Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abordnete Dr. Voigt. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Recknagel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Abgeordneter Höhn, Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba, Herr Abgeordneter von der Krone, Herr Abgeordneter Schröter, Frau Abgeordnete Stange, Herr Minister Machnig zeitweise und Herr Minister Dr. Poppenhäger.
Ganz herzlich gratuliere ich zum Geburtstag dem Abgeordneten Egon Primas. Alles Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch den Hinweis auf die heutige Abendveranstaltung um 19.00 Uhr hier im Plenarsaal, die Unterzeichnung unserer Vereinbarung des Landtags mit der Thüringer Landesregierung zur Voraussetzung der Subsidiaritätskontrolle im Rahmen des Mitwirkens des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung bei den EU-Fragen.
Gibt es Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 wurden abgesetzt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1890 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/2630
setzentwurf der FDP-Fraktion zum Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. November 2010 - aufgenommen als Drucksache 5/1890 wurde am 10. Dezember 2010 in das Plenum eingebracht und kurz debattiert. Der Gesetzentwurf wurde ohne Gegenstimmen an den Innenausschuss überwiesen. Bei 2 Enthaltungen und keiner Gegenstimme wurde der Innenausschuss als federführender Ausschuss festgelegt. Weiterhin wurde der Entwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Durch den Innenausschuss wurde ich als Berichterstatter berufen.
In seiner 17. Sitzung hat der Innenausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen und eine mündliche Anhörung abgelehnt. Die schriftliche Anhörung wurde im Zeitraum von vier Wochen anberaumt. Die schriftlich zu Befragenden sowie die zu stellenden Fragen nach der Vorlage wurden in der 19. Sitzung des Innenausschusses einstimmig beschlossen. Zum Gesetzentwurf gingen sieben Vorlagen und neun Zuschriften ein.
In der 21. Sitzung am 8. April 2011 wurde durch die Fraktion DIE LINKE ein Änderungsantrag eingebracht, der durch den Innenausschuss abgelehnt wurde. Ebenso hat der Innenausschuss mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen. Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Novellierung des Datenschutzgesetzes erarbeiten wird. Eine Mitberatung durch den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten fand nicht statt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat sich Abgeordneter Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nichts Schöneres, als an einem Donnerstagmorgen gegen 9.00 Uhr hier im Plenum über den Datenschutz zu debattieren.
Meine Damen und Herren, Herr Kellner, Sie haben den Ablauf der Beratung zu Recht und richtig wiedergegeben. Ich will mit Ihrem Letztgenannten beginnen. Ich habe es natürlich bedauert, dass im Justizausschuss nicht die Möglichkeit bestanden hat, sich auch zu diesem Gesetzentwurf zu verständigen. Wie Sie wissen, bin ich persönlich auch im Datenschutzbeirat. Mir war es durch die Über
schneidung der Ausschussberatungen des Justizund Innenausschusses nicht vergönnt, dort am Anhörungsverfahren teilzunehmen. Insofern bedaure ich, dass die Entscheidung so getroffen wurde.
Zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren und werte Kollegen der FDP-Fraktion, zu Ihrem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes: Es liegt mir fern, gleich am frühen Morgen eine Schelte an Ihre Fraktion zu richten, weil, wenn Sie eine gute Idee geliefert haben, findet das auch die Unterstützung meiner Fraktion. Sie haben mit Ihrem Gesetzesvorhaben einen Baustein geliefert, was zumindest ein Stück weit Verbesserung für den Thüringer Datenschutz bedeutet hätte. Allerdings mit Ihrem Gesetzentwurf greifen Sie - und das ist nichts Neues - eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 auf. Danach - das will ich kurz noch mal benennen - verstößt die Bundesrepublik gegen Artikel 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr insofern, dass die Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch nicht öffentliche Stellen, durch das Landesverwaltungsamt als staatliche Behörde, ausgeübt wird. Damit, meine Damen und Herren, ist eben nicht sichergestellt, dass die Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in völliger - das will ich betonen, in völliger - Unabhängigkeit ausgeübt wird. Die Fraktion der FDP schlägt hier vor, die Verantwortung für die Kontrolle der öffentlichen wie auch nicht öffentlichen Stellen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuführen und dem Landesbeauftragten die Stellung einer obersten Landesbehörde zuzuweisen. Das findet auch die Unterstützung meiner Fraktion und finde ich persönlich gut.
