Frank Kuschel
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Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit soll diese Richtlinie für den kommunalen Bereich gelten? Wenn sie für den kommunalen Bereich gelten soll, inwieweit gibt es da Abstimmungen mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden?
Danke, Frau Präsidentin.
Verkehrstechnische Erschließung der neuen Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben - erneut nachgefragt
In der Kleinen Anfrage 3228 vom 5. Juli 2013 hatten die Abgeordneten Berninger und Kuschel (DIE LINKE) die Landesregierung nach der verkehrstechnischen Erschließung der neuen Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben gefragt, insbesondere hinsichtlich des Anschlusses an den öffentlichen Personennahverkehr und das Geh- und Radwegenetz. Nach Antwort der Landesregierung in Drucksache 5/6485 vom 9. August 2013 ist eine Anbindung der Liegenschaft an das innerörtliche Gehwegnetz bauplanungsrechtlich nicht vorgesehen. Es sei aber geplant, diese Anbindung für Fußgänger und Radfahrer außerhalb der bauplanungsrechtlichen Vorgaben bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung herzustellen. Innerhalb des Baugebiets, so die Auskunft der Landesregierung, ist nach bestehendem Bebauungsplan eine Bushaltestelle für die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen. Mittlerweile wurde die Jugendstrafanstalt in Betrieb genommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Herstellungszustand haben die Gehweg- bzw. Radwegeanbindung der JSA ArnstadtRudisleben an das innerörtliche Gehweg- und Radwegenetz in Arnstadt, insbesondere hinsichtlich der Asphaltierung/Pflasterung und der Straßenbeleuchtung?
2. Inwiefern ist nach Einschätzung der Landesregierung für eine gegebenenfalls noch nicht hergestellte Geh- und Radweganbindung auch die Tatsache verantwortlich, dass im vorliegenden Fall für Geh- und Radweganbindung keine verbindlichen bauplanungsrechtlichen Vorgaben bestehen?
3. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich der Anbindung der JSA an das öffentliche Personennahverkehrsnetz, insbesondere hinsichtlich der Fertigstellung der bauplanungsrechtlich vorgesehenen Haltestelle und deren Einbindung in die Linien- und Fahrplangestaltung?
4. Für den Fall, dass zu Besuchszeiten in der JSA die „Haltestellenanbindung“ nicht ausreichend sein sollte: Inwiefern werden der Einsatz von „Anruftaxen“ im Pendelverkehr zum Bahnhof Arnstadt oder ähnliche Angebote als Ausgleich für die etwaigen ÖPNV-Lücken ins Auge gefasst?
Danke, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, Sie hatten zu Frage 1 gesagt, dass die Restarbeiten noch realisiert werden können. Können Sie da einen Zeitpunkt benennen? Die Frage stellt sich auch deshalb, weil die jetzige Verkehrsanbindung über den Autobahnzubringer A 71 zur Anschlussstelle Arnstadt-Nord erfolgt und damit die Radfahrer und Fußgänger praktisch über diesen Zubringer nur einen Zugang zu der neuen Jugendstrafanstalt haben mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Deshalb die Frage: In welchem Zeitraum soll der Geh- und Radweg fertiggestellt werden, so dass die Fußgänger und Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn des Autobahnzubringers nutzen müssen?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie betonen immer wieder bei Ihren Antworten „nach meinem Kenntnisstand“. Deshalb die Frage:
Entspricht Ihr Kenntnisstand dem Kenntnisstand der Landesregierung?
Danke, Frau Präsidentin.
Keine Rückzahlung von Beihilfezahlungen durch Staatskanzleiminister Gnauck
Im Zeitraum von Juli 2004 bis April 2008 hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Gnauck Zuschüsse des Landes zu medizinischen Behandlungskosten in Höhe von rund 43.400 € erhalten. Diese Zahlungen haben sich als zu Unrecht gewährt herausgestellt. Die „Thüringische Landeszeitung“ (TLZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 4. Juni 2014, dass das zuständige Finanzministerium auf die Geltendmachung der Rückzahlung dieser unrechtmäßigen Beihilfe gegenüber Minister Gnauck wegen angeblicher Verjährung verzichtet. In dem genannten TLZ-Beitrag wird die These aufgestellt, dass die diesbezügliche Verjährungsfrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen wäre, weil diese Frist erst nach der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zu laufen beginne.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wird begründet, dass das Land auf die Rückforderung der unrechtmäßig gezahlten Beihilfen an Minister Gnauck verzichtet?
2. Wer hat diese in Frage 1 nachgefragte Entscheidung wann getroffen?
3. Wann begann nach Auffassung der Landesregierung die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der nachgefragten Rückforderung gegenüber Minister Gnauck und wie wird dies begründet?
4. Weshalb ist die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes in der nachgefragten Angelegenheit nicht als Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Minister Gnauck anzusehen?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, einmal vorausgesetzt, der Bescheid des Landesverwaltungsamtes ist bis Oktober nicht rechtskräftig und dann ist das Amtsantrittshindernis entfallen. Wie ist denn dann die Rechtslage? Kann dann Herr Holzhey das Mandat annehmen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind wieder beim Thema, bei dem in der Öffentlichkeit sicherlich wieder gesagt wird, man versteht immer nicht, wie Politik funktioniert. Gegenüber der Öffentlichkeit signalisieren wir alle, dass es einen Bedarf gibt, nämlich in Schulen zu investieren, und dass die Schulträger, die Landkreise, kreisfreien Städte oder auch die freien Träger gegenwärtig nicht in der Lage sind, diese Investitionsbedarfe allein zu stemmen und zu realisieren. Trotzdem, obwohl sich alle einig sind, passiert nichts, zumindest gegenwärtig, sondern CDU und SPD wollen erst nach der nächsten Landtagswahl dieses Problem angehen.
Heute sind wir gefragt worden, warum wir den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt einbringen und ob das nur etwas mit Wahlkampf zu tun hat oder dergleichen, und warum wir das in der Vergangenheit nicht gemacht haben.
Deshalb noch einmal ganz sachlich zur Geschichte: Es war der CDU-Finanzminister, der Ende März dieses Jahres verkündet hat, er will ein Schulinvestitionsprogramm auf den Weg bringen, und zwar ab dem Jahr 2015.
Daraufhin hat der SPD-Kultusminister gesagt, wir wollen ein Schulinvestitionsprogramm mit 150 Mio. €, aber auch erst ab 2015. Wir waren der Überzeugung, die Argumente, die dabei vorgetragen worden sind, sind so überzeugend, dass wir
CDU und SPD beim Wort nehmen und einen Gesetzentwurf machen. Da stellt sich die Frage: Warum sollen wir denn, wenn die Bedarfe jetzt schon da sind, bis 2015 mit dem Beginn warten?
Sondern wir sagen, wir machen es jetzt und wir suchen eine Finanzierung, die solide ist; die deshalb solide ist, weil wir zum Beispiel den Schuldenabbaupfad, den wir beschlossen haben und den auch der Finanzminister verfolgt, nicht infrage stellen, sondern wir haben gesagt, wir wollen nur einen Teil dessen, was aus den Überschüssen des Jahres 2013 und bedingt auch 2012 resultiert, nicht in die Tilgung des Sondervermögens Fernwasser einsetzen, sondern diesen Betrag nehmen wir, um notwendige Investitionen, die wir alle anerkennen, einfach zeitlich vorzuziehen und damit auch vor der Wahl endlich ein Signal senden, denn die Leute glauben uns nicht mehr, wenn wir jetzt Dinge für den Zeitraum nach der Wahl ankündigen.
Das ist doch das Problem, dass die Leute da kein Vertrauen mehr haben und hier hätten wir eine Chance, ein Signal auszusenden und zu sagen, jawohl, die lassen ihren Worten auch Taten folgen, und unser Finanzierungsvorschlag, ich wiederhole das noch einmal, stellt die von der Landesregierung und auch der Mehrheit hier im Landtag mitgetragene Haushaltspolitik mit den Grundsätzen, in die Tilgung einzusteigen, überhaupt nicht infrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat Herr Barth die These aufgestellt, uns wäre das erst 3 Monate vor der Wahl eingefallen. Das wäre unseriös.
Wenn ich das jetzt sage, da bitte ich dem Herrn Barth das mitzuteilen, denn er hat dann die Chance, sich heute noch zu entschuldigen. Ich habe mal einen Änderungsantrag der Linken mitgebracht, der ist vom 22.01.2013, betrifft das Kapitel 18 04, den Titel 883 02 „Investitionen an Schulen und Schulsporthallen“. Das hat DIE LINKE im Rahmen der Haushaltsdebatte beantragt, damals sehr moderat, nur 15 Mio. €, als Deckungsquelle dabei nahezu 12 Mio. € aus den Zinsersparnissen. Das heißt, wir haben schon vor einem längeren Zeitraum derartige Vorschläge gemacht und brauchen uns deshalb jetzt nicht den Vorwurf gefallen zu lassen, wir hätten uns dieses Thema erst für den Zeitraum unmittelbar vor den Kommunal- und Landtagswahlen aufgespart. Das gehört zur Solidität dazu und da
habe ich auch Verständnis, dass die FDP als kleine Fraktion nicht über die Ressourcen verfügt, um alles zu recherchieren. Deswegen habe ich es jetzt gesagt, aber es gehört dazu, wenn man sich irrt, dass man das auch eingesteht. Ich habe das auch des Öfteren gemacht, ich habe mich schon oft geirrt, auch politisch, und habe da Fehler eingestanden und daran kann man sich ein Beispiel nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte noch etwas zu Frau Lehmann sagen, die den Vorschlag des Finanzministers so gelobt hat und ein neues Modell - vom Wort her ja, Konsolidierungsrendite, aber trotz dieser neuen Wortschöpfung führt der Finanzminister uns und die Öffentlichkeit vor, weil die de-facto-Einsparungen, die er darstellt, resultieren nicht aus der Schuldentilgung, sondern aus einem zu hohen Haushaltsansatz bei den Zinszahlungen. Die Zinszahlungen waren einfach zu hoch geplant und wir sparen dort 40 Mio. €, nicht, weil wir getilgt haben, sondern einfach, weil die Realzinsen niedriger sind. Das wird uns jetzt als Rendite verkauft und das ist nicht seriös. Wir haben auch - deswegen habe ich das vorhin betont - als Deckungsquelle weniger Zinszahlungen zugrunde gelegt. Da hat der Finanzminister gesagt, das tritt niemals ein. Wir brauchen die veranschlagten Mittel für die Zinsen und jetzt wurde im Ergebnis der Jahresrechnung deutlich, dass die Zinsen mit 40 Mio. € zu hoch angesetzt waren, aber nochmals: Nicht, weil wir getilgt haben, sondern weil einfach das Realzinsniveau noch niedriger war als ursprünglich prognostiziert. Wir sind jetzt bei einem Zinsniveau in der Nähe der Inflationsrate und zum Teil darunter, aber die Diskussion wollen wir nicht aufmachen. Nur, Frau Lehmann, es hat also keinen Ansatz von Kreativität, was Sie hier machen, sondern Sie wollen einfach erneut das gleiche Konzept anwenden wie bei den zurückliegenden Wahlen. Sie wollen vorher etwas versprechen. Ob Sie es dann einhalten oder nicht, machen Sie dann erst einmal vom Wahlergebnis abhängig. Das stößt auf unsere Kritik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Döring von der SPD hat gesagt, die Linken, die unterscheiden sich von der SPD. Das ist erst einmal grundsätzlich richtig, deswegen sind wir auch zwei Parteien. Das ist erst einmal nicht verkehrt und wir sind gar nicht so weit auseinander, wie Sie hier vom Rednerpult verkündet haben. Wir haben es deutlich gesagt, dass, was wir vorgeschlagen haben, ist eine Fortsetzung eines Hilfspakets. Die Idee Hilfspaket kam nicht von uns, sondern von CDU und SPD. Die haben ein 136-Mio.-€-Hilfspaket auf den Weg gebracht, das setzen wir jetzt als Übergangslösung fort. Das, was Sie zu Recht einfordern, ist eine grundsätzliche Lösung innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Das wollen wir auch, das haben wir längst angekündigt. Da haben wir nur Zweifel, ob wir das schon mit dem Jahres
