Michael Heym

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können hier jeden Tag drei Stunden darüber reden, wie gut das ist, dass der gesetzliche Mindestlohn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt wird; alles richtig. Und wenn der Wirtschaftsflügel der Union sich Gedanken darüber macht, wie das umsetzbar ist, dann ist das nicht Murks, Frau Siegesmund, kann ja sein, Sie nehmen früh die Weisheit mit Ihrem Müsli ein, aber die Lebenswirklichkeit ist eine andere.
Ich will Ihnen ein Beispiel sagen. In Frankreich haben wir einen staatlich festgelegten Mindestlohn von 9,53 € und der französische Staat wendet 2 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts auf, um staatliche Lohnsubventionen vorzunehmen, weil viele Bereiche der Wirtschaft dieses Lohnniveau nicht erwirtschaften. Wir werden an dieser Weisheit nicht vorbeikommen, dass für die Lohnzahlung am Ende einzig und allein nur die Produktivität der Unternehmen maßgeblich sein kann.
Deshalb werden wir erleben, wie die Einführung dieses gesetzlichen Mindestlohns wirkt. Ich bin doch vollkommen bei denen, die sagen - gerade in der Gastronomie und in den ganzen Bereichen, wo wenig Löhne gezahlt werden können. Aber das ist nicht deshalb der Fall, weil die Gastronomen nun besonders arbeitnehmerfeindlich sind, sondern weil es offensichtlich nicht erarbeitbar ist, was wir uns alle gern wünschen. Demzufolge werden wir uns möglicherweise darauf einstellen müssen, dass mancher Arbeitnehmer, der zu einem niedrigeren Lohn eingestellt worden ist, in Zukunft nicht mehr eingestellt werden kann. Dann hat der Staat die Leute wieder zu 100 Prozent auf seiner Tasche liegen, denn dann reicht es nicht, dass nur Lohnanteile dazugezahlt werden, sondern dann hat er die Leute ganz in seiner Unterhaltung.
Deshalb ist es nicht unanständig, darüber nachzudenken, ob das in allen Bereichen so richtig ist.
Ein Wort zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, Herr Minister. Wir begrüßen ausdrücklich diese Neuausrichtung, vollkommen richtig, aber es ist auch richtig, was der Kollege Barth gesagt hat. Wenn es nicht falsch gewesen wäre, hätte man es
nicht tun brauchen. Es sind in den drei Jahren viele Millionen ausgegeben worden, die an anderer Stelle sinnvoller hätten verwendet werden können, denn - das ist mein letzter Satz - unsere Thüringer Wirtschaft ist kleinstrukturiert. Es ist richtig, wenn wir unsere Wirtschafts- und die Förderpolitik genau auf die Unterstützung dieser Unternehmen ausrichten. Deshalb werden wir alle gemeinsam erleben, wie diese Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt. Wir haben darauf aufmerksam gemacht
- sofort -, dass es da Probleme geben wird, wir werden uns wieder sprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt zu diesem Thema schon eine ganze Reihe Wortbeiträge gehört. Im Wesentlichen gehen sie alle in dieselbe Richtung. Allerdings, lieber Kollege Knut Korschewsky, ein paar Ausführungen von Ihrer Seite, die kann man von uns aus so nicht mittragen. Ich will auch versuchen, das alles nicht noch einmal in aller Breite zu wiederholen, was hier schon gesagt worden ist.
Richtig ist, die Gespräche zu dem Transatlantischen Freihandelsabkommen laufen seit vorigem Jahr und man ist von EU-Seite eigentlich schon sehr schnell dort zu Vorschlägen in einem Positionspapier gegenüber den US-Vertretern gekommen. Aber es ist auch so - und das ist hier mehrfach gesagt worden -, dass dieses Freihandelsabkommen sehr interessiert, mitunter erregt in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Dazu will ich mal auf die „Spiegel Online“-Ausgabe vom heutigen Tag verweisen, da sind noch mal ein paar beeindruckende Zahlen in einer Studie vorgelegt, die da gemacht worden ist, und ich will daraus ein paar Zahlen vortragen. 45 Prozent der Deutschen sprechen sich für gleiche Standards von Produkten und Dienstleistungen aus, bei den US-Amerikanern sind es 76 Prozent. Nun ist natürlich die Frage, von welchen Standards geht jeder aus. Das ist vollkommen klar. Die Leute in den USA meinen natürlich dort ihre Standards durchgesetzt zu wissen und wir eben die unseren. Gerade zu den unseren sind da schon beeindruckende Dinge, die in diesen Verhandlungen auch Auftrag für die Politik sein werden. In Sachen Umweltschutz sprechen sich 96 Prozent der Deutschen für europäische Standards aus, bei Lebensmitteln sind es 94 Prozent. Und deshalb, lieber Dr. Augsten, ist das für mich gar nicht so banal, wenn hier auch über die Lebensmittelkriterien gesprochen wird. Ich sage, es ist nicht unanständig, nicht zu wollen, dass wir keine Chlorhähnchen bekommen oder auch genmanipulierte andere Lebensmittel oder andere Dinge. Was mich auch gefreut hat, 91 Prozent der deutschen Befragten möchten, dass die europäischen Standards mit Blick auf Autosicherheit, Automobilsicherheit durchgesetzt werden. Lediglich ganze 55 Prozent von den Amerikanern bevorzugen da ihre Standards. Das zeigt auch ein bisschen, dass man offensicht
lich weiß, wie die unterschiedlichen Standards schon bei den Leuten ankommen. Also rundum möchte ich sagen, dass die Diskussionen darüber für alle politischen Ebenen, egal ob hier in den Landtagen oder bis hoch zur Europäischen Union und ihren Gremien für uns Politiker Auftrag ist, die Dinge ernst zu nehmen und auch im Interesse unserer Leute, unserer Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhandeln. Unstrittig ist, und das hat auch eine von Prof. Hans-Werner Sinn geführte Studie festgestellt, dass durch ein Freihandelsabkommen bis zu 180.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden könnten. Kollegin Hitzing sagte, dass das Wirtschaftsvolumen, wenn ich das richtig verstanden habe, sich um 50 Mrd. € erhöhen könnte. Wir haben da Zahlen, da geht man von weit über 100 Mrd. € aus und das ist auch in Ordnung. Aber wir sollen eben auch dafür sorgen, dass die Verhandlungen darüber transparent geführt werden. Da will ich schon sagen, dass es nicht sein kann, dass man sich bestimmte Leitlinien erst erarbeiten muss, dass bestimmte Dinge der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, denn gerade bei so einem wichtigen Abkommen, was unmittelbar auf die Leute wirkt, wenn da nicht ausreichend Transparenz hergestellt wird, entwickelt sich automatisch Misstrauen und das wäre von vornherein für dieses angestrebte Handelsabkommen nicht gut.
Wo wir die Position der Grünen nicht teilen und warum wir auch von Koalitionsseite diesen Alternativantrag gemacht haben, Sie hatten geschrieben, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden sollten. Aussetzen, da ist man auch nahe dran am vielleicht Nicht-mehr-Weitermachen. Wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig ist, aber dass jetzt transparent dort gearbeitet werden muss, dass Transparenz einziehen muss, damit auch wir hier entsprechend informiert werden, den ganzen Prozess begleiten können und unser Wort machen können.
Ein Wort in Richtung FDP-Fraktion, weil vorhin bei dem Wortbeitrag gesagt wurde, wir würden unseren eigenen europäischen Kollegen nicht trauen, das hat mit Nichttrauen nichts zu tun. Ich denke mal, wir haben schon oft genug erlebt, dass Europa aus einem ganz anderen Blick auf bestimmte Sachverhalte blickt und dort ganz andere, sage ich mal, Denkwege, offenbart, als wir das tun. Ich nehme für uns in Anspruch, wir sind im Leben und erleben unmittelbar, wie bestimmte Regelungen aus Europa in der Vergangenheit schon gewirkt haben, wo man sich nach Sinnhaftigkeiten gefragt hat, das heute noch macht. Ich denke, es ist nicht von Nachteil, wenn wir unsere Landesregierung bitten, mit ihren Möglichkeiten auch gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass dort entsprechend Transparenz einzieht und informiert wird. Ministerin Taubert hat das schon in weiten Teilen ihrer Rede zugesagt. Wir wollen, dass die europäischen Standards nicht leichtfertig aufgegeben werden, sondern wir wollen,
dass sie in den Verhandlungen weitestgehend Berücksichtigung finden.
Nicht zuletzt möchten wir darauf hinwirken - und das ist auch ein wichtiger Aspekt, ist schon mehrfach angeklungen -, dass das Instrument der Schiedsgerichte aufmerksam analysiert wird und wir nicht Gefahr laufen, dass durch ein solches Instrument Teile der Gerichtsbarkeit auf staatlicher Ebene ganz und gar ersetzt werden. Die Risiken sind hier an dieser Stelle vorhin schon angesprochen worden.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Alternativantrag. Wir plädieren nicht für die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Die Themenpalette ist so vielfältig, da ist die Wirtschaft nur ein Teilbereich. Wir sind der Meinung, dass, wenn die Landesregierung entsprechend zu diesen Dingen berichtet, wir das auch hier jedes Mal im Plenum so machen sollten. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Alternativantrag. Danke schön.
Frau Präsidentin, ich werde die Zeit nicht ausschöpfen.
Aber das, was wir jetzt gerade erlebt haben, das treibt einen schon noch einmal nach vorn, liebe Kollegin auf der hinteren Bank, Scheringer-Wright.
Sie haben hier so viele Dinge gesagt, die schreien danach, dass man darauf eingehen müsste. Ich will bloß auf eins eingehen. Ich lese den einen Satz noch einmal vor, auf den Sie mich angesprochen haben. „Nicht zuletzt möchten wir darauf hinwirken, dass das Instrument der Schiedsgerichte aufmerksam analysiert wird und wir nicht Gefahr laufen, dass durch ein solches Instrument Teile der Gerichtsbarkeit auf staatlicher Ebene ersetzt werden.“ So, nun will ich Sie fragen: Was ist unanständig daran, wenn im Rahmen so eines Freihandelsabkommens die Möglichkeit von Schiedsgerichten eingerichtet wird, wo sich zum Beispiel Unternehmen aus dem Land und aus jenem Land miteinander über einen Sachverhalt auseinandersetzen? Was ist daran verwerflich? Es muss ein Mix werden aus beiden Dingen, aus privatrechtlichen Verfahren und aus Verfahren, die vor den staatlichen Gerichten gemacht werden.
Nein, Herr Kollege Blechschmidt, dann lesen Sie mal das Protokoll, was die Frau Scheringer-Wright
hier vorne gesagt hat. Wir waren in der Debatte bis zu ihrer Rede nach meiner Meinung auf einem gemeinsamen guten Weg, selbst nach den Ausführungen vom Kollegen Korschewsky, um hier deutlich zu machen, um was es uns bei der Erarbeitung und bei den Interessen geht, die wir für dieses Freihandelsabkommen haben. Während ihrer Rede hatte ich manchmal den Eindruck, es geht darum, dass die EU gegen die USA in den Krieg ziehen soll. Wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie das auch deutlich. Man darf auch einmal in Erinnerung rufen, welche weltwirtschaftliche Bedeutung selbst unsere EU, selbst die USA in den kommenden Jahrzehnten spielen werden, dass jetzt schon der Anteil der wirtschaftlichen Aktivitäten, die in der EU gemacht werden, die abgewickelt werden, im Verhältnis zur Weltwirtschaft insgesamt immer kleiner wird, weil andere Schwellenländer und andere Länder in ihrem Wirtschaftsvolumen immer weiter aufsteigen. Deshalb denke ich, es ist richtig und wichtig, dass wir über so ein Freihandelsabkommen sprechen, dass wir unsere Bedingungen formulieren, aber nicht in der Form, wie Sie das getan haben, nämlich das kam hier so herüber, dass es heißt, wenn das und das nicht, dann geht gar nichts. Das ist die Art, die wir von Ihrer Partei kennen und Sie haben das heute noch einmal sehr deutlich gemacht. Deshalb ist es richtig, dass wir hier bei unserer Position bleiben. Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt. Ich bitte dem zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach auf den Tag genau 7 Monaten werten wir heute die Große Anfrage von der FDP-Fraktion „Situation und Perspektive des Thüringer Handwerks“ aus. Als ich die Auswertung auf der Tagesordnung gesehen habe, hatte ich zwei Gedankengänge. Zum einen hat die FDP-Fraktion entweder sehr gründlich und detailliert die Antwort vom Wirtschaftsministerium studiert und analysiert
- deshalb ist sie erst jetzt auf der Tagesordnung und der andere Gedankengang war, wir hatten parlamentarischen Abend des Handwerks und mit nur einem Antrag und einer Mündlichen Anfrage ist dem Anliegen nicht Genüge getan. Ich hätte mich auch nicht gewundert, wenn wir noch in der Aktuel
len Stunde ein Thema zum Handwerk gehabt hätten.
