Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Dr. Voigt, die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete König.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: der Herr Abgeordnete Bergemann, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter von der Krone, Herr Abgeordnete Metz, Herr Minister Reinholz und Herr Minister Dr. Poppenhäger zeitweise.
Folgende allgemeine Hinweise: Der Mitteldeutsche Rundfunk hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach der Plenarsitzung beginnen wird.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Stefan Heine vom MDR-Hörfunk und Herrn Hendrik Schmidt, Fotograf der Nachrichtenagentur dpa, Sondergenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung erteilt.
Die CDU-Fraktion hat mich unterrichtet, dass ein Mitarbeiter der Fraktion in den Plenarsitzungen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag von den dafür vorgesehen Flächen im Plenarsaal Fotos der Abgeordneten der CDU-Fraktion fertigen will. Gemäß Ältestenratsbeschluss vom 15. Dezember 2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung der Präsidentin erforderlich, die Parlamentarischen Geschäftsführer wurden vorab informiert.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Haushaltsberatung, also die Tagesordnungspunkte 6 a bis c, am Donnerstag als erste Punkte und die Wahl in Tagesordnungspunkt 25, am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 3 wurden Änderungsanträge der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5125 und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5126 verteilt.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu Tagesordnungspunkt 12 hat die Drucksache 5/5124.
Der angekündigte Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zu Tagesordnungspunkt 25 hat die Drucksache 5/5123.
Zu Tagesordnungspunkt 26, Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/ 5079/5087/5088/5089/5100/5101/5102/5106/5107 und 5/5108 hinzu.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits in den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 19 und 17 auch zu den Tagesordnungspunkten 21, 22 und 23 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gibt es weitere Anträge? Bitte schön, Herr Abgeordneter Emde.
Frau Präsidentin, ich würde folgende Dinge gern für die Tagesordnung beantragen: Zunächst die Absetzung des Tagesordnungspunktes 25, das ist die Nachwahl und gegebenenfalls Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Zum Zweiten würde ich beantragen, dass wir gemeinsam zum Tagesordnungspunkt 6 die folgenden Drucksachen beraten, einmal die Mittelfristige Finanzplanung in Drucksache 5/5105 sowie zweitens die Drucksache 5/5104 zum Stand und Entwicklung der Thüringer Finanzwirtschaft.
Frau Präsidentin, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 9 in erster und zweiter Beratung durchzuführen und ohne Aussprache.
Beantragt wurde die Aufnahme der Drucksachen 5/5105 und 5/5104, die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016 und der Finanzbericht. Da die Vorlagen nicht in der entsprechenden Zeit eingereicht wurden, brauchen wir einen Beschluss zur Dringlichkeit und zur Aufnahme. Wir können das mit einfacher Mehrheit tun, es sei denn, es widerspricht jemand. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass wir diese beiden Tagesordnungspunkte und Drucksachen in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch
Dann möchte ich vorschlagen, dass wir natürlich die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6 a, b, c behandeln und sie als d und e aufnehmen und am morgigen Tag als erste beraten. Gibt es dazu andere Vorstellungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würden wir darüber abstimmen, dass diese beiden Tagesordnungspunkte am morgigen Tag mit behandelt werden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen? Das ist Zustimmung bei der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Dann verfahren wir so.
Die Fraktionen haben sich verständigt, den Tagesordnungspunkt 9 in erster und zweiter Beratung und ohne Aussprache durchzuführen. Gibt es dazu Anmerkungen seitens der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Fraktionen haben sich verständigt, damit brauchen wir darüber jetzt auch nicht abzustimmen und verfahren danach. Danke schön.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 27, Aktuelle Stunde. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Jede Fraktion hat in der Aussprache die Redezeit von 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Hat die Landesregierung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in Anspruch genommen, so verlängert sich die Aussprache für das jeweilige Thema um die über 10 Minuten hinausgehende Zeit. Die Aufteilung der Verlängerungszeit auf jede Fraktion erfolgt nach gleichen Teilen.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Strompreisentwicklung in Thüringen - Wird die Versorgung mit Energie zu einer sozialen Frage?" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5086
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich weiß natürlich nicht, ob es möglich ist, das komplexe Thema innerhalb von 5 Minuten hier abzuhandeln, aber da unser Koalitionspartner eine Aktuelle Stunde zum gleichen Thema beantragt hat, können wir ja dann die Diskussion unter Punkt d fortsetzen, falls wir es nicht innerhalb der 5 Minuten schaffen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon mehrfach in diesem Haus gesagt, dass es in Thüringen immer mehr Haushalte gibt, die für die Energieversorgung mehr Geld aufwenden müssen als für Essen und Trinken. Natürlich ist die Frage der sicheren, bezahlbaren, zuverlässigen Energieversorgung eine soziale Frage. Es ist auch im Rahmen der Energiewende eine wirtschaftspolitische Frage, es ist eine Arbeitsmarktfrage, es ist eine umweltpolitische Frage, es ist eine energiepolitische Frage. Kurzum: Diese Frage ist so groß in ihrer politischen Dimension, dass sie alle Politikfelder streift.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht ein Gespenst um in der Bundesrepublik Deutschland, die 5,3 Cent, die zukünftig im Rahmen der EEG-Umlage anfallen werden, und die Antwort machen sich viele in der öffentlichen Wahrnehmung sehr einfach. Daran sind die erneuerbaren Energien schuld, so einfach ist die Begründung. Das zeigt vor allem eins auf, die Hilflosigkeit der Bundesregierung in dieser Frage.
Ich glaube, nicht erst jetzt merkt man, dass Schwarz-Gelb einfach überfordert ist mit der Energiewende und nicht in der Lage ist, die Weichen richtig zu stellen. Bei dieser Diskussion wird immer wieder die Tatsache vergessen, dass steigende Energiepreise mit und ohne erneuerbare Energien auf die Menschen einwirken würden. Der einzige Weg, die Bürger vor dem Preisdiktat und vor dem Abschöpfen der Energiekonzerne zu schützen, ist langfristig, wenn die Bürger mit Genossenschaftsmodellen, mit Bürgerbeteiligungsmodellen die Energieproduktion selbst in die Hand nehmen, Energie also selbst produzieren und damit auch tatsächlichen Einfluss auf die Preise am Markt und die Preise zur häuslichen Versorgung haben. Da mir jetzt einige gleich wieder unterstellen werden, dass das Unternehmerschelte ist oder dass ich die Konzerne schelte, will ich ein paar Fakten dazu vortragen.
In den letzten 10 Jahren ist der Großhandelspreis für die Beschaffung konventioneller, sprich fossiler Energieträger um 118 Prozent gestiegen. Das heißt, der Grundressourcenpreis für diese Energieträger hat sich mehr als verdoppelt. Natürlich sind diese Steigerungen auch beim Verbraucher gelan
det, selbstverständlich ist das so. Die Konzessionsabgaben sind im gleichen Zeitraum um 70,4 Prozent gestiegen. Auch diese Kostensteigerungen sind natürlich beim Verbraucher gelandet. Nur ein Drittel der Strompreissteigerungen geht tatsächlich auf die erneuerbaren Energien zurück. Dazu kommt die Tatsache, die in der Diskussion auch immer völlig außen vor gelassen wird, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland überalterte Kraftwerksstrukturen haben. Das heißt, Investition in neue Kraftwerke wäre ohnehin notwendig gewesen, mit dem einen Unterschied, die Kraftwerke im Bereich der erneuerbaren Energien werden immer billiger, während die Kraftwerke für die fossilen Energieträger immer teurer werden. Fakt ist, in den letzten sechs Jahren haben sich die Produktionskosten zum Beispiel im Bereich Photovoltaik um 66 Prozent reduziert. Im gleichen Zeitraum ist ein Steinkohlekraftwerk um rund 40 Prozent teurer geworden. Das bedeutet, dass wir, wenn wir die erneuerbaren Energien nicht hätten, schon allein aus dem Grund der Kostensteigerung bei den fossilen Energieträgern eine stärkere Strompreissteigerung erleben würden, als wir sie jetzt mit der EEG-Umlage erleben.
