Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Wir möchten gern beginnen. Ich bitte den Fotografen, sich im Plenarsaal auf die entsprechenden Stellen zu bewegen. Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Hennig und die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Hausold, Frau Abgeordnete Hitzing, Herr Abgeordneter Lemb, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Nothnagel, Frau Abgeordnete Walsmann, Herr Minister Carius zeitweise, Herr Minister Geibert zeitweise, Herr Minister Machnig zeitweise, Herr Minister Dr. Poppenhäger zeitweise und Herr Minister Reinholz zeitweise.

Gestatten Sie mir noch folgende Anmerkungen zur Tagesordnung:

Zu TOP 10 a und b werden Neufassungen verteilt.

Zu TOP 3 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/ 6768 verteilt.

Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, bei den Tagesordnungspunkten 7 und 8, sofern keine Ausschussüberweisungen beschlossen werden, gleich in die zweite Beratung zu gehen. Es hat sich aber bei der Prüfung ergeben, dass der Tagesordnungspunkt 8 zwingend einer Anhörung bedarf, aber die Fraktionen haben sich, wie ich gehört habe, auf keine Aussprache und keine Überweisung an den Ausschuss geeinigt.

Zum Antrag 5/6766 „KEBT-Antrag“, Antrag der FDP-Fraktion, gibt es noch Klärungsbedarf, ob dieser am Ende der Plenarsitzung oder am Ende der Tagesordnung behandelt werden soll, da gab es ein Missverständnis. Die FDP beantragte Ende der Plenarsitzung in jedem Fall. Ich hatte noch einmal gefragt, am Ende? Wir und andere Fraktionen auch nahmen an, dass es Ende der Tagesordnung war. Deswegen lasse ich es noch einmal abstimmen. Wer dafür ist, dass der Tagesordnungspunkt zwingend in dieser Plenarsitzung, also zwingend am Freitag, noch behandelt wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Dann haben wir das auch geklärt.

Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5927 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/6615

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6768

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Heym zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Guten Morgen, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war ganz erschrocken, dass ich schon dran war. Ja, es ist schon 9.00 Uhr. Ich möchte den Bericht abgeben zur Erarbeitung und Behandlung des Gesetzes zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Wir hatten am 25. April die erste Beratung hier im Plenum und der Gesetzentwurf ist in erster Lesung beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen worden. Wir haben in der 43. Sitzung eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen. In der 44. Sitzung im Juni 2013 gab es den einstimmigen Beschluss des Ausschusses über die Liste der Anzuhörenden. Von 23 Anzuhörenden, die wir angeschrieben haben, haben 15 eine Stellungnahme abgegeben. In der 47. Sitzung am 10. September 2013 hat der Ausschuss mit einigen Enthaltungen den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen beschlossen. Die Beschlussempfehlung lautete: Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich will nur einige wesentliche Aspekte der Stellungnahmen hier kurz ausführen. Es bestand die Forderung nach einer Ausgleichsverpflichtung für die Mehraufwendungen, die die Kurorte durch das Land haben. Es wurde beklagt, dass die Rechtsverordnung fehlt und die genaue Beurteilung des Gesetzentwurfes erschwert ist. Teilweise ist auch die Herabsetzung der Anerkennung des Kur- und Erholungsstatus kritisch gesehen worden, der ja von 15 auf 10 Jahre reduziert wurde. Die Begründung war,

dass die Kosten der Anerkennung erheblich sind und deswegen plädierte ein Teil der Anzuhörenden für die Beibehaltung des Anerkennungszeitraums von 15 Jahren. Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass die Anzuhörenden den Gesetzentwurf begrüßt haben. Wenn die Rechtsverordnung noch entsprechend danebensteht, ist es eigentlich eine rechtliche Grundlage, die gut handhabbar ist. Ich möchte schließen mit der Bemerkung, dass wir empfehlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Aussprache ein. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben soeben vom Berichterstatter gehört, wie das Verfahren zur Beratung in den Ausschüssen war, federführend im Wirtschaftsausschuss. Nach mir vorliegenden Informationen gab es keine heftige Diskussion im Ausschuss. Im Protokoll war zu vermerken, es gab keinen Diskussionsbedarf. Insofern war offenbar die Anhörung so befriedigend, dass der Fachausschuss, der federführende Ausschuss dort keinen Änderungsbedarf gesehen hat.

