Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Landtagssitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Meyer. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Meißner.
Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter Recknagel, Minister Geibert, Minister Reinholz, Ministerin Taubert und Herr Minister Dr. Voß zeitweise.
Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4449 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Sie wünscht es und Frau Abgeordnete Siegesmund hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist Weltnichtrauchertag und es ist ein guter Tag.
Deswegen setzen wir uns als GRÜNE auch für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein und haben Ihnen heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ich weiß, der wird hitzig debattiert in den Fraktionen. Um vielleicht die hitzigen Debatten in den Fraktionen ein bisschen zu unterstützen: Nein, dieses Gesetz verbietet nicht das Rauchen grundsätzlich, darum geht es nicht, sondern worum es uns geht, ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen der Schluss macht mit ganz vielen Ausnahmeregelungen, die bislang in Thüringen leider existieren und der den Nichtraucherschutz tatsächlich fördert.
Zweiter Punkt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen mit all seinen Schlupflöchern und Aus
nahmen läuft Ende des Jahres 2012 aus. Sie wissen sehr wohl, in den vergangenen Debatten hat es sich immer wieder gezeigt, es macht durchaus Sinn, relativ am Anfang dann auch sich die Zeit zu nehmen und ausreichend Monate zu haben, bevor ein Gesetz ausläuft, so dass wir miteinander diskutieren können, was gut ist für dieses Land.
Bedauerlicherweise ist das bestehende Nichtraucherschutzgesetz vor allen Dingen ein Gesetz, was viele Schlupflöcher zulässt. Es ist eigentlich löchrig wie ein Schweizer Käse, wenn Sie so wollen. Wir haben Wettbewerbsverzerrung, die damit möglich ist. Wir haben vielfältige Ausnahmeregelungen. Erinnern Sie sich nur an die 75 m²-Debatte oder die Frage, ob eine Brezel, wenn Butter drauf geschmiert wird, nun eine zubereitete Speise ist, ja oder nein. All diese Ausnahmeregelungen sind nicht kontrollierbar. Deswegen unser Gesetzentwurf, der sehr konsequent ist und sehr eindeutig und der im Übrigen praktiziert wird in Bayern und auch im Saarland. Bayern ganz unverdächtig, CSUregiert, das Saarland auch sehr unverdächtig. An dieser Stelle will ich Ihnen einfach sagen, dass man in den beiden Bundesländern sehr wohl sehr gute Erfahrungen damit gemacht hat. Weder die Gastronomie noch andere Einrichtungen haben in irgendeiner Form darunter gelitten, dass der Nichtraucherschutz verstärkt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht sagt sehr wohl in seinem Urteil vom 30. Juli 2008, dass grundsätzlich ein absolutes wie auch ein relatives Rauchverbot gestattet sind. Beides ist verfassungskonform. Das heißt, wir bewegen uns mit diesem Gesetzentwurf, den die GRÜNEN hier vorlegen, sehr wohl auf der Verfassung und können dieses durchaus auch umsetzen, wenn wir wollen. Aber die zahlreichen Ausnahmeregelungen in Thüringen, die es bislang gibt, machen es vor allen Dingen schwierig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen - und das ist Sinn und Zweck unseres Nichtraucherschutzgesetzes -, die Passivrauchen ausgesetzt sind, ob sie wollen oder nicht.
Deswegen ist unser Gesetzentwurf vor allen Dingen ein Angebot an all jene, die wissen, dass Arbeitnehmerinnenschutz und Arbeitnehmerschutz wichtig sein müssen eben in Gaststätten, eben in Einrichtungen. Gesundheitsschutz geht vor, ist unsere oberste Prämisse und wer das teilt, der kann sich uns gern anschließen.
Damit Sie noch eine Gedankenstütze bekommen auch für die Debatte, haben wir uns erlaubt, einen Flyer in Ihre Fächer verteilen zu lassen, der da heißt, zehn gute Gründe für einen konsequenten Nichtraucherschutz. Wer heute Morgen seine Post schon geleert hat, hat ihn gefunden. Ich erlaube
mir, Ihnen mal aus Punkt 7 vorzutragen, da steht, dass über drei Viertel der deutschen Bevölkerung sich rauchfreie Gaststätten wünschen, und jetzt kommt es, meine Damen und Herren von CDU und FDP, am höchsten ist die Zustimmung mit 83 Prozent bei den CDU/CSU-Wählern und mit 78 Prozent bei den FDP-Wählern.
Ihre Wählerinnen und Wähler wollen konsequenten Nichtraucherschutz. Also nehmen Sie sich das zu Herzen,
was in Ihren Fächern liegt. Ich freue mich auf eine angeregte Debatte jetzt zur Frage, wie konsequenter und echter Nichtraucherschutz in Thüringen geht. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Grob von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Nichtraucher und Nichtraucherinnen, liebe Raucher und Raucherinnen, das ist eine feine Sache, wenn ich jetzt meinen Wähler schon daran erkenne, ob er rauchen will oder nicht rauchen will.