Fazit: Hohe Strompreise sind in der jetzigen Systematik angelegt. Wenn man tatsächlich transparent über die Frage reden würde, wie viel öffentliche Mittel, wie viel zahlt denn der Bürger für die verschiedenen Formen der Energieproduktion, dann würde sehr schnell deutlich werden, dass fossile Energieträger, würden sie ebenso umgelegt wie man das mit den erneuerbaren macht, ungefähr eine Umlage von 10 Cent pro Kilowattstunde ausmachen würden. Das ist die sogenannte - ich nenne die jetzt mal so - fossile Energieumlage. Wenn ich diese Diskussion führe, dann muss man natürlich auch fairerweise sagen, wie hoch ist der Anteil. Jetzt kommt wahrscheinlich gleich mein Ordnungsruf, dass die Zeit zu Ende ist, Frau Präsidentin. Man muss die Frage beantworten: Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der EEG-Umlage oder am Strompreis? Das beantworte ich unter d) der Aktuellen Stunde. Danke.
Vielen Dank. Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Diana Skibbe von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde heißt „Strompreisentwicklung in Thüringen - Wird die Versorgung mit Energie zu ei
ner sozialen Frage?“. Was steckt eigentlich dahinter? Die Frage nach dem Ausbau erneuerbarer Energien schien doch spätestens nach Fukushima geklärt zu sein. Die elektrische Stromgewinnung aus fossilen Energieträgern sollte nach und nach zurückgedrängt werden. Wurde diese Beantwortung der Frage nun auf Eis gelegt? Sie, Herr Abgeordneter aus der SPD-Fraktion, lieferten einige Argumente, die dem entgegensprechen. Ich finde, die Diskussion wird sehr einseitig mit dem Hinweis auf die Preiserhöhung für private Haushalte geführt. Das verunsichert die Bürgerinnen und Bürger und führt zu Diskussionen, die eher aus dem Bauch heraus geführt werden. Das kann ich so nicht akzeptieren. Damit wird der Ausbau erneuerbarer Energien in meinen Augen diffamiert, ohne auf die Chance und Herausforderung einer ökologischen Energiewende einzugehen.
Ich möchte aus verbrauchertechnischer Sicht mal zu der Ausgangslage kommen. Das Realeinkommen von vielen Haushalten sinkt in den letzten Jahren, der Anteil der Stromkosten im Hartz-IV-Regelsatz stagniert wieder.
Seit 2007 stiegen allein die Preise für eine Kilowattstunde im Bundesdurchschnitt um etwa ein Viertel. Stromsperren durch Zahlungsunfähigkeit bei privaten Haushalten nehmen zu. Sie haben das sicher aus der örtlichen Presse das eine oder andere Mal gelesen oder auch im Fernsehen gehört. Dabei ist das Abschalten von Strom ohne einen rechtlichen Gerichtsbeschluss überhaupt nicht notwendig und stark zu kritisieren. Wir fordern deshalb ein gesetzliches Verbot von Stromsperren, die durch Zahlungsunfähigkeit bei privaten Haushalten entstehen, denn, ich denke, genau hier werden Familien mit kleinen Kindern auch benachteiligt.
Ursprünglich sollte ja der Wettbewerb von Stromanbietern angekurbelt werden, indem Kunden den Anbieter wechseln können.
Wie läuft das Ganze? Wenn man in die Verbraucherzentralen geht, wird man erfahren, dass das so nicht funktioniert, weil, schon kurz nachdem man den Anbieter gewechselt hat, die Preise steigen und neuer Anbieterwechsel einfach auch nervt. Die Verbraucherberatungsstellen schätzen ein, dass nach einem Wechsel zu einem Strombilliganbieter genau diese Strompreise steigen und dieser erneute Wechsel nicht vonstatten geht. Dadurch, dass es keine staatliche Aufsicht mehr über das Endkundengeschäft gibt, schätzen diese Verbraucherverbände ein, ist der Endpreis für Verbraucherhaushalte um ca. 2 Cent zu hoch. Mit einer effektiven staatlichen Aufsicht über dieses Endkundengeschäft