Wir, die CDU-Fraktion, sind schon immer stark mit dem Handwerk verbunden und als Volkspartei auch eine des Mittelstands, dem Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Wichtigkeit der Handwerksunternehmen in Thüringen hat nicht nur unsere Ministerpräsidentin, sondern auch unser Fraktionsvorsitzender beim parlamentarischen Abend am Mittwochabend unterstrichen. Das hat auch schon Otto von Bismarck erkannt, der gesagt hat: Der Handwerksstand, der den Kern des Mittelstands bildet, ist für ein Staatsleben notwendig. Die Bedeutung des Handwerks spiegelt sich auch in der Handwerks- und Unternehmensdichte in unserem Freistaat wider. Auf 10.000 Einwohner - wir haben die Zahl diese Woche schon mehrfach gehört - kommen knapp 90 Handwerksbetriebe. Wir befürworten auch die Große Anfrage. Es ist gut, dass viele unterschiedliche Facetten beleuchtet wurden - von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Handwerks in Thüringen über die Fachkräftesicherung bis hin zu den Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. Dabei wurden auch gleich die Einflüsse von Gesetzen auf das Handwerk mit beleuchtet. Ich möchte an dieser Stelle nicht im Einzelnen auf die gesamten Antworten in der Großen Anfrage eingehen, sondern mich nur auf markante Punkte konzentrieren, da die Antwort in Gänze ja für alle öffentlich zugänglich ist.
Erstes Schlagwort: Fachkräftesicherung. Einige von Ihnen konnten auf dem parlamentarischen Abend des Handwerks vernehmen, dass die Abbrecherquote - Kollege Baumann hat das auch schon gesagt - bei 36 Prozent liegt, das war der Stand von 2012. Die Gründe für einen Abbruch der Ausbildung liegen laut Antwort in der Großen Anfrage maßgeblich an folgenden Kriterien: an falschen Vorstellungen und Erwartungen von den Auszubildenden, an mangelnden Informationen für die Berufsinhalte und an einer unzureichenden Vermittlung von Ausbildungsinhalten. Das wäre noch mal zu hinterfragen, wie sich das gerade bei dem letzten Anstrich verhält. Somit setzt das Projekt BERUFSSTART plus - und das ist an diesem Pult schon mehrfach zu diesem Punkt gesagt worden an der richtigen Stelle an. Wir müssen den jungen Menschen schon in der Schule die Berufswahlorientierung konsequent näherbringen, damit sie nicht falsche Vorstellungen und Erwartungen von ihrem zukünftigen Berufsleben entwickeln. Deswegen setzt sich meine Fraktion für kontinuierliche Praktika ein, in denen die Jugendlichen das Berufsleben authentisch wahrnehmen mit dem Ziel, dass Fehler bei der Berufswahl vermieden werden. Hierbei sind wir der Auffassung, dass die Kooperation zwischen Regel- bzw. Oberschulen und den Unternehmen noch ausgebaut werden kann und weiter muss.
Ein weiterer wichtiger Punkt für meine Fraktion ist, Schule und Arbeitswelt noch enger zu verbinden.
Hier spielen die Berufsschulen eine wichtige Rolle, sie sind für uns ein wichtiger Baustein in der Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel. Damit sie von den Auszubildenden gut zu erreichen sind, brauchen wir Berufsschulen auch in der Fläche. Wir unterstützen das Entstehen von Berufsbildungsregionen, in denen die Schulen miteinander kooperieren und gemeinsam ein attraktives Angebot vorhalten.
Außerdem setzen wir uns aktiv, wie auch die Landesregierung, für die duale Ausbildung ein. Sie ist einer der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg und für die Sicherung der hohen Qualität. Das konnte man am Mittwochabend in den Vorträgen auch noch mal deutlich vernehmen, dass gerade die duale Ausbildung
Kollege Kemmerich, du kannst ja gleich vor - maßgeblich mit dafür verantwortlich war, dass wir auch in den letzten Jahren die gute Ausbildung, die in den jeweiligen Berufen erreicht werden konnte, mit dafür gesorgt hat, dass wir dort nicht solche Probleme haben wie in anderen europäischen Ländern.
Eng mit dem Thema Fachkräftesicherung ist der demografische Wandel verbunden, mehrfach angesprochen an dieser Stelle. Wie es auch aus der Antwort zu der Großen Anfrage zu entnehmen ist, hat die Landesregierung einige Programme ins Leben gerufen, um dem demografischen Wandel zu begegnen.
Stichwort Willkommenskultur: Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass wir neben einer gelungenen Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte auch eine für die Anwerbung von klugen Köpfen innerhalb Deutschlands benötigen. Dazu bedarf es Voraussetzungen, die eine optimale Weiterentwicklung von Fachkräften gewährleistet. Dazu bedarf es auch weicher Standortfaktoren, die unter anderem jungen Familien eine Perspektive hier bei uns in Thüringen bieten. Und es bedarf Rahmenbedingungen, welche älteren Arbeitnehmern eine Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Wir benötigen die Erfahrung der älteren Arbeitnehmer für die Fachkräfte von morgen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen - das zum Stichwort Existenzgründung -, dass der Wirtschaftsstandort Thüringen nur dann weiterhin erfolgreich bleibt, wenn wir die Gründerkultur tatkräftig unterstützen. Gerade im Handwerksbereich ist das Unternehmertum elementar. Hier hat die Landesregierung verschiedene Programme zur Förderung der Existenzgründung in der letzten Förderperiode aufgelegt. Ich sage nur als Stichwort Existenzgründerzuschuss, Beratungsrichtlinie, die es da gibt. Wir, die CDU-Fraktion, wollen auch in Zukunft Existenzgründungen unterstützen.
Hierbei gilt zuallererst, junge Menschen für das Unternehmertum zu begeistern.
Das scheint auch bei den Kollegen zu gelingen. Deswegen müssen in Schulen während der Ausbildung sowie an den Hochschulen die Themen Existenzgründung und Unternehmertum stärker in den Fokus gerückt werden, denn nur, wenn wir es schaffen, bei jungen Menschen eine Affinität für die Selbständigkeit zu entwickeln, kann auch eine Gründerkultur positiv in der Zukunft wirken.
Unternehmensnachfolge, wichtiges Schlagwort: Zur Gründerkultur gehört auch die Unternehmensnachfolge. Viele Unternehmer, die sich zu Beginn der 90er-Jahre selbständig gemacht haben, suchen inzwischen einen geeigneten Nachfolger für ihre Unternehmen. Deswegen müssen wir auch verstärkt Anreize schaffen, dass junge Handwerker für die Meisterausbildung sensibilisiert werden, da sie potenzielle Nachfolger für die jeweiligen Betriebe sein können. Aus der Antwort der Großen Anfrage geht hervor, dass drei Probleme in Bezug auf die Betriebsnachfolge identifiziert worden sind: 1. Finden eines geeigneten Nachfolgers; 2. Probleme bei der Finanzierung; 3. Eingeschränkte Fördermöglichkeiten für Nachfolger. Wir müssen schauen, inwieweit die Politik noch weitere Rahmenbedingungen schaffen kann, welche die Unternehmensnachfolge fördern. Wir sind uns bewusst, dass gerade das Feld der Betriebsnachfolge ein sehr schwieriges ist, das haben wir in Gesprächen mit den Kammern, die sich übrigens in der Angelegenheit sehr engagieren, immer wieder erfahren.
Innovation: Als vorletzten Punkt möchte ich auf das Handwerk als Innovationsmotor eingehen. Damit dies weiterhin so bleibt, müssen wir darauf hinwirken, dass der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - und da auch speziell im Handwerk - noch optimaler gestaltet wird. Hierzu sind einige Maßnahmen in der Antwort auf die Große Anfrage erwähnt. Die Verbindung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ist besonders in einer globalisierten Welt wichtig, da nur derjenige sich im Wettbewerb behaupten kann, der innovative Ideen und Ansätze hat. Frau Kollegin Siegesmund ist gerade weg. Die Zirkelschläge, die sie in ihren Ausführungen gemacht hat von 50 km, 150 km. Es gibt eine Reihe Handwerksbetriebe, die sind ganz und gar international unterwegs und das zeigt eben auch, welche Bedeutung diese Branche hat.
Ein letztes Wort, Vergabegesetz: Das ist auch ein Punkt, dem sich die Große Anfrage widmet. Wir alle wissen, dass das Gesetz bei uns in Thüringen 2011 in Kraft getreten ist. In der Antwort zur Anfrage wurden keine Auffälligkeiten bezüglich des Vergabegesetzes ausgeführt. Wir sind trotzdem der Auffassung, dass das Gesetz zu Beginn der nächsten Le
gislatur evaluiert werden sollte und nicht erst, wie das geplant ist, 2016,
denn aus Umfragen der Kammern, auch der IHKs geht hervor, dass drei Viertel der befragten Unternehmen empfunden haben, dass sich der bürokratische Aufwand durch die geforderten Nachweise spürbar erhöht. Nicht nur für die Wirtschaft hat sich der Aufwand erhöht, sondern auch für die bearbeitenden Stellen. Durch die im Gesetz enthaltenen, mitunter doch auch vergabefremden Kriterien würde sich ein personeller und zeitlicher Mehraufwand ergeben. Außerdem hat sich die Dauer von solchen Vergabeverfahren mitunter dadurch erhöht. Deshalb sollten wir, gerade was das anbelangt, wirklich schauen, was zielführend ist und nicht zielführend. Unsere Kammern schauen nicht nur im eigenen Land, die schauen auch in die Nachbarschaft. Mir zumindest ist da eine Bewertung von einer Thüringer Handwerkskammer bekannt, die dort sagt, dass das sächsische Vergabegesetz wesentlich schlanker, wesentlich effektiver und zielführender ist.
Haben Sie es gemacht, Herr Barth?
Ach so. Wir sollten uns nicht davor scheuen, dass wir diesen Bereich zeitnah aufgreifen. In diesem Sinne meinen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen braucht Zuwanderung.
Thüringen braucht Fachkräfte, Thüringen braucht eine Zuwanderung von Fachkräften, sowohl ausländischer als auch aus den anderen Teilen unseres Landes, damit der Wirtschaftsstandort Thüringen zukunftssicher bleiben kann. Wir stehen vor der großen Herausforderung, eine gelungene Willkommenskultur in unserem Freistaat zu etablieren, welche insbesondere natürlich jungen Fachkräften eine Perspektive oder auch eine Zukunft im grünen Herzen Deutschlands bietet. Gerade in Zeiten, in denen der demografische Wandel allgegenwärtig ist und wir nicht nur in Thüringen mit diesem Problem zu kämpfen haben, sondern die ganze Bundesre
publik, sind wir von der Auswirkung betroffen und geraten in eine Konkurrenzsituation mit mindestens 15 Mitbewerbern um die besten und klügsten Köpfe. Thüringen kann sich nur dann in diesem Wettbewerb behaupten, wenn wir als Land alle Alleinstellungsmerkmale aufweisen können. Wir brauchen deswegen auch einen ausgewogenen Mix aus solider Bezahlung und anderen guten Standortfaktoren. Aus diesem Grund hat sich die CDU-Fraktion in ihrer Klausurtagung im Januar dieses Jahres in Volkenroda für eine Willkommenskultur für Familien ausgesprochen. Nur so ist das möglich, dass Fachkräfte innerhalb und außerhalb Deutschlands angeworben werden können.
Wir haben neben sehr guten harten Standortfaktoren, zum Beispiel unserer Infrastruktur mit - ich will das nur schlagwortartig nennen - ICE-Knoten, der 2017 fertiggestellt werden soll, auch nicht zu vernachlässigende weiche Standortfaktoren. Davon verfügen wir wie bei den harten Standortfaktoren über eine Vielzahl. Thüringen hat zum einen eine einzigartige Kulturlandschaft, zum anderen finden junge Leute in unserem Freistaat hervorragende Lebens- und Freizeitbedingungen. Diese Bedingungen sind die Grundlage für eine Willkommenskultur, die Thüringen über die Landesgrenzen hinweg attraktiv macht. Mit dem Gesetzentwurf zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung unternommen. Auf Bundesebene ist mit dem Anerkennungsgesetz von Bildungsabschlüssen da entsprechend vorgelegt worden. Dennoch möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass verschiedene Berufsabschlüsse wie der Meisterbrief auch weiterhin als Alleinstellungsmerkmale erhalten bleiben und bleiben müssen. Diese Errungenschaften stehen für Qualität unter anderem im handwerklichen Bereich. Wir haben vorhin darüber gesprochen.
