Werner Pidde

Sitzungen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, fünf Jahre Schwarz-Rot waren gut für die Menschen in Thüringen. Thüringen ist besser geworden, familienfreundlicher, bürgerfreundlicher.
Wir haben die besten Kindertagesstätten in ganz Deutschland geschaffen. In den Brennpunkten Regelschule und Berufsschule haben wir 250 Stellen für Schulsozialarbeiter eingerichtet. Wir haben dafür gesorgt, dass das Erststudium an den Thüringer Hochschulen wieder frei jeglicher Gebühren ist. Davon profitieren insbesondere die Familien mit Kindern.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition hat Thüringen vorangebracht und wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Wir haben die Weichen dafür gestellt, dass Menschen Arbeit haben mit Löhnen, von denen sie vernünftig leben können. Wir haben mit dem Thüringer Vergabegesetz absolutes Neuland betreten. Wir haben durch die Einführung der Gemeinschaftsschule die Weichen gestellt für längeres gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse.
Die Früchte mancher Maßnahmen werden wir erst in Jahren einfahren. Es ist aber wichtig, dass die Koalition die Weichen richtig gestellt hat.
Meine Damen und Herren, natürlich sehen das die Oppositionsfraktionen ganz anders. Das ist auch ihre Rolle als Kontroll- und Kritikinstanz im Plenum und in den Ausschüssen. Ich finde es auch immer wichtig, sich mit den Argumenten der Opposition auseinanderzusetzen, weil das produktiv für die eigene Arbeit ist. Ich hätte aber eben bei der Rede von Kollege Ramelow erwartet, dass wir mehr über
Ideen und deren Umsetzung hören, als nur moralisierende Appelle und Schwarzmalerei.
Ihre Rolle nutzen die Oppositionsfraktionen aber auch immer häufiger zum Nutzen der eigenen Profilierung, sonst werden sie ja oft nicht wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, die gemeinsame Bilanz von CDU und SPD kann sich sehen lassen. In den Jahren der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir in vielen Bereichen Reichliches bewegen und erreichen können. Von einem zu 90 Prozent abgearbeiteten Koalitionsvertrag träumen andere Regierungen. Das spricht für sich. Klar muss man sich aber auch darüber sein, dass dies ohne den weitsichtigen, nach vorn gerichteten Politikansatz von uns Sozialdemokraten nicht möglich gewesen wäre. Für gute Politik reicht es nicht aus, einfach nur zu reagieren. Man muss stattdessen vor allem vorausschauend agieren und die langfristigen Ziele über die Wahlperiode hinaus im Blick haben. Diesem Grundsatz sind wir schon beim Aushandeln des Koalitionsvertrags gefolgt. Deshalb sehen wir uns als Motor der Koalitionsregierung.
Meine Damen und Herren, trotzdem bleibt klar festzustellen, dass die erfolgreiche Reformpolitik der vergangenen fünf Jahre das Ergebnis gemeinsamer konstruktiver Arbeit ist. Dafür möchte ich mich zuallererst bei den Abgeordneten der CDU-Fraktion, insbesondere bei meinem Fraktionsvorsitzendenkollegen Mike Mohring, bedanken. Wir pflegten eine streitbare Diskussionskultur. Im Interesse der Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben wir keine Auseinandersetzungen gescheut, um vernünftige Kompromisse zu erzielen. Mein Dank gilt aber auch der Ministerpräsidentin und dem gesamten Kabinett für die gute Zusammenarbeit und für die Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden in die Regierungsarbeit. Der Thüringen-Trend, der gerade vorgelegt worden ist, zeigt uns: Für unsere Arbeit bekommen wir von den Bürgerinnen und Bürgern zwar kein exzellentes, aber ein gutes Zeugnis.
Meine Damen und Herren, der berühmte französische Schriftsteller und politische Publizist Victor Hugo sagte einmal: „Genau zu wissen, wie viel von der Zukunft in die Gegenwart eingehen kann, das ist das Geheimnis einer guten Regierung.“ Dieses Selbstverständnis von Politik bedeutet, über den Tellerrand zu schauen und auf einen Weitblick nicht verzichten zu wollen. Ich möchte mich im Folgenden auf das konzentrieren, was für die Gestaltung unserer Zukunft besonders wichtig war. Das heißt
aber auch, dass ich unser Regierungshandeln ehrlich bewerten möchte. Dazu gehört ein kritischer Blick darauf, wo es uns an Weitblick gefehlt hat, was wir noch vor uns haben und was wir hätten besser machen können.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich bleibt festzustellen, die Bilanz der Regierungskoalition kann sich sehen lassen. Wir haben Meilensteine in der Arbeitsmarktpolitik, in der Bildungspolitik und der Familienpolitik gesetzt. Den Herausforderungen in den Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Finanzpolitik und der Energiepolitik sind wir mit zukunftsweisenden Konzepten begegnet.
Meine Damen und Herren, Thüringen ist auf gutem Wege. Ein großer Kurswechsel ist uns gelungen. Wir haben Neues gewagt und wir können heute sagen, in keiner Legislaturperiode zuvor hat Thüringen so eine erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik betrieben. In keiner Legislaturperiode zuvor hat Thüringen so erfolgreich gewirtschaftet und Schulden getilgt, so dass die laufende Wahlperiode im Saldo als erste Legislaturperiode ohne neue Schulden in die Geschichte Thüringens eingehen wird.
In keiner Legislaturperiode gab es so viele Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern. In keiner Legislaturperiode wurde so viel auf frühkindliche Bildung gesetzt. In keiner Legislaturperiode zuvor hat der Thüringer Justizvollzug so große Fortschritte gemacht.
Und in keiner anderen Legislaturperiode zuvor sprach sich der gesamte Landtag so deutlich gegen antidemokratische, rechtsextremistische Kräfte aus.
Meine Damen und Herren, wir können mit Zuversicht sagen, dass sich die Lebenssituation in Thüringen in den letzten fünf Jahren spürbar verbessert hat und die Thüringerinnen und Thüringer mit Optimismus in die Zukunft blicken können.
Lassen Sie mich auf einige Bereiche konkreter eingehen. Am Anfang der Legislaturperiode haben wir ein großes Gerechtigkeitsdefizit auf dem Arbeitsmarkt vorgefunden. Mit einer Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent und einer Jugendarbeitslosigkeit von 10,4 Prozent - bei einem Bundesdurchschnitt von 8,1 Prozent - stand es nicht gut um die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Arbeitsmarktes. Mit den richtigen Initiativen der Minister Matthias Machnig und Uwe Höhn konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Heute steht der Freistaat auf dem 3. Platz im Dynamikranking der Entwicklung der Arbeitslosenquote in den Bundesländern. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die in der letzten Legislaturperiode noch rasch angewachsen waren, sind zudem
inzwischen erheblich zurückgegangen. Die Thüringer Wirtschaftsminister haben mit einer ganzen Reihe von Initiativen für die Steigerung der Attraktivität des Lebens- und Arbeitsortes Thüringen gesorgt. Wir haben ein Vergabegesetz geschaffen, das sich nach sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen ausrichtet und tarifrechtliche Standards einfordert. Für neue Impulse in der Wirtschafts-, Innovations- und Forschungspolitik wurde durch eine gezielte Ansiedlung des Thüringer ClusterManagements bei der LEG gesorgt. So können Potenziale durch die Bildung von Netzwerken in diesem Bereich besser ausgeschöpft werden. Die für Thüringen typischen kleinen und mittleren Unternehmen sind dadurch in Fragen der Investitionen, der Technologieentwicklung und der Fachkräftegewinnung besser aufgestellt. Von diesen Clustern gehen erhebliche Wachstumsimpulse aus.
Weitere Maßnahmen, die durch das Wirtschaftsministerium initiiert worden sind, dienen der Steigerung des Wirtschaftswachstums in Thüringen. Ein markantes Beispiel dafür ist die Wirtschaftsförderung. Fast 750 Mio. € wurden in den vergangenen Jahren aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ an Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Ebenso positiv wirkt die Breitbandinitiative, auf die die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung hingewiesen hat. Schnelles Internet ist heutzutage ein Standortfaktor, ohne den eine dynamische Wirtschaftsregion nicht auskommen kann. Die Koalitionsfraktionen haben die Zeichen der Zeit erkannt und gehandelt.
Meine Damen und Herren, klimatische und geografische Standortfaktoren können wir nicht ändern, wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen. Deshalb ist es umso wichtiger, einen Standort mit guten Verkehrsanbindungen, mit einem differenzierten Förderangebot, mit guten Energienetzen und mit guter lokaler Vernetzung der Akteure vorweisen zu können.
Unser Ansatz von guter Wirtschaftspolitik hat sichtbare Spuren hinterlassen.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem neu eingeführten Landesarbeitsmarktprogramm 13.900 Menschen, die zuvor keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hatten, neue Perspektiven eröffnet. Seit 2010 setzte Thüringen zusammen mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds jährlich jeweils 15 Mio. € für dieses Programm ein. So gelang es uns, rund 4.700 Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Ausbildung zu vermitteln. Damit haben wir die Bedingungen und die Möglichkeiten für den Zugang zum Arbeitsmarkt und der beruflichen und sozialen Integration ent
scheidend verbessert. Das Landesarbeitsmarktprogramm wird im Vergleich zu den 16 Bundesländern unter Arbeitsmarktexperten gelobt und als ein erfolgreiches Programm herausgestellt. Dieses und weitere Initiativen wie „Thüringen braucht dich“ sind das beste Beispiel dafür, wie sozialdemokratische Arbeitsmarktpolitik wirkt.
Meine Damen und Herren, ein Großteil dieser Programme wäre ohne den gelungenen Einsatz von europäischen Mitteln nicht umzusetzen gewesen. Allein die Tatsache, dass die regierungstragenden Koalitionsfraktionen alles daran gesetzt haben, ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags einzuhalten und umzusetzen, nämlich die vollständige Kofinanzierung aller EU- und Bundesmittel, zeigt, welchen Stellenwert dieser Bereich für uns hat. Ohne jeglichen Zweifel kann festgestellt werden: Thüringen hat mit der Gesetzesinitiative für einen flächendeckenden Mindestlohn einen wichtigen Diskurs eröffnet und damit die Grundlage für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene gelegt. Gut ist, was faire Arbeit ermöglicht, und gut sind nur Beschäftigungsverhältnisse, wo Arbeit fair entlohnt wird. Deshalb werden auch in Thüringen seit 2011 Lohnkostenzuschüsse für Arbeitsplätze aus dem Europäischen Sozialfonds nur noch bei Entlohnung nach Tarif oder bei einem Mindestlohn von über 8,33 € ausgezahlt. Das ist Arbeitsmarktpolitik, die sich sehen lassen kann.
Für die Zukunft müssen wir diese Politik der fairen und höheren Entlohnung und der guten Arbeit fortführen. Darüber hinaus muss es Thüringen gelingen, 280.000 Fach- und Arbeitskräfte bis 2025 zu rekrutieren, um die gute wirtschaftliche Entwicklung des Landes fortzusetzen. Wie immer zeichnen sich die Aufgaben für die nächste Legislaturperiode schon jetzt ab.
Meine Damen und Herren, die Koalition hat dafür gesorgt, dass Thüringen ein Familienland ist. Mit der Kita-Reform haben wir die zentralen Ziele des Volksbegehrens „Für eine bessere Familienpolitik“ umgesetzt. Wir haben im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Betreuung für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum Grundschulalter im Umfang von täglich 10 Stunden gesetzlich verankert. Gleichzeitig ist der Betreuungsschlüssel erheblich verbessert worden, so dass seit 2010 mehr als 2.500 zusätzliche Erzieherinnen, es sind auch ein paar Erzieher dabei, im Thüringer Kita-Bereich arbeiten. Das ist in Deutschland Spitze.