Gestern in der Presse, in der STZ, in meiner Heimatpresse, haben sich Krebsforscher zu Wort gemeldet. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat einen sofortigen Stopp für Zigarettenwerbung gefordert. Diese Werbung gefährdet die Gesundheit, fördert das Rauchen und habe Einfluss auf den Gesamtkonsum von Zigaretten; Zigaretten seien giftig und stellen das größte vermeidbare Krebsrisiko dar, kritisieren diese Krebsforscher. Eine Aussage, die nachvollziehbar ist, aber
wie geht man mit diesem Problem, mit dieser Situation um? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes, im Endeffekt eine Verschärfung des Rauchverbotes und, wie wir in der Darstellung gehört haben, wieder mehr Reglement, mehr Belehrung. Ich freue mich, dass Herr Adams da ist, er wird das vielleicht auch noch genauer erklären können. Wenn ich auch, wie Herr Heym mit einem Zwischenruf in der letzten Debatte feststellte, ein militanter Nichtraucher bin, so hatten wir doch nie vor, mit diesem Gesetz die Raucher zu bestrafen,
sondern wir wollen die Nichtraucher größtmöglich schützen, soweit sie geschützt werden wollen. Wenn man Ihre Änderungsvorschläge konkret unter die Lupe nimmt, erkennt man die Oberflächlichkeit, mit der Sie diese Änderung angegangen sind.
In Punkt 1 machen Sie eine Erweitung schon überflüssig, da die Diskotheken Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes und bereits inhaltlich Gegenstand des geltenden Gesetzes sind.
Zu Punkt 2, das ist ebenfalls schon geregelt, dass in Dienstfahrzeugen, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, ein Rauchverbot gilt. Wie Sie diese - nach Ihrem Entwurf - Ordnungswidrigkeit feststellen und bestrafen wollen, entzieht sich meiner Vorstellung.
Zu Punkt 3, einem Rauchverbot in Festzelten, könnte ich etwas abgewinnen. Ich bin, wie Sie alle wahrscheinlich auch, oft in Festzelten und manchmal ist das wirklich sehr rauchverzehrt, aber, wie gesagt, in Festzelten ist es immer günstig, da immer ein bisschen Wind geht und da ist es ratzfatz wieder weg.
Aber ich zeige hier Einsicht zum jetzt bestehenden Gesetz, da dieses in seiner Umsetzung nach vielen Wirren und heißen Diskussionen endlich zur Ruhe gekommen ist. Es hat sich sozusagen eingepegelt, ist jetzt angenommen und auch Stück für Stück umgesetzt worden.
Ich hatte angenommen, dass Sie sich nach der letzten Diskussion um die Einbringung der E-Zigarette ins Gesetz bemühen würden, aber dieses scheint sich wahrscheinlich noch verworrener darzustellen als Ihr vorgelegter Entwurf.
Das jetzige Nichtraucherschutzgesetz hat bisher alle Interessen berücksichtigt und versucht auszugleichen. Wir haben uns für ein eingeschränktes Rauchverbot entschieden, einen Minimalkompromiss für die Raucher und einen Maximalkompromiss für die Nichtraucher. Das von Ihnen vorgelegte Gesetz ist jedoch ein - das kann man so sagen Raucherdiskriminierungsgesetz geworden.
Meine Fraktion wird daher den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Dass Änderungen im Sinn des Schutzes für Nichtraucher in kommender Zeit unausweichlich sein werden, kann ich mir persönlich gut vorstellen, aber, wie schon gesagt, dieses sollte Schritt für Schritt gehen. Wir sollten für alle Seiten, die dieses Gesetz tangieren, die Möglichkeit schaffen, Veränderungen der Rechtslage so zu gestalten, dass Fristen verhältnismäßig sind und insbe
Ich habe mir heute aus der Zeitung - weil Sie schon den Weltnichtrauchertag angesprochen haben - etwas herausgenommen, und zwar wieder aus meiner Heimatzeitung STZ: Zum Weltnichtrauchertag veranstaltet das Jugendamt des Kreises heute 10.00 bis 18.00 Uhr im Landratsamt Bad Salzungen einen Aktionstag. Es werden Projekte und Programme zur Raucherentwöhnung vorgestellt, aber auch Alternativangebote zum Rauchen und Entspannungsprogramme vorgeschlagen. Das ist eine Sache, das sind eigentlich auch die richtigen Aktionen und nicht wie Ihr vorgelegter Gesetzentwurf. Ihre geforderte Erhöhung des Strafgeldes wird nicht zur Einsicht oder Akzeptanz des Gesetzes beitragen. Da das Gesetz bis zum 31.12.2012, wie Sie schon sagten, befristet ist, hätte die Landesregierung das Gesetz Ende des Jahres sowieso einbringen müssen. Sollten wir, wie ich annehme, im JuniPlenum einen Gesetzentwurf vorliegen haben, kann eine Entfristung angegangen und beschlossen werden. Folgerichtig kann das Gesetz der GRÜNEN in zweiter Lesung abgelehnt werden. Dies ist auch die Empfehlung meiner Fraktion. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen schönen Weltnichtrauchertag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich war geplant, dass ich als Zweite aus der Fraktion DIE LINKE spreche, und zwar deswegen, da ich nicht unbedingt die Mehrheitsmeinung meiner Fraktion vertrete,
sondern eine Teilmeinung. Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch Ihnen, sehr geehrte Volkserzieher der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,
kurz wenigstens mitteilen, warum ich Ihren Antrag absolut ablehne. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass ich sehr gern rauche und das auch sehr gern in Gesellschaft mache wie jetzt im Anschluss, sobald ich hier fertig bin mit der Rede,