Gudrun Holbe

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Danke schön, Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel, wir haben es gerade gehört, „Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 21. März 2014 an den Innenausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner 71. Sitzung am 4. April und in seiner 72. Sitzung am 16. Mai dieses Jahres beraten. Der Innenausschuss führte ein schriftliches Anhörungsverfahren durch. Dem Ausschuss lagen die Zuschriften des Beamtenbundes, des DGB Hessen-Thüringen, des Gemeindeund Städtebundes, des Thüringer Verwaltungsrichtervereins, der Deutschen Polizeigewerkschaft Thüringen sowie des Bundes der Steuerzahler vor. Zudem wurde der Gesetzentwurf auf Beschluss des Innenausschusses zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums
des Thüringer Landtags gestellt; vom 8. April bis 8. Mai konnten die Bürger dort ihre Meinung zum Gesetzentwurf darlegen. Insgesamt gingen 6 Nutzerinnen und Nutzer, 26 Beiträge zu den 11 Fragen ein. Das Diskussionsklima war von Sachlichkeit geprägt, wobei sich die Nutzer auf eine Stellungnahme zur jeweiligen Fragestellung konzentrierten. In der 72. Sitzung am 16. Mai beschloss der Innenausschuss mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der SPD. Diese empfohlenen Änderungen liegen Ihnen in Drucksache 5/7789 vor. Wir bitten um Zustimmung. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, nachdem wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs unsere grundsätzlichen Positionen ausgetauscht haben, möchte ich noch auf einige wenige Punkte eingehen. Zuerst möchte ich eine Meinung vortragen, die Thüringer Beamte geäußert haben. Sie bezeichnen das vorliegende Gesetz als - Zitat - „das wohl beste aller deutschen Bundesländer“. Herr Minister, mein Kompliment. Ich muss fairerweise noch eine Ergänzung hinzufügen, auch Zitat: „das beste nach dem Bundesbeamtengesetz“. Aber dennoch gilt dieses Lob. Selbst die schriftliche Anhörung brachte nur wenig Kritikpunkte. Das ist auch der frühzeitigen Einbindung des Beamtenbundes zu verdanken. Klar ist, dass es nie eine völlige Übereinstimmung zwischen Regierungsentwurf und der Vertretung der Beamtenschaft geben wird. Aber wenn beispielsweise in der Stellungnahme des DGB gefordert wird, die Bezeichnung der Fachrichtung von „Polizeivollzugsdienst“ in „Polizeidienst“ zu ändern, dann ist das in meinen Augen zwar eine
bemerkenswerte Meinung, aber dennoch eher marginal. In der Stellungnahme des Beamtenbundes schreibt Herr Liebermann, Zitat: „Der tbb begrüßt außerordentlich, dass der Freistaat Thüringen das Beamtenrecht novellieren möchte.“ Das ist ein positiver, konstruktiver Ansatz.
Der Thüringer Beamtenbund hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Bestimmung bezüglich der Stundenobergrenzen von 56 Stunden nach den §§ 59 und 101 gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen würde. Es dürften höchstens 54 Stunden sein. Wir haben uns mit dieser Frage beschäftigt und kamen zu folgendem Ergebnis: Die vorliegende Regelung des § 59 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes macht von einer Ausnahmemöglichkeit des Artikels 22 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie Gebrauch und ist nicht europarechtswidrig. Die Arbeitszeitrichtlinie lässt eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden zu, wenn sich die Betroffenen zu der längeren Arbeitszeit ausdrücklich bereit erklären, keinem Arbeitnehmer Nachteile daraus entstehen, wenn er sich nicht bereit erklärt, die längere Arbeitszeit zu leisten, die Arbeitgeber Listen über alle Arbeitnehmer führen, die eine derartige Arbeit leisten, und diese Listen auf Verlangen den für den Gesundheits- und Arbeitsschutz zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Eine ausdrückliche zeitliche Höchstgrenze für die hiernach zu erbringenden Arbeitszeiten ergibt sich weder aus Artikel 22 noch aus einer anderen Bestimmung der Arbeitszeitrichtlinie.
Vielleicht noch ein anderer Aspekt, den wir aufgegriffen haben, und zwar kam es auf Anregung des Kultusministeriums zu der Änderung in § 59. Sie betrifft die im vorliegenden Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung für die Ausgestaltung der Arbeitszeit der Lehrer. Zweitens korrigierten wir § 32 der Thüringer Laufbahnverordnung, die Anrechnung der Vordienstzeiten auf die laufbahnrechtliche Probezeit. Die vorgesehene Regelung war zu streng. Nach der derzeitigen Fassung würde die Anrechnung von Vordienstzeiten für die Fälle ausgeschlossen, in denen auch die Anrechnung auf die Erfahrungsstufen nach Besoldungsrecht erfolgt. Da die Anrechnung für Erfahrungsstufen besoldungsrechtlich zwingend ist, also immer erfolgen muss, würde das dazu führen, dass Vordienstzeiten in der praktischen Handhabung nie auf die Probezeit angerechnet werden können. Diese Folge war im Entwurf nicht berücksichtigt, deshalb sollte sie in § 32 Abs. 2 Nr. 4 gestrichen werden, dann kann der Dienstherr Vordienstzeiten nach pflichtgemäßem Ermessen anrechnen, muss es aber nicht.
Wichtig - ich will es vielleicht ganz kurz machen ist, auch noch einmal das Eingangsamt der Justizwachtmeister in der Besoldungsgruppe A 6 zu bedenken. Sie müssen jetzt eine intensivere Ausbildung haben. Bisher waren es sechs Monate, dies
muss überarbeitet und angepasst werden, denn aus dem einfachen Dienst wird nun der mittlere Dienst, also muss man entsprechende Voraussetzungen schaffen. Was nicht berücksichtigt werden konnte, waren die Justizwachtmeister. Hier ist meine Bitte an den Justizminister, dass gerade in den Fällen, bei denjenigen, die aus Altersgründen nicht mehr verbeamtet werden konnten, durch eine individuelle Einzelfallbetrachtung noch einmal geprüft und dafür Abhilfe geschaffen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7453 einschließlich der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7789. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben in der Plenarberatung am 27.02. die Drucksachen 5/7327 und 5/7328, beides Gesetzentwürfe und Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, behandelt und an den Innenausschuss überwiesen. Am 31.03. haben wir in einer weiteren Plenarberatung das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften, ein Entwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7452, hier beraten und ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen. Am 14.03. haben wir die drei Gesetzentwürfe/ Drucksachen behandelt und entschieden, diese gemeinsam zu beraten und in eine Anhörung zu nehmen. Wir haben uns im Ausschuss am 04.04. geeinigt, dass ein schriftliches Anhörungsverfahren einem mündlichen vorgeschaltet wird, das heißt, dass uns die Stellungnahmen nach Möglichkeit schon vorliegen. Am 16.05. fand die mündliche Anhörung statt. Eingeladen waren dazu Dr. Gerhard Schäfer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.; Dr. Stefan Engel, Vorsitzender der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands; Dr. Ehrhart Körting, Innensenator von Berlin a.D.; Frau Winfriede Schreiber, Leiterin der Abteilung des Verfassungsschutzes im Innenministerium des Landes Brandenburg a.D.; Initiativen und Netzwerke, MOBIT e.V., Bündnis gegen Rechts; Frau Madeleine Henfling, Kreissprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Ilm-Kreis; Herr Harald Zeil, Sprecher
des Jenaer Aktionsnetzwerks; und Frau Heike Schreiber, Vertreterin des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V.
Es gab weitere Stellungnahmen, die uns als Ausschussvorlagen erreichten, und zwar einmal aus dem Untersuchungsausschuss 5/1, aus der Parlamentarischen Kontrollkommission; der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenfalls eine Stellungnahme vorgelegt. Außerdem haben sich die Abgeordneten entschieden, die Möglichkeit der Nutzung des Onlineforums einzuräumen. Die Stellungnahmen, die dort gegeben worden sind, waren allerdings sehr gering.
Wir haben in einer Ausschuss-Sitzung, und zwar am 13.06., eine Beratung gehabt, die ist aber dann verschoben worden, weil noch Beratungsbedarf von den Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldet worden ist. Am 11.07. haben wir dann diese Beratung durchgeführt. Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, und zwar die Ablehnung der Punkte a und b in der Drucksache 5/8005 und 5/8006 und die Annahme des Punktes 4 c einschließlich des Änderungsantrags. Das liegt Ihnen in der Drucksache 5/8007 vor. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein sehr schönes Thema „‚Hohe Schrecke Alter Wald mit Zukunft‘ - Touristisches Potenzial einer Region“. Vielleicht für diejenigen, die nicht viel mit der Hohen Schrecke anfangen können, obwohl wir vor Kurzem hier im Landtag auch eine Ausstellung hatten: Sie liegt im Kyffhäuserkreis, im Burgenlandkreis und im Landkreis Sömmerda, 7.000 Hektar fast unzerschnittenes Buchenwaldgebiet mit einem sehr hohen Artenreichtum. Wir haben bei uns zum Beispiel alle 14 Fledermausarten, die es in Thüringen gibt, nachweisen können. Wir haben die Wildkatze, wir haben den Schwarzspecht und wir haben 2010 einen Glanz-Knochenkäfer entdeckt, der seit 100 Jahren verschollen war. Leider fehlt die Zeit, hier eine ausführliche Darstellung dieser Einmaligkeit der Landschaft vorzunehmen.
Die Hohe Schrecke hat sich im Wettbewerb idee.natur 2009 gegen 121 Regionen in ganz Deutschland durchgesetzt. Sie hat hier mit vier weiteren Preisträgern die Chance bekommen, ein Projektgebiet zu entwickeln, und zwar haben wir in einer ersten Phase einen Pflege- und Entwicklungsplan und ein integriertes Entwicklungskonzept erstellt. Erstmalig in Deutschland, da sind wir praktisch modellhaft Vorreiter, hat man hier die Umweltförderung mit der Regionalentwicklung gekoppelt.
Passend zum Projekt, denke ich, sind auch die Projektträger. Hier arbeiten 12 Anrainerkommunen sehr intensiv mit der David-Stiftung zusammen. Es werden zurzeit Themenwege entwickelt, Hauptwanderwege ausgewiesen, neues Kartenmaterial erstellt, ein prägnantes Marketing unter dem Titel „Alter Wald mit Zukunft“ entwickelt. Neben Naturrangern, Fachvorträgen, Seminaren wurden bereits Projekte gefördert wie ein Holzatelier, mehrere private Unterkünfte, ein Kräuterhaus und eine Kelterei.
Wieso diese hohe Akzeptanz? Wir haben erkannt, dass die Hohe Schrecke der einzige Rohstoff bei uns in der ländlich geprägten Region ist, der die Chance, das Potenzial hat, weiterentwickelt zu werden und daraus regional eine Wertschöpfungskette zu entwickeln. Mit dieser Regionalentwicklung haben wir bereits 2009 begonnen, es ist jetzt bis 2016 mit einem Betrag von 1,25 Mio. € verlängert worden.
Wir haben am 25. März 2014 bei uns die Scheckübergabe gehabt, wo der zuständige Umweltminister, Herr Reinholz, und der Wirtschaftsminister mit anwesend waren, die Sozialministerin. Ich habe sehr wohl die umfangreiche Unterstützung, die uns hier von beiden maßgeblichen Häusern zuteilgeworden ist, vernommen. Ich habe auch gehört, wie Minister Höhn zugesagt hat, über die touristische Förderung in den nächsten Jahren auch in der Hohen Schrecke präsent zu sein. Das finde ich erst einmal sehr gut. Wir werden ihn da beim Wort nehmen, soweit das möglich ist.
Ich möchte an der Stelle natürlich auch einfordern wir haben bei uns im Kyffhäuserkreis vor Jahren die Wachstumsinitiative begründet, eine, denke ich, sehr gute Sache mit vielen Projekten. Die Projekte werden über die interministerielle Arbeitsgruppe betreut. Ich wünschte mir, dass auch die Hohe Schrecke mit aufgenommen wird. Es gibt auch einen Projektantrag zur Internationalen Bauausstellung, die in Thüringen stattfinden wird. Auch hier hoffen wir auf entsprechende Beachtung.
Die Hohe Schrecke ist ein Geheimtipp, aber das soll es nicht bleiben. Wir arbeiten dran und ich will eingestehen, es war nicht immer einfach. Wir mussten schon ordentlich kämpfen, aber letztendlich zählt der Erfolg und ich weiß, der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, aber Herr Weber, Sie nehme
ich da ausgesprochen mal aus. Sie haben hier im letzten Plenum dazu gesprochen, unsere Ministerpräsidentin hätte gerade die Hohe Schrecke entdeckt. Da muss ich sagen, sie war mit mir schon 2004 dort wandern, hat mehrere Veranstaltungen wahrgenommen und uns auch an vielen Stellen mit unterstützt und begleitet. Deshalb möchte ich mich abschließend bei denen bedanken, die hier zum Erfolg beigetragen haben; die Mitglieder des ALF Gotha, des Landeswirtschaftsministeriums, der TLUG in Jena und der David-Stiftung, die hier hervorragend mit uns zusammengearbeitet haben, um eine touristische Entwicklung einzuleiten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ausgehend von der Vielzahl der Fragen 177 - hat die Fraktion DIE LINKE in der Tat eine „Große“ Anfrage gestellt. Betrachtet man die Große Anfrage jedoch im Detail, muss man ganz objektiv und sachlich feststellen, dass die Qualität der einzelnen Fragen leider hinter der Quantität zurückbleibt, zumal eine Vielzahl von Fragen das Innenministerium bereits in Kleinen und Mündlichen Anfragen beantwortet hat. Es ist ziemlich scheinheilig, wie die Fraktion DIE LINKE mit ihren Fragen ver
sucht, sich als Retter der kommunalen Selbstverwaltung zu inszenieren.
In Wirklichkeit sind Sie es doch, die mit der Schaffung von anonymen Großstrukturen die kommunale Selbstverwaltung aushebeln wollen. In den von Ihnen angestrebten Gemeinden mit über 12.000 Einwohnern, die sich aus Dutzenden von Dörfern zusammensetzen, über ein Vielfaches der Ausdehnung verfügen wie unsere größten Städte, muss man eher von kommunaler Fremdverwaltung sprechen, da der Bezug zum Bürger und zu den Orten gar nicht mehr gegeben sein kann.
Herr Hey hat das Beispiel Saara-Nobitz hier angebracht. Ich weiß nicht, Herr Hey, wie viele Parteibücher am Ende bei Ihnen gelandet sind. Aber ich wollte dazu anmerken, dass dieses Konstrukt allein 39 Ortsteile hat. Die Einheitsgemeinde verfügt über 39 Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von 6.200. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass die Linken eine Zahl von 12.000 anstreben, dann ist das schon schwierig. Das Prinzip der Subsidiarität verkehrt sich in solch anonymen Strukturen zum blanken Hohn.
Die unterste Ebene, auf der die Aufgaben eigentlich erledigt werden sollen, ist dann weit vom Bürger entfernt, dass er gar keine Verbindung mehr dazu hat. Entscheidung vor Ort heißt Entscheidung weit entfernt, das ist ein Irrweg, den wir in Thüringen nicht wollen.
Wir als CDU-Fraktion stehen für einen anderen Weg. Wir stehen für überschaubare Strukturen. Nur, wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, lässt sich eine bürgernahe und erfolgreiche Kommunalpolitik gestalten.
Auch sollten die Gemeinderäte und die Kreisräte noch wissen, über was sie entscheiden. Sie sollten die Sachverhalte und auch die Orte schon noch kennen. Wer kommunale Selbstverwaltung will, der muss die Kommunen auch selbst entscheiden lassen, wie sie sich entwickeln wollen.
Das bedeutet, dass wir als CDU-Fraktion dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, das sich aus dem Grundgesetz und aus der Thüringer Verfassung ergibt, schon einen hohen Stellenwert beimessen. Deshalb sind wir für Freiwilligkeit bei den Neugliederungen und deswegen favorisieren wir das Modell der Landgemeinde. Gerade bei dieser sind die gesetzlich garantierten Mitbestimmungs
rechte der Ortschaftsräte wesentlich umfangreicher und die Erfolge in dieser Legislaturperiode zeigen, dass dieser Weg überaus erfolgreich ist. Die Kommunen wissen selbst am besten, was für sie gut ist. Seit Beginn dieser Legislatur im September 2009 wurden insgesamt fünf Gesetzentwürfe hier verabschiedet - Herr Hey hat es bereits gesagt, ich wiederhole es gern noch mal - mit 298 Städten und Gemeinden. Wenn man noch mal auf das Jahr 1990 zurückblickt, dann hat sich die Zahl der Gemeinden von 1.702 auf 849 politisch selbstständige Gemeinden im Freistaat halbiert. Aus den vorgenannten Gründen will meine Fraktion auch an dem Prinzip der freiwilligen Neugliederung festhalten.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will, sind die erneuten Versuche der Linken, die Vorschriften zum Bürgerbegehren und zu den Bürgerentscheiden in der Thüringer Kommunalordnung als ein undemokratisches Relikt der Steinzeit abzutun, welches zwingend einer Reform bedarf. Ich möchte daran erinnern, dass im April 2009 hier im Landtag gerade in diesen Punkten novelliert worden ist. Wir haben hier die Regeln, die Quoren für Bürgerentscheid und Bürgerantrag entsprechend im Sinne der Bürger nach unten korrigiert. Nun ist aber auch dieser Run nicht eingetreten. Man hat insgesamt im Zeitraum von zehn Jahren, also ab 2004, 16 Bürgerbegehren und 3 Einwohneranträge, und das auch zu sehr unterschiedlichen regionalen Themen. Das lässt sich nicht immer miteinander vergleichen. Aber ich denke, die Bürger wissen auch um die Möglichkeiten, die sie haben, sich aktiv in Politik mit einzuschalten, sich selbst für ein Mandat zu bewerben oder auch über die Parteien oder Fraktionen entsprechend ihre Anliegen in den Gemeinderäten oder in den Kreistagen vorzutragen. Wir haben aktuell 21.627 Bewerber um ein kommunales Mandat. Insgesamt sind 9.338 Sitze in Kommunalparlamenten zu vergeben. Ich denke, das ist ein sehr gutes Signal. Man kann nur hoffen, dass auch die Wahlbeteiligung an diesem Wochenende hoch sein wird, denn die Bürgerinnen und Bürger haben es selbst in der Hand, zu entscheiden, wer künftig ihre Interessen vertritt.
Ein wichtiger Aspekt - es ist schon vorgetragen worden - ist die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Wir haben dazu ein sehr umfangreiches Werk aus dem Innenministerium erhalten. Man kann es auch nicht leugnen, dass sich die Steuern doch hier erheblich erhöht haben. Waren es 2004 noch 719 Mio., so sind es 2013 1,350 Mrd. - ich habe es gerundet - und man hat im Zuge der Maischätzung eine Zahl von 1,383 Mrd., immerhin eine Erhöhung noch mal um 36 Mio. Die Schlüsselzuweisung, die eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist, ist auch, wie Herr Hey schon bemerkte, durch die Ausgleichsmechanismen bestückt, so dass man auch als Land dafür Sorge trägt, dass sich die Ein
nahmesituation zwischen den Kommunen nicht so stark auseinanderentwickelt. Dazu wurde 2013 der Kommunale Finanzausgleich neu strukturiert. Als neues Element kam zum Beispiel die Finanzausgleichsumlage hinzu, die besonders einnahmestarke, die abundanten Kommunen erfasst, die ein Teil ihrer Einnahmen in den Landesausgleichsstock abführen, und aus diesem Stock wiederum soll Kommunen geholfen werden, die in Not sind. Die Analyse zeigt, dass es ganz unterschiedliche Ursachen gibt. Um einige zu benennen: Gewerbesteuereinbrüche, aber auch haushaltsbelastende Investitionen aus der Vergangenheit, wo man sich oft überschätzt hat. Hier spielen die Zins- und Tilgungsraten eine große Rolle, aber auch der Bevölkerungsrückgang in manchen Kommunen, die hohe Belastung im Sozialbereich, besonders im Bereich der Kitabetreuung, aber auch die Strukturschwäche der Region. Wenn ich die Strukturschwäche der Region hier anführe - die lässt sich durch die Steuereinnahmekraft pro Einwohner berechnen -, will ich hier nur mal vier Zahlen benennen. Der Kyffhäuserkreis hat eine Steuereinnahmekraft von 413 € je Einwohner, in Erfurt sind es 637 €, Wartburgkreis 640 € und Nordhausen 835 €. Auch das ist wichtig, wenn ich die Kommunen betrachte.
Mit dem Blick auf die Schlüsselzuweisungen muss ich sagen, dass sich auch hier die Einnahmesituation für die Kommunen erhöht hat. Gestern war in der Presse zu lesen, die SPD-Bürgermeister aus den großen Städten Erfurt, Jena und Weimar haben sich zu ihrer Finanzsituation geäußert, die Landesregierung würde sie systematisch aushungern. Das ist schon ein tolles Husarenstück fünf Tage vor der Wahl. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Gerade die finanzielle Situation dieser kreisfreien Städte ist unserer Auffassung nach gut. Der Finanzüberschuss ist im Jahr 2012 von 8,7 Mio. € auf 11,2 Mio. € in 2013 gestiegen und mit steigender Prognose auch für dieses Jahr. Im gleichen Zeitraum sind die Steuereinnahmen von 17,8 Mio. € auf 408 Mio. € angewachsen. Das ist für mich Jammern auf sehr hohem Niveau. Es ist schlichtweg unredlich und purer Populismus.
Da gibt es andere Kommunen, die sich in einer echten Notlage befinden, und das auch unverschuldet.
Damit Verwerfungen bei der Umstellung des KFA abgefedert werden, wurde das Hilfspaket auf den Weg gebracht, auch das wurde hier erwähnt, 136 Mio. €, und gerade aus diesem Hilfspaket gehen auch Gelder in den Landesausgleichsstock, in diesem Jahr 36 Mio. €, im nächsten Jahr 30 Mio. €. Ich denke, das ist zielgerichtete Hilfe für die Kom
munen, die es unbedingt brauchen, um sie zu entschulden oder auch bestimmte Pflichtinvestitionen zu machen. Gleichzeitig gehen aber auch 10 Mio. € an die Kreise, die damit ihre Kreisumlage stabil halten sollen. Auch das mindert die Ausgabelast der Kommunen. Wir haben dazu ausführlich debattiert, das kann ich mir ersparen.
Ich möchte nur noch einmal auf einen Punkt eingehen, der hier heute im Punkt 11 von Herrn Kuschel angesprochen wurde, aber auch von Herrn Dr. Voß. Die Kommunen investieren 273 € je Einwohner und liegen damit an dritter Position hinter Bayern und Baden-Württemberg. Ich bin selbst Bürgermeisterin, ich wünsche mir natürlich auch mehr, aber ich denke, man muss auch schauen, welche Dinge im Vordergrund stehen. Das ist in jedem Fall für Thüringen ein sehr gutes Ergebnis. Wenn man die Kassenstatistik plus 81 Mio. € sieht, dann kann man auch nicht sagen, dass die Kommunen hier schwach aufgestellt sind.
Das ist sicherlich eine Frage der Verteilung und da muss man hinschauen und deswegen haben wir im neuen Gesetz des KFA eine Evaluation mit vorbereitet, um zu prüfen, wie sich diese Finanzströme am Ende gestalten werden.
Ein weiterer Punkt war die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. In diesem Bereich sind die Kommunen insbesondere im Sinne der Daseinsvorsorge tätig und wir haben alle noch die Kommunalisierung der Energieversorgung im letzten Jahr, die Bildung der Thüringer Energie AG, in guter Erinnerung und ich denke, Kommunen entscheiden in kommunaler Selbstverwaltung, aber immer vor dem Hintergrund, zweckmäßige, effiziente und wirtschaftliche Lösungen zu finden. Dabei sind auch kommunale Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbände möglich und mit unserer Gesetzesänderung Anfang dieses Jahres auch die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Mehr Spielräume bedeuten auch mehr Verantwortung, aber da habe ich keine Sorge, dass unsere Kommunen dieser Verantwortung nicht gerecht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass vonseiten der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurde, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich zu erledigen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE haben wir einen umfangreichen Katalog zur Änderung der Thüringer Kommunalverfassung bekommen, der Thüringer Kommunalordnung.
Es stimmt beides, deswegen ist es nicht falsch, ich habe das „Thüringer Kommunalordnung“ nur noch mal hervorgehoben. Wenn ich richtig gezählt habe, Herr Kuschel, dann sind das nicht weniger als 93 Änderungen, die Sie hier vorgetragen haben. Frau Berninger hat die Intention Ihres Antrags in ihrer Rede gerade ausführlich dargestellt.
Ich möchte mich deshalb nur auf einige grundsätzliche Anmerkungen beschränken. Zunächst muss ich ganz klar sagen, dass der Gesetzentwurf, insbesondere die Einleitung, den Eindruck erweckt, vielleicht ganz bewusst den Eindruck erwecken will, dass die Thüringer Kommunalordnung in der derzeitigen Fassung ein Relikt aus politischer Steinzeit ist. Sie verweisen auf erhebliche Regulierungslücken und Demokratiedefizite. Nur so lässt sich meines Erachtens erklären, warum die Fraktion DIE LINKE die Thüringer Kommunalordnung in so vielen Punkten weder als praktikabel noch als bürgernah bezeichnet und bewertet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diesem nicht von der Hand zu weisenden Eindruck möchte ich hier ausdrücklich widersprechen.
Die Thüringer Kommunalordnung hat sich seit ihrem Inkrafttreten 1993 bei uns im Land nicht nur bewährt, sondern auch als praktikabel und bürgernah erwiesen. Natürlich will und möchte ich nicht bestreiten, dass jede rechtliche Regelung und somit auch die Thüringer Kommunalordnung gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und oft auch justizrechtlichen Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann und daher inhaltliche Anpassungen, Korrekturen gegebenenfalls notwendig werden können. Wir haben dies zuletzt im Jahr 2011 vorgenommen. An dieser Stelle vielleicht ein passendes Beispiel für die Anerkennung der Thüringer Kommunalordnung aufgrund von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Im Jahr 2009 erfolgte hier eine umfassende Novellierung der Vorschriften für
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag. Dem vorausgegangen war eine Initiative von weit über 200.000 Thüringerinnen und Thüringern, die sich für eine umfassendere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen einsetzten. Wenn ich mir jetzt den Gesetzentwurf der Linken anschaue, dann sollen insbesondere die Beteiligungsrechte auf kommunalpolitischer Ebene für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgeweitet werden,
ein Ansinnen, das im Wesentlichen auf den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ zurückgeht. Wir sind der Auffassung, dass die Beteiligungsrechte der Bürger im Rahmen der Kommunalordnung hinreichend gestaltet und geregelt sind
und daher keiner Novellierung bedürfen.
Insbesondere sehe ich auch in einigen Regelungsvorschlägen die Gefahr, dass die frei gewählten kommunalen Entscheidungsträger entweder in eine Art Gleichgültigkeit oder Verantwortungslosigkeit verfallen können, da letztlich die Bürger selbst die Geschicke der Kommune aktiv lenken können, da gewählte Stadt- und Kreisräte in ihren Entscheidungsbefugnissen stark beschnitten werden, und ich denke, das kann weder gewollt noch angestrebt sein.
Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf noch zahlreiche weitere inhaltliche Änderungsvorschläge, deren politische, aber auch fachliche Bewertung im Rahmen einer umfangreichen Debatte im Innenausschuss erfolgen soll. Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion einer weiteren Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss nicht verweigern.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, der Landtag befasst sich heute zum zweiten Mal mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und Herr Kuschel, die Intention des Gesetzentwurfs, die Sie schon in der ersten Lesung sehr ausführlich vorgetragen haben und auch heute noch einmal dargestellt haben, sehr erschöpfend, meine ich, kann ich mich an der Stelle doch etwas kürzer fassen. Mit der ersatzlosen Streichung des § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung soll erreicht werden, dass bei Zahlungsunfähigkeit von Kommunen entsprechend entgegengewirkt wird. Zu diesem Zweck soll die Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeschlossen werden. Nach der Gesetzesbegründung sollen die betroffenen Körperschaften ihre Geldforderungen künftig nur auf dem Weg der Einigung einlösen können. Sie haben das jetzt gerade noch mal begründet und sehen da einen Weg. Ich muss sagen, ich halte diesen Weg für nicht realistisch. Denn meiner Auffassung nach, wenn sich eine Kommune verweigert, entsprechende Zahlungen zu leisten, dann wird sie das auch nicht im Zuge einer gütlichen Einigung machen. Hier habe ich ein Beispiel vor Augen zwischen einer Kommune und dem Kreis, wo die Kommune sich aus was weiß ich für Gründen einfach weigert, also nicht, weil sie nicht zahlungsfähig ist, sondern sie weigert sich schlichtweg, diese Kreisumlage zu zahlen. Und da meine ich, ist der Weg der Einigung mit Sicherheit nicht gegeben. Die geltende Rechtslage gestat
tet die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung auch gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auch gegen Städte und Gemeinden. Wir haben in der Anhörung der Spitzenverbände, wie der Gemeinde- und Städtebund im Rahmen der schriftlichen Anhörung richtig festgestellt hat, auch erkannt, dass nach § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung keine Ermächtigungsgrundlage gegeben ist und dieser Paragraf der Durchführung der Zwangsvollstreckung eigentlich mehr eine Schutzvorschrift ist.
Ich gestatte keine Zwischenfrage.
Und eben durch die Streichung dieser Schutzvorschrift würde die Zwangsvollstreckung öffentlichrechtlicher Forderungen nicht mehr eingeschränkt werden, sondern, ganz im Gegenteil, erst uneingeschränkt ermöglicht werden.
Meine Damen und Herren, die Streichung von § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung geht demnach an der Intention des Gesetzentwurfs komplett vorbei und kann als eklatanter Widerspruch bezeichnet werden. Dementsprechend ist auch der Thüringer Landkreistag sehr kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme und lehnt im Ergebnis die Abschaffung der Zwangsvollstreckung durch Aufhebung besagter Paragrafen ab. Auch der nachträglich eingebrachte Änderungsantrag in Vorlage 5/4445 nach dem Gesetzentwurf macht es nicht besser, sondern die Änderung sieht vor, dass § 40 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes um einen Satz zu ergänzen wäre, der die Beibehaltung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen gegen Gebietskörperschaften verbietet. Ich meine, wir haben auch bei uns im Ausschuss durch Innenminister Geibert eine sehr ausführliche Stellungnahme des Innenministeriums vernommen, die aufschlussreich war, und ich denke, er wird das heute hier noch mal vortragen. Aus diesen Erkenntnissen ist meine Fraktion der Auffassung, dass wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen werden und Ihren Gesetzentwurf hiermit ablehnen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ja, Herr Kuschel, vielleicht tut es gut, noch mal ein bisschen mehr Sachlichkeit hier hineinzubringen. Deswegen will ich noch mal zurückgehen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013, der entschieden hat, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden dürfen. Dies bezog sich in der Entscheidung auf Regelungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Allerdings enthält derzeit auch das Thüringer Kommunalabgabengesetz noch Regelungen, die es den Kommunen theoretisch ermöglichen, bei dauerhaft nichtigen Satzungen den Beginn der Festsetzungsfrist zeitlich unbegrenzt nach hinten zu verschieben.
Dass dieser Fall in Thüringen auch praktisch von hoher Relevanz ist, zeigt die Mündliche Anfrage meines Kollegen Wolfgang Fiedler von November letzten Jahres. Danach waren bei Thüringer Verwaltungsgerichten mit Stand zum 30. September exakt 747 Rechtsstreitigkeiten anhängig. Zumindest mittelbar war die Frage der Rechtmäßigkeit von Abgabensatzungen Gegenstand. Herr Kuschel, Sie selbst haben ja in der mündlichen Anhörung, die wir durchgeführt haben, bestätigt bekommen, dass es eben diese hohe Anzahl von Rechtsstreitigkeiten
gibt, die bei Gerichten vorliegen, und dass es oftmals Formfehler sind, die nicht nur in einem Heilungsprozess, sondern in mehreren Anläufen von den Betroffenen letztlich geheilt werden dürfen. Um diesen sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Kommunen unsicheren Rechtszustand zu beseitigen, hatte der Innenminister bereits im Oktober 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der nach Durchführung der mündlichen Anhörung im Innenausschuss beraten worden ist.
Meine Fraktion gelangt im Rahmen der Abwägung aller für- und widersprechender Interessen der Bürger, aber auch der Kommunen zu dem Ergebnis, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Verjährung bzw. zur sogenannten Festsetzungsfrist sachgerecht und praktikabel sind. Konkret heißt das:
1. Künftig - künftig, völlig richtig - beträgt die Festsetzungsfrist in der Fallkonstellation der rückwirkenden Ersetzung einer ungültigen durch eine gültige Satzung 12 Jahre.
2. Für diejenigen Fallkonstellationen der ungültigen Abgabensatzungen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung beschlossen wurden, soll eine Übergangsregelung und Verjährungsfrist von 30 Jahren, beginnend ab dem Jahr 1991, gelten. Das heißt, dass die betroffenen Kommunen damit die Gelegenheit haben, innerhalb der jetzt bevorstehenden sieben Jahre bis in das Jahr 2021 die Möglichkeit der Nachbesserung ihrer ungültigen Satzung nutzen zu können. Wenn man sieht, wie lange mancher Fall vor Gericht behandelt wird, dann braucht es diese Zeit. Da meinen wir, dass sieben Jahre ausreichend sind. Ich weise auch von mir, die CDU-Fraktion hätte sich hiermit nicht intensiv befasst.
Gerade über dieses Thema haben wir sehr intensiv beraten und uns letztlich auf diese 30-jährige Frist festgelegt, die zwar auf den ersten Blick unverhältnismäßig lang erscheint, aber insbesondere die konstruktiven Ausführungen des Gemeinde- und Städtebundes, der Verwaltungsrechtsexpertin Frau Kraft-Zörcher sowie Vertreter des Oberverwaltungsgerichts Weimar und des Innenministeriums Brandenburg haben in der mündlichen Anhörung deutlich gemacht, dass diese Regelungen praktikabel und somit auch verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Wir haben auch im Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung, der ja nun ebenfalls in der Überarbeitung ist, eine Übergangsfrist von 20 Jahren, also auch hier eine Änderung hin zu den festgesetzten 12 Jahren.
Auch vor dem Hintergrund der eingangs von mir erwähnten aktuell anhängigen Zahl der Verwaltungsrechtsstreitigkeiten muss den betroffenen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, um vor Ge
richt gegebenenfalls diese ungültig erklärten Satzungen zu korrigieren. Hinzu kommt - der Fall sollte auch nicht unterschätzt werden -, dass sich der Freistaat im Fall einer kürzeren Verjährungsfrist etwa 25 Jahre zahlreichen Schadenersatzforderungen betroffener Kommunen aussetzt. Genau das ist ein wichtiger Punkt, den wir bedenken müssen.
Deshalb haben wir uns entschieden, die 30-jährige Verjährungsfrist, die im deutschen Recht verankert ist - mit Blick auf das BGB in § 197 sind dort die genannten zahlreichen Anwendungsfälle deutlich gemacht und diese Frist ist bis vor wenigen Jahren festgeschrieben worden, aber sie ist als sogenannte Regelungsverjährungsfrist im Bürgerlichen Recht nach wie vor händelbar.
Aus der mündlichen Anhörung haben wir auch den Hinweis des OVG Weimar zu Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist aufgegriffen und einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht. Diese Änderung dient allein der Konkretisierung und damit der Rechtssicherheit und fand auch infolge, wie von Herrn Gentzel vorgetragen, Einfluss in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Wir halten die Änderungen, die uns hier vorliegen, vonseiten der FDP-Fraktion und von der Fraktion DIE LINKE für nicht notwendig und auch nicht erforderlich. Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Beschlussfassung des Innenausschusses vom 14.02.2014 zustimmen. Ich empfehle Ihnen ebenfalls die Annahme dieser Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7311. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Landtagskolleginnen und -kollegen, das ist wirklich nicht ganz einfach, aus dem illustren Stuhlkreis wieder in die Plenardebatte zurückzukommen. Und dann noch dieses Thema, Herr Kalich, da gebe ich Ihnen völlig recht. Es ist aus unserer Sicht im Grunde gar nicht so viel zu sagen, denn der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung befasst sich damit, die Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des
Bundes in Landesrecht zu übertragen, also Gesetzestechnik, Simultangesetzgebung, die wir hier umsetzen.
Gleichwohl will ich noch mal die Schwerpunkte darstellen, die ich schon als Verbesserung ansehe, insbesondere Punkt 2.
Doch zunächst Punkt 1: Die Erleichterung der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung soll dadurch erfolgen, dass die Schriftform neben der bisher schon bestehenden Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur durch weitere Verfahren ersetzt werden kann. Ich denke, es ist zeitgemäß, das hier einzubringen.
Zweitens - die Einführung einer frühen Bürgerbeteiligung, der Öffentlichkeit bei Großverfahren. Ich denke, jeder, der ein solches Verfahren auf den Weg gibt, ist gut beraten, hier entsprechend frühzeitig die Bürger zu beteiligen. Gerade das soll ja erreicht werden, insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. Hier wird die Möglichkeit eröffnet, sich leichter zu beteiligen, zügiger an Informationen zu gelangen, und dies wird vielleicht im Ergebnis nicht zu einer wesentlich besseren Akzeptanz führen. Aber die Transparenz, Herr Adams, Sie haben es erwähnt, die wichtig ist, um diese Vorhaben erst einmal bekannt zu machen und die Bürger zu beteiligen oder die entsprechenden Institutionen, da halten wir es auch für wichtig, dass dies im Gesetz eingearbeitet ist.
Erforderlich und wichtig ist die Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht schließlich auch deshalb, da durch die inhaltliche Übereinstimmung der Vorschriften eine juristisch einheitliche Auslegung der jeweiligen Paragrafen durch die Behörden und Gerichte gewährleistet ist. Deswegen lehnt auch meine Fraktion die Änderungsanträge, die wir hier von den Linken und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen haben, ab. Wir werden dem Gesetzentwurf, wie die Beschlussempfehlung im Innenausschuss am 14.02. in Drucksache 5/7312 gefasst worden ist, zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich zu meiner Rede komme, möchte ich eines vorwegschicken und noch mal ausführlicher informieren. Frau Rothe-Beinlich, Sie sprachen gerade davon, dass es Glück war, dass dieser Tagesordnungspunkt heute drankommt.
Da muss ich sagen, erstens, Sie haben schon erwähnt, die Mündlichen Anfragen, die gestellt worden sind, um noch einmal Informationen zu erhalten. Wir haben im letzten Innenausschuss am 13.12. zu diesem Thema auch sehr ausführlich gesprochen. Wenn man sieht, dass Ihr Antrag am 12.11. und der der FDP am 20.11. eingereicht worden ist, Plenum am 22.11., da gab es eine Verschiebung. Mit Blick auf die Uhr wäre der Tagesordnungspunkt heute ohnehin drangekommen, wenn ich das richtig einschätze.
Ich möchte zu meiner Rede zurückfinden. Man könnte sagen, alle Jahre wieder. Alle Jahre wieder
gibt es aus den Reihen der Opposition den Antrag auf Wintererlass und eine Entscheidung zum Abschiebestopp. Sie fordern wie in den vergangenen Jahren diesen Abschiebestopp für Roma, Ashkali und Ägypter.
Die FDP flankiert dies und hebt noch einmal den Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Menschen hervor. Lassen Sie mich auf die benannten Schwerpunkte eingehen. In der Begründung verweisen Sie auf den Aspekt rassistische Diskriminierung, die Sie als Menschenrechtsverletzung darstellen. Doch kommen wir zur Kernfrage des deutschen Asylrechts, die an der Stelle keine Frage offenlässt. Ein Blick ins Grundgesetz zeigt, dass weder die Zureise über sichere Drittländer noch die Einreise aus wirtschaftlichen Gründen oder das Gefühl, diskriminiert zu sein oder sich zu fühlen, zur Asylanerkennung führt. Die Meinung des Flüchtlingshilfswerkes, dass Diskriminierung ein Fluchtgrund sei, findet sich weder in der deutschen Gesetzgebung noch in der europäischen Rechtspflege in irgendeiner Weise wieder.
Im Übrigen ist vom Flüchtlingskommissariat UNHCR mit Diskriminierung nur jene staatlicherseits gemeint. Eine solche gibt es aber im vorliegenden Fall nicht. Die Verhältnisse in anderen Staaten mögen aus unserer Sicht unhaltbar sein, aber diese Zustände ändern sich überhaupt nicht,
wenn wir hier die Überwinterung von Menschen aus dem benannten Personenkreis
Sie wissen es selbst nur zu gut. Wir haben es hier auch mit einer Personengruppe zu tun, die seit vielen Jahrhunderten nach festen Regeln in familiären bzw. in Klanhierarchien lebt. Diese besonderen Lebensumstände werden von diesen Menschen sehr genau beachtet, sind aber häufig nicht konform mit der Art und Weise zu leben, wie wir es uns vorstellen.
Aus diesen Gründen sind alle bisher gut gemeinten Konzepte gescheitert.
Diese Konzepte richteten sich gegen Zwangsehen, sie richteten sich gegen Ausbeutung durch den eigenen Klanchef auf verschiedene Art und Weise.
Auch hier gelingen Einzelfälle, die Lebensumstände von Menschen dieser Gruppe zu verändern.
Aber ich will damit eines sagen: Sie sind sehr stark in ihrer Tradition verwurzelt und sicherlich, das traue ich mir auch nicht zu, hier intensiv in diese Tradition einzusteigen, weil ich glaube, wir kommen aus einem anderen Lebensraum und können das nicht in dem Maße verstehen.
Doch zurück zur Aktualität des Antrags. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt bis auf wenige Ausnahmen wegen Gesundheitsproblemen eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet an.
Lasse ich nicht zu. Danke.
Das steht Ihnen sicher frei. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt bis auf wenige Ausnahmen - ach, das hatte ich schon gesagt, Entschuldigung. Sehen Sie, so kommt man durcheinander.
Man muss auch erklären, ob sich ein jährlich wiederkehrender Winterabschiebestopp, der stets erhebliche Folgekosten nach sich zieht, die Lösung des Problems der Balkaninsel ist.
Vielmehr sollte die EU mithelfen, die Verhältnisse für die Minderheiten in den Herkunftsländern zu verbessern, und Sie haben auch schon die Länder erwähnt, Kosovo, Mazedonien und Serbien. Da teile ich Ihren Standpunkt nicht, Frau Berninger. Ich denke, hier liegen auch entsprechende Berichte aus dem Auswärtigen Amt vor und Informationen, die sagen, dass sich gerade hier in den letzten Monaten/Jahren für diese Minderheiten einiges bewegt hat.
Sie müssen zudem dem Thüringer Landtag auch erläutern, wie denn die Lösung aussehen soll. Es ist jedoch eine Aufgabe, an der sich schon sehr viele weise, sehr sozial denkende und handelnde Frauen und Männer versucht haben, und das leider nicht mit Erfolg.
Ein Winterabschiebestopp hilft in der Gesamtsituation überhaupt nicht. Ich will es noch mal wiederholen: Es ist wichtig, in den Herkunftsländern Ansatzpunkte vor Ort zu finden und hier entsprechend die Hilfe zielgerichtet zu bringen. Diesen Winterabschiebestopp betrachte ich als eine teure Packung Beruhigungspillen und ich glaube, damit tun wir dieser Frage nicht Genüge.
Wir sollten uns auch ruhig mal fragen, ob die Gebietskörperschaften und das Land diese Aufgabe ohne Schwierigkeit erfüllen können. Wir können hier als Legislative so tun, als ob die Auswirkungen für die Exekutive nicht eintreten. Aber hier ist festzustellen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Thüringen in Eisenberg bereits mit Containern
die Anzahl der Unterbringungsplätze erhöht hat und wiederum an die Kapazitätsgrenze gestoßen ist. Mittlerweile erleben wir in unserem Land, dass hier wöchentlich ungefähr 80 bis 100 Personen eintreffen. Wir waren mit unserem CDU-Arbeitskreis in Eisenberg und konnten uns dort einen Überblick über die Situation verschaffen. Wir haben auch gesehen, wie schnell man hier vor Ort reagieren muss und wie angespannt diese Lage ist. Wir haben mit Beschäftigten gesprochen, mit Betroffenen und wir haben auch gesehen, wie die Situation unter Leitung von Herrn Zamboni gut gemeistert wird. Wir haben einen umfassenden Überblick bekommen und auch Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Denn dass die Arbeit durch diese hohe Belegung nicht einfach ist, das war an vielen Stellen zu sehen und trotzdem gibt es eine vorbildliche Versorgung.