In der durchgeführten schriftlichen Anhörung - es ist kurz benannt wurden - wurde ja durchgängig auch Zustimmung für diesen Vorschlag signalisiert. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH wurde dieser Schritt zumeist als alternativlos bezeichnet. Die Zuordnung beim Landesbeauftragten wird als sinnvoll begrüßt. Ich darf auch kurz in Erinnerung rufen, dass andere Bundesländer in dieser Frage schon weit vorangeschritten sind. In Rheinland-Pfalz, wenn Sie sich erinnern, existiert dieses Konstrukt seit dem Jahr 2007 in der Praxis, dass der Datenschutzbeauftragte beim Präsidenten eingerichtet ist.
Meine Damen und Herren, die zum Teil geäußerte Kritik an den konkreten Formulierungen greift meine Fraktion mit dem Änderungsantrag auf, der hier benannt worden ist. Denn der Vorschlag, dass der Landesbeauftragte der Dienstaufsicht des Präsidenten des Thüringer Landtags unterliegt, ist auch vor dem Hintergrund der vorgenommenen Einschränkungen „soweit seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird“ - so ist es ja formuliert - geeig
net, Zweifel an der vollständigen Unabhängigkeit hervorzurufen. Hier schlagen wir aus unserer Sicht eine Rechtssicherheit vor, das heißt eine vollständige, unabhängige Kontrolle, die keinerlei Dienstaufsicht unterliegt. Für uns, meine Damen und Herren, ist es auch unverständlich, dass die Regierungskoalition sich nicht hat durchringen können, diese Regelung kurzfristig auf den Weg zu bringen.
Ich darf mal kurz auf die Feststellung im Anhörungsverfahren hinsichtlich des Thüringer Datenschutzes verweisen. Dort gibt es zum Beispiel auch die Aussage, dass der Thüringer Datenschutz weit hinter der Entwicklung und den Anforderungen zurückgeblieben ist und nicht Schritt halten konnte auch eine bemerkenswerte Aussage. Mit Verweis das hat ja in der Diskussion auch eine Rolle gespielt - die EU und auch die Bundesebene haben angekündigt, für Sommer 2011 eine Initiative zur Modernisierung der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorzunehmen mit eben höheren Verbindlichkeiten, mit direkt anwendbaren Verordnungen, mit einer stärkeren Angleichung auch der nationalen Datenschutzvorschriften. Aber man sollte immer auch sehr skeptisch sein hinsichtlich der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren im Umgang mit Datenschutz machen durften und mit den Regelungen, die dazu getroffen worden sind. Ich darf erinnern an das Jahr 2009, dort wurde das Bundesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ich darf konstatieren, dass diese Regelungen durchaus ein Flop waren und sind, sprich Datenmissbrauch bei Adresshandel nach wie vor aktuell, illegale Telefonabzocke nach wie vor aktuell, die Regulierung der Bonitätskontrollen, keine Verbesserung der elektronischen Lastschriftverfahren, von der Wirtschaft wird es komplett verweigert, bei der Datenverarbeitung im Internet gibt es großen Nachholbedarf, der sogenannte Kodex für die Panoramadienste bleibt weit hinter den Regelungen und Anforderungen, die z.B. an Google Street View gestellt worden sind, zurück, bis hin zum Abrechnungsverfahren für die hausartinterne Versorgung, die sogenannten HZV; auch hier, mit dem Segen übrigens Ihres ehemaligen Bundesgesundheitsministers, nur eine Verschlechterung der bisherigen Lage.
Auch hier wäre es aus unserer Sicht unbedingt notwendig, in Richtung präventiver Datenschutz Regelungen zu schaffen neben der bisherigen Kontrolle und den Sanktionsaufgaben, die formuliert worden sind.
