Volker Emde
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Haushaltskonsolidierung darf Wunsch- und Wahlrecht nicht aushebeln
Das Thüringer Kita-Gesetz räumt Eltern in § 4 das Recht ein, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort zu wählen (Wunsch- und Wahlrecht). Sie haben den Träger der gewünschten Einrichtung und die Wohnsitzgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung über den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus zu informieren.
Die angespannte Haushaltssituation in einigen Kommunen und die damit verbundene Pflicht zur Haushaltskonsolidierung in Form der Vermeidung freiwilliger Ausgaben führt nun in einigen Kommunen zu Beschränkungen dieses Wunschund Wahlrechts, obwohl freie Platz- und Personalkapazitäten in der Bedarfsplanung ausgewiesen sind. Entsprechende Weisungen der Kommunalaufsicht sind ergangen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung diese Anweisungen, nach denen keine Kinder aus anderen Kommunen entsprechend § 4 Thüringer Kita-Gesetz aufgenommen werden dürfen, obwohl freie Platz- und Personalkapazitäten vorhanden sind?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich in diesen Fällen um „freiwillige Leistungen“ der jeweiligen Trägergemeinde handelt?
Ich möchte zu dem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragen.
Ja.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wissen darum und die Erziehung zu Toleranz gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist ohne Frage eine Aufgabe von Schule, von Kindergarten und gehört ohne Frage auch zur Ausbildung des pädagogischen Personals in Thüringen.
Aber meine Fraktion wird gegen den Antrag votieren und ein paar Gründe dazu will ich anführen, Frau Rothe-Beinlich.
Erstens: In Ihrer Antragsbegründung heißt es, dass das Schulgesetz keine Vorschläge, wie die Vielfalt in der Schule adäquat umgesetzt werden kann, enthält. Dazu ist nun mal zu sagen, die Umsetzung von Bildungszielen ist nicht Aufgabe, in einem Bildungsgesetz formuliert zu sein, und gehört dort überhaupt nicht hin.
Zweitens muss man aber auch mal klipp und klar sagen, schon in den ersten Paragraphen, nämlich in § 2 des Schulgesetzes, ist unter dem Auftrag für die Thüringer Schule klar formuliert: „Die Schüler lernen, ihre Beziehung zu anderen Menschen nach den Grundsätzen […] der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“ Damit ist schon klar, das ist ein Auftrag von Schule und damit ist es auch schon per Gesetz in der Schule verankert. Deswegen ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überflüssig. Er geht damit in die Leere, denn es gibt gar keine Regelungslücke. Das sei damit noch mal gesagt.
Drittens: Auch im Begründungstext werfen Sie den Lehrkräften in Thüringen eine mangelnde Sensibilität für das Thema vor. Dazu kann ich nur sagen, diesen pauschalen Vorwurf teilen wir ausdrücklich nicht.
Nein, Sie drehen die Dinge wieder um. Das Haar in der Suppe suchen Sie und ich stelle nur klar, wie die Dinge tatsächlich in Thüringen sind.
Es kommt eben einfach daher, weil wir das Ohr mehr an der Schule dran haben, als Sie es jemals haben können.
Viertens: Frau Rothe-Beinlich, in der Anhörung sowie in der Debatte des Bildungsausschusses zu diesem Thema haben wir erfahren, wie vielfältig die Bemühungen sind, wie vielfältig auch die Festlegungen sind, wie vielfältig die Angebote in Schulen, in der Lehrerbildung hinsichtlich der Fragen des Umgangs mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sind. Wir schlussfolgern daraus, dass alles Notwendige veranlasst ist und dass es das tägliche Bemühen gibt, um das tatsächlich Machbare auch zu erreichen.
Fünfte Begründung: Weitere staatliche Maßnahmen, wie Sie sie einfordern, wie zum Beispiel die Schaffung eines Beschwerdemanagementsystems und ein gesondertes Landesprogramm zu diesem Thema, halten wir für absolut unverhältnismäßig, aber auch nicht zielführend.
Deswegen lehnen wir es ab.
Meine Damen und Herren, nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Aber die Debatte der letzten Wochen hat auch gezeigt, dass Einsicht und Wille zu einem offenen und progressiven Umgang mit dem Thema sowohl in den Schulen als auch im Ministerium als auch in den Hochschulen, die für die Lehrerbildung zuständig sind, vorhanden sind. Nicht alles, meine Damen und Herren, was gern von manchem Politiker als Aufgabe zur Veränderung unserer Gesellschaft erdacht wird, muss man den Lehrern als ideologisches Korsett per Zwang überstülpen. Deswegen gehört dieser Antrag in die Papiertonne, denn mit solchen unterschwelligen Vorwürfen an die Lehrerschaft und ständig neuen Konzepten und Verpflichtungen für die Schulen kann man keine vernünftige Politik für unsere gute Thüringer Schule machen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich muss mich einfach noch mal zu Wort melden, weil mir die Sache ein bisschen an die Nieren geht, was hier teilweise abgeht. Denn es wird so der Eindruck erweckt, als würde es im ganzen Land einen riesengroßen Sanierungsstau geben
und nirgendwo wären die Schulen in Ordnung. Das kann ich einfach so nicht stehen lassen. Ich komme aus dem schönen Ostthüringen, dem sehr lebenswerten Landkreis Greiz, da wieder speziell die Stadt Zeulenroda-Triebes, die auch selber Schulträger ist, und ich kann Ihnen sagen, dass in meinem
Landkreis und auch in meiner Stadt die Schulen in Ordnung sind,
weil wir das Geld, das wir vom Land zur Verfügung bekommen haben, in unsere Schulen gesteckt haben und das regelmäßig tun, damit die Schulen dauerhaft ordentlich aussehen.
Das muss hier auch einmal gesagt werden. Ich habe etwas dagegen, wenn immer nur gerufen wird, überall ist alles schlecht und am Ende werden vielleicht noch die bedient, die laut krakeelen und vorher 20 Jahre lang versäumt haben, ihre Schulen in Ordnung zu bringen.
Da will ich nur ein Wort sagen zu dem Thema Ernestinum. Herr Kuschel, es gibt eine Schule im Landkreis, die ist nicht in Ordnung. Aber vorher hat man alle anderen schon in Ordnung gebracht. Und das war ein riesengroßer Aufwand, weil nämlich die Schulen vorher jahrzehntelang vernachlässigt wurden.
Dann muss ich Schluss machen. Ich will nur noch sagen, dass wir diese Debatte im nächsten gewählten Landtag zu führen haben.
Da bin ich Herrn Minister Voß sehr dankbar, dass er finanzielle Freiräume erarbeitet hat, die das ermöglichen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 20. Dezember letzten Jahres wurde der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Verbesserung der Per
spektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in erster Lesung hier im Plenum beraten und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Wir haben im Ausschuss in der 52. Sitzung im Januar 2014 beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Dieses fand am 13. Februar statt. Außerdem verständigte sich der Ausschuss über die Einstellung des Gesetzentwurfs bis zum 2. März dieses Jahres in das Online-Diskussionsforum. In der März-Sitzung des Bildungsausschusses erfolgte die Auswertung der mündlichen Anhörung und in der darauffolgenden Sitzung im April empfahl der Ausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen.
Hier einige wesentliche Aspekte der Stellungnahmen in der Anhörung, die im Wesentlichen zu den Änderungsanträgen führten.
Erstens: Zum einen verdeutlichte die Landesrektorenkonferenz in der Anhörung, dass bereits ein bis zwei Semester für die Einschätzung der Studierfähigkeit eines Studienbewerbers ausreichten. Insofern wird in der Beschlussempfehlung die neu eingeführte Möglichkeit des Probestudiums für beruflich Qualifizierte ohne Abitur von vorher bis zu vier Semestern auf bis zu zwei Semester beschränkt. Wir beschränken also dieses Probestudium und ein Hintergrund ist, dass wir nicht wollen, dass sehr lange ein Irrweg gegangen wird, sondern die jungen Menschen frühzeitig über ihren weiteren Weg entscheiden und damit Bildungsbiografien stringenter sind.
Zweitens: Seitens des Wirtschaftsrates wurde die Einführung des sogenannten Tenure Tracks, also eines etwas planbareren Karriereweges für den wissenschaftlichen Nachwuchs, ausdrücklich begrüßt, jedoch auch deutlich gemacht, dass ein Ortswechsel innerhalb einer solchen Karriere zwingend vorgeschrieben werden sollte. Es wird die Auffassung vertreten, und der schließt sich die große Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss an, dass es nicht zielführend ist, dass jemand seinen gesamten Karriereweg an einer Hochschule bestreitet, sondern dass es einfach notwendig ist, Zwischenetappen auf diesem Weg einzulegen. So ist man einen Kompromiss eingegangen zwischen erleichterten Karrierewegen, aber doch der Möglichkeit und gewissem Zwang, sich an anderen Hochschulen zu bewähren.
Drittens: Auch die im Rahmen der Anhörung insbesondere vom Deutschen Hochschulverband bemängelte Sache zur Besserstellung des Klinikumsvorstandes gegenüber dem Präsidenten und Rektor einer Hochschule wurde durch die im Ausschuss beschlossenen Änderungen abgestellt.
Insofern, denke ich, liegt jetzt mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag des Bildungsausschusses ein insgesamt ausgewogener Gesetzesvorschlag vor und ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zunächst einmal positiv anmerken, dass Thüringer Schüler dafür eintreten, dass der Unterricht im Umfang auch fachspezifisch und in guter Qualität stattfindet. Das war nicht immer so. Früher haben sich die Schüler gefreut, wenn der Unterricht ausfiel. Aber das zeigt doch, wie ernst die jungen Menschen die Dinge nehmen. Ich finde es auch positiv, wenn Schülervertretungen und auch Lehrervertretungen eigene Wege finden, um die tatsächliche Unterrichtserteilung oder den -ausfall zu erheben und zu dokumentieren. Es zeigt einfach ihr Interesse an Schule und an Erfüllung des Bildungsauftrags sehr umfänglich. Aber negativ muss man schon anmerken, dass die Zahlen, die von Schülern und Lehrern - TLV im Speziellen - erhoben wurden, sowie das gefühlte Erleben durch die Lehrer, durch die Schüler, durch die Eltern und im Gegensatz dazu die höchst ministeriell veröffentlichten Zahlen nicht in Übereinstimmung stehen. Man kann über Statistiken so viel reden, wie man will - die Sprüche dazu kennt jeder von uns -, aber Fakt ist, dass es gefühlt nicht zueinander passt.
