Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen der Medien.
Besonders herzlich begrüße ich heute den Rechnungshofpräsidenten und gratuliere ihm zu seinem 55. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute Ihnen, Herr Dr. Dette.
Als Schriftführer hat neben mir Herr Abgeordneter Koppe Platz genommen. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Meyer.
Für die Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Huster, Herr Abgeordneter Kalich, Herr Abgeordneter Metz, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Recknagel, Frau Ministerin Walsmann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir aus Anlass dieses Tages einige Worte und ich bitte doch um Aufmerksamkeit. Sie sehen, dass heute wie in jedem Jahr zu diesem Datum die Flaggen vor dem Thüringer Landtag auf Halbmast gesetzt sind. Im Gedenken an die Opfer des schlimmen Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium ist dies geschehen. Auch heute, 11 Jahre danach, denken wir an die Opfer und ihre Angehörigen. So mancher hier im Rund der Abgeordneten kann sich noch sehr genau erinnern, als er Abgeordneter war, wir hier tagten und wir von diesem Massaker erfuhren und die Sitzung unterbrochen wurde. Es war erschütternd. Ein ganzes Land hat getrauert, eine Stadt insbesondere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider gab es seither immer wieder furchtbare Amokläufe in Deutschland, in den USA, aber auch in anderen Ländern. Deshalb sind wir als Gesellschaft aufgefordert, achtsam zu sein und im menschlichen Umgang sensibel zu sein, um Warnsignale richtig zu deuten und solche dramatischen Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Auch wir im Thüringer Landtag wollen durch unsere Arbeit dazu beitragen, dass sich solche schrecklichen Ereignisse nicht wiederholen.
Ich habe Ihnen folgenden Hinweis zu geben: Die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/5982 wurde von dem Fragesteller zurückgezogen.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/3833 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/3832
dazu: Jahresbericht 2012 mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thür. Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 5/4654
dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu dem Jahresbericht 2012 des TRH mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/5174
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 5/3834 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/5973
Das Wort hat der Abgeordnete Maik Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag an den Präsidenten des Thüringer Landesrechnungshofs Herrn Dette. Wir haben ein gutes Timing, das sehen Sie heute sozusagen als kleines Geburtstagsgeschenk der Tagesordnungspunkt, der uns jetzt vorliegt.
Nun zur Berichterstattung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 in der Drucksache 5/3832, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/ 3833, der Jahresbericht 2012 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/4654 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/5174 vorab an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/3833 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 in der Drucksache 5/3832, dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/4654 und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 in der Drucksache 5/5174 in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013 und in seiner 62. Sitzung am 18. April 2013 beraten. Des Weiteren sind gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/3834 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 in der Vorlage 5/2082 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/3834 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 in der Vorlage 5/2082 in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013 und in seiner 62. Sitzung am 18. April 2013 beraten. Der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen und von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2012 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 in der Drucksache 5/4654 sowie in der Drucksache 5/5174 Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und
Forderung in Abschnitt 2 zuzustimmen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Des Weiteren empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Ich wünsche uns eine gute Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Lukin.
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte dem Chef des Thüringer Rechnungshofs ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren und hoffe, dass die heutige Veranstaltung im Interesse aller Beteiligten doch so gut verläuft, dass wir über die Entlastung der Landesregierung befinden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, meine Fraktion hatte dem Haushalt 2010 nicht zugestimmt, da wir für das Land Thüringen andere, sozial gerechtere Prämissen setzen wollten. Gleichwohl haben wir uns aufmerksam mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesregierung bei der Umsetzung des vom Landtag beschlossenen Haushalts für das oben genannte Jahr und mit den vorliegenden Dokumenten befasst, damit wir heute über die Entlastung der Landesregierung diskutieren können. Grundlage für diese Entscheidung sind die Jahresberichte des Thüringer Rechnungshofs. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein Wort vorausschicken: Wir möchten die Landesregierung bitten, dass sie auch weiterhin alles dafür tut, um die Herausgabe der Jahresberichte durch die Einhaltung der Fristen für die jeweiligen Stellungnahmen zu beschleunigen, da das in Thüringen gewählte gestufte Verfahren des Standpunktaustausches zwischen Rechnungshof und der Landesregierung zeitaufwendig ist. Ich denke, wir haben auch im Ausschuss eine gute Diskussion dazu gehabt.
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits das Inhaltsverzeichnis des Rechnungshofberichts ist beachtlich. Hier finden sich ausgesprochen schnittige Überschriften zu den Bemerkungsbeiträgen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis einige der Überschriften: „Unerledigte Hausaufgaben des Ministeriums bei den staatlichen berufsbildenden Schulen“, „Teures Weihnachtsgeschenk: 6,4 Mio. € für unbrauchbare
historische Sammlung“, „Krankenhausbaufinanzierung benötigt Erste Hilfe“ oder „DEGES kommt Freistaat teuer zu stehen“.
Meine Damen und Herren, uns obliegt es nun, die Bemerkungen des Rechnungshofs und auch die Stellungnahme der Landesregierung dazu zu bewerten, Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls Forderungen auch an die Landesregierung zu stellen.
Ich möchte jetzt zu einigen wenigen Bemerkungen im Rechnungshofbericht Stellung nehmen, zuerst zu den im Jahresbericht aufgeworfenen „unerledigten Hausaufgaben“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hier geht es um die Schulnetzplanung für die staatlichen Berufsschulen im Zusammenhang auch mit der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung im Freistaat. Der Rechnungshof mahnt an, dass sich hier das Kultusministerium stärker als bisher einbringen müsste und sich nicht nur auf das Zusammenstellen einzelner Schulnetzpläne beschränken dürfe. Das Kultusministerium antwortet, dass es dies mit den 2012 beschlossenen Richtlinien zur Schulnetzplanung stärker als bisher tue, allerdings auch Probleme bei der Mehrheit der Schulträger aufgetreten sind, die nicht bereit waren, unterfrequentierte Standorte aufzugeben. Der Rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung und sagt, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Er erwartet, dass die vom Ministerium gegebenen Zusagen nunmehr eingehalten und weitere Maßnahmen ergriffen werden.“ Aus unserer Sicht muss der Landtag hier Farbe bekennen und sagen, ob er dem Rechnungshofbericht recht gibt und die Landesregierung damit auffordert, die Schulnetzplanung zu professionalisieren oder er müsste der Landesregierung zustimmen. Was aber steht in der Beschlussempfehlung? Ich möchte wieder zitieren: „Die Bemerkungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.“ Meiner Fraktion fehlt hier die klare Positionierung zu den Bemerkungen des Rechnungshofs.
Ein weiteres Beispiel sind die Bemerkungen zu den verfassten Studierendenschaften. Hier wirft der Rechnungshof die Frage auf, ob sie noch zeitgemäß seien. Die Landesregierung lehnt die Abschaffung vehement ab und DIE LINKE meint zu Recht. Was aber steht in der Beschlussempfehlung? Ich möchte ebenfalls zitieren: „Die Bemerkungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.“
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein letztes Beispiel bringen, das gut geeignet ist, die Problematik, ob man die Landesregierung entlasten könne oder nicht, zu diskutieren. Es geht um die DEGES bzw. die Übertragung von Aufgaben der Straßenbauverwaltung auf diese. Diese Aufgabenübertragung wurde kritisch vom Rechnungshof
angemerkt, und zwar bezüglich der Personal- und Sachkosten. Von 2001 bis 2010 wurde eine Summe von 3,5 Mio. € Mehrausgaben konstatiert, die durch Auftragsvergabe an die DEGES, auch was den Bau von Landesstraßen betrifft, entstanden sei. Sie alle wissen, die DEGES wurde 1991 gegründet, um die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit durchzuführen. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mehr und mehr Aufträge auch an diese vergibt, was landeseigene Aufgaben anbetrifft. Hier erscheint uns die Stellungnahme der Landesregierung als problematisch und nicht bis zu Ende diskutiert.
Problematisch, das möchte ich unterstreichen, ist auch für uns - und es ist nicht nachvollziehbar - der Verweis des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in seiner Stellungnahme, dass die DEGES über ein besseres arbeitsrechtliches System und eine größere Flexibilität verfüge und damit Kündigungsmöglichkeiten für leistungsschwächere Mitarbeiter besser vollziehen könne. Außerdem sei sie als privatrechtlich organisiertes Unternehmen zu einer höheren Kostentransparenz gezwungen und auch besser in der Lage dazu als die entsprechenden Stellen in der Landesverwaltung. Ich denke, hier ist noch akuter Diskussionsbedarf, auch was die Frage von möglichen Ausgliederungen staatlicher Aufgaben in privatrechtliche Strukturen anbetrifft.
Meine Fraktion hat im Ausschuss folgenden Text für die Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Den Bemerkungen des Rechnungshofes wird beigetreten. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Eigenerledigung im Vergleich mit der Vergabe an die DEGES ernsthaft, das heißt auch unter Betrachtung der Möglichkeiten des Personalaufbaus, zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten.“ Mit anderen Worten, wir wollten, dass die Wirtschaftlichkeit ohne Tabu geprüft wird, auch ohne das Dogma eines möglichen Personalabbaukonzepts dort vorzuschalten. Die ergebnisoffene Wirtschaftlichkeitsprüfung fehlt uns an dieser Stelle. Das Ministerium hatte zwar mitgeteilt, dass sie ebenfalls die Wirtschaftlichkeit für die Durchführung landesstaatlicher Aufgaben durch die Straßenbauverwaltung prüfen werden, aber unter Beibehaltung des bisherigen Personalabbaukonzepts. Uns geht es aber darum, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen generell vor der Privatisierung von staatlichen Aufgaben vorgeschaltet werden.
Was aber steht in der Beschlussempfehlung? - Sie ahnen es sicherlich schon - ich zitiere: „Die Bemerkungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eben an drei Beispielen gezeigt oder versucht nachzuweisen, dass die uns vorliegende Beschlussempfehlung an wichtigen Stellen eine klare Positionierung zu den aufgeworfenen Problemen des Rechnungshofs vermissen lässt. Deshalb ist es uns leider nicht möglich, der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 an dieser Stelle zuzustimmen.
Ich möchte gleich zur Entlastung des Rechnungshofs noch kommen. Die ist relativ unproblematisch. Das liegt erstens daran, dass es ein kleiner Haushalt ist. Es handelt sich um einen kleinen und gut sortierten Verwaltungshaushalt, bei dem die Probleme, wie die eben genannten, hier nicht auftreten können. Wir haben zwar noch versucht, uns über mögliche Fehler oder Ungereimtheiten zu verständigen, hatten aber keinen Erfolg, deswegen möchten wir hier die Zustimmung zur Entlastung des Rechnungshofs für unsere Fraktion mit empfehlen. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie die Berichterstattung des Kollegen Kowalleck aufgezeigt hat, haben wir uns in den letzten Wochen und Monaten in unserem Ausschuss, aber auch in den Fraktionen mit der Jahresrechnung 2010 befasst. Dazu hat uns der Thüringer Rechnungshof - Herrn Dr. Dette gratuliere ich auch von dieser Stelle ganz herzlich im Namen meiner Fraktion zum Geburtstag - seinen Jahresbericht 2012 vorgelegt, der am 18. Juni 2012 vom Präsidenten unterzeichnet wurde und für uns auch eine wichtige Arbeitsgrundlage für unsere Beratungen bildete. Genauso wichtig war uns die Vorlage der Haushaltsrechnung der Landesregierung, die uns bereits seit Dezember 2011 vorlag. Auch die Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung waren im Rechnungshofbericht enthalten; über diese wurde auch mitberaten.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in unserer Verfassung wie auch in der Landeshaushaltsordnung ist ein Entlastungsverfahren für jedes Haushaltsjahr durchzuführen. So stehen heute die abschließende Beratung und die Abstimmungen zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs an. Um unser Votum vorwegzunehmen, die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, der letzte Woche abschließend dazu beraten und
beschlossen hat, liegt Ihnen allen vor. Die CDUFraktion wird die Entlastung erteilen und nimmt die Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und die Stellungnahmen der Landesregierung zum Jahresbericht 2012 zur Kenntnis.
Ich möchte aber die Gelegenheit nochmals nutzen, Ihnen auch einige Eckpunkte des Landeshaushalts 2010 in Erinnerung zu rufen bzw. auch den Zuhörern und Zuschauern im Internet zur Kenntnis geben. Es handelte sich im Jahr 2010 um einen einjährigen Haushalt, der am 30. April des Jahres 2010 hier im Landtag beschlossen wurde. Somit galten damals für die ersten vier Monate des Jahres die Regelungen der vorläufigen Haushaltsund Wirtschaftsführung. Der Haushalt hatte im Soll ein Volumen von ca. 9,8 Mrd. €. Er lag damals damit auch um 540 Mio. € über dem Vorjahr. Am Ende des Jahres 2010 wurden jedoch die geplanten 9,8 Mrd. € unterschritten, so dass letztlich 9,321 Mrd. € verausgabt wurden. Auch eine Neuverschuldung war im Jahr 2010 geplant. Eingeplant war sie mit 821 Mio. € und wurde durch die Absenkung der Ausgaben, wobei auch die vorläufige Haushaltsführung eine entsprechende Auswirkung hatte, letztlich in Höhe von 369,4 Mio. € benötigt. Wenn es nach uns, der CDU-Fraktion, damals gegangen wäre, hätte der Haushalt vom Volumen her auf dem des Vorjahres bleiben müssen und können und es wäre zu einer geringeren Neuverschuldung gekommen. Auch an diese Diskussion möchte ich noch mal erinnern. Aber es war der erste Haushalt der Großen Koalition und er stand auch ganz im Zeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Daten der Gesamtverschuldung: Am 31.12.2010 hatte der Freistaat Thüringen eine Gesamtverschuldung von 16,07 Mrd. €. Darin sind die Ausgaben der alternativen Finanzierung und der Sondervermögen enthalten. Die Zinsausgaben beliefen sich im Jahr 2010 auf 643,8 Mio. €.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen zeigen auch nochmals auf, wie wichtig es ist, dass wir unseren Haushalt künftig von diesen Ausgaben, insbesondere Zinsausgaben, die uns ja belasten, entlasten und Kredite auch tilgen. Das tun wir jetzt erstmals in dem Doppelhaushalt 2013/2014 mit jeweils 65 Mio. € und sind damit auf dem richtigen Weg.
Weil das so schön passt, möchte ich natürlich an dieser Stelle zum wiederholten Male auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen auffordern und bitten, insbesondere die, die sich bislang sperren, sich endlich für eine Schuldenbremse in unserer Landesverfassung einzusetzen und dafür auszusprechen.
Dieser Pfad der Tugend, auf dem wir auch Kredite tilgen und womit wir nachhaltig unseren Haushalt entlasten, soll nie mehr verlassen werden können. Wir als CDU-Fraktion wollen diesen Pfad sowieso nicht verlassen. Aber ich sage das auch ausdrücklich für die anderen, das ist ein Thema, das wir immer wieder aufgreifen müssen und wo ich immer wieder um Zustimmung werbe. Passend auch zu der Diskussion gestern in der Aktuellen Stunde kann man sagen, die 27 Mio. € aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz in diesem Jahr, die uns damit zugeflossen wären, hätten wir auch gut zur Schuldentilgung einsetzen können.