Meine Damen und Herren, nicht nur bei der frühkindlichen Bildung haben wir Thüringen vorangebracht. Die Erfolge in der Bildungspolitik ziehen sich wie ein roter Faden vom Kindergarten über die Schule bis hin zu den Hochschulen und der Wissenschaftsförderung. Seit 2010 haben wir die Zahl der Neueinstellungen in den staatlichen Schuldienst
deutlich erhöht. Mit diesem großen Einstellungskorridor tragen wir wesentlich zur besseren Unterrichtsabsicherung bei, minimieren den Stundenausfall und bieten Thüringer Nachwuchspädagogen mehr Beschäftigungsperspektiven in ihrem Heimatland.
Dementsprechend haben wir auch für den Gemeinsamen Unterricht die notwendigen Ressourcen bereitgestellt und die fachliche Beratung verbessert. Damit sind wir in Thüringen auf einem guten Weg, die UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich schrittweise umzusetzen. Die Ausweitung des Einstellungskorridors auf 500 Stellen im aktuellen Haushaltsjahr war mit dem Koalitionspartner allerdings nicht zu vereinbaren, sie wäre aber zum schrittweisen Aufbau einer Vertretungsreserve in den einzelnen Schulamtsbezirken notwendig gewesen.
Meine Damen und Herren, die Finanzzuweisungen an die Thüringer Hochschulen haben wir deutlich erhöht. Mit der Rahmenvereinbarung III werden den Hochschulen für die Jahre 2012 bis 2015 zusätzlich 121 Mio. € zur Verfügung gestellt. Damit nicht genug: Durch die Festschreibung in der Hochschulstrategie 2020 hat die Koalition bereits jetzt dafür gesorgt, dass die Thüringer Hochschulen vom Land auch ab 2016 nachhaltig und verlässlich ausfinanziert werden. Dabei sind wir den Empfehlungen des Wissenschaftsrats gefolgt und haben den Hochschulen jährlich die wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen plus 1 Prozent als Aufwuchs garantiert. Das entspricht etwa einem jährlichen Mittelaufwuchs von 4 Prozent. Das ist bundesweit beispielhaft.
Meine Damen und Herren, wer unterstützt mich, wenn ich Angehörige pflegen muss, wer hilft mir, wenn ich gepflegt werden muss? Diese Fragen gewinnen durch den zunehmend sichtbar werdenden demografischen Wandel immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung. Zur guten Pflege gehört der Einsatz für eine adäquate tarifliche Entlohnung. Um diesem Anspruch im Koalitionsvertrag gerecht zu werden, hat die Sozialministerin Heike Taubert einen wichtigen Schritt unternommen. Nach intensiven Beratungen mit Anbietern von Pflege, den Kostenträgern im Bereich der Pflege und den Sozialverbänden wurde im November 2012 der sogenannte Thüringer Pflegepakt erarbeitet und unterzeichnet. Dieser hat die Sicherung von Fachkräften in der Pflege, eine Verbesserung des Images der Pflegeberufe und vor allem eine bessere Entlohnung der in der Pflege Tätigen zum Ziel.
Weitere strukturelle Verbesserungen im sozialen Bereich konnten wir durch die Modernisierung des
Krankenhausgesetzes, des Wohn- und Teilhabegesetzes und der Erarbeitung des Landesprogramms Schulsozialarbeit erreichen.
Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen zum Wohle der Menschen in Thüringen wurden von der Koalition realisiert, ohne neue Schulden auf die alten Schuldenberge zu packen. Dabei hätten die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für den Beginn unserer gemeinsamen Regierung nicht ungünstiger sein können. Es war die Zeit des Höhepunkts der Wirtschafts- und Finanzkrise. Aber CDU und SPD haben dafür gesorgt, dass in Thüringen in der Krise mit Augenmaß und Weitblick gehandelt wurde. Durch gezielte Investitionen hat das Land die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2010 und 2011 gut gemeistert. Mit dem Schwung dieser Förderung ist es uns gelungen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Erholung Deutschlands insgesamt, aber auch die gute Entwicklung Thüringens machten es bereits 2012 wieder möglich, einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen.
Sparanstrengungen bei der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushalts, strikte Ausgabendisziplin aller Ministerien und natürlich auch die guten Steuereinnahmen führten 2013 zu einem hohen Überschuss, der eine zusätzliche Schuldentilgung ermöglichte. Somit ist es in Thüringen erstmals zu verzeichnen, dass eine Regierung ihrer Nachfolgeregierung nicht mehr Schulden überlässt, als sie selbst zu Beginn der Legislatur vorgefunden hat. Wenn das kein finanzpolitischer Erfolg ist!
Meine Damen und Herren, die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs war eine Aufgabe, die sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode vorgenommen haben. Nach intensiver Vorarbeit durch den Finanzminister wurde der Kommunale Finanzausgleich schließlich durch die Regierungskoalition auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
Die SPD-Fraktion hat hierbei unter anderem die Einführung eines Anpassungsfonds gefordert, der später auch kam, und eines Kulturlastenausgleichs durchgesetzt. Im Frühjahr 2014 wurde nach Forderung meiner Fraktion bei der kommunalen Finanzausstattung auch noch einmal nachgebessert. Das Land greift klammen Kommunen in den Jahren
2014 und 2015 im Rahmen eines kommunalen Hilfspakets mit 136 Mio. € zusätzlich unter die Arme.
Meine Damen und Herren, es hat sich insgesamt herauskristallisiert, dass die Thüringer Kommunen derzeit nur mit den aufgelegten Hilfspaketen über die Runden kommen. Es hat sich gezeigt, dass der KFA in der Umsetzung nicht die Wirkung zeigt, die wir uns wünschen.
Deshalb ist eine Revision des Kommunalen Finanzausgleichs dringend erforderlich. Nach der Landtagswahl wird meine Fraktion das angehen. Wir werden den KFA nachbessern und den tatsächlichen Finanzbedarf
der Kommunen sicherstellen.
Wichtig ist dabei, einen realistischen Ansatz für Kostensteigerungen bei Personal, Energie und im Sozialbereich zu berücksichtigen. Den bestehenden Investitionsstau an kommunalen Einrichtungen werden wir stärker berücksichtigen. Wir werden darauf achten, dass spezielle Leistungen, zum Beispiel die Mittel für die Kinderbetreuung, auch unmittelbar vor Ort ankommen. Wir wollen Sonderbedarfe von Städten und Gemeinden wie zum Beispiel den finanziellen Mehrbedarf von Kur- und Fremdenverkehrsorten im Kommunalen Finanzausgleich besser berücksichtigen.
Das Land soll zukünftig die Kosten des Winterdienstes in Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen komplett übernehmen. Das ist effizient und gerecht, denn es befreit die Kommunen in den Höhenlagen Thüringens von einer überproportionalen finanziellen Last.
Meine Damen und Herren, beim Umbau der Verwaltung in Thüringen sind wir leider nicht so vorangekommen, wie wir uns das vorgenommen hatten. Eine in sich geschlossene Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform war vom Koalitionspartner nicht gewünscht. So hatte die eingesetzte Gutachterkommission mit ihren guten Ideen im Grunde nie eine echte Chance. Am Ende wurden auf Basis der Kommissionsergebnisse die Strukturreformen in der Verwaltung vereinbart und in die Wege geleitet,
die weiter gehenden zukünftigen Reformvorhaben zumindest nicht im Wege stehen. Hier wäre mehr möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, fünf Jahre CDU-SPDRegierungskoalition in Thüringen zeigen uns, es ist enorm viel erreicht worden.
Aber wir richten auch den Blick nach vorn auf die kommende Legislaturperiode. Noch stärker als bisher werden wir uns auf den Zukunftsfeldern wie wirtschaftliche Innovation, Fachkräftegewinnung, Gestaltung des demografischen Wandels, gute Bildung und Ausbildung, handlungsfähige Kommunen, moderne Infrastruktur engagieren und dort die politischen Schwerpunkte setzen
mit neuen Konzepten und im Dialog mit allen Beteiligten. Die Menschen in Thüringen haben es auch verdient, dass es endlich auch hierzulande wie in 12 anderen Bundesländern ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Für die weitere Verbesserung der Kinderbetreuung und der Familienfreundlichkeit müssen die Mittel eingesetzt werden, die wir durch die Abschaffung des Landeserziehungsgelds einsparen wollen.
Der Rechnungshof schreibt uns ins Stammbuch, genauer gesagt in den aktuellen Rechnungshofbericht: Eine Verwaltungs- und Gebietsreform würde helfen, die finanzpolitischen wie demografischen Herausforderungen zu meistern. Verwaltungseinheiten müssen ausreichend groß sein, um effektiv arbeiten zu können. Für die Sozialdemokraten sind diese Punkte ein Ansporn für die nächste Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich aus aktuellem Anlass auf den Kampf gegen rechtsextremistische Kräfte zu sprechen kommen. In dieser Legislaturperiode bestürzte die Enthüllung von bundesweit neun rechtsmotivierten Morden an ausländischen Mitbürgern jeden von uns. Die Mordtaten des Nationalsozialistischen Untergrunds erschütterten auch unsere Wahrnehmung und unser Sicherheitsgefühl. Die Enthüllungen zum Behördenversagen im Fall der NSU-Mordserie zerstörte unser Vertrauen in die Arbeit der Thüringer Sicherheitsbehörden und ließ uns an dessen Funktionsfähigkeit zweifeln. Nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt - das ist wohl zu einem Sinnbild des Verfassungsschutzes geworden. Eine Behörde ohne Erinnerungsvermögen, und zwar ausgerechnet dort, wo es am nötigsten gebraucht wird. Hier möchte ich noch einmal betonen, dass es die SPDFraktion war, die als erste Fraktion des Thüringer
Landtags im Januar 2012 die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses forderte, um ein Fehlverhalten der Thüringer Sicherheitsund Justizbehörden im Umgang mit der rechtsterroristischen Vereinigung NSU aufzuklären und daraus Konsequenzen für die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden zu ziehen. Bis dahin unvorstellbare Defizite wurden durch die akribische Arbeit der Ausschussmitglieder aufgedeckt. Nicht nur der Vorsitzenden Dorothea Marx, sondern allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses gilt dafür mein besonderer Dank.
Meine Damen und Herren, erste Ergebnisse aus den Untersuchungen zum Behördenversagen bei der Aufdeckung der sogenannten NSU-Affäre wurden in die Reform des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes einbezogen. Die Reform konnten wir gestern mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle auf den Weg bringen. Darin haben wir die wirksame Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes durch das Parlament sichergestellt und dafür gesorgt, dass sich der Geheimdienst im Rahmen seiner Tätigkeit künftig auf die Ausforschung gewaltbereiter rechtsextremistischer Strukturen beschränkt. Das ist ein großer Erfolg.
Meine Damen und Herren, unsere Arbeit ist damit nicht getan. Thüringen wird internationaler und unsere Kultur ist genauso im Wandel wie unsere Gesellschaft. Migrationskulturen sind ein dynamischer und integraler Bestandteil der Gesamtkultur und kein Randphänomen. Der Thüringen-Monitor zeigt uns in dieser Legislaturperiode, dass ein erheblicher Teil von Thüringerinnen und Thüringern Denkmustern folgt, die dem rechten Spektrum nahe sind. Er hat uns aber auch gelehrt, worauf wir Sozialdemokraten immer wieder aufmerksam gemacht haben: Rechtsextremistische Umtriebe sind keine Randerscheinungen, auch wenn der Monitor konstatierte, dass die rechtsextremen Einstellungen zurückgegangen seien und demzufolge unsere gemeinsamen Anstrengungen in gewissem Maße wirkungsvoll waren. Gesetzesinitiativen reichen nicht aus, um Menschen das Gefühl zu geben, willkommen und angekommen zu sein. Hier setzt das Landesprogramm für Demokratie an, welches das bürgerschaftliche Engagement gegen den Rechtsextremismus stärken soll.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei den vielen engagierten Menschen in unserem Freistaat, die ihr Gesicht gegen rechts zeigen. Ich wünsche mir, dass eines Tages hier im Hohen Haus das Wort Rechtsextremismus nicht mehr fällt, dass wir nicht mehr über einen Wintererlass oder über
Residenzpflicht diskutieren müssen, sondern mehr und mehr den Gedanken der Vielfalt leben.