Das ist richtig, Herr Matschie, das hat auch etwas mit Temperaturen zu tun, aber ganz so abfällig würde ich es dann nicht bezeichnen. Wenn man anschaut, wie miteinander umgegangen wird, und man den Unterrichtsausfall einzig so definiert, dass es um den ersatzlosen Ausfall geht, und dann dem Schulleiter auch noch sagt, dass der Schulleiter genau das den Eltern zu vermitteln hat - ist mit dem Monitoring im letzten Schuljahr so schriftlich mitgeteilt worden -, dann kann ich nur sagen, man lässt die Schulleiter nicht nur bei der Bereitstellung von Lehrern im Regen stehen, sondern lässt sie auch noch gegenüber der Elternschaft im Regen stehen.
Das finde ich insofern nicht in Ordnung, weil ich glaube, auch ein Minister und ein Herr Staatssekretär müssen sich hinter die Schulleitung stellen und mit ihnen gemeinsam das tun.
Herr Merten, wenn Sie sagen, Sie tun das: Meine Gespräche mit den Schulleitern sagen mir da ein bisschen etwas anderes.
Aber das will ich an der Stelle nicht ausbreiten, sondern nur sagen, dass es wohl Gründe hat, wenn verschiedene Leute und verschiedene Vereinigungen, Organisationen versuchen, die Zahlen zu erheben. Man muss sich ja nicht wundern, warum sich das Gefühlte etwas anders darstellt - Frau Hitzing ist ja schon einmal darauf eingegangen -, wenn übermittelt wird, dass die Erledigung von Unterricht in Form von Hausaufgaben oder von Stillbeschäftigungen oder durch andere Maßnahmen, Zusammenlegung von Klassen und, und, und, was man alles tun kann, nicht mit reingerechnet wird, dann kann man das alles so vertreten, meinetwegen. Aber gefühlt kommt da etwas ganz anderes an und nicht nur gefühlt. Denn am Ende ist es natürlich so: Wir haben leider an einigen Stellen im Freistaat Situationen, dass über Wochen und mehrere Monate Ausfall nicht kompensiert werden konnte und dass Fachunterricht nicht stattgefunden hat. Da will ich gar nicht in Abrede stellen, dass das Ministerium sich sogar im Einzelfall bemüht hat. Aber man muss eben auch zur Kenntnis nehmen, dass es nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt gewesen ist.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion sagen. Die Frage ist wieder: Wie geht man die Dinge an? Man könnte sie im Ausschuss aufrufen und auch einmal im Detail darüber reden. Lieber Hans-Jürgen Döring, ich würde mich auch freuen, wenn das Ministerium einmal im Detail darstellt, wie es mit dem vielen Geld und den vielen Stellen, die wir ihm zur Verfügung stellen, tatsächlich umgeht und wie sich das verhält, Lehrer-Schüler-Relation und ausfallender Unterricht. Ich finde es dann schon etwas überzogen von der FDP, weil ich nicht glaube, dass es dazu kommt, dass ganze Schülergenerationen benachteiligt werden. Die Qualität der Thüringer Schulen, des Unterrichts, ist so gut, da muss man schon sagen, schauen wir einmal nach anderen Ländern. Dort entsteht da eher eine Katastrophe.
Sie überziehen auch noch völlig an einer anderen Stelle, liebe Frau Hitzing, wenn Sie jetzt auch noch in Ihren Sätzen die Ministerpräsidentin für den Unterrichtsausfall verantwortlich machen wollen. Ich kann nur sagen, hier greift ein Ertrinkender nach jedem Strohhalm.
Vielen Dank. Ich will nur noch mal klarstellen, Herr Minister, dass es hier nicht um Schizophrenie geht. Was, wie ich auch meine, man nicht als Wort in den Mund nehmen sollte, wenn es um den Umgang mit Kollegen geht und als solches verstehen wir uns doch. Zu den Stellen, 100 Stellen zusätzlich in diesem Jahr, sage ich erstens, man hat einen Haushalt verhandelt. Den haben Sie verhandelt. Dazu müssen Sie auch stehen. Das ist die Nummer 1. Die Nummer 2 ist, wenn man mehr möchte,
dann muss man aber auch sauber argumentieren. Das hat Hans-Jürgen Döring auch schon so vorgetragen. 100 Stellen zusätzlich in diesem Jahr heißt vielleicht für Herrn Döring ein Mal Aufwendungen in diesem Jahr. Aber jeder weiß, wenn man die Stellen einmal besetzt hat, dann gilt das für die Folgejahre und wir haben nur in diesem Jahr die Überschüsse aus guter Erwirtschaftung vom Jahr 2013 und die kann man auch nur dieses Jahr ausgeben oder wir legen sie zurück. Für die Zeit, wo wir auch noch gute Bildungspolitik machen wollen und Lehrer einstellen wollen, brauchen wir dieses Geld noch bitter nötig. Deswegen, glaube ich, ist dieser Weg richtig.
Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf auf andere Bundesländer in Deutschland,
in denen es solche Gesetze gibt. Daraus ergibt sich dann auch die Anzahl der Länder, in denen es keine gibt.
Das lässt sich dann gut ausrechnen, Frau RotheBeinlich. Aber man muss auch sagen, dass die Vorschläge, die sich sowohl in dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch in dem Gesetzentwurf von der Fraktion DIE LINKE wiederfinden,
alles toppen und summieren, was es so an Regelungen in Deutschland gibt.
Wir machen sozusagen das ultimative Bildungsfreistellungsgesetz für alle und da setzt dann auch schon unsere Kritik an.
Wir reden über Ihre beiden Gesetzentwürfe, dazu will ich reden. Da müssen Sie mir jetzt nicht vorwerfen, dass ich keinen vorgelegt habe oder wir.
Frau Rothe-Beinlich, es wäre sogar aus meiner Sicht möglich gewesen, eine Einigung zu erzielen. Aber die Dinge sind eben manchmal etwas kompliziert. Wenn es so ist, dass man den Bogen überspannt - und das werfe ich jetzt Ihren beiden Gesetzentwürfen vor -, dann wird es keine Regelung geben. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es eine Regelung geben kann, wenn das Einvernehmen mit der Wirtschaft hergestellt wird.
Aber zwei Dinge will ich anmerken: Erstens, man wollte eine Regelung finden, die Erstattungen aus Steuergeldern aufgreift, und das als Bundesland, das nach wie vor und noch für einige Zeit Nehmerland sein wird. Zweitens waren aus unserer Sicht die Eingriffe in die Wirtschaft einfach zu groß. Wenn man die Fragen klärt, zum Beispiel Unternehmen mit welcher Größe sind betroffen, und wir sind bekanntermaßen ein Land mit sehr, sehr kleinen Unternehmen in der großen Zahl…
Ja, ja Ausgleiche. Wenn man die Frage nimmt, wie viele Tage von der Freistellung betroffen sind und wie die Anrechenbarkeit und die Mitnahmemöglichkeit in das nächste Jahr ist oder wenn es auch um die Fragen geht, welchen Katalog an Bildungsthemen man abdecken möchte, um nur mal einige Dinge zu nennen - letztendlich ist es so, dass das Einvernehmen mit der Wirtschaft eben nicht hergestellt werden konnte. Wir selbst haben uns auch im Koalitionsarbeitskreis intensiv mit der Unternehmerschaft, auch mit den Arbeitnehmervertretern über dieses Thema ausgetauscht. Es war klar, dass es divergierende Auffassungen gibt. Am Ende mit den zuletzt vorgelegten Entwürfen gibt es kein Einvernehmen mit der Wirtschaft. Wir haben daher festgestellt, dass wir nicht zu diesem Ziel kommen und keinen gemeinsamen Gesetzesvorschlag hier unterbreiten können.
Ich will aber auch sagen, dass in den Gesprächen vor allem mit den Vertretern der Wirtschaft deutlich wurde, dass sie durchaus etwas für die Fortbildung und Schulung ihrer Mitarbeiter tun, auch für die Freistellung für Tätigkeiten, die durch ihre Mitarbeiter an dieser Gesellschaft gemeinnützig verrichtet werden. Das tun sie ohne gesetzlichen Zwang, sie tun es auch ohne Auflagen und sie tun es ohne einen zusätzlichen Bürokratismus, den eine gesetzliche Regelung mit sich bringt.
Ich kann nur sagen, wenn man eine vernünftige Regelung finden möchte - und wir sind durchaus bereit, auch weiter darüber zu reden -, dann muss
man die Balance zwischen den Dingen finden, die für die Arbeitgeber wichtig sind, genauso zu den Dingen, wie sie den Arbeitnehmern wichtig sind. Denn eins ist auch klar: Das, was in Thüringen heute und für die nächste Zeit ansteht, ist doch, dass die Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu steigen haben, damit sie in diesem Land ihr Auskommen haben und damit wir im Konzert der Länder wettbewerbsfähig bleiben. Da ist es wichtig, dass diese Dinge ganz im Vordergrund stehen. Es ist kontraproduktiv, wenn man das durch Regelungen, wie zum Beispiel ein völlig überzogenes Bildungsfreistellungsgesetz, wie von diesen beiden Fraktionen vorgelegt, auf die Agenda bringt.
Daher sage ich: Diese beiden Gesetze, so wie sie beschrieben sind, sind ein Irrweg und sind der Weg in die falsche Richtung. Deswegen werden wir gegen diese beiden Gesetzentwürfe stimmen.
Frau Präsidentin, ich möchte namentliche Abstimmung beantragen.
Zum Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, ich denke, es entspricht unserer Geschäftsordnung, dass wir die Beratung dieser Großen Anfrage auch nach den Gesetzen einordnen, und beantrage daher, dass wir die Große Anfrage am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt aufrufen.
Frau Präsidentin, wir hatten uns auch verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 10, die Änderung zum Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz, am Freitag aufgerufen wird. Das war vorhin untergegangen. Ich wollte es nur noch einmal klarstellen.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 12 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes“ in erster und zweiter Lesung zu beraten.
Frau Präsidentin, ich würde gern namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 10 „Landesmediengesetz“ am Freitagmorgen als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag, der sich mit Sternstunden und Sternschnuppen beschäftigt und das finde ich gut, wenn wir über die Thüringer Kindergartenlandschaft sprechen. Immerhin sind wir das Stammland des Kindergartens und der Kindergarten hat weltweit Beachtung gefunden und wird von Thüringen kopiert. Wir sind mindestens in Deutschland auch weiterhin Vorreiter in Sachen Kindergarten, wir sind vorbildlich, was die Betreuungsdichte angeht, was das Betreuungsangebot angeht für eine familienfreundliche Betreuung der Kinder. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch vorbildlich gesichert. Das wissen viele junge Menschen gerade
aus alten Bundesländern sehr, sehr zu schätzen und beneiden uns darum und das soll auch weiterhin so bleiben. Das kostet uns alles viel Geld, das soll hier auch mal gesagt sein. Wir geben im Bildungsbereich nach neuesten Erkenntnissen aus den Medien heute, genauer konnte ich es noch nicht schauen, über 10.000 € pro Kind vom Kindergartenalter bis zum Studenten pro Jahr aus. Damit liegen wir über 1.600 € über dem Bundesdurchschnitt an Ausgaben und wir sind uns einig, das ist gut angelegtes Geld, gar keine Frage, aber dieses Geld muss auch irgendwo herkommen und wir müssen aufpassen, dass sich nicht irgendwann aus den Sternschnuppen die Geschichte vom Sterntaler entwickelt und wer dann sein letztes Hemd gibt. Ihr wisst, wie die Geschichte ausgeht. Aber so weit sind wir natürlich noch lange, lange nicht und so weit wird es auch nicht kommen.