Wenn ich gerade die Qualifikationen angesprochen habe und Sprachkenntnisse auch im weiteren Sinn eine Qualifikation darstellen, möchte ich auf die im Antrag geforderte Erweiterung der Sprachförderung eingehen. Wir sind der Auffassung, dass es für eine gelungene Integration von ausländischen Fachkräften zwingend erforderlich ist, über ausreichend Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache zu verfügen.
Normalerweise ist das so, wenn man in einem fremden Land einer Beschäftigung nachgehen will, sollten mindestens Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein, welche im Laufe des Aufenthalts dann natürlich ganz automatisch ausgebaut werden. In der Bundesrepublik haben wir zum Beispiel Ausländer, die einen Aufent
haltstitel besitzen, die die Möglichkeit haben, an solchen Integrationskursen teilzunehmen. Alternativ ist auch möglich, die deutsche Sprache an Sprachund Volkshochschulen zu erlernen. Für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten, wäre es wünschenswert, dass sie sich zuvor in ihrer Heimat schon mal mit den grundsätzlichen Sprachkenntnissen, die hier in Deutschland vonnöten sind, befassen. Einen generellen Anspruch für den im Antrag erwähnten Kreis lehnen wir ab, da bewusst unterschieden wird, wer einen Anspruch hat und wer nicht. Bedarfsgerecht sollte das Stichwort sein.
Ich schaue jetzt zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Titel Ihres Antrags steht „Diskriminierung bekämpfen“. Für mich steht das Wort Diskriminierung sinnbildlich für Benachteiligung und Unterscheidung. Dennoch wollen Sie Unterscheidung bei der Einstellung in den Landesdienst treffen, indem Sie Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der öffentlichen Beschäftigung speziell fördern wollen. Darüber hinaus schlagen Sie vor, gezielt ESF-Mittel zu verwenden, um spezielle Angebote für Angehörige der Roma und Sinti zu schaffen. Programme, die für eine bestimmte ethnische Gruppe aufgelegt werden, betrachten wir als eine Benachteiligung anderer, die auch von einem solchen Angebot profitieren könnten und auch profitieren müssten.
Aus den genannten Gründen können wir in diesen Punkten Ihre Auffassung nicht teilen.
Am Schluss möchte ich noch einmal auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt eingehen. In Ihrem Antrag sind Sie auf unsere Stellungnahme zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von Bürgern aus Bulgarien und Rumänien eingegangen. Wir stehen voll und ganz hinter dem europäischen Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarkts, daran kann keiner zweifeln. Worauf wir jedoch aufmerksam gemacht haben, ist ein möglicher Missbrauch dieser Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das Ziel dieser Errungenschaften kann es nicht sein, eine Zuwanderung in Sozialsysteme zu gewährleisten, sondern dass jeder Unionsbürger unkompliziert über die Landesgrenzen hinweg eine Beschäftigung aufnehmen kann. Deshalb, weil weite Teile dieses Antrags von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zielführend sind, neue Bürokratie verursachen und vieles - und das ist vom Minister hier auch ausgeführt worden - bereits jetzt praktiziert wird, werden wir diesem, Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Ich will noch einmal kurz auf die Ausführungen vom Minister eingehen. Das ist alles richtig - Wellcome Center und Willkommenskultur. Aber zur Ehrlichkeit gehört eben auch dazu, dass wir die Gäste, die zu uns kommen, nicht in allen Bereichen betreuen. Irgendwann entlassen wir sie auch in Betriebe, in Wirtschaftsbetriebe, und da haben wir nicht mehr
unbedingt in der Hand, was da getan wird. Wir müssen uns kümmern und ich will an der Stelle nur sagen, die Erfahrungen, die wir gemacht haben und das Beispiel ist vom Minister angesprochen worden -, ermahnen dazu, dass in Zukunft noch intensiver hingeschaut wird, denn allein von den schönen Reden hier am Pult wird noch keine effektive und freundliche Willkommenskultur geschaffen.
Ich will noch ein Wort zum Alternativantrag der FDP sagen. Er ist zwar nicht zu vergleichen mit dem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sind sowohl Teile darin, bei denen wir nicht sagen können, dass das falsch ist. Genau dasselbe sehen wir auch bei dem Antrag der FDP. Aber weil sich beide nicht in dem Maße decken, wie das in unserer Fraktion gesehen wird, können wir auch dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Guten Morgen, Kollege Barth. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, hat uns in der Tat lange beschäftigt.
Frau Schubert, da waren Sie vielleicht nicht dabei. Ich sage Ihnen gleich, wann es war.
Der Gesetzentwurf datiert vom 6. Februar - der Ausschussvorsitzende Kollege Schröter hat das schon ausgeführt - und am 16. Februar 2013 ist er durch den Beschluss des Landtags an den Petitionsausschuss überwiesen worden. Wir haben dazu in den zurückliegenden Monaten immer wieder beraten, in der 41. Sitzung am 14. März 2013, in der 42., das war im April, 30. Sitzung, im September, in der Sitzung im Februar und März dieses Jahres. Zudem haben wir, das ist auch schon gesagt worden, eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich sage das auch ganz deutlich, Frau Kollegin Skibbe, die lange Beratungszeit - und das gehört zur Ehrlichkeit dazu - ist nicht geeignet, um sie an diesem Pult auch noch zu verteidigen, denn das Ergebnis, Ablehnung des Gesetzentwurfs der Linken bei der
zweiten Beratung hier im Plenum, hätte auch schneller gehen können.
Es war sicher wichtig, dass wir über die Inhalte geredet haben, ob die Aufgaben des Bürgerbeauftragten tatsächlich in dem vorgeschlagenen Umfang erweitert werden sollen. Die Linken wollten aus dem Bürgerbeauftragten einen allzuständigen Beauftragten ohne wirklichen Schwerpunkt bei den Bürgeranliegen machen. Dem Bürger ist im Umgang mit den Behörden nämlich gar nicht geholfen, wenn der Bürgerbeauftragte gleichzeitig eine Parallelinstanz zum Petitionsausschuss ist, wenn er ureigene Aufgaben des Parlaments übernimmt, wie etwa die Mitwirkung bei Erarbeitung von Gesetzen, und auch noch Forschung betreibt. Es hilft dem Bürger auch kaum, wenn der Beauftragte ein vollumfängliches Anwesenheits- und Rederecht in allen Ausschüssen des Landtags hätte. Wann, so darf man fragen, soll sich dann der Bürgerbeauftragte eigentlich um die Bürgeranliegen kümmern, wenn er ständig in den Gremien des Landtags sitzen würde?
Meine Fraktion kann auch nicht mit dem Vorschlag mitgehen, wonach für die Wahl des Bürgerbeauftragten neben den Fraktionen des Landtags auch Vereine, Verbände und sonstige Organisationen vorschlagsberechtigt sein sollten. Wie soll sich der Landtag dann von diesen ganzen Vorschlägen auf einer vernünftigen Grundlage auf ein objektives und vernünftiges Ergebnis verständigen? Wir lehnen deshalb diese vorgeschlagenen Änderungen ab, zumal die Anhörung zum Gesetzentwurf vor allem, und das wirklich vor allem, ablehnende oder auch ganz und gar nicht brauchbare Stellungnahmen zum Inhalt hatte. Nicht brauchbar deshalb, weil viele Angehörte die Arbeitsweise eines Bürgerbeauftragten aus ihrer ganz eigenen Sicht bewertet haben, und wir haben auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es ganz unterschiedliche, sehr unterschiedliche Arbeitsweisen von Bürgerbeauftragten und höchst unterschiedliche rechtliche Grundlagen in den verschiedenen Ländern gegeben hat und gibt. Dass das Bündnis für mehr Demokratie in Person von Herrn Beck den Gesetzentwurf begrüßt hat, das verwundert ja nicht, aber insbesondere der Thüringer Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben sich klar und mit guten Argumenten gegen entsprechende Änderungen ausgesprochen. Das mag dann jeder unterschiedlich wichten. Für uns ist Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag an der Stelle höher zu wichten gewesen als andere Stellungnahmen. Das ist auch richtig, meine Damen und Herren, denn das geltende Gesetz hat das Anliegen, dass der Bürgerbeauftragte ein unbürokratischer Ansprechpartner für die Bürger im Land ist und Bürger im Umgang mit den Behörden unterstützt und auch eine moderierende Funktion übernimmt. Das klappt wohl ganz gut, was
die Resonanz auf den Tätigkeitsbericht, den der Bürgerbeauftragte diese Woche vorgelegt hat, auch zeigt. Aber es ist ganz sicher auch so, dass geltendes Recht nicht auch noch verbessert werden könnte.
Wir haben deshalb nach Installation des neuen Bürgerbeauftragten auch das Gespräch mit ihm gesucht, genau wie mit der Vorgängerin Frau Liebaug, und danach hatten wir dem Koalitionspartner Eckpunkte für einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Eckpunkte einer umfassenden Novellierung des Bürgerbeauftragtengesetzes haben wir mit unserem Koalitionspartner besprochen, sind aber leider nicht übereingekommen. Die SPD hat unsere Änderungsvorschläge als zu weitgehend abgelehnt, die Kollegen haben sich auf den Koalitionsvertrag zurückgezogen. Dort hatten wir lediglich verankert, die Aufgaben des Bürgerbeauftragten um die Funktion eines Demokratiebeauftragten zu erweitern. Wir, meine Fraktion, wären weitergegangen, deshalb wollten wir dem Linken-Gesetz einen umfassenden Novellierungsvorschlag entgegenstellen. Eine solche Novelle hätte auch eine höhere Qualität als die schlichte Erweiterung des Demokratieaspektes gehabt.
Liebe Frau Skibbe, lassen Sie mich kurz vorstellen, was wir uns vorgestellt haben. Erweiterung um die Aufgaben des Demokratiebeauftragten ist angesprochen worden. Das hätte nach unserer Vorstellung die umfassende Beratung bei der Handhabung direkt demokratischer Instrumente und noch weitere Möglichkeiten beinhaltet. Zusätzlich wollten wir eine Erweiterung um Aufgaben, die auf Bürokratieabbau und eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung zielen, denn gerade der Bürgerbeauftragte ist ein guter Seismograf, der in seiner Arbeit unmittelbar erlebt, welche Gesetze oder Verwaltungsvorschriften mal einer Prüfung unterzogen werden könnten, ob sie noch gebraucht werden oder geändert werden oder ob sie ganz und gar überhaupt noch zeitgemäß sind. Aufnahme eines Schlichtungsgesprächs in den Befugniskatalog war unsere Vorstellung; Einräumung - Sie haben das auch angesprochen - eines Beanstandungsrechts gegenüber den Behörden und auch Einräumung eines Anregungs- und Vorschlagsrechts, also das Recht, sich gegenüber dem Landtag und seinen Ausschüssen zu Gesetzentwürfen und sonstigen Beratungsgegenständen zu äußern; Erarbeitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften an der einen oder anderen Stelle anzuregen und schließlich auch ein Rederecht auf Verlangen in den Ausschüssen des Landtags.
Wir bedauern, dass das nicht durchsetzbar gewesen ist. Das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzentwurf der Linken die Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten ebenso wenig voran
gebracht hätte wie den Bürgern im Umgang mit den Behörden geholfen gewesen wäre.
Deshalb komme ich auf den Anfang meiner Rede zurück, der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses heißt Ablehnung des Gesetzentwurfs und ich möchte Sie bitten, diesem Votum hier heute in der Abstimmung zu folgen.
Herr Abgeordneter Weber, wir haben jetzt auch Ihr hohes Aufklärungsinteresse vernommen. Ich habe die erste Frage: War es denn bei Ihnen mal von Interesse zu erfragen, wo denn die Unterlagen herkamen, die Herr Staatssekretär Staschewski im letzten Sommer an verschiedene Häuser der Landesregierung geschickt hat? War das bei Ihnen von Interesse?