beginn 2015 schaffen, weil nach der Landtagswahl, wissen wir, brauchen wir einige Zeit, damit eine neue Regierung und auch ein neuer Landtag ins Laufen kommt. Deswegen sagen wir: eine Übergangslösung, die Sie auch mitgetragen haben, für die Kommunen von 136 Mio. € für 2014/2015. Wir sagen, jetzt noch eine Übergangslösung für die Schulinvestition 2014/2015 und dann eine tatsächliche endgültige Lösung im Finanzausgleichsgesetz. Insofern, Herr Döring, sind wir voll auf einer Seite. Sie können ohne Bedenken unserer Initiative zustimmen, weil es Ihr Konzept überhaupt nicht infrage stellt. Es geht nicht um entweder oder, sondern unsere beiden Vorstellungen ergänzen sich hier ganz hervorragend. Was kann es Besseres geben, wenn sich im politischen Raum Vorstellungen von zwei Parteien so eng treffen? Das spricht für eine lichte Zukunft beider.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon Einheit von Wort und Tat fordern, dann gehört auch zur Wahrheit, dass die SPD es war, die die Kürzungen bei den Schulinvestitionen gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner mitgetragen hat. Da war übrigens die Linke dagegen. Jetzt kann man abwägen, wer ist denn nun welcher Interessenvertreter, das bringt uns aber nichts. Sie können Ihren Fehler von damals korrigieren, indem Sie heute unserem Gesetzentwurf zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir werben noch einmal für unseren Gesetzentwurf. Wir werden nicht noch einmal den Antrag stellen, ihn an den Haushalts- und Finanzausschuss zurück zu überweisen, weil die Legislaturperiode zu Ende geht. Wir wollen heute eine Abstimmung, Sie können sich jetzt bekennen. Sie müssen sich natürlich dann in den nächsten Wochen gefallen lassen, dass wir das Abstimmungsergebnis heute auch nach außen tragen. Ich sage noch mal: Unsere Gegenfinanzierung ist genauso solide wie das, was der Finanzminister für die Jahre 2015/2016 angekündigt hat. Deshalb brauchen Sie überhaupt keine Bedenken zu haben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das Ziel ist - da sind wir uns ohnehin einig -, dass wir bei den Schulen im Bereich der Investitionen etwas machen müssen, und zwar sofort. Danke.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Wäre es denn nicht denkbar, wenn wir jetzt das Investitionsprogramm vorziehen, dass Sie die Zinsersparnisse dann in den Jahren 2015 und 2016 wieder diesen Rücklagen zuführen könnten? Was passiert denn haushaltsrechtlich, wenn wir jetzt in ein Investitionsvorhaben einsteigen, was notwendig ist, was alle erkennen, und Ihre Prognosen eintreten, dann ist das nur ein Umbuchungsvorgang, aber ändert doch nichts an Ihrer haushaltspolitischen Zielstellung. Oder sehe ich das verkehrt? Da müssen Sie mich bitte aufklären.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes wurde am 20. März 2014 in erster Lesung ohne Aussprache beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Von den im Gesetz vorgesehenen Änderungen sind drei Komplexe betroffen. Das ist zum einen die Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder durch die Streichung der Regelung der Erhebung eines Mindestbetrags der Kirchensteuer und die Abschaffung des sogenannten Reuemonats. Zum Zweiten soll das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisiert und bereits von zum Kapitalertragsteuerabzug Verpflichteten einbehalten und abgeführt werden. Drittens soll schließlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, indem die Regelungen für Ehepartner nun auch für Lebenspartnerschaften gelten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 3. April 2014 und in seiner 77. Sitzung am 15. Mai 2014 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren hierzu durchgeführt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dabei keine Bedenken zum Gesetzentwurf geäußert. Für das Bistum Erfurt, das Bistum DresdenMeißen und das Bistum Fulda hat sich das Katholische Büro Erfurt an der Anhörung beteiligt. Für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsen und das Evangelische Büro in Thüringen hat sich das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland an der Anhörung beteiligt. Die Vertreter beider Kirchen haben dabei keine Einwendungen geltend gemacht. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, die inhaltliche Debatte können wir im Ausschuss weiterführen, ich muss aber noch eine Anmerkung zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfs machen. Bekanntermaßen kämpft die FDP um das Überleben, mit 2 Prozent zurzeit in den Prognosen ist alles zulässig,
und als tolerante Parlamentarier wünschen wir Ihnen weiterhin Erfolg, aber Sie müssen sich fragen, was die geeigneten Mittel sind. Einen Gesetzentwurf drei Monate vor der Landtagswahl einzubringen, wo jeder weiß, dass die parlamentarischen Abläufe hier eine Anhörung erfordern und dergleichen, ist ein Beleg dafür, dass Sie kein Interesse haben, dass sich das Parlament und der Ausschuss hier intensiv mit dieser Sachlage beschäftigen.
Es geht nicht mehr in drei Monaten, dass man einen solchen Gesetzentwurf verantwortungsbewusst auf den Weg bringt. Wir wissen es, Sie hatten zu Beginn der Legislaturperiode schon mal
einen Antrag dazu, jetzt bringen Sie den Gesetzentwurf. Im Laufe der Legislaturperiode hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie wollen jetzt wieder am System „herumdoktern“ und wir sagen es offen und ehrlich, dieses System ist nicht mehr reformierbar. Wir müssen den Mut haben, die Straßenausbaubeiträge als überaltertes Modell der Mitfinanzierung
an kommunalen Investitionen abzuschaffen und zu ersetzen. Da hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie die Bürgerinitiativen aus meiner Sicht einen Vorschlag unterbreitet, der es wert gewesen wäre, diesen intensiv zu diskutieren, nämlich die Infrastrukturabgabe. Es ist eine Leistung von Bürgerinnen und Bürgern, dass sie einen Vorschlag machen, nicht einfach eine Abgabe abzuschaffen, sondern einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen.
Wir sind sehr leichtfertig mit dieser Initiative umgegangen, die Landesregierung hat es beklagt, das Verfassungsgericht hat gesagt, Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande dürfen nicht über Geld abstimmen, ich formuliere es mal vereinfacht, das ist nur Sache des Parlaments. Da muss ich sagen, welches Misstrauen haben Sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie ihnen nicht zutrauen, über Geld Entscheidungen zu treffen. Das war keine Glanzstunde der Arbeit der Landesregierung.
Sehr gern.
Frau Präsidentin, wo waren jetzt die Fragen? Also es waren Aufforderungen zur Kenntnisnahme.
Ja, ich nehme alles zur Kenntnis, was in diesem Haus gesagt wird, unsere Fraktion grundsätzlich, weil als Fraktion, wo der Dogmatismus nicht mehr Gegenstand unseres Handelns ist,
nehmen wir natürlich alles zur Kenntnis und lassen auch alles zu. Herr Hey freut sich schon.
Er kennt uns.
Herr Bergner, hätten Sie mir zugehört, dann hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich in meinen Ausführungen darauf verwiesen habe, dass Sie zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Antrag gestellt hatten, der darauf abzielte, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu lockern. Wir sind aber zu der Entscheidung gekommen, gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, weil man das System nicht mehr reformieren kann. Das war ja die Erwiderung. Das Rechtsgutachten, das Sie erwähnt haben, was die Infrastrukturabgabe betrifft - klar, das ist eine Rechtsposition. Wir leben in einem Rechtsstaat und da wissen wir, da werden Rechtsnormen völlig unterschiedlich interpretiert. Dafür gibt es Anhörungen und dergleichen, um das mit Experten zu beraten. Wir sind aber der Überzeugung, dass es durchaus Alternativen zu den Straßenausbaubeiträgen gibt, und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es diese Form der finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Infrastrukturinvestitionen nur noch in der Bundesrepublik gibt;
in keinem anderen europäischen Mitgliedsland gibt es das. Wir haben in drei Tagen Europawahl und da muss man sagen, die Harmonisierung der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ist auch eine Herausforderung. Wenn keiner der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieses Instrument zur Anwendung bringt, warum hält Deutschland an diesem Instrument, das 1894 in Preußen entwickelt wurde, im 21. Jahrhundert dennoch fest? Das ist die eigentliche Frage.
Aber auch in der Bundesrepublik ist es nicht mehr flächendeckend. Die drei Stadtstaaten haben keine Straßenausbaubeiträge, also Hamburg, Bremen, Berlin. Berlin hat es mal probiert über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die Aufwendungen zur Festsetzung und Beitreibung der Beiträge, also der Verwaltungsaufwand viel höher ist als der fiskalische Ertrag für den Haushalt. Deshalb haben CDU und SPD nach der Regierungsübernahme in Berlin diese Straßenausbaubeiträge wieder abgeschafft. Ich wiederhole noch mal: Es waren CDU und SPD, die haben sie abgeschafft. Offenbar sind die weiter als die CDU und SPD hier in Thüringen.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg hat vor etwa 20 Jahren diese Form der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abgeschafft und meines Wissens gehört auch Baden-Württemberg noch zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Also was hier immer thematisiert wird, dass BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN oder die Linken oder die Bürgerinitiativen hier verfassungswidrige Dinge verlangen, scheitert doch an der Verfassungsrealität oder Gesetzesrealität in den anderen Bundesländern.
Das ist einfach eine Schutzbehauptung. Das wissen wir, Herr Hey lebt davon. Weil die SPD sich nicht inhaltlich positionieren will, sagt er immer „verfassungsrechtliche Bedenken“. Aber was die SPD will, das sagt er dann nicht. Das ist verständlich, es ist schwierig. Ich bin überzeugt, die SPD will die Straßenausbaubeiträge abschaffen, aber ist im Koalitionsvertrag so gefangen mit der CDU, dass es zurzeit nichts wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine letzte Anmerkung, was die Berücksichtigung der finanziellen Leistungskraft der Abgabenschuldner betrifft, was die FDP vorgeschlagen hat. Das gibt es auch in anderen Bundesländern. Aber wir wissen, dass diese Regelung sehr schwierig in der Praxis anzuwenden ist, denn wer definiert denn, ob ein Abgabenschuldner noch finanziell leistungsfähig ist oder nicht? Wenden wir die Sozialgesetzgebung an oder greifen wir auf andere Rechtsnormen zurück? Das bringt wieder große Anwendungsprobleme in den Gemeinden und spricht eher dafür, die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abzuschaffen.
Zur Jagdsteuer, da teilen wir nicht ganz die Position der Grünen, die sagen, wir müssen an jeder Steuer hier festhalten. Wir haben festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Beitreibung der Jagdsteuer die fiskalischen Erträge um ein Vielfaches übersteigt. Mit einer solchen Situation sind wir bereit, auch über die Abschaffung derartiger Steuern und Abgaben nachzudenken, wenn dieser Nachweis erbracht ist. Bei der Jagdsteuer - ich hatte dazu im Vorfeld eine Anfrage gestellt, die Landesregierung hat geantwortet. Da sind in ganz Thüringen um die 20.000 € daraus hervorgekommen.
Sogar nur 18.000 €, danke für die Konkretisierung. Dahinter, weiß ich, standen mindestens 30 Gemeinden. Wenn ich das runterrechne, dann ist es tatsächlich eine Steuer, die fragwürdig ist, sowohl fiskalisch als auch aus Verwaltungsaufwendungen heraus.
Insgesamt sind wir bereit, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Aber noch mal an die Kolleginnen und Kollegen der FDP: Sie werden keine Möglichkeit mehr haben, in der Legislaturperiode noch mal gesetzgeberisch zu agieren. Aber auch außerparlamentarisch können Sie an den Landtag mit Vorschlägen herantreten. Das machen Bürgerinnen und Bürger auch, ist auch wichtig für das Parlament, dass es außerparlamentarische wahrnehmbare Kräfte gibt. Aber für diese Legislaturperiode kommt Ihre parlamentarische Initiative einfach zu spät. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Barth, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass Ihr Gesetz ein Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen darstellt und sich deshalb das Beratungs- und Anhörungsverfahren viel komplizierter gestaltet als unser Gesetzentwurf, der die Gemeinden begünstigt und damit zum Beispiel die Anhörung in einer verkürzten Frist stattfinden kann? Das ist der qualitative Unterschied. Also Ihr Gesetz ist ein Eingriffsgesetz und unser Gesetz ist ein Leistungsgesetz. Würden Sie das bestätigen?