Ich habe bereits in der ersten Lesung auf drei Probleme hingewiesen, die wir mit dem Gesetz haben. Deshalb wird sich die Fraktion DIE LINKE heute auch bei der Abstimmung enthalten. Das ist zum einen, dass wir eine Regelung treffen für Gemeinden, die nicht mehr Kurort sind, dass sie den Titel „Bad“ zwar weiter führen können, sie müssen aber immer wieder darauf verweisen, dass sie kein Kurort mehr sind. Eine solche Regelung halten wir für praxisuntauglich. Entweder koppelt man den Titel „Bad“ tatsächlich an den Kurtortstatus und man genehmigt den Gemeinden, das ohne Einschränkung weiter zu führen, auch wenn sie nicht mehr Kurort sind oder man sagt, der Zusatztitel „Bad“ muss abgelegt werden. Wir wissen, das wird der Ausnahmefall sein. Es wird jetzt in Thüringen keine Inflation solcher Fälle geben, aber es ist schon eine Regelung, die wir als Gesetzgeber treffen, welche draußen etwas Lächeln hervorruft.

Das Zweite ist, wir ermächtigen die Landesregierung per Verordnung, die Rahmenbedingungen für die Kurorte zu definieren. Was muss alles in einem Ort vorhanden sein, damit der Status Kurort erlangt werden kann? Wir sind als Gesetzgeber immer im Spannungsfeld, was genehmigen wir der Landesregierung. Wir sind als Fraktion überzeugt, dass diese Verordnungsermächtigung viel zu weit geht. Wir

sollten uns als Gesetzgeber vorbehalten zu definieren, welche Rahmenbedingungen für einen Kurort vorliegen müssen.

In dem Zusammenhang unser drittes und eigentliches Hauptproblem, das ist der Dauerstreit: Bei einer Gemeinde, die den Titel „Kurort“ trägt, verliehen bekommen hat vom Land, sind dann die noch zu erfüllenden Aufgaben tatsächlich freiwillige Aufgaben oder werden nicht nach einem solchen Akt der Anerkennung diese freiwilligen Aufgaben zu Pflichtaufgaben und müssten deshalb auch bei der Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit Berücksichtigung finden?

(Beifall DIE LINKE)

Wir wissen, in anderen Bundesländern ist das eine Selbstverständlichkeit, zum Beispiel in Hessen wird der Kurortestatus bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen mit berücksichtigt. Wir verstehen da die Zurückhaltung bis hin zur Blockade der Landesregierung und auch der beiden Regierungsfraktionen nicht, denn das würde dem Land überhaupt keine zusätzlichen Mittel kosten, denn diese Regelung, dass der Kurortestatus bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen Berücksichtigung findet, hätte nur eine Umverteilungswirkung innerhalb der Schlüsselmasse. Der Landeshaushalt würde dadurch nicht weiter belastet. Dass wir diese Forderung nicht unberechtigt aufmachen, zeigt die Finanzsituation der Kurorte. Von den Kurorten, wir haben 19, befinden sich 18 in einer mehr oder weniger sehr angespannten Finanzsituation. Ich hatte schon auf das etwas extreme Beispiel verwiesen. In Bad Liebenstein, dem ältesten Kurort in Thüringen mit 90-prozentiger Landesförderung, wird ein Kurmittelhaus errichtet und nach zwei Jahren musste dieses Kurmittelhaus schließen, weil die Stadt jetzt ist es wieder in Teilen geöffnet, privat betrieben, nicht mehr durch die Stadt -, weil die Stadt Bad Liebenstein in ihrer Struktur nicht in der Lage war, dieses Kurmittelhaus zu unterhalten. Jetzt haben wir dort eine Gemeindeneugliederung gemacht, eine vernünftige, mit dem Altensteiner Oberland. Das war einer der wenigen Akte, wo ich sagen muss, da hat der Innenminister Geibert mal richtig reagiert, indem er den ersten Versuch,

(Beifall SPD)

Steinbach und Schweina gegen Bad Liebenstein zu fusionieren, gestoppt hat, und dann haben die Verantwortlichen vor Ort vernünftig reagiert

(Beifall SPD)

und haben eine Lösung geschaffen, die wir seit Jahren dort favorisiert haben. Damit gehen wir mal davon aus, dass sich die Situation in Bad Liebenstein insgesamt verbessert, weil dort jetzt eine leistungsfähige Gemeinde entstanden ist. Das ändert aber nichts an der Berechtigung unserer Forderung, dass wir im Finanzausgleich das regeln

(Abg. Heym)

müssten. Wir haben das hier andiskutiert. Die Landesregierung hat es nicht aufgegriffen, der federführende Ausschuss auch nicht. Ich darf Ihnen versprechen, bei der nächsten Haushaltsdiskussion, die haben wir erst im Jahr 2014, wird das wieder Thema sein.

