Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Wir haben eine lange Tagesordnung vor uns und ich hoffe, Sie sind alle gerüstet, 23.30 Uhr der letzte Aufruf.

Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Abgeordneter Recknagel. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Ich darf recht herzlich der Abgeordneten Christina Tasch zum Geburtstag gratulieren, alles Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Minister Machnig und Abgeordneter Bergner in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu TOP 2 wurden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Drucksachen 5/1813 bis 5/1818 sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1820 verteilt. Weiterhin wird noch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP verteilt.

Zu TOP 13 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1819 verteilt.

Gibt es noch weitere Anmerkungen zur heutigen Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann rufe ich auf den Tageordnungspunkt 2

Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1534 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1783

dazu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/1813 bis 5/1818

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1820

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1821

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordnete Hitzing aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum, werte Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne, einen recht schönen guten Morgen. Ich bin die Berichterstatterin für den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und darf Ihnen mitteilen, dass der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur diesen Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 8. Oktober 2010 und seiner 15. Sitzung am 4. November 2010 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt hat. Nach Beratung und Auswertung der schriftlichen Anhörung ist der Ausschuss zu dem Entschluss gekommen, diesem Gesetzentwurf so zuzustimmen und das so zu empfehlen. Vielen Dank.

Vielen Dank. Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben heute auf der Tagesordnung die Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes und Frau Hitzing hat eben schon aus dem Ausschuss vorgetragen, wie dort die Beschlussfassung erfolgt ist. Ich möchte meiner Rede trotzdem noch einige Sätze voranstellen.

Wir haben im Ausschuss eine schriftliche Anhörung zu diesem Gesetz durchgeführt. Die Stellungnahmen sind uns bis zum Beratungstag im Ausschuss noch zugegangen. Aus unserer Sicht müssen wir leider die Kritik üben - und deswegen gibt es heute auch diverse Änderungsanträge von uns direkt hier im Plenum -, dass eine Beratung auch und gerade über die Änderungen, die die Träger, die angeschrieben waren, vorgeschlagen haben, de facto nicht stattgefunden hat. Ich weiß, dass es dazu unterschiedliche Bewertungen gibt. Für uns war es jedenfalls so, dass wir in der Ausschuss-Sitzung gesessen haben, die Stellungnahmen gerade noch reinbekommen haben, draufschauen konnten, einige Punkte dazu nachfragen konnten, von den Mehrheitsfraktionen jedoch ganz deutlich das Signal gekommen ist, dass sie keine Notwendigkeit sehen, Änderungen an der Gesetzesvorlage vorzunehmen, was wir außerordentlich bedauern. Wir sind nämlich der Meinung, dass die vielen Stellungnahmen, die zur Novellierung des Erwachsenenbil

dungsgesetzes eingegangen sind, durchaus sehr wichtige und nachdenkenswerte Punkte enthalten haben und dass dies auch hätte zur Folge haben müssen, dass eine Änderung an dem vorgelegten Gesetz noch einmal erfolgt. Wir hoffen nun darauf, dass wir heute hier eine Mehrheit für die diversen Punkte noch gewinnen können, weil wir glauben, dass, wenn wir es ernst meinen damit, Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 machen zu wollen, selbstverständlich auch die Erwachsenenbildung angemessen berücksichtigen wollen.

Die Landesregierung hat den Anspruch formuliert, die Erwachsenenbildung als vierte Säule des Bildungssystems zu etablieren und ich hatte es schon bei der Einbringung des Gesetzes in der ersten Lesung in meinem Redebeitrag gesagt, uns drängt sich leider der Eindruck auf, dass die Erwachsenenbildung nicht etwa zur vierten Säule, sondern vielmehr zum fünften Rad am Wagen werden soll. Genau diese Debatte werden wir natürlich noch einmal sehr intensiv führen müssen, wenn es dann um die konkreten Zahlen geht, denn das ist natürlich das A und O, womit auch die Handlungsfähigkeit der Träger steht und fällt, ob sie denn angemessen ausfinanziert sind, ob sie die Arbeit überhaupt leisten können, ob sie die Erwartungen erfüllen können, die an sie gerichtet sind.

