Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor 12 Tagen erschütterte ein Erdbeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala den Norden Japans. Das schwere Seebeben mit seinen anschließenden Nachbeben war eines der stärksten seit Menschengedenken. Es löste mehrere bis zu 10 Meter hohe Tsunamiwellen aus. Fassungslos musste die Welt mit ansehen, wie das Beben Menschen mit sich riss, Gebäude zerstörte, Schiffe, Eisenbahnzüge und Brücken wegschwemmte. Diese Bilder zeigen uns, wie hilflos die Menschen auch in einem hochentwickelten Land solchen Naturkatastrophen gegenüberstehen. Das Beben und der Tsunami richteten gewaltige Schäden an der Ostküste Japans an. Dörfer und ganze Stadteile wurden fast völlig zerstört. Zurück blieb eine apokalyptisch anmutende Trümmerlandschaft. Weite Teile der betroffenen Regionen waren tagelang von der Außenwelt abgeschnitten, ohne Strom, Heizung und Trinkwasser. Flughäfen wurden geschlossen, Züge gestoppt und der öffentliche Verkehr kam zum Erliegen. Viele Firmen mussten schließen, die Kurse an den Börsen brachen ein.

Die schrecklichen Bilder von der unvorstellbaren Katastrophe, die die Menschen schlagartig und ohne Vorwarnung getroffen hat, sind täglich in den Nachrichten zu sehen. Wir können nur erahnen, welch unendliches Leid und welch unendlicher Schmerz die Menschen in den betroffenen Gebieten ertragen müssen. Die Zahl der Toten steigt ständig. Japan muss mit über 20.000 Opfern, Vermissten und Toten rechnen.

Hunderttausende Menschen sind obdachlos und haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Allein die Schäden aus den unmittelbaren Folgen des Erdbebens und des Tsunamis werden auf über 220 Mrd. € geschätzt.

Meine Damen und Herren, zu dieser Naturkatastrophe kommt eine weitere, eine technische Katastrophe. Zwar schalteten sich die Kernkraftwerke an der Pazifikküste Japans automatisch ab, aber an den Atomreaktoren in Fukushima, ca. 250 km nördlich von Tokio, wurden die Kühlsysteme stark beschädigt, die Hüllen explodierten. Erstmals hat Japan den atomaren Notstand ausgerufen. Die defekten Reaktoren von Fukushima halten die Welt in Atem. Die Gefahr ist bei Weitem noch nicht gebannt. Es droht nach wie vor eine weiträumige ra

dioaktive Verseuchung. Die Meldungen schwanken zwischen Hoffen und Bangen. Die japanischen Techniker und Feuerwehrleute versuchen unter Preisgabe ihrer Gesundheit, den schlimmsten Fall zu verhindern.

Auch hier in Deutschland wird nach dieser Katastrophe über die Zukunft der Atomkraft neu nachgedacht, engagiert diskutiert und auch heftig gestritten. Das Thema bewegt die Menschen im Land und auch uns hier im Thüringer Landtag. Die Ministerpräsidentin hat für morgen eine Regierungserklärung angekündigt.

Lassen Sie uns bei allen Emotionen dieses Thema aber vor dem Hintergrund des schrecklichen Leids der betroffenen Menschen mit Augenmaß und der gebotenen Sachlichkeit diskutieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Tag der Katastrophe habe ich dem japanischen Botschafter in einem Schreiben im Namen aller Abgeordneten unseres Hauses unser tiefes Mitgefühl und unsere aufrichtige Anteilnahme übermittelt. Es ist bewundernswert, mit welcher Würde und Selbstdisziplin die Menschen in den betroffenen Gebieten mit ihrer Situation umgehen. Die Hilfsmaßnahmen liefen nur zögernd an aufgrund der zerstörten Infrastruktur. Japan, eines der größten und hoch technisiertesten Volkswirtschaften der Welt, braucht jetzt unsere Hilfe. Ich bitte Sie daher und die Bürgerinnen und Bürger Thüringens um weitere Spenden an die großen Hilfsorganisationen. Die Menschen in Japan brauchen unsere Unterstützung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir denken an die Menschen und trauern mit ihnen. Im Gedenken an die vielen Opfer der schrecklichen Naturkatastrophe bitte ich Sie nun um eine Schweigeminute und dann ein stilles Gebet.

Ich danke Ihnen für Ihr Mitgefühl.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur heutigen Plenarsitzung. Neben mir hat Platz genommen Abgeordneter Kellner als Schriftführer und die Rednerliste führt Abgeordneter Bärwolff.

Für die heutige Sitzung entschuldigt haben sich Abgeordneter Bergemann, Abgeordneter Fiedler, Abgeordneter Kemmerich, Abgeordneter von der Krone, Abgeordneter Metz, Abgeordneter Recknagel, Abgeordnete Sedlacik, Abgeordnete Tasch, Abgeordneter Wucherpfennig und Minister Reinholz.