Aber ich will ganz deutlich sagen, dass ich diese Debatte, Frau Rothe-Beinlich, die Sie hier hochziehen, als an den Haaren herbeigezogen finde und für mich ist das eine Phantomdebatte, denn sie fußt auf dem Protokoll
einer Arbeitsgruppe von Angestellten im öffentlichen Dienst von Land und Kommunen, stattgefunden im letzten August. Jetzt ziehen Sie so eine Debatte hoch und wollen hier gleich irgendeinen Popanz aufbauen, da sage ich Ihnen: Das zieht nicht. Dieses Kindergartengesetz ist mit übergroßer Mehrheit in diesem Landtag durch diese Fraktionen verabschiedet worden. Jetzt sage ich mal: Warum sollen dieselben, die das verabschiedet haben, jetzt da herangehen und dort irgendetwas reduzieren wollen oder wieder abbauen wollen?
Deswegen ist das für mich keine Frage. Hier gibt es keine politische Kraft, die an irgendeiner Schraube dieses Gesetz zurückdrehen will. Ganz klare Aussage und Botschaft auch für meine CDU-Fraktion und für die Koalitionsfraktionen.
Dann muss man trotzdem auch Fragen stellen dürfen: Was geht da ab und wie können wir es schaffen, auch in Zukunft die hohe Qualität zu sichern? Sie haben selbst angeführt, Frau Rothe-Beinlich, dass es so ist, dass die Löhne steigen, steigen werden und steigen müssen; die müssen finanziert werden. Wir wollen sogar in dem Ausbau weiterkommen. An mancher Stelle ist es noch nicht möglich, Kindern im Krippenalter rechtzeitig und umfas
send ein Platzangebot zu präsentieren. Auch der Bedarf an Ganztagsbetreuung, also länger als 9 oder 10 Stunden, wächst immer mehr und das können wir auch noch nicht an allen Stellen befriedigen. Also, es gibt da noch Bedarfe, die wir befriedigen wollen. Wir wollen auch in der Umsetzung des Bildungsplans weiterkommen. Das heißt, wir müssen dort Aufwendungen treffen und all das erfordert natürlich immer wieder einen höheren Finanzaufwand und den müssen und wollen wir aufbringen.
Nichtsdestotrotz sage ich auch, man muss darüber nachdenken, was da alles erwartet wird. Ich nenne mal ein Beispiel von einem Kindergarten aus meinem Wahlkreis: Ein Kindergarten, der herrlich ausgestattet ist, saniert ist, wo genug Personal da ist, wo alles passt, aber jetzt kommt ein Amt daher und sagt, Feuerschutz-, Brandschutzbestimmungen etc., Treppe anbauen, Flure, die wir in der Gesetzesdebatte gern als Aufenthaltsräume und Räume für pädagogische Beschäftigung mit nutzen wollten, müssen letztlich leer geräumt werden und dienen als Fluchtwege etc. Es entstehen in dem Fall über Nacht Mehrkosten von 130.000 € durch behördliches Handeln. Da hat sich der eine oder andere Angestellte im öffentlichen Dienst Gedanken gemacht und sucht nach Wegen, wie man diese Verteuerungen ein Stück weit eindämmen kann. Diese Debatte muss man noch einmal führen dürfen. Der können wir Politiker uns nicht verweigern. Aber ich sage es noch einmal: Für mich ist das, was die Grünen hier als Aktuelle Stunde beantragen, nur eine reine Phantomdebatte, um die Leute aufzuwiegeln. Für unsere Fraktion, für die Koalition, eine klare Ansage: Wir sind nicht bereit zu irgendwelcher Abkehr von pädagogischen Standards an unseren Kindertagesstätten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wurde gesagt, Verschiedenheit ist normal, aber ich sage auch, Verschiedenheit wird nicht von allen als normal angesehen und Verschiedenheit, und zwar je schriller um so mehr, ist eben auch immer Anlass für Auseinandersetzungen damit. Frau Rothe-Beinlich, wenn Verschiedenheit normal wäre, dann würden Sie hier den Antrag nicht stellen. Zu Ihrem Duktus in dem Antrag mit seinen verschiedenen Punkten sage ich schon von vornherein, wissen Sie, Einstellungen und Toleranz ändert man nicht durch öffentlichen und medialen Druck zur Einheitsmeinung, sondern durch das allmähliche Wachsen von Überzeugungen und deswegen will ich mich mit ein paar Worten zu dem Antrag insgesamt äußern. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vor ca. einem Jahr eine Anfrage eingereicht, hat dann die Antwort der Landesregierung bekommen. Da ging es um die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen in Thüringen und jetzt hat man ungefähr ein Jahr gebraucht und leitet nun für
die Plenardebatte hier unter anderem ein Gesetz ab und jetzt eben auch diesen Antrag, der den Schulbereich betrifft. Ich kann nur dazu raten, dass man in Sachen des Vorgehens gegen Diskriminierung aus sexuellen geschlechtlichen Gründen eine besonnene Diskussion führt und auch besonnen handelt und gerade angesichts der Debatten, die wir gerade in einem deutschen Bundesland, in Baden-Württemberg, haben, finde ich schon, dass man durch solche zu stark aufgeheizten Debatten eher die Ressentiments verstärkt, als dass man eben die notwendigen Einsichten erreicht.
Daher unterstütze ich die Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss, wo wir uns in aller Ruhe darüber unterhalten sollten, was in Thüringer Schulen schon gang und gäbe ist,
was geht, wo Dinge sind, die man weiterentwickeln kann. Dort ist der richtige Ort, sich mit den Fachleuten und dem Ministerium auseinanderzusetzen. Wenn ich es richtig sehe, dann ist das so, dass die Fragen nach Sexualität, Homosexualität usw. wie auch der Diskriminierung von Menschen vielfältig in den Lehrplänen und dem schulischen Alltag verankert sind. Da sind eben die Fächer wie Ethik, Religion, Biologie, Sozialkunde, Geschichte, aber eben auch Fächer wie das Seminarfach oder eben auch in Projektarbeiten und verschiedenen Projekten im schulischen Alltag überall ist dieses Thema durchaus eingebaut. Die Frage ist nur, wie kann man noch weiter damit verfahren und ich wende mich prinzipiell dagegen, die Schule hier als Reparaturbetrieb für alles und jedes zu missbrauchen. Das sage ich hier klipp und klar
und das gilt auch für dieses Thema. Wenn hier schon zwei Redner zum Beispiel darauf abgehoben haben, mit welchen Worten auf den Schulhöfen und anderswo argumentiert wird, dann ist es schon mal deutlich, es kommt nicht aus der Schule. Das kommt aus der Gesellschaft, aus Familien und sonst woher und deswegen muss Schule zu dem Thema auch vermitteln, das Thema ernst nehmen, aber die Schule ist nicht der Reparaturbetrieb und ich wende mich auch gegen dirigistische Eingriffe, wie sie hier von den Grünen mal wieder á la Veggie-Day geplant werden. Das ist mit uns nicht zu machen. Wie gesagt, wir wollen eine sachliche Diskussion. Ich bin aber der Überzeugung, dass der Großteil unserer Lehrerschaft diese Dinge auch sehr ernst nimmt und sich an das hält, was nicht
nur in Lehrplänen steht, sondern auch im Auftrag der Landesverfassung und auch im Auftrag, den das Schulgesetz schon in seinem ersten Paragrafen formuliert, nämlich hier gegen Diskriminierung und Ausgrenzung usw. zu wirken und für Toleranz zu werben. Wir sollten also in aller Entspanntheit dieses Thema im Bildungsausschuss fortberaten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, die Tagesordnungspunkte 5 a und b am Freitagmorgen als Erstes aufzurufen.
Frau Präsidentin, ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will ein paar Anmerkungen machen zu diesem Gesetz, das wir von seiner Zielstellung her absolut unterstützen. Das kann man auch nur unterstützen, es muss um die Fragen gehen, wie man der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs an den Hochschulen Raum gibt, wie man dort auch noch besser werden kann, weiterentwickeln kann. Es muss natürlich auch immer darum gehen, wie man die Studiermöglichkeiten für beruflich Qualifizierte verbessern kann. Für uns gilt schon seit jeher der Grundsatz, dass berufliche Bil
dung und akademische Bildung gleichwertig sind. Das wird noch nicht immer und überall umgesetzt, insofern ist es auch hier richtig, noch einen weiteren Schritt zu gehen, da gehen wir völlig d’accord.
Jetzt steht natürlich die Frage, ob man in der Güterabwägung, die dieser Gesetzentwurf vorgenommen hat, schon zufrieden ist, oder ob man einfach auch noch mal in der Diskussion gegeneinander abwägt. Ich will ein paar Dinge nennen.
So ist es beispielsweise die Einführung des sogenannten Tenure Track, die von uns durchaus auch kritisch gesehen wird, nicht in Gänze, sondern ganz einfach von der Frage her: Ist denn dieses amerikanische System wirklich so auf unsere Hochschulen anzuwenden und welche Modifikationen müssen wir haben, damit es zu unserem System passt? Das Anliegen planbarer Karrieren und Sicherheiten, auch für den wissenschaftlichen Nachwuchs, ist richtig, diese Perspektiven soll man geben, man muss aber auf der anderen Seite auch sehen, dass es notwendig und ganz wichtig ist, dass man Flexibilität in dem Personalkörper hat, dass die Menschen auch mal den Austausch mit anderen Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen pflegen, also sich auch einmal durch die Landschaft in Deutschland und vielleicht auch weltweit bewegen. Die richtige Balance zu finden zwischen planbaren Karrieren, auch sozialer Sicherheit auf der einen Seite und auf der anderen Seite aber eben auch den notwendigen Spielräumen, dazu soll die Diskussion im Ausschuss dienen. Wir werden dort sicherlich eine mündliche Anhörung durchführen, wo wir uns mit den Leuten von den Hochschulen darüber unterhalten, welches denn der richtige Weg für die Thüringer sein kann.