Wegen der drei Punkte, die ich jetzt hier benannt habe, ist eine Zustimmung unsererseits nicht möglich und wir bedauern es etwas, dass der Fachausschuss auch die Ergebnisse der Anhörung mehr oder weniger nur zur Kenntnis genommen hat und nicht einmal eine Debatte darüber geführt hat. Das ist bedauerlich. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Maik Kowalleck.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Natur ist die beste Apotheke - das wusste schon Pfarrer Sebastian Kneipp. Die Möglichkeiten, die uns die Natur gibt, müssen wir nutzen. Einen wichtigen Schritt gehen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die letzten Änderungen wurden vor über zehn Jahren vorgenommen und damit sind im Laufe der Zeit bestimmte Regelungen im Gesetz nicht mehr gültig und nicht auf dem aktuellen Stand. Die Anforderungen an Kur- und Erholungsorte haben sich geändert und die Begriffsbestimmungen mussten überarbeitet werden.

Wir haben in Thüringen prädikatisierte Kurorte, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Sie setzen sich mit besonderen Angeboten im Rahmen der Rehabilitation und Vorsorge für die Patienten und auch für die Touristen ein. So haben wir im Freistaat verschiedene Angebote, unter anderem in den Heilbädern, Kneippkurorten, den heilklimatischen Kurorten, den Luftkurorten, den Orten mit Heilquellenkurbetrieb und bald auch den Orten mit Heilstollenkurbetrieb. „Medizin ohne Beipackzettel“ - so wird in meiner Region die Heilstollenkur genannt. Dieser Leitspruch zeigt insbesondere auch die Bedeutung, die die Kuren einnehmen. Seit mehreren Jahren bin ich nunmehr an der Änderung des vorliegenden Kurortegesetzes dran und ich kann sagen, wir sind einen langen Weg gegangen und den haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bald hinter uns. Es ist vorgesehen, einen Teil der bisherigen Regelung durch eine Rechtsverordnung festzuschreiben. Das Wirtschaftsministerium muss hierbei darauf achten, dass keine zu hohen bürokratischen Hürden gesetzt werden und die Verantwortlichen vor Ort auch nicht überfordert werden.

Es gab verschiedene Bedenken zum Thema Rechtsverordnung, das wurde auch eben schon von meinem Vorredner genannt, denn hier sollen die Einzelheiten geregelt werden. Einen Vorteil, den ich in der Rechtsverordnung sehe, ist, dass auf Änderungen schneller reagiert werden kann. Das ist für mich ein wichtiges Argument, denn das bisherige Verfahren hat auch gezeigt, wie lange es mitunter dauern kann, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute fühle ich mich auch ein bisschen wie ein Geburtshelfer. Im Gegensatz zur natürlichen Geburt hat es allerdings fast dreieinhalb Jahre gedauert, bis das Kind endlich da ist. Mit der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs sind wir endlich am Ziel. Wie eben erwähnt, dreieinhalb Jahre ist es her, dass mir der Thüringer Wirtschaftsminister auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat, ja, gegenwärtig wird ein Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dies bezog sich auf meine Frage zur Aufnahme des Prädikats „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“.

Wir arbeiten in unserer Region Saalfeld-Rudolstadt bereits seit vielen Jahren an der Aufnahme des Prädikats und setzen viel Hoffnung in das Gesetz. Mit den Saalfelder Feengrotten und dem Schaubergwerk Morassina in Schmiedefeld mit dem Heilstollen Sankt Barbara haben wir in unserem Freistaat zwei Heilstollen, die den Betroffenen mit ihren Therapien, zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen und Allergien, helfen können. Beide Heilstollen sind Mitglied im Deutschen Heilstollenverband. „Medizin ohne Beipackzettel“ habe ich eben erwähnt, das ist ein Begriff, den die Leiterin des Schmiedefelder Heilstollens prägend eingebracht hat in die Diskussion. Andere Bundesländer haben bereits seit mehreren Jahren diese Art Bezeichnung „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ in ihrem Kurortgesetz fest verankert. Auch deshalb ist eine Änderung des Thüringer Gesetzes notwendig und ich habe deshalb auch seit vielen Jahren dafür geworben.