Heute sind die ewig Gestrigen vor den Türen des Landtags gewesen. Rassismus und Menschenverachtung haben jedoch keinen Platz hier im Landtag und ganz besonders an diesem Rednerpult. Und das muss so bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gerade noch rechtzeitig zum Abschluss der Wahlperiode bringen wir mit der heutigen zweiten Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in Landesrecht umgesetzt. Es geht um die angemessene Alimentation der Beamten in der Besoldungsgruppe B 2. Es geht um die Abschaffung von Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim besoldungsrechtlichen Familienzuschlag und um
bestimmte Regelungen der Beförderungspraxis für Beamte. Darüber hinaus folgen einige weitere Anpassungen im Besoldungsrecht. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das zumindest zum Teil die höheren Sphären des Besoldungsrechts betrifft. Ins Detail will ich heute nicht gehen, zumal wir die letzte Plenarsitzung in der Legislaturperiode haben und im Haushalts- und Finanzausschuss auch ausführlich über diese Dinge beraten haben.
Meine Damen und Herren, der exzellente Berichterstatter Matthias Hey aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hat schon ausgeführt,
dass wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt haben. Zahlreiche Beteiligte machten von der eingeräumten Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch. Aus den Stellungnahmen resultierten am Ende einige gewichtige Änderungen im Gesetzentwurf. So wurde im Rahmen der Anhörung von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Thüringer Beamtenbund erneut auf die Ungleichbehandlung für die Lehrer unterer Klassen hingewiesen. Lassen Sie mich diesen Fakt noch einmal genauer erläutern.
Nach der Wiedervereinigung bestand das Problem der Zuordnung und Anerkennung von Berufsabschlüssen der ehemaligen DDR; auch für die Lehrer bestanden diese Anpassungsprobleme. Deshalb wurde mit dem sogenannten Greifswalder Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1993 zwischen den Ländern eine Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu den herkömmlichen Lehrerlaufbahnen abgeschlossen. Man löste das Problem, indem man die Klassifizierung der DDR-Lehrerabschlüsse vornahm und diese dann den vergleichbaren Abschlüssen in den alten Bundesländern zuordnete. Da Grundschullehrer in der DDR an Fachschulen ausgebildet wurden, war die Zuordnung besonders schwierig und umstritten. Die Lehrer für untere Klassen, wie Unterstufenlehrer mit abgeschlossener Ausbildung mit einer Lehrbefähigung für Deutsch und Mathematik und mindestens einem dritten Fach der Unterstufe fortan bezeichnet wurden, wurden in der Folge der Besoldungsgruppe A 11 als Eingangsamt zugeordnet, mit Beförderungsmöglichkeit nach A 12 nach bestimmten Kriterien wie der Dauer der Lehrtätigkeit im neuen System. Allerdings gab es eben nicht genügend Beförderungsmöglichkeiten, um die Lehrer unterer Klassen bereits in der Vergangenheit schrittweise den Grundschullehrern mit einem nach 1989 erlangten Universitätsabschluss gleichzustellen. So blieb das Problem über viele Jahre ungelöst, obwohl die Lehrer unterer Klassen die gleiche Arbeit wie ihre jüngeren Kollegen erledigten.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat die Hinweise der Gewerkschaften aufgegriffen und in
den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Thema gemacht. Ich kann Ihnen sagen, es war ein ganz dickes Brett, was gebohrt werden musste. Anfangs wollten die Kollegen von der Union das Problem erst in der neuen Wahlperiode anpacken. Ich nehme einmal an, dass auch der Zeitpunkt jetzt so kurz vor der Landtagswahl die Kollegen bewogen hat, einzulenken, nachdem vorher in zehn Jahren genug Möglichkeiten bestanden hätten, es den anderen neuen Bundesländern gleichzutun und für Gerechtigkeit in den Grund- und Förderschullehrerzimmern zu sorgen. Aber egal, am Ende sind nicht die Beweggründe für das Handeln wichtig, sondern es ist wichtig, dass gehandelt wird.
Auf unser Drängen kamen dann schnell Verhandlungen des Finanzministers mit dem Bildungsminister und den beiden Gewerkschaften, der GEW und dem Thüringer Beamtenbund, zustande, die schließlich eine Einigung in Form einer Stufenlösung brachten. Ein gutes Ergebnis, welches die Koalitionsfraktionen neben einigen weiteren kleinen Änderungen in einen gemeinsamen Änderungsantrag gegossen haben, der schließlich in der vergangenen Woche vom Haushalts- und Finanzausschuss angenommen worden ist. Vorher gab es noch einmal ein kleines bisschen Störfeuer, indem die fast 2.000 Lehrer für einen Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes in Geiselhaft genommen wurden, aber letztendlich ist alles gut gegangen, und wir können das heute gemeinsam so beschließen.
Zu dem jetzt kurzfristig eingereichten Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag bleibt mir nur zu sagen, dass wir darüber schon im Haushaltsund Finanzausschuss gesprochen haben und der Meinung waren, dass diese nicht zielführend sind die werden wir ablehnen. Beim Gesetzentwurf der Grünen teile ich die Einschätzung, die die Landesregierung in der ersten Lesung zum Gesetz gegeben hat, dass die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen nicht zwingend sofort gemacht werden müssen, sondern dann erfolgen können, wenn die Gesetze ohnehin einmal angepasst werden. Insofern empfehle ich die Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um die Staatskirchenverträge, die mein Vorredner jetzt ins
Spiel gebracht hat, geht es bei diesem Gesetzentwurf gar nicht, sondern um die Erhebung der Kirchensteuer.
Es ist historisch bedingt, dass der deutsche Staat denjenigen Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des deutschen Rechts sind, zugestanden hat, Steuern zu erheben. Ich teile nicht die Meinung von Herrn Huster, dass der Staat sich hinstellt und mitverdient, sondern der Staat regelt die Steuererhebung und bekommt dafür, für diese Leistung, die er erbringt, ein Entgelt, das vereinbart ist. Das ist auch gut so. Ich stelle das ganz nüchtern fest, ohne hierüber die Grundsatzdebatte führen zu wollen, ob die Kirchensteuererhebung in Deutschland so richtig erfolgt, ob diese Praxis so erhalten werden soll oder auch nicht; es gibt Befürworter und Kritiker. In den Kirchensteuergesetzen der Länder ist das Verfahren der Erhebung der Kirchensteuer festgelegt. Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss dieses Kirchensteuergesetz angepasst werden. Genau das ist heute der Fall, dass wir das Thüringer Kirchensteuergesetz novellieren.
Zum einen müssen Regelungen infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften angepasst werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass die Landesregierung Schritt für Schritt alle bestehenden Rechtsvorschriften anpasst, in denen die Rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht berücksichtigt oder noch nicht ausdrücklich formuliert sind.
Zudem ist die Änderung des Kirchensteuergesetzes infolge der vorgesehenen Änderung des Verfahrens zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer erforderlich. Auch die zwischen den Bundesländern vereinbarte Harmonisierung der Kirchensteuergesetze in Bezug auf die Abschaffung des sogenannten Reuemonats nach einem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft bedingt die von der Landesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung.
Kurzum, der von der Landesregierung vorgeschlagene Gesetzentwurf wird von der SPD-Fraktion begrüßt. Wir haben - das ist vorhin schon gesagt worden - den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, eine schriftliche Anhörung durchgeführt und haben dort zum Gesetzentwurf durchweg positive Stellungnahmen erhalten. Insofern war es nur folgerichtig, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig für diesen Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Auch heute habe ich schon von drei Fraktionen gehört, dass sie dem Gesetzentwurf zustimmen werden und die SPD-Fraktion wird das ebenso machen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet wegen des unwürdigen Verfahrens, was hier in den letzten 2 Stunden abgelaufen ist.
Durch die Wortmeldung meines Kollegen Mike Mohring ist es nicht wesentlich besser geworden.
Wir haben in der Vergangenheit, in der letzten Legislaturperiode mehr als einmal gehört, wenn ein Minister hier ist, ist die Landesregierung vertreten.
Mehr als einmal haben wir das gehört. Damals saßen wir hier auf den Oppositionsbänken. Ich finde das auch in Ordnung, weil jeder Minister für die Landesregierung sprechen kann.
Ob er der zuständige Fachminister ist oder ob er nur Dinge entgegennimmt, das ist eine andere Sache.
Das werden wir machen. Ja, wir werden das untereinander klären. Ich weiß auch nicht, ob wir das nicht generell im Ältestenrat noch einmal beraten sollen, wie mit diesen Dingen umzugehen ist. Aber, wo ich Mike Mohring recht gebe, es gehört sich auch für die Minister, dass sie trotz der Termine, die anliegen, Bundesrat und Ähnliches oder Hannover Messe, versuchen, möglichst zahlreich hier im Plenum vertreten zu sein. Das ist einfach wichtig für die Würde des Hohen Hauses. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Problem, das hier gerade beraten wird, beschäftigt die Politik schon seit geraumer Zeit. Trotz des sehr niedrigen Leitzinses der Europäischen Zentralbank - es ist gerade hier schon genannt worden - von 0,25 Prozent sind die Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite bei vielen Kreditinstituten nach wie vor sehr hoch. Verbraucherschützer kritisieren diese Situation seit Jahren und auch meine Fraktion, die SPD-Fraktion, hält diesen Zustand für unbefriedigend.
Deshalb war es eigentlich auch folgerichtig, dass die Koalitionsfraktionen sich verständigt haben
und dieser Gesetzentwurf und der Antrag dann auch mit der großen Mehrheit des Hohen Hauses zur vertiefenden Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde.
Nicht teilen kann ich die Aussage von Frau Skibbe, dass dort eine verkürzte Diskussion stattgefunden hat. Wir haben uns sehr ausführlich mit dem Gesetzentwurf und auch dem Antrag befasst. Es gab eine schriftliche Anhörung, es gab das Online-Forum. Durch die schriftliche Anhörung gab es eindeutige Positionen mit guten Argumenten, so dass sich dann natürlich verhältnismäßig wenig Nachfragen ergeben haben, aber das ist ja auch gut so.
Meine Damen und Herren, für mich persönlich war es wichtig, mich mit den Argumenten beider Seiten auseinanderzusetzen. Die Argumente aus Verbrauchersicht kann ich gut nachvollziehen. Aber wie nehmen die Sparkassen, Genossenschaftsbanken, die privaten Banken dazu Stellung? Wie sieht das die Thüringer Wirtschaft? Wie sehen das die kommunalen Spitzenverbände, die ja die Gewährträger der Sparkassen sind? Im Rahmen der schriftlichen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes von den meisten Anzuhörenden sehr deutlich zurückgewiesen. Die im Rahmen der ersten Lesung zum Sparkassengesetz hervorgebrachten Bedenken meiner Fraktion im Hinblick auf eine einseitige Schlechterstellung der Sparkassen wurden deutlich bestätigt.
Frau Präsidentin, ich möchte nur ein Beispiel zitieren, nämlich aus der Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages, dort heißt es: „In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in Zeiten der Finanzkrise die Sparkassen in Thüringen mit ihrer kommunalen Trägerschaft ein Stabilitätsgarant im deutschen Bankenwesen waren und auch zukünftig sein werden. Einseitige Verschiebungen wesentlicher Geschäftsbedingungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, könnten diese Stabilität mehr als beeinträchtigen.“ Eine sehr eindeutige Aussage.