Danke, Herr Präsident.
Bearbeitung von Anträgen zur Behebung von Schäden im Zusammenhang mit dem Hochwasser im Jahr 2013
Nach Kenntnis des Fragestellers verläuft die Bearbeitung von Anträgen zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden wie auch zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat infolge des Hochwassers im Jahr 2013 im Bereich der Stadt Bad Salzungen sehr schleppend. Nur etwa 15 Prozent der von Bürgern eingereichten Anträge seien bislang bearbeitet worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge in welcher finanziellen Höhe wurden bislang zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden wie auch zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat infolge des Hochwassers im Jahr 2013 aus dem Bereich der Stadt Bad Salzungen gestellt?
2. Wie viele Anträge wurden in diesem Zusammenhang in welcher konkreten Höhe bewilligt?
3. Wann ist mit der endgültigen Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu rechnen?
4. Aus welchen Gründen kommt es zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und wie gedenkt die Landesregierung das Verfahren zu beschleunigen?
Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, Sie hatten ausgeführt, von den acht Anträgen, die die Wohngebäude betreffen bzw. Hausrat, ist ein Antrag abgelehnt und ein Antrag noch in Bearbeitung. Können Sie sagen, aus welchem Grund der eine Antrag abgelehnt ist und was bei dem einen Antrag in Bearbeitung die noch zu klärenden Sachverhalte sind?
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, Herr Döring hat hier wieder eine typisch sozialdemokratische Rede gehalten.
Dazu komme ich jetzt. Wir teilen die Situationsbeschreibung, die Herr Döring hier vorgenommen hat. Sie war nämlich realistisch und sehr anschaulich, die können wir voll mittragen und seine Vision über einen neuen Kommunalen Finanzausgleich weist viele Schnittmengen zum Konzept der Linken auf. Aber - jetzt kommt es - es gibt einen wesentlichen
Unterschied zwischen der SPD und den Linken in dieser Frage, dass Sie den Leuten alles versprechen für den Zeitraum nach der Wahl. All Ihre Ankündigungen heute betreffen den Zeitraum nach der Wahl, übrigens auch das, was Herr Dr. Voß sagt oder was Herr Matschie angekündigt hat mit dem Schulinvestitionsprogramm, 250 Mio., alles nach der Wahl. DIE LINKE sagt Nein, wir brauchen ein Signal vor der Wahl,
weil Bürgerinnen und Bürger nur dann noch Vertrauen in diese Landespolitik haben. Sie hören zu viele Versprechen vor der Wahl für den Zeitraum nach der Wahl. Wir können heute ein deutliches Signal auf den Weg bringen, indem zumindest die Koalition über ihren Schatten springt und sagt, wir beraten das in den Ausschüssen weiter, da können all die Anregungen und Hinweise, die hier gekommen sind, zum Beispiel von den Grünen, was Detailregelungen betrifft, beraten werden. Wobei ich noch mal dazu sagen muss, meine Damen und Herren
Immer gern.
Nein. Weiter.
Das kann ich nicht.
Ich will es versuchen, Herr Barth, weil Sie zum Teil immer auf richtige Aspekte hinweisen und die nach außen manchmal einen falschen Eindruck vermitteln können. Sie wissen, eine Haushaltsberatung umfasst einen Gesamthaushalt als Gesamtkomplex. Da ist es immer schwierig, eine einzelne Position herauszulösen. Wir haben Vorschläge innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes macht, was die Finanzsituation der Kommunen insgesamt verbessert, so dass auch ausreichend finanzielle Mittel für Sie als Schulträger zur Verfügung stehen. Insofern war es nicht notwendig, einzelne Anträge, die Sie gemacht haben, dort zu unterstützen, weil wir ein eigenes Gesamtkonzept hatten. Zum jetzigen Zeitpunkt wollte ich auch noch etwas sagen. Der jetzige Zeitpunkt ist bestimmt durch den Finanzminister. Der Finanzminister hat vor wenigen Tagen den Jahresabschluss 2013 vorgelegt, fristgerecht, alles in Ordnung.
Aber wir konnten erst im Ergebnis dieser Jahresrechnung 2013 eine Entscheidung treffen, ob wir entsprechend unserer Konzeption, nämlich dass wir auch den Haushalt nachhaltig sanieren wollen durch einen Schuldenabbau. Den stellen wir überhaupt nicht infrage und den betrachten wir auch als notwendig. Aber Schuldenabbau um jeden Preis, nämlich ohne jegliche weitere Gestaltungsoption, ist kein Wert an sich.
Deshalb brauchen wir eine Doppelstrategie: Schuldenabbau, da haben Sie uns auf Ihrer Seite und das greifen wir doch gar nicht an. Wir verlangen doch von Ihnen gar nicht, dass Sie weniger Schulden abbauen, als Sie vorsehen. Wir haben nur Zweifel, ob es Sinn macht, alle drei Sondervermögen jetzt zu tilgen. Bei zwei Sondervermögen stimmen wir Ihnen zu, das sind „ökologische Altlasten“ und „Wasser/Abwasser“. Aber das dritte Sondervermögen, „Fernwasser“, dort haben wir Zweifel, ob bei dem jetzigen Zinsniveau, 1 Prozent - 0,7 Prozent unterhalb der Inflationsrate - wirklich die Sondertilgung Sinn macht, weil das, was dann Frau Lehmann sagt, Spielräume für den Haushalt zu entwickeln, da nicht eintritt. Das Zinsniveau ist so niedrig, wenn das Zinsniveau unterhalb der Inflationsrate liegt, dass wir durch den Aufwuchs der Baupreise in einem Jahr für das gleiche Geld weniger Investitionsumfang bekommen. Da braucht man überhaupt kein großer Volkswirt oder Betriebswirt zu sein, um das zu erkennen, dass man zur Entscheidung kommt, notwendige Investitionen mache ich beim jetzigen Zinsniveau zum jetzigen Zeitpunkt, weil die Preise viel stärker steigen als die Einsparungen bei den Zinsen, wenn wir jetzt tilgen. Das war unsere Überlegung.
Aber wir halten an Ihrem Konzept fest, Herr Voß, dass wir einen Einstieg in die Entschuldung brauchen. Übrigens ist die Entschuldung auch nicht irgendwie entstanden. Die Verschuldung hat nur eine Partei zu vertreten in diesem Haus und die heißt CDU, bums.
So, das ist halt so und die Klarstellung ist richtig „Verschuldung“. Dazu kann man sich doch bekennen. Aber jetzt tun Sie doch nicht so, als wenn Sie die Partei sind, die dieses Land vor dem finanziellen Ruin retten will. Sie haben es erst in die Lage versetzt, wo wir jetzt sind.
Nein, die alten Römer waren es. Die Römer waren es, Herr Mohring,
Und der Hermann im Jahre 9 nach der Zeitrechnung, weil der die Römer gestoppt hat im Teutoburger Wald, sonst wären die nach Thüringen gekommen und hätten alle Straßen schon damals gebaut. Also das kann man doch auch diskutieren. Das hilft uns doch nicht weiter. Aber wie lange wollen Sie denn noch verweisen auf die DDR und die Altlasten?! Und wir sagen doch gar nicht, dass die Verschuldung von 16 Mrd. € alles sinnlos verpulvertes Geld war. Aber Sie müssen einfach dazu stehen und können jetzt nicht so tun, als standen Sie immer für die Entschuldung.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, der jetzige Zeitpunkt hat nur bedingt etwas mit den Wahlen zu tun, sondern ist durch den Finanzminister bestimmt.
Und andererseits wollen wir vor den Wahlen ein deutliches Signal, dass wir nicht nur alle Wahlversprechen machen, sondern dass wir reagieren.
Jetzt wurde wieder etwas zu der Finanzlage der Kommunen gesagt. Frau Lehmann, da wurde von meinem Kollegen Kubitzki eine Bewertung schon vorgenommen. Ich will Ihnen einmal andere Zahlen benennen. Im Jahr 2013 hatte jede zehnte Gemeinde in Thüringen gar keinen Haushalt. Die waren also nicht einmal in der Lage, einen Haushalt aufzustellen und zu beschließen, jede zehnte. Dann sagte Herr Voß immer noch, statistisch betrachtet ist das eine Minderheit. Das stimmt, statistisch betrachtet, aber jede zehnte Gemeinde, dann ist es
also kein punktuelles Problem mehr, sondern ein flächendeckendes Problem. Ich habe wieder einmal eine Anfrage an die Landesregierung gestellt und die Landesregierung hat mir vergangene Woche mitgeteilt, dass zum 31.03. 400 Gemeinden immer noch keinen Haushalt 2014 haben. Das ist jede zweite Gemeinde. Die Haushalte hätten aber zum 30.11.2013 schon verabschiedet werden müssen. Und dass die keinen Haushalt haben, liegt nicht daran, dass die Bürgermeister faul sind oder die Gemeinderäte keine Zeit zum Tagen haben, sondern sie bekommen einfach keinen Haushaltsentwurf hin. Sie bekommen keinen Haushaltsentwurf hin, obwohl alle Investitionen zusammengestrichen werden, alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand kommen und sonst etwas. Trotz neuem KFA, trotz Hilfspaket bekommt jede zweite Gemeinde gegenwärtig nicht fristgemäß einen Haushalt zustande. Und das muss uns doch mindestens einmal zum Nachdenken bringen. Da können Sie nicht die Welt schönschreiben und können sagen, 81 Mio. € Überschuss. Ja, aber zu welchem Preis? Zu einem hohen Preis des Investitionsstaus.
Die Gemeinden investieren noch 500 Mio. im Jahr. Das Deutsche Institut für Urbanistik - das ist das wissenschaftliche Institut des Deutschen Städtetags, nicht der Linken - hat den jährlichen Investitionsbedarf für die Thüringer Gemeinden und Landkreise mit 1,5 Mrd. definiert. 1,5 Mrd. müssten die Gemeinden und die Landkreise in Thüringen investieren, um die kommunale Infrastruktur zu erhalten und die noch vorhandenen Infrastrukturlücken zu schließen. Und jetzt investieren wir 500 Mio., das heißt ein Drittel. Es entsteht ein neuer Investitionsstau. Den können wir ja einmal machen. Und jetzt, Herr Mohring, kommt es. Ich bin privilegiert, ich habe in zwei Systemen Kommunalpolitik machen dürfen. Ich weiß, was es heißt, wenn ich über Jahre und Jahrzehnte nicht ausreichend in Infrastruktur investiere. Irgendwann bricht sie zusammen. In der Situation werden wir jetzt auch wieder stehen. Ich war mit Herrn Bodo Ramelow in Gotha im Ernestinum Gymnasium, also einem historischen in der Stadtmitte, und das ist zum Teil gesperrt. Das ist doch blamabel für den Freistaat, dass selbst in einer Stadt wie Gotha ein Gymnasium mit Tradition gesperrt ist. Und wir verkünden alles, da werden historische Gebäude mit Millionenaufwand saniert, das Schloss, die Bibliothek, sehr gelungen, weil es ein prägendes Gebäude ist. Und auf der anderen Seite, weil der Landkreis zuständig ist, ist nicht einmal für dieses Gymnasium zeitnah Geld für die Sanierung da.