Es gibt auch das Thema der Einführung der Juniorprofessur. Die Debatten werden schon sehr lange geführt. Bei der Einführung der Juniorprofessur vor über zehn Jahren endete das dann vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Grundgesetzwidrigkeit eines bundesgesetzlichen Zwangs zur Abschaffung der Habilitation zugunsten der Einführung der Juniorprofessur wurde festgestellt und das entsprechende Gesetz für nichtig erklärt. Man muss die Dinge wirklich vernünftig besprechen und zu einem Ergebnis bringen. Wenn man in das Personalgefüge einer Hochschule von oben herab eingreift, ist es für uns wichtig, dass auch wir als Parlamentarier die entsprechenden Gespräche führen. Das Ministerium hat es schon getan, aber wir tun gut daran, wenn es die Abgeordneten dann auch noch einmal tun und zu ihren Schlüssen kommen. Das wollen wir, wie gesagt, gern tun. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die zunächst angedachte Einführung einer neuen Personalkategorie, nämlich der Assistenzprofessur, jetzt im Entwurf nicht mehr enthalten ist.
Zu dem anderen Punkt, ob die Einführung eines Studiums auf Probe als Eignungsnachweis für beruflich Qualifizierte der richtige Weg ist, wollen wir gern auch noch einmal hinterfragen. Wir müssen schauen, was ist der richtige Weg, wie können wir die Hochschule öffnen, aber es muss auch so sein, dass die Qualifikation und die Eignung ganz obenan stehen. Die kann man mit einem Eignungstest sehr gut feststellen. Man muss sich aber durchaus auch noch einmal darüber unterhalten, ob das Probestudium der richtige Weg ist. Ich bin gespannt auf die Debatte zu den Details zu solchen Regelungen. Denn es ist für uns auch wichtig, wenn man ein Probestudium machen sollte, kann das kein uferloses Probestudium sein. Das hilft niemandem, weder den Hochschulen noch den jungen Menschen. Ich habe auch was dagegen, wenn Bildungsbiografien dadurch zerstört werden, dass man zu lange an falschen Wegen herumdoktert. Hierauf, wie die konkreten Regelungen aussehen könnten, wollen wir in der Debatte im Ausschuss viel Wert legen.
Es wurden Grundlagen zur Harmonisierung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte geschaffen und damit zum Beispiel den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen wie Meistern oder Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Für anderweitig berufliche Qualifizierte halten wir die Eignungsprüfung nach wie vor für ein adäquates Mittel zur Eignungsfeststellung. Hier muss noch einmal darüber geredet werden, dass diese Eignungsprüfungen nicht zu hohe Hürden darstellen. Das muss so geregelt werden, dass tatsächliche Chancen für die beruflich Qualifizierten bestehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Hochschulen künftig die Möglichkeit haben sollen, gebührenfinanzierte weiterbildende Masterstudiengänge anzubieten, kann man nur befürworten. Der Diskussionsbedarf besteht auch in der Frage, ob der Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudiengang auch ohne vorherigen Bachelor möglich sein soll. Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der im Jahr 2010 an den Hochschulen eingeführten kaufmännischen Buchführung, abgekürzt Doppik, denn teilweise mussten die Hochschulen in den letzten Jahren kaufmännische und kameralistische Buchführung nebeneinander betreiben. Das ist mit Sicherheit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand. Ich rege auch an, über weitere Erleichterungen für die Hochschulen nachzudenken, wie beispielsweise bei der Berichtspflicht der Hochschulen gegenüber dem TMBWK. Wie gesagt, diese Punkte möchten wir gern im Ausschuss diskutieren und daher möchte ich die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragen.
Ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 6, Gemeindeneugliederungsgesetz, morgen nach der Fragestunde aufzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ich will wieder ein bisschen Ruhe reinbringen und Luft rauslassen und bei der Sache bleiben.
Wir haben gestern Gespräche gehabt in unserer Koalition zu dem Thema der Kommunalfinanzen, weil sich abgezeichnet hat in den letzten Wochen und Monaten, dass es hier eine Entwicklung gibt, bei der wir helfen müssen.
Der Koalitionsausschuss, und in dem sitzen die Vertreter der Regierung von CDU und SPD und in dem sitzen die Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD, also die Abgeordneten, wir haben uns auf Grundsätze verständigt, wie wir den Kommunen helfen wollen.
Deswegen stehen die Grundsätze fest und wir sind uns doch alle einig, dass wir da helfen wollen.
Herr Ramelow, ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Gestern waren noch Vertreter aus der Opposition hier vorn und haben das Thema hoch geredet und meinten, wir würden uns verweigern
und hätten keinen Plan, der kommunalen Ebene zu helfen. Jetzt ist eine Lösung in Sicht.
Herr Ramelow, ganz ruhig. Jetzt ist eine Lösung in Sicht
und selbstverständlich wird die Regierung einen Vorschlag machen auf Beschluss des Kabinetts und wird es diesem Landtag vorlegen und der Landtag wird darüber befinden. Ganz normales Prozedere!
Aber, Herr Ramelow, Sie haben ja laut getöst - ich sage mal, wer die Backen aufbläst, muss auch pfeifen. Da bin ich bei Ihrem Antrag auf Rücktritt. Wissen Sie, die Opposition hat scharfe Schwerter in der Hand laut Verfassung, laut Geschäftsordnung. Wenn Sie diese Schwerter nutzen, haben Sie ganz andere Möglichkeiten, eine Landesregierung zum Rücktritt zu zwingen. Aber was Sie machen, ist, Sie bitten Frau Lieberknecht zurückzutreten. Wir sagen, es gibt überhaupt gar keinen Anlass dazu. Deswegen wird der Antrag grundweg abgelehnt.
Ich will es Ihnen formal noch mal darstellen. Es gibt den Artikel 73 in unserer Verfassung und der lautet ganz klar: Das Misstrauen kann nur durch die Wahl eines Nachfolgers ausgesprochen werden.
Dann stellen Sie so einen Antrag, wenn Sie eine kraftvolle Opposition sein wollen. Ich sage es Ihnen aber auch mal politisch: Was wollen Sie denn eigentlich erreichen? Was würde denn anders werden? Nach den derzeitigen Verhältnissen würden Sie die Position von Christine Lieberknecht noch stärken in Neuwahlen. Keineswegs würden Sie oder die Grünen gestärkt aus dieser Sache hervorgehen. Was haben wir denn da vor, wenn wir vorzeitige Neuwahlen haben? Wir haben einen Auftrag, für fünf Jahre zu regieren, und das werden wir auch gut tun.
Herr Ramelow, DIE LINKE in Thüringen traut sich ja offensichtlich selbst nicht mehr allzu viel zu. Aus meiner Sicht eine schwache Opposition und wie anders soll ich das erklären, dass ein Großteil Ihrer Fraktion sich in Richtung Bundestag absetzen wollte, zwar erfolglos, aber war ja so.
Das muss ich mir dann auch nicht gefallen lassen, oder?
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition steht hier in der Kritik und eine der Begründungen ist, dass wir an vielen Punkten uns auch streiten. Ja, mit Sicherheit ist das so, dass es an vielen Punkten Streit gibt zwischen SPD und CDU. Das ist aber auch das normale Geschäft. Wir sind doch nicht hierher gewählt worden, um in trauter Einigkeit über alle Fraktionen hinweg immer gemeinsame Ansichten zu haben. Natürlich ist es auch in unserer Koalition so, dass es unterschiedliche Ansichten gibt. Das war schon klar, bevor wir überhaupt zusammengingen, und das kann auch nicht anders sein. Das wird sich vielleicht noch etwas verstärken, wenn wir in Richtung der nächsten Landtagswahl gehen. Aber eines ist auch klar: Wir haben diese Regierungsverantwortung übernommen in dem Wissen, dass wir viele Dinge gemeinsam tun müssen, und das haben wir auch getan. Wir haben
fast alle Punkte aus diesem Koalitionsvertrag, was wir uns vorgenommen haben, abgearbeitet, und wir arbeiten derzeit mit einem Doppelhaushalt, um den wir uns wahrlich gezofft haben. Aber wir haben uns geeinigt und das hält das bis zum Auslaufen dieses Doppelhaushalts in ruhigem Fahrwasser. Ich denke, das muss man auch mal in den Mittelpunkt stellen. Es ist also so, dass wir viele Dinge verabschiedet haben. Es gibt noch ein paar Dinge, die wir vorhaben, die wir in diesem Jahr abarbeiten wollen. Frau Lieberknecht hat ja auch schon angedeutet, dass es uns darum gehen wird, den Haushalt für die nächste Legislaturperiode schon vorzubereiten. Es geht noch um Dinge wie die Verfassungsschutzreform, die Dienstrechtsreform, Krankenhausgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz haben wir uns jetzt auf die Agenda genommen, also schon noch Themen, die wir abarbeiten wollen, und das werden wir mit Sicherheit auch tun.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass wir viele entscheidende Gesetze vorangebracht haben und dass wir mit einer soliden Finanzpolitik aufwarten können, damit auch in der nächsten Legislaturperiode vernünftige Regierungspolitik für dieses Land getan werden kann. Also, Herr Ramelow, noch einmal: Wer die Backen aufbläst, muss auch pfeifen. Ich halte Ihren Antrag für äußerst schwach.
Bei den Grünen, da muss man schon fast sagen, das ist nicht nur schwache, das ist dann auch schon ängstliche Opposition, denn zu mehr als einer Aufforderung zur Regierungserklärung reicht es da schon gar nicht. Ich habe so den Eindruck, Sie fordern keine Neuwahl, weil die Gefahr bestünde, dass Sie danach gar nicht mehr im Landtag vertreten wären. Hätte ich persönlich nichts dagegen, aber Sie müssen selbst wissen, wie Sie hier agieren. Zu all den Fragen, die Sie hier aufwerfen mehr ist es ja nicht, der Antrag ist ein einziger Fragenkatalog -, hat sich die Ministerpräsidentin auch öffentlich geäußert. Deswegen muss ich hier nicht auf all diese Fragen eingehen.
Nein, danke.
Um es nur noch einmal ganz klar zu sagen zu dem letzten Satz in Ihrer Begründung: Die Landesregierung nimmt ihre Regierungsverantwortung wahr, aber sie nimmt sie in ihrem Ermessen wahr und nicht in Erfüllung von grünem Staatsdirigismus, wie Sie das gern hätten.
Deswegen abschließend, Grüne und Linke, zu Ihren Anträgen ist nur zu sagen: Wenn Sie wirklich wollen, dass die Regierung gestürzt wird, und wenn Sie wirklich Neuwahlen jetzt zu dieser Zeit in diesem Land wollen, dann nutzen Sie die Handwerkszeuge, die Ihnen die Verfassung zuschreibt, aber ansonsten traktieren Sie uns nicht mit solch schwachen Anträgen.
Für die Abstimmung würde ich gern namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich anmerken, dass Minister Gnauck ein Minister war, der dem Land gut gedient hat und das auch in Zukunft sicherlich gut tun wird.