Zu dem Argument der Benachteiligung der Sparkassen im Wettbewerb mit den anderen Banken kam aber eine Reihe weiterer nachdenkenswerter Hinweise hinzu. Was macht es den Sparkassen und Genossenschaftsbanken denn so schwer, im Bereich dieser Zinsen mit anderen Marktteilnehmern zu konkurrieren? Es ist die Kostenstruktur. Natürlich ist die Aufrechterhaltung eines Filialnetzes in der Fläche wesentlich teurer als reines InternetBanking. Aber ist es nicht unser aller politisches Ziel, Bankdienstleistungen so wie andere Leistungen der Daseinsvorsorge vor Ort und in der Fläche zu erhalten? Wenn wir in die Wettbewerbsbedingungen einseitig zulasten der Sparkassen eingreifen, wie das die Fraktion DIE LINKE vorschlägt,
wird natürlich das Ziel der Präsenz der Sparkassen vor Ort beeinträchtigt. Auch dadurch werden Verbraucherinteressen negativ berührt.
Unter Abwägung all dieser Argumente ist meine Fraktion zu dem Schluss gekommen, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes abzulehnen. Wir wollen keine einseitige Schlechterstellung der Sparkassen gegenüber anderen Banken.
Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, eine Bundesratsinitiative einzuberufen, um die Dispozinsen gesetzlich zu begrenzen. Vom Grundsatz her wäre es erwägenswert, man könnte das auch machen; in den letzten Wochen und Monaten ist aber in dieses Thema einige Bewegung gekommen. Ich will nur mal aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD zitieren, Frau Präsidentin: „Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belastung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, bei einem Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben. Bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen.“
Meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag beschreibt genau das, was die Verbraucherschützer fordern und man muss feststellen, er entfaltet schon die erste Wirkung. Etliche Bankenvertreter wettern zwar gegen diese Regelung im Koalitionsvertrag, aber sie handeln schon. Eine Reihe von Banken, meist sind es Direktbanken, bieten inzwischen Dispokredite zu Zinsen von unter 9 Prozent an. Das zeigt, der reale Wettbewerb, der im letzten Jahr noch fehlte, ist nun wirklich in Gang gekommen.
Meine Damen und Herren, deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. Wir wollen nicht diesen umständlichen Weg über eine Bundesratsinitiative der Länder gehen, sondern den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der angekündigt ist, abwarten und dann diesen als Verhandlungsgrundlage nehmen und - im Bundesrat sind die Länder ja beteiligt - durch den Finanzminister konstruktiv begleiten. Wir sagen, das ist der beste Weg zum Ziel, die Belastung der Bankkunden so gering wie möglich zu halten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.
Otto Normalbürger wird die Steuer gleich vom Lohn abgezogen und dann gibt es - nicht nur ganz wenige - schwarze Schafe unter den Gutverdienern, die betrügen den Staat, die betrügen uns alle um Millionen. Reiche profitieren von den Schulen, profitieren von den modernen Verkehrswegen, profitieren von den kulturellen Einrichtungen in Deutschland und lassen das andere bezahlen.
Da stimmt die Proportion nicht. Der Fall Hoeneß ist ein Paradebeispiel, aber nur eins. Um noch einmal auf das Urteil zu sprechen zu kommen. Es ist folgerichtig. Es ist eine Mahnung an alle Steuerbetrüger, dass Steuerhinterziehung kriminell ist. Jahrelang gab es einen regelrechten Volkssport, Gelder ins Ausland zu transferieren, und erst, als deutsche Steuerbehörden Steuer-CDs aufkauften, kam die vermeintliche Sicherheit für die Steuerbetrüger ins Wanken. Seit dem ersten Kauf einer Steuer-CD gab es richtig Bewegung, was die Problematik der Selbstanzeigen angeht. Erst die Sorge vor Entdeckung brachte inzwischen Tausende Steuerhinterzieher durch Selbstanzeige zurück auf den Pfad der Steuertugend.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben den Schulterschluss eingefordert. In vielen Sachfragen, in vielen finanzpolitischen Fragen sind wir mit unserer Auffassung sehr eng beieinander. Hier gibt es allerdings einen deutlichen Unterschied. Wir denken, auch Thüringen sollte sich in Solidarität mit den anderen Ländern am Kauf solcher CDs beteiligen. Es ist auch keine Hehlerei oder Ähnliches,
was hier schon gesagt worden ist von Herrn Dr. Voß, sondern es gibt inzwischen schon Verfassungsgerichtsurteile, dass das legitim ist und auch erfolgen kann.
Ich sage hier auch noch einmal eindeutig: Es ist immer besser, wenn man Dinge vertraglich regelt, als zu solchen Methoden zu greifen.
Wir aber haben das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, das dann im Bundesrat gescheitert ist - und ich sage, zum Glück gescheitert ist. Es hätte dazu geführt, dass für ein paar Peanuts, für ein paar Millionen, die hier in die Bundes- und Landeskasse geflossen wären, Betrüger im Dunkeln bleiben würden. Die Selbstanzeigewelle hat erst danach, nachdem dieses Steuerabkommen gescheitert war, richtig Drive bekommen und auch der Fall Hoeneß.
Deshalb sage ich, ein Abkommen ist immer besser. Es wird ein neues deutsch-schweizerisches Steuerabkommen geben, unter anderen und neuen Vorzeichen. Herr Präsident, ich will mal aus dem Handelsblatt zitieren: „Allmählich begreifen wir. Das Bankgeheimnis hat in einer Welt der Globalisierung und Digitalisierung seine Funktion immer mehr verloren. Auch mit der Schweiz werde es zum automatischen Informationsaustausch kommen.“ Zitat Bundesfinanzminister Schäuble, und dem möchte ich eigentlich nichts hinzufügen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was haben wir hier im Hohen Haus schon für hitzige Debatten zu Rechnungshofberichten geführt, als Jahr für Jahr sensationelle Fakten ans Licht der Öffentlichkeit drangen; das war in der ersten Hälfte der 90er-Jahre. Inzwischen muss man feststellen, es ist Normalität eingezogen. Der Rechnungshofbericht offenbart auch in diesem Jahr keine ganz großen Enthüllungen über Mittelverschwendung. Wie in den Jahren zuvor hat der Rechnungshof die Haushaltsrechnung und den Haushaltsvollzug gründlich durchleuchtet und stellt der Landesregierung dafür ein gutes Zeugnis aus. Belegen möchte ich das mit einem Zitat aus dem Rechnungshofbericht. Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich zitiere: „Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Thüringen im Haushaltsjahr 2011 war insgesamt geordnet und gesetzeskonform.“ Es bleibt festzustellen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und nachgeordneten Behörden arbeiten in der Regel gut und fehlerfrei. Das kann niemand bestreiten. Dafür möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs, dem Direktorium, dem Präsidenten - und, Herr Dr. Dette, Sie geben das bitte in Ihrem Haus weiter. Sie sitzen am Kontrolltisch, Sie haben einen wichtigen und kritischen Blick auf das, was die Landesregierung tut. Sie geben uns wichtige Hinweise, wo Verwaltungen nicht sorgsam genug mit dem Geld umgegangen sind.
Meine Damen und Herren, die gegebenen Hinweise des Rechnungshofs wurden von der Landesregierung in der Regel sehr konstruktiv aufgenommen, weshalb meine Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu der Einschätzung gekommen
ist, dass die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Nur in ganz wenigen Fällen beharrte die Regierung auf ihrer Auffassung, dass der Rechnungshof in seinen Prüfungsbemerkungen nicht recht hat. In solchen Fällen, in denen unterschiedliche Rechtspositionen aufeinandertreffen, ist es auch für das Parlament sehr schwer zu entscheiden, wer nun eigentlich recht hat. Insofern möchte ich die Kritik, die Kollege Huster hier gerade geäußert hat, zurückweisen. Es wird wichtig sein, dass in solchen Fällen der fachliche Disput zwischen Rechnungshof und Landesregierung geführt wird und dass wir den kritischen Blick darauf haben, um dann weitere Erkenntnisse daraus zu ziehen.
Meine Damen und Herren, mit der heutigen Beratung zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 schließt sich der Haushaltskreislauf für dieses Jahr. Wir werden auch heute wieder erleben und haben das, wie Herr Barth aus der jetzigen Sicht klug über den damaligen Haushalt 2011 urteilt. Ich will deshalb an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, wie die Situation bei der Haushaltsaufstellung wirklich war. Da gab es unglaublich viele Unsicherheiten. Die Auswirkungen der größten Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg waren zumindest in Deutschland im Abklingen, es deutete sich eine leichte Erholung an. Die Steuerschätzung zeigte uns aber noch einmal, dass 500 Mio. weniger zur Verfügung stehen als im Jahr 2008, als im Jahr vor der großen Krise. Der Haushalt hatte ein Volumen in Höhe von knapp 9,5 Mrd. €. Das war gegenüber dem Haushaltsplanentwurf von 2010 ein Minus von mehr als 300 Mio. €. Da bleibt einfach nur festzustellen, dass die Koalitionsfraktionen, dass diese Landesregierung ihrer Verantwortung in dieser schwierigen Situation gerecht geworden ist.
Meine Damen und Herren, in den damaligen Reden zur Verabschiedung des Haushalts wiesen die Redner der Koalitionsfraktionen auf den mit diesem Haushalt erfolgten Einstieg in die Haushaltskonsolidierung hin. Und das wurde auch durchgezogen. Ein stringenter Haushaltsvollzug, aber auch erhebliche Steuermehreinnahmen ermöglichten eine gegenüber der ursprünglichen Planung fast halbierte Kreditaufnahme. Das sind die eigentlichen Argumente, die hier vorzutragen sind. Auch wenn aus heutiger Sicht und mit der heutigen stabilen Einnahmesituation anderes möglich erscheint, will ich an dieser Stelle dafür werben, das erreichte Jahresergebnis und die Anstrengungen der Landesregierung, die zum Erreichen desselben nötig waren, nicht kleinzureden.
Meine Damen und Herren, der Thüringer Rechnungshof gibt uns wichtige Hinweise, indem er einen ungetrübten und kritischen Blick auch auf die Gesamtsituation, die finanzielle Gesamtsituation des Freistaats Thüringen gibt. Zwei Hinweise fallen
natürlich besonders ins Auge. Das sind einmal die Personalausgaben und einmal die Gesamtschulden. Mit den Personalkosten will ich beginnen. Zwar ging die Zahl der besetzten Stellen im Jahr 2011 gegenüber 2010 um 900 Stellen zurück. Trotz der Tarifsteigerungen hatten wir nur eine moderate Erhöhung der Personalausgaben, Frau Lehmann hat darauf hingewiesen, von 16,9 Mio. €. Aber der Blick auf die im Rechnungshofbericht enthaltene Übersicht über die Stellen offenbart, welcher Weg Thüringen in den kommenden Jahren noch bevorsteht. Nach wie vor hat der Freistaat Thüringen die meisten Beschäftigten pro 1.000 Einwohner. Da stehen wir leider unangefochten an der Spitze der 16 Bundesländer. Sorge macht dem Rechnungshof aber nicht nur die Entwicklung der Ausgaben für die aktiven Beschäftigten, sondern auch für die Versorgungsempfänger. Da drohen für die Zukunft schlimme Folgen. In seinem Bericht verweist der Rechnungshof auf die dynamische Kostensteigerung in diesem Bereich und fordert ein entsprechendes Handeln.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion gehe ich noch einen Schritt weiter und fordere den Ausstieg aus der Pensionskostenfalle. Wir haben versucht, einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Einen Gesetzentwurf haben wir vorgelegt, mit dem wir dafür sorgen könnten, dass nicht immer neue Beamte in dieses ungedeckte Pensionskostensystem hineinwachsen. Ich plädiere dafür, dass in Zukunft durch Einzahlung in einen Fonds für jeden neuen Beamten Vorsorge für die entstehenden Pensionskosten getroffen wird. Auch der Thüringer Beamtenbund verfolgt mit einem ähnlichen Vorschlag solche Pläne und darüber sind wir mit dem Koalitionspartner noch im Gespräch.