Landrat Gießmann, CDU, aber das will ich einmal vom Parteibuch unabhängig machen. Das Problem
haben wir in allen Landkreisen, egal, wer dort Landrat ist. Aber wenn Sie dann immer noch die Welt schönschreiben und sagen, die haben doch einen Überschuss und die können doch sozusagen investieren, wie sie wollen - das Leben schreibt eine andere Sprache, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also von daher sagen wir, wir brauchen jetzt dieses deutliche Signal. Im Übrigen, im europaweiten Vergleich, also innerhalb der Europäischen Union, gibt die Bundesrepublik gemessen am Bruttoinlandsprodukt viel zu wenig für Bildung aus. Das liegt auch an dem Investitionsstau in den Schulen. Da geht es nicht nur um Bildung, also insgesamt, also was die Inhalte betrifft. Sondern wir haben auch zu wenig Investitionen und dafür sind die Schulträger zuständig. Insofern hilft es auch nicht, wenn Frau Lehmann immer wieder sagt, einige Landkreise erfüllen ihre Verpflichtungen, andere nicht. Da verweise ich darauf, jeder Haushalt eines Landkreises wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde gewürdigt und genehmigt. Da muss die Aufsichtsbehörde frühzeitig eingreifen und muss sagen: Ihr geht nicht ordnungsgemäß mit den Geldern um oder erfüllt eure Aufgaben als Schulträger nicht. Aber wenn das das Landesverwaltungsamt nicht macht, ist zumindest das Land in einer Mitverantwortung. Und wir brauchen jetzt eine Lösung, es nutzt nichts, dass wir jetzt die Schuld hin- und herschieben, sondern es geht um Schülerinnen und Schüler, die Lernbedingungen brauchen, und zu den Lernbedingungen gehören auch Schulgebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand. Ich wiederhole es noch mal, es ist keine Forderung der Linken, die wir hier stellen. Der Gemeinde- und Städtebund macht darauf aufmerksam. Der Bildungsminister hat hier Zahlen genannt. Die SPD hat erst gestern wieder eine Resolution verabschiedet. SPD-Oberbürgermeister, Landräte, Kommunalpolitiker, die auf dieses Problem hingewiesen haben, und selbst der Finanzminister hat doch eingestanden, dass wir mehr Investitionen in Schulen brauchen. Aber er will es erst ab 2015 und wir wollen es schon ab diesem Jahr. Wenn wir uns dort einig sind, das steht doch in der Begründung. Klar haben wir das sarkastisch überspitzt in der Begründung zum Gesetzentwurf, indem wir gesagt haben, wir sind uns alle einig. Wir sind uns alle eigentlich einig, dass wir mehr Investitionen in Schulen brauchen. Strittig ist nur, zu welchem Zeitpunkt. Da sagen wir, vor der Wahl, und Sie sagen, nach der Wahl. Jetzt kann der Wähler entscheiden, wer ist der Gute und der Böse und das fällt nicht schwer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal etwas zur Nachhaltigkeit, was Frau Lehmann hier angesprochen hat. Frau Lehmann hat die These aufgestellt, wir würden wieder nach dem Gießkannenprinzip Geld verteilen und manche Investitionen wären nicht nachhaltig. Zunächst, was das Gießkannenprinzip betrifft: Frau Lehmann, wir haben einen 20-prozentigen Eigenanteil vorgesehen. Ich
bin davon überzeugt, ich sitze selbst in einem Kreistag, bei einem 20-prozentigen Eigenanteil überlegt sich jeder Schulträger, wo er investiert. Denn 20 Prozent Eigenanteil ist schon eine Größenordnung, da gibt man das Geld nicht einfach so aus. Was die Nachhaltigkeit betrifft, das zeugt von einem hohen Misstrauen, das Sie in die kommunalen Entscheidungsträger haben. Sie unterstellen nämlich, dass die einfach erst mal investieren und dann die Schulen schließen. Da sollten Sie mal ein höheres Vertrauen haben und dürfen nicht von sich auf andere schließen. Vielleicht ist das Ihre Herangehensweise als Kreistagsmitglied. Aber in den meisten Kreistagen und in den Stadträten der kreisfreien Städte läuft es anders. Da wird sehr gründlich überlegt, in welche Schulstandorte man investiert. Im Regelfall in die Standorte, die dauerhaft bleiben. Wir haben da ein höheres Maß an Vertrauen in die kommunalen Akteure und insofern sehen wir es nicht als Problem und durch den 20-prozentigen Anteil haben wir auch sichergestellt, dass die Gemeinden und die Landkreise sorgsam damit umgehen.
Eine letzte Bemerkung. Unser Gesetzentwurf stellt nur eine Übergangslösung dar für 2014/2015, nicht mehr und nicht weniger. Wir sehen auch die Notwendigkeit, den Finanzausgleich insgesamt noch mal auf den Prüfstand zu stellen. Wobei ich es noch mal betone, Herr Finanzminister, Ihre Ansätze sind durchaus richtig und sie sind im Vergleich zu dem, was wir früher hatten, wirklich ein Fortschritt. Aber Sie führen es nicht konsequent weiter. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, also Frau Holbe hat hier mit einer Leidenschaft zu diesem Thema gesprochen,
ich hatte zu kämpfen und das soll was heißen, denn mich interessiert das Thema, aber es spricht auch dafür, in welcher Qualität die Landesregierung hier eine Große Anfrage einer Fraktion beantwortet hat. Dazu will ich etwas sagen und dann zu einigen Anmerkungen in der Debatte. In vielen Antworten verweist die Landesregierung darauf, dass hier keine Angaben vorliegen. Das ist insofern entscheidend, weil ich ohne Informationen meine Konzepte nicht zielgenau und zielorientiert ausgestalten kann. Ganz bewusst ist definiert, dass die Landesregierung für die Beantwortung einer solchen Großen Anfrage sechs Monate Zeit hat. Das heißt, wenn es tatsächlich so ist, dass die Landesregierung über einzelne Dinge keine Angaben vorrätig hat, dann ist ein Zeitraum von sechs Monaten durchaus geeignet, diese Informationen mit einem vertretbaren Aufwand beizuziehen. Sie können sich sicher sein zumindest ist das in unserer Fraktion so, egal ob bei Mündlichen, Kleinen oder Großen Anfragen, wir recherchieren vorher und wir haben bei manchen Anfragen wahrscheinlich mehr Informationen als Sie.
Wir verfügen aber nicht über einen Apparat wie Sie.
Von daher spricht diese Antwort auch darüber, welchen Umgang Sie mit dem Parlament hier pflegen. Offenbar nehmen Sie das alles nicht so ernst. Dagegen verwahren wir uns.
Meine Damen und Herren, es ist auch für den Außenstehenden lektüreunfreundlich, wenn in einigen Antworten nur Quellenverweise auf Antworten auf Kleine Anfragen mit Drucksachennummern erfolgen. Eigentlich muss eine Antwort auf so eine Große Anfrage so formuliert sein, dass ein Außenstehender das auch nachvollziehen kann.
Zusammenfassend möchte ich vorweg formulieren und zur Einschätzung kommen: Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist ein Zeugnis für den Stillstand in zentralen kommunalpolitischen Fragen, insbesondere was die Entwicklung des Kommunalrechts betrifft, aber auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Und in Fragen
der Funktional- und Verwaltungsreform, da bin ich insbesondere Frau Holbe dankbar, dass sie hier deutlich formuliert hat, welche Ziele die CDU hier verfolgt, nämlich alles so zu belassen, wie es derzeit ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat gefragt, warum wir diese Große Anfrage zu diesem Zeitpunkt gestellt haben. Herr Hey, Sie haben ein bisschen Ihre Fähigkeiten kleingeredet. Es wäre ein Armutszeugnis für Sie, wenn Sie zunächst mich hören müssen, um selbst zu wissen, was Sie sagen wollen.
Sie sind sicherlich in der Lage, sich selbst ein Urteil zu bilden. Aber Sie haben sich ja noch 2 Minuten aufgehoben. Ob das langt, sich dann noch mal mit meinen Aussagen auseinanderzusetzen, da habe ich also eher Zweifel, sondern Sie haben diszipliniert, wie man Sie kennt, hier einen Auftrag für Ihre Fraktion abgearbeitet, haben sich wie immer unwohl gefühlt, weil Sie im Rahmen der Koalition Positionen vertreten müssen, von deren Richtigkeit Sie selbst nicht überzeugt sind. Da kann ich schon ein wenig mitfühlen.
Der eigentliche Anlass hat mehrere Säulen. Wir begehen in diesem Jahr 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung. Das hat in der Öffentlichkeit noch nicht so eine große Rolle gespielt. Aber 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung bietet sich natürlich an, um einen Blick auf eine Bilanz zu werfen und auch auf einige Aspekte der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Kommunalrechts hinzuweisen. Und jede Frage - wissen Sie ja - ist auch eine Thematisierung von Problemlagen in der Öffentlichkeit. Damit können Sie natürlich aus den Fragen auch erkennen, wo für uns die Entwicklung hingehen muss. Wir haben parallel ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht unter dem Arbeitstitel „Demokratisierung der Kommunalpolitik“ und daraus können Sie entnehmen, in welche Richtung wir das Kommunalrecht entwickelt haben wollen. Der Gesetzentwurf liegt zurzeit im Innenausschuss. Bedauerlicherweise haben CDU und SPD nicht den Mut, eine mündliche Anhörung zu ermöglichen; es wird nur eine schriftliche Anhörung geben. Aber gerade bei so einem Komplex wie die Kommunalpolitik bietet es sich an, mit den Anzuhörenden in einen Dialog zu treten. Das geht nur im Rahmen einer mündlichen Anhörung und einer öffentlichen Anhörung und nicht im Rahmen einer schriftlichen Anhörung. Also da hätte ich mir gerade auch wieder von der SPD etwas mehr Mut gewünscht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich hat unsere Große Anfrage auch etwas mit den bevorstehenden Kommunalwahlen zu tun, weil auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und alle die Kandidaten, die wir jetzt haben,
durchaus ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wie denkt diese Landesregierung über die Verfasstheit der Kommunen und wo sieht sie Defizite, weil man aus den Defiziten heraus ableiten kann, was sich möglicherweise in den nächsten Monaten und Jahren noch mal in der Debatte befindet und wo dann entsprechend eine Anpassung des Kommunalrechts, des Systems der Kommunalfinanzen und auch der Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern, also wo da Veränderungen vorgenommen werden sollten.
Frau Holbe hat hier wieder das Gespenst an die Wand gemalt, die Linke will anonymisierte Großstrukturen bei den Gemeinden. Mit dem Vorwurf müssen wir leben. Aber wie Frau Holbe heute auf die Aussage kommt, dass die Linke angeblich Gemeinden mit 12.000 Einwohnern fordert, das wird ihr Geheimnis bleiben. Da hat sie die Autorenschaft wahrscheinlich verwechselt, weil die 12.000 in dem Bericht der Expertenkommission als mögliche Größe benannt worden sind.
Ich möchte das nur richtigstellen auch für die Öffentlichkeit. Die Fraktion DIE LINKE hat formuliert, wir haben eine Orientierungsgröße von 5.000 Einwohnern für eine Gemeinde, wobei wir noch nicht am Ende sind, ob das heute 5.000 sein sollen oder im Jahr 2030. Wenn ich im Jahr 2030 eine Orientierungsgröße von 5.000 haben will, da brauche ich heute 6.500 bis 7.000. Und Orientierungsgröße heißt für uns flexibel. Wenn eine abundante Gemeinde, die also keinerlei Landeszuweisung bekommt, mit weniger als 5.000 Einwohnern eine so günstige Finanzausstattung hat, dann gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die in irgendeiner Art und Weise zwangsweise neu zu ordnen, weil die das Land nicht belasten. Im Gegenteil, die abundanten Gemeinden bezahlen die sogenannte Reichensteuer, damit funktioniert auch Solidarität in umgekehrter Richtung. Doch dort werden wir nicht eingreifen. Deswegen, eine flexibilisierte Größe, und auch, was die Verwaltungsgemeinschaften betrifft, möchte ich noch einmal sagen, wir wollen ab 2019 die Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell. Aber Auslaufmodell heißt, überall dort, wo Bürgerinnen und Bürger mit dieser Struktur einverstanden sind, soll sie beibehalten werden. Aber wir haben viele Hinweise, dass in einem Teil der Verwaltungsgemeinschaften „Sand im Getriebe“ ist, dass das Verhältnis zwischen Verwaltungsgemeinschaften und Mitgliedsgemeinden nicht mehr in dem Maße funktioniert wie vor Jahren. Deshalb sagen wir, Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell. Aber nicht in einer Schaltsekunde werden alle Verwaltungsgemeinschaften in eine Einheitsge
meinde umgewandelt, sondern es bleibt ein flexibler Übergang. Wenn Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids sagen, wir sind mit der Verwaltungsgemeinschaft und deren Arbeit einverstanden, dann sollten wir uns als Gesetzgeber auch zurückhalten und dort keine Strukturveränderung nur vom Grundsatz her vornehmen.