Wir haben heute auch ein Geburtstagskind, dem ich recht herzlich gratuliere, der Abgeordnete Henry Worm aus der Fraktion der CDU. Alles Gute, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise:

Ich empfehle Ihnen als Erstes, sich die Ausstellung „PresseFoto Hessen-Thüringen“, die im Gang zum Fraktionsgebäude zu sehen ist und die heute um 13.00 Uhr eröffnet wird, anzuschauen. Des Weiteren wird am morgigen Tag zu Gast sein der Landesverband der Thüringer Imker und uns mit einer kleinen Ausstellung Einblicke in die Arbeit der Thüringer Imker und dessen Landesverband geben. Ich lade Sie ein im Namen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. heute Abend zum parlamentarischen Abend um 20.00 Uhr in das Landtagsrestaurant.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für diese Plenarsitzung eine Sondergenehmigung für Ton- und Bildaufnahmen an Herrn Enrico Elstner, Mitarbeiter beim Referat Kommunikation im Thüringer Finanzministerium, sowie für Herrn Torsten Stahlberg, Herrn Bernd Edelmann und Herrn Thomas Mau aus der Pressestelle des Thüringer Innenministeriums gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Folgende allgemeine Hinweise zur Tagesordnung:

Die Regierungserklärung wird entsprechend einer Übereinkunft im Ältestenrat am Donnerstag als erster Punkt aufgerufen.

Der mitberatende Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten wird zu TOP 2 a erst am Donnerstagmorgen beraten. Die Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses kann daher erst im Laufe des Donnerstags und daher nicht nach § 58 Abs. 1 Geschäftsordnung in der Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer stimmt der Fristverkürzung zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen.

Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu Tagesordnungspunkt 2 b hat die Drucksachennummer 5/2433. Dazu wird ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/2447 verteilt.

Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 3 hat die Drucksachennummer 5/2448. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf erst heute beraten. Die Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses kann dadurch erst im Laufe des Tages und ebenfalls nicht in der nach § 58 Abs. 1 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von drei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist auch hier eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 zu beschließen. Dies kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es Ein

spruch gegen die Fristverkürzung? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir diese ebenfalls ab. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist die Fristverkürzung einstimmig so beschlossen.

Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in TOP 4 hat die Drucksachennummer 5/2417. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu TOP 9 hat die Drucksachennummer 5/2435.

Die Tagesordnungspunkte 11 und 13 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz noch nicht abschließend beraten hat.

Der Tagesordnungspunkt 12 wird ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch nicht abschließend beraten hat.

Zu TOP 24 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/2412, 5/2419 und 5/2425 hinzu. Im Übrigen sind die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen, heute alle Mündlichen Anfragen abzuarbeiten.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass zu den Tagesordnungspunkten 16, 21, 22 und 23 ein Sofortbericht von den jeweiligen Ministern erteilt wird.

Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Anknüpfend an Ihre Information über Sofortberichte würden wir gern die Tagesordnungspunkte 15 und 16 tauschen. Wir sehen da zumindest bei dem Sofortbericht der Landesregierung Anknüpfungspunkte und demzufolge wäre es günstig, wenn der Tagesordnungspunkt 15 sich darauf beziehen könnte, demzufolge der Tausch.

Gibt es dazu andere Meinung? Dann würden wir darüber abstimmen. Wer für diesen Tausch ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Tausch der Tagesordnungspunkte so beschlossen.

Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Die sehe ich nicht.

Die Fraktionen die LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU, die SPD und die FDP haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für die einzelnen Themen beträgt 30 Minuten, die Redezeit des einzelnen Redners 5 Minuten, die Redezeit der Landesregierung bleibt unberücksichtigt. Ich rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 25

(Präsidentin Diezel)

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: "Für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2379

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneter Berninger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „ABOLISH - Flüchtlinge diskriminierende Gesetze abschaffen“, so heißt eine bundesweite Kampagne, die vorgestern von Flüchtlingsorganisationen gestartet wurde und unter anderem die Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes zum Ziel hat. Was soll dieses Thema hier im Thüringer Landtag? Dabei geht es doch um ein Bundesgesetz. Beim AsylbLG ja. Aber das Thema der Flüchtlinge diskriminierenden Gesetze und Regelungen hat gerade auch Relevanz für Thüringen. Noch immer halten die Thüringer Landesregierung und mit ihr die Fraktionen von SPD und CDU an der Residenzpflicht fest, die Flüchtlingen nachgewiesenermaßen unnötigerweise, einzig mit dem Ziel der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Menschenrecht auf Freizügigkeit nach Artikel 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorenthält. Noch immer hält Thüringen am Sachleistungsprinzip und den unsäglichen sogenannten Wertgutscheinen fest. Gutscheine, mit denen Flüchtlinge, denen ohnehin durch das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz erheblich weniger Leistungen als das verfassungswidrige Existenzminimum nach Hartz IV zugestanden werden, Gutscheine, mit denen Flüchtlinge ihre Lebensmittel, Kleidung, etc. nur in bestimmten und oft nicht den preiswertesten Geschäften einkaufen dürfen und damit die Leistungen noch weniger, nämlich in der Summe bis zu 50 Prozent weniger wert sind.