Meine Damen und Herren, der Thüringer Rechnungshof verweist in seinem Bericht zu Recht auf die anwachsende Verschuldung in den Sondervermögen. Ich halte diese Sondervermögen, in manchen sind es wirklich nur Sonderschulden, für die größte und schwerste Hypothek, die uns die letzte Landesregierung hinterlassen hat. Auch wenn der Finanzminister das aus Parteiräson natürlich nicht ausspricht, weiß ich doch, dass er im tiefsten Inneren seines Herzens genauso denkt. Wir werden nachher bei der Beratung zur Mittelfristigen Finanzplanung noch zu diesem Thema kommen. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein, die Sondervermögen wieder beherrschbar zu machen und die Risiken sowie den weiteren Schuldenaufwuchs einzudämmen.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Auch in diesem Jahr finden sich als Anhang an die Beschlussempfehlung
die Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu den einzelnen Prüfungssachverhalten. So hat der Rechnungshof eine fehlende Gesamtstrategie zur Einführung und den Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen ausgemacht. Insgesamt, das haben auch frühere Berichte des Rechnungshofs bereits herausgestellt, ist die Landesregierung gefordert, eine Gesamtstrategie zum IT-Einsatz in der Landesregierung zu entwickeln. Auch der jüngste unter dem Namen „Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Landesverwaltung“ veröffentlichte Beratungsbericht des Rechnungshofs schlägt in diese Kerbe. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung im Rahmen der Beschlussempfehlung nun aufgefordert, eine entsprechende Landesstrategie zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen zu erarbeiten und dazu dem Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten.
Meine Damen und Herren, da die Landesregierung zu den meisten vom Thüringer Rechnungshof kritisierten Sachverhalten eingeleitete Maßnahmen nachweisen konnte, machten sich aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine weiteren Aufforderungen notwendig. An dieser Einschätzung ändert auch der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Antrag zur Beschlussempfehlung nichts. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollrechte kann sich das Parlament jederzeit mit den aufgegriffenen Sachverhalten beschäftigen. Die von der Fraktion DIE LINKE erneut vorgeschlagenen Aufforderungen an die Landesregierung halten wir für ungerechtfertigt, weil sie bereits erledigt sind, oder aber überflüssig, weil die Fronten bereits mehr als geklärt sind.
Ich bitte Sie jetzt um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses, damit wir der Landesregierung und dem Thüringer Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung zeigt: Die schwarz-rote Koalition hat erfolgreich gearbeitet. Sie zeigt auch, dass die Regierung die Weichen für die Zukunft richtig stellt für eine solide Finanzpolitik. Diese beiden Aussagen hat der Minister in seiner Vorlage mit Zahlen und Fakten unterlegt. Vielen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung wirft den Blick voraus, aber sie gibt eben auch einen Überblick über die Haushaltsentwicklung der vergangenen Jahre. Die Zahlen im Anhang zeigen wieder einmal mehr als deutlich, dass die Regierung in den zurückliegenden Jahren gut und erfolgreich gewirtschaftet hat. Wir haben für einen sozial verantwortbaren Sparkurs gesorgt. Die gemeinsam in der Koalition erreichten finanzpolitischen Erfolge können sich sehen lassen. Der Einstieg in die Tilgung von Schulden ist Beleg dieser gemeinsamen Koalitionsanstrengungen.
Der vorgelegte Mittelfristige Finanzplan macht aber auch die Herausforderungen für die Zukunft bis weit in die kommende Legislaturperiode hinein deutlich. Die zurückgehenden Zuweisungen des Bundes ich meine den Solidarpakt II - und der EU werden nur teilweise durch wachsende Steuereinnahmen kompensiert werden können. Allerdings können zusätzliche Steuereinnahmen aufgrund der aktuellen und erwarteten guten konjunkturellen Entwicklung mehr vom Einnahmerückgang kompensieren, als noch vor einigen Jahren angenommen wurde.
Finanzpolitisch aber bleiben die bekannten weiteren Herausforderungen, nämlich die Dämpfung des Personalkostenanstiegs durch weitere Optimierung der Verwaltung und die Umsetzung des in der Koalition beschlossenen Stellenabbaus. Schrittweise muss jetzt realisiert werden, was an kw-Vermerken ausgebracht worden ist. Deutlich wird für die SPDFraktion allerdings auch, dass ein darüber hinaus gehender Stellenabbau nicht bei Lehrern und Polizisten, sondern nur durch eine Umorganisation der Verwaltung im Rahmen einer miteinander verbundenen Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform möglich sein wird.
In diesem Zusammenhang will ich auch auf die im Finanzplan geschilderte demografische Entwicklung für Thüringen verweisen. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Zustimmung: „Auch in den kommenden Jahren wird Thüringen weiter Einwohner verlieren. Daraus ergeben sich unter zusätzlicher Berücksichtigung des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung weitreichende finanzielle Konsequenzen, die einnahme- als auch ausgabeseitig in der Finanzplanung des Landes zu berücksichtigen sind.“ Lieber Kollege Mohring, leider war die CDU-Fraktion in dieser Wahlperiode nicht dazu be
reit, aus dieser Erkenntnis unvoreingenommen die wirklich notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dadurch waren in den letzten Jahren nur kleinere Verwaltungsreformschritte möglich. Größere Schritte müssen folgen, egal, wer in Zukunft die Regierung stellt.
Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2013 gibt es einen neuen Kommunalen Finanzausgleich, der die Finanzausstattung der Kommunen auf eine neue Basis gestellt hat. Willkürliche Eingriffe des Gesetzgebers in die Finanzausstattung der Kommunen sind dadurch für die Zukunft ausgeschlossen. Das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Fakt, den die kommunale Seite wirklich auch erst noch verinnerlichen muss. Nach den Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich diese Sicherheit bei den Thüringer Kommunen in den Folgejahren bemerkbar machen. Trotzdem sollte nach Auffassung meiner Fraktion nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2013 eine Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen werden, um anhand der dann vorliegenden Zahlen zu analysieren, wo noch Nachsteuerungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, mit der Schaffung verschiedener Sondervermögen sowie der exzessiven Nutzung der Finanzierungsinstrumente alternative Finanzierung hat die ehemalige Regierung Althaus die tatsächliche Finanzsituation Thüringens, ich will nicht sagen geschönt, aber so verschoben, dass Schulden in Schattenhaushalten untergebracht wurden. Die jetzige Landesregierung plant im Rahmen des Mittelfristigen Finanzplans einen anderen Weg, indem die Verschuldung in dem Sondervermögen in Zukunft kontinuierlich abgebaut wird. Dafür sind höhere Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erforderlich und auch berücksichtigt.
Die Mittelfristige Finanzplanung enthält zudem das ambitionierte Ziel, auch die unmittelbare Verschuldung des Landes schrittweise zurückzufahren, um durch Einsparung von Zinsen neue Ausgabespielräume zu sichern. Neben der Tilgung, die aufgrund der Schuldenbremse nach § 18 der Landeshaushaltsordnung erforderlich ist und die selbstverständlich auch eingehalten wird, soll der jährliche Tilgungsbetrag so festgesetzt werden, dass die ProKopf-Verschuldung Thüringens trotz Einwohnerrückgang konstant bleibt. Durch diese Vorgehensweise sollen allein im Finanzplanungsraum insgesamt 412 Mio. € an Schulden abgebaut werden. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel, aber bei stabiler Wirtschaftslage scheint es zumindest erreichbar zu sein.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung beschreibt natürlich auch den weiteren Konsolidierungsbedarf. Dieser ist ausgewiesen 2015 mit 149 Mio. €, 2016 131 Mio. €, 2017 noch 90 Mio. €. Dass dieser jetzt nicht weiter unter
setzt ist, ist eigentlich logisch. Die zukünftige Landesregierung wird hierzu im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Folgejahre einen Vorschlag machen müssen, über den wir dann hier im Landtag zu entscheiden haben.
Im Rahmen des derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens - und das läuft jetzt bereits in der Landesregierung - werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass dann in der neuen Legislaturperiode nicht bei null angefangen werden muss, sondern dass der unstrittige Einnahmen- und Ausgabenanteil bis dahin ermittelt ist und in der neuen Legislaturperiode schnell reagiert werden kann.
Meine Damen und Herren, heute haben wir den Abschluss der Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung, er ist vorab wie üblich an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen worden und wir haben ihn dort sehr ausführlich erörtert. Der Finanzminister ist dort wirklich keine Antwort schuldig geblieben zu all den Fragen, die aufgeworfen worden sind - dafür auch noch einmal herzlichen Dank. Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Voß, und der Landesregierung für die im Rahmen der MifriFi vorgelegten finanzpolitischen Vorschau und ich bitte jetzt um Zustimmung zur Kenntnisnahme dieses Dokuments.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein bisschen hat mich dieser Redebeitrag von Herrn Barth jetzt eben doch verwundert. Ich hatte erwartet, dass wir diesen Punkt, dass wir diesen Gesetzentwurf sogar ohne Aussprache beraten können.
Der Gesetzentwurf ist vom Hohen Haus an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden und dort gab es zum Gesetzentwurf Zustimmung aller Fraktionen.
Ich habe nun leider nicht ins Protokoll gesehen, ob die FDP-Fraktion dort überhaupt vertreten war, ob sie teilgenommen hat. Ich schaue aber gern noch einmal nach.
Aber wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt, das ist berichtet worden, und es gab danach im Haushalts- und Finanzausschuss keinen Änderungsantrag. Es ist von keiner Fraktion signalisiert worden, dass sie an dem vorgelegten Gesetzentwurf irgendetwas verändern will. Und auf jeden Fall ist die Beschlussempfehlung im Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig abgegeben worden.
Deshalb sehe ich auch für meine Fraktion, dass es überhaupt keinen Änderungsbedarf gab,
ich sehe auch nicht, dass Änderungen notwendig sind. Meines Erachtens ist der Gesetzentwurf schlüssig. Ich danke dem Finanzminister für dieses umfangreiche Werk, was er uns vorgelegt hat. Da steckt auch ganz viel Substanz drin und ich sage: Er hat eine gute Arbeit geleistet.
Die Rechtsgrundlagen der Versicherungsaufsicht für die verschiedenen Versorgungswerke werden zusammengeführt und vereinheitlicht und auch die Kostenfrage für die Versicherungsaufsicht wird neu geregelt. Die Ursache ist genannt worden, es sind bundesgesetzliche Regelungen. Und ich sehe keinen Grund nach der wirklich ausführlichen Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hier nicht zustimmen zu können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Barth, da das Protokoll der Ausschuss-Sitzung noch nicht vorliegt, frage ich Sie hiermit, ist es richtig, dass Sie im Ausschuss keinen Änderungsantrag eingebracht haben? Die zweite Frage: Warum haben Sie auch hier keinen Änderungsantrag eingebracht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so viele Worte wollte ich in der ersten Lesung eigentlich gar nicht verlieren. Der Finanzminister hat den Gesetzentwurf hier eingebracht und darauf hingewiesen, dass es sich um Änderungen bei zahlreichen gesetzlichen Regelungen handelt; das Besoldungsgesetz, das Beamtenversorgungsgesetz, das Beamtengesetz und das Reisekostengesetz sowie eine Reihe weiterer Gesetze. Die Basis ist genannt worden, es handelt sich darum, Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen und deshalb müssen also Gesetze geändert werden und - ich muss es sagen sie werden auch fortentwickelt und das ist gut so.
Ich möchte auch ganz besonders die Landesregierung loben, wir sind hier recht zügig vorangekommen. Andere Bundesländer hinken da zum Teil noch deutlich hinterher.
Eine Reihe von Verbesserungen in der Besoldung spielen hier eine Rolle, aber auch die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ich will jetzt auf das, was Kollege Meyer vorgetragen hat, nicht weiter eingehen, denn wir beabsichtigen, das Thema im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich zu besprechen und werden
dann schauen, was wir für Lösungen finden. Meine Fraktion jedenfalls begrüßt diesen Gesetzentwurf und wird ihn im weiteren Verfahren positiv begleiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Glas ist mehr als halb voll, das ist gut, das sieht die Mehrheit der Thüringer so. Bis zum Eichstrich fehlt aber noch eine ganze Menge. Das sollte uns nachdenklich machen, das muss uns zum Handeln anregen.
