Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags willkommen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Zuschauer auf der Gästetribüne genauso wie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Meyer. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Kanis. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Abgeordnete Bergner, der Abgeordnete Fiedler, der Abgeordnete Hellmann, der Abgeordnete Höhn, der Abgeordnete von der Krone, der Abgeordnete Recknagel, Herr Minister Reinholz und Frau Ministerin Walsmann.
Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Der Thüringer Handwerkstag e.V. hat für heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen. Beginn ist gegen 17.00 Uhr, sowie wir hier unsere Tagesordnung für heute abgearbeitet haben.
Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauergenehmigungen für Bildund Tonaufnahmen für die Fotojournalisten Christian Fischer, Steve Bauerschmidt, Mario Gentzel und Peter Becker sowie den Studioleiter Andreas Postel erteilt.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 21, die Wahl und ggf. Ernennung, am Donnerstag nach der Mittagspause oder ggf. nach der Fragestunde durchzuführen.
Die Fraktionen sind weiterhin übereingekommen, am Donnerstag nach 19.30 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen.
TOP 1 a, Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbauund Abwasserbeiträge, und TOP 1 b, Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der Innenausschuss noch nicht abschließend entschieden hat.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 2 hat die Drucksachennummer 5/2310. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2327 verteilt.
Der TOP 3, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht abschließend beraten hat.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 8 a hat die Drucksachennummer 5/2308 und zu TOP 8 b die Drucksachennummer 5/2309. Als Berichterstatter wurde jeweils der Abgeordnete Baumann benannt.
Zu TOP 22, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/2284, 5/2285, 5/2289, 5/2290, 5/2306, 5/2312, 5/2313, 5/2320, 5/2321, 5/2322 hinzu.
Die Landesregierung hat inzwischen mitgeteilt, neben dem bereits zur letzten Plenarsitzung angekündigten Sofortbericht zum Tagesordnungspunkt 9 auch zu den Tagesordnungspunkten 10, 11, 15, 16 und 18 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Frau Präsidentin, für meine Fraktion beantrage ich, die beiden Anträge „Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein!“ in der Drucksache 5/2286 und „Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen“ in Drucksache 5/2287 in die Tagesordnung aufzunehmen, und ich möchte den Alternativantrag in Tagesordnungspunkt 8 b, Vorlage eines Subventionsberichts, in Drucksache 5/1902 zurückziehen.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich, den fristgerecht eingereichten Gesetzentwurf in Drucksache 5/2305, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft, auf die Tagesordnung zu setzen.
Zum Zweiten bitten wir darum, den Tagesordnungspunkt 20 - bei aller Überschaubarkeit der Tagesordnung an sich - „Situation der Hebammenarbeit in Thüringen“ auf alle Fälle am Freitag abzuarbeiten.
Drittens bitten wir um die Aufnahme des Antrags, der nicht fristgerecht eingereicht worden ist, Drucksache 5/2332. Die Dringlichkeit würde der Abgeordnete Ramelow begründen.
Beginnen wir erst mit den fristgerecht eingereichten Anträgen. Ich würde als Erstes abstimmen lassen über den eingereichten Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2305 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft“, in der Tagesordnung ist bereits ein gleichlautender Gesetzentwurf der Landesregierung in Tagesordnungspunkt 4. Ich würde vorschlagen, diese als 4 a und 4 b nacheinander zu beraten. Wenn der Aufnahme und der Platzierung so zugestimmt wird, dann bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Tagesordnungspunkt aufgenommen als Tagesordnungspunkt 4 b.
Ich komme zum fristgerecht eingereichten Antrag in Drucksache 5/2286 „Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein!“. Wer für die Aufnahme dieses Antrags ist - es gibt keinen Vorschlag zur Platzierung, das wäre dann in der Rangfolge als letzter Tagesordnungspunkt -, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist der Antrag einstimmig aufgenommen.
Ich komme zur Drucksache 5/2287 „Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen“ als nächsten Tagesordnungspunkt, als letzten dann jetzt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall.
Dann gab es den Antrag, dass auf alle Fälle der Tagesordnungspunkt 20 noch in dieser Plenarsitzung behandelt werden soll. Das heißt, dass er am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt in jedem Falle aufgerufen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum neu eingereichten Antrag, der nicht entsprechend der Frist eingereicht worden ist, dem Antrag 5/2332 von der Fraktion DIE LINKE. Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung? Ja, ich habe das gehört. Bitte schön, Herr Abgeordneter Ramelow.