Noch immer verpflichtet das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz als eines der wenigen Landesaufnahmegesetze die Kommunen, Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Es findet sich in diesem Gesetz explizit die Sollbestimmung des Asylverfahrensgesetzes wieder, nach der Flüchtlinge grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Vergeblich aber sucht man den Wortlaut des § 53 Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz, in dem steht: „Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“, was dazu führt, dass in vielen Kommunen über die bundesgesetzlich geregelte Ermessensentscheidung überhaupt nicht erst nachgedacht wird. All das führt dazu, dass Thürin

gen im bundesweiten Vergleich am Ende der Statistik zu finden ist. Insgesamt waren zum 31.12.2009 59 Prozent der Flüchtlinge in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, darunter fast 40 Prozent der Kinder bis 14 Jahre. 627 Kinder mussten in Lagern leben, meine Damen und Herren. Im bundesweiten Vergleich lebten zu demselben Zeitraum nur ca. 34 Prozent der Flüchtlinge in Lagern. Die Unterbringungspolitik in Thüringen bleibt leider auch mit der SPD in der Landesregierung restriktiv, und das, obwohl bereits 1999 das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Urteil zu der Auffassung kam - ich zitiere -, dass nach dem Ausländerrecht keine gesetzliche Pflicht des Ausländers besteht, in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen. Der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zeigte sich kürzlich im MDR-Fernsehen entrüstet darüber, dass er vom Betreiber des Lagers Zella-Mehlis bei seinen Besuchen immer nur ein besonders hergerichtetes Zimmer präsentiert bekommen hätte. Sein Fazit aber: Weiter so!

Auch die Landesregierung agiert nach diesem Motto. Obwohl im vergangenen Sommer sogenannte Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte in Kraft traten, obwohl der Betreibervertrag in Zella-Mehlis am 31. März ausläuft, hält der Landkreis an diesem maroden Gebäude an mit Schwarzschimmel befallenen Wänden,

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Falsch!)

an kalten und feuchten Räumen im Winter - fest. Trotz des katastrophalen Zustands bleibt das Lager in Zella-Mehlis bestehen und die Landesregierung sieht tatenlos zu. Es geht uns aber nicht nur um die „ganz schlimmen Unterkünfte“, auch Flüchtlingslager, deren Wohnungen saniert sind und wo vor der Eingangstür Blumenrabatten angelegt oder ein Spielplatz errichtet wurden, sind und bleiben Lager, Lager, die die Menschen isolieren, Integration und Teilhabe am sozialen Leben verhindern und die Flüchtlinge abstempeln als Menschen, die nicht dazugehören.

„Menschenunwürdige Unterbringungssituationen von Flüchtlingen in Thüringen beenden“, so sollte diese Aktuelle Stunde eigentlich heißen. Das wurde von der Landtagsverwaltung wegen des negativ bewertenden Duktus bemängelt. Natürlich aber wollte meine Fraktion schon mit dem Titel der Aktuellen Stunde eine Bewertung ausdrücken. Die Unterbringung der Flüchtlinge in Lagern, egal ob frisch saniert oder marode, ist nicht anders als negativ zu bewerten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb wird die LINKE gemeinsam mit den Flüchtlingsorganisationen an diese Bewertung auch weiterhin und nicht nur zum Internationalen Tag gegen Rassismus, der diese Woche war, die Forderung

(Präsidentin Diezel)

knüpfen und immer wieder thematisieren und auch morgen bei der Demo in Meiningen thematisieren: Menschenunwürdige Unterbringungssituationen von Flüchtlingen in Thüringen beenden, diskriminierende Gesetze abschaffen und Menschen endlich wie Menschen behandeln. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Gudrun Holbe.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Ausführungen von Frau Berninger möchte ich hier Folgendes anmerken: Die Landesregierung geht davon aus, dass die durch die Gesetzgebung vorgegebenen Maßnahmen, also auch die menschenwürdige Unterbringung, durch die zuständigen Institutionen hier in Thüringen gewährleistet und umgesetzt werden. In Thüringen werden Gemeinschaftsunterkünfte durch die Landkreise, durch die kreisfreien Städte betrieben, manche werden in Eigenregie und manche durch Träger betrieben. Wie im wahren Leben gibt es sehr gute Beispiele und es gibt weniger gute Beispiele. Deshalb macht es hier überhaupt keinen Sinn von Verallgemeinerungen zu reden und die Gemeinschaftsunterkünfte in ihrem Standard über einen Kamm zu scheren. Die Fraktion DIE LINKE wirkt maßgeblich an Beiträgen in der Zeitschrift des Thüringer Flüchtlingsrates mit und die Benennung unserer Asylbewerberheime als Lager - diesen Begriff hatten Sie auch in Ihrem Wortbeitrag - finde ich schon skandalös, Frau Berninger. Sie setzen damit die Leiden derer, die in einem Gulag oder in einem Konzentrationslager leben mussten, herab.