Und die zweite Frage: War es bei Ihnen schon einmal von Interesse, dass im Februar dieses Jahres Wirtschaftsminister Höhn in Beantwortung der Kleinen Anfrage, ob es denn Unterlagen gäbe, gesagt
hat, dass er davon nichts weiß, dass er keine kennt oder dass es keine gäbe. War das bei Ihren Recherchen bislang jemals schon mal von Interesse?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun will ich als vierter Redner aus dem Parlament zunächst für unsere Fraktion meine Freude zum Ausdruck bringen, dass das in Arnstadt zumindest bis jetzt dieses Ergebnis geworden ist. Ich will noch mal die Zahlen in Erinnerung rufen, sie sind schon mehrfach genannt worden: 800 Arbeitsplätze von SolarWorld übernommen, 200 Mitarbeiter bleiben bei Bosch und wir haben 100 Beschäftigte, die von einem Pharma-Unternehmen beschäftigt werden. Da darf man sich in der Tat noch mal bei all denen bedanken, die da Akteur gewesen sind. Bei Ihrem mehrfachen Lob, Herr Kollege Lemb, für das Wirtschaftsministerium haben Sie sicherlich nur vergessen, dass an der Stelle auch unsere Ministerpräsidentin zu nennen ist, die sich dort der Thematik sehr wohl auch angenommen hat und dort an vorderster Front auch die Gespräche in Stuttgart und anderenorts mit geführt hat. Ich denke mal, es ist auch nicht das Thema, um hier irgendwelchen politischen Nektar saugen zu wollen. Wir sind froh, dass wir bis zum heutigen Tag die Situation für Arnstadt so erreicht haben.
Bei den Vorrednern ist aber auch schon angeklungen, dass wir sehen müssen, wie sich das weiterentwickelt. Es ist mehrfach gesagt worden, Solarbranche ist nach wie vor problembehaftet. Dieser Diskurs, diese Diskussion in Mitteldeutschland, was die ganze Solarbranche anbelangt, da gibt es in der Abstimmung noch Bedarf, weil ganz einfach die Sachsen über mehr reden wollen als nur über Solarbranche. Das ist auch nachvollziehbar. Der Diskussionsprozess innerhalb der mitteldeutschen Länder läuft noch und wir werden zur gegebenen Zeit sicherlich von der Landesregierung dort auch weiter informiert werden.
Vielleicht noch einen Satz dazu, ist noch nicht gesagt worden: Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat das Konzept von SolarWorld als gut befunden, ein renommiertes Unternehmen, und von
daher, denke ich, ist es das Beste, was unter den gegebenen Umständen leistbar war. Wir werden aber natürlich trotzdem - und ich denke, das eint uns auch im Interesse - im Wirtschaftsausschuss diesen ganzen Prozess weiter verfolgen, uns weiter berichten lassen, um dort entsprechend auch informiert zu sein, aber vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle Einfluss nehmen zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Touristisches Infrastrukturprojekt auf der Hohen Geba
Seit ca. zwei Jahren besteht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Absicht, die touristische Infrastruktur auf der Hohen Geba in der Vorderrhön zu ertüchtigen. Die in Betracht kommende Fläche liegt in der Gemarkung der Gemeinde Stepfershausen, für die zurzeit lediglich ein Entwurf eines Flächennutzungsplanes besteht.
Gegenwärtig befinden sich auf dem Geba-Plateau die Hinterlassenschaften der sowjetischen Streitkräfte. Die ehemaligen Armeegebäude erfahren gegenwärtig eine touristische Nachnutzung durch Gaststätte, Übernachtungsgebäude und ein kleines Museum. Im Flächennutzungsplan-Entwurf sind diese Flächen als Sonderbauflächen für Naherholung und Tourismus definiert. Die umgebenden Flächen sind als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist keine Sonderbauflächen für Erweiterungen der touristischen Nutzungen aus.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen strebt eine Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch an. Danach wäre eine unter bestimmten Voraussetzungen - wie eine gesicherte Erschließung und Einvernehmen mit dem Flächennutzungsplan - Bebauung möglich. Beides ist jedoch nicht der Fall und Planungen durch die Gemeinde Stepfershausen wurden ebenfalls nicht ausgelöst.
Durch den Landrat wurde der Kreistag Schmalkalden-Meiningen im Frühjahr informiert, dass bis August dieses Jahres eine Fördervoranfrage für ein touristisches Infrastrukturobjekt an die Thüringer Aufbaubank gestellt werde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Existiert eine Förderanfrage und - wenn ja - für was?
2. Welche Darstellung zu den Gesamtkosten - dazu gehören Investitionssumme, Folgekosten, Finanzierungsplan -, zur Bauleitplanung, also die baurechtlichen Grundlagen, und zur Objektplanung wurde von wem gemacht?
3. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer positiven Bescheidung eines Förderantrags, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen wie Flächennutzungsplan, Bauleitplanung und Erschließung nicht vorhanden bzw. mit der zu fördernden Investition nicht vereinbar sind, und - wenn ja - wie wird dies im Einzelnen begründet?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Der Antwort war zu entnehmen, dass offensichtlich noch nicht so sehr viel in dem Antrag steht. Ich hatte unter anderem auch nach Investitionssummen gefragt. Können Sie denn sagen, ob eine Zahl in diesem Antrag steht und - wenn ja - wie hoch die ist?
Ich habe eine zweite Nachfrage: Würde denn die Landesregierung beihilferechtliche Probleme sehen, wenn die Investitionssumme von 14 Mio. € für dieses Infrastrukturprojekt auf der Hohen Geba zu bewerten wäre?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Strompreis als Standortnachteil für Thüringen“ das ist die Aktuelle Stunde, eingereicht von der FDP. Ich gehe mal davon aus, dass der Impuls dafür nicht die Pressemeldung von letzter Woche war, denn die Überschrift ist fast identisch.
Das Thema ist auch nicht neu, deshalb hätten wir als CDU-Fraktion vielleicht das Thema als Antrag im Wirtschaftsausschuss erwartet, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt im Plenum, da gerade auf Bundesebene intensiv über die zukünftige Gestaltung der Energiewende diskutiert wird.
Dazu gehört natürlich auch, wie wir langfristig bezahlbare Energie gewährleisten können. Aber wir wären nicht die CDU, wenn wir uns eben nicht auch schon die ganze Zeit intensiv
mit den Auswirkungen der Energiewende auseinandergesetzt hätten.
Wir haben kurz nach der Bundestagswahl gemeinsam mit den CDU-Fraktionen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt ein energiepolitisches Positionspapier verabschiedet, welches übrigens seit einiger Zeit auch auf unserer Fraktionshomepage - kann ich nur empfehlen, ich gucke hier nach links - zu finden ist. In diesem Positionspapier steht unter Punkt 3 geschrieben: „Im Moment sind die Neuen Länder aufgrund des Netzausbaus und hoher Redispatch-Kosten mit überdurchschnittlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Diese regionale Benachteiligung gilt es zu vermeiden, um gleiche Wettbewerbschancen für Industrie und Gewerbe zu gewährleisten.“ Anhand dieses von mir vorgetragenen Auszugs konnten Sie hören, dass das Problem der steigenden Strompreise durchaus bekannt ist und wir dort unsere Vorschläge auch in die laufenden Koalitionsgespräche, die zurzeit in Berlin stattfinden, mit eingespeist haben.
Außerdem sind wir der Auffassung, dass die Kausalkette, die in dem Artikel von der Thüringer Allgemeinen, auf den ich kurz eingegangen bin, aufgestellt wurde, auf die die heutige Aktuelle Stunde ja abzielt, so einfach nicht abzubilden ist. Wenn die Börsenpreise für Energie heute im Keller sind, be
deutet das eben oftmals nicht mehr, dass eine größere Menge an Energie angeboten wird als die, die nachgefragt wird. Die Ursache dafür könnte sein, dass möglicherweise an dem Tag - ich betone, das geht ja tagweise - die Sonne länger geschienen hat oder ein kräftigerer Wind geweht hat und somit mehr Strom produziert als eben nachgefragt wurde. Aber am nächsten Tag kann die Situation schon wieder eine völlig andere sein. Damit merkt man auch schon, wo ich hin möchte. Es ist nämlich die Unbeständigkeit der Energieerzeugung und das ist das Problem, mit dem die Energieversorgungsunternehmen zu kämpfen haben. Sie müssen immer für den Worst Case gerüstet sein und deswegen genügend Kapazitäten vorhalten. Dies wiederum erhöht die Kosten, welche über den Strompreis mit abgedeckt werden müssen, und zum anderen kommen die von mir erwähnten länderspezifischen Kosten noch dazu, obendrauf EEG-Umlage und fertig ist der Strompreis für den Freistaat.
Deswegen fordern wir auch ein national abgestimmtes und mit den Ländern gemeinsam zu entwickelndes Energiekonzept, damit die Balance zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Verbraucherfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit wiederhergestellt wird. An der Stelle sei auch nicht unerwähnt, dass solche Bauvorhaben, wie das diskutierte Pumpspeicherwerk Schmalwasser, natürlich Investitionen bedingen, Investitionskosten, die zum Teil auch von den Gebührenzahlern in dem Versorgungsgebiet bei dem jeweiligen Versorger mit bezahlt werden müssen, unwirtschaftliche Pumpspeicherwerke, die mitbezahlt werden müssen und deshalb ist es höchst an der Zeit, dass wir überhaupt ein abgestimmtes Energiekonzept zwischen den Ländern gemeinsam mit dem Bund entwickeln. Im Moment stellt sich Deutschland da als bunter Flickenteppich dar und es wird höchste Zeit, dass das abgestellt wird.
Die Vorschläge, die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingebracht worden sind, weisen in die richtige Richtung und wir sollten uns gemeinsam dafür starkmachen, damit kein Bundesland nur durch die Gestaltung der Strompreise einen Standortnachteil hat. Vielen Dank.
Stimmen wir jetzt getrennt ab?
Für die Abstimmung beantrage ich namentliche Abstimmung.
Über den Antrag.
Guten Morgen, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war ganz erschrocken, dass ich schon dran war. Ja, es ist schon 9.00 Uhr. Ich möchte den Bericht abgeben zur Erarbeitung und Behandlung des Gesetzes zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Wir hatten am 25. April die erste Beratung hier im Plenum und der Gesetzentwurf ist in erster Lesung beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen worden. Wir haben in der 43. Sitzung eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen. In der 44. Sitzung im Juni 2013 gab es den einstimmigen Beschluss des Ausschusses über die Liste der Anzuhörenden. Von 23 Anzuhörenden, die wir angeschrieben haben, haben 15 eine Stellungnahme abgegeben. In der 47. Sitzung am 10. September 2013 hat der Ausschuss mit einigen Enthaltungen den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen beschlossen. Die Beschlussempfehlung lautete: Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich will nur einige wesentliche Aspekte der Stellungnahmen hier kurz ausführen. Es bestand die Forderung nach einer Ausgleichsverpflichtung für die Mehraufwendungen, die die Kurorte durch das Land haben. Es wurde beklagt, dass die Rechtsverordnung fehlt und die genaue Beurteilung des Gesetzentwurfes erschwert ist. Teilweise ist auch die Herabsetzung der Anerkennung des Kur- und Erholungsstatus kritisch gesehen worden, der ja von 15 auf 10 Jahre reduziert wurde. Die Begründung war,
dass die Kosten der Anerkennung erheblich sind und deswegen plädierte ein Teil der Anzuhörenden für die Beibehaltung des Anerkennungszeitraums von 15 Jahren. Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass die Anzuhörenden den Gesetzentwurf begrüßt haben. Wenn die Rechtsverordnung noch entsprechend danebensteht, ist es eigentlich eine rechtliche Grundlage, die gut handhabbar ist. Ich möchte schließen mit der Bemerkung, dass wir empfehlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als die Fraktion DIE LINKE den Antrag zur Förderung von Genossenschaften vor der Sommerpause eingereicht hat, war das sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass wir draußen im Land auf diesem Gebiet eine ganze Reihe von Aktivitäten haben, insbesondere was die ganze Energieerzeugung anbelangt. Es war richtig, dass wir uns dieses Themas im Ausschuss angenommen haben, aber wie das Kollegin Leukefeld gerade gesagt hat, nach erfolgter Anhörung und dann auch Auswertung der Anhörung konnte festgestellt werden, dass eigentlich die Förderpraxis, so wie sie in Thüringen besteht, die Gründungsunterstützungen, wie wir sie eben auch für Genossenschaften erleben, im Wesentlichen nicht verändert werden braucht. Sie haben gerade noch mal auf diese Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen in Baden-Württemberg abgehoben. Wir haben uns das auch angesehen und man kann sagen, 2010 ist die in Kraft getreten, im Jahr davor waren es in dem nicht unwesentlich größeren Baden-Württemberg 43 Genossenschaftsgründungen und nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie waren es, ich glaube, 10 Gründungen mehr. Das zeigt also, dass der große Bedarf dort gar nicht bestanden hat und so sehen wir es auch für unseren Freistaat. Die Genossenschaften können genauso die Unterstützung in Anspruch nehmen, wie das alle anderen Gesellschaften auch können und es gibt auch keine Hemmnisse oder besonderen Hindernisse bei dem Zugang zu den Förderrichtlinien. Die gelten für die Genossenschaften in gleicher Weise. Vor dem Hintergrund hat nicht nur die Landesregierung, sondern haben auch die Koalitionsfraktionen keine Notwendigkeit gesehen, hier in besonderer Weise aktiv zu werden. Sie sind auf das Existenzgründungszentrum eingegangen. Dort, und das ist auch im Ausschuss noch mal ausführlich erörtert worden, besteht die Möglichkeit zur Beratung und auch umfänglichen Beratung, was dann die Inanspruchnahme von möglichen Förderungen angeht. Die Tatsache, die Sie auch gerade noch mal angesprochen hatten, dass bei einer Genossenschaft nur eine Person berechtigt ist, entsprechend Förderungen anzunehmen oder zu empfangen, hat auch rechtliche Hintergründe.