Meine Damen und Herren, Frau Holbe und auch Kolleginnen und Kollegen in der CDU, auch wir sind für die Freiwilligkeit bei der Gemeindeneugliederung. Aber Freiwilligkeit setzt eine klare Zielorientierung voraus. Und das fehlt. Und Herr Adams hat gesagt, die Kommunalordnung würde da zurzeit etwas sehr schwammig sein, was die Zielvorgaben betrifft. Das ist bedauerlicherweise nicht so. Die Vorgaben der Kommunalordnung sind eineindeutig. Und viele Gemeinden nutzen das. Nur, wir wissen, sie sind nicht mehr zeitgemäß. Das ist das Problem. Wir haben eine eindeutige Regelung in der Kommunalordnung, 3.000 Einwohner, ab der Grenze kann ein hauptamtlicher Bürgermeister aktiv sein und diese Gemeinde muss keiner Verwaltungsgemeinschaft mehr angehören. Für die Verwaltungsgemeinschaften haben wir überhaupt keine Mindestgröße mehr. Das führt dazu, dass ein Teil der Verwaltungsgemeinschaften sogar unter der früheren Mindestgröße von 5.000 abgerutscht ist. Da müssen wir noch einmal sagen, uns geht es um Leistungsfähigkeit. Und wenn hier dann thematisiert wird, dass Gemeindegröße und Grad der demokratischen Ausgestaltung in einem kausalen Zusammenhang stehen, dann haben wir andere Erfahrungen, denn demokratische Mitgestaltung setzt auch Leistungskraft der Gemeinde voraus. Wir haben mit Blick jetzt auf den Sonntag eine Entwicklung, die sollte uns alle nachdenklich machen. In über 200 Gemeinden findet eine Mehrheitswahl statt, weil entweder, das sind 14 Gemeinden, gar kein Wahlvorschlag da ist oder nur noch ein Wahlvorschlag. Aber was ist das für eine Art von Demokratie, wenn ich keine Auswahl mehr habe, außer wieder Ja oder Nein. Das hatten wir schon einmal. Das heißt, das hat etwas mit Leistungsfähigkeit zu tun. Und ich erlebe immer wieder, dass mir Bürgerinnen und Bürger, die wir ansprechen, „mach mit in der Kommune“ sagen, ich habe doch über nichts mehr zu entscheiden. Und wenn ich über nichts mehr zu entscheiden habe, was soll ich denn da mitmachen? Das heißt, wir haben auch eine Verantwortung, die Gemeinden in eine Lage zu versetzen, dass Entscheidungen wirklich getroffen werden können. Und dort, wo Entscheidungskorridore da sind, da machen auch Menschen mit. Das ist meine und auch unsere Überzeugung. Deswegen hat Gemeindestruktur auch etwas mit der weiteren Ausgestaltung von kommunaler Demokratie zu tun. 600 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern in Thüringen, das ist dauerhaft auch ein demokratisches Problem, nicht nur ein Problem der Leistungsfähigkeit. Und wenn wir die Gemeinden für
die Herausforderungen fit machen wollen, dann geht das nicht in dieser Struktur, wo ich maximal 1.000 Einwohner habe und zwei Drittel der Gemeinden in dieser Gemeindegröße sind.
Meine Damen und Herren, Frau Holbe hat auch gesagt, die Steuereinnahmen der Gemeinden sind gestiegen. Das ist richtig. Aber wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunale Steuerquote in Thüringen immer noch unter 25 Prozent liegt. Also nicht einmal ein Viertel der Ausgaben der Gemeinden können sie durch eigene Steuereinnahmen abdecken. Damit sind wir Schlusslicht in den Flächenländern, Schlusslicht. Die sind zwar gestiegen, aber im Vergleich zu den Aufgaben und im Vergleich zu anderen Bundesländern bleiben wir zurück. Und deswegen müssen wir ein hohes Interesse haben, dass die Steuerkraft der Gemeinden steigt, weil die Steuerstärke die Gemeinden sind. Um so weniger müssen wir über den Finanzausgleich entsprechend ausgleichend wirken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und jedes Hilfspaket, das wir auf den Weg bringen, ist auch klar, ist ein Eingeständnis, dass das eigentliche System des Ausgleichs, des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs, versagt oder Schwächen hat. Deswegen kann es keine Dauerlösung sein, dass wir immer wieder Hilfspakete auf den Weg bringen, sondern das kann einmal in einer Ausnahmesituation sein, als Übergang. Und das haben wir gesagt, wir halten deshalb eine Veränderung des Finanzausgleichsgesetzes für unabdingbar.
Meine Damen und Herren, auch der Vergleich der Investitionsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern ist zumindest problematisch, weil ich den Aufgaben- und Zuständigkeitskatalog der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen muss. Der ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Der Finanzminister wird das wissen, weil er in verschiedenen Bundesländern tätig war. Er ist unterschiedlich ausgeprägt. Zum Beispiel ist es in den Bundesländern völlig unterschiedlich, was die Größenordnung der Gemeindestraßen betrifft. Wir haben Bundesländer, da sind die Gemeindestraßen von den laufenden Kilometern her viel geringer pro Einwohner als beispielsweise in Thüringen. Da ist klar, wenn ich den Gemeinden mehr Einrichtungen zur Bewirtschaftung übertrage, dass sie dann mehr Mittel für Investitionen benötigen. Insofern kann der bloße Vergleich der Investitionsquote ein Zerrbild erzeugen und ist nicht sachgerecht, sondern ich muss den Aufgabenkatalog daneben legen und nur dann kann ich eine objektive Bewertung vornehmen. Deswegen halten wir das für nicht ganz sachgerecht, wenn das hier so gemacht wird, dass man einfach die Pro-Kopf-Investitionsquoten entsprechend vergleicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zum Kulturlastenausgleich. Der wurde von mehreren Rednern als gut benannt, machen
wir auch. Wir müssen aber auf Folgendes aufpassen: Wir haben Informationen aus einigen Städten, die den Kulturlastenausgleich bekommen, zum Beispiel aus Arnstadt, da bin ich selbst Stadtrat, dass die dortigen Stadtverwaltungen den Kulturlastenausgleich zum Anlass nehmen, ihre eigenen Kulturausgaben genau um diesen Betrag zu kürzen, der aus dem Kulturlastenausgleich zufließt. Damit haben wir für die Kultur vor Ort überhaupt nichts gekonnt. Das heißt, wir brauchen dann eine Regelung, wenn wir den Gemeinden zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, dass zumindest ein Teil dieser zusätzlichen Mittel tatsächlich in die Kulturstruktur fließt, weil wir sonst, wie gesagt, für die Kultur vor Ort überhaupt nichts getan haben. Da bitte ich insbesondere die Landesregierung, dort noch mal zu schauen, ob nicht bei den Nebenbestimmungen eine Klausel hineinkommt, dass die Gemeinden verpflichtet werden, einen Teil dieser Ausgaben dem Kulturbereich zuzuführen und nicht das zum Anlass zu nehmen, die eigenen gemeindlichen Ausgaben zu reduzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden ist schon etwas gesagt worden. Wir begrüßen, dass es verstärkt Kommunalisierungsprojekte gibt. Es wurde mit E.ON eines der großen genannt, nicht ganz unumstritten, immer noch auch mit einer ganzen Reihe von Problemen behaftet, aber von der Tendenz her richtig. Wir halten aber auch im Bereich des Kommunalrechts nach wie vor Veränderungen für notwendig, insbesondere was die demokratische Steuerung und Transparenz betrifft. Viele Gemeinden nutzen kommunale Unternehmen, um in das Privatrecht zu flüchten und damit öffentlichrechtliche Vorgaben, was demokratische Steuerung und Kontrolle betrifft, zu umgehen. Das geht bis hin, dass dann die Kalkulation von Gebühren und Entgelt nicht mehr transparent geschieht. Wir müssen unbedingt absichern, dass das nicht mehr auftritt.
Ein letzter Bereich, auf den ich noch eingehen möchte, ist der Bereich Kommunalabgaben, den wir abgefragt haben. Das hat jetzt hier in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt. Wir haben gefragt, wie die neuen Regelungen bei den Straßenausbaubeiträgen zur Wirkung kommen. Hochgelobt im Jahr 2011: Den Gemeinden wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. In der Stadt Jena gibt es eine interessante Diskussion. Die sagen, der Verwaltungsaufwand ist so hoch, das „frisst“ de facto die Einnahmen auf, zum Schluss bleibt nichts übrig, und haben sich an das Landesverwaltungsamt gewandt und die haben gesagt: Ist nicht, Gesetzesvorgabe, ihr müsst Straßenausbaubeiträge erheben, nach der Devise „Koste es, was es wolle“. Wir haben das jetzt zum Thema gemacht und haben zur Antwort bekommen, es gibt in Thü
ringen nicht eine Gemeinde, die die Ausnahmeregelung im Kommunalabgabengesetz überhaupt zur Anwendung bringen kann. Das heißt, alle Gemeinden in Thüringen müssen Straßenausbaubeiträge erheben. Was 2011 groß angekündigt wurde, dass Gemeinden jetzt ein höheres Entscheidungsermessen bekommen, läuft in der kommunalen Praxis vollkommen ins Leere. Das haben wir befürchtet. Jetzt haben wir die Bestätigung und deshalb wird auch dieser Bereich, Straßenausbaubeiträge, sicherlich in der 6. Legislatur des Thüringer Landtags wieder breiten Raum einnehmen, weil wir endgültig dort eine Lösung schaffen müssen. Die kann nur darin bestehen, das System zu überwinden. Aber das haben wir heute schon an anderer Stelle thematisiert, deswegen will ich das nicht wiederholen. Danke.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, bis wann sind denn die Vertragverhandlungen beendet?
Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär, inwieweit ist bei der Bewilligung von 2014 der Umstand zu berücksichtigen, dass einige Städte, die für 2013 in den Genuss dieser Mittel gekommen sind, diese Mittel dahin gehend verwendet haben, dass der städtische Zuschuss für die Kulturarbeit in gleicher Höhe reduziert wurde, also damit insofern für Kultur keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung standen? Ist das mit der Richtlinie abgedeckt oder ist es so gedacht gewesen, dass über den Kulturlastenausgleich zusätzliche Kulturausgaben zu finanzieren gewesen wären?
Danke, Herr Präsident.
Warum ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes immer noch nicht besetzt?
Seit Sommer 2012 ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes nicht besetzt. Im März 2013 kündigte der Staatssekretär im Thüringer Innenministerium, Bernhard Rieder, im Landtag an, dass mit einer Entscheidung in den nächsten drei Monaten zu rechnen ist. Im Juli 2013 war das Thema Gegenstand einer Befassung im Innenausschuss. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes weiterhin nicht besetzt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes immer noch nicht besetzt?
2. Ist - wie von Innenminister Jörg Geibert angekündigt - noch in dieser Legislaturperiode mit einer Besetzung des Postens zu rechnen und wenn ja, wann?
3. Welche Folgen auf die Handlungsfähigkeit des Landesverwaltungsamtes ergeben sich aus Sicht der Landesregierung durch die Nichtbesetzung des Postens des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes?
4. Finanzielle Mittel in welcher Höhe konnten seit dem Sommer 2012 durch die Nichtbesetzung des Postens des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes eingespart werden?
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär. Wenn jetzt also der Vizepräsident das Amt leitet, und das seit fast zwei Jahren, wer nimmt denn jetzt die Aufgaben des Vizepräsidenten wahr?
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär. Ist es denn nicht vorstellbar, wenn es zwei Jahre auch ohne Präsident geht und nur mit dem Vizepräsidenten, dass man einen der beiden Dienstposten auch einsparen kann?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, es wurde schon zu Recht gesagt, dass wir heute sicherlich einen der umfassendsten Gesetzentwürfe diskutieren. Vielen Dank für die Bewertungen, vielen Dank auch für die bisherigen Anregungen. Es sind genau die Punkte, die wir auch sehr intensiv, auch kontrovers diskutiert haben. Wir haben nach Kompromissen gerungen. Herr Hey hat gefragt: „Wann ist Ihnen das eingefallen?“ Wir haben mit der Diskussion gleich nach der Landtagswahl 2009 begonnen. Es gab einen separaten Parteitag dazu, das war 2012. Der jetzige Zeitpunkt ist bewusst gewählt, weil in wenigen Wochen und Monaten eine neue Legislatur, auch auf der kommunalen Ebene, beginnt. Wir unterbreiten mit diesem Gesetzentwurf ein Angebot an die kommunalen Akteure, was die Fortentwicklung des Kommunalrechts betrifft.