Meine Damen und Herren, der Thüringen-Monitor 2013 liefert beeindruckende Zahlen, was die persönliche Zufriedenheit der Thüringer betrifft. 93 Prozent sind mit ihrem Leben zufrieden, 84 Prozent blicken optimistisch in die Zukunft. Und erfreuliche Ergebnisse, was die Einschätzung zur wirtschaftlichen Situation und die Entwicklung des Landes angeht: 72 Prozent der Thüringer meinen heute, dass Thüringen den Vergleich mit westdeutschen Ländern nicht zu scheuen braucht, 70 Prozent schätzen die wirtschaftliche Lage Thüringens als eher gut ein und immerhin noch stattliche 69 Prozent beurteilen auch die eigene finanzielle Situation als eher gut. Zusammenfassend kommen die Autoren des Thüringen-Monitors zu dem Schluss - Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Zustimmung: „dass sich in den Antworten der Thüringer Bevölkerung ein hohes Maß an Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen in Thüringen und mit der eigenen Lebensqualität - sowohl in privaten als auch in beruflichen und gesellschaftlichen Kontexten - widerspiegelt“. Das freut uns für die Thüringer, das freut uns aber auch als Sozialdemokraten, weil wir immer konstruktiv um die besten Entscheidungen für Thüringen gerungen haben. Das freut uns umso mehr, als die wirtschaftliche Lage vor allem in den letzten Jahren immer positiver bewertet wird in einer Zeit, in der wir als SPD Regierungsverantwortung mittragen, neuen Schwung in die Wirtschaftspolitik gebracht haben und wichtige Weichen gestellt haben.
Wir haben den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Wenn ich sage „wir“, dann meine ich natürlich immer die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD.
Wir haben zahlreiche neue Betriebe in Thüringen angesiedelt. Wir haben dafür gekämpft, dass neue Arbeitsplätze entstehen und bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Der Kampf um den Erhalt des Industriestandorts Arnstadt und die Arbeitsplätze bei Bosch Solar ist uns allen noch in bester Erinnerung. Hier gilt mein ausdrücklicher Dank meinem Kollegen Wolfgang Lemb für seinen Einsatz.
Von der bisherigen Bundesregierung kam keine Unterstützung. Sie hat hier quasi die Arbeit verweigert. Es gab keinen industriepolitischen Dialog zur Zukunft der Solarindustrie, keine Initiativen, rein gar nichts. Nicht zuletzt haben wir dafür gesorgt, dass sich Thüringen endlich vom Billiglohnimage verabschiedet, unter dem das Land und viele Thüringer jahrelang gelitten haben. Wir haben Tarifvertragstreue für öffentliche Aufträge gesetzlich verankert. Wir haben in Thüringen die Diskussion um Mindestlöhne vorangetrieben, bis hin zu dem Erfolg, dass sich jetzt erstmals eine Bundesregierung die Einführung eines flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohns auf die Fahnen geschrieben hat.
Meine Damen und Herren, allerdings ist der Thüringen-Monitor 2013 nicht nur eitel Sonnenschein. Wir dürfen auch die anderen 30 Prozent nicht vergessen, diejenigen, die ihre eigene finanzielle Situation als eher schlecht beurteilen, und diejenigen, die vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt noch nicht profitieren. Und vor allem wollen wir auch den eigentlichen Anlass für die Erstellung des ThüringenMonitors nicht aus den Augen verlieren. Im Jahr 2000 hatten rechtsextreme Jugendliche einen Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge verübt und damit die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Wir waren damals zutiefst erschüttert. Heute wissen wir, dass das Ausmaß der Gewaltbereitschaft bei den Rechtsextremen noch viel weiter ging, dass der NSU selbst vor gezielten Morden nicht zurückgeschreckt ist. Seitdem werden wir im Untersuchungsausschuss 5/1 immer wieder mit dem Missmanagement der zuständigen Stellen konfrontiert. Verfassungsschutz, Polizei und Innenministerium haben hier erbärmlich versagt.
Sie haben den Rechtsextremismus verharmlost und unterschätzt. Umso richtiger war die Entscheidung des Jahres 2000, die Jenaer Sozialwissenschaftler damit zu beauftragen, einen jährlich wiederkehren
den Thüringen-Monitor zu erstellen und darin die politische Kultur und rechtsextreme Tendenzen zu untersuchen. Diese Entscheidung war richtig und sie hat sich noch lange nicht erübrigt. Denn von Entwarnung kann auch im aktuellen Thüringen-Monitor nicht die Rede sein. Immer noch stufen die Jenaer Wissenschaftler jeden achten Thüringer, nämlich 12 Prozent, als rechtsextrem ein. Jedem 20. attestieren sie sogar ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild. Wir meinen, das ist immer noch viel zu viel. Auch wenn der Thüringen-Monitor eine stagnierende Entwicklung im Vergleich zu 2010 und 2012 feststellt und mittelfristig seit 2014 sogar einen deutlichen Rückgang - es sind zu viele, gerade wenn man die detaillierten Betrachtungen der Jenaer Wissenschaftler in den Blick nimmt. Denn vor dem Hintergrund der insgesamt recht positiv bewerteten wirtschaftlichen Lage wiegen die 12 Prozent rechtsextrem eingestellten Thüringer umso schwerer. Ich möchte daran erinnern, dass schon der Thüringen-Monitor 2012 einen Zusammenhang zwischen ökonomischer Lage und fremdenfeindlichen Einstellungen aufgezeigt hat, also zwischen dem subjektiven Empfinden, zu kurz zu kommen, und fremdenfeindlichen Meinungsmustern.
Die gelieferten Zahlen sind interessant. So fanden sich Mitte des vergangenen Jahrzehnts deutlich mehr rechtsextrem eingestellte Frauen - nämlich bis zu 29 Prozent - als rechtsextrem eingestellte Männer, während die Jenaer Forscher heute mehr Männer - 15 Prozent nämlich - als Frauen - dort sind es 10 Prozent - zu den rechtsextrem Eingestellten zählen. Ihre Erklärung, ich zitiere: „Die nähere Analyse offenbart, dass Frauen in den Jahren 2004 bis 2006, in denen die größten Unterschiede zwischen den Geschlechtern festzustellen sind, stärker deprimiert waren als die Thüringer Männer und auch als die Thüringer Frauen heute sind.“ In der Tat ist zum Beispiel die Erwerbstätigenquote bei den Frauen stärker gestiegen als bei den Männern. Dass wir im Moment trotz sehr positiver ökonomischer Zahlen eine Stagnation der Zahlen zu rechtsextremistischen Einstellungen haben, muss uns deshalb perspektivisch nachdenklich stimmen. Denn sie könnten schnell steigen, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Die liegen nicht allein in unserer Hand. Wie schnell sie aus dem Lot geraten können, haben wir erst vor wenigen Jahren in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise erlebt. Nur durch das beherzte Gegensteuern der damaligen GroKo, wie man das heute sagt, mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, mit den entsprechenden Konjunkturprogrammen konnte eine größere Wirtschaftskrise verhindert werden.
Meine Damen und Herren, die Konsequenz kann nur heißen, wir dürfen nicht nachlassen in unserem Bemühen, Demokratie zu stärken und rechtsextre
men Ideologien entgegenzuwirken. Wir müssen das hegen, pflegen und verstärken, was wir in den vergangenen Jahren angelegt haben, allem voran unser Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Mein Dank geht hier auch an das Hohe Haus, das fraktionsübergreifend dieses Programm auf den Weg gebracht hat. Prävention ist und bleibt das beste Mittel gegen Rechtsextremismus. Wir müssen die Strukturen und Projekte sichern, die eine mobile Beratung vor Ort ermöglichen. Ich möchte hier nur ein paar Beispiele in die Erinnerung bringen, die zeigen, wie wichtig und erfolgreich das Landesprogramm ist. Die Beratung im Bereich des Sports wurde gesichert und ausgebaut. Im Bereich der Feuerwehren wurden neue Beratungsstrukturen aufgebaut. Landesweit wurden lokale Aktionspläne gesichert und neu aufgestellt. Lehrer, Erzieher, Polizisten, Justizangestellte und kommunale Verwaltungsmitarbeiter wurden für die Thematik des Rechtsextremismus und zur Stärkung der demokratischen Alltagskultur fortgebildet. Und es wurde ein Demokratiepreis ausgelobt. Insgesamt haben wir für die Aktivitäten im Rahmen des Landesprogramms 2012 und 2013 rund 4 Mio. € bereitgestellt und dafür gesorgt, dass das Programm auch qualifiziert weiterentwickelt werden kann. Wir sind hier auf einem guten Weg und wir sollten das nicht mit Experimenten in Sachen Verfassungsschutz aufs Spiel setzen.
Ich will es hier noch einmal klar und deutlich betonen, wir brauchen keinen Verfassungsschutz, der in Schulen geht und den großen Aufklärer und Lehrmeister spielt.
Nein, die Antwort aus dem NSU-Desaster kann nur sein, dass wir den Verfassungsschutz auf seine Kernaufgaben beschränken und ihm dabei enge Grenzen setzen. Ich bin mir sicher, dass unsere guten Argumente bezüglich der Novellierung des Verfassungsschutzes bei unserem Koalitionspartner Gehör finden werden.
Darüber hinaus müssen wir das bürgerliche Engagement und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen stärken.
Dass die Thüringer dem mehrheitlich sehr aufgeschlossen gegenüberstehen, hat uns der Thüringen-Monitor 2013 eindrucksvoll bestätigt. Auch das gehört zu den erfreulichen Ergebnissen der Studie und bestärkt uns als SPD-Fraktion in unserer Arbeit.
Meine Damen und Herren, dass wir gar nicht genug für Aufklärung und Toleranz werben können, hat uns der Thüringen-Monitor auch bei dem Thema vor Augen geführt, das die Soziologen unter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zusammenfassen, nämlich bei den Vorurteilen, die Menschen
mit Behinderung, Sinti und Roma, Asylbewerber, Langzeitarbeitslose und Homosexuelle betreffen. Auch hier werden wir mit teilweise erschreckenden Ergebnissen, mit hohen Zustimmungswerten zu einzelnen Vorurteilen konfrontiert. Besonders erschütternd ist, dass 12 Prozent der Befragten der Aussage, es gibt wertvolles und unwertes Leben, völlig oder weitere 18 Prozent überwiegend zustimmen. Eine solche Haltung ist nicht nur eine Missachtung der Würde des Menschen, sie zeigt auch eine erschreckende Geschichtsvergessenheit.
Zu den Lehren aus unserer Geschichte gehört die besondere Verantwortung gegenüber Opfern von Verfolgung. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen und langjährigen Flüchtlingen eine gesicherte Lebensperspektive in Deutschland ermöglichen. Das wäre mehr als eine humanitäre Geste. Hier erwarten wir ein klares Signal von unserer Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch auf die 30 Prozent der Thüringer zurückkommen, die ihre persönliche finanzielle Situation als weniger gut einschätzen. Für viele ist es kein Trost, wenn die wirtschaftliche Lage im Allgemeinen gut ist, solange der Aufschwung bei ihnen nicht ankommt. Im Gegenteil, sie fühlen sie erst recht ausgeschlossen und könnten anfällig für fremdenfeindliche Propaganda werden. Die jüngsten Arbeitsmarktzahlen sind ein gutes Beispiel. Sie waren so positiv wie nie - im Allgemeinen. Im Detail hat sich aber gezeigt, dass Langzeitarbeitslose wenig davon haben. Die Konsequenz muss hier heißen, wir müssen alles tun, auch für Benachteiligte Chancen zu eröffnen. Wir müssen Hilfen anbieten, müssen sie integrieren. Deshalb haben wir ein Landesarbeitsmarktprogramm durchgesetzt und damit die Betroffenen nicht mit dem Verweis auf die individuelle Freiheit, wie es auf der rechten Seite dieses Hauses gern getan wird, ihrem Schicksal überlassen. Und schon sind wir wieder beim Thema: Wie leben wir, wie wollen wir leben? Wir als SPD-Fraktion wollen eine solidarische und gerechte Gesellschaft. Mit diesem Ziel haben wir eine überwältigende Mehrheit der Thüringer auf unserer Seite. Es ist eines der eindeutigsten Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2013 - 98 Prozent der Thüringer ist es wichtig oder sehr wichtig, eine gerechte Gesellschaft zu haben.
