Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Kanis, die Rednerliste führt der Herr Abgeordnete Koppe.

Es haben sich entschuldigt: der Herr Abgeordnete Bergemann, der Herr Abgeordnete Günther, der Herr Abgeordnete Metz, der Herr Abgeordnete Recknagel, die Frau Abgeordnete Schubert, Herr Abgeordneter Dr. Voigt zeitweise, Herr Minister Geibert, Herr Minister Machnig, Herr Minister Dr. Voß zeitweise, Herr Abgeordneter Kalich und Herr Minister Reinholz zeitweise.

Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Alexander Storm, freier Videojournalist für die Zeitungsgruppe Thüringen und Herrn Thomas Stoll, Firma MCS Erfurt für das Thüringen Journal eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Natalie Reider vom MDR-Fernsehen eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 unserer Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung erteilt.

Die Handwerkskammer Thüringen hat uns heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der planmäßig 19.00 Uhr beginnen soll.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 29 „Nachwahl eines Mitglieds des Stiftungsrats ‚Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar’“ am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.

Darüber hinaus hat der Ältestenrat beschlossen, zum Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5817, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Ich frage, wird dem widersprochen?

(Zuruf Abg. Mohring, CDU: Nein.)

Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würden wir gleich die zweite Beratung mit durchführen.

Die Beschlussempfehlung in Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 5/5858. Dazu werden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5894, der

Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5895 und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5896 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 18 wird ebenfalls eine Neufassung des Antrags verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 30 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/5811, 5/5832, 5/5835, 5/5846, 5/5850, 5/5851, 5/5852, 5/5859, 5/5860 und 5/5865 bis 5/5869 hinzu. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/ 5807 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben dem bereits zu den Plenarsitzungen angekündigten Sofortbericht zu dem Tagesordnungspunkt 10 auch zu den Tagesordnungspunkten 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24 und 26 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat angekündigt, die Aufnahme des Antrags „Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel verlängern“, in der Drucksache 5/5878 zu beantragen. Ist dem so? Ja. Dann gebe ich folgenden Hinweis: Dieser Antrag ist nicht entsprechend der Frist in § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung verteilt worden, so dass wir über die Dringlichkeit und über die Platzierung abstimmen müssten. Wünscht jemand das Wort zur Dringlichkeit? Bitte schön, Frau Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wenn wir hier aus dem Fenster schauen, sehen wir, es ist Winter und der Winter soll auch noch eine ganze Weile andauern. Wir haben als Fraktion gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE im Landtag vor einigen Monaten einen Abschiebestopp für Minderheitenangehörige gefordert. Wir waren auch sehr froh, dass Innenminister Geibert einen Erlass für einen Abschiebestopp der Minderheitenangehörigen Roma, Ashkali und Ägypterinnen für besonders schutzbedürftige Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Alte und Kranke sowie Pflegebedürftige unterzeichnet hat. Dieser Winterabschiebestopp ist im Dezember 2012 vom Innenminister unterschrieben worden und die Ausländerbehörden des Freistaats waren angewiesen, die Abschiebungen in die Staaten der Balkanhalbinsel nach Serbien, Mazedonien, in das Kosovo, nach Montenegro, nach Bosnien-Herzegowina und nach Albanien zurückzustellen und dementsprechend nicht durchzuführen. Dieser Erlass ist allerdings nur bis zum 31. März 2013 befristet, das heißt, ab dem 1. April können wieder Ab

schiebungen in die Balkanstaaten vorgenommen werden.

Sorgen machten uns bei der damaligen Antragsberatung insbesondere die schlechte Wohnsituation und damit auch die Auswirkungen des Wetters auf die Menschen. Bis heute hat sich die Situation der Betroffenen nicht verändert. Die Wettersituation auf dem Balkan gestaltet sich derzeit ebenfalls wie folgt, dass die Temperaturen regelmäßig, insbesondere nachts unter 0 Grad fallen, Temperaturen bis minus 10 Grad sind in der Nähe von Pristina in den letzten 7 Tagen nicht selten gewesen. Viele Familien leben in verfallenen Häusern, deren Fenster keine Glasscheiben haben, sie sind mit Plastikplanen verhängt, sie sind ohne Heizung und teilweise sogar ohne Strom. Alle die letztes Jahr im März mit auf der Delegationsreise im Kosovo gewesen sind, erinnern sich bestimmt an die besonders bedrückende Situation, als wir in einer barackenähnlichen Wohnung einer Familie standen mit einem Holzofen und die Familie nicht einmal genügend Holz hatte, um den Ofen zu heizen. Die Situation wäre und ist für die Betroffenen wieder dieselbe. Viele verfügen nicht einmal über Wasseranschlüsse, es gibt kaum Elektrizität und wir wissen auch, dass es kaum erschwinglich ist für die Menschen, sich Elektrizität oder eben frisches Wasser zu leisten.