Es ist also nicht ein zufälliger Zeitpunkt, sondern ein bewusst gewählter Zeitpunkt. Hinzu kommt: Wir haben am 1. Juli 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung und das ist ein wichtiges Jubiläum. Das Kommunalrecht hat viel Bedeutung auf Landesebene, es ist eines der wenigen Rechtsgebiete, wo das Land im Rahmen des Föderalismus noch eine fast ausschließliche Zuständigkeit trägt. Ich bin auch Frau Holbe dankbar, dass sie hier angesprochen hat, dass das Kommunalrecht einer ständigen Entwicklung unterliegt. Insofern möchte ich noch einmal betonen, wir stellen das jetzige Konstrukt der Thüringer Kommunalordnung überhaupt nicht infrage. Wir behalten die Grundzüge des sogenannten
süddeutschen Ratsmodells bei, nämlich mit einer starken Stellung des Bürgermeisters und Landrats und mit der Tatsache, dass die beiden Gemeindeorgane, nämlich die Gemeindevertretung und der Bürgermeister, die Gemeinde gemeinsam verwalten. Das stellen wir nicht infrage. Wir sind aber davon überzeugt, dass wir im Verhältnis Bürgerschaft zur Gemeinde, im Verhältnis Gemeinderat - Bürgermeister, im Verhältnis kommunale Gemeinschaftsarbeit und im Verhältnis Kommune zum Land auf neue Herausforderungen als Gesetzgeber eine Antwort geben müssen. Das versuchen wir und hier unterbreiten wir ein Angebot. Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss und auch auf die Anregungen, auch auf Änderungen, die aus den anderen Fraktionen kommen, denn zum Schluss wollen wir an die kommunalen Akteure ein Angebot machen. Herr Adams hat zu Recht darauf verwiesen, nicht von ungefähr wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich dem Ehrenamt stellen. Es hat aber auch etwas mit den Grenzen im Kommunalrecht zu tun. Darauf gehe ich nachher noch in den einzelnen Punkten ein, weil das Kommunalrecht, insbesondere was die Minderheitenrechte betrifft, tatsächlich entwicklungsbedürftig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kommunalrecht ist ein sogenanntes positives Recht, das heißt, wir definieren nur Gebote als Mindestausstattung und wir formulieren Verbote. Alles andere überlassen wir den Gemeinden, wie sie es ausgestalten. Auch diesen Grundsatz behalten wir bei. Insofern läuft also hier der eine oder andere Hinweis darauf, dass wir möglicherweise die Rechte von Bürgermeistern, Landräten oder die Rechte des Gemeinderates zu sehr beschneiden, aus unserer Sicht ins Leere. Es ist vielmehr eine Fortentwicklung, weil sich Bedürfnisse einfach weiterentwickeln.
Ich will Ihnen das an dem Beispiel der Sitzung der Ausschüsse verdeutlichen. Die kommunalen Ausschüsse, soweit sie vorberaten sind, tagen nicht öffentlich. Es gibt aber ein hohes Bedürfnis bei der Bevölkerung, schon frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. Das beginnt immer mit Information und Transparenz. Insofern schlagen wir vor, dass die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Das schließt nicht aus, dass in einzelnen Punkten, bei Personalentscheidungen, wenn es um Rechte Dritter geht, die Nichtöffentlichkeit hergestellt wird, aber wir kehren den Grundsatz um. Jetzt heißt der Grundsatz Nichtöffentlichkeit und wir wollen die Öffentlichkeit.
Das schränkt aber doch nicht die Rechte des Gemeinderats oder des Bürgermeisters ein, sondern wir sind überzeugt, es ist ein Zugewinn, es ist ein Zugewinn für alle Beteiligten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung geht es nur darum, einige Punkte zu benennen, weil die Fachberatung dann im Ausschuss stattfindet. Ich beantrage schon mal für unsere Fraktion, Frau Präsidentin, die Überweisung an den Innenausschuss. Dinge, die wir aufgreifen, sind nicht ausschließlich Forderungen der Linken, insbesondere was das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Gemeinde betrifft. Dort haben wir auf den Forderungskatalog der Initiative „Mehr Demokratie“ zurückgegriffen. Herr Hey, nach meinem Kenntnisstand ist die SPD auch Mitglied in diesem Bündnis und trägt auch diesen Forderungskatalog mit, hat aber signalisiert, weil es nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, werden sie jetzt dort nicht selbst tätig. Das schließt aber nicht aus, dass Sie als Partei und als Landesverband sehr wohl auch die Forderungen von „Mehr Demokratie“ mittragen. Insofern ist auch hier der eine oder andere Hinweis, dass wir möglicherweise überziehen, nicht sachgerecht und müsste auch noch einmal innerhalb der SPD diskutiert werden.
Wir erleben in den letzten Monaten eine Zunahme von Aktivitäten, dass Bürgerinnen und Bürger von den Instrumenten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gebrauch machen. Ich darf nur einige nennen, da ging es um eine Grundschule in Stützerbach, um eine Regelschule in Veilsdorf, um die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, im Rahmen einer Bürgerbefragung um die Bebauung des Eichplatzes in Jena, um den Standort des Bauhaus-Museums in Weimar, um die touristische Nutzung der Hohen Geba in der Rhön. Überall laufen Initiativen, wo Bürgerinnen und Bürger mit entscheiden wollen. Aufgrund dieser vielen Initiativen haben wir aber auch zur Kenntnis genommen, dass es eine ganze Reihe von Punkten gibt, die tatsächlich nicht mehr zeitgemäß sind und solche Initiativen behindern. Unsere Aufgabe ist es, diese Initiativen zu befördern. Keine dieser Initiativen hat in irgendeiner Art und Weise zu einer Handlungsunfähigkeit einer Gemeinde geführt. Insofern sollten wir ein hohes Vertrauen in Bürgerinnen und Bürger haben, dass sie sehr behutsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgehen.
Auch die Erfahrungen in anderen Bundesländern belegen, es gibt keinen Missbrauch von direkter Demokratie, weil dort im Rahmen der Transparenz und der Öffentlichkeit ein viel zu hohes gesellschaftspolitisches Potenzial da ist, was diesen Missbrauch ausschließt. Es gibt insbesondere dort Missbrauch, wo keine Transparenz besteht.
Das ist bei direkter Demokratie nie der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt auf einige Dinge eingehen, die in der Debatte
hier eine Rolle gespielt haben, weil Sie - das hatte ich zu Beginn gesagt - auch auf Punkte hingewiesen haben, die wir kontrovers und ausführlich diskutiert haben.
Frau Holbe hat formuliert, die jetzige Kommunalordnung ist praktisch und bürgernah. Ich will an zwei Beispielen belegen, das trifft für viele Regelungen in der Thüringer Kommunalordnung unstrittig zu, aber es gibt einzelne Regelungen - und die haben wir aufgegriffen -, die weder praktisch noch bürgernah sind. Ich sage noch einmal: Was ist an der Nichtöffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen denn bürgernah? Das hat mit Bürgernähe nach meiner Überzeugung nichts zu tun. Oder kommen wir zu einem praktischen Aspekt. Fraktionen dürfen für die Tagesordnung einen Antrag stellen. Der muss auf die Tagesordnung genommen werden. Aber die Fraktionen oder die Antragsteller haben kein Recht, dass der Gemeinderat darüber auch debattiert. Damit läuft natürlich dieses Recht, einen Sachverhalt auf die Tagesordnung zu nehmen, völlig ins Leere, wenn eine Mehrheit die Beratung verweigern kann. Das müssen wir aufgreifen und regeln. Oder die Bildung von Zählgemeinschaften bei Ausschüssen. Gegenwärtig ist es möglich, dass sich Gemeinderäte völlig unabhängig von Fraktionen zur Zählgemeinschaft zusammenschließen, um die Ausschuss-Sitze zu besetzen. Das führt aber zu einer völligen Aushöhlung des Wählerwillens. Jetzt in der neuen Gemeinde Bad Liebenstein, also Altensteiner Oberland, gebildet aus Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, da hat die CDU die Kommunalwahl gewonnen und es hat sich eine Zählgemeinschaft gebildet. Das hat dazu geführt, dass die zweitstärkste Fraktion, das ist zufällig die Linke, nicht in einem Ausschuss mehr vertreten ist, obwohl sie zweitstärkste Fraktion ist.
Da kann man ja klatschen, aber ich weiß nicht, was daran demokratisch, praktisch oder sonst was sein soll. Das müssen wir doch verhindern, dass der Wählerwille in einer solchen Art und Weise tatsächlich unterlaufen wird.
Das hat nichts mit der Linken zu tun. Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf durchlesen, regeln wir viele Dinge für Wählergruppen und kleinere Parteien, da fällt die Linke schon gar nicht mehr drunter. Da könnten wir sagen, das geht uns gar nichts an, wir sind im kommunalen Bereich anders etabliert. Aber es geht um Demokratie. Demokratiemaßstab ist immer, wie eine Mehrheit mit einer Minderheit umgeht.
Aus einer Mehrheit heraus Politik zu machen, das kann jeder, das haben wir auch schon mal gekonnt. Deswegen sagen wir, so, wie wir mit Minderheiten
umgehen, das ist Maßstab der Demokratie. Insofern, Frau Holbe, sind wir der Überzeugung: In einzelnen Punkten muss nachjustiert werden, weil die kommunale Praxis etwas anderes belegt. Im Übrigen, Sie wissen, ich reise viel durch dieses Land und weiß, in vielen Gemeinderäten braucht man gar keine gesetzlichen Regelungen. Dort entscheiden die Leute pragmatisch, vernünftig, das weiß ich auch. Da darf man nicht auf die Kommunalordnung schauen, dort dürfen Bürger mitdiskutieren, obwohl gar kein Rederecht für die Bürgerinnen und Bürger vereinbart ist. Das dürfen die alles. Aber wir müssen eine gesetzliche Regelung immer für den Konfliktfall schaffen. Für den Konfliktfall, nicht immerzu, dass wir wissen, wir wollen alles im Leben regeln. Da bleiben wir bei unserem Grundsatz: Viele Dinge regeln sich in den Gemeinden vernünftigerweise im Rahmen eines Gesetzes, ohne dass man jedes Mal Detaillösungen vorschlagen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Holbe hat dann noch darauf verwiesen, die Beteiligungsrechte sind hinreichend und deshalb keine Veränderung. Das ist ein klares Wort. Wir haben eine andere Auffassung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt auch im Rahmen der anstehenden Landtagswahlen diese unterschiedlichen Auffassungen zugrunde legen, um zu entscheiden, wer soll in diesem Land eine künftige Landesregierung stellen. Da sagen wir: Wir wollen „Mehr Demokratie“ weiter ausgestalten und dabei gar nichts völlig Neues, sondern wir haben viele Dinge aufgegriffen, die in anderen Bundesländern schon gang und gäbe sind.
Es versteht keiner, warum wir es in Thüringen zum Beispiel nicht ermöglichen, dass Bürgerentscheide gemeinsam mit der Kommunalwahl stattfinden können. Wir haben eine Sperrfrist, sechs Wochen vorher, sechs Wochen danach. Das muss einfach weg, weil wir der Überzeugung sind, wenn während einer Kommunalwahl eine inhaltliche Sachfrage zur Entscheidung im Rahmen eines Bürgerentscheides steht, davon profitieren alle, das belebt den politischen Dialog und führt zu einer höheren Wahlbeteiligung und damit zu einer höheren Legitimation der Gewählten.
Deshalb wollen wir das abschaffen. Oder, dass wir sagen - Herr Hey hat das gefragt, was das mit dem Abgabenvorbehalt betrifft. Hier darf ich nur noch mal darauf verweisen: Wir haben jetzt eine Regelung, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids nicht entscheiden können, ob eine Abgabe abgeschafft oder erhoben wird. Sie können aber entscheiden, wie sie erhoben wird. Wir wollen auch das Ob abschaffen und damit eine Regelung herbeiführen, die in Bayern schon seit 1995 gilt. Wir haben festgestellt, dass es in Bayern nicht einen Bürgerentscheid gab, wo sich die Bevölke
rung von einer Abgabe einfach so befreit hat. Das hätten die machen können. Es gab nicht einen Bürgerentscheid zur Abschaffung der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer oder der Hundesteuer oder der Zweitwohnungssteuer. Nein, die Bürgerinnen und Bürger sind sehr verantwortungsbewusst damit umgegangen. Wir haben bewusst gesagt: Wenn im Rahmen einer Initiative eine Abgabe verändert werden soll, muss ein Finanzierungsvorschlag her, um zu verhindern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von Abgaben befreien können.
