Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Mühlbauer neben mir Platz genommen und die Redeliste führt der Abgeordnete Meyer.
Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Metz und Herr Minister Geibert.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 GO für die heutige Plenarsitzung Herrn Jochen Binnig vom MDR-Fernsehen erteilt.
Die UNICEF-Arbeitsgruppe Erfurt führt heute im Foyer ihren traditionellen Verkauf von Osterkarten sowie Kalendern zugunsten der UNICEF-Kinderhilfsprojekte durch.
Zu TOP 21 wird ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/7509 verteilt.
Frau Abgeordnete Siegesmund hat ihre Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7471 - korrigierte Fassung - zurückgezogen.
Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin in Drucksache 5/7469 wird in Abstimmung zwischen der Fragestellerin und der Landesregierung am Freitag aufgerufen.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, auch zu den Tagesordnungspunkten 27, 28, 29 und 30 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.
Gibt es weitere Anmerkungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein.
Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5695 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 5/7467
Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Präsidentin, werte Gäste! Wir haben zunächst den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5695 zu behandeln. Der Petitionsausschuss hat dieses Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten im Ausschuss bearbeitet. Das ist quasi eine Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes vom 15.05.2007.
Durch Beschluss des Landtags vom 14. Februar wurde der Gesetzentwurf an den Petitionsausschuss überwiesen. Die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss hat keine Mehrheit gefunden.
Der Petitionsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 14. März, in der 42. Sitzung am 18. April und der 50. Sitzung am 12. Dezember 2013 sowie in den Sitzungen am 13. Februar 2014 und am 13. März 2014 behandelt. Zunächst einmal ist zu sagen, dass nach dem Einbringen der Gesetzesvorlage eine schriftliche Anhörung durchgeführt worden ist. Die Koalitionsfraktionen hatten sich zunächst darauf verständigt, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Es gab eine Übereinkunft, dass so lange im Ausschuss gewartet werden sollte, bis dieser vorliegt. Dieser gemeinsame Gesetzentwurf ist nicht zustande gekommen und damit ist die Entscheidung in der letzten Ausschuss-Sitzung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu fällen gewesen. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Skibbe von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Schröter sagte es bereits - 2013 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten ein. Bereits in der 4. Legislaturperiode wollten wir ernsthaft mit Ihnen im Ausschuss über die Kompetenzerweiterung des Bürgerbeauftragten diskutieren. Leider kam es weder damals noch heute zu einer sachlichen Diskussion im Ausschuss. Eine Behandlung setzt eigentlich für mich auch eine sachliche Diskussion voraus. Dazu kam es nicht. Man weigerte sich strikt, einen solchen Vorschlag, weil er von den Linken kommt, zu diskutieren. Somit konnte unsere politische Zielsetzung in dieser Legislatur nicht erreicht werden, nämlich eine grundsätzliche Diskussion zur Ausgestaltung der Funktion des Bürgerbeauftragten im Ausschuss vor seiner Neuwahl zu initiieren.
Der Gesetzentwurf wurde im Petitionsausschuss dauergeparkt. Wir haben es ja bereits gehört. Die Anhörung, natürlich nur schriftlich, zog sich schleppend dahin. Dabei steht ja gerade in Ihrem Koalitionsvertrag unter Punkt 17, dass das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten novelliert werden soll. Darauf aber warten wir und warten und warten und warten. Die Legislatur geht dahin. Zu durchsichtig waren Ihre taktischen Spielchen bezüglich der Wahl des neuen Bürgerbeauftragten. Nach der Neuwahl des Bürgerbeauftragten wurde immerhin ein eigener Gesetzentwurf durch die beiden regierungstragenden Fraktionen angekündigt. Doch scheinbar konnten sich die beiden Koalitionspartner nicht einigen und so warten wir noch heute auf diesen Entwurf. Beim Petitionsgesetz haben Sie sich wenigstens noch die Mühe gemacht, aus unserem Gesetzentwurf einen eigenen zu entwickeln. Aber diesmal waren Sie sogar dazu zu träge, zu faul oder Sie sehen einfach das Ende der 5. Legislatur am Horizont und wollen sich da nicht mehr so verausgaben. Schließlich kann man sich ja vielleicht in der 6. Legislatur selbst als Opposition, Herr Heym, oder womöglich mit den Linken als Koalitionspartner, Frau Kanis, nicht alle Trümpfe aus der Hand nehmen lassen.