Wir haben hier einen Dringlichkeitsantrag von der Fraktion DIE LINKE, wo ich die Dringlichkeit so nicht erkennen kann und auch in der Form kann ich nicht erkennen, wie man so einen Antrag stellen kann. Denn eines ist auch klar, Herr Ramelow hat schon aus unserer Verfassung zitiert und wir werden die Verfassung auch hier nicht außer Kraft setzen. Es ist ganz klar einzig und allein Aufgabe der Ministerpräsidentin und ihr gutes Recht, Minister zu ernennen, und das hat sie in dem Fall auch getan. Dann sage ich auf dem Fuße: Bei Amtsübernahme hat nach unserer Verfassung auch der Diensteid hier in diesem Landtag zu folgen.
Ich will noch mal ganz klipp und klar meine und unsere Auffassung dazu sagen: Wenn wir einen Minister haben, der hier tätig wird, soll er auch seinen Amtseid gesprochen haben, damit nämlich klar ist, dass er diesem Land dient. Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“
„So wahr mir Gott helfe“ darf er anfügen. Da möchte ich schon sagen: Als Abgeordneter dieses Landtags möchte ich ganz einfach, dass die Minister sich diesem Schwur auch verpflichtet fühlen. Insofern kann ich sowohl verstehen, dass Sie gern politischen Klamauk hier veranstalten wollen. Sie haben das beim letzten Mal auch schon mit einem unsäglichen Antrag versucht, den wir unter TOP 24 noch mal aufrufen werden. Aber neben dem Klamauk, denke ich, ist es einfach unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Minister hier ordentlich vereidigt wird. Ich kann die Dringlichkeit nicht erkennen. Vielen Dank.
Herr Präsident, ich möchte für die folgende Abstimmung namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal, Frau Rothe-Beinlich, es ist eben ganz einfach so, dass es sogar die Pflicht des Staatssekretärs ist, die Sonne über dem Wirken seines Ministeriums scheinen zu lassen.
Deswegen müssen wir das so entgegennehmen.
Ich freue mich aber auch, dass DIE LINKEN jetzt entdeckt haben, dass es gut ist, mal über musische und kulturelle Bildung zu reden. Das ist ganz wunderbar, ich freue mich auch, dass Sie einige Anregungen geben, deswegen möchte ich in ein paar Punkten darauf eingehen.
Zunächst aber erst einmal zur Überschrift: Mir hat sich nicht erschlossen, warum man nur über den Bildungsplan redet, denn der Musikunterricht hört ja nun nicht nach der vierten Klasse auf. Dann müsste man schon den ganzen Bildungskanon zumindest für die schulische Laufbahn in den Blick nehmen. Die Kritik hätte ich schon einmal anzumerken.
In der Begründung und dann natürlich auch im Antragstext wird ja eingegangen auf die Einkommenssituation vor Ort, was Musikschulen und andere angeht. In der Tat, die ist nicht unbedingt rosig, aber dazu möchte ich sagen, es ist das Gespräch mit den kommunalen Trägern notwendig und das kann nicht von oben her verordnet werden. Der Staatssekretär ist ja auf diese Thematik schon eingegangen. Aber Herr Prof. Merten, Mindestlohn - das muss ich dann auch einmal sagen - ist keine Lösung. Ich lege jetzt fast einmal die Hand ins Feuer: Sie werden keinen dieser Musikschullehrer finden, der weniger als 8,50 € in der Stunde verdient. In der Musikschule in Zeulenroda-Triebes, wo ich herkomme, ist es das Doppelte. Aber das macht mich jetzt nicht unbedingt glücklich. Ich will nur sagen, dass der Mindestlohn eben dort nicht die Lösung ist. Hier haben wir eher auch ein Problem, dass wir über eine Teilzeitbeschäftigung reden, weil der Nachmittag nun einmal nicht die Zeit bietet, um acht Stunden Arbeitszeit zu geben. Da muss man darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, zu Vollzeit zu kommen. Das macht einen Sinn. Insofern finde ich die Anregung von der Fraktion DIE LINKE gar nicht so schlecht.
Betrachten wir uns das Ganze einmal etwas genauer. Wir haben in den Musikschulen durchaus auch Angestellte im öffentlichen Dienst, die sind dann meistens doch in Teilzeit beschäftigt, oder wir haben eben Honorarkräfte, die für einen gewissen Satz arbeiten, aber allein von dieser Tätigkeit wahr
scheinlich auch nicht leben können. Da gebe ich einmal zur Anregung eine Debatte, die wir in diesem Landtag schon lange geführt haben, aber nie zu einem Ergebnis kommen und wo sich bestimmte Fraktionen kategorisch dagegen wehren. Wie sieht es nun einmal aus mit der Kommunalisierung von Lehrpersonal? Wäre das vielleicht eine Lösung?
Sehen Sie! Aber reden darf man darüber gar nicht erst, das lehnen Sie ab. Ich werfe es trotzdem noch einmal in den Ring, ob hier eine Möglichkeit liegt. Zu den Vorschlägen, die hier gemacht werden, will ich auch noch ein paar Kritikpunkte anmerken. Frau Hitzing hatte da auch schon ein paar Argumente genannt.
Zunächst einmal, es kann keinen Sinn machen, dauerhaft Personal in die Schulen zu holen, das keine pädagogische Ausbildung hat. Das kann nicht sein. Gerade die LINKEN legen immer Wert darauf, dass wir nur noch hochqualifiziertes und ausdrücklich qualifiziertes Personal in Einrichtungen, ob es Schulen sind oder Sozialeinrichtungen oder wie auch immer, haben. Also, das kann keinen Sinn machen. Darüber hinaus ist es natürlich so, wenn Sie solches Personal einstellen würden, hätten Sie eine sehr schmale Verwendungsbreite. Wir haben überhaupt ein Problem, wenn Musiklehrer als EinFach-Lehrer ausgebildet werden, können sie eben nur Musik unterrichten und das schmälert ihre Verwendungsbreite. Das ist nicht gut für den täglichen Personaleinsatz draußen in diesem Land, gerade in einem Thüringer Land, wo wir auch viele kleine Schulen haben. Das kann also auch nicht der richtige Weg sein. An der Stelle muss man auch darüber nachdenken, wie man eben Musikschullehrer, Musikschulpädagogen in Thüringen ausbildet. Denken Sie dabei auch an die Fragen des Kompetenzmodells und des fächerübergreifenden Unterrichts. Es kann eigentlich nicht der richtige Weg sein, uns zu stark nur auf reine Musikpädagogen zu konzentrieren. Ich will Ihnen auch noch einmal deutlich sagen, es ist ein riesengroßer Unterschied, ob ein Musikschullehrer im Einzelunterricht oder in einer ganz kleinen Gruppe unterrichtet oder ob er vor einer Klasse steht. Das sind völlig unterschiedliche Dinge und deswegen kann das nicht der richtige Weg sein.
Zu der Frage in Punkt 4, welche Möglichkeiten der Kooperation usw. dort bestehen und dann noch gefördert werden können: Es ist ja deutlich geworden und ich gehe einmal davon aus, dass Sie das Thüringer Land auch kennen, so schlecht ist DIE LINKE ja nun auch wieder nicht verwurzelt im Land,
Sie wissen doch, dass es viele Kooperationen gibt und dass diese Dinge entstehen und die müssen von unten entstehen. Das ist auch richtig so und nur so können sie gelingen. Deswegen halte ich den Antragstext wieder mal so für typisch sozialistisch, wir schauen mal, dass wir mal von oben her die ganzen Dinge schön anschieben und ordnen und dann passt es. Das halte ich nicht für den richtigen Weg. Der Staatssekretär hat schon angedeutet, wie bunt die Landschaft an dieser Stelle ist. Das muss man unterstützen, gar keine Frage, aber das wächst auch schon von unten so, wie es sein muss.
Nun noch ein letztes Wort zu dem Antrag aus der FDP-Fraktion: Das wundert mich nun schon, erst ruft die FDP immerzu nach Subventionsabbau, und wenn es dann mal um private Unternehmer geht, die kleine Musikschulen betreiben, dann sagen Sie, die müssen wir aber subventionieren. Also Freunde, das passt nicht zusammen und deswegen sage ich für unsere Fraktion, wir lehnen beide Anträge ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf will zum einen regeln, dass wir die bundesweit vereinbarten Regeln zur Lehrerbildung umsetzen, und das betrifft für unseren Fall insbesondere die Universität in Erfurt, und er will die Akkreditierungsverfahren für die Fortbildungsangebote vereinfachen. Das ist Anliegen dieses Gesetzentwurfs, nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, es ist auch richtig so, denn wir haben im Grundsatz ein sehr gutes Lehrerbildungsgesetz. Da unterscheide ich mich eben von der Ansicht, die gerade Frau Rothe-Beinlich vorgetragen hat. Frau Rothe-Beinlich, ich will Ihnen auch mal eins sagen, so faul war die Opposition noch nie.
Früher hatten wir mal Situationen, freilich, Sie wissen das doch, da hat die Opposition sich die Mühe gemacht, mal einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt schreiben Sie nur noch Anträge, die Landesregierung möge mal ein Gesetz vorlegen, so wie wir das gerne hätten.
Das ist ja wohl doch ein bisschen eine etwas träge und faule Opposition. Das müssen Sie sich anhören.
Sehen Sie, nicht nur mit dem Mund, sondern den Stift in die Hand nehmen und mal einen eigenen Gesetzentwurf aufschreiben,
dann könnten wir uns darüber streiten.
Aber ich sage, das bestehende Gesetz ist so schon in Ordnung. Wir werden an den entsprechenden Stellen ändern, so haben wir das ja im Ausschuss dann auch vorgetragen und gesagt, dass wir hier keinen Änderungsbedarf sehen. Wenn Sie der Auffassung sind, man muss grundsätzlich die Lehrerbildung in Thüringen über den Haufen werfen, dann machen Sie einen eigenen Gesetzentwurf, dann reden wir darüber.
Ich bin nicht dieser Auffassung. Im Übrigen will ich mal auf ein paar Punkte eingehen, die in der Rede von Frau Rothe-Beinlich kritisiert werden, aber die auch in den Anträgen aufgegriffen werden. Zum einen wollen Sie zum Beispiel der Friedrich-Schiller-Universität vorschreiben, dass sie auch nach dem Konsekutivmodell Lehrer ausbildet. Ich sage, nein, lasst das die Universität entscheiden. Ich denke, die Universität in Jena macht eine gute Lehrerbildung. Deswegen ist es auch in Ordnung so, dass wir in Thüringen diese zwei Wege gefunden haben. Die Erfurter haben sich dafür entschieden, einen anderen und neuen Weg zu gehen. Die Jenaer bleiben bei dem alten Modell und haben es weiterentwickelt, indem sie gesagt haben, wir rücken die Lehrerbildung mehr in den Fokus an unserer Uni
versität und versuchen, gerade mit den Praxispartnern gemeinsam zu arbeiten, und haben das Jenaer Modell für Lehrerbildung entwickelt. Das ist gut so.