Ich will das an einem Beispiel machen, weil Herr Hey danach gefragt hat, wie es pragmatisch erfolgen soll. Wir haben im Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die Straßenausbaubeträge als einmalige oder wiederkehrende Beiträge zu erheben. Warum sollen Bürgerinnen und Bürger nicht darüber entscheiden können, ob sie lieber die Form der wiederkehrenden oder der einmaligen haben wollen? Auf die Einnahmesituation der Gemeinde hat das keinen Einfluss, denn dort werden die Aufwendungen nur unterschiedlich verteilt.
Oder: Warum soll denn eine Gemeinde nicht entscheiden können, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und dafür eine Infrastrukturabgabe als aufwandsbezogene Aufwandsteuer zu erheben oder die Grundsteuer beim Hebesatz anzuheben? Auch das wäre nach unserer Ansicht eine spannende Sache.
Gern.
Danke für den Hinweis. Ich hätte konkreter formulieren müssen, was den Hebesatz betrifft. Das ist richtig. Der Mindesthebesatz von 200, darunter dürfen sie nicht gehen. Aber im Rahmen des Hebesat
zes kann eine Gemeinde - damit in Bayern auch Bürgerinnen und Bürger - über die Höhe der Einnahmen entscheiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren. Frau Holbe hat noch gesagt: Durch unseren Gesetzentwurf werden die Rechte des Gemeinderates beschnitten. Da bitte ich Sie, im Ausschuss Beispiele zu benennen, wo unser Gesetzentwurf tatsächlich die Rechte des Gemeinderates unzulässig einschränkt. Sie haben hier kein Beispiel genannt. Wir erkennen das gegenwärtig bei den 93 Einzelregelungen auch nicht.
Die FDP hat sich in Kreativität versucht, was den Titel betrifft. Herr Hey hat gesagt, wir haben eine extra Abteilung in der Fraktion, die Bezeichnungen von Gesetzen kreativ entwickelt.
Das haben wir nicht. Ihr Vorschlag war wenig gelungen.
Aber Sie haben zwei Fragen gestellt, die würde ich Ihnen jetzt gern beantworten. Deswegen hatte ich mich zu einer Zwischenfrage gemeldet. Am Ende Ihrer Rede hätte es aber nicht gepasst, deswegen mache ich das hier. Sie erheben den Vorwurf, in unserem Gesetz stünde die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden. Das ist eine boshafte Interpretation. Das wissen Sie. Deswegen sage ich, in unserem Gesetz steht nichts anderes, außer dass ab dem 01.07.2019 dieses Rechtsinstitut abgeschafft wird. Das heißt, es gibt keine neuen Verwaltungsgemeinschaften, keine neuen erfüllenden Gemeinden, keine Veränderungen. Aber die jetzt bestehenden 93 Verwaltungsgemeinschaften sind von dieser Regelung erst einmal überhaupt nicht berührt.
Nein, da müssen wir eine andere Regelung treffen, das können wir nicht in der Kommunalordnung. Wir können nur in der Kommunalordnung sagen, ab 01.07.2019 wollen wir keine Neubildungen. Was dann mit dem Bestand wird, das müssen wir hier diskutieren und entscheiden. Aber uns vorzuwerfen, wir würden die abschaffen, das ist nicht korrekt. Das wollte ich nur klargestellt haben. Ansonsten, das wissen Sie, bin ich immer bereit, unsere Vorschläge zu verteidigen. Aber ich kann nichts verteidigen, was nicht in unserem Gesetzentwurf steht. Da sage ich Ihnen meine persönliche Meinung, da hätte ich mir eine andere Lösung gewünscht, aber wir haben uns darüber als Kompromiss verständigt, nicht nur in der Fraktion, sondern auch im Gespräch, im Dialog mit den Betroffenen vor Ort, haben bewusst eine lange Übergangszeit
gewählt und gesagt, wir greifen erst einmal nicht in den Bestand ein. Jetzt haben Sie wieder mit Gebietsreform und Bürgernähe und dergleichen argumentiert und man findet keine Leute mehr, die das Ehrenamt anstreben und dergleichen. Wir haben jetzt schon eine völlig unterschiedliche Struktur. Ich hatte schon mal das Beispiel einer Gemeinde, Gerstengrund im Wartburgkreis mit 62 Einwohnern, die selbstständig ist, und der Stadt Erfurt. In der Gemeinde Gerstengrund gibt es sechs Gemeinderäte, das heißt auf 10 Einwohner ein Gemeinderat. In Erfurt kommen auf einen Stadtrat 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Da könnte man einfach schlussfolgern, wenn man die Zahlen nebeneinanderlegt, in Gerstengrund ist die Quelle der Demokratie und Bürgerbeteiligung und in Erfurt sind schon fast diktatorische Verhältnisse. Wie ist aber die Realität? In Gerstengrund wählen alle CDU, nur CDU. Einer hat mal FDP gewählt. Wir haben jetzt die ersten zwei Stimmen bekommen. Das war die letzte Gemeinde, wo die Linke noch nie eine Stimme hatte. Jetzt bei der Bundestagswahl haben wir die ersten zwei Stimmen bekommen.
Da will ich einmal sagen, Gemeindegröße, Demokratieausgestaltung und Bürgerbeteiligung haben miteinander nichts Unmittelbares zu tun. Sie haben natürlich recht, wir müssen darüber reden. Unser Angebot ist, das über den Ausbau der Ortschaftsverfassungen zu regeln. Aber wir müssen darüber reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir - das war ein weiterer Vorwurf der FDP - die Verantwortung, wenn es konkret und schwierig wird, an die Landesregierung abdelegieren, insbesondere was Verfahren betrifft, der Eindruck kann entstehen, aber Sie wissen, ein Gesetz eignet sich nicht zu Detailregelungen. Verfahrensregelungen sind eher in einer Verordnung zu regeln. Sie können Vertrauen in uns haben, wir definieren jetzt Aufgaben für eine Landesregierung, an der wir selbst beteiligt sein können,
wenn die Wählerinnen und Wähler das künftig so wollen. Insofern haben wir uns genau überlegt, ob wir das der Landesregierung zumuten können. Das können wir. Wir haben es unter den Zustimmungsvorbehalt des Landtags gestellt und damit ist der Landtag aus seiner Verantwortung nicht raus.
Was die Straßenausbaubeiträge betrifft und die Einnahmegrundsätze: Wir interpretieren das Thüringer Kommunalabgabengesetz hier anders. Wir sagen, da gibt es ein Ermessen und regeln jetzt nur die Einnahmegrundsätze neu, übrigens in Anlehnung an das Saarland, also auch keine völlig neue Entwicklung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen,
es gibt aber viele Dinge zu diskutieren. In dem Sinne herzlichen Dank dafür, dass alle Fraktionen signalisiert haben, das im Innenausschuss zu ermöglichen. Wir wollen natürlich, dass das Gesetz hier zur Abstimmung gestellt wird und nicht der Diskontinuität unterfällt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der mich kennt, weiß, dass ich gern rede, also insofern...
War ich auch.
Das hat so eine Vorgeschichte: Ich durfte 2004 mal als Berichterstatter im Innenausschuss auftreten und danach gab es die Verständigung, dass ich das nie wieder machen darf, und seitdem war ich es auch nie wieder. Jetzt gibt es immer so eine Verständigung: Der, der nicht im Innenausschuss da ist, macht Berichterstatter, und wenn man dann die Einladung nicht liest - also ich habe einfach gepennt, Entschuldigung dafür. Aber Herr Gentzel hat mir eine Brücke gebaut, auf die hätte ich gehen können und wäre jetzt ein Held oder so, aber das mache ich nicht. Es war einfach kein stiller Protest oder Ähnliches, Ablehnung, sondern einfach ein Versehen
und ich sage noch einmal Entschuldigung. Natürlich darf der Vorsitzende des Innenausschusses einen Vorschlag zur Wiedergutmachung machen
und wenn es ihm Rahmen meiner Möglichkeiten ist, dann will ich das gern tun.
Jetzt zum vorliegenden Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir beschäftigen uns jetzt wieder mit einem Thema, bei dem sich eigentlich fast alle einig sind. Wir wollen keine Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Abgaben
oder Forderungen gegen unsere Gemeinden, Städte und möglicherweise auch Landkreise. Wir streiten uns jetzt, wie kann man das regeln, und wir als Linke sind der Überzeugung, wir brauchen dazu eine gesetzliche Regelung. Diese Regelung gibt es in nahezu allen Bundesländern. In allen Bundesländern ist in der Kommunalverfassung normiert, dass gegenüber Kommunen auch öffentlich-rechtliche Forderungen vollstreckt werden können, und es gibt Schutznormen, dass nämlich immer die Kommunalaufsichten entscheiden, welches Vermögen oder welche Vermögenswerte dafür letztlich infrage kommen. Trotzdem waren alle erschrocken, als im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt gegen einzelne Gemeinden diese Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Abgaben und Forderungen zugelassen hat, weil in der Fachliteratur zumindest darauf verwiesen wurde, und wir gehen mal davon aus, die haben das aufmerksam geprüft, haben also gesagt, so etwas gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht, also auch nicht in anderen Bundesländern. Alle waren sich einig, das ist der falsche Weg.
Wir haben dann einen Vorschlag gemacht, die Schutznorm in der Thüringer Kommunalordnung aufzuheben. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung haben uns die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere der Gemeinde- und Städtebund, darauf hingewiesen, das allein reicht nicht aus, sondern wir müssen auch die Spezialnormen im Thüringer Zustellungsund Vollstreckungsgesetz entsprechend ändern, wenn wir es denn wollen. Diesen Hinweis haben wir aufgegriffen und deshalb zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag gestellt. Daran können Sie auch erkennen, dass wir Anhörungen und Dinge, die dort vorgetragen werden, durchaus ernst nehmen und wenn sie uns überzeugen, dann auch aufgreifen.
Wir schlagen deshalb vor, dass grundsätzlich im Thüringer Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz die Ermächtigung, öffentlich-rechtliche Forderungen zu vollstrecken, aufgehoben wird. Wir sprechen ein Verbot der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen aus und damit erübrigt sich natürlich dann auch die Schutznorm in der Thüringer Kommunalordnung, denn wenn es verboten ist, brauche ich keine Schutznorm in der Thüringer Kommunalordnung. Jetzt ist immer die Frage, ist denn das ein geeigneter Weg, denn es wird immer konstruiert, es gibt unterschiedliche Gründe, warum Gemeinden ihre öffentlich-rechtlichen Forderungen, in der Regel sind es Kreisumlagen oder Fördermittel, die zurückgefordert werden, nicht begleichen und da wären die Zahlungsprobleme und Schwierigkeiten nur eine Gruppe von Gründen, aber es könnte aus grundsätzlichen Erwägungen eine Verweigerung geben und wie geht man denn mit solchen Fällen um. Wir sind davon überzeugt, dass der Grundsatz
des ordnungsgemäßen Behördenhandelns auch für alle Gemeinden und Städte gilt, für alle Verwaltungen, für die Bürgermeister, die unterliegen dem Beamtenrecht und auch dort ist das normiert und wenn die Forderung berechtigt ist, muss die Gemeinde diese erfüllen. Für diese Fälle, wo sich Bürgermeister oder Verwaltungsbeamte und Bedienstete verweigern, gibt es ausreichend Möglichkeiten bis hin zur Rechtsaufsichtsbehörde, dort diesen Grundsatz des ordnungsgemäßen Behördenhandelns umzusetzen. Das geht im Ernstfall bis zur Erzwingungshaft. Man kann also den Bürgermeister oder jemand anderen bis zu sechs Monate in Erzwingungshaft nehmen, um ihn zum Handeln zu bewegen. Da wird mir der Justizminister recht geben. Ich weiß gar nicht, ob unsere Justizvollzugsanstalten für solche Fälle Haftplätze vorsehen, dass Beamte in Erzwingungshaft genommen werden. Nach unserem Kenntnisstand ist das noch nicht zur Anwendung gekommen, aber theoretisch wäre das möglich und da gibt es einen ausreichenden Katalog, um handeln zu können. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, noch mal eine separate Norm, die die Vollstreckung von öffentlichrechtlichen Forderungen ermöglicht, vorzuhalten, denn wir gehen davon aus, nur in den Fällen, wo die Gemeinde tatsächlich nicht mehr leistungsfähig ist, nicht mehr zahlen kann, entstehen solche öffentlich-rechtlichen Forderungen, die nicht fristgemäß bezahlt werden. Insofern müssen wir als Gesetzgeber andere Wege gehen.
