Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Abgeordneter Dr. Voigt. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Berninger.
Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Abgeordneter Untermann, Herr Abgeordneter Koppe, Herr Abgeordneter Nothnagel, Herr Abgeordneter Kalich, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Adams zeitweise, Herr Abgeordneter Dr. Voigt zeitweise, Herr Minister Machnig, Herr Minister Reinholz, Frau Ministerin Walsmann, Herr Minister Carius zeitweise, Herr Minister Dr. Voß zeitweise und Herr Minister Geibert zeitweise.
Gestatten Sie mir folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, heute, am Donnerstag, die Aktuelle Stunde nach der Fragestunde aufzurufen und nach 22.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 1 b wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5744 und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5747 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 2 b wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5743 verteilt und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 5749.
Die Tagesordnungspunkte 4 und 3 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der zuständige Ausschuss noch nicht abschließend beraten hat.
Zu Tagesordnungspunkt 22, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/5686, 5/5694, 5/5699, 5/5700, 5/5706, 5/5708, 5/5709, 5/5710, 5/5712, 5/5714, 5/5721, 5/5723, 5/5724, 5/5729 und 5/5732 hinzu. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/5728 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14 auch zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 18, 19 und 20 von der Möglichkeit des Sofortberich
Die FDP-Fraktion hat angekündigt, die Aufnahme des Antrags „Gemeinschaftsschulen bei der Lehrerstundenzuweisung nicht einseitig bevorzugen!“ in Drucksache 5/5748 zu beantragen. Ist das so? Ja. Da dieser Antrag nicht in der entsprechenden Frist gemäß unserer Geschäftsordnung eingereicht wurde, müssen wir über die Aufnahme, aber zuerst über die Fristverkürzung entscheiden. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, jemand widerspricht. Es wird widersprochen. Damit benötigen wir für die Aufnahme und die Fristverkürzung die Zweidrittelmehrheit. Wer ist für die Aufnahme des Antrags der FDP?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Zur Begründung der Dringlichkeit unseres Antrags muss ich ganz kurz auf eine kleine zeitliche Abfolge eingehen. Im Sommer letzten Jahres fragte ich das Ministerium, ob es pädagogische Gründe geben könnte, die Gemeinschaftsschule personell besser auszustatten. Dabei wurde auf die jeweilige Verwaltungsvorschrift verwiesen und die sah das zu dem Zeitpunkt nicht vor. Nun erfahren wir aber in einer Pressemitteilung des Philologenverbandes im Januar, dass in der Arbeitsfassung „Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2013/2014“ die Gemeinschaftsschulen mehr Stunden zugewiesen bekommen. Am Freitag letzter Woche gab es dann eine weitere Pressemitteilung des Philologenverbandes, nach der außerdem in Anlage 1 dieser Verwaltungsvorschrift die Stundenzuweisung in Klasse 8 und Klasse 9 verringert werden soll. Dies wurde dann als dpa-Meldung in der TLZ am Samstag und am 11. Februar in der OTZ gedruckt und dort auch kommentiert. Es gab bis jetzt keine klarstellende Reaktion des Ministeriums dazu. Dieses Schweigen hat uns dazu bewogen, über dieses Thema mit Ihnen zu reden, denn das würde das gleichberechtigte Angebot der Gemeinschaftsschule, wie es in diesem Parlament erklärt wurde, dann doch infrage stellen.
Die FDP will deshalb unbedingt dem Herrn Minister die Gelegenheit geben, dazu vor diesem Landtag Stellung zu nehmen. Die Verwaltungsvorschriften
zur Organisation eines Schuljahrs werden meist im Frühjahr unterschrieben, wie Sie alle wissen, und treten dann mit der Veröffentlichung auch gleich in Kraft. Im letzten Jahr war das am 29. März und im Jahr 2010 bereits am 19. Februar. Es kann also durchaus sein, dass es gar keine Möglichkeit mehr gibt, uns, dem Parlament, hier aufklärende Worte mitzuteilen. Deshalb bitten wir hier um die Dringlichkeit. Wir können als Parlamentarier im Übrigen unsere Kontrollfunktion nur dann wahrnehmen, wenn wir wie auch die Öffentlichkeit über Entwicklungen, die der Intention des Gesetzgebers eventuell widersprechen könnten, auch informiert werden.
Die Ankündigung dieses Antrags hat eine sehr schnelle und auch eine sehr heftige Reaktion seitens des Ministeriums ausgelöst. Deshalb bin ich mir auch wirklich sicher, dass der Herr Minister den Wunsch hat, uns hier zu diesem Thema zu erhellen, auch wenn das eventuell mit einer nicht ganz schönen Schimpftirade meiner Person gegenüber oder meiner Fraktion gegenüber passieren sollte, bin ich schon bereit, diesen Preis zu zahlen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist Widerspruch eingelegt worden, so dass wir die Zweidrittelmehrheit für die Fristverkürzung benötigen. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Aufnahme nicht beschlossen.
Da der Wirtschaftsminister heute nicht am Plenum teilnehmen kann, beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 8 erst morgen aufzurufen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir bitten um eine Änderung der Tagesordnung gemäß § 22 Geschäftsordnung insoweit, dass der Antrag „Anforderungen an die Kommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG“ in der Drucksache 5/5498 direkt nach den Gesetzen beraten wird. Wir hatten ihn das letzte Mal schon auf die Tagesordnung nehmen können mit Zustimmung aller Kollegen und er war dann nicht mehr drangekommen.
Danke. Also direkt nach den Gesetzen als Ersten der Anträge. Gibt es weitere Änderungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion ziehe ich die Drucksache 5/5696 in Tagesordnungspunkt 10 zurück.
Gut, darüber brauchen wir nicht abzustimmen. Jetzt kommen wir zu den beiden Anträgen der SPDFraktion, den TOP 8 erst morgen zu beraten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der FDP. Damit ist beschlossen, diesen TOP erst morgen aufzurufen.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der FDP, den E.ON-Antrag in TOP 14 auf alle Fälle nach den Gesetzen zu beraten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD, ich sehe auch zwei Stimmen der LINKEN. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt in die Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen
kommunalrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2673 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 5/5704
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4360 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 5/5705
c) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4914 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 5/5496
d) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5005 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 5/5497
Das Wort hat als Erste Frau Abgeordnete Schubert aus dem Petitionsausschuss zur Berichterstattung über die Tagesordnungspunkte 1 a bis d. Bitte schön, Frau Abgeordnete Schubert.
Ausschussberatungen, in denen diese vier Punkte, die wir jetzt auf der Tagesordnung haben, behandelt worden sind.
Am 19. Mai 2011 ist der Gesetzentwurf der LINKEN „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen“ federführend an den Petitionsausschuss und an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Petitionsausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. Juni 2011 und auch noch in den folgenden Sitzungen im Dezember 2011, am 19. Januar 2012, am 15. März 2012, am 24. Mai 2012, am 15. November 2012, am 6. Dezember 2012 und am 17. Januar 2013 beraten und außerdem eine Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss dem Landtag, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich komme zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen, ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD. Mit Beschluss des Landtags vom 3. Mai 2012 ist der Gesetzentwurf auch wieder federführend an den Petitionsausschuss überwiesen worden und an den Justizausschuss. Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, das Gesetz mit den Ihnen vorliegenden Änderungen anzunehmen. Der Justizausschuss empfiehlt, ich verkürze jetzt, den Gesetzentwurf der LINKEN abzulehnen und den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD anzunehmen.