Angesichts der aktuell vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Ankündigung der Landesgierung, die Erwachsenenbildung als vierte Säule tatsächlich zu stärken, aus unserer Sicht - vorsichtig formuliert - nicht wirklich glaubhaft. Denn wenn wir wissen, dass beispielsweise für die freien Träger der Erwachsenenbildung die Hälfte der Finanzierung allein für den Dachverband gekürzt wird, dann muss ich Ihnen sagen - und ich habe eben noch einmal mit Thomas Ritschel gesprochen, der für die evangelische Erwachsenenbildung steht -, dann wird es faktisch so sein, dass die freien Erwachsenenbildungsträger vielleicht noch ein Schild an ihre Geschäftsstelle hängen können, dann 10.000 € überhaupt noch übrig haben für die Arbeit, die sie leisten sollen für ein Jahr. Er hat es so formuliert, wenn sie nächstes Jahr noch existieren, dann kommen sie auch, um gegen weitere Kürzungen zu protestieren. Aber das kann ja nicht in unserem Sinne sein, dass wir tatsächlich die Existenzgrundlage der freien Träger aufs Spiel stellen.

(Beifall DIE LINKE)

Außerordentlich enttäuscht sind wir über den Umgang - das habe ich eingangs schon erwähnt - sowohl von SPD als auch CDU mit den Stellungnahmen und Änderungswünschen der Träger der Erwachsenenbildung, weil aus unserer Sicht eine ernsthafte Beratung und ein ernsthafter Umgang mit einer Anhörung tatsächlich anders aussieht. Ich nehme an, dass jetzt gleich wieder argumentiert

wird, das haben wir immer so gemacht, das ist der parlamentarische Gang der Dinge, die Stellungnahmen wurden aufgerufen. Wenn es aber faktisch keine Debatte gibt, wenn es auch faktisch inhaltlich nicht einmal eine Positionierung oder eine Einschätzung beispielsweise vonseiten der CDU dazu im Ausschuss gibt, dann muss ich Ihnen sagen, nicht nur ich weiß bis heute nicht, wie die CDU diese Stellungnahmen überhaupt wertet oder ob sie faktisch nur pro forma abgefordert wurden,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

um dem Rechnung zu tragen, dass man eine Anhörung machen muss. Genauso kam es uns leider vor.

Die Koalitionsfraktionen waren sich dahin gehend einig - das habe ich auch schon angeführt -, keine einzige der vorgeschlagenen Änderungen und Anmerkungen auch nur annähernd zu berücksichtigen. Ein ernsthafter Austausch der Argumente und eine dezidierte Beratung der Stellungnahmen fanden daher nicht statt. Es wurde damit quasi erzwungen - so jedenfalls werte ich es -, dass wir Änderungsbedarfe direkt im Plenum einbringen, was wir natürlich auch tun, denn der Gesetzentwurf der Landesregierung weist einige Mängel bzw. inhaltlichen Änderungsbedarf aus unserer Sicht nach wie vor auf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Erwachsenenbildung - ich sage es noch einmal so deutlich -, tatsächlich als vierte Säule im Bildungssystem etabliert und nachhaltig erhalten werden soll, so muss es nach unserer Ansicht auch ganz deutlich formuliert werden, dass Erwachsenenbildung eine Pflichtaufgabe des Landes ist. Da kann man sich jetzt wieder trefflich streiten, dass die Begrifflichkeit „Pflichtaufgabe“ eher für den kommunalen Bereich für viele Punkte vorgesehen ist. Ich bin der Meinung, wenn Thüringen das Bildungsland Nummer 1 werden soll - und das teilen mit mir ganz viele Stellungnahmen der Träger der Erwachsenenbildung -, dann müssen wir die Erwachsenenbildung tatsächlich auch als Pflichtaufgabe festschreiben, um somit auch ein deutliches Bekenntnis des Landes für seine Erwachsenenbildungslandschaft abzulegen. Daher haben wir diese Formulierung auch in unserem Änderungsantrag in § 1 aufgenommen.

