Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Berninger. Die Rednerliste führt der Herr Abgeordnete Metz.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: der Herr Abgeordnete Klaus von der Krone, die Frau Abgeordnete Dr. Karin Kaschuba, der Herr Abgeordnete Gentzel, der Herr Abgeordnete Krauße, der Herr Minister Machnig, der Herr Minister Reinholz, der Herr Minister Dr. Voß zeitweise, noch ist er da, Herr Minister Matschie.

Ich darf als Erstes recht herzlich zum Geburtstag gratulieren unserer Vizepräsidentin Franka Hitzing. Alles Gute zum Ehrentag, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Des Weiteren darf ich gratulieren dem Abgeordnetenkollegen Dr. Voigt zur Geburt des gesunden Gustav-Ferdinand. Herzlichen Glückwunsch Ihnen und Ihrer Frau und viel Freude am kleinen Thüringer.

(Beifall im Hause)

Gestatten Sie mir folgende Hinweise: Am Rande der Plenarsitzung wird Ihnen im Raum F 056, das ist der ehemalige Raucherraum in Richtung Abgeordnetengebäude, das neue Abgeordneteninformationssystem vorgestellt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Mitglieder des Europaausschusses kennen das neue System bereits. Ich bitte Sie, schauen Sie sich das neue System an, es bietet viele neue Möglichkeiten und wird ab 1. Februar 2012 für Sie freigeschaltet. An den Zugangsmodalitäten wird sich nichts ändern. Näheres können Sie auf der Startseite des Abgeordneteninformationssystems erfahren.

Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauergenehmigungen für Bildund Tonaufnahmen für Frau Sina Reeder vom MDR sowie für Herrn Bernd Grothe, Herrn Alexis Triebel und Herrn Alexander Nowotny von Stratos TV erteilt. Darüber hinaus habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für Herrn Eberhard Vogt, Herrn Benjamin Linke und Herrn Björn Walther vom MDR Thüringen Journal Sondergenehmigungen für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringliche Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für die heutige Sitzung sowie für Herrn

Candy Welz von der Nachrichtenagentur dpad für alle drei Plenarsitzungen erteilt.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 16 - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - morgen als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

Darüber hinaus regt der Ältestenrat an, zum Tagesordnungspunkt 1 - Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag - in der Drucksache 5/3864, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Wird dem widersprochen? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Weiterhin wurde hierzu ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3947 verteilt.

Zu TOP 11 wurde ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 3946 verteilt.

Zu TOP 18 - der Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/3901/ 3903/3604/3905/3906/3908/3911/3921/3922 und 5/3923 hinzu.

Die Landesregierung hat bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigt, zu dem Tagesordnungspunkt 9 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Anträge? Bitte schön Herr Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage unter der Maßgabe, dass der Tagesordnungspunkt 1 morgen positiv ausgeht, anschließend die Wahl des Vorsitzenden bzw. des Stellvertreters des einzusetzenden Untersuchungsausschusses vorzunehmen.

Vielen Dank. Möchte jemand zur Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt. Das wäre dann gleich nach dem Tagesordnungspunkt diesen Tagesordnungspunkt einzufügen, Einsetzung und dann die Wahl des/der Vorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin. Die Wahlvorschläge sind nach § 51 Abs. 1 Geschäftsordnung in der Frist von 48 Stunden vor Beginn der Sitzung verteilt worden. Daher genügt die einfache Mehrheit. Wir stimmen also ab über die Aufnahme in die Tagesordnung und über die Platzierung des Punkts Wahl nach dem Tagesordnungspunkt Einsetzung Untersuchungsausschuss, morgen gleich als ersten und dann als zweiten Punkt. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Moment mal, ich bitte

um etwas Ruhe auf der Regierungsbank. Also wir kommen noch mal zur Abstimmung. Wer für diesen Tagesordnungspunkt und für die Platzierung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann werden wir so verfahren in der Tagesordnung.

Der Herr Bergner hatte sich noch gemeldet. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens meiner Fraktion eine Änderung der Beratungsgegenstände gemäß § 22 Abs. 1 GO, und zwar insoweit, dass die Gesetzentwürfe „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen“ in Drucksache 5/2407 sowie „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“ in Drucksache 5/2408 in diesem Plenum beraten werden.

Ja, danke schön. Platzierung nicht, Aufnahme in die Tagesordnung. Gut, dann stimmen wir über die Aufnahme der beiden … Möchten Sie es getrennt? Bitte schön.

Begründen wird der Kollege Barth.

Ja, bitte schön, dann bitte ich um Begründung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den beiden Drucksachennummern, die mein Parlamentarischer Geschäftsführer gerade vorgetragen hat, handelt es sich um die Anträge zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Thüringer Landesverfassung. Wir haben diese beiden Gesetzentwürfe eingebracht im März des Jahres 2011, also vor zehn Monaten. Das war ein Zeitpunkt, in dem die europäische Schuldenkrise längst beherrschendes Thema in der europäischen und auch in der deutschen Politik war und sie ist es ja auch bis heute geblieben. Die Eurokrise, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Staatsschuldenkrise, deswegen ist das Thema aktuell. Die Politik muss deshalb nach unserer festen Überzeugung gerade in diesen Tagen endlich auch mit Taten signalisieren, dass sie verstanden hat, dass mit Schulden machen endlich Schluss sein muss. Dabei ist jedes Signal wichtig, auch wenn es aus dem kleinen, aber auch hoch verschuldeten Thüringen kommt.

Meinungen wie, Schuldenfreiheit sei kein Wert an sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, die bringen vielleicht Schlagzeilen, aber eben keine top Bewertungen beim Rating. Und das ist es, worauf es in der aktuellen Debatte und in der aktuellen Situation ankommt, um zukunftsfähig zu bleiben.

(Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist hoch aktuell. Mehrere EU-Länder haben in den letzten Tagen ihre top Bonitäten verloren. Und völlig egal, wie wir über die Arbeit von Ratingagenturen im Einzelnen denken, die Bewertungen wirken, sie wirken sich aus und das ist es, was am Ende entscheidend ist. Die Bundeskanzlerin ist gerade in diesen Tagen intensiv in Europa unterwegs, um dafür zu sorgen, um dafür zu werben, dass der im Dezember in Brüssel verhandelte und vereinbarte Fiskalpakt durch Aufweichen der Vereinbarungen kein Fiskalpakt light wird.

Die Verankerung von Schuldenbremsen in den Verfassungen der Länder, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein zentraler Punkt dieses Fiskalpakts. Und auch Kollegen aus der SPD, insbesondere im Deutschen Bundestag, unterstützen diese Position der Bundeskanzlerin auf europäischer Ebene ja auch ausdrücklich. Das Thema, ich sage es noch mal, ist also hoch aktuell.

Wir haben diese Gesetzentwürfe im März eingebracht und auf Wunsch gerade der Koalitionsfraktionen, insbesondere der CDU, in den letzten Monaten immer und immer wieder im Ausschuss verschoben. Die Begründung lautete: Wir wollen uns bemühen, gemeinsam eine Formulierung in diesem Antrag zu finden, die am Ende auch mehrheitsfähig ist. Es geht um eine Verfassungsänderung, wir brauchen ja dann auch eine Zweidrittelmehrheit. Wir haben, ich habe, weil ich im Ausschuss dort immer gewesen bin, dem jedes Mal zugestimmt, gerade weil es uns wichtiger war, eine Formulierung zu finden, die wir hier mit großer Mehrheit verabschieden können und es nicht darum geht, aus dem Thema kurzfristig einen parteipolitischen Vorteil zu ziehen. Fünf- oder sechsmal habe ich aus diesem Grund der Verschiebung der Anträge zur Behandlung im Ausschuss zugestimmt. Am vergangenen Mittwoch hat der Ausschuss dann recht überraschend das Thema auf die Tagesordnung genommen, abschließend beraten und mit Stimmen aller Fraktionen, außer der FDP-Fraktion, die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung abgelehnt; zu einem Zeitpunkt, zu dem sich 12 Stunden vorher der Kollege Mohring auf einer Veranstaltung in Jena vehement für die Aufnahme der Schuldenbremse ausgesprochen hat. Kollegin Lehmann hat selbst nach der Ausschuss-Sitzung noch eine Pressemeldung in diesem Tenor veröffentlicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das so breiter Konsens ist, dann brauchen wir die

(Präsidentin Diezel)

Debatte hier im Plenum nicht weiter zu verzögern, in der Hoffnung, in vier oder in acht Wochen ist das Thema vielleicht nicht mehr so aktuell und die Auswirkungen dann vielleicht auch nicht mehr so prominent in der Öffentlichkeit. Von drei Fraktionen hier sind immer große Worte zu hören, wenn es um das Thema Eurokrise und Schuldenkrise geht. Sie sind aber nicht bereit, einen eigenen Beitrag zu leisten. Dann haben Sie wenigstens den Mut, das in der aktuellen Debatte auch zu bekennen und die Abstimmung hier im Landtag auch gerade in der Zeit dieser aktuellen Debatte durchzuführen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Möchte jemand dagegensprechen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Mohring.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich mit den rechtlichen Grundlagen in Thüringen auskennt, der weiß, dieser Freistaat hat eine Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung Thüringen im Jahr 2008 verankert.

(Beifall CDU, SPD)

Wer sich im Haushaltsrecht in Thüringen auskennt, der weiß, diese Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen wenden diese Schuldenbremse auch an. Deswegen liegt ein Haushalt für 2012 ohne Neuverschuldung vor.

(Beifall CDU)

Dann ist es, wie es ist, lieber Herr Barth, lieber kleiner Koalitionspartner im Bund.

(Heiterkeit im Hause)

Wenn man einen Antrag zur Änderung einer Verfassung stellt, dann macht man das nicht, indem man plötzlich zur Tagesordnung die Erweiterung dieser beantragt und man macht es nicht, wenn man selbst nur sechs Mitglieder in einer Fraktion hat und weiß, zur Änderung der Verfassung braucht man eine Zweidrittelmehrheit.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sieben.)

Es sind aber regelmäßig nur sechs da, oder? Außerdem sind es ja unsere Mandate, ich habe das schon mehrmals gesagt.

(Heiterkeit im Hause)

Mit Zustimmung auf der CDU-Bank.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Für das Pro- tokoll … Ich habe das gerade vorgetragen.)

Aber noch einmal ganz kurz zum Antrag: Wenn ich die Änderung einer Verfassung beantrage, dann

macht man das in Seriosität, mit Überlegungsgenauigkeit und so, dass man weiß, dass die Verfassungsänderung auch gelingt. Wenn man weiß, dass man zwar die Änderung einer Verfassung beantragen kann, aber weiß, man ist weit von einer verfassungsändernden Mehrheit entfernt, dann macht man das dann nicht, wenn die eigentliche Sache wichtiger ist als der parteipolitische Erfolg.

(Beifall CDU, SPD)

Derzeit gibt es in diesem Plenum keine verfassungsändernde Mehrheit für eine Schuldenbremse, auch wenn wir es persönlich gern wollen. Aber wenn es keinen Sinn macht, diese Verfassungsänderung zu beantragen, dann darf man das Thema nicht dadurch verderben, indem man es in jedem Plenum auf die Tagesordnung hebt und meint, durch eine dauernde Debatte wird es besser.

(Beifall CDU)