Obwohl alle Fraktionen einen Reformbedarf dieser Beauftragtenstelle sehen, sind wir in der 5. Legislaturperiode wieder keinen Schritt vorwärtsgekommen. Nun liegt es am Thüringer Bürgerbeauftragten, Herrn Herzberg, selbst, nicht nur mehr Kompetenzen zu wollen, sondern sich auch bei den künftigen Fraktionen für die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen stark zu machen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie müssen vorher lesen, was die Referenten aufschrei- ben, und nicht so einen Quatsch erzählen.)
Da im Petitionsausschuss eine zielgerichtete Diskussion zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs nur teilweise stattfand, möchte ich unsere Botschaften hier noch einmal ausführlich auflisten. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf eine klare Ausweitung der Kompetenzen des Bürgerbeauftragten über eine reine Beschwerdestelle hinaus erreichen. Dabei muss es klare Abgrenzungen der Kompetenzen zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss geben. Auch wenn bereits 2007 das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz überarbeitet wurde, blieben aus Sicht der Linken inhaltliche und strukturelle Schwächen bestehen, die wir mit unserem neuerlichen Gesetzentwurf korrigieren möchten. Dabei wäre es schon sinnvoll gewesen, diese Diskussion um eine Neuausrichtung dieser Funktion vor einer neuen Wahlperiode des Bürgerbeauftragten zu führen.
Die aktuellen Äußerungen des derzeitigen Bürgerbeauftragten sprechen dafür, den Linken-Gesetzentwurf nochmals in den Ausschuss zurück zu überweisen, denn die öffentlich erhobenen Forderungen nach einem Beanstandungsrecht decken sich mit den Vorschlägen der Linken im Entwurf.
Das möchte ich hier auch zum Antrag stellen. Auch die Aussage des Bürgerbeauftragten nach einer Lotsenfunktion für Betroffene mit Blick auf die Verwaltung können wir unterstützen und kommt unserer Gestaltung nach einer Ombudsfunktion doch sehr nahe. Daher sollte eine erneute Diskussion ausgelotet werden.
Ausgehend von der aktuellen Positionierung des amtierenden Bürgerbeauftragten sollten sich für die eine oder andere Änderung des geltenden Gesetzes Mehrheiten finden lassen. Auch wenn damit das alternative Gesamtkonzept für die inhaltliche Neuausrichtung der Funktion des Bürgerbeauftragten nicht im vollen Umfang nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE umgesetzt werden kann, wollen wir diese Änderung doch noch einmal diskutieren, vor allem die Einführung eines Beanstandungsrechts zur Mängelrüge am besten nach dem Muster des Beanstandungsrechts des Datenschutzbeauftragten. Das haben wir in unserem Antrag auch mit ausgeführt.