Hier sprechen auch die Zahlen für sich. Wir haben im Jahr 2012 1.764 Personen in Eisenberg aufgenommen und bis Ende November waren es bereits 2.449 Personen. Dabei wurden 525 Menschen aus Serbien, 421 aus Mazedonien und 138 aus Bosnien-Herzegowina aufgenommen. Ich erwähne diese Gruppe der Balkanländer deshalb, weil deren Anerkennung auf Asyl in unserem Land gegen null tendiert und durch die bestehende Visa-Freiheit in den betreffenden Ländern, die zurzeit noch besteht, dieser Aspekt begünstigt wird, nach Deutschland einzureisen. Man sieht es auch daran, dass es 974 Anträge, Folgeanträge auf Asyl gibt. Auch hier lässt sich ein gewisser Drehtüreffekt erkennen. Dieser enorme Anstieg konnte, das ist oftmals angeklungen, Anfang des Jahres nicht abgeschätzt werden. Wir unterliegen bei der Aufnahme saisonal be
dingten Schwankungen. Sie sind im Jahr 2013 schlichtweg ausgeblieben. Zudem wirken auch noch die Aufnahmen der syrischen Flüchtlinge, zu denen sich unser Land auch bereit erklärt hat, und hier in Thüringen sind das immerhin 148 Flüchtlinge, die auch in zusätzlichen Wohnungen unterzubringen sind. Dann sieht man, dass bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreise und die kreisfreien Städte die Schwierigkeiten entstehen, die Gemeinschaftsunterkünfte sind ausgelastet und das Beschaffen von neuen Wohnungen wird auch immer komplizierter.
An dieser Stelle appelliere ich vor allem an Sie, werte Abgeordneten der Linken, auch auf Ihre Mandatsträger, Ihre Bürgermeister, Landrätinnen Einfluss zu nehmen, um diese Aufgabenerfüllung zu meistern.
Das ist etwas Konkretes, was Sie leisten können. Auf eines sollten wir achten, dass wir mit der Vorlage des Abschiebestopps nicht die Rechten aufmunitionieren, die das mit großer Sicherheit propagandistisch ausschlachten.
Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass der Winterabschiebestopp uns leider keiner Lösung näherbringt, auch wenn viele Stellen hier helfen, um den enormen Ansturm der Flüchtlinge hier in unserem Land zu lösen.
Deshalb möchte ich hier im Namen meiner Fraktion vorschlagen, die Anträge der Linken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP abzulehnen. Vielleicht noch eines: Es hat immer so den Anschein, als ob etwas komplett Offensichtliches, was der Wahrheit entspricht, gar nicht stimmt
und dass Sie versuchen, uns in eine Ecke zu stellen, um diese Wahrheit, die wir hier benennen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne! Seit dem Frühjahr 2011 tobt in Syrien der Bürgerkrieg. Nach UN-Angaben sind ca. 2 Mio. Menschen aus Syrien in die Nachbarstaaten geflohen. Bislang sind rund 10.000 Menschen getötet worden. Die ursprüngliche Motivation der Aufständischen, Syrien sukzessive in eine Demokratie nach westlichem Vorbild umzugestalten, geriet immer mehr in den Hintergrund, denn längst haben die militärischen Auseinandersetzungen religiöse und ethnische Prioritäten.
In enger Abstimmung mit dem UN-Flüchtlingswerk hat die Bundesregierung die Zustimmung für die Aufnahme von zunächst 5.000 Flüchtlingen aus Syrien gegeben, wobei nach dem Verteilungsschlüssel auf Thüringen 140 Flüchtlinge entfallen. Sie erwähnten es bereits. Maßgeblich hierbei waren bestimmte Schutzbedürfniskriterien, wobei vorrangig Alleinstehende mit Kindern, Frauen ohne Angehörige oder Angehörige religiöser Minderheiten, so zum Beispiel die Christen, aufgenommen worden sind, die bislang im Libanon und in anderen syrischen Nachbarstaaten Schutz gesucht hatten. Gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Verschlechterung der Lage in Syrien in den letzten Monaten, auch infolge des Einsatzes von Chemiewaffen, ist Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen geboten. Deshalb ist es wichtig, die Hilfe vor Ort in Syrien direkt, aber auch in den Flüchtlingslagern, die sich in den Nachbarländern befinden, zu gewähren und dies auch kurzfristig.
Neben der Bundesregierung und einer Reihe von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen versucht man gemeinsam, dieser humanitären Katastrophe entgegenzuwirken. Die Mittel der Bundesregierung wurden aufgestockt.
Zu Ihrem Antrag möchte ich Folgendes sagen: Dieser ist inzwischen obsolet, da das Thüringer Innenministerium bereits reagiert hat
und einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden gesandt hat. Im Klartext: Thüringen wird voraussichtlich
weitere Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen und deren Aufenthalt bei Verwandten gestatten, wobei Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder begünstigt werden sollen. Besagte Verwandte müssen deutsche Staatsbürger bzw. Syrer mit befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel sein und werden demnach verpflichtet, vor der Ein
reise eine Verpflichtungserklärung für die Übernahme laufender Unterhaltskosten abzugeben. Die Aufenthaltserlaubnis für Einreisende wird für bis zu zwei Jahre sowie mit der Option auf Verlängerung gewährt, und zwar unter der Voraussetzung, dass ein Visumverfahren bis zum 10. März 2014 bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt worden ist.
Ausgeschlossen - das muss man hier auch sagen sind Personen, die in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden sind bzw. bei denen begründeter Verdacht auf Kontakte mit kriminellen und terroristischen Organisationen besteht. Ergänzend dazu noch einige Informationen zum Thema „Entwicklung der Flüchtlingszahlen“.
Einer mittelfristigen Prognose des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge folgend wird demnach zwischen 2014 und 2016 ca. eine jeweils 5-prozentige Steigerung der Asylbewerberzahlen in Thüringen erwartet. Auch in den letzten 2 Jahren sowie im laufenden Jahr haben sich die Zugänge um je 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Wir haben davon schon zur Aktuellen Stunde berichtet und gehört. In dieses Zahlenwerk sind noch nicht die politischen Entwicklungen eingearbeitet, zum Beispiel in Ägypten, Syrien, Iran und Irak oder Afghanistan, so dass noch mit einer größeren Steigerungsrate gerechnet werden muss.
Neben Erstantragstellern in Thüringen ist aber auch eine Steigerung von Folgeantragsstellern und Rückkehrern zu verzeichnen. Ich erinnere diesbezüglich an die vorjährige und sicherlich auch in diesem Jahr wieder anstehende Debatte um Sinti, Roma und Ashkali sowie deren Verbleib in Deutschland über den Winter.
Mit der erheblich steigenden Zahl der Asylbewerber wird es sicher kaum möglich sein, einen solchen Wintererlass vorzunehmen, um die Situation der Unterbringung nicht noch weiter zu verschärfen. Denn bereits jetzt sind die Kapazitäten in den bestehenden Gemeinschaftsunterkünften nahezu erschöpft.
Ähnlich schwierig gestaltet sich mittlerweile auch die Unterbringung im ländlichen Raum. Es wird immer schwieriger, in manchen Landkreisen entsprechende Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus Syrien und die damit verbundene Zusammenführung von Familien ist aus humanitärer Sicht natürlich zu begrüßen, dürfte allerdings in großem Stil an der Finanzierung, die letztlich das Land Thüringen und damit der Steuerzahler tragen müsste, scheitern.
Das gilt auch für eventuelle Folgekosten - so die Übernahme von Krankenbehandlungen - zumal, da die nachziehenden Verwandten keine Chance auf Abschluss einer Krankenversicherung haben.
Prinzipiell verschließt sich das Land Thüringen der Mehraufnahme von Flüchtlingen nicht, verweist auch auf Regelungen in anderen Bundesländern, so in Niedersachsen. Auch dort können syrische Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nachholen. Allerdings müssen sie sich verpflichten, den Aufenthalt zu bezahlen.
Immerhin haben laut Innenministerium rund 700 Syrer hier in Thüringen Asylanträge gestellt. Des Weiteren ist die Aufenthaltsdauer für Syrer in Thüringen zunächst auf zwei Jahre ausgelegt. Das heißt im Klartext, sowohl die zu erwartenden 140 syrischen Flüchtlinge als auch deren Angehörige, die nach dem Willen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in Thüringen aufgenommen werden sollen, wären auf längere Zeit ansässig. Doch ein ganz wesentliches Element von Asyl ist die Rückkehr in die Heimat, dann nämlich, wenn der Asylgrund entfallen ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass noch heute, 12 Jahre nach Ende des Bürgerkrieges im Libanon, libanesische Flüchtlinge in Deutschland leben. Diese weisen eine Arbeitslosenquote von 90 Prozent auf. Dieser Aspekt spricht auch dafür, was ich eingangs schon sagte, Hilfe direkt vor Ort in Syrien und den angrenzenden Nachbarstaaten zu aktivieren. Neben Mitteln für humanitäre Hilfe aus dem Bundeshaushalt, dieser wurde im Juni um 200 Mio. € erhöht, gibt es die zahlreichen Hilfsleistungen von Nichtregierungsorganisationen, dem DRK oder die „Aktion Deutschland Hilft“. Das Wichtigste, was jetzt für Flüchtlinge vor Ort zu leisten ist, ist die Bereitstellung von Notunterkünften, Nahrung, Wasser, Strom, auch in denjenigen Nachbarstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, sehr verstärkt Jordanien, Libanon, Türkei, Iran und Ägypten.
Nun zu Punkt II Ihres Antrags: Die geforderte Aufhebung der Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufnahmegesetzes würde dazu führen, dass der Freistaat Thüringen und die Gebietskörperschaften sämtliche Kosten zu tragen hätten. Wie hinlänglich bekannt, sind bereits die derzeitigen Haushaltsansätze nicht ausreichend. Die Flüchtlingsunterbringung müsste zudem durch die Gebietskörperschaften erfolgen, die schon jetzt nicht in der Lage sind, ausreichend angemessenen Wohnraum für Flücht
linge zur Verfügung zu stellen. Mit einem diesbezüglich zu gebenden Titel würden insbesondere die Kommunen finanziell belastet. Der Freistaat könnte für maximal 18 Monate im Rahmen der Soziallastenübernahme einspringen. Trotzdem würden diese Kosten weiterhin zu Buche schlagen. Wir sehen, und zwar nicht zum ersten Mal, unter dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE könnte getrost die Unterschrift stehen: Tue Gutes mit dem Geld anderer und brüste dich damit.
Der Blick nach vorn offenbart aber auch, hier wird eine Tür geöffnet, ohne zu wissen, wie viel Asylsuchende überhaupt nach Thüringen einreisen werden und wie lange sie bei uns leben werden.
Denn ohne Verpflichtungserklärung könnte auch jeder syrische Asylbewerber ohne Weiteres seine Großfamilie auf Kosten des Steuerzahlers nachholen. Dieser Personenkreis würde obendrein nicht einmal auf die Asylquote in Thüringen angerechnet werden. Eine Durchbrechung des Prinzips der einheitlichen Handlungsweise in diesem Gebiet durch ein Nehmerland in Thüringen erscheint ebenfalls nicht vermittelbar. Der Bundesregierung sind auch insoweit die Hände gebunden, als diese ohne Einvernehmen der zuständigen Mitgliedsländer der Eurogemeinschaft keine weiteren Zusagen machen kann. Wenn, dann muss diese Problematik global von der EU gelöst werden. Noch im vergangenen Jahr träumte Herr GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender a.D. Jürgen Trittin von sage und schreibe 50.000 Familiennachzüglern nach Deutschland. Das sind immerhin mehr als doppelt so viele als im ersten Halbjahr 2013 in Deutschland um Asyl nachgesucht haben. Die genaue Zahl sind 43.016 Personen.
Wegen des seit zweieinhalb Jahren andauernden Konflikts sind 2 Millionen Syrer auf der Flucht und die Zahl könnte bis Jahresende auf 3 Millionen ansteigen. Nicht zu vergessen, dass die meisten der 14.000 Kriegsflüchtlinge, die bereits in Deutschland untergekommen sind, mithilfe von Schleusern und ohne gültige Einreisepapiere ins Land gekommen sind.
Auch das ist ein Problem.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der vorliegenden Drucksache entsteht der Eindruck, Deutschland und somit auch Thüringen käme seinen humanitären Verpflichtungen nicht nach.
Fakt ist aber, und das bestätigte erst kürzlich der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach, dass die Bundesregierung nicht nur in absoluten Zahlen,
sondern auch im Verhältnis zur Bevölkerung etwa doppelt so viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland aufnimmt und ihnen Schutz gewährt als der Durchschnitt der EU-Länder.
Damit sind Deutschland sowie Schweden Vorreiter im EU-Vergleich bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge.
Resümierend kann zum vorliegenden Antrag gefolgert werden:
Punkt I - Zuzug von syrischen Verwandten zu Flüchtlingen in Deutschland - hat sich erledigt, da das TIM schon entsprechende vorbereitende Maßnahmen getroffen hat.
Punkt II - Verzicht auf Verpflichtungserklärungen und damit auf die Kosten zulasten von syrischen Flüchtlingen - kann aus haushalterischen Gründen nicht erfolgen.
Der Antrag in Drucksache 5/6575 wird daher von unserer Fraktion abgelehnt. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Frau Rothe-Beinlich, Sie haben das Thema noch einmal in Ihrer Drucksache „Unwürdige Zustände bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen was tut die Landesregierung?“ beschrieben. Kritisiert werden die Überbelegung der Räumlichkeiten, die fehlende Privatsphäre, schlechte, unzureichende Mahlzeiten, mangelnde medizinische Betreuung.
Wie auch von unserem Innenminister Jörg Geibert geäußert, stellt der bundesweit anhaltend hohe Zustrom von Asylflüchtlingen die Bundesländer vor große Herausforderungen und somit auch Thüringen. Dennoch setzt die Landesregierung alles daran, ausreichend Plätze zur Aufnahme dieser Menschen zur Verfügung zu stellen. So wurden die beiden großen Kirchen, aber auch das Thüringer Liegenschaftsmanagement, die LEG, angeschrieben mit der Bitte, leer stehende Objekte in ihren Liegenschaften zu benennen, die geeignet wären, Flüchtlinge aufzunehmen. Bisher kann man nur auf eine Antwort der katholischen Kirche verweisen, die ein Objekt mit ca. 50 Betten Platzkapazität angeboten hat. Das fließt natürlich in die Prüfung ein. Die landeseigenen Liegenschaften wurden benannt und werden geprüft. Dabei, denke ich, sollten insbesondere die landeseigenen Baulichkeiten Vorrang genießen, einfach wegen des schnellen Zugriffs, der schnellen Verfügbarkeit, der Kosten der Herrichtung. Asylbewerber erhalten bei uns seit September 2013 im Rahmen der Willkommenskultur einen ersten Orientierungskurs, damit sie sich in der für sie
neuen Umgebung besser zurechtfinden können. Besonders in den ersten Wochen kümmert sich der Freistaat also in bestmöglicher Art und Weise um die Neuankömmlinge, auch und besonders dann, wenn viele der Betroffenen mangels fehlender Asylgründe später wieder abreisen müssen.
Betreffs weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in der Landesaufnahmestelle Eisenberg hat das Innenministerium, wie Sie auch festgestellt haben, winterfeste Wohncontainer bereitgestellt. Damit hat sich die Kapazität in Eisenberg auf 521 Menschen in der Unterbringung erhöht. Zurzeit sind es 488 Bewohner, die - man muss das auch erwähnen zeitweilig hier untergebracht werden, bis ihr Status anerkannt wird und sie dann weiter an die Landkreise verteilt werden, dort in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und von dort aus die Aufteilung auch in eigene Wohnungen erfolgen kann.
Der Flüchtlingsrat hat - Sie haben es auch gerade erwähnt - die gesundheitlichen Untersuchungen kritisiert. Hier ist mittlerweile Abhilfe geschaffen worden. Es ist eine zweite Krankenschwester und eine halbe Arztstelle eingerichtet worden, so dass sich die Situation verbessert hat.
Wir wissen, dass sich der Zustrom der Flüchtlinge weiter erhöht und dass auch eine weitere Unterkunft hier gefunden werden muss. Im Gespräch ist derzeit das Kinder- und Jugenddorf Beichlingen im Kreis Sömmerda und ich hoffe, da ich die Situation auch dort in diesem Ort kenne, dass man geeignetere Objekte finden wird. Zum einen ist der Hauptort nur mit ca. 570 Einwohnern bestückt und diese Zahl stellt zu den zu erwartenden und aufzunehmenden Asylbewerbern - 250 - für mich doch ein großes Ungleichgewicht dar. Auch die Anbindung ÖPNV, die medizinische Versorgung, Betreuung, die Einbindung in das soziale Umfeld stelle ich mir in diesem kleinen Ort am Rande der Hohen Schrecke schwierig vor, zum anderen auch deshalb, weil wir gerade mit der Hohen Schrecke die zweite Tranche von 10 Mio. zur Förderung eines Naturschutzgroßprojekts bekommen haben. Nun hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, aber, ich denke, die Propaganda, die hier mitlaufen wird, ist gerade nicht förderlich für die Hohe Schrecke.
Es ist festzustellen, dass sich das Ministerium intensiv darum kümmert, hier weitere Verbesserungen durchzuführen. Ich denke, wir brauchen uns auch nicht darüber zu streiten, dass wir natürlich Asyl gewähren wollen hier in Thüringen für Menschen, die von Verfolgung, Todesangst und Unter
drückung bedroht sind. Deshalb stelle ich fest, dass die Thüringer Landesregierung das Menschenmögliche tut und den Flüchtlingen in der Landesaufnahmestelle und in einer künftigen Außenstelle entsprechend ihren Bedürfnissen Quartier gibt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf den Tribünen, ich darf Sie recht herzlich begrüßen und ich möchte, wenn ich auch einiges wiederhole, was der Minister vorgetragen hat, zu den entsprechenden Drucksachen 5/6200 und 5/6266 sprechen.
Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt wurde wie erwähnt bereits 2008 ins Leben gerufen, um Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit zu gewähren. Ziel des Programms ist, Personen aus dem genannten Kreis rasch und nachhaltig in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, um deren künftigen Verbleib im Arbeitsmarkt zu sichern und damit die Sozialleistungen zu minimieren, die sie sonst in Anspruch nehmen würden.
Ende des Jahres könnte das bis dahin befristete Förderprogramm des Bundes auslaufen, sofern nicht andere Beschlüsse getroffen werden. Das ESF-Bundesprogramm hatte dieses Sonderprogramm XENOS, was in zwei Förderrunden von 2008 bis 2014 gefördert wurde. Es wurden Netzwerke auf regionaler, lokaler Ebene unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaften bzw. zugelassener kommunaler Träger gefördert. Es gab hier auch noch einmal einen Zwischenschritt: Die erste Förderrunde begann im September 2008 bis Oktober 2010 mit 43 Projektverbünden und wurde dann in der zweiten Periode vom November 2010 bis jetzt noch laufend, bis Ende des Jahres, dann voraussichtlich mit 28 Projektverbünden fortgesetzt.
Dieses ESF-Bundesprogramm steht vor dem Hintergrund aktueller asylrechtlicher Regelungen an einer sehr spezifischen Schnittstelle von sozialer und arbeitsmarktrechtlicher Integration. Die Zielgruppe für dieses Programm sind die Bleibeberechtigten, die vor allem durch die gesetzliche Altfallregelung für langfristig Geduldete hier in den Genuss kommen, und der Personenkreis, die einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, dass sich dieser Personenkreis seinen Lebensunterhalt durch die Erwerbstätigkeit selbst verdient und dazu entsprechende Beratungsleistungen und Begleitung erhält.
Welche Projekte sind in Thüringen betroffen? Das wurde auch gesagt. Vielleicht noch einmal, wie diese Projekte regional aufgestellt waren: Es sind Thüringer Netzwerkverbünde mit zehn Teilprojekten, einmal anzutreffen in Erfurt, in der Region Nordthüringen, Sonneberg, Saalfeld-Rudolstadt. Aus meiner Region - um einmal zu sehen, wer sich da zusammenschließt - ein Projektverbund, in dem sich folgende Akteure zusammengefunden haben: die Starthilfe Sondershausen e.V., der Kreisjugendring
Kyffhäuserkreis e.V., das BWT Berufs- und Weiterbildungszentrum, das Landratsamt Kyffhäuserkreis und der Landkreis Nordhausen. Die erste Phase wird von allen Akteuren als erfolgreich bezeichnet der Minister erwähnte es -, es waren 808 Personen bei uns beteiligt; deutschlandweit habe ich hier eine Zahl von 10.926. Auch der Hinweis darauf, dass man insgesamt 1.400 Menschen dadurch in Arbeit bringen konnte, spricht für sich.
Bei uns waren auch Qualifizierungen, Vermittlungen von Arbeitsbeschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, Ablegen und Anerkennung von Schulabschlüssen, Berufsabschlüssen, Vermittlung von Sprachkenntnissen und Integrationskursen ein Schwerpunkt. Schwerpunkt ganz besonders Letzteres, Sprachkenntnisse und Integrationskurse und natürlich auf der anderen Seite auch das Verständnis für Unternehmen zu wecken und über die Möglichkeit der Förderung auch die künftigen Arbeitnehmer vorzustellen, einzuarbeiten. Auch hier ist eine erhöhte Einstellungsbereitschaft zu verzeichnen.
Im März dieses Jahres wurde das Ergebnis in einer Programmevaluierung vorgestellt. Dieses hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Das ESFBundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt, zweite Förderrunde, hier gibt es einen Zwischenbericht.
Thüringen hat aufgrund der Anzahl der Betroffenen für diese Angebote, die getan worden sind, einen relativ geringen Prozentsatz im bundesweiten Vergleich, hat aber ebenso gute Ergebnisse. Bei den Personen, die den Status Aufenthaltserlaubnis haben, beteiligten sich insgesamt 39,1 Prozent. Wir haben bei den Aufenthaltsgestattungen 21,5 Prozent und den Geduldeten 26,7 Prozent, also ein gutes Drittel derer, die sich hier beteiligt haben. Ich denke, das ist ein sehr guter Anfang und spricht auch für dieses Programm.
Mit der Evaluierung wurden Probleme aufgezeigt, einige sind angesprochen worden. Ich will noch mal einige hinzutragen, die vor allem bundesweit ermittelt worden sind, zum Beispiel fehlende Kinderbetreuungsangebote für Frauen, schlechte Erreichbarkeit im ländlichen Raum, fehlende Kooperationsgemeinschaft und Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und mit Flüchtlingsberatungsstellen, schwierige Erreichbarkeit, fehlende Deutschkenntnisse. Einiges ist sicher auch für Thüringen zutreffend, wobei zum Beispiel Kinderbetreuungsangebote nicht das Problem sein dürften.
In den von Ihnen vorgelegten Anträgen, insbesondere dem Alternativantrag der FDP, fordern Sie den Einsatz der Thüringer Landesregierung auf Bundesebene für die Fortführung des Programms. Es ist bereits hier die Ministerkonferenz der Integrationsminister im März dieses Jahres in Dresden erwähnt worden, die sich sehr intensiv mit dieser
Thematik befasst hat und sich eindeutig mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, dieses Programm fortzuführen. Unsere Landesregierung, das ist auch gesagt worden, hat Gespräche mit der Bundesarbeitsministerin von der Leyen und Schriftverkehr geführt, um auch hier unsere Unterstützung für die Fortführung dieses Programms zu signalisieren.
Ich gestatte es nicht. Ich bin gleich mit meinen Ausführungen am Ende, ich will das gern noch vortragen.
Nein, es heißt gar nicht. Sie kann sich bitte selber hier melden, wenn sie das möchte.
Der Antrag, der heute im Bundesrat behandelt wird, hat auch diesen Themenkomplex „Fortführung des Programms“, ein Antrag aus dem Land Niedersachsen, der nicht nur von den Thüringern mit unterstützt wird, sondern auch von anderen Bundesländern, so dass ich davon ausgehe, dass dieser heute auf den Weg gebracht wird.
Noch ein Wort zum FDP-Alternativantrag: Sie fordern, dass die Landesregierung hier entsprechende Evaluierungen vornimmt, das, was auf Bundesebene folgt, begleitet und uns darüber unterrichtet. Ich denke, mit dem bereits von mir erwähnten Zwischenbericht können wir uns die sparen. Sie haben als Fraktion die Möglichkeit, sich intensiv mit diesem Zwischenbericht zu befassen. Ich gehe davon aus, wenn ein Zwischenbericht vorliegt, werden wir in Kürze nach Ablauf der zweiten Förderperiode sehr zeitnah eine weitere Evaluierung in den Händen halten. Den Fraktionen steht es frei, sich jederzeit damit zu befassen und sich auseinanderzusetzen. Darauf möchte ich hier verweisen.
Ich schlage im Namen meiner Fraktion vor, nachdem ich ausgeführt habe, dass die Landesregierung hier an vielen Stellen tätig ist und gearbeitet hat, dass wir die eingebrachten Anträge in den Drucksachen 5/6200 und 5/6266 ablehnen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wir haben im vorletzten Plenum am 22. März 2013 oben genannte Drucksache 5/6058 behandelt und die Nummer II dieses Antrags ist überwiesen worden an den Innenausschuss, federführend, und an die Ausschüsse Wirtschaft, Technologie und Arbeit und Haushalts- und Finanzausschuss. Der Innenausschuss hat die Nummer II dieses Antrags in seiner 56. Sitzung am 19.04. behandelt und deren Ablehnung empfohlen. Diese liegt vor in Drucksache 5/6058 und ich empfehle Ihnen die Annahme. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen und auch die Gäste auf der Tribüne begrüße ich recht herzlich. Wir beraten heute in zweiter Beratung die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion DIE LINKE. Hier geht es um eine dritte Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Wie bereits Kollege Gentzel ausgeführt hat, wurden die Anträge in der Plenarsitzung am 20.09. beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Neben den Thüringer Spitzenverbän
den wurden auch Vertreter der Kirchen und der Flüchtlingshilfeorganisationen angehört. So unterschiedlich wie die Zuständigkeiten der Anzuhörenden sind, so unterschiedlich fielen erwartungsgemäß auch die Stellungnahmen aus. Für mich sind die eingereichten Stellungnahmen der Thüringer Spitzenverbände, des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistages wichtig. Warum sind mir diese Stellungnahmen wichtig? Weil es immerhin die Aufgabenträger sind, die mit der Umsetzung dieser Gesetze arbeiten müssen.
Um was geht es hier in der dritten Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung?
1. Es geht um die Aufhebung der Befristung, die am 31.12.2012 enden würde. Falls keiner Entfristung zugestimmt wird, würde es dann ab dem 01.01.2013 keine Ermächtigungsgrundlage für die Erstattung entstandener Kosten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten geben, aber es würde auch die Grundlage für die Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern an die Aufgabenträger wegfallen.
2. Es geht um aufenthaltsrechtliche Richtlinien der EU zur Anpassung an nationale Rechtsvorschriften, an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 zum Zwecke der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung. Dabei kann aussagewilligen Opfern ein vorübergehender, befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Damit ist eine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung für den oben genannten Personenkreis an die Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet.
Eine Entfristung macht demnach Sinn und die Aufnahme dieser Ergänzung ebenso. Im Gesetzentwurf der LINKEN wurde unter anderem gefordert, die Einzelunterbringung als Regelfall nach 12 Monaten festzuschreiben.
Hier stehen die Vorgaben dem Bundesrecht entgegen. Nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte wiederum verpflichtet, die Ausländergruppen und ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Allerdings ist diese Regelung auch unter Berücksichtigung der Vorgabe des § 53 Asylverfahrensgesetz zu sehen, wonach die Unterbringung - hier steht - „in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft“ zu erfolgen hat.
Demnach ist die Unterbringung in Einzelunterkünften die Ausnahme. In der Praxis verfügen die kreisfreien Städte häufig über einen eigenen Wohnungsbestand, der teilweise leer steht, allerdings auch wie in Jena sicherlich nicht leer steht, sondern wo großer Bedarf ist, so dass Einzelunterbringung bei denen, die über Wohnungsbestand verfügen, die Problematik der Mehrkosten sicherlich auch nicht so steht. Die Stadt Erfurt zum Beispiel verfügt über Gemeinschaftsunterkünfte, die eine Reihe von separaten Wohnungen enthalten. Insofern kann man dies als Gemeinschaftsunterkunft, man könnte es natürlich auch als Einzelunterkunft bezeichnen.
Indes ist die Einzelunterbringung in Landkreisen, die nicht über einen eigenen Wohnungsbestand verfügen, mitunter schwierig, aber nahezu um die 50 Prozent der Asylbewerber werden schon jetzt im Freistaat in Einzelunterkünften untergebracht, vorrangig Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Auch dieser Aspekt ist wichtig als Hintergrundinformation für die geforderte Neuregulierung. Gemeinschaftsunterkünfte bergen gerade für Neuankömmlinge den Vorteil, sich gegenseitig auch mit Informationen zu versorgen und bestimmte Hilfen und Angebote anzunehmen. Mit dem am 01.07.
Frau Berninger, Sie haben nachher noch Gelegenheit, hier vorn zu reden. Sie müssen nicht ständig dazwischenrufen. Mit der am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetzesverordnung „Thüringer Gemeinschaftsund Sozialbetreuungsverordnung“ werden sowohl Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften als auch Standards für die soziale Betreuung und Beratung ausländischer Flüchtlinge vorgegeben. Damit existieren erstmals verbindliche landesrechtliche Vorgaben zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, deren Ausstattung, aber auch zum Inhalt und Umfang der zu erbringenden Betreuungsleistung sowie zur Qualifikation des eingesetzten Personals. Die konkrete Ausgestaltung der Ermessensentscheidung dieser Regelung ist nicht notwendig. Es besteht eine Dienst- und Fachaufsicht im Landesverwaltungsamt, die auch jetzt schon ausgeübt wird. Durch eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle ist es, denke ich, auch sinnvoll, Ermessen auszuüben, um jeden einzelnen Fall der Unterbringung von Asylbewerbern passend zu entscheiden und auch die Gemeinschaftsunterkünfte entsprechend den Möglichkeiten der Landkreise oder kreisfreien Städte zu entscheiden und letztendlich selbst zu betreiben oder an Dritte weiterzugeben.
Im Zuge der Anhörung und der Debatte im Facharbeitskreis haben wir gemeinsam, CDU- und SPDFraktion, Ihnen einen Änderungsvorschlag unterbreitet, der Ihnen in Vorlage 5/3088 vorliegt. Wir
wollen die Möglichkeit einräumen, dass Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingshilfsorganisationen und Vereine im Rahmen ihrer Betreuungs- und Beratungsangebote ungehindert Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften erhalten.
Damit kein Missbrauch mit dieser Regelung passiert, besteht für Betreiber dieser Einrichtungen auch das Hausrecht.
Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit dieser Ergänzung, wie sie Ihnen hier vorliegt.
Ich möchte noch zu Punkt c kommen. Wir haben hier die Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu diskutieren, ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Die Gründe für die Änderung sieht die Fraktion DIE LINKE in den bisher gezahlten Pauschalen für die Landkreise und kreisfreien Städte, die ihrer Meinung nach teilweise zu hoch ausfallen und in die allgemeine Haushaltsbewirtschaftung der Kreishaushalte einfließen bzw. so gering sind, dass die Verantwortlichen keine menschenwürdigen Unterkünfte sicherstellen können. Also ich denke, von menschenunwürdigen Unterkünften kann man in Thüringen nicht sprechen,
wobei mir schon bewusst ist, dass es in einigen Unterkünften Sanierungsstau gibt bzw. auch Möglichkeiten gesucht werden, um zum Beispiel anstelle dieser Gemeinschaftsunterkunft Einzelunterkünfte zu suchen. Hier ist ja Sonneberg momentan sehr aktiv.
Im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz wurden seit dem 01.01.2000 Pauschalen für diese Erstattung festgelegt und diese Regelung findet sich nicht nur in Thüringen, sondern sie wird auch in den anderen Bundesländern überwiegend angewendet.
Diese Pauschalen werden alle zwei Jahre überprüft und anhand der angefallenen Kosten der Unterkunft auch alle Kosten der Durchführung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend vereinbart. Auch nach Rücksprache mit den Aufgabenträgern ist die Kostenerstattung als Pauschalzahlung favorisiert worden, da die Spitzabrechnung zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führen würde.
In den Stellungnahmen wurde angemerkt, dass die Überprüfung kurzfristig erfolgen sollte, damit schnellere Anpassungen möglich sind. Ich denke, hier warten wir in jedem Fall die Neuregelung des Bundesgesetzgebers ab, der ja dabei ist, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 hier die entsprechenden Regelungen zu finden. Möglicherweise könnte auch hier etwas mit angepasst und geändert werden. Da sich das System der Pauschalen bewährt hat, sieht meine Fraktion keinen Bedarf der Änderung. Wir sehen auch eine Möglichkeit in der Spitzabrechnung, Unschärfen hineinzubekommen, denn, ich glaube, der sparsame wirtschaftliche Umgang, wenn alle Kosten an die Aufgabenträger bezahlt werden, könnte möglicherweise auch zu einer Diskrepanz führen.