Schätze, die uns die Natur gibt, müssen wir nutzen, andere Bundesländer haben uns das schon lange voraus. Es ist heute auch ein gutes Geburtstagsgeschenk für beide Heilstollen, denn mittlerweile begehen sie ihr 20-jähriges Jubiläum und arbeiten erfolgreich in unserer Region.

(Beifall SPD)

Die Feengrotten selbst werden im nächsten Jahr 100 Jahre, sie werden ihr Bestehen feiern, Schirmherrin ist unsere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, auch an dieser Stelle einen herzlichen Dank für die Übernahme dieser Schirmherrschaft, das ist auch ein wichtiges Zeichen in die Region hinein.

Für die betroffenen Orte ist es eine weitere Möglichkeit, auf touristischem Gebiet zu werben und wir

(Abg. Kuschel)

eröffnen hierdurch auch neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Regionen in Thüringen, die in den Bereich des Thüringer Kurortegesetzes fallen, sind auf der einen Seite gesegnet mit den Voraussetzungen, die sie haben, andererseits ist es eine Herausforderung, die unsere Kommunen leisten müssen. Wir können und müssen hier unterstützen und es sind immer auch kleine Bausteine, die hier zum Erfolg führen und positive Auswirkungen haben. Gerade Orte wie Schmiedefeld haben schwer zu tragen, es fehlen Eigenmittel für Investitionsvorhaben, die für die Infrastruktur sehr wichtig sind. Die dortige Zufahrtsstraße nenne ich als Beispiel, Herr Staatssekretär Staschewski konnte sich da überzeugen von den Problemen vor Ort, auch Staatssekretärin Klaan und vor zwei Wochen erst Ministerin Taubert. Da sieht man auch an solchen Beispielen, an solchen kleinen Beispielen, wie wir unterstützen müssen und wie wichtig es ist, diese Potenziale vor Ort zu unterstützen.

Die Problematik der Bäder wurde hier an dieser Stelle schon angesprochen. Da müssen wir natürlich auch betonen, der Freistaat unterstützt mit hohen finanziellen Summen und die Kommunen vor Ort brauchen da natürlich Hilfe und darauf müssen wir auch weiter unser Augenmerk behalten.

(Beifall SPD)

Warum gehe ich auf diese Beispiele ein? Weil es auch zeigt, wie unterschiedlich die Probleme sind, wie unterschiedlich die Probleme der einzelnen Gemeinden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch mal auf die wirtschaftliche Bedeutung der Heilbäder und Kurorte eingehen, denn gerade dies dürfen wir nicht vernachlässigen. Die folgenden Zahlen sprechen dabei für sich: Bruttoumsatz 509 Mio. €, Nettoumsatz 448 Mio. €, Steueraufkommen 13 Mio. €, 11.900 Arbeitsplätze, 3,13 Millionen Übernachtungen rund 33 Prozent der Gesamtübernachtungen in Thüringen. Das sind Informationen, die stammen aus der Strategie für den Thüringer Heilbäderverband von Reppel und Partner aus dem Oktober 2010 und vom Thüringer Landesamt für Statistik, Übernachtung und Gästeankünfte 2011. Wir sehen daran auch, der Gesundheitstourismus stellt einen immer wichtigeren Wirtschaftszweig dar und diese Zahlen unterstützen das. So zeigt auch der Tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung, dass die deutschen Heilbäder und Kurorte einen wichtigen Beitrag im Bereich Tourismus darstellen. Von rund 2,9 Millionen direkten und indirekten Erwerbstätigen in Deutschland seien hier nur rund 14 Prozent in den Heilbädern und Kurorten beschäftigt, so der Deutsche Heilbäderverband e.V. Und dabei ist eben auch noch ein hohes Potenzial an Ausbau vorhanden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr rund