Meine Damen und Herren, in der Tat birgt das Thüringer Datenschutzgesetz weit mehr Novellierungsbedarf, der in einer umfassenden Änderung auch zum Ausdruck kommen muss aus unserer Sicht. Beispielhaft will ich noch einmal folgende Punkte benennen, die auch beim Datenschutzbeauftragten des Bundes der Länder im Konzept für ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert in den Jahren entwickelt wurde. Ich will es kurz formu
lieren: Die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zur völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht und der Vorratsdatenspeicherung - auch dieses Thema ist nicht neu. Ich denke, wir haben auch im Landtag schon mehrfach zu dieser Frage diskutiert. Verankerung konkreter Schutzziele und Grundsätze, insbesondere das Prinzip der Datensparsamkeit, das Verbot der Profilbildung, die Angleichung der Regelung für öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die Minimierung der Zahl der Spezialregelungen außerhalb des Datenschutzgesetzes, die Schaffung möglichst technisch neutraler Normen, die in Auslegung und Anwendung ihr hohes Schutzniveau behalten trotz Fortentwicklung der IT-Technik, integrierter Datenschutz in Produkten und Verfahren, die Stärkung der Betroffenenrechte, sprich die Transparenz der IT-Prozesse, umfassende Auskunftsrechte, Einwilligungsprinzip, Recht auf Löschung, Datenschutzrecht internetfähig machen, Verstärkung der Verfahren zur Eigenkontrolle, das sogenannte Auditing, praktisch wirksamer Sanktionskatalog bei Verstößen und Mängeln, bürger- und anwendungsfreundliche klare Strukturierung und Formulierung des Gesetzestextes und natürlich wichtig Jugendschutz per Datenschutz, das heißt also auch Datenschutz als Bildungsaufgabe verstanden zu wissen.
Die Schaffung einer völlig unabhängigen Kontrollstelle, wie sie durch das Europarecht auch gefordert wird, wäre allerdings aus unserer Sicht ein erster, aber durchaus notwendig wirksamer Schritt gewesen, dem Sie sich bislang verweigern. Ob die Ankündigung der Landesregierung, meine Damen und Herren, einen eigenen Gesetzesvorschlag noch vor der Sommerpause einzureichen, sich tatsächlich bewahrheitet, muss abgewartet werden. Seit unserer Erfahrung mit dem Personalvertretungsrecht haben wir jedenfalls kein Vertrauen mehr in derartige Ankündigungen.
Abschließend, meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung grundsätzlicher Art: Bereits heute und umso mehr bei der künftigen Zusammenlegung der Kontrollbereiche beim Datenschutzbeauftragten braucht dieser eine bessere personelle, logistische und finanzielle Ausstattung. Die bisherigen Ausstattungsschwächen wurden insbesondere bei der leider nur stichprobenartig möglichen Überprüfung der Thüringer Kommunen in Sachen Datenschutz mehr als deutlich, die zum Teil alarmierende Prüfergebnisse in den Kommunen zutage förderten.
Auch nur ein Satz zum nicht öffentlichen Bereich: Sie wissen, wir haben das Thema Google Street View auch hier im Thüringer Landtag mehrfach angesprochen. Wir haben den Versuch unternommen, im Datenschutzbeirat dies zu diskutieren. Dort konnte wegen Nichtzuständigkeit keine inhaltliche Beratung stattfinden; das ist mehr als bedauerlich. Mit Blick auf den Datenschutz für Privatwirtschaft
wie es in Thüringen heißt -, auf die Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich beim Thüringer Landesverwaltungsamt sei der Herr Schöneweck gegrüßt, der dafür zuständig ist, und hier ist das Referat - so ist es beziffert und benannt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr im Thüringer Landesverwaltungsamt und dieses nimmt dann die Funktion der Datenschutzaufsichtsbehörde wahr. Sie sehen dort, wenn Sie mal die Internetseite anklicken, eine einzige Information auf der Internetseite die heißt: „Aus den Augen aus dem Sinn“ Informationen zur Umsetzung des Vorabwiderspruchs gegen Abbildung und Internetdienst Google Street View. Das ist die einzige Information, die Sie als Bürgerinnen und Bürger auf dieser Seite erhalten können. Ich denke, das ist aus unserer Sicht viel zu wenig.