Wenn die Landesregierung Planungssicherheit und Rechtssicherheit für die Erwachsenenbildung schaffen will, darf sie sich auch nicht nur plakativ zum Erwachsenenbildungsgesetz bekennen, sondern muss auch bei der Förderung verlässlicher Partner bleiben. Daher fordern wir ganz eindeutig auch die Streichung des Finanzierungsvorbehalts und unterstützen an dieser Stelle auch den Ände

rungsantrag, den die Fraktion DIE LINKE dazu eingereicht hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Nachrangigkeit von Einrichtungen freier Träger in § 13 bei der Förderung von Veranstaltungen zum Erwerb beispielsweise des externen Schulabschlusses und zur Alphabetisierung widerspricht aus unserer Sicht der in § 3 formulierten Gleichbehandlung aller Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Daher setzen wir uns für eine wirkliche Gleichberechtigung in der Erwachsenenbildung ein und haben dazu den Antrag auf eine Streichung der Vorrangregelung gestellt. Ich sage das hier noch einmal ganz deutlich. Wir alle, übrigens auch die CDU, waren immer sehr stolz auf die plurale Bildungslandschaft und auch sehr dankbar, wie viele freie Träger Thüringen im wahrsten Sinne des Wortes bereichern. Warum jetzt die freien Träger schlechter gestellt werden sollen als die Volkshochschulen, können wir nicht nachvollziehen. Wir treten für eine Gleichbehandlung von öffentlichen und freien Trägern ein. Deshalb sehen wir auch in einer moderaten Anhebung der Unterrichtsstunden, die für eine Anerkennung für eine Volkshochschule maßgebend sind, einen ersten Schritt dazu. Bei der bisher vorgesehenen Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung in der Höhe von 300 Unterrichtsstunden für jeweils 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen wäre im Einzelfall - ich möchte bitten, dass Sie sich das noch einmal genau vor Augen führen - eine Anerkennung und Förderung für eine Volkshochschule bereits bei einem Unterrichtsvolumen von ca. 1.200 Unterrichtsstunden gegeben. Ein Sockelbetrag in Höhe von 35.000 € zuzüglich leistungsbezogener Förderung würde hier zu einer unangemessen hohen Förderung gegenüber anderen Einrichtungen führen. Deshalb beantragen wir 400 Unterrichtsstunden für die Anerkennung für die Volkshochschulen auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner gerechnet, um die Untergrenze leicht anzuheben und sich an die für die freien Träger geltenden Mindestanforderungen anzunähern, damit hier eine Gleichbehandlung gegeben ist. Vielleicht noch als Hinweis für Sie, die ländliche Erwachsenenbildung hatte die Anhebung auf 1.000 Stunden gefordert. Es gab noch mehrere Wünsche von anderen Trägern der Erwachsenenbildung auf eine entsprechende Anhebung. Wir haben uns auf eine moderate Anhebung auf 400 Stunden verständigt. Zur Gleichbehandlung aller anerkannten Einrichtungen gehört auch, dass die geleisteten Unterrichtseinheiten unabhängig von der Trägerschaft gleich bewertet werden. Denn auch das findet nicht statt. Getrennte Haushaltsansätze für die Einrichtungsgruppen führen zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung, da Abweichungen bei den Leistungen je Einrichtungsgruppe zu einer Verschiebung der Fördersumme je Unterrichtseinheit führen. Nur bei dem Prinzip eines ein

heitlichen Haushaltsansatzes für alle wird Gleichbehandlung auch tatsächlich gesichert.

Weitere Änderungsvorschläge von uns betreffen die Qualifikationsanforderungen für das Verwaltungspersonal in der Erwachsenenbildung. Wir sind nämlich der Meinung, wer über entsprechende Berufserfahrung verfügt, dem sollte eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung auch nicht verwehrt bleiben. Das heißt, wir wollen Berufserfahrung anerkennen. Gerade wenn es beispielsweise um informell erworbenes Wissen geht, haben wir in Thüringen noch viel Nachholbedarf. Daher bitten wir auch hier um Zustimmung. Das kommt auch einer Anerkennung der Lebensrealitäten gleich. Wenn zum Beispiel - ich mache es mal praktisch - jemand zwanzig Jahre die Buchhaltung in einem kleinen Träger gemacht hat, warum sollte dies nicht anerkannt werden, auch wenn er keinen Berufsabschluss in dieser Richtung hat. Das jedenfalls erschließt sich uns in keinster Weise. Wir haben positiv in der letzten Plenarsitzung angemerkt, dass wir es begrüßen, wenn Bildung für nachhaltige Entwicklung Einzug auch in die Ziele der Erwachsenenbildung findet. Herr Matschie, Sie können sich sicher erinnern. Damit dies aber auch konsequent umgesetzt wird, schlagen wir vor, dass der potenzielle Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung auch in die Aufgaben der Erwachsenenbildung aufgenommen wird. Denn dort fehlt dieser Punkt.