Meine Damen und Herren, wenn man es noch allgemeiner fasst, kann die Konsequenz aus den Ergebnissen des Thüringen-Monitors am Ende nur heißen, wir wollen eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt, eine Gesellschaft, in der Bildungschancen nicht von Einkommen und Status der Eltern abhängen, eine Gesellschaft, die Sicherheit und Freiheit gleichermaßen bietet. Und schon sind wir bei ursozialdemokratischer Politik, bei den we
sentlichen Antworten auf die Ausgangsfrage: Wie leben wir, wie wollen wir leben? Wir Sozialdemokraten sehen uns hier in der Pflicht. Wir freuen uns über die positiv eingeschätzte wirtschaftliche Lage, über die relativ große Zufriedenheit der Thüringer, aber wir wollen uns auch nicht zu schnell mit dem Erreichten zufriedengeben. Das zieht sich durch viele Politikbereiche. Die Erkenntnisse des Thüringen-Monitors passen dabei hervorragend zu dem, was wir als SPD-Fraktion seit Jahren vertreten. Wir müssen soziale Teilhabe und Aufstieg durch Bildung ermöglichen und fördern. Das gehört traditionell zur sozialdemokratischen Programmatik und Politik und das ist auch eine Antwort auf die Fragen, wie wir Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenwirken können. Wir wollen, dass ein gutes und erfülltes Leben nicht von der sozialen Herkunft oder vom Geldbeutel abhängt. Dafür machen wir Politik. Jeder Mensch soll die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengungen und Fähigkeiten seine Position in der Gesellschaft zu erarbeiten. Das Bildungssystem muss diesen Prozess fördern. Ungleiche Startchancen lassen sich im späteren Leben nur noch schwer ausgleichen. Deshalb müssen wir in frühem Alter mit der Unterstützung beim Erwerb individueller Bildungskompetenzen beginnen. Für den schulischen Bereich heißt das konkret: Die Thüringer SPD steht traditionell für ein Schulsystem, das jedem Kind die Chance auf bestmögliche Bildungsteilhabe eröffnet. Jedes Kind, gleich welcher sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ob mit Handicap oder ohne, soll seine individuellen Bildungspotenziale voll ausschöpfen können. In Regierungsverantwortung haben wir seit 2009 wichtige Schritte eingeleitet, um dieses Ziel verwirklichen zu können. Durch einen erheblich verbreiterten Einstellungskorridor für pädagogisches Personal vermindern wir den Unterrichtsausfall und schaffen die nötigen personellen Rahmenbedingungen für die von uns angestoßene Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens. Darüber hinaus bieten wir so dem Thüringer Lehrernachwuchs eine deutlich bessere Perspektive für den Schuldienst in Thüringen.
Seit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes steht die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler im Fokus allen schulischen Handelns. Schule und Unterricht werden konsequent vom Kind und von dessen Bedürfnissen aus gedacht, realisiert und weiterentwickelt. Mit der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als neuer gleichberechtigter Schulart ist nun auch in Thüringen längeres gemeinsames Lernen bis mindestens Klasse 8, bei Bedarf vor Ort auch darüber hinaus möglich. Über 30 Gemeinschaftsschulen existieren bereits in Thüringen, in den nächsten Jahren werden noch weit mehr dazukommen. Durch den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Handicap machen wir Ernst mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Freistaat. In Thüringen ist der Anteil von Kindern mit Förderbedarf, die separat unterrichtet werden, seit 2009 schrittweise zurückgegangen. Mit unserem seit 2013 greifenden Landesprogramm für Schulsozialarbeit wird die Zahl der an Thüringer Schulen tätigen Sozialarbeiter verdoppelt. Damit ist die von Schulpraktikern und Jugendarbeit seit Jahren erhobene berechtigte Forderung, die Schulsozialarbeit im Freistaat flächendeckend zu verankern, dank der SPD Realität geworden. Für den weiteren Ausbau schulischer Ganztagsangebote stellen wir seit dem Schuljahr 2013/2014 deutlich mehr Pädagogen als bisher zur Verfügung. Wir haben die Zahl der Schulpsychologen verdoppelt und damit die Beratung von Lehrkräften und die Begleitung von Schülern in schwierigen Situationen besser abgesichert. Wir haben die individuelle Abschlussphase landesweit für alle Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen geöffnet. Durch individuelle Förderung und einen erhöhten Praxisbezug können so Schüler mit besonderen Schwierigkeiten noch besser auf einen erfolgreichen Schulabschluss vorbereitet werden. Unser Ziel ist es, dass künftig kein Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlässt.
Meine Damen und Herren, Chancen bieten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern, niemanden zurücklassen, das ist auch unser Credo bei der Kindergartenbetreuung. Mit der Kita-Reform haben wir Thüringer deutschlandweit die beste Kinderbetreuung. Das ist auch ein Standortfaktor. 2.400 neue Kindergärtnerinnen und auch ein paar Kindergärtner sorgen seitdem für bessere und individuellere Betreuung der Kinder. Eltern haben ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und sie haben für ihre Kinder Anspruch auf zehn Stunden Betreuungszeit in einem Kindergarten. Ja, so wollen wir leben! Die Bildungseinrichtung Kindergarten ist und bleibt ein zentraler Baustein für eine gerechte Gesellschaft und für Chancengleichheit für die Kinder wie für die Mütter und Väter.
Frau Ministerpräsidentin, hier teile ich die vorhin von Ihnen geäußerte Einschätzung nicht. Es geht bei Kitas nicht um eine Verantwortungsabgabe an öffentliche Institutionen. Damit beleidigen Sie durchaus verantwortungsbewusste Eltern, die ihren Kindern die Bildungsinstitution Kindergarten bewusst nicht vorenthalten wollen. Dass sich nur noch 43 Prozent der Eltern eine weitere Verbesserung der Tagesbetreuung von Kindern wünschen, hat seine Ursachen nicht in der Geringschätzung der Kinderbetreuung, sondern im Erfolg der Kita-Reform. Nach weiterer Verbesserung wird weniger gefragt, weil wir die Kinderbetreuung in Thüringen in
dieser Legislaturperiode so gut ausgebaut haben. Nein, die überwiegende Zahl der Eltern weiß das gute Kita-Angebot in Thüringen zu schätzen. Natürlich brauchen wir mehr Geld für familienpolitische Leistungen und für die Finanzierung von Betreuungsinfrastrukturen. Ich kann deshalb nur unterstützen, was Sozialministerin Heike Taubert dieser Tage gefordert hat: Schaffen wir endlich das Thüringer Erziehungsgeld ab!
Eine Doppelförderung durch Bundes- und Landeserziehungsgeld ist in keiner Weise gerechtfertigt. Darüber werden wir mit dem Koalitionspartner reden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Wie leben wir, wie wollen wir leben? Der Thüringen-Monitor hat uns wieder einmal den Spiegel vorgehalten. Er zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass es aber noch viele Unzulänglichkeiten gibt. Wir, damit meine ich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, haben also noch genug zu tun, packen wir es an! Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE thematisiert mit ihrem Gesetzentwurf und ihrem Antrag ein Problem, welches auch meine Fraktion so sieht. Trotz allerniedrigstem Leitzins der EZB bei 0,25 Prozent haben sich die Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite bei den meisten Kreditinstituten im zweistelligen Bereich gehalten. Das geht seit Jahren so. Die Bemühungen der Politik, die Kreditinstitute auch durch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Angeboten zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung bei den Dispo-Zinsen zu bewegen, sind wirkungslos verpufft. Leider ist im vergangenen Jahr auch eine Bundesratsinitiative mehrerer sozialdemokratisch geführter Landesregierungen für eine flexible gesetzliche Obergrenze für die Erhebung von Dispositions- und Überziehungszinsen gescheitert. Das Problem ist aber geblieben und hat durch die weitere Senkung des Leitzinses auf ein Rekordtief neue Nahrung erhalten. Die deutschen Kreditinstitute können sich so günstig wie noch nie in der jüngeren deutschen Geschichte refinanzieren. All das merkt aber der Kunde nicht, wenn er sein Konto überziehen muss. Hier versagen meines Erachtens die Selbstregulierungskräfte des Marktes. Es trifft die
Menschen in unserem Land, die ein schmales Portemonnaie haben, und Otto Normalverbraucher knöpft man 13 Prozent Überziehungszinsen ab, wenn am Monatsende das Geld nicht gereicht hat. Deshalb vertreten auch wir die Position, dass sich hier etwas ändern muss und dass der Staat in der Pflicht ist, bestimmte Leitplanken zu setzen, die unserer sozialen Marktwirtschaft gerecht werden. Den Vorschlag, den die Fraktion DIE LINKE hier eingereicht hat, halte ich allerdings für falsch. Meine Fraktion und ich halten es nicht für zielführend, die Thüringer Sparkassen über das Sparkassengesetz einseitig zu binden und die Sparkassen damit im Wettbewerb der Kreditinstitute einseitig zu benachteiligen. Einen solchen Weg lehnen wir ab. Anders sieht es mit dem vorgelegten Antrag aus. Der geht meines Erachtens zumindest in die Richtung, in die wir auch denken. Die SPD versucht derzeit, das Thema „Begrenzung der Zinsen für Dispositionsund Überziehungskredite“ zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen in Berlin zu machen, Frau Lehmann ist darauf schon kurz eingegangen und man muss mal sehen, was sich dort in diesen Verhandlungen jetzt ergibt. Insofern macht es durchaus Sinn, dass wir diesen vorliegenden Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen. Ich bin mir sicher, dass wir in ein paar Wochen schlauer sind, was dann auch in Berlin an Realisierung dort vereinbart worden ist oder welche Probleme offen sind und dann können wir das aus einem anderen Blickwinkel heraus betrachten. Deshalb beantrage ich diese Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich die Ausführungen von Herrn Bergner hier höre, dann bestärkt mich das darin, dass es der FDP bei diesen beiden Gesetzentwürfen vor allen Dingen um Aktionismus geht,
vor allen Dingen um politische Kosmetik. Praktisch hätte das, was Sie hier vorschlagen, keine grundlegenden Auswirkungen. Das werde ich Ihnen gleich belegen. Auf den Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, wir würden es nicht mal an die Ausschüsse überweisen, hat Frau Lehmann schon reagiert. Es sind im Wesentlichen die Vorschläge von Ihnen, die 2011 schon einmal gekommen sind, mit geringfügiger Nachbesserung. Sie haben also die alten Gesetzentwürfe aus der Schublade geholt und hier wieder vorgelegt.
Wir haben den Sachverhalt im Haushalts- und Finanzausschuss, das werden Sie nicht bestreiten können, sehr ausführlich diskutiert. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt und die Stellungnahmen der Anzuhörenden ausführlich beraten und ausgewertet. Und wir haben vom Finanzministerium eine Synopse zu den bestehenden Regelungen in den anderen Bundesländern erhalten.