Wir meinen, wirksamer Datenschutz und dessen Kontrolle ist deshalb nicht allein eine Frage des Gesetzes, dort werden aber logischerweise die Grundlagen geschaffen. Ich habe die logistische und finanzielle Ausstattung angesprochen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das auch zu berücksichtigen. Bereits bei der jetzigen Haushaltsplanung sollte das nicht in Vergessenheit geraten. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte der Versuchung widerstehen, jetzt eine Generaldebatte zum Datenschutz durchzuführen, auch wenn mich das sehr reizen würde. Das Thema ist wichtig und, ich glaube, wir haben da noch sehr viel Diskussionsbedarf. Ich möchte vielmehr noch an den Anfang meines Redebeitrags kurz und knapp - auch für diejenigen, die jetzt möglicherweise zuhören - stellen, worum es überhaupt hier geht. Das Problem ist, dass uns der Europäische Gerichtshof - das hat Herr Kollege Hauboldt gerade auch zutreffend geschildert - in das Stammbuch geschrieben hat, dass der private Datenschutz in Thüringen eben nicht unabhängig geregelt ist. Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein rechtswidriger, sondern eigentlich auch ein völlig unakzeptabler Zustand und deswegen sind wir mit unserem Gesetzentwurf dagegen vorgegangen.
Im Dezember hatten wir die erste Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Nach dieser Beratung war ich noch sehr optimistisch, dass im Innenaus
schuss eine ergebnisorientierte Debatte stattfinden könnte, um eine den EU-Regeln entsprechende Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Leider, meine Damen und Herren, muss ich Ihnen sagen, erfuhr meine Zuversicht eine sehr schnelle Ernüchterung. Ich möchte Ihnen auch nicht verheimlichen, woran dies in erster Linie liegt, und zwar aus meiner festen Überzeugung nicht an einer schlechten Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Stellungnahmen der Anzuhörenden im Innenausschuss. Kollege Hauboldt hat es gerade gesagt, es gab nicht eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf und sich dann dieser Diskussion zu verweigern, kann ich nicht verstehen.
Wenn von Anzuhörenden Kritik kommt, meine Damen und Herren, dann muss man sich dieser Kritik natürlich stellen, muss auch die Anregungen aufgreifen, muss darüber nachdenken, wo man möglicherweise selber Fehler hatte, aber es gab, wie ich gerade gesagt habe, von den Anzuhörenden keine negative Kritik. Der Gesetzentwurf hat eine einhundertprozentige Zustimmung erhalten. Er wurde als bürgerfreundlich bezeichnet und als richtige Alternative zur Umsetzung der EG-Richtlinie. Gegen den Gesetzentwurf wurden, auch wenn der Innenminister anderer Ansicht ist, keine verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesprochen. Für die Stellungnahmen möchte ich mich aber an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Anzuhörenden bedanken.
Meine Damen und Herren, es gibt ausdrücklich nach meiner festen Überzeugung keinen plausiblen Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Der einzige Grund liegt darin, dass die Regierungskoalition vorgibt, einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg bringen zu wollen, einen eigenen Gesetzentwurf, von dem wir bislang nichts gehört haben und man auch bei einer ernsthaften Diskussion im Ausschuss mühelos hätte eigene Vorstellungen einbringen können. Das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, auch wenn wir die Vorstellungen der LINKEN an der Stelle nicht teilen, Sie haben sich Gedanken gemacht, Sie haben sich damit auseinandergesetzt, vonseiten der Regierungskoalition haben wir das schmerzlich vermisst, meine Damen und Herren.
So sind wir auf den Gesetzentwurf der Landesregierung bereits jetzt neugierig, sind ebenfalls gespannt, wie lange es dauern wird, dass er uns vorliegt, und was er dann tatsächlich enthält und ob er das dann auch hält, was vollmundig verkündet und