Dann hat Frau Rothe-Beinlich vorgetragen, dass sie alle Lehrämter gleichschalten möchte. Ich sage, es gibt aus gutem Grunde unterschiedliche Lehrämter. Ich sage hier klipp und klar, wir sind dafür, dass es auch dabei bleibt, denn hier gibt es völlig unterschiedliche Anforderungen an die Lehrer und deswegen brauchen wir auch unterschiedliche Lehrämter und dann unterschiedliche Studienbedingungen. Das schließt für mich eindeutig auch Unterschiede in den besoldungsrechtlichen Fragen ein.
Dann wird in den Anträgen aufgegriffen, die Fortbildung noch stärker zu reglementieren und den Lehrern Vorschriften zu machen. Dazu sage ich Ihnen nur eins, nicht mit uns. Dieses ewige Misstrauen und die Unterstellungen gegen die Lehrerschaft, nicht mit uns. Wenn Sie misstrauisch sind, dann sage ich Ihnen mal eins. Erstens ist die Fortbildung permanenter Bestandteil überhaupt dieses Berufs und auch Bestandteil des Dienstvertrags. Wenn Sie mal die Lehrer fragen, die sagen eher, wir würden gern noch mehr Fortbildungen besuchen und wir suchen nach Dingen, die für uns interessant sind.
Da haben wir vielleicht noch Reserven, dass wir die Fortbildungsveranstaltungen finden und organisieren, die der einzelne Lehrer in jedem Falle auch braucht. Das ist auch ein permanenter Prozess. Aber hier noch mehr Zwang auszuüben und diese permanente Unterstellung, Lehrer würden sich nicht fortbilden wollen, das kann ich überhaupt nicht teilen und weise ich von mir.
Es gibt keinen Grund für eine weitergehende Gesetzesnovelle. Ich will aber auch sagen, natürlich gibt es immer wieder Dinge, die man weiterentwickeln muss, denn die Lehrer bewegen sich mit ihrem Job in einer Gesellschaft, die sich ständig weiterentwickelt. Auch die Pädagogik entwickelt sich ständig weiter. Deswegen ist es wichtig, Fragen zu stellen, Antworten zu finden, das heißt, wie kann ich die Schule und den Unterricht weiterentwickeln? Wie kann ich die Qualität verbessern und dementsprechend natürlich auch die Lehrerbildung weiterentwickeln und verbessern? Lehrerbildung heißt nicht nur, an einer Universität zu studieren, sondern es gibt die erste, die zweite und die dritte Phase, die hält sozusagen ein Berufsleben lang an und
deswegen ist es richtig, darüber zu reden, wie man dort weiterkommt. Ich meine, ich betone es noch einmal, wir haben ein gutes Gesetz, aber man muss eben inhaltlich weiterentwickeln und da brauchen wir das enge Gespräch und die enge Verzahnung zwischen denen, die die Lehrer an den Hochschulen ausbilden, zwischen denen, die die Fortbildung veranstalten, zwischen den Schulämtern, der Schulaufsicht, den Schulen und natürlich den Lehrern und allen anderen Partnern, die es noch braucht. Hier sage ich auch einmal mit einem kritischen Unterton: Wir haben im Gesetz einen Beirat für Lehrerbildung eingerichtet. Das hat der Landtag nach Anhörungen gemacht und hat sich auch für die Zusammensetzung dieses Beirats entschieden. Ich weiß, dass dieser Beirat in der Vergangenheit sehr häufig getagt hat. Ich weiß aber auch, Herr Minister, dass er in letzter Zeit - ich sage es einmal vorsichtig - eher wenig tagt. Das möchte ich schon anregen, dass das intensive Gespräch und der intensive Austausch mit allen Beteiligten weiter gesucht wird, denn er ist dringend notwendig.
Zum anderen kann ich auch nur betonen, dass es wichtig ist, dass das Ministerium mit den Hochschulen im Gespräch ist, wie man die Lehrerbildung in Thüringen weiterentwickeln kann. Da gibt es immer wieder neue Vorschläge und Kritikpunkte, die man dann aufgreifen muss und wie man dann miteinander die Lehrerbildung in ihrer Qualität weiter nach vorn bringt.
Wie gesagt, am Gesetz sehe ich keinen Änderungsbedarf, aber die Fragen, wie man eben noch enger verzahnen kann und ob man bessere Abstimmungen hat zwischen den Hochschulen - Wer bildet wen aus? Wie gehen wir damit vor? Welche Inhalte sind drin? Wie können wir auch schaffen, dass die Lehrpläne, die auch weiterentwickelt werden, rechtzeitig umgesetzt werden in der Lehrerbildung? Wie können wir noch engere Verzahnung haben zwischen der Lehrerfortbildung und der Hochschulausbildung? -, das halte ich für ganz wichtig und das braucht einen hohen Stellenwert, dieses permanente Gespräch.
Abschließend: Wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu, damit die entsprechenden KMK-Bedingungen umgesetzt werden können, meinetwegen, damit auch die Akkreditierungsverfahren für die Lehrerfortbildung vereinfacht werden. Ich hoffe, das gibt keinen Qualitätsanspruch, das unterstelle ich aber auch nicht, sondern es ist uns sehr wichtig, dass wir dort nicht mit Formalien wichtige Prozesse unterbrechen. Wir empfehlen also Zustimmung.
Frau Präsidentin, ich möchte folgende Dinge zur Tagesordnung beantragen: Zunächst einmal, den Tagesordnungspunkt 2 „Gesetz zu dem Landesgrenzänderungsstaatsvertrag“ in erster und zweiter Lesung zu beraten.
Zum Weiteren möchte ich beantragen, dass wir die Tagesordnungspunkte 6 a und b sowie 20 gemeinsam aufrufen.
Und ich schlage vor, dass wir das Polizeiaufgabengesetz als Tagesordnungspunkt 1 am morgigen Tage aufrufen, um die Fristen nach dem stattgefundenen Innenausschuss zu wahren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Antrag vorgelegt, weil wir der Meinung sind, dass das Projekt „BERUFSSTART plus“ erfolgreich ist.
Es wird von den Partnern in der Praxis gelobt und als richtig anerkannt und deswegen macht es Sinn, dieses Projekt in den nächsten Jahren auch fortzuführen.
Nichtsdestotrotz geht es hier natürlich darum, die Förderpraxis und die Praxis in Schulen und Unternehmen an die Entwicklungen anzupassen. Deswegen kann es durchaus auch sein, dass wir in ein paar Jahren sagen müssen, „BERUFSSTART plus“ hat sich erledigt, denn die Situation hat sich auch schon gravierend gewandelt. Ich glaube, Minister Matschie ist darauf auch schon mal eingegangen. Hatten wir vor kurzer Zeit noch immer wieder einen großen Überhang an jungen Menschen, die dann eben keine Ausbildung gefunden haben, da war der Versuch richtig, ihnen Orientierung zu geben, sie auch in Ausbildungen zu bringen, auch wenn das nicht gleich in einen Lehrvertrag gemündet hatte. Jetzt stellen wir fest, dass die Unternehmen händeringend nach Lehrlingen suchen. Umso misslicher ist es doch, dass, wie meine Vorrednerin schon bemerkt hat, viele Jugendliche nicht gleich den Beruf treffen, der ihnen dann auch wirklich liegt. Das werden wir vielleicht auch nie zu 100 Prozent schaffen, aber die Quote, die wir jetzt noch an Abbrechern und dann wieder Neuorientierungen haben, die ist einfach zu hoch.
Das ist nicht gut für die Unternehmen, aber es ist noch viel weniger gut für die jungen Menschen, die dann ja eine Bildungsbiografie unterbrechen müssen, sich neu orientieren müssen. Das geht immer mit Brüchen einher, die sind überhaupt nicht notwendig. Insofern möchte ich hier schon mal anmerken, dass es den Thüringer Schulen in Verbindung mit den Partnern in der Wirtschaft und anderswo gelungen ist, doch deutlich besser zu werden in Sachen beruflicher Orientierung. Wir haben unseren Anteil hier im Landtag geleistet, indem wir gesagt haben, welche Rahmen da stattfinden. Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass die Schulen das inhaltlich zum Schwerpunkt machen, dass sie sich auch personell darauf einstellen, dass sie diese Kooperationen mit der Wirtschaft und die Berufsorientierung auch in den Mittelpunkt schulischer Entwicklung stellen, und ich denke, das ist ziemlich gut gelungen. Aber da sind wir meiner Meinung nach immer noch auf dem Weg. Deswegen ist es richtig, dieses Projekt jetzt fortzuführen. Ich bin sehr dafür, dass wir sehr viel Eigenverantwortung in den Re
gionen leben, denn die Verhältnisse sind überall anders. Es ist eine ganz andere Situation, ob ich da an einer Schule in Jena bin oder ob ich irgendwo in Hildburghausen bin. Je stärker sich die Schule im ländlichen Raum befindet, wo ich sehr viele kleine Unternehmen habe, manchmal auch nur wenige am Ort, umso schwieriger ist es ja, die Berufsorientierung so durchzuführen, dass sie dann auch tatsächlich greift, dass der junge Mensch eine Firma findet, einen Ausbildungsberuf findet, der ihm tatsächlich auch liegt, und andersherum die Firma die jungen Menschen so kennenlernt, dass sie auch sagt, okay, den nehme ich. Da steht dann ja nicht immer nur die Zeugnisnote im Vordergrund, sondern was der junge Mensch ansonsten auch noch an seinen Möglichkeiten, Können, Fähigkeiten und Willen zur Arbeit mitbringt. Deswegen ist Berufsorientierung wirklich als ein Prozess zu sehen, der über mehrere Schuljahre dauern soll, wo die Vernetzung der Schule mit den Unternehmen in ihrer Region eine ganz zentrale Rolle spielt. Ich sage es mal so, jetzt nehmen wir noch gerne die staatliche Förderung in Anspruch, gar keine Frage, das, was uns da Europa gibt, das, was uns die Bundesagentur gibt, das nehmen wir gerne mit auf den Weg, aber irgendwann muss das sicherlich auch mal ein Selbstläufer werden. Das muss eine Sache sein, die einfach angelegt ist. Für mich ist eine gute Schule eine Schule, die auch auf ihrer Homepage sagt: Ich habe 100 Prozent meiner Schüler, die die mittlere Reife abgelegt haben oder den Hauptschulabschluss hingelegt haben, in eine Lehrstelle vermittelt. Das ist genial, wenn es so ist, und da sollten wir hinkommen. Deswegen kann ich nur dafür werben, dass wir diesen Antrag jetzt hier verabschieden. Ich denke auch nicht, dass es notwendig ist, das Ganze jetzt noch mal an einen Ausschuss zu überweisen und länger darüber nachzudenken. Sicherlich kann sich dieser Landtag auch mal damit befassen, welche Möglichkeiten es noch gibt, aber dieses Projekt „BERUFSSTART plus“ sollte einfach weiter seine Anerkennung, seine Fortführung finden. Darum werbe ich für die Annahme dieses Antrags. Vielen Dank.