Frau Präsidentin, wir haben den Tagesordnungspunkt eingereicht, weil er heute Morgen in einer dringlichen Situation entstanden ist. Ich möchte das Parlament bitten, diesen auf die Tagesordnung zu nehmen, damit wir Gelegenheit haben, ihn zu behandeln, damit wir Gelegenheit haben, über eine inhaltliche Thematik zu reden wie in einem vergleichbaren Fall. Ich vergleiche die Heranführung der Staatsmacht, der Staatsanwaltschaft und der Poli
zei, als die Wahlkreisbüros von Hennig/Bärwolff durchsucht worden sind, da hat die CDU einen Antrag zu einer aktuellen Debatte hier im Landtag gestellt, obwohl der Antrag auf Immunität in der gleichen Angelegenheit noch gar nicht behandelt war. Das heißt, man hat die Fakten hier schon im Parlament öffentlich verhandelt, die später in vertraulicher Sitzung erst hätten behandelt werden sollen. In diesem Fall, um den es hier heute Morgen gegangen ist, ist die Anzeigende die CDU-Landespartei, es ist die offizielle Landesgeschäftsstelle der CDU mit Briefkopf der CDU. Ich habe mit Frau Lieberknecht als Landesvorsitzende der CDU vorhin darüber geredet und sage, wir hätten ja inhaltlich über den Ansatz debattieren können, über was beschwert man sich in der Ausstellung in Suhl, in der es um den Neofaschismus geht. Aber statt inhaltlich zu debattieren, hat man die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Jetzt kommt der Punkt, warum ich glaube, dass wir als Parlament darüber reden müssen, und warum es dringlich ist: Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anzeige an und schickt den Staatsschutz los in das Rathaus von Suhl und lässt zwei Ausstellungstafeln beschlagnahmen, die anschließend zur Begutachtung in die Staatsanwaltschaft Meiningen gebracht werden. Ein Klick in das Internet hätte es möglich gemacht, sich diese Ausstellung anzuschauen, kein Polizist hätte sich bewegen müssen und das Rathaus von Suhl wäre tabu gewesen.
Der Oberbürgermeister von Suhl sagt, ich bin keine Zensurbehörde. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, auf das Grundgesetz hinzuweisen, Zensur findet nicht statt.
Im Landesprogramm für Demokratie haben wir uns dafür ausgesprochen, uns über demokratische Grundregeln zu verständigen, damit der demokratische Diskurs im Vordergrund steht. Da kann es nicht sein, dass eine regierende Partei mit einer Anzeige ihrer eigenen Landesgeschäftsstelle die Staatsmacht in Gang setzt, um andere in diesem Bundesland zu diskriminieren und zu diskreditieren und eine Ausstellung in einer Form zu kriminalisieren, dass es nicht zu akzeptieren ist.
Meine Damen und Herren, mir wird hier inhaltlich entgegengehalten, obwohl ich ausschließlich nur die Dringlichkeit begründen soll, Frau Steinbach als CDU-Mitglied sei beleidigt worden. Dazu kann ich nur sagen, das steht in der Ausstellung überhaupt nicht drin, sondern ich frage auch den hier anwesenden Herrn Primas als Landesvorsitzenden, wie gehen wir denn mit 3 BdV-Ortsgruppen in Thüringen um, die mit Herrn Latussek kooperieren und in
einem Fall sogar die preußische Treuhand in ihrer Klage, in ihrer revanchistischen Klage, unterstützen? Auch da darf man doch nicht schweigen. Herr Primas, in vergangenen Zeiten haben Sie sich immer klar positioniert und so etwas nicht schweigend übergangen. Dafür haben Sie meine große Hochachtung. Aber dass Sie jetzt zur Schmöllner Ortsgruppe einfach schweigen, einfach ruhig sind und zulassen, dass derjenige über die preußische Treuhand klagt und dass zwei Stellvertretende von Herrn Latussek Mitglieder ihres BdV sind, das finden wir nicht akzeptabel. Deswegen können wir gern die Tafeln austauschen und „Thüringer Verhältnisse“ hinschreiben und dann den Thüringer BdV, den Thüringer GdV und Herrn Latussek dazutun.
Meine Damen und Herren, worum es uns geht, ist nicht die inhaltliche Frage, die hätten wir diskutieