Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Dr. Voigt, die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete König.

Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Abgeordneter Klaus von der Krone, Abgeordnete Lehmann, Abgeordneter Metz, Abgeordneter Worm, Abgeordneter Dr. Voigt zeitweise, noch sitzt er da, Herr Minister Matschie und Herr Minister Reinholz.

Ich darf recht herzlich zum Geburtstag gratulieren der Frau Abgeordneten Leukefeld, ich wünsche Ihnen Gesundheit, Kraft und alles Gute für das neue Lebensjahr.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis zu unserer Plenarsitzung: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Stefan Heine vom MDR Hörfunk eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt.

Wir kommen nun zur Tagesordnung: Als Erstes habe ich Signale, dass sich die Fraktionen über die Verkürzung der Redezeit bei den ersten Beratungen zu Gesetzentwürfen sowie bei den Anträgen der Landesregierung und Sofortberichten auf eine gekürzte Redezeit von 50 Prozent geeinigt haben. Ist dem so? Ja, ich sehe Kopfnicken. Dann verfahren wir so.

Folgende weitere Hinweise zur Tagesordnung: Der Ältestenrat hat beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres in den Plenarsitzungen am Donnerstag und Freitag zwischen 13.00 und 14.00 Uhr eine halbstündige Mittagspause durchzuführen. Dazu soll kein laufender Tagesordnungspunkt unterbrochen werden. Im Anschluss an die Mittagspause wird mit der Fragestunde fortgesetzt.

Der Ältestenrat kam überein, dass in den kommenden drei Plenarsitzungen am Mittwoch nach 20.00 Uhr, am Donnerstag nach 22.00 Uhr und am Freitag nach 18.00 Uhr kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen werden soll.

Weiterhin sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 25 am Freitag auf jeden Fall aufzurufen. Die Wahlen in Ta

gesordnungspunkt 32 werden am Donnerstag nach der Fragestunde aufgerufen.

Darüber hinaus wurde beschlossen, zum Tagesordnungspunkt 10, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5266, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Wird dem widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würden wir so verfahren.

Weiterhin wurde im Ältestenrat angeregt, auch zum Tagesordnungspunkt 11, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5290, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Wird dem widersprochen? Ich sehe das bei keiner Fraktion. Dann würden wir so verfahren.

Bei der Verteilung der Einladungen waren noch bei einigen Beschlussempfehlungen fehlende Drucksachennummern zu verzeichnen, die haben jetzt folgende Nummern: TOP 1 - 5/5334, TOP 2 a, b, c 5/5351, 5/5352 und 5/5353, zu TOP 3 - 5/5354, zu TOP 6 - 5/5350, zu TOP 7 - 5/5315, zu TOP 14 a und b - 5/5332 und 5/5333.

Zu TOP 2 a bis c wurde der Abgeordnete Gentzel und zu TOP 7 wurde Frau Abgeordnete Siegesmund als Berichterstatter benannt.

Der Innenausschuss hat zu den Tagesordnungspunkten 2 a, b und c sowie zum Tagesordnungspunkt 3 und der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss zum Tagesordnungspunkt 6 erst heute beraten. Die Beschlussempfehlungen können dadurch erst im Laufe des Tages und daher nicht in der nach § 58 unserer Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Es gab Signale aus den Fraktionen, die genannten Tagesordnungspunkte erst am Freitag aufzurufen. Ist dem so? Gibt es Widerspruch? Nein, dann würden wir diese beiden Tagesordnungspunkte erst am Freitag aufrufen,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Drei.)

die drei Tagesordnungspunkte, also 2, 3 und 6.

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.

Der Tagesordnungspunkt 13 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Antragsteller gemäß § 69 Abs. 2 den Tagesordnungspunkt für erledigt erklärt hat.

Der angekündigte Wahlvorschlag in Tagesordnungspunkt 32 hat die Drucksachennummer 5/5321.

Zu Tagesordnungspunkt 33 - Fragestunde - kommen noch folgende Mündliche Anfragen hinzu: die

Fragen in Drucksachen 5/5306, 5/5307, 5/5314, 5/5317 bis 5/5320, dann 5/5323, 5/5335, 5/5336.

Die Landesregierung hatte bereits in der letzten Plenarsitzung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 15, 17 bis 19, 21, 23, 24 sowie 27 bis 30 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Anträge? Bitte schön, für die CDUFraktion Herr Emde.

Frau Präsidentin, ich möchte gern beantragen, das Landesentwicklungsprogramm in Drucksache 5/ 3236 als neuen Tagesordnungspunkt 13 mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Bitte schön, dann hatte sich Frau Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet.

Namens meiner Fraktion möchte ich beantragen, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes in der Drucksache 5/5343 mit auf die Tagesordnung zu nehmen und gemeinsam mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu behandeln, und zwar in erster und zweiter Beratung.

Herr Blechschmidt, Sie hatten sich noch gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion ziehe ich die Drucksache 5/4935 „Rentenangleichung statt Beitragssenkung“ in Tagesordnungspunkt 15 zurück.

Vielen Dank. Dann stimmen wir als Erstes ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, das Landesentwicklungsprogramm in der Drucksache 5/3236 in die Tagesordnung aufzunehmen; die entsprechende Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr liegt Ihnen in der Drucksache 5/5341 vor. Sie hatten beantragt, das als Tagesordnungspunkt 13 für den weggefallenen Antrag zu behandeln. Da die oben genannte Beschlussempfehlung in der § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen verteilt wurde, brauchen wir keine Abstimmung über die Fristverkürzung, sondern wir müssen abstimmen über die Auf

nahme der Beschlussempfehlung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dafür sind. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Aufnahme angenommen.

Wir stimmen noch mal über die Platzierung ab als Tagesordnungsplatz 13. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, der SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich eine große Mehrheit der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Platz 13 festgeschrieben.

Wir kommen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihren Gesetzentwurf in Drucksache 5/5343, Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes, in erster und zweiter Beratung in die Tagesordnung aufzunehmen und gemeinsam mit dem in Tagesordnungspunkt 3 vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Informationsfreiheitsgesetz, zu behandeln. Möchten Sie die Dringlichkeit begründen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Adams.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben kurzfristig ein Gesetz hier vorgelegt. Dieses Gesetz beinhaltet nicht mehr, als dass das bestehende Gesetz sechs Monate länger gelten soll und wir genau dann sechs Monate Zeit haben, endlich das neue Thüringer Informationsfreiheitsgesetz zu gestalten, das wir brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Debatte um das Informationsfreiheitsgesetz, so wie es auf dieser Tagesordnung steht, hat gezeigt, dass dieses Gesetz außerordentlich viele und schwerwiegende Punkte hatte, die in den Stellungnahmen vorgetragen wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch in der ersten Lesung hatten die Vertreter der Koalitionsfraktionen uns dargelegt, dass die Ablehnungsfiktion und eine dreimonatige Bearbeitungsdauer für solche Anfragen ganz okay wären; heute liegt Ihr Änderungsantrag vor. Sie haben auch noch weitere Punkte geändert, dennoch bleibt es aber dabei, dass Ihr Gesetz weiterhin enorm viele Ausnahmetatbestände in sich birgt, so dass es eigentlich nicht als Informationsfreiheits-, sondern als Informationsgabebegrenzungsgesetz zu beanstanden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine sehr schwerwiegende Regelung, die auch immer noch in dem Gesetz ist, ist die Regelung, die den Landes

(Präsidentin Diezel)

beauftragten für Informationsfreiheit betrifft. Der soll ja gerade feststellen und sicherstellen, dass diesem Gesetz Genüge getan wird, aber er hat nicht einmal die Möglichkeit, in Diensträume zu kommen und sich vor Ort ein Bild davon zu machen, ob der Umgang mit dem Gesetz richtig war. Das heißt, Sie bauen eine Kontrolllücke oder eine Nulllücke, eine Nullkontrolle extra ein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und Sie bleiben bei einem anderen Punkt hinter allen vernünftigen Forderungen zurück.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Zur Dring- lichkeit!)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zur Dring- lichkeit des eigenen Antrags.)

Genau, richtig. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, lieber Kollege Mohring, dass Ihr Gesetz so schlecht ist, dass es nicht einmal durch Änderungsanträge besser gemacht werden kann und das ist das Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Als dritten Punkt - und das habe ich ausführen wollen - müssten die Bürgerinnen und Bürger, die als Steuerzahler dafür bezahlt haben, dass die Verwaltung bestimmte Daten erhebt, und wenn der Steuerzahler dann eine Information haben will, dann, lieber Herr Mohring, sagt der Staat, das musst du uns aber bezahlen. Das kann wohl nicht wahr sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, zumindest, wenn man noch ehrlich in dem Anspruch ist, mehr Informationen zu ermöglichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Normenpuzzle und es würde dabei bleiben, wenn wir es nicht schaffen, dieses Gesetz einmal zu verlängern und damit die Möglichkeit einer intensiven Debatte, die nicht gegeben ist, lieber Herr Kollege Mohring. Der Innenausschuss hatte nur wenige Minuten Zeit,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, na, na.)

nur wenige Minuten, keine Stunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenige Minuten,

(Unruhe CDU)