Herr Präsident, ich möchte gern namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, früher wurde mal gesagt: Sport ist Mord. Sport im Ort ist Massenmord. Davon bin ich weit entfernt als Sportlehrer. Der Antrag, den wir gestellt haben, zeugt ja davon, dass uns der Sport sehr wichtig ist. Ich weiß, dass die Kollegen im Haus das alle teilen; es sind zwar nicht alle aktive Sportler, aber alle wissen um das Gute, was der Sport in uns Menschen und in der Gesellschaft bewegt.
Deswegen ist es gut - ja, dir, Wolfgang, täte es gut, wenn du ein bisschen Sport treiben würdest, da würdest du ruhiger werden
und würdest Fairness kennenlernen und viele andere Dinge,
zum Beispiel, dass es unfair ist, immer dazwischenzurufen. Das alles lernt man im Sportverein. Aber man setzt sich eben mit jedem auseinander. Aber ich wollte es nicht zu sehr nur ins Lustige treiben, sondern ich will meinen Schwerpunkt einfach mal auf die Frage legen - und das ist der Punkt, den auch meine Fraktion mit diesem Antrag insbesondere schwerpunktmäßig verbindet -, das ist die Frage der Gewinnung von Nachwuchsleistungssportlern und wie wir das Nachwuchsleistungssportsystem und die Förderung der Leistungssportler in unserem Freistaat besser und effektiver gestalten können.
Aber drei andere Anmerkungen seien mir gestattet: Zunächst einmal hat der Abgeordnete Koppe schon beklagt, wir hätten in Thüringen zu viele adipöse Kinder. Richtig, jedes ist eines zu viel. Das tut den jungen Menschen nicht gut. Deswegen muss ich schon noch mal sagen: Wir sind stolz darauf, die Ministerin hat es gesagt, dass wir die dritte Sportstunde in der Stundentafel stehen haben. Aber ich sage auch mal als Sportlehrer, wir müssen hier in diesem Parlament regelmäßig aller paar Jahre dar
auf achten, dass er auch stattfindet und nicht preisgegeben wird.
Wir als Gesetzgeber stehen und die Landesregierung, denke ich auch, aber die Landesregierung muss auch darauf achten, dass sie umgesetzt wird und nicht die erste Ausfallstunde im Fächerkanon ist.
Zweitens: Auch beim Schwimmunterricht ist es so eine Sache, wo wir immer wieder aufpassen müssen. Es ist ganz wichtig, dass alle Kinder im Grundschulalter Schwimmunterricht hatten und die Schwimmfähigkeit erlangen. Darauf müssen wir immer wieder ein Auge werfen. Es darf nicht passieren, dass der Schwimmunterricht an irgendeiner Stelle aus materiellen, organisatorischen Gründen etc. scheitert. In dem Zusammenhang noch einmal mein Dank, dass die Verwaltungsvorschrift für das kommende Schuljahr geändert werden konnte, dass doch Sportkoordinatoren - soweit ich es gehört habe - auch wieder bereit sind, in dieser Tätigkeit zu verbleiben und damit auch rein organisatorisch der Schwimmunterricht in allen Regionen Thüringens hoffentlich gut abgesichert werden kann.
Zu dem Thema sehr gute Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung an unseren Sportgymnasien: Frau Taubert, ich sehe es nicht mehr ganz so. Ich denke, wir haben zwar organisatorisch, finanziell einen guten Rahmen gesetzt, aber jetzt sind über 20 Jahre vorüber und ich höre da auch andere Dinge, die uns nachdenklich machen sollten. Wenn wir weiter Vorreiter und Beispielgeber in Deutschland sein wollen, dann, glaube ich, müssen wir jetzt wirklich einmal mit dem Landessportbund, mit den Sportverbänden eine Debatte führen und müssen uns mal überlegen, wie wir das System wieder etwas effektiver gestalten können. Da ist es so, man muss eine Inventur machen nach den vielen Jahren, muss dann mal schauen, wie man die Dinge besser machen kann. Damit will ich jetzt überhaupt nicht irgendwelche Kritik oder irgendetwas loswerden oder irgendjemandem Schuld in die Schuhe schieben - darum geht es überhaupt nicht -, sondern in den vielen Gesprächen des Landessportbundes oder mit den Sportgymnasien, auch mit Lehrern an den Sportgymnasien wird seit vielen Jahren immer mehr Kritik laut. In dem Zusammenhang will ich einen herzlichen Gruß an Lutz Rösner senden. Der hat so ein Vierteljahrhundert, glaube ich, auf dem Buckel als Schulleiter des Sportgymnasiums in Jena und er wird heute seinen letzten Schultag haben. Ein Gruß an Lutz Rösner nach Jena und ich hoffe, er bleibt uns noch lange als Berater erhalten.
Es ist so, aus meiner Sicht schlagen an unseren Sportgymnasien zu viele Schüler auf, die überhaupt gar kein Interesse daran haben, eine leistungssportliche Laufbahn einzuschlagen. Damit meine ich nicht, dass jeder Schüler, der dort lernt, ein absoluter Hochleistungssportler werden soll und muss, aber es geht darum, dass die Schüler ein klares Prä haben, eine leistungssportliche Laufbahn begehen zu wollen und nicht nur sagen, es ist eine schöne Schule, finde ich gut, da gehe ich mal hin. Das ist aus meiner Sicht zu wenig. Da wird mit den Ressourcen, die wir haben, einfach nicht effektiv genug umgegangen. Da sage ich, weniger ist manchmal mehr. Da muss man darüber nachdenken, wie man die Sportgymnasien dort wieder effektiver aufstellt, wie man sie effektiver organisiert, ob diese Dinge so, wie sie jetzt organisiert sind mit einer staatlichen Schulträgerschaft - der Freistaat ist Schulträger -, wirklich noch so passen oder ob es da bessere Dinge gibt. Der Landessportbund selbst, Rolf Beilschmidt, hat ja vor Kurzem erst einen Vorschlag im Landessportbund eingebracht. Ob das schon ein richtiger ist, ist eine andere Frage. Wir müssen gemeinsam darüber reden. Oder auch die Frage, dass die schulischen Abläufe und das, was für den Leistungssport notwendig ist, oftmals in den Sportgymnasien nicht wirklich eins zu eins zusammengebracht wird. Das betrifft aus meiner Sicht mehr die beiden Sommersportgymnasien Jena und Erfurt, aber es ist ganz einfach so, dass die Lehrer häufig genug keine Rücksicht nehmen auf das, was junge Menschen, die schon wirklich im Anschlusstraining sind, dann brauchen, in welchen Trainingsprozessen sie sich gerade befinden. So etwas ist absolut kontraproduktiv und geht gar nicht.
Auch ist festzustellen, dass über die vielen Jahre hinweg bei manchen der Lehrkräfte an unseren Sportgymnasien die Identifikation mit genau dem Leitbild dieser Sportgymnasien nicht mehr eins zu eins gegeben ist. Da sind wir dann beim nächsten Punkt: Diesen Sportgymnasien muss es möglich sein, das Personal danach auszusuchen, dass es sich wirklich den Leitgedanken des Sportgymnasiums unterwirft und da brauchen wir eine höhere Flexibilität. Die scheint mir in der jetzigen Organisationsform nicht in jedem Falle gegeben zu sein. Dabei will ich gar nicht Bemühungen des Ministeriums, entsprechend immer auch das Personal auszuwählen und zur Verfügung zu stellen, unter das Licht stellen.
Die Identifikation der Lehrkräfte mit den leistungssportlichen Idealen ist nicht in jedem Fall gegeben. Es ist aber notwendig, dass wirklich ein absolutes Verständnis für das, was die jungen Sportler dort jeden Tag absolvieren, bei den Lehrkräften da ist. Wenn ein junger Mensch dreimal pro Woche trainiert und am Wochenende regelmäßig im Trainingslager und zu Wettkämpfen ist, der unterwirft
sein komplettes Lebensregime diesem Ziel Leistungssportler zu sein und zu werden und deswegen muss die Schule dem auch nachgehen. Das hat gar nichts damit zu tun, dass natürlich die schulischen Anforderungen erfüllt werden müssen und dass es ganz wichtig ist, den jungen Menschen die Allgemeinbildung zu vermitteln, die sie später einmal auch für ihren weiteren Lebensweg brauchen.
Dann muss ich auch sagen, die Frage, wie man andere Partner besser in die Sportgymnasien einbinden kann, wie zum Beispiel Partner der Wirtschaft, die man hier als Sponsoren gewinnen kann, oder auch dann die Frage, wie geht es weiter, nachdem ich mittlere Reife oder Abitur abgelegt habe, die lassen sich am besten klären, wenn man die Wirtschaft hier enger mit einbindet gerade in der Frage, weiterführende Bildungswege für die jungen Leistungssportler in Thüringen anzubieten. Das muss mehr sein als nur ein Dienst bei der Polizei oder bei der Bundeswehr. Hier haben wir absolut noch Reserven. Das gehört aber mit dazu. Wenn wir die jungen Leute hier über acht oder zehn Jahre ausgebildet haben, dann wollen wir sie auch hier halten, das ist doch ganz wichtig.
Dann sind es für mich auch noch Fragen, an welchen Schwerpunkten wir uns orientieren. Der Landessportbund hat da neue Orientierungen vorgenommen. Das sollte unsere Unterstützung finden. Ministerin Taubert hat es ja auch kurz ausgeführt. Aber es sind eben für mich auch Fragen - Handball ist zum Beispiel in Thüringen in einigen Regionen eine Sportart, die sehr stark ist. Es ist eine Mannschaftssportart, die auch sehr stark identifikationsbildend ist. Da finde ich, ob wir da richtig angesiedelt sind in der Kategorisierung mit B und C, da mache ich zumindest Fragezeichen dran. Ob es wirklich richtig ist, dass wir dort nur in Eisenach am Gymnasium etwas machen oder ob wir das noch einmal verstärken, das möchte ich zumindest einmal einbringen. Genauso betrifft das für mich zum Beispiel den Volleyball. Da haben wir so starke Zentren und das gehört für meine Begriffe auch weiter nach vorn und darüber müssen wir uns in jedem Fall noch einmal verständigen.
Zu dem Sportbericht will ich nur so viel sagen: Frau Siegesmund, natürlich geht es darum, dass wir die Dinge thüringenspezifisch darstellen, denn wir haben spezifische Situationen. Ob das nun die sachliche Ausstattung ist - mir geht es erst einmal darum, dass wir genügend Sportstätten haben, dass die auch alle in Ordnung sind. Wenn wir sie neu bauen, machen wir sie natürlich ökologisch. Für mich sind die wichtigeren Fragen, dass wir den Vereinen die Möglichkeiten öffnen, dass sie weiterhin Kinder und Jugendliche im Spielbetrieb halten können. Das ist das A und O, dass der Sport im Zentrum steht, dass Schule und Verein auch ein sportliches Le
bensgefühl und eine sportliche Einstellung für das Leben vermitteln. Das steht für mich vornan. Deswegen brauchen wir einen Sportbericht, der thüringenspezifisch ist, auf die schulischen, auf die vereinsseitigen, auf die leistungssportlichen Dinge abgestellt. Dann sollte dieser Sportbericht aus meiner Sicht in gewisser Weise auch regionalen Fragen nachgehen.