Also, beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Ich denke, die Aufgabenträger gehen sehr verantwortlich damit um. Ihren Hinweis auf die Presseinformation konnten wir so nicht nachvollziehen. Wenn Äpfel und Birnen verglichen werden, dann ist das meistens doch nicht das Gleiche. Kurzum, im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, den Antrag in Drucksache 5/4791 abzulehnen und ich empfehle Ihnen die Annahme der Beschlussempfehlungen aus dem Innenausschuss in den Drucksachen 5/ 5351, 5/5352 und 5/5353 mit dem von uns eingebrachten Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und SPD, der Ihnen in Vorlage 5/3088 vorliegt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen, ich nehme es gleich vorweg, die CDU-Fraktion wird den Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/5302 ablehnen und genauso den vorgelegten Entschließungsantrag in der Drucksache 5/5355 von der Fraktion DIE LINKE. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der ist hier schon erwähnt worden, vonseiten der CDU und SPD. Wir bitten darin die Landesregierung um Evaluierung und stellen uns unter der Evaluierung auch vor, dass wir einmal die Erfahrungen nutzen und uns zuarbeiten lassen, die in den letzten anderthalb Jahren seit dem Inkrafttreten der Erweiterung der Residenzpflicht in Thüringen gesammelt worden sind. Wir stellen uns auch vor, dass wir evaluieren, wie die anderen Länder ihre Festlegungen getroffen haben und welche Erfahrungen hier gemacht worden sind, insbesondere auch dessen, was jetzt länderübergreifend passiert ist. Auch im Lichte, dass immer mehr Bundesländer die Residenzpflicht auf das jeweilige Landesgebiet erweitert haben - bis auf Bayern und Thüringen -, das hat der Kollege Barth hier schon vorgetragen, werden wir dies auch in unsere Betrachtungen einfließen lassen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 5/5365. Bis zum 31.03.2013 sollen uns die Dinge vorgelegt werden und wir werden dann entsprechend mit den Erkenntnissen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Drucksache 5/5197 fordern die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abschiebestopp von Roma, Ashkali, Ägyptern und Ägypterinnen in die Staaten der Balkanhalbinsel mindestens bis Ende April 2013. Weiterhin solle sich Thüringen auf Bundesebene um einen generellen Abschiebestopp von Angehörigen der vorgenannten Volksgruppen bemühen. Dazu liegt uns der Alternativantrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/5258 vor - ich verkürze den Inhalt -: Wintererlass für besonders schutzwürdige Menschen in den Staaten der Balkaninseln.
Wir haben uns hier im Plenum in den vergangenen zweieinhalb Jahren gerade auch mit diesem Thema sehr umfangreich befasst. Es war oft Gegenstand parlamentarischer Befassung und wir haben die Informationsreise des Innenausschusses in den Kosovo Anfang dieses Jahres durchgeführt. Frau Berninger, es ist eine wirklich schlimme Unterstellung, wenn Sie behaupten, dass wir diese Berichte, die Sie vorgetragen haben, der einzelnen Organisationen nicht lesen, uns nicht damit beschäftigen, sie nicht anerkennen.
Es mag sein, dass Ihre Fraktion bei der Durcharbeitung dieser ganzen Unterlagen zu anderen Schlussfolgerungen kommt, als das meine Fraktion macht,
aber deshalb befassen wir uns schon sehr ausführlich auch damit. Ich habe die Ausführungen unseres Innenministers zu diesem Thema wie Sie zur Kenntnis genommen und, ich denke, mit dem erfolgten Informationsschreiben und Erlass an die zuständigen Ausländerbehörden über die Verfahrensweise im Umgang mit schutzwürdigen Personen bzw. Personengruppen zum Vollzug der Rückführung bis zum 31.03. des nächsten Jahres, denke ich, ist eine sehr gute Entscheidung getroffen worden. Die vorgetragenen Personen und Personengruppen, die insbesondere hier humanitären Gründen entsprechen, insbesondere auch der Bevölkerungsgruppen Roma, Ashkali und Ägypter, werden hier von dieser Rückführung ausgenommen, auch mit der Begründung, dass der Winter besondere Härten gerade in diesen Staaten mit sich bringt, wir haben das an einigen Beispielen auch sehen können. Ausgenommen sind natürlich immer wieder Personen, die Straftaten hier begangen haben. Auch da gibt es entsprechende Eingrenzungen. Auch das ist hier erläutert worden.
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Volksgruppenangehörigen von Roma, Ashkali und Ägyptern in ihren Heimatländern ist schwierig, das wissen wir. Aber sie wird sich auch nach dem Rückführungsstopp ab April nicht grundlegend ändern. Auch das wollen wir nicht in Abrede stellen. Dennoch muss man doch anerkennen, dass gerade die Heimatländer um die Rückführung und Reintegration starke Bemühungen betreiben. Natürlich sehen wir, dass diese Integration auch noch sehr viel Zeit benötigt und dass auch entscheidend sein wird, wie diese wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern verlaufen wird. Aber die Startbedingungen für die Rückkehrer haben sich deutlich verbessert. Sie haben eine Reihe von Beispielen hier vorgetragen, von Erfahrungen in Serbien, das will ich auch nicht in Abrede stellen, es gibt krasse Beispiele. Und es gibt genauso gute Beispiele, aber hier höre ich von Ihrer Fraktion und insbesondere von Ihnen immer die dramatischen Fälle, die Sie vortragen. Ich denke, es gibt sowohl gute als auch schlechte Beispiele, um sich die Lebenswirklichkeit in den Balkanstaaten vorzustellen.
Wir haben auch mit der Integrationsministerin gesprochen. Ähnliche Ministerien gibt es auch in an
deren Staaten, die gerade die Minderheiten im Blick haben und sich für diese einsetzen und entsprechende Förderprogramme auflegen. Der Minister hat vorhin vorgetragen, in welchen Lebensbereichen das erfolgt. Auch das kann man doch nicht alles wegdiskutieren.
Es gibt auch die Programme ausländischer Organisationen, Vereine, Institutionen und Länder, die diese Reintegrationsprojekte finanzieren, auch davon konnten wir uns überzeugen, auch von unterschiedlichen Qualitäten, wie diese Projekte laufen. Ich muss sagen, ich bin sehr froh, dass unsere Reise letztlich dazu geführt hat, dass wir uns jetzt an dem Programm „URA 2“ beteiligen, denn hier gibt es Soforthilfen für die Rückkehrer, die natürlich freiwillig ausreisen - das ist auch klar -, dann kann alles in einem geordneten Zustand erfolgen. Aber diese werden dann auch entsprechend vor Ort betreut. Ich denke, das Geld, was man hier vor Ort gibt, ist besonders gut angelegt.
Ich weiß, das Thema ist hoch sensibel und dennoch möchte ich auch noch mal diese derzeitigen Entwicklungstendenzen im Asylbewerberbereich, die sich gerade jetzt in unserem Land vollziehen, benennen. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Mitte Oktober 2012 bekannt gab, wird für die kommenden Monate mit einer deutlich gestiegenen Zahl von Asylbewerbern gerechnet. Das Berliner Amt rechnet mit bis zu 9.000 Antragstellern pro Monat. Ich habe jetzt hier Zahlen vorliegen, die ich Ihnen dennoch vortrage, die sich sicher etwas unterscheiden. Aber mit den vorgetragenen Zahlen des Ministers vom Oktober kann man eigentlich erkennen, welche Tendenz hier in den letzten Monaten passiert ist. Bereits im September 2012 stieg im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Asylbewerber um mehr als 60 Prozent. Das sind etwa 6.600 Personen mehr, wobei ein Drittel der Bewerber aus den Ländern der Balkanregion kam. Allein aus Serbien stieg die Zahl der Zuzüge um mehr als 100 Prozent. Von Januar bis September dieses Jahres waren 40.201 Personen in Deutschland, die Asyl beantragt haben. Auch hier ist eine Steigerung festzustellen zum Zeitraum des Vorjahres um 23,9 Prozent, wobei sich die Zahlen noch drastisch erhöhen werden, wenn die Monate Oktober, November dazugerechnet werden.
Sie haben in Ihrer Drucksache auf den Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen und ebenfalls auf diese Einwanderer- und Asylbewerberzahlen Bezug genommen und haben hier von einer geringfügigen Erhöhung auf niedrigem Niveau gesprochen. Ich glaube, unsere Zahlen, die hier vorgetragen worden sind, belegen genau das Gegenteil.
Es mag sein, dass auf den ersten Blick Thüringen jetzt nicht so stark betroffen ist, weil wir nach dem Königsteiner Schlüssel bestückt sind und entsprechend weniger Asylbewerber aufzunehmen haben, aber im September 2012 insgesamt 251 aus Serbien, Mazedonien und dem Kosovo, immerhin 69 Prozent aus diesen Ländern. Ich lasse die anderen Zahlen mal weg. Ich denke, man erkennt, dass hier gerade die Inanspruchnahme von Asyl in Anträgen in unserem Land angestiegen ist. Sehr auffallend ist, dass die Erhöhung der Flüchtlingszahlen einhergeht mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18.07., das wir nun sehr oft beim Thema Asyl hier mit vortragen. Hier sieht man, dass mit der faktischen Gleichstellung einheimischer Sozialhilfeempfänger und einer höheren finanziellen Unterstützung auch mehr Asylbewerberanträge aus den Staaten des Balkan einfach erfolgen. In diesen Ländern gibt es keine Bedrohung, im Sinne des deutschen Asylrechts sind dies sichere Drittstaaten.
Ich denke, dass gerade auch die Väter des Grundgesetzes, die hier das Asylrecht aufgenommen haben, damit eine entsprechende Entwertung erfahren, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Asylanträge in ihrer Bearbeitung eher nicht genehmigt werden und in Richtung null entschieden werden auf Anerkennung.
Aus humanitären Gründen begrüßt die Thüringer Regierungskoalition das vorgetragene Verfahren, das vergleichsweise einem sogenannten Wintererlass in Thüringen gleichkommt, um besonders schutzwürdige Menschen aus den bereits genannten Volksgruppen zu unterstützen.
Die vorgelegten Anträge, die ich eingangs aufgeführt habe, vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und der FDP lehne ich hiermit im Namen meiner Fraktion ab. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucher auf der Tribüne, Sie haben vieles hier schon gesagt. Ich will mich mal auf Kernpunkte dessen beschränken. Zum einen ist für uns ein wichtiger Baustein für alle, das ist hier erwähnt worden, das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das festgestellt hat, dass die bisher ausgezahlten Kosten für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz menschenunwürdig sind, dass sie das Existenzminimum nicht absichern, dass sie dringend nachgebessert werden müssen. Dazu gibt es Übergangsregelungen, die nach den SGB-Sätzen bzw. Hartz-IV-Sätzen auch erfolgen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in seiner Entscheidung - und ich darf, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitieren: „die Entscheidung des Gesetzgebers in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs vorrangig Sachleistungen vorzusehen, nicht berührt.“ Also es ist demnach das Gesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, in seiner jetzigen Form noch gültig: vorrangig zu gewährende Sachleistungen.
Der Innenminister hat nach diesem Urteil umgehend die Aufgabenträger darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie entscheiden können, Geldleistungen oder Sachleistungen auszuzahlen.
Und ich muss sagen, wenn dann in den Kreisen Greiz und Weimarer Land die Landräte dies in der Form nicht umsetzen, dann denke ich mir,
dass gerade diese Erfahrungen gemacht haben, die dergestalt sind, dass es einfach auch ein gewisser Schutz derjenigen ist, die dieses Geld bekommen. Wir wissen von einigen Fällen, dass dann der Familienvorstand, die Väter, das Geld abholt
und letztendlich die Familie dann