Im letzten Plenum hat auch Herr Dr. Voß, der Finanzminister, ausgeführt, dass die Schuldenbremse durch die Fixierung im Grundgesetz sowieso kommt. Und wir haben ja nicht nur die eine, wir haben zwei Schuldenbremsen - die eine, die im Grundgesetz steht und ab 2020 für alle Bundesländer gilt, und dann die in der Landeshaushaltsord
nung viel stringentere Regelung, die eine Kreditaufnahme nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Diese sind auch definiert, sicher kann man darüber streiten, ob diese Definition ausreichend ist und ob das alles erfasst und wie man damit umgeht. In der Landeshaushaltsordnung ist geregelt, dass ein Tilgungsplan aufgestellt wird und diese Schulden innerhalb von fünf Jahren zurückzuzahlen sind. Wir haben jetzt einmal den Testlauf und zahlen Schulden zurück. Wir tilgen regelmäßig, und so sehe ich, dass diese Regierungskoalition die Regelungen, die in der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben sind, auch erfolgreich praktiziert.
Meine Damen und Herren, wenn wir auf die anderen Bundesländer schauen, dann ist auf das Beispiel Sachsen hingewiesen worden, die jetzt eine Lösung vorgezogen haben, die Lösung von 2020, und das in ihrer Verfassung verankert haben. Aber die anderen Bundesländer, da sind einige, die haben auch in ihre Verfassung geschrieben, dass das ab 2020 gelten soll. Ob nun noch einmal aufgeschrieben ist, was schon im Grundgesetz steht, das kann man sich auch schenken. Die meisten Bundesländer sehen gar keinen Handlungsbedarf und schreiben das überhaupt nicht in ihre Verfassung, handeln aber entsprechend - das ist meines Erachtens viel wichtiger.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Voß hat ausgeführt, eine Schuldenbremse muss konzipiert werden, die unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung Handlungsfähigkeit gewährleistet und gleichzeitig ohne neue Schulden auskommt. Das ist der Schlüssel und dem wird das, was hier vorgelegt wird und rein plakativ vorgetragen wird, überhaupt nicht gerecht.
Zwei Grundfragen müssen gelöst werden, das weiß auch der Finanzminister, er sagt das nur nicht so explizit. In den Anhörungen ist zum Beispiel deutlich gesagt worden, dass eine wirksame Schuldenbremse nur dann existiert, wenn keine Umgehungstatbestände ermöglicht werden. Schauen wir uns doch aber einmal an, wie das in Thüringen praktiziert wird. Wir haben mehrere Sondervermögen und dort laufen, obwohl wir offiziell keine Kredite aufnehmen und sogar Kredite tilgen, die Schulden weiter auf. Solange man aber diese Umgehungstatbestände zulässt, ist die Schuldenbremse doch reine Makulatur. Wenn es wirklich ernst gemeint wäre, dann müsste man die Sondervermögen in den Landeshaushalt zurückführen. Dann müsste man auch schauen, wie man mit Pensionsverpflichtungen umgeht, denn die laufen weiter auf. Dann müsste man dort eine wirksame Vorsorge leisten. Wir wollen ein Versorgungslastengesetz, wir haben einen Entwurf vorbereitet und auch an die Öffentlichkeit gegeben. Bisher bleibt die Resonanz der anderen Fraktionen darauf recht bescheiden. Das ist der eine Fakt, dass man einfach eine Schuldenbremse aufstellen
kann, aber man fährt einfach drumherum - dann brauchen wir sie auch nicht.
Das Zweite ist, das Ganze funktioniert gut, wenn man stabile Einnahmen hat. Die bestimmen wir aber nicht. Die Einnahmen des Landes oder der Länder sind im Wesentlichen fremdbestimmt. Die Steuergesetzgebung wird vom Bund gemacht, die Länder haben bei bestimmten Bestandteilen über den Bundesrat das Mitbestimmungsrecht, andere Teile legt der Bund selbst fest, und dort wird im Wesentlichen festgelegt, was haben wir denn für Einnahmen. Wenn die Einnahmen aber nach unten gehen und wir eine bestimmte Schuldenbegrenzung haben, dann heißt das nur, wir kürzen jedes Mal an der Ausgabenseite herum und setzen den Rotstift dort an. Es kann nicht sein, dass immer nur über Konsolidierung, über die Ausgabenseite versucht wird, den Haushalt wieder glatt zu ziehen.
Deshalb mein Plädoyer: Solange diese Grundfragen nicht angegangen werden, sondern hier einfach ein plakativer Antrag oder Gesetzentwurf vorgelegt wird, der einzig darauf abzielt, dass dort irgendwo steht, wir nehmen keine Schulden mehr auf, ist das Humbug. Solange diese Grundfragen nicht gelöst werden, dann kann ich, Herr Bergner, ruhig sagen, wir wollen das nicht. Wir, die SPD, stehen zu der Regelung in der Landeshaushaltsordnung, wir gestalten die Haushaltspolitik solide mit und wir tilgen gemeinsam mit der CDU die Kredite, die wir aufgenommen haben laut Landeshaushaltsordnung.
Insofern sage ich, das, was wir machen, ist Finanzpolitik mit Augenmaß und das ist allemal besser als irgendwelche Gesetze, die nichts bewirken, außer dass sie irgendwo auf dem Papier stehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich beantrage namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Herrn Huster sehen wir keine Gründe für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, weil es sich bei den vorgelegten Gesetzentwürfen weitgehend um eine Wiederholung der FDP-Initiative aus dem Jahr 2011 handelt. Diese haben wir damals hier im Plenum abgelehnt und anders, als es Herr Barth versucht hat darzustellen, haben wir uns ausführlich mit dem Antrag beschäftigt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und wir haben die Stellungnahmen der Anzuhörenden gründlich ausgewertet und das Ministerium hat uns eine Synopse zur Verfügung gestellt zu den bestehenden Regelungen in den anderen Bundesländern. Nach all diesen Dingen sind wir damals wir, damit meine ich die Koalitionsfraktionen - zu dem Schluss gekommen, dass wir die vorliegende Gesetzesänderung der FDP ablehnen.
Meine Damen und Herren, wir haben das Thema jetzt wieder, mit einem leicht geänderten Antrag. Ich frage mich, warum wir uns das immer wieder antun. Es handelt sich um Scheindebatten. Wenn die FDP keine anderen Themen hat, die sie hier beraten möchte, dann wird ein alter Antrag wieder herausgezogen und aufgewärmt.
Zum Sachverhalt selbst: Der Freistaat hat eine Schuldenbremse und, Frau Lehmann hat darauf hingewiesen, wir halten sie auch ein. Das ist wirklich wichtig. Es gibt die Regelung in der Landeshaushaltsordnung und wir haben die Regelungen im Grundgesetz der Bundesrepublik, die ab 2020 für alle Bundesländer gelten, und meine Fraktion, wir sagen, im Moment ist mehr nicht erforderlich. Es gibt keine Notwendigkeit, jetzt so einen Schnellschuss der FDP zu machen und irgendwelchen unausgegorenen Regelungen zuzustimmen. Auch mit dieser Neufassung, die Sie jetzt noch mal nachgeschoben haben, sage ich, es sind unausgegorene Regelungen.
Herr Barth, Sie müssen doch auch mal zuhören können, was andere denken.
Sie legen Ihre Positionen vor und denken, Sie haben immer recht.
Sie haben Ihren Gesetzentwurf aus dem Jahre 2011 ein bisschen aufgebessert, indem Sie eine Konjunkturkomponente mit aufgenommen haben. Diese ist allerdings noch missverständlich formuliert und aus unserer Sicht so nicht lebenstauglich.
Für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen sieht Ihr Antrag Ausnahmen vor, die vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen sind. Hier besteht - das haben wir aber auch schon in der letzten Beratung gesagt - natürlich die Gefahr der politischen Blockade, wenn man die Hürden dermaßen hoch hängt. Das größte Problem für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung ist aber, wie auch bei der Schuldenbremse, die im Grundgesetz besteht, das Auseinandergehen von Einnahme- und Ausgabeautonomie der Länder. Die Länder sind bei den Einnahmen in nicht unerheblichem Maße fremdbestimmt und das führt letztendlich dazu, dass die Haushalte regelmäßig nur über die Ausgabenseite konsolidiert werden können. Wenn wir die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung der letzten Jahre sehen, dann bietet sie die besten Beispiele für das geschilderte Problem, zum Beispiel der Beschluss der sogenannten Mövenpick-Steuer. Das Hotelgewerbe wurde systemwidrig entlastet. Dem Freistaat bleiben jährliche Mindereinnahmen von 85 bis 100 Mio. €, die wir jetzt einfach auf der Ausgabenseite wegdrücken müssen. So werden bundespolitisch
Steuern gesenkt, wird ein Eingriff in unsere Haushaltsautonomie vorgenommen und wir müssen dann schauen, wie wir hier die Haushalte wieder rund bringen. Da stimmt es im System nicht.
Meine Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion gehört zu einer lebenstauglichen Schuldenbremse auf Landesebene auch ein Sicherheitsmechanismus, der die Einnahmenseite der Länder mit berücksichtigt. Nur so kann verhindert werden, dass die einen sich feiern lassen für Steuersenkungen und die anderen nachher die Drecksarbeit haben und hier die Ausgabenkürzungen durchziehen müssen.
Jetzt bleibt es aber mal ruhig!
Durch Ihren Beschluss im Bund haben wir in Thüringen jedes Jahr 85 bis 100 Mio. € weniger zur Verfügung. Die Ausgaben mussten doch hier weggedrückt werden. Wenn Sie beim Haushalt jedes Mal so ein Paket Änderungsanträge einbringen und so tun als könnte man den ganzen Haushalt anders stricken, dann wissen Sie doch ganz genau, dass die Spielräume zur Haushaltskonsolidierung so gering sind und dass wir hier schon das Möglichste versuchen innerhalb der Koalitionsfraktionen.
Ach, Herr Barth.
Wir sehen noch einen zweiten Punkt, der ganz entscheidend geklärt sein muss. Wenn man eine Schuldenbremse haben will, dann muss man auch schauen, dass entsprechende Ausweichreaktionen nicht ermöglicht werden. Das ist im FDP-Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten. Ich meine Sondervermögen oder andere Finanzierungen, die an der eigentlichen Schuldenaufnahme vorbeigehen, werden billigend in Kauf genommen.
Das ist doch nun weiß Gott ein Schwachpunkt in Ihrer ganzen Argumentation und aber auch eine Argumentation unseres Koalitionspartners. Eigentlich müssten wir die Sondervermögen, die wir schon haben, wieder in den Landeshaushalt zurückführen. Das wird eine Aufgabe für die Zukunft sein.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion spricht sich eindeutig gegen neue Schulden aus, wir sprechen uns eindeutig für die Rückzahlung der bestehenden Kredite aus - schrittweise. Wenn man in der Verfassung etwas ändern will und hier eine Schuldenbremse initiieren will, dann kann man die nicht einfach plakativ machen und hier ein Transparent aufhängen, sondern dann müssen die Bedenken, die ich gerade eben vorgetragen habe, auch ernst genommen werden und Lösungswege entwickelt werden, beispielsweise innerhalb der Koalition. Ich sehe eine Möglichkeit dafür, wenn wir die BundLänder-Finanzbeziehungen in den nächsten Jahren neu ordnen - das steht ja auf der Tagesordnung
und dann muss man schauen, ob man das Ganze miteinander vereinbaren kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, im Namen der Koalitionsfraktionen beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auch in zweiter Beratung durchzuführen und den Tagesordnungspunkt 30 ganz von der Tagesordnung dieses Plenums zu nehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der Wahl ist vor der Wahl. Das merkt man ganz besonders beim Thema, das die CDU-Fraktion heute für diese Aktuelle Stunde gewählt hat.
Meine Damen und Herren, für eine solide Finanzpolitik in Thüringen ist wichtig, dass das Land nachhaltig mit seinen eigenen Einnahmen auskommen kann und dass dem Schuldenberg, direkte und indirekte Schulden betragen fast 17 Mrd. €, keine neuen Schulden zugeführt werden, sondern dass diese schrittweise getilgt werden. Genau das ist dieser Thüringer Landesregierung unter tätiger Mitwirkung der SPD-geführten Ministerien