Ich beantrage die Überweisung des Sofortberichts und des Antrags, aber auch des Antrags der FDPFraktion federführend in den Sozialausschuss, begleitend in den Bildungsausschuss und plädiere dafür, dass wir mit einem anständigen Fragenkatalog, den wir aber nach den jeweiligen Bereichen auch vernünftig gestalten, dann in eine Anhörung gehen und hier mit den Sportpraktikern und -wissenschaftlern dieses Freistaats ins Gespräch kommen, wie wir den Thüringer Sport noch besser aufstellen können.
Nein, Frau Präsidentin, ich möchte gern namentliche Abstimmung beantragen.
Die Uhr läuft schon, da muss ich mich wohl ranhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu diesem Thema der Aktuellen Stunde lassen Sie mich eingangs mal sagen,
natürlich stehe ich hier für eine konservative Bildungspolitik, das ist schon klar. Aber konservativ heißt auf der einen Seite, die guten Dinge konservieren und gut aufheben und davon auch zehren, aber konservativ heißt auch, ab und zu ein Glas von diesen Konserven zu öffnen und dann Platz für neue Dinge schaffen und Raum schaffen.
Das ist insofern auf dieses Projekt übertragbar, als die Union schon sehr zeitig Projekte um das Vorhaben Gemeinsamer Unterricht und zur Inklusion vorangetrieben hat. Seit den 90er-Jahren beschäftigen wir uns im Bildungsbereich damit und die CDUFraktion hat nicht nur die Dinge vorangetrieben, sondern auch immer sehr wohlwollend die Vorhaben aus der Praxis heraus begleitet, zum Beispiel Schuleingangsphase, den Gemeinsamen Unterricht oder auch Projekte wie das „Lernen unter einem Dach“ in Finneck usw.
Meine Damen und Herren, unser Verständnis von einer inklusiven Bildungslandschaft bedeutet,
a) dass Förderschulen immanenter Bestandteil der Schullandschaft sind,
b) Förderzentren beherbergen einen Schulteil, der Schülern temporär, aber auch für die Dauer ihrer Schullaufbahn eine Heimstatt für gutes Lernen gibt.
c) Der gemeinsame Unterricht wird im Konsens zwischen Lehrern, Eltern, Schülern, den Schulträgern, den Sozialpartnern und dem Ministerium und der Schulaufsicht entwickelt und nicht übergestülpt.
d) Der Elternwille wird geachtet, nicht missachtet. Eltern und Schüler werden fair über die Möglichkeiten einer Schullaufbahn beraten und Gutachten von Fachleuten werden geachtet und nicht geächtet.
Kurzum: Das Kindeswohl steht ganz oben an und der Ort und die Art der Förderung richten sich allein nach dem Kindeswohl.
Zu dem Entwicklungsplan, der am Dienstag vom Kabinett verabschiedet wurde, sage ich, gut, dass wir diesen Bildungsplan, der vom Bildungsministerium vorgelegt wurde, jetzt auf der Agenda haben. Er ist Richtschnur, er beschreibt Ziele und für mich ist er eine Grundlage zum Handeln, aber auch eine Grundlage zu Diskussionen, die durchaus auch kritisch sein dürfen. Wir wollen Offenheit auch für kritische Stimmen. Und wir wollen auch kritische Stimmen hören zu Zielen und Wegen und Kosten, das muss möglich sein. Wir wollen aber auch eine Offenheit zu den pädagogischen Grenzen und den organisatorischen Grenzen inklusiven Unterrichts.
Ich danke dem Bildungsminister für diese Grundlage, die ich als Basis für eine tiefgreifende Beratung hier im politischen Raum, aber auch im gesellschaftlichen Raum betrachte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuletzt vielleicht einmal zu einem Zitat von Rolf Busch, dem Vorsitzenden des Thüringer Lehrerverbandes, in der Sendung „Fakt ist...!“ am Montag dieser Woche kommen. Er sagte: „Der Inklusion in der Thürin
ger Schule fehlen Herz und Mittel.“ Ich sage, gelingende inklusive Bildung an Thüringer Schulen braucht erstens bildungspolitisches Verstehen und Können, braucht zweitens mehr Geld und Personal und braucht drittens ein Herz für alle Kinder. Vielen Dank für diese Debatte und ich freue mich auf die weiteren Debatten zum Entwicklungsplan.
Danke für die Gelegenheit, noch einmal zu erwidern. Zunächst einmal zu Frau Rothe-Beinlich: Ich habe ja gehört die Aussage von Ihnen, dass Kinder aussortiert wurden. Zunächst frage ich mich mal, wo Sie überhaupt diese Kampfvokabel hernehmen. Die würde ich mir nicht zu eigen machen. Ich will nur einmal ein Zitat aus dem Chat der Fernsehsendung vom vergangenen Montag vortragen. Dort steht: „Ich habe mein Kind noch nie so sehr als normal empfunden wie an dieser tollen Förderschule.“ Sie werden es immer wieder erleben, dass Eltern und Kinder sehr dankbar sind, dass sie diesen Förderort und diesen Lernort Förderschule haben. Wir werden uns ganz stark dafür einsetzen, dass das uns auch erhalten bleibt.
Deswegen noch einmal ganz klar: Es muss auch an den Förderzentren möglich sein, dass es ein Lernort ist und nicht nur ein virtuelles Zentrum.
Herr Minister, wir sind uns einig, wenn es für ein Kind gut ist, dass es nur temporär an diesem Förderzentrum beschult wird, dann ist das gut und richtig. Aber ich sage, es muss auch möglich sein, dass ein Kind die gesamte Schullaufbahn dort verbringt oder für längere Zeit verweilt.
Das brauchen die Kinder und das braucht auch das Förderzentrum, um seine Kompetenz dauerhaft zu erhalten. Wenn dann von der Expertin des Ministeriums, von Frau Vernooij, in der Presse das Zitat zu lesen ist „maximal zwei Jahre“, dann frage ich mich: Was wird in diesem Kultusministerium gedacht und wie wird gehandelt?
Zu der Frage von Geld: Also ich sehe ja Schule immer erst einmal so, dass ich sage, das, was pädagogisch richtig und wichtig ist, das muss man auch versuchen an Geld zur Verfügung zu stellen. Da ist ganz klar, es gibt kein deutsches Flächenland so viel Geld aus pro Schüler wie wir in Thüringen, und das seit Jahren,
egal, ob nun schwarze Regierung oder rot-schwarze Regierung. Das haben wir immer so getan. Aber als Staatssekretär Merten hier in diesem Parlament über den GU sprach, da wurde am Anfang davon gesprochen, dass GU gar nicht mehr Geld kostet. Da bin ich froh, dass wir dort jetzt einen Schritt weiter sind und etwas ehrlicher die Debatte führen.
Herr Matschie, ich würde das Wort „scheinheilig“ nicht so in den Mund nehmen gegenüber Kollegen. Ich glaube nicht, dass es scheinheilig ist, wenn wir fragen: Was braucht es mehr an Geld, wofür braucht es mehr an Geld, wann muss es zur Verfügung stehen und ist es wirklich notwendig, um bessere Ergebnisse zu erzielen? Diese Fragen müssen beantwortet werden und die sind eben auch zu stellen in der Realpolitik, denn wir sind hier nicht bei Wünsch-dir-Was.
Zu dem Thema der Statistik von Förderschülern und Gutachten als Quote: Ich kann nur sagen, wenn der GU jetzt weniger geworden ist als damals, muss ich auch sagen, wir haben auch deutlich weniger Gutachten mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wenn es eben so ist, dass keine Gut
achten mehr ausgestellt werden dürfen, dann gibt es auch keine Quote mehr und keinen GU.
Zu dem Zitat, dass man heute leichter auf ein Gymnasium kommt als auf eine Förderschule, kann ich nur sagen, das ist nicht mein Zitat, sondern es ist von Herrn Voigt, dem Landeselternsprecher, übernommen worden. Wenn die Eltern zu solchen Eindrücken kommen, dann hat es wohl sicherlich seinen Grund. Lassen Sie mich ruhig in diese Runde sagen: Ich wäre ja froh, wenn wir keine ideologische Debatte zum Thema Bildungspolitik führen
müssten. Wer die Ideologiekeule in die Hand nimmt, dem kann ich nur sagen, so was kann gut als Bumerang zurückkommen.
Schlussendlich, Herr Matschie, Sie sagen, jetzt Tempo raus und Qualität rein. Das implizierte, dass vorher zu viel Tempo da war. Ich kann nur sagen: Lassen Sie auf diese Reden auch Handeln folgen! Vielleicht kann man auch dem SPD-Kultusminister in Mecklenburg, Herrn Brodkorb, folgen und das Agieren des TMBWK mal auf den Prüfstand stellen und dann ernsthaft diesem Slogan „Tempo raus, Qualität rein“ folgen. Dann sind wir wieder gemeinsam auf dem Weg des gemeinsamen Antrags und können Inklusion wirklich erfolgreich für alle Schüler in Thüringen umsetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stiftung Finneck oder die Beschulung dort beschäftigt uns jetzt zum zweiten Mal im Thüringer
Landtag. Wir hatten vor einigen Jahren schon mal die Debatte. Ich will zu diesem Thema anmerken, dass ich mich zunächst einmal bedanke bei dem Ministerium, dass es den Schülern, die jetzt noch mal neu aufgenommen wurden, den Weg geebnet hat und dass man eine Möglichkeit findet, weiter zu beschulen. Denn das muss man auch klar sagen, es war nicht in Ordnung vonseiten der Schule, dass sie entgegen der Absprachen noch mal neu eingeschult hat zum letzten Schuljahr. Das geht deswegen nicht, wenn es klare Absprachen gibt, macht man auch keine Experimente mit Kindern.
Insofern ist es gut, wie es jetzt geregelt wurde und ich hoffe, man kommt jetzt mit dem Schulträger vernünftig überein. Ich muss aber auch sagen, grundsätzlich habe ich hier eine andere Auffassung zu dem Thema, denn ich bin nicht der Auffassung, dass es unmodern ist und nicht mehr im Laufe der Zeit und nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechend, dass eine solche Kooperation zwischen einer allgemeinbildenden Schule und dieser Förderschule - in dem Fall in freier Trägerschaft nicht sinnbringend ist, nicht zielführend ist und auch nicht fachlich richtig sein kann. Da bin ich dezidiert anderer Auffassung. Das will ich hier so deutlich sagen.