prinzipien wie die Trennung von Bedarfsfeststellung und Mittelbewilligung oder das Mehraugenprinzip verbindlich eingeführt bzw. endlich Verwaltungsalltag werden.
Ein wichtiger Baustein, den der Gesetzentwurf vorsieht, ist eine flächendeckende Korruptionsgefährdungsanalyse in allen öffentlichen Stellen, die auch kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. Damit sollen die strukturell korruptionsgefährdenden Bereiche bestimmt werden. Nicht zuletzt sollten auch die Stellen eines Landesantikorruptionsbeauftragten geschaffen werden, der beim Landtag angesiedelt unabhängig und weisungsfrei und in eigenständigen Strukturen arbeitet. Dieser Beauftragte soll auch Anlaufstelle sein für Menschen aus Thüringen, die in einem geschützten Rahmen Hinweise auf Korruptionsfälle geben möchten. Beschäftigte, die sich für Antikorruptionsarbeit engagieren, erhalten nach dem Gesetzentwurf Schutzrechte. Diese Schutzrechte sind notwendig, um die Mauer von Angst und Repressionsfurcht zu durchbrechen.
Nach all den, ich hoffe, deutlich gewordenen Argumenten zur Sicherstellung einer wirksamen Antikor
ruptionsarbeit ist das auch für Thüringen ein Thema. Daher sollte der Gesetzentwurf unter Hinzuziehung von Expertenverstand in den Ausschüssen breiter diskutiert werden. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um Aufnahme der Drucksache 5/6767 „Verschiebung der Vereidigung von Herrn Jürgen Gnauck als Minister“. Die Dringlichkeit, um auf die Tagesordnung zu kommen, begründet der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow. Platzierungswunsch - das würde ich auch gleich äußern - müsste nach der Logik Tagesordnungspunkt 1 sein.
Danke, Herr Präsident. Mit großem Bedauern stelle ich wieder fest, dass die Landesregierung keinen Anteil an der Debatte hier im Thüringer Landtag hat. Demzufolge möchte ich entsprechend § 34 wieder ein Mitglied, was jetzt gerade reingerannt ist, ein Mitglied der Landesregierung, hier an der Debatte beteiligt wissen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin.
Ablehnung Projekt „Neustart“
Seit Abschaffung der institutionellen Förderung der Beratung von Arbeitslosen im August 2005 wurden durch Betroffeneninitiativen im Freistaat Thüringen, insbesondere die „Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V.“ sowie den „Thüringer Arbeitslosenverband e. V.“ in Abstimmung mit dem (damali- gen) Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie das Projekt „Neustart“ für Langzeitarbeitslose ins Leben gerufen und in mehreren Regionen gefördert. Seit einiger Zeit wurde dieses Integrationsprojekt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ nicht mehr unterstützt, so dass in verschiedenen Städten, darunter Meiningen, Suhl und Eisenberg, dieses Angebot nicht mehr besteht. Trotz mehrfacher Beratungen und Zusicherungen für eine mögliche Weiterführung einschließlich der Beteiligung der Träger an dem lnteressenbekundungsverfahren gibt es jetzt mit Schreiben der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH vom 19. August 2013 die klare Absage zur weiteren Förderung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung das Projekt „Neustart“ in seiner Wirksamkeit für arbeitsmarktferne Personen und Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen und besonderen Problemlagen ein?
2. Warum wurde entgegen den Aussagen der Verantwortlichen im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie keine Lösung gefunden, um mit den betreffenden Trägern für die Zielgruppe eine Weiterführung zu ermöglichen?
3. Was sind die Gründe und Ursachen der Ablehnung einer Förderung?
4. Wie stellt sich die Landesregierung die weitere Unterstützung der beiden oben genannten Betroffeneninitiativen vor?
Danke, Frau Präsidentin.
Leiharbeit beim Studentenwerk Thüringen
Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 30. Juli 2013 unter der Ziffer 2013/S 146-254018 eine europaweite Ausschreibung zur „Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte“ durch das Studentenwerk Thüringen veröffentlicht. Dem Text ist zu entnehmen, dass ein „Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung in den Berufsgruppen Koch, Beikoch, Küchenhilfe, Bürohilfe, Kraftfahrer, Kassierer, Wirtschafter, Hausmeister, Haushilfsarbeiter“ angestrebt wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung im Vorfeld die europaweite, ausdrücklich Leiharbeit inkludierende Aus
schreibung von Tätigkeiten, die im Umfeld des Studentenwerkes Thüringen zu leisten sind, gebilligt?
2. Wie sah die Beteiligung der Mitarbeitervertretungen des Studentenwerkes Thüringen bzw. des zuständigen Ministeriums am Prozess der Ausschreibung aus?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den mit dieser Ausschreibung angezielten Einsatz von potenziell schlecht bezahlter Leiharbeit durch eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Thüringen gerade angesichts der Beispielwirkung des öffentlichen Dienstes für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen?