Das sind keine Einzelfälle. Nach Angaben des Gemeinde- und Städtebundes waren 2013 97 Gemeinden, das ist jede zehnte Gemeinde, nicht in der Lage, fristgemäß die Kreisumlage zu entrichten. Das ist dann kein Einzelfall mehr, wenn es jede zehnte Gemeinde ist. Wir wissen, dass das Landesverwaltungsamt in wenigeren Fällen das Verfahren zur Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht hat. Wir werden uns durch Anfragen und Selbstbefassungsanträge in den zuständigen Ausschüssen weiter damit beschäftigen, wie wirksam diese Verfahren zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen waren und hätte es nicht andere Möglichkeiten gegeben, diese Dinge dementsprechend zu lösen.
Ich wiederhole noch mal: Wir sehen ausreichend Möglichkeiten für die Rechtsaufsichtsbehörden, die Städte und Gemeinden zum ordnungsgemäßen Handeln zu zwingen. Zum ordnungsgemäßen Behördenhandeln gehört auch, dass berechtigte öffentlich-rechtliche Forderungen fristgemäß beglichen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein anderer Vorwurf an uns war, wir würden mit diesem Gesetz einen Sonderweg gehen und damit den Grundsatz, dass das Landesrecht harmonisiert sein sollte, auch in einem föderalen Gemeinwesen, durchbrechen. Wir wissen das. Wir würden hier als erstes
Land eine Sonderregelung treffen, aber ich hatte schon zu Beginn meiner Rede gesagt, dass auch die Einleitung von Vollstreckungsverfahren gegen Gemeinden einen Thüringer Sonderweg dargestellt hat, der auch auf viel Unverständnis in anderen Bundesländern gestoßen ist. Insofern sind wir hier Vorreiter. Vielleicht ist unsere Initiative Anlass, in den anderen Bundesländern darüber nachzudenken, diese Rechtsnorm, die ohnehin bisher nicht zur Anwendung kam, aus dem Gesetz zu streichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe deshalb für unseren Gesetzentwurf, auch für unseren Änderungsantrag, wir könnten damit eine Baustelle beräumen, die für sehr viel Irritationen gesorgt hat und könnten dort auch wieder beruhigend wirken und alle anderen Dinge, wenn Gemeinden tatsächlich nicht pünktlich ihre Forderungen zahlen können, müssen wir auf anderem Wege klären, aber nicht mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste, ich hatte versucht, durch zwei Zwischenfragen noch auf ein Problem aufmerksam zu machen. Frau Holbe hat das abgelehnt. Bei Herrn Hey war das okay, da spare ich das Geld für den Sekt im Ausschuss.
Es machen sich noch einige Anmerkungen zu dem notwendig, was hier gesagt wurde, weil nach unserer Überzeugung einige Dinge, die wir mit dem Gesetzentwurf regeln wollen, fehlerhaft interpretiert werden. Wir wollen zumindest in der Debatte noch mal deutlich machen, wo die Ziele unseres Gesetzgebungsverfahrens liegen, damit Sie vor der Abstimmung abwägen können, ob es nicht doch sachgerecht wäre, im Interesse der betroffenen Gemeinden unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Hey hatte gesagt, der Landkreistag hat formuliert, die Kommunalaufsichten hätten keinen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden, also dort, wo sie die Haushalte würdigen und genehmigen. Das erstaunt, denn bekanntermaßen ist auch die Höhe der Kassenkredite Bestandteil der Haushaltssatzung und damit Bestandteil des Würdigungs- und Genehmigungsverfahrens. Die Kassenkredite und die Höhe der Kassenkredite sind ganz entscheidend für die Zahlungsfähigkeit einer Gemeinde. Wir hatten grund
sätzlich einen ganzen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Finanzsituation der Gemeinden und ihre Zahlungsfähigkeit zu verbessern. Da war auch ein Element, dass wir gesagt haben, anstelle Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beizutreiben, könnte man auch den Kassenkreditrahmen erweitern und damit sogar den Gemeinden ein Instrument in die Hand geben, dass sie nämlich über die Zinsersparnisse selbst einen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten. Denn die Stundungszinsen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen liegen bei 6 Prozent und die Zinsen für die Kassenkredite liegen derzeit bei unter 1 Prozent. Jetzt hat die Regierungskoalition im Zusammenhang mit dem kommunalen Hilfspaket eine Option für die Kreisumlage geöffnet, hat es aber wieder den Kreisen überlassen, ob sie dort die Zinsen senken. Daran sehen Sie schon, dass Sie jetzt unseren Gesetzentwurf nicht völlig isoliert von vielen anderen Maßnahmen sehen können. Unser Gesetzentwurf bindet sich ein in einen ganzen Komplex von Maßnahmen. Natürlich haben Frau Hitzing und die FDP recht, wenn sie darauf verweisen, wir müssen uns grundsätzlich mit der Finanzlage der Gemeinden beschäftigen. Was ich Ihnen nur etwas übel nehme, ist, Sie wollen sich nicht zum konkreten Einzelfall positionieren und verstecken deshalb Ihre Position hinter dem Großen und Ganzen. Das geht immer schief, denn wir haben heute einen konkreten Gesetzentwurf, dazu müssen Sie sich positionieren, ohne dass wir die anderen Dinge aus dem Blick verlieren.
Ich sage es noch mal, wir haben hier im Landtag schon ein Gesamtpaket für die Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden aufgelegt und wenn Sie dann natürlich diese Diskussion zum Verbot von Zwangsvollstreckung nicht nur mit der Diskussion zur Finanzlage der Gemeinden insgesamt belasten, sondern auch noch Fragen der Funktionalund Verwaltungsreform mit hinzuziehen, dann wird es natürlich sehr verrückt, denn es geht vom Thema etwas weg. Aber wenn Sie es schon machen, dann muss man sich noch mal damit beschäftigen, dass Sie recht haben und wir werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung unserer Landkreise inzwischen Verwerfungen aufweist, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Da ist die Kreisumlage nur ein Element.
Es gibt da zwei weitere Verwerfungen, die will ich kurz benennen. Die Landkreise müssen 60 Prozent ihrer Ausgaben für den Sozialbereich aufbringen. Das sind meist Leistungsgesetze, ohne dass es dort überhaupt Möglichkeiten der Einflussnahme gibt. Nicht einmal mehr 2 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind für den sogenannten freiwilligen Bereich. Damit sind natürlich die Gestaltungsmöglichkeiten der Kreistage de facto nicht mehr gegeben. Als 1994 dann auch noch die Ausgleichs
und Ergänzungsfunktion der Landkreise aus der Kommunalordnung gestrichen wurde, haben wir die Landkreise eigentlich zu einer reinen unteren staatlichen Ebene degradiert. Das ist unsere Kritik und deshalb, wenn Sie das schon benennen, muss man also auch darauf abstellen, aber wir hatten überhaupt nicht den Anspruch, das in diesem Gesetz jetzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu lösen, denn dazu hatten wir schon andere Vorhaben. Sie können sich aber sicher sein, dass wir das nicht aus dem Auge verlieren und spätestens nach den Landtagswahlen all diese Probleme, die Sie richtigerweise benannt haben, wieder hier im Plenum aufgreifen und dann natürlich in der Position sind, als eine Regierungspartei dementsprechend für die Mehrheit zu sorgen.
Ja, man muss eine Vision haben, Herr Gnauck, Sie leben auch davon, vergessen nur manchmal dann die Realität, wenn Sie nur noch in Visionen leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch auf den Vorwurf reagieren, dass angeblich einige Gemeinden die Zahlungen öffentlich-rechtlicher Forderungen verweigern, obwohl sie zahlungsfähig sind. Ich bin noch einmal die Liste durchgegangen, gegen die all diese Zulassungsverfügungen erlassen wurden und mir ist hier kein einziger Fall bekannt. Das war das, was ich Frau Holbe fragen wollte, ob sie mir einen Fall nennen kann, bei dem Zulassungsverfügungen des Landesverwaltungsamts zur Zwangsvollstreckung ergangen sind, wo in einem dieser Fälle die Gemeinden leistungsfähig sind und nur aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Zahlung verweigern. Die gleiche Frage wollte ich an Herrn Hey stellen, weil er auch ein vergleichbares Argument hier in die Debatte geworfen hat, dass es Fälle geben könnte. Sie haben zum Glück gesagt, Sie konstruieren es mal, das ist okay. Aber die Realität in Thüringen spricht eine andere Sprache. Bisher war bei den Fällen keine Gemeinde dabei, die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Zahlung verweigert hat, sondern es waren alles Gemeinden, die sich in einer prekären angespannten Finanzsituation bewegt haben. Deswegen nützt es uns auch hier nichts, irgendwelche Einzelbeispiele zu konstruieren, die irgendwann mal auftreten könnten.
Im Übrigen habe ich darauf verwiesen, dass bei leistungsfähigen Gemeinden die Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, durchaus den Bürgermeister zu zwingen, öffentlich-rechtliche Forderungen, wenn sie berechtigt sind, zu begleichen. Da brauche ich das Instrument der Zwangsvollstreckung nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grünen haben gesagt, die Zwangsvollstreckung ist der falsche Weg. Die Alternative ist nicht so deutlich geworden, aber, wenn ich es mal richtig interpretiere, war Ihre Alternative doch, wir haben uns alle lieb
und einigen uns. Wir müssen uns einigen, haben Sie formuliert.
Etwas anderes fordern wir auch nicht. Wir sagen, die müssen sich einigen, wir können nicht den Weg der Zwangsvollstreckung gehen, sondern wir müssen uns einigen, da stimmen wir den Grünen zu. Wir haben nur gesagt, wir müssen vorher das verbieten, damit der Druck auf die Einigung zunimmt.
Sehr gern.
Genau dieses Verfahren wollen wir: Dass sie sich an den Tisch setzen und nach Lösungen suchen. Übrigens haben wir ein geordnetes Verfahren, das ist das Verfahren zur Ausreichung von Bedarfszuweisungen. Da erfolgt gerade die Analyse: Sind es hausgemachte Ursachen? Welchen eigenen Konsolidierungsbeitrag kann die Gemeinde leisten? Wo muss das Land über die allgemeinen Regelungen für die Landeszuweisungen noch konkret über Bedarfszuweisungen helfen? Wenn man aber auf diesen Einigungsprozess als Regelfall setzt, dann muss die Drohgebärde der Zwangsvollstreckung weg. Das halten wir für nicht sachdienlich, dass ein solches Einigungsverfahren erschwert wird, weil im Hintergrund die Zwangsvollstreckung droht.
Ich sage es noch einmal, die Gemeinden, die Städte gehören verfassungsrechtlich zum Land. Wir haben eine Patronatsverpflichtung gegenüber der kommunalen Ebene. Da können wir doch nicht zulassen, dass über das Instrument der Zwangsvollstreckung in irgendeiner Art und Weise ein Interessenausgleich erfolgt. Da setzen wir eher auf den Dialog und die Kooperation. Damit will ich auch abschließen. Das Verfassungsgericht hat uns dazu verpflichtet. Das Verfassungsgericht hat 2005 entschieden, die Gemeinden, die Kommunen haben einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung. Das schließt ein, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Das ist alles unstrittig. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Finanzlage des Landes. Diesen Verfassungsgrundsatz wollen wir zur realen Wirklichkeit in diesem Lande werden lassen. Da benötigen wir das Instrument der Zwangsvollstreckung keinesfalls. Danke.
Danke, Herr Präsident.