Für den Linken-Gesetzentwurf gab es, auch wenn die Landtagsmehrheit gegebenenfalls einen anderen Eindruck erwecken möchte, auch prominente Unterstützung. Hier ist vor allem der Thüringer Lan
desverband von Mehr Demokratie e.V. zu nennen. Richtig ist zwar, dass die kommunalen Spitzenverbände Kritik üben im Hintergrund der Angst vor einer Superkontrollinstanz, die das Ganze sichtbar machen. Doch hier ist die Fraktion DIE LINKE sich sicher, diese Befürchtungen sind haltlos und unbegründet, denn in Bundesländern, in denen längst schon Bürgerbeauftragte mit dieser stärkeren Stellung sind - zum Beispiel in Rheinland Pfalz -, ist das, so sagen es die Erfahrungen, durchweg positiv. Die Verwaltungen dort schätzen es als sinnvoll ein, wenn ihnen jemand in konstruktiver und kollegialer Art und Weise den Spiegel vorhält und nach Verbesserungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen sucht. Der Linke-Gesetzentwurf versucht, über die Einführung eines Wahlrechts der Petenten bzw. Eingabeneinreicherinnen und -einreichern klar abgegrenzte Zuständigkeitsbereiche zwischen Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss zu erreichen, denn Doppelstrukturen mit Reibungsverlust sind unnötig und sogar kontraproduktiv zum Schaden der Menschen, die Unterstützung suchen. Gleichzeitig verstärkt der Linke-Gesetzentwurf auch die Strukturen für Informationsaustausch und Zusammenarbeit, um genau diese Reibungsverluste, die leider auch in der Vergangenheit deutlich geworden sind, zu minimieren. Gerade zu diesem Punkt gibt es aktuelle Kritik des amtierenden Bürgerbeauftragten. Durch eine Rücküberweisung des Linken-Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss könnte die aktuelle Kritik, ausgehend von den Vorschlägen, von uns intensiver diskutiert werden oder überhaupt erst einmal diskutiert werden. Das sollte mit dem Ziel geschehen, eine möglichst gute Lösung für die zukünftige praktische Arbeit und Zusammenarbeit von Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss zu finden. Was heißt das nun ganz praktisch für Thüringen? Dass es auch in Thüringen viele Ansatzpunkte und Problembaustellen für die Beseitigung von Mängeln im Verwaltungshandeln gibt, zeigt sich zuletzt durch den Inhalt des ganz aktuellen Jahresberichts des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2013. Und schon die gestern veröffentlichte Presseerklärung ist dazu sehr aussagekräftig.
Noch eine Anmerkung zum Abschluss: Die Fraktion DIE LINKE wird im Rahmen der erneuten Ausschussdiskussion nach Rücküberweisung des Linken-Gesetzentwurfs auch den Vorschlag des Bürgerbeauftragten nach einer verständlichen Behördensprache intensiver diskutieren. Dieser konkrete Vorschlag betrifft den Regelungspunkt „Mitwirkung an der Schaffung einer bürgernahen Verwaltung im Gesetzentwurf“. Hinzu kommt, dass bei einer Demokratietagung am 4. März, veranstaltet hier im Landtag vom Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen und den Landtagsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch die Frage der verständlichen und einfachen Sprache als Zugangserleichterung zur Bürgerbeteiligung in Verwaltungsstrukturen ein Thema war. Frau Dr. Si
bylle Hallik vom Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag stellte dazu interessante Inhalte und Handlungsmöglichkeiten vor, die in Thüringen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE unbedingt auch genutzt werden sollten. Es wäre nach unserer Ansicht daher auch sinnvoll, wenn der Petitionsausschuss zeitnah eine Anhörung und Diskussion mit Frau Dr. Hallik und einem Kollegen von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Thema „Vereinfachung der Behördensprache“ in Thüringen anstößt und fortführt, bis dahin, mit dieser Institution zusammen praktische Handlungsanleitungen zu erarbeiten und durchzusetzen. Daher beantrage ich, wie bereits ausgeführt, nochmals die Rücküberweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss. Danke.
Guten Morgen, Kollege Barth. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, hat uns in der Tat lange beschäftigt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eben nicht, wir haben ja nicht darüber diskutiert.)
Der Gesetzentwurf datiert vom 6. Februar - der Ausschussvorsitzende Kollege Schröter hat das schon ausgeführt - und am 16. Februar 2013 ist er durch den Beschluss des Landtags an den Petitionsausschuss überwiesen worden. Wir haben dazu in den zurückliegenden Monaten immer wieder beraten, in der 41. Sitzung am 14. März 2013, in der 42., das war im April, 30. Sitzung, im September, in der Sitzung im Februar und März dieses Jahres. Zudem haben wir, das ist auch schon gesagt worden, eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich sage das auch ganz deutlich, Frau Kollegin Skibbe, die lange Beratungszeit - und das gehört zur Ehrlichkeit dazu - ist nicht geeignet, um sie an diesem Pult auch noch zu verteidigen, denn das Ergebnis, Ablehnung des Gesetzentwurfs der Linken bei der