4. Welche Schritte will die Landesregierung ergreifen, um den vermehrten Einsatz von Leiharbeit im Umfeld des Studentenwerkes Thüringen noch zu verhindern und diesen in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes künftig auszuschließen?
Danke. Herr Staatssekretär, Sie sprachen von „kurzfristiger Überbrückung“. Wir haben es ja heute im Plenum mit solchen Zeitbegriffen zu tun, zeitnah, schnellstmöglich usw., aber „kurzfristig krankheitsbedingt“ ist ja in der Regel ein überschaubarer Zeitraum. Wird dafür diese Kategorie von Personen mit entsprechenden Ausbildungen angestrebt?
Kann gewährleistet werden oder ist das angestrebt, dass es keine langfristigen Arbeitsverträge, sondern wirklich nur Überbrückungsarbeitsverträge sind?
Danke, Frau Präsidentin, danke, Kollegin Hitzing. Eine relative Suggestivfrage, falls Sie die Antwort nicht wissen, schicke ich sie natürlich sofort nach. Ist Ihnen bekannt, wie viele …
Nein, das ist rhetorisch so ein bisschen dann, um darauf hinzuarbeiten. Ist Ihnen bekannt, wie viel Prozent der Eltern in Erfurt null Beiträge bezahlen? Anknüpfend daran: Sind Ihnen vielleicht die Aussagen zumindest der Mehrheit der Stadtratsmitglieder bekannt, was die zukünftigen Gebührensteigerungen in der Stadt Erfurt angeht?
Wenn Sie es nicht wissen, ich gehe nachher vor in die Bütt und sage es Ihnen.
Nein, Kollege Fiedler, es geht ganz schnell, es ist überhaupt kein Problem. Nur es muss, wenn dann wirklich Erfurt jetzt sozusagen zum Allgemeinbeispiel hier entwickelt wird, das eine oder andere dann auch konkret benannt werden. In der Stadt Erfurt bezahlen 30 Prozent der Eltern null Beiträge, null Beiträge, um das mal deutlich zu sagen. Da sind wir also schon auf einem Weg und Aussagen aller, und da brauche ich in die Richtung, ja, der Stadtvorsitzende der CDU, ich kann in Richtung SPD schauen, ich könnte eigentlich, ich weiß nicht, Kollege Kemmerich, ob er sich dazu so artikuliert hat, das weiß ich nicht genau,
aber da kann ich zumindest den Exponenten an der Stelle deutlich sagen, dass sich hier von allen auf den Demonstrationen artikuliert wurde, von allen, die dort gesagt haben, wir wollen mittelfristig kostenlose Kita-Gebühren haben.
Da, bitte schön, würde ich natürlich dann auch an der Realität messen wollen einerseits die politische Aussage unabhängig von Wahlkämpfen, völlig unabhängig von Wahlkämpfen scheinbar und demzufolge wollen wir uns daran hier messen lassen. Danke.
Danke, Herr Präsident.
Möglicherweise rechtswidrige Verwendung des Thüringer Landeswappens durch den Thüringer Landesverband der CDU?
Gemäß § 7 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 11. April 1991 ist die Verwendung des Landeswappens oder von Teilen des Landeswappens durch Dritte grundsätzlich verboten. § 7 Abs. 2 der genannten Verordnung lässt Ausnahmen von diesem Verwendungsverbot zu. Nach § 7 Abs. 3 der genannten Verordnung kann der Innenminister die Verwendung des Landeswappens oder von Teilen des Landeswappens zulassen.
Am 19. November 2009 erklärte die Landesvorsitzende der Thüringer CDU in einer „verbindlichen Unterlassungserklärung“ den Verzicht auf die weitere Verwendung des sogenannten „CDU-Löwen“ durch den Thüringer Landesverband der CDU. Trotz dieser Unterlassungserklärung werden auf der Internetseite der Thüringer CDU (Stand: 20. Au- gust 2013) das Landeswappen bzw. Teile des Landeswappens als Logo verwendet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Verfügt der Thüringer Landesverband der CDU über eine Zulassung zur Verwendung des Landeswappens bzw. von Teilen des Landeswappens nach § 7 Abs. 2 und 3 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen und wenn ja, wann und mit welcher Begründung wurde diese Zulassung erteilt?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegen den Thüringer Landesverband der CDU im Zusammenhang mit der möglicherweise rechtswidrigen Nutzung des Landeswappens bzw. von Teilen des Landeswappens eingeleitet bzw. vollzogen, ist doch der Landesregierung dieser Vorgang seit 2009 bekannt (vgl. Vorgang zum Az.: 20-1347-2/ 2009 des Thüringer Innenministeriums)?
3. Wie wird begründet, dass die Thüringer Landesregierung möglicherweise bisher keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem nachgefragten Sachverhalt eingeleitet und vollzogen hat?