Unterm Strich kann man sagen, wir als regierungstragende Fraktionen sehen keinen Bedarf, hier weitere Änderungen vorzunehmen. Genossenschaften werden nicht benachteiligt. Im Übrigen kann man den Prozess, der da zurzeit im Gange ist, auch weiter beobachten. Wenn es dann Notwendigkeiten gibt, verstärkt dort noch mal einzugreifen, dann werden wir uns da sicherlich auch nicht verweigern, aber im Moment sehen wir dazu die Notwendigkeit nicht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern habe ich mich kurz mit einem Journalisten draußen vor der Tür unterhalten und da sagt der, morgen Bericht Petitionsausschuss, ich sage ja, sagt er, na ja, das sind ja im Wesentlichen immer wieder dieselben Rituale, der Vorsitzende trägt vor und dann je nach Parteienfarbe wird kokommentiert oder werden eigene Deutungen vorgenommen und am Ende natürlich der Dank an die, die sich das ganze Jahr mit dem ganzen Petitionswesen befassen. Wir haben beide darüber geschmunzelt und deshalb unterlasse ich es heute auch an der Stelle hier noch groß einzusteigen und alle inhaltlichen Dinge noch mal aufzugreifen, die vom Vorsitzenden oder auch von Vorrednern angesprochen worden sind.
Einige Anmerkungen doch noch: Natürlich war das zu erwarten, Frau Skibbe, dass Sie noch mal hier Ihre Deutung wahrnehmen und sagen, dass Sie der Vorreiter gewesen sind für die Elemente, die wir in die Novellierung des Petitionsgesetzes hineingeschrieben haben.
Ja ja, na ja, ich sage mal, wir haben am Ende einen Gesetzentwurf verabschiedet, der gute Elemente auch von Ihrer Seite eingebracht hat, aber auch andere draußen gelassen hat. Das hatte ich damals auch in meiner Rede zu dieser Novellierung gesagt. Ich denke, dabei kann man es auch belassen.
Eine Anmerkung, was mir gerade auch für den Berichtszeitraum noch mal aufgefallen ist und das wird sich wahrscheinlich in dem Bericht für das laufende Jahr noch verstärken: Diese Petitionen sind schon ein Seismograf für Tendenzen, die wir auch haben. Es ist von Vorrednern in unterschiedlicher Intensität angesprochen worden, gerade im Bereich des Strafvollzugswesens haben wir Entwicklungen, die man aufgreifen muss, da sind wir auch dabei. Ich bin auch dankbar, dass wenigstens der Justizminister während der ganzen Diskussion über den Bericht des Petitionsausschusses hier im Plenarsaal anwesend ist. Ich denke, es hätte dem Rest der Landesregierung auch gut zu Gesicht gestanden,
sich das einmal im Jahr anzuhören, denn am Ende behandelt der Petitionsausschuss die Probleme, die die obersten Aufsichtsbehörden und ihre nachgeordneten Einrichtungen zur Unzufriedenheit der Petenten hier machen. Manchmal kann man ja
auch von so einer Debatte hier bestimmte Handlungen ableiten. Deshalb wäre es schön gewesen, wenn hier auf der Regierungsbank mehr Leute zu sehen gewesen wären.
Ein Wort zur Bürgerbeauftragten: Frau Schubert, es ist Ihnen überlassen zu deuten, ich habe meine eigene Deutung. Was aber hier von Frau Skibbe als Begründung für die Nichtwahl der Bürgerbeauftragten vorgetragen worden ist, das ist schon einigermaßen unterirdisch: Die Ausgestaltung des Amtes ist Grund dafür, dass die Wahl gestern nicht positiv ausgegangen ist. Ich sage Ihnen, das ist scheinheilig.
Man muss Ihnen wenigstens zugute halten, dass man bei Ihnen erwarten konnte, dass Sie die Wahl nicht mittragen. Aber was gestern gelaufen ist...
Frau Rothe-Beinlich, Sie können doch hier vor, wenn Sie was zu sagen haben.
Was gestern hier gelaufen ist, das war die Bedienung des Klischees von Politik, was die Leute draußen haben.
Das war dieses Hauses unwürdig.
Ja, ja, wir haben das vergeigt, Frau Rothe-Beinlich.
Noch ein Wort zu den öffentlichen Petitionen: Frau Schubert, sehr wohl werden wir im Petitionsausschuss darauf schauen, welche Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden sollten, denn wir hatten ja im letzten Ausschuss jetzt schon die Situation - gehört zwar jetzt nicht zum Berichtszeitraum, aber es ist ja hier an dieser Stelle und heute andiskutiert worden -, dass ganz offensichtlich die Leute, die Petitionen einreichen, natürlich ein hohes Interesse daran haben, dass sich auch viele dahinter versammeln, sonst würden sie es nicht beantragen als öffentliche Petition. Aber man muss schon genau darauf schauen, ist das jetzt ein regional begrenztes Problem - und das war es zumindest in einem Fall, an den ich mich erinnere -,
und es gibt auch Situationen, wo man ganz offensichtlich erkennt, das betrifft das ganze Land. Da gab es auch Einvernehmen und keine kontroverse Diskussion im Ausschuss, um darüber zu entscheiden, was lassen wir als öffentliche Petition zu. Wir werden ja im Laufe des Jahres und in den nächsten Monaten noch sehen, was da für Anliegen an uns herangetragen werden. Ich denke, da wird es auch hoffentlich im Ausschuss, so wie das in der Vergangenheit geübte Praxis war, mehr an Vernunft orientiert Entscheidungen geben als irgendwelche parteitaktischen Spielchen. Abschließend will ich mich auch nur für den Berichtszeitraum bedanken, insbesondere bei dem Petitionsreferat für die Aufarbeitung der Petitionen, wie wir das hier in Thüringen nun seit vielen Jahren haben, wie das geübte Praxis ist, denn der Arbeitsanfall - der Vorsitzende hat es gesagt, fast 1.700 Petitionen bearbeitet - lässt ja erkennen, was da für ein Aufwand dahinter steckt. Das ist in einer Art und Weise gemacht, dass die Abgeordneten sich da sehr schnell einen Überblick über das verschaffen können, was zu bewerten ist. Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön.
Ja.
Also ich kann mich noch gut erinnern, so lange ist es ja noch nicht her, als die letzte Ausschuss-Sitzung war. Wir können ja an der Stelle nicht auf die Details der Petitionen eingehen, aber zumindest bei der einen; es waren ja drei, eine war unstrittig und bei einer ist klar, dass das eine regional verortete Geschichte ist. So wird das auch aller Voraussicht
nach ausgehen, davon gehen wir einmal aus, aber das nur am Rande.
Wie gesagt, den Kollegen auch noch einmal ein herzliches Dankeschön für die Arbeit, für das Klima in diesem Ausschuss. Ich würde mir wünschen, das sage ich ganz ehrlich an dieser Stelle, wenn wir in diesem Ausschuss etwas weniger Arbeit hätten.
Lieber Heinz Untermann, es kam ja in deinem Redebeitrag so an, dass wir diese ganzen Außentermine auch noch intensivieren müssten. Ich denke mal, wir sind schon gut aufgestellt, dass wir dort über das Jahr eigentlich auch sehr dicht gestaffelte Außentermine machen. Genau dasselbe ist ja Strafvollzugskommission. Ich bin der Meinung, dass der Ausschuss da mit den Terminen, die er sich gesetzt hat, dort auch schon ziemlich an der Leistungsgrenze ist. Aber ich denke mal, wir werden das in geübter Praxis auch in Zukunft so fortsetzen. In diesem Sinne herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Leukefeld, es ist nicht so oft, dass wir selbe Ansichten haben, aber in der Tat, Ihren Einstieg in Ihre Rede kann ich teilen. Als ich das Thema der Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich gedacht, was ist jetzt das Aktuelle bei Zukunft 2020. Zukunft ist immer aktuell, aber das in einer Aktuellen Stunde und damit für uns Parlamentarier in fünf Minuten hier abzuarbeiten, das ist eigentlich ein bisschen zu kurz gesprungen. Aber, das ist schon deutlich geworden, Ausgangspunkt ist das weitere blaue Papier, Herr Minister, das in der Regierung nicht abgestimmt ist. Also sind das für uns niedergeschriebene Gedanken des Wirtschaftsministeriums, des Ministers, die - das wird Sie sicherlich nicht wundern - natürlich von meiner Fraktion in wesentlichen Teilen und Bereichen nicht unbedingt geteilt werden können. Der erste Satz zumindest, der in dem Papier steht, der ist schon mal richtig. Die Menschen können stolz sein auf die Aufbauleistung der letzten 20 Jahre.
Weitere Analysen kann man sicher teilen, aber andere würde ich unter die Überschrift stellen: So ist Matthias Machnigs Welt. Es gibt Kreise in der Unternehmerschaft, die sagen, dieses Werk ist das SPD-Wirtschaftswahlprogramm. So weit würde ich nicht gehen, denn wirklich Neues, nichts, was nicht schon mal von Ihren Vorgängern im Amt oder in Gutachten von vielen Wirtschaftsinstituten in den letzten zwei Jahrzehnten als zukünftige Leitplanken unserer Wirtschaftspolitik niedergeschrieben und empfohlen wurde, findet man in diesem Werk. Natürlich brauchen wir Innovation als Schlüssel für künftiges Wachstum, natürlich ist Investition Schlüssel für Innovation, natürlich brauchen wir dafür eine moderne Infrastruktur und natürlich muss unsere Wirtschaft internationaler werden, weil dort die Wachstumschancen liegen. Natürlich - und da muss jetzt das Wort Integration herhalten - Integration von Fachkräften und Talenten ist ein Schlüsselwort. Sie erkennen, Herr Minister, das sind Ihre fünf „I“ aus dem Papier. Ich möchte ein weiteres hinzufügen. Natürlich ist das alles nicht so sehr neu.
Natürlich muss - und so haben es die Leute aus Ihrem Haus auch aufgeschrieben - Produktivitätszuwachs vor Lohnzuwachs stehen. Ich gebe Ihnen auch recht, dass wir da ein Problem in unserer Wirtschaft haben. Unsere Produktivität ist eben auch branchenspezifisch. Ein Chemiearbeiter bei BASF oder in Merseburg/Leuna hat einen um den Faktor 8 höhere Produktivität als der Fleischer im Schlachthof Nohra. Für Thüringen heißt das, eine regionale Wirtschaft mit 20 Prozent Wertschöpfungsanteil im Ernährungsgewerbe kann sich im Produktivitätsniveau nie mit Regionen wie zum Beispiel der Rhein-Main-Region oder Nordrhein-Westfalen messen. Es ist einfach unlauter, solche Sachverhalte, die im ersten Semester jedes VWL-Studiums gelehrt werden, den CDU-Vorgängerregierungen anzulasten.
Dieser Sprach- und Denkduktus einer angeblich verfehlten Vorgängerpolitik und auch von jetzigen CDU-Ministerien ist nicht angetan für einen konstruktiven Diskurs, so dass das Papier trotz guter Ansätze sich als politisch tendenziös präsentiert und sich einer soliden Wertigkeit entledigt.
Viele unserer Unternehmen stehen viel zu weit am Anfang der Wertschöpfungsketten, sind Zulieferer ohne eine nennenswerte Marktmacht. Sie haben recht, wir haben keine großen Industrieeinheiten, nur halb so große Betriebsgrößen wie im Durchschnitt der alten Bundesländer. Das zu ändern, da hilft aber auch nicht Zalando, und wenn wir uns und das gestatten Sie mir als Südthüringer - in unserem Land zwei Spaß-Arenen leisten, dann geht das zulasten ansässiger Thüringer Unternehmen, denn denen entziehen wir einen erheblichen Teil möglicher Fördergelder.