Wir beantragen daher, den von der Landesregierung im Dezember 2012 erlassenen sogenannten Winterabschiebestopp bis mindestens Anfang Mai zu verlängern. Ich sage das auch in dem Wissen, dass andere Länder anders verfahren. Ich meine aber, es ist ein Gebot der Menschlichkeit, insbesondere da es sich gerade einmal um ein paar Dutzend Betroffene hier in Thüringen handelt, die unmittelbar vor der Abschiebung stehen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung. Wie ich bereits gesagt habe, ist der Antrag nicht in der entsprechenden Frist von 7 Tagen eingereicht worden, so dass wir über die Aufnahme dieses Antrags abstimmen müssen, dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn es widerspricht jemand.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ich wider- spreche.)

Ja, es wird widersprochen, damit brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer für die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, bei

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die CDU- und die SPDFraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Antrag kann nicht auf die Tagesordnung.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich, dass der Tagesordnungspunkt 26 „Leistungsschutzrecht im Bundesrat stoppen - Innovationskraft und Informationsfluss auch in Thüringen erhalten“ auf alle Fälle am Donnerstag abgearbeitet wird. Die Dringlichkeit würde Kollegin König begründen.

Gut. Ich sehe noch eine Meldung des Herrn Abgeordneten Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der FDPFraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 18, das ist die Drucksache 5/5844 in seiner Neufassung, morgen nach den Wahlen zu behandeln.

Ich sehe keine weiteren Anträge. Dann kommen wir erst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Tagesordnungspunkt 26 auf alle Fälle in der Plenarsitzung

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Am Donnerstag.)

morgen, am Donnerstag, zu beraten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Sie möchten zur Dringlichkeit sprechen? Bitte schön, Frau Abgeordnete König.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, warum wünschen wir und wollen wir, dass morgen in der Sitzung unser eingereichter Antrag „Leistungsschutzrecht im Bundesrat stoppen - Innovationskraft und Informationsfluss auch in Thüringen erhalten“ abgearbeitet wird? Ganz kurz, es war lange unklar, ob das Leistungsschutzrecht im Bundestag überhaupt eine Mehrheit bekommt. Vorausgegangen war viel Kritik von freien Initiativen, von Vereinen, insbesondere von jungen Menschen, die sich viel mit Internetpolitik beschäftigen, aber auch von kleineren Firmen, Verbänden bis hin zu Pressegruppen. Der Änderung im Bundestag war eine kurzfristige Änderung des Gesetzestextes im Rechtsausschuss vorausgegan

(Abg. Rothe-Beinlich)

gen. Demnach sollen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht mehr vom Leistungsschutzrecht umfasst werden. Damit soll ermöglicht werden, dass Suchmaschinen, wie beispielsweise Google, die Sie alle höchstwahrscheinlich tagtäglich in Anspruch nehmen, Suchergebnisse kurz darstellen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber, beispielsweise der Zeitung, aus der man eine Pressemeldung verlinkt, zu verstoßen.

Es handelt sich beim Leistungsschutzrecht nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, sondern um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht aufhalten. Er kann nur für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses sorgen. Das muss er tun, damit sich Richterinnen und Richter nicht jahrelang damit beschäftigen müssen zu definieren, wie kurz oder auch lang kleinste Textausschnitte, die nun verlinkt werden, sein dürfen. Eigentlich müsste unseres Erachtens das Gesetzesvorhaben komplett fallengelassen werden,

(Beifall DIE LINKE)

denn längere oder vollständige Texte zu übernehmen ist bereits jetzt durch das Urheberrecht untersagt. Kurze Textausschnitte aber darzustellen muss möglich bleiben, denn das Anreißen von Texten ist zentraler Bestandteil des Informationsflusses im Internet. Gerade für die junge Internetwirtschaft auch hier in Thüringen könnte das Leistungsschutzrecht zu einer Innovationsbremse werden, denn in diesem Bereich sind keine großen Rücklagen für juristische Auseinandersetzungen vorhanden. So würde im Zweifelsfall vielleicht eine App, die zum Beispiel versucht, Nachrichten aus bestimmten Themengebieten zu sammeln, gar nicht erst veröffentlicht oder erfunden werden, weil das Leistungsschutzrecht dem entgegensteht.