Abschließend möchte ich sagen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und angesichts der aktuellen Sparvorschläge in der Erwachsenenbildung - das kann man schlichtweg nicht getrennt diskutieren wird diese - das ist leider mein Resümee - nicht zur vierten Säule im Bildungssystem, sondern nach unserer Befürchtung eher zum fünften Rad am Wagen. Das können und dürfen wir nicht wollen, auch und gerade angesichts des Anspruchs von lebenslangem Lernen und weil jede und jeder in der Wissensgesellschaft tagtäglich noch dazulernen kann und muss.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Einrichtungen werden durch die Sparpolitik weiter eingeengt werden, die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten sich weiter verschlechtern und die öffentliche Verantwortung für Erwachsenenbildung nimmt weiter ab. Daher drei Punkte zum Schluss: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, Erwachsenenbildung stellt einen fundamental wichtigen Bestandteil des lebenslangen Lernens dar,

(Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

der für unsere Zukunft ein wichtiges Handlungsfeld ist, indem wir als Politik die Chancengerechtigkeit im Zugang zu Bildung auch im Erwachsenenalter definieren und festlegen. Wir treten für die Sicherung und den Ausbau eines wohnortnahen pluralen und bezahlbaren Erwachsenenbildungsangebots

ein, um Bildungsbarrieren abzubauen. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Wahlfreiheit. Und daher brauchen wir auch unterschiedliche Angebote.

Der letzte Punkt: Wir wollen die Trägerpluralität in Thüringen erhalten und die Arbeit der Träger auch planbar machen und auf solide Beine stellen. Damit dies gelingt, werben wir um Ihre Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Anmerkung: Der Minister Prof. Huber ist heute Morgen in das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, gewählt worden. Wir gratulieren Herrn Huber recht herzlich, wünschen ihm Glück, eine gute Hand und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Er ist der zweite Thüringer Minister nach Herrn Jentsch, dem ehemaligen Justizminister, der in dieses hohe Amt gewählt wurde. Ich glaube, wir können uns insgesamt als Thüringer stolz fühlen, dass das geschehen ist.

(Beifall im Hause)

Danke schön. Ich rufe als nächste Rednerin für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Sojka auf.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2005 wurde die sich noch in der Entwicklung befindende Landschaft der Träger der Erwachsenenbildung grausam zurückgeschnitten. Über Nacht strich die CDU-Regierung 40 Prozent der Mittel - eine Schocktherapie im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes ohne Beteiligung des Bildungsausschusses.

Die Einrichtungen, die überlebten, mussten die sozialen Ansprüche der Beschäftigten in einem Maße reduzieren, das nur als gesteigerte Selbstausbeutung bezeichnet werden kann. Dies gilt trotz der Aufstockungen vom letzten Jahr in 2010 auch heute noch. Stundenlöhne für frei beschäftigte Honorarkräfte, die von 13 oder 14 € brutto leben müssen. Kaum jemand in diesem Bereich hat einen längerfristigen Vertrag, am wenigsten bei den freien Trägern. Dabei geht es den aktiven Menschen in diesem Bereich um Menschen, die über hervorragendes Wissen und Fähigkeiten verfügen, die dafür brennen, anderen etwas beizubringen zu deren Nutzen und zum Nutzen der ganzen Gesellschaft, in Sonntagsreden hoch gelobt als vierte Säule der Bildungslandschaft, die unverzichtbar sei.

Doch nicht nur die Lage der Beschäftigten wirft ein alarmierendes Licht auf die Verhältnisse in der Thüringer Erwachsenenbildung, negative Folgen des unverantwortlichen Wegkürzens zeigen sich auch in der alltäglichen Arbeit. Viele Kurse sind permanent von Streichung bedroht, obwohl es an Nachfrage nicht mangelt. So steigen Teilnehmerbeiträge und schrecken interessierte Menschen ab. Bundesund EU-Programme, die lebenslanges Lernen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen unterstützen wollen, können nicht gegenfinanziert werden und werden daher in Thüringen nicht in möglichem Maße wirksam.