Und wir sprechen uns wieder, wir werden perspektivisch auch die Steuerzahler dieses Landes mit diesen Spaßtempeln belasten. Dass Sie im Weiteren die Gedankengirlanden drehen, dass das Heil dieses Landes unter anderem in einer Verwaltungsund Gebietsreform liegt, verwundert mich. Verwaltungsreform ja, aber über den Rest haben wir uns an dieser Stelle auch schon oft gestritten, den Nachweis, dass größer gleich besser und wirtschaftlicher ist, hat bis heute noch keiner angetreten, eher das Gegenteil ist der Fall.
Ich will zum Schluss kommen. Das Papier ist nicht durchweg falsch, es zeigt richtige Ansätze, wie wir uns zukünftig aufstellen müssen, aber nichts darin ist neu. Und um es ernsthaft tiefgründiger zu diskutieren, zu beleuchten, dazu ist - und das war mein Ausgangssatz - die Aktuelle Stunde nicht geeignet.
Herr Minister, ich möchte noch mal kurz auf einige Dinge eingehen, die Sie hier gesagt haben. Weil Sie uns unterstellen, wir würden Ihnen unterstellen, dass das nun Wahlkampf ist, was hier stattfindet.
Ich will es Ihnen sagen, was dazu treibt, dass man solche Dinge unterstellt. Ich zitiere einen Satz, und das ist Analyse, denn bei den Schlagworten, die Sie für die Zukunft in den Raum stellen, sind wir gar nicht so weit auseinander. Aber wir müssen einfach bei der Ehrlichkeit bleiben. Hier steht z.B. geschrieben, als Altlasten unsolider Haushaltsführung in den vergangenen Legislaturperioden trägt Thüringen Schulden in Höhe von 17 Mrd.
Ja, das ist richtig.
Ja, lassen Sie sich gesagt sein, wenn LINKE oder GRÜNE in den letzten 20 Jahren in Regierungsverantwortung gewesen wären, würden wir nicht über 17 Mrd. reden, oder auch die SPD, da würden wir vielleicht über 20 oder 22 Mrd. reden.
Denn, auch die aktuelle Legislaturperiode zeigt ja,
wo die Bereitschaft und die Einsicht zum Sparen liegt. Wir haben Ressorts, da hat man längst die Zeichen der Zeit erkannt und sagt, ja, wir müssen kürzer treten, wir müssen uns auch den Tatsachen stellen, dass das Geld weniger wird. Und wir haben Ressorts, wo es heißt, bei uns geht es nicht. Das ist unlauter. Man kann nicht am Montag sagen, wir müssen sparen, und am Dienstag sagen, ja, aber in meinem Ressort geht gar nichts mehr. Das sind Dinge, wo wir zueinanderfinden müssen und wo wir auch so ehrlich sein müssen und müssen sagen: Wo sind denn die tatsächlichen Potenziale, wer hat die noch? Denn - das steht auch in Ihrem Papier, und ich habe es gelesen, vielleicht habe ich auch nicht alles verstanden - als unter anderem eine Lösung, um zu mehr Geld zu kommen, da ist ja auch ausgeführt, dass wir beim Bund dafür eintreten müssen, dass mehr Geld in die neuen Länder läuft für Investitionen. Ich will Ihnen ja gerne beispringen, aber wie realistisch ist denn das? Wir müssen uns schon auf die realistischen Möglichkeiten besinnen. Man kann natürlich sich jetzt herstellen und kann sagen, da bräuchten wir die Steuer und die Steuer erhöhen wir auch noch. Das kann man machen, aber haben wir damit die Probleme gelöst? Und wir sind ja nicht allein in Deutschland und allein auf dieser Welt. Deshalb sage ich ja, es sind gute Ansätze da, man muss sich darüber unterhalten, aber wir müssen auch bei der Analyse und bei der Betrachtung der Ausgangssituation einen klaren Blick haben und dann auch sagen, passt auf, mit den und den Maßnahmen sind wir zukunftsfähig. Die Herausforderung wird groß genug. Es sind eigentlich, wie Sie das selbst schon sagen, will ich Ihnen beipflichten, alle aufgerufen, hier konstruktiv mitzuarbeiten, aber auch nicht in Aktuellen Stunden, da ist die Zeit ganz einfach zu kurz, da ist alles gepresst. Das muss in anderen Gremien weiterberaten werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, von dieser Stelle einen ganz persönlichen Gruß an unseren Kollegen Gerhard Günther, der die Debatte vom Krankenbett aus am Internet verfolgt und,
ich denke mal, er hat auch das Klopfen vernommen, damit sind die guten Wünsche für seine Genesung symbolisiert.
Zum Tagesordnungspunkt „Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklichen“: Informationsfreiheit und Datenschutz sind ohne Zweifel wichtige Rechtsgüter unserer Gesellschaft, deren Beachtung und Wahrung auch im Tätigkeitsbereich der Jobcenter gelten muss. Aber entgegen der Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist für mich und auch für meine Fraktion nicht ersichtlich, warum sowohl die Informationsfreiheit als auch der Datenschutz in den Thüringer Jobcentern bislang noch nicht verwirklicht sein soll. Für den Bereich der Informationsfreiheit stützen Sie Ihren Antrag ja im Wesentlichen, so haben wir das gelesen, auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Januar dieses Jahres und fordern die Bereitstellung von Direktdurchwahlnummern des Sachbearbeiters in den Thüringer Jobcentern. In dem Urteil wurde das Jobcenter Leipzig verurteilt, ihre Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern einer Anwaltskanzlei zur Verfügung zu stellen, die eben tagtäglich mit der Agentur beruflich zu tun hat. Den Anspruch begründet das Gericht mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern zu amtlichen Informationen vorsieht.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der Landtag erst im letzten Jahr das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz novelliert und damit die Rechte der Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen gestärkt fortgesetzt. Das heißt, ungeachtet des vorgenannten Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig besteht auch in Thüringen für grundsätzlich jeden Bürger bereits jetzt schon, im Zweifel sogar einklagbar, Anspruch auf Erlangung dieser Informationen. Es ist also nicht ersichtlich, warum die Landesregierung an dieser Stelle tätig werden und die Jobcenter zur
vorbehaltlosen Offenlegung aller Dienstnummern verpflichten soll. Zudem ist davon auszugehen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig eine gewisse Präjudizwirkung entfaltet und damit ebenfalls dazu beitragen wird, dass dem Verlangen eines unmittelbar Betroffenen entsprochen wird.
Auch dem Datenschutz ist in den Thüringer Jobcentern hinreichend Rechnung getragen. Arbeitsuchende erhalten von den Jobcentern Leistungen, die ihren Unterhalt sichern sollen. Diese Grundsicherung wird in der Bundesrepublik durch das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt. Die 21 Jobcenter in Thüringen haben ebenso wie alle anderen Center in Deutschland die Aufgabe, Leistungen zu gewähren. Um diese richtig zu beurteilen, ist es für die Jobcenter notwendig, von den Arbeitsuchenden Informationen, Auskünfte, Daten einzuholen, die deren persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Die abgefragten Sozialdaten umfassen vor allem den beruflichen Werdegang von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die derzeitigen Lebensverhältnisse hinsichtlich familiärer Beziehungen, Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Diese Daten dienen den Mitarbeitern der Jobcenter letztlich als Beurteilungsgrundlage für die persönlichen Lebensumstände der Arbeitsuchenden sowie als Anhaltspunkt für deren erfolgreiche Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Die erhobenen Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das eine Weitergabe an nicht befugte Stellen oder auch Dritte untersagt. Die Sozialdaten werden ohne gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des Betroffenen nicht an Dritte weitergeleitet. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit den eingeforderten Sozialdaten sind die Jobcenter selbst, die auch verschiedene Auflagen erfüllen müssen, so unter anderem die datenschutzrechtliche Ausbildung ihrer Mitarbeiter, die im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult werden.
Des Weiteren werden behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt, die die Behördenleitungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften unterstützen und gleichzeitig den Arbeitsuchenden vor Ort als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz zur Verfügung stehen. Eine externe Datenschutzkontrolle gewährleistet außerdem der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Arbeitsuchenden haben zur Gewährleistung des Schutzes ihrer Sozialdaten bereits jetzt eine ganze Reihe von einklagbaren Rechten:
1. das Recht auf Auskunft über ihre eigenen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
2. das Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten,
3. das Recht auf Löschung, hilfsweise Sperrung zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten und
4. das Recht auf Anrufung des Datenschutzbeauftragten.
Diese Rechte der Kunden können auch nicht vom Jobcenter ausgeschlossen oder beschränkt werden. Wenn also ein Arbeitsuchender der Auffassung ist, in seinen Datenschutzrechten verletzt worden zu sein, steht es ihm frei, sich an den behördlichen Beauftragten für den Datenschutz in seinem Jobcenter vor Ort zu wenden, den Landesdatenschutzbeauftragten anzurufen oder gegebenenfalls sogar die Justiz in Anspruch zu nehmen.
Die bestehenden Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Rechtshilfen sind also gewährleistet und nach unserer Auffassung auch ausreichend. Der Staatssekretär hat es gerade gesagt, wir hatten in 2007 einen Fall, wo der Landesdatenschutzbeauftragte dort auch entsprechende Feststellungen getroffen hat. Aus dem Grund ist es nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die datenschutzrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Jobcenter überprüft oder gar verschärft werden sollten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich habe schon die ganze Zeit überlegt: Genossenschaft heißt ja, dass der Genosse schafft. Der oberste Wirtschaftsgenosse von Thüringen schafft. Aber zum Thema hier:
In dem Antrag Nummer 1 der LINKEN ist der Bericht von der Landesregierung abgefordert worden, Entwicklungsstand, Förderpraxis und Perspektiven für das Genossenschaftswesen in Thüringen, und im Teil 2 des Antrags wird zusätzliche Landesunterstützung, insbesondere in Form einer Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen gefordert und eine Beratungsagentur für Genossenschaftsgründungen soll geschaffen werden. Frau ScheringerWright hat gesagt, dass die LINKEN sich des Themas jetzt gerade im Nachgang zu diesem Genossenschaftsjahr in besonderer Weise noch mal annehmen wollen. Richtig, denn es gab dazu ja im Dezember vorigen Jahres einen Antrag im Bundes
tag von Ihrer Partei, der nun hier auch über die ganzen Landtage noch mal gestreut worden ist. Ich sage damit nicht, dass das was Unanständiges ist, denn die CDU-Fraktion sieht das schon so, dass man sich dieses Themas durchaus verstärkt annehmen kann. Die Genossenschaften haben es verdient, dass sie mehr in den öffentlichen Fokus gerückt werden und dass auch noch eventuelle Entwicklungshemmnisse möglichst ausgeräumt werden. Gerade im Jahr 2012, mehrfach ist es angeklungen, dem Internationalen Jahr der Genossenschaften, sind sie in besonderer Weise und vielfältig gewürdigt worden, auch von der Bundeskanzlerin, und unsere Ministerpräsidentin war ja sogar die Schirmherrin für das Genossenschaftswesen in Thüringen.
Wir haben vorhin von den Vorrednern auch schon eine ganze Reihe an Zahlen gehört. Ich will das noch mal nur geringfügig ergänzen. Nach Angaben der UNO gibt es weltweit 800 Mio. Genossenschaftsmitglieder in mehr als 100 Ländern, über 100 Mio. Arbeitsplätze werden von Genossenschaften bereitgestellt und die Hälfte der Weltbevölkerung, so schätzt die UNO, findet ihre Ernährungsgrundlage in und durch Genossenschaften. So tragen eben Kreditgenossenschaften, ländliche und gewerbliche Genossenschaften dazu bei, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stabilisieren und lokale Beschäftigung zu fördern.
In Deutschland haben wir mehr als 7.500 Genossenschaften und sie sind damit ein wichtiger Bestandteil unserer mittelständischen Wirtschaft. Die Zahlen für Thüringen hat der Minister genannt. Über 20 Mio. Mitglieder haben die Genossenschaften, mehr als 800 Mitarbeiter sind bei ihnen beschäftigt. Nach der über 150-jährigen Geschichte der Genossenschaften hat diese Unternehmensform auch einen festen Platz in den vielen wirtschaftlichen Bereichen unseres Freistaats, im Einkauf, im Verkauf, im Verkehrsbereich, im Kreditwesen, und das ist eben auch schon angesprochen worden, auch im Wohnungswesen. Gerade die Kreditgenossenschaften setzen in Zeiten von Gewinnmaximierung und des Verlustes von Unrechtsbewusstsein insbesondere im Finanzsegment durchaus eine durch den Genossenschaftsgedanken getragene wohltuende Abgrenzung und werden auch immer mehr zum Erfolgsmodell. Die Geschichte zeigt auch, dass es keine andere Unternehmensform gibt, die so gut und sicher durch wirtschaftlich schwierige Zeiten kommt. Das Insolvenzrisiko von Einzelunternehmen ist doppelt so hoch wie das von Genossenschaften. Und das Insolvenzrisiko von Aktiengesellschaften und GmbH sogar siebenmal so hoch. Die Kreditgenossenschaften haben sich in der Finanzmarktkrise als Pfeiler der Finanzwirtschaft erwiesen und in Zukunft werden wir es zunehmend auch mehr mit Energiegenossenschaften zu tun haben, Frau Siegesmund
hat auch schon einige Ausführungen dazu gemacht. Ich hoffe, dass wir uns gerade bei dem Thema Energiegenossenschaften der Vorträge erinnern, die gerade zu dem Thema hier gehalten werden. Das muss dann auch gelten, wenn wir darüber zu diskutieren haben, wenn große Unternehmen von außerhalb sich gerade in dem Energiesektor hier betätigen wollen. Ich will nichts gesagt haben, sonst werde ich beschimpft. Ich denke da an andere Dinge, die die Südthüringer Region betreffen, aber darauf kommen wir zu gegebener Zeit wahrscheinlich noch mal. Ich denke, dass auch die Energiewende nur gelingen wird, wenn wir solche regionalen kleinen lokalen Kreisläufe haben, die von Genossenschaften auch getragen und initiiert werden und da werden diese Genossenschaften schon eine wichtige Funktion übernehmen. Deshalb wird sich meine Fraktion für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss aussprechen, um insbesondere - und das ist das Ziel, so denken wir - dort noch mal Entwicklungshemmnisse möglicherweise erörtert und die auch beseitigt. Der Minister sagte, wir haben elf neu gegründete Genossenschaften. Das zeigt, dass es offensichtlich möglich ist, welche zu gründen. Ob wir nun wie Baden-Württemberg 750 € geben, ich würde denen auch gern 2.000 € geben, aber wir müssen immer überlegen, vor welchem Hintergrund wir so etwas diskutieren. Ich sehe das so, dass es uns vor dem Hintergrund unseres Landeshaushalts vielleicht nicht so leicht fällt, solche Programme aufzulegen.
Noch ein Wort zu der geforderten Agentur: Wir haben nun weiß Gott genug Agenturen in diesem Land.
Es gibt genug Institutionen, das ist auch von den Vorrednern schon gesagt worden, deshalb will ich das alles nicht noch mal explizit ausführen, was es für Möglichkeiten gibt bei der Unterstützung und Gründung von Genossenschaften. Man kann das im Ausschuss erörtern, das ist alles richtig, aber wir sollten auch hier mit Maß und Ziel und den Thüringer Gegebenheiten geschuldet das mit dem gebotenen Augenmaß diskutieren.
Ein ausdrückliches Wort noch mal zu den knapp 200 Agrargenossenschaften, die wir in Thüringen haben, die durchaus ein erfolgreiches Modell gerade seit den letzten 20 Jahren darstellen. Es ist vom Kollegen Kemmerich auch noch mal hier an der Stelle gesagt worden und ich muss das auch sagen, gerade wenn die LINKEN das Thema Genossenschaften in dem Mund nehmen, im ländlichen Raum gibt es da Erinnerungen.
Denn Zwangskollektivierung war eine Perversion des Genossenschaftsgedankens und das muss an der Stelle auch noch mal gesagt werden. Aber ich
denke, wir können alle Belange dieses Themas im Wirtschaftsausschuss weiterberaten. Deshalb ist auch die CDU-Fraktion für die Überweisung an den Wirtschaftausschuss.
Ja, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu dem Zeitpunkt jetzt schon alles gesagt, was man sagen kann. Wir waren auch einigermaßen überrascht, als wir vor wenigen Stunden davon gehört haben, dass Bosch sich aus Arnstadt
zurückziehen will. Wenn man das, was an Material verfügbar ist im Internet und an anderer Stelle, nachvollzieht, dann stellt sich natürlich die Frage, es hängt ja alles mit allem zusammen, die Ursachen dieser einst zukunftsträchtigen Branche, die jetzt vor dieser Situation steht, liegen sicherlich auch ein Stück weit darin, da kann Politik sich sicherlich auch nicht aus der Verantwortung ziehen, das ist natürlich mit EEG und all diesen Dingen, dass es keine Rolle gespielt hat, was für Platten da eingesetzt werden. Es sind eben andere aus Fernost, die zum Einsatz gekommen sind. Darüber lässt sich jetzt trefflich diskutieren und lamentieren. Richtig ist, dass wir dafür gemeinsam sorgen müssen, dass Bosch hier nicht aus der Verantwortung geht. Wir müssen die Forderungen laut aussprechen, keine betriebsbedingten Kündigungen. Am Ende wissen wir alle, dass wir es nicht gänzlich im Griff haben, was da jetzt für Dinge entschieden werden. Wir können von dieser Stelle heute den Betroffenen nur zurufen, dass wir natürlich - und ich denke, da spreche ich auch im Namen aller Fraktionen - mit den Möglichkeiten, die der Freistaat hat, am Ende helfen müssen, um den betroffenen Leuten möglichst schnell eine neue Perspektive zu geben. Man wird warten müssen, wie das aussieht. Es ist vollkommen richtig, was Wolfgang Lemb sagt, es geht um Verkauf. Jetzt muss man sehen, wie gut verkauft man das, was da alles ist, was da in Rede steht. Aber wir sollten von dieser Stelle aus den Leuten zurufen, dass wir hier als Thüringer Landtag mit unseren Möglichkeiten ihnen zur Seite stehen und auch mithelfen und tun werden, damit dort die ganz brutalen Härten möglichst nicht eintreten. Ja, vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man als ein Vertreter einer Fraktion nach vorn geht, deren Partei vor zehn Jahren dieser Agenda zugestimmt hat, dann wird es nicht verwundern, wenn sich einiges jetzt bei mir wiederholt, was wir gerade eben schon bei den Vorrednern gehört haben.
Richtig ist die Zustandsbeschreibung von vor zehn Jahren, wie sie Kollege Baumann hier vorgetragen hat, eben ergänzt durch Kollegen Barth. Man muss
ja nicht sagen, dass so viel gut war, was die Regierung Schröder auf den Weg gebracht hat, aber die Agenda 2010 war eine richtige Entscheidung, und das muss man auch nach zehn Jahren konstatieren. Das Prinzip - und das ist auch schon angeklungen von den Vorrednern - „fördern und fordern“ und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe waren richtig und sind auch heute noch richtig.
Es ist nach zehn Jahren festzustellen, dass die Union damals die Agenda nicht nur konstruktiv begleitet und unterstützt hat, sondern bis heute auch fortgeführt hat. Ich will die genannten Zahlen noch um eine ergänzen. Wir haben heute über 41, ich glaube, es sind 41,5 Mio. Menschen in Arbeitsverhältnissen und das sind so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung.
Und natürlich, Herr Ramelow, ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es Komplikationen gibt an der einen oder anderen Stelle. Das ist auch schon von den Vorrednern angesprochen worden. So ist es eben überhaupt nicht von der Hand zu weisen, dass gerade bei dem Thema Zeitarbeit Situationen eingetreten sind, die nicht nur nicht in Ordnung sind, sondern die auch geahndet werden müssen, weil eben dort in Größenordnungen Möglichkeiten von der Wirtschaft ausgenutzt worden sind, was so nicht beabsichtigt war. Zeitarbeit sollte dazu dienen, um Auftragsspitzen abzufedern. Wir haben im Laufe der Jahre zur Kenntnis nehmen müssen, dass dieses Instrument manchmal in unanständiger Art und Weise hier auch benutzt worden ist. Das muss angesprochen werden, auch das gehört zur Wahrheit dazu. Aber deshalb kann die Agenda 2010 in Gänze nicht schlechtgeredet werden. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist signifikant zurückgegangen und es ist auch schon gesagt worden, dass auch geringer Qualifizierten der Einstieg ins Arbeitsleben besser ermöglicht worden ist. Auch schon angesprochen ist - man stelle sich vor, dass wir diese Sozialreform nicht durchgeführt hätten -, als wir dann in die Jahre der Krise in Europa geschlittert sind. Wir sehen, wie sich gerade in Südeuropa Länder fragen, warum geht das in Deutschland so. Es gibt viele, die jetzt auch schon danach schauen, um diese Instrumentarien möglicherweise zu übernehmen. Das ist nicht nur Agenda 2010, das sind auch noch andere Teile aus der Wirtschaft. Ich will da Kollegen Barth noch komplementieren, das duale Ausbildungssystem wird jetzt gerade von den Spaniern mit Interesse beobachtet. Man geht mit dem Gedanken um, das möglicherweise auch zu übernehmen. Das sind alles die Dinge, die letztendlich dazu geführt haben, dass wir in Deutschland so gut durch die letzten Jahre gekommen sind, wie wir durchgekommen sind. Was recht ist, muss recht
bleiben. Deshalb kann man unterm Strich sagen, dass die Agenda 2010 die richtige Maßnahme war, sie war es vor zehn Jahren, sie ist es heute. An den Dingen, die im Argen liegen, muss gearbeitet werden, aber grundsätzlich war die Sozialreform seinerzeit der richtige Schritt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute die Novelle des Petitionsgesetzes, die von den Koalitionsfraktionen vorgelegt worden ist, auf den Weg bringen, werden wir die Rechte der Bürger und das Petitionsrecht als wichtiges Instrument zur Kontrolle der Verwaltung gestärkt haben.
CDU und SPD haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem nun öffentliche Petitionen eingeführt
werden. Sie werden im Internet veröffentlicht und können mitgezeichnet werden und das ist nur folgerichtig, denn das Gesetz wird damit an die massiven Veränderungen individueller und gesellschaftlicher Kommunikationsgewohnheiten angepasst. Ausgangspunkt des nunmehr abzuschließenden Gesetzgebungsverfahrens war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und dafür sage ich von dieser Stelle aus herzlichen Dank. Es war gut, dass wir uns auch durch Ihre Initiative veranlasst sahen, das Petitionsrecht zu modernisieren. Dabei waren nicht alle Ihre Vorschläge tauglich, ich komme darauf später noch zurück.
Gar nicht auseinander sind wir jedenfalls bei der Frage, dass Thüringen ein modernes Petitionsrecht bekommen sollte, das sich mit Regelungen des Bundestages und anderer Bundesländer zu öffentlichen Petitionen ohne Weiteres messen kann. Ich denke, meine Damen und Herren, genau das liegt Ihnen mit unserem Gesetzentwurf nunmehr vor.
Das Petitionsrecht ist ein Kontrollinstrument für das Handeln der Verwaltung und es soll die Position der Bürger stärken. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, spüren das in jeder Sitzung, in jeder Bürgersprechstunde und bei den Vor-Ort-Terminen. Sie können das hier im Plenum aus den jährlichen Berichten des Ausschusses, die der Vorsitzende abgibt, sehr gut ablesen.
Alles in allem hat sich das Petitionsgesetz bewährt. Was wir jetzt tun mussten, war dennoch nötig. Wir passen das Gesetz an die durch das Internet geprägten Kommunikationsgepflogenheiten unserer Zeit an und schaffen mit der öffentlichen Petition ein zusätzliches Instrument. Eine entsprechende Möglichkeit gibt es bisher beim Bund, in RheinlandPfalz und in Bremen. Wir haben uns dabei insbesondere an den guten Erfahrungen des Bundestages orientiert, bei dem bereits seit 2005 das Einreichen öffentlicher Petitionen möglich ist. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hatte sich an der sogenannten Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen aus den - ich will jetzt die ganzen Ziffernfolgen nicht vorlesen - Verfahrensprozessen des Deutschen Bundestages angelehnt. Ich darf daran erinnern, wir sind ja auch, zumindest die Koalitionsfraktionen, extra im Bundestag gewesen und haben uns das vor Ort angesehen, wie die technischen Abläufe sind.
Wir mussten also nichts Neues erfinden, weil der Bundestag bereits gute Erfahrungen mit diesem Instrument gemacht hatte. Nur eine Anpassung an die Thüringer Verhältnisse war erforderlich. Bei öffentlichen Petitionen, die das Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern erreicht haben, werden die Vertrauenspersonen der Petenten öffentlich angehört. In diese Anhörung werden dann auch die Fachausschüsse einbezogen. Das ist nach unserer Ansicht ein angemessenes Quorum, denn es orien
tiert sich an den Zahlen, die im Bund gelten, nur auf Thüringen heruntergebrochen.
Dass es grundsätzlich öffentliche Anhörungen zu Massen- und Sammelpetitionen mit mehr als 200 Unterstützern geben soll, wie es die LINKEN wollten, wird der Sache nicht gerecht. Das wäre weder vom Ausschuss noch von der Verwaltung leistbar, aber viel schlimmer, uns würde die Zeit für den Bürger und die Konzentration auf seine Anliegen am Ende wirklich fehlen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich anhand von zwei weiteren Beispielen begründen, warum wir einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet haben und nicht über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE reden. Stichwort „kommunales Petitionsrecht“, das sah Ihr Gesetzentwurf vor.
Die Sinnhaftigkeit des Petitionsrechts - Herr Kuschel, es wird auch nach mehreren Jahren nicht richtiger, wenn Sie dieses Jahr wieder klopfen
begründen Sie nach Ihrem Verständnis mit einem nicht unerheblichen Beitrag zur Demokratisierung der Kommunalpolitik und es trage den geänderten Bedürfnissen der Menschen nach Teilhabe und Mitwirkung an politischen Prozessen und Entscheidungen vor Ort Rechnung. So ist es eben nicht.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde dem Vorschlag der LINKEN nach einem kommunalen Petitionsrecht eine klare Absage erteilt. Der Gemeinde- und Städtebund sah hierfür vor dem Hintergrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, sich mit Petitionen an die zuständigen Stellen und die Volksvertretungen zu wenden, keinerlei Notwendigkeit für ein Petitionsrecht auf kommunaler Ebene. Damit ist hierzu meines Erachtens auch alles gesagt. Die Stellungnahmen seinerzeit, ich glaube es war 2007, sind im Wesentlichen dieselben,
wie die, die wir auch zu dem vorliegenden aktuellen Gesetzentwurf erhalten haben.
Ein weiterer, keinesfalls zustimmungsfähiger Vorschlag der LINKEN zielt auf die Möglichkeit ab, durch Petitionen den Vollzug von Verwaltungsverfahren anhalten zu können. Demnach hätte beispielsweise der Vollzug von Steuerbescheiden ausgesetzt werden können, wenn sich der Steuerpflichtige mit einer Petition gegen eine aus seiner Sicht zu hohe Forderung des Fiskus wendet. Eine verlockende Vorstellung, aber in einem Rechtsstaat
nicht umsetzbar. Es geht eben aus Rechtsgründen nicht. Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen exekutive oder gegebenenfalls auch gerichtliche Maßnahmen außer Vollzug gesetzt werden könnten, ist bundesgesetzlich abschließend geregelt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Für eine Gesetzgebungskompetenz der Länder ist hier kein Raum mehr. Darüber hinaus läge auch ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung nahe, da der Legislative, hier dem Petitionsausschuss, eine über ihre verfassungsmäßige Funktion weit hinausgehende und in die Sphäre der Exekutive und Judikative eingreifende Befugnis eingeräumt wird.
Meine Damen und Herren, das macht eben den Unterschied, der Koalitionsentwurf ist eine Änderung mit Augenmaß. Er stärkt die Petenten, ohne damit zugleich den Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen lahmzulegen.
Nun könnte ich noch einige Worte sagen zu den Vorschlägen der LINKEN zur grundsätzlichen Öffentlichkeit der Sitzungen des Petitionsausschusses und zur Absicht, das Landtagsplenum über Massen- und Sammelpetitionen entscheiden zu lassen. Die Nichtöffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen hat sich bewährt. Wir kümmern uns dort um die Anliegen der Bürger und arbeiten im Interesse dieser. Was wir nicht brauchen, ist ein Tribunal, wie Sie es wünschen. Das geht an den Interessen der Menschen vorbei und dient ausschließlich ihrer Profilierung. Schon bei der Einbringung Ihres Gesetzes hatte ich dazu das Bild vom Werkzeugkasten des politischen Kampfes gezeichnet
erinnern Sie sich -, den Sie mit Ihren Instrumenten füllen und durch den Landtag hier legitimieren lassen wollten. Aber an der Stelle genug zu dem Entwurf.
Die FDP hatte auch noch einen Entwurf vorlegt. Dabei ging es - und das ist auch in der Berichterstattung vorhin gesagt worden - um die Wahrnehmung von Kinder- und Jugendpolitik als eigenständiges Politikfeld. Dazu soll eine Kinder- und Jugendkommission als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses analog der Strafvollzugskommission eingerichtet werden. Die Zielstellung, sage ich, ist prima. Aber die vorgeschlagene Lösung ist nicht zielführend. Für einen weiteren Unterausschuss des Petitionsausschusses besteht aus unserer Sicht kein Bedarf. Den jährlichen Berichten des Petitionsausschusses ist nicht zu entnehmen, dass Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen eine besondere Rolle spielen. Zwar betreffen ca. 20 Prozent aller Petitionen den Bereich Soziales und 16 Prozent den Bereich Bildung; Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen sind je
doch in den dort untergeordneten Schwerpunkten nicht mal erwähnt. Dennoch können bereits heute Petitionen, die sich mit Anliegen von Kindern und Jugendlichen befassen, an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Sie werden dort mit der gleichen Sorgfalt behandelt und beraten wie alle anderen Petitionen auch. Einer gesonderten Kinder- und Jugendkommission des Petitionsausschusses bedarf es daher nicht. Bislang ist auch kein derartiger Wunsch von außerhalb des Landtags an den Petitionsausschuss oder an die Fraktionen herangetragen worden. Ähnliches gilt für den Entschließungsantrag der GRÜNEN, Sie wollen eine Prüfung, ob wir eine Kinder- und Jugendkommission wie in Bayern einrichten sollen. Nach Ihrem Vorschlag soll diese Kommission ein Unterausschuss des Sozialausschusses sein. Ich denke, auch das brauchen wir nicht. Ich möchte dem Sozialausschuss nämlich ungern unterstellen, sich nicht in ausreichendem Maße um Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, ich habe ein gutes Gefühl, wenn wir heute ein modernes Petitionsrecht beschließen. Die Novellierung des Petitionsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten demokratischen Teilhabe der Bürger.
Was ich noch gar nicht erwähnt habe, es soll Erleichterungen für Petenten mit Behinderungen geben. Wenn diese sich an uns wenden wollen, sollen Petitionen künftig auch in Brailleschrift und in Gebärdensprache eingereicht werden können.
Und ein Letztes: Unser Gesetzentwurf beinhaltet das Machbare und das Umsetzbare, auch das Finanzierbare. Wenn ich noch erwähnen darf, warum wir auch etwa die Einrichtung von Diskussionsforen hier herausgelassen hatten, langes Thema, aber wir haben am Ende der Beratung in der Koalition für uns die Meinung festgelegt, dass diese Diskussionsforen in diesem kleinen Landtag so viel Aufwand verursachen, dass wir in diesem Gesetzentwurf von dieser Option abgesehen haben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Sedlacik, es sieht nicht gut aus für den Gesetzentwurf, nach allem, was man bislang von hier vorn gehört hat.
Frau Schubert, bleiben Sie mal ganz ruhig, seien Sie mal nicht aufgeregt.
Ich habe mich schon ein bisschen gewundert, als ich das gelesen habe. Zum Ersten: Es ist schon mehrfach gesagt worden, das sagt Frau Sedlacik auch, der Gesetzentwurf hat schon mal 2007 vorgelegen, damals von der Mehrheitsfraktion als zu weitgehend abgelehnt. Ich möchte es noch anders formulieren, weil es auch rein rechtlich gar nicht ging und weil es auch dieses Mal rein rechtlich gar nicht geht. Ich will darauf zurückkommen. Aber bevor ich das tue, will ich mal einen Satz aus dem Gesetzentwurf zitieren, wo ich mich frage, wo lebt der, der das hier geschrieben hat? Hier steht: „Es kann und darf allerdings nach Ansicht der LINKE-Fraktion nicht darum gehen, die Aufgaben des bzw. der Beauftragten dadurch zu vermehren, dass alle Petitionen zentral beim Bürgerbeauftragten eingehen und dann erst an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden.“ Solche in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufkommenden Vorschläge - so die Ansicht der LINKEN - entwerten die Funktion des Petitionsausschusses und auch Artikel 14 des in der Thüringer Verfassung verankerten Petitionsrechts. Ich frage mich, in welchen öffentlichen Räumen Sie sich bewegen, dass Sie so eine Argumentation hier überhaupt anführen. Also in den Kreisen, in denen wir uns bewegen, werden solche Ideen überhaupt nicht diskutiert. Das entbehrt völliger Realität und das könnte man dann weiter auseinandernehmen. Kollege Kemmerich ist gerade schon mal auf eine von Ihnen vorgeschlagene Aufgabenerweiterung eingegangen. Zum anderen - wir hat
ten es heute Morgen bei der Novellierung des Petitionsgesetzes -, diese ganze Nummer mit Anhalten von Verwaltungsverfahren, wo wir Ihnen nun schon mehrfach und nun schon jahrelang erzählen, dass das nicht geht. Jetzt kommen Sie mit einem verbindlichen Beanstandungsrecht. Also man kann ja noch immer mehr Wortgirlanden finden, aber es wird nicht sein. Es kann nicht sein, weil es rechtlich gar nicht funktioniert. Von daher geht dieser Entwurf ins Leere. Die Aufgabenfülle, die Sie der Bürgerbeauftragten hier noch mit diesem Entwurf aufgeben, ich möchte es auch noch mal an einem anderen Beispiel deutlich machen. Wer den Bericht von der Bürgerbeauftragten aus 2011 gelesen hat es sind über 800 Anfragen/Anliegen, die an sie herangetragen worden sind. Das sind bei ungefähr 200 Arbeitstagen im Jahr 4 Fälle pro Tag. Und jeder, der sich ein bisschen mit der Materie befasst, weiß, dass wahrscheinlich kaum ein Fall innerhalb eines Tages erledigt ist. Ich will sagen, der Arbeitsanfall, der jetzt bei der Bürgerbeauftragten anliegt, ist jetzt schon so immens, dass es unrealistisch ist, hier diese ganzen Dinge, die Sie niedergeschrieben haben, auch noch der Bürgerbeauftragten hier aufs Auge zu drücken. Dieses permanente Mehr von noch mehr Bürgernähe und von noch mehr Bürgerfreundlichkeit - es ist langsam anstrengend. Ich weiß nicht, die Bürgerbeauftragte geht regelmäßig raus ins Land, in die Landratsämter, in andere Verwaltungen, bietet Sprechtage an, der Petitionsausschuss ist unterwegs und ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass die Bürgerbeauftragte unfreundlich gewesen ist. Wie freundlich soll sie denn noch sein? Soll sie sich bei den Petenten auf den Schoß setzen? Also manchmal geht einem das schon auf die Nüsse, was Sie hier immerzu formulieren, das muss man schon mal so sagen.
Ja, ja, Frau Präsidentin. Auf der einen Seite sagen Sie, wir müssen Verwaltung abbauen, das ganze Land stöhnt und macht und tut und in diesem Gesetzentwurf werden, und das ist ja auch schon vom Vorredner angesprochen worden, hier Dinge konstruiert, wo wir noch mehr Verwaltung aufblähen, wo wir noch mehr Dinge der Bürgerbeauftragten aufladen und das Ganze machen wir dann unter der Überschrift „Verbesserung der Arbeit für die Bürgerbeauftragte“. Ich war am Anfang noch geneigt zu sagen, na gut, wir reden mal darüber und nehmen es in den Ausschuss, aber je weiter man nach hinten steigt … Ich will noch ein weiteres Bei
spiel sagen: § 5 Abs. 3 habe ich mir hier angestrichen, da frage ich mich wirklich, wo lebt der, der das geschrieben hat. Ich will es deutlich machen, nicht alle kennen sich aus, aber die betreffenden Kollegen sind hier. Unter dem § 5 - Anrufungsrecht, Zusammenarbeit mit Petitionsausschuss - steht unter Absatz 3: „Anliegen von Straf- und Untersuchungsgefangenen sowie von sonstigen Personen in einem Verwahrungsverhältnis sind ohne Kontrolle durch die Anstalt oder verwahrende Einrichtung und verschlossen unverzüglich dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten.“ Das läuft den Regelungen völlig zuwider, die wir in Thüringen haben. Wir haben einen Petitionsausschuss, wir haben eine Strafvollzugskommission. Und hier steht ausgewiesen „sind […] dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten“. Also da frage ich mich wirklich, wo hat der das abgeschrieben, der das hier zu Papier gebracht hat.
Ich will es abkürzen an der Stelle. Hier sind so viele Dinge drin, die gehen gar nicht. Deshalb hatten wir die anfängliche Überlegung, das an den Ausschuss zu überweisen, uns aber dann auch zu der Position durchgerungen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und auch nicht an den Ausschuss zu überweisen. Danke.