Der Justizausschuss des Bundesrats hat sich am 6. März dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Am gleichen Tag erklärte allerdings SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück auf der Cebit, das ist die Computermesse, gegenüber Journalisten, dass nach seiner Auffassung die SPD gut beraten wäre, das Gesetz im Bundesrat zu kippen. Die entscheidende Sitzung des Bundesrats, auf der sich die Mehrheit der Länder nun doch für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden kann, ist am 22. März, das ist diesen Freitag.

Das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, wie es offiziell heißt, das Leistungsschutzrecht steht als Tagesordnungspunkt 26 bei uns hier in der Landtagssitzung. Wir müssen also schnell entscheiden, wenn wir die Landesregierung dazu auffordern wollen, sich gegen Rechtsunsicherheit und für eine weitere Beratung des Gesetzestextes stark zu machen. Eine Mehrheit der Fraktionen des Hauses ist dafür nötig. Ich hoffe, dass Sie im Sinne der Innovationskraft, aber auch des Informations

flusses in Thüringen und generell im Internet unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen und uns dabei unterstützen, dass wir morgen hier im Plenum diesen Tagesordnungspunkt behandeln können und der Landesregierung einen entsprechenden Arbeitsauftrag mitgeben können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 26 morgen auf alle Fälle beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zum Antrag der FDP, Tagesordnungspunkt 18 morgen nach den Wahlen zu beraten. Sie möchten die Dringlichkeit ebenfalls begründen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es geht zum wiederholten Mal um die Finanzierung der E.ON-Übernahme durch die Thüringer Kommunen. Wir haben das hier schon oft besprochen und wir haben in den letzten zwei Wochen wiederholt über die Presse und andere Kanäle zur Kenntnis nehmen müssen, dass es offenbar doch mehr Schwierigkeiten gibt und das auch vonseiten, die wir so nicht erwartet, vermutet, befürchtet haben, wie auch immer - jeder nach seiner ganz persönlichen Gemütslage. Die Helaba gab vor etwa zwei Wochen plötzlich bekannt, dass sie Probleme mit der Freigabe ihres Finanzierungsanteils hat, weil noch beihilferechtliche Fragen angeblich zu klären waren. Am Freitag hat sich dieses Problem gelöst. Jetzt taucht heute oder gestern die KFW plötzlich als Problemfall auf. Ich finde, wir haben alle hier in diesem Hohen Haus öfter über dieses Problem geredet und es ist eine wichtige Entwicklung für Thüringen, auch wenn uns gelegentlich unterstellt wird, wir seien gegen diese Übernahme, so will ich sagen, das stimmt so nicht. Wir sind nicht gegen die Übernahme, aber uns liegt eben viel daran, dass die, die es entscheiden und am Ende auch vertreten müssen - und das sind auch in Gestalt von Kommunalpolitikern ja viele, die hier im Raum als Mandatsträger sitzen -, ein gutes Gefühl haben, dass die Beteiligten, die, die diese Entscheidung treffen und vertreten müssen, auch für sich selber das Gefühl haben, ich weiß, was ich da entschieden habe, ich bin ordentlich informiert und kann mit einer gewissen Sicherheit sagen, jawohl, ich habe hier das richtige entschieden. Das Kabinett hat, wie man gehört hat, in dieser Woche sich zu diesem

(Abg. König)

Thema unterhalten und verständigt und wenn das Kabinett es tut, so sind wir der Auffassung, ist es nur angemessen und auch richtig, dass der Landtag sich damit beschäftigt.

(Beifall FDP)

Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, aber weil er natürlich auch eine gewisse Aktualität hat, ist uns natürlich daran gelegen, dass wir ihn auch in dieser Woche auf jeden Fall beraten können. Das ist beim Tagesordnungspunkt 18 nach unserer Geschäftsordnung nun leider nicht immer gesichert und da wir einen Platz finden müssen, wir können das gerne auch am Freitag früh machen, aber dass wir auf jeden Fall in dieser Woche - und unser Vorschlag wäre eben, es morgen nach der Wahl, die ansteht - zu platzieren, um sicherzustellen, dass wir in dieser Frage hier auch eine Debatte und eine Einigkeit, wenn es geht, auch entsprechend herbeiführen und uns Informationen von der Landesregierung geben lassen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Wer möchte dagegen sprechen? Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Sie bleiben aber bei Ihrem genau formulierten Antrag morgen nach den Wahlen? Okay. Also wer möchte, dass der Tagesordnungspunkt 18 morgen nach den Wahlen beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit bleibt der Tagesordnungspunkt 18 da auf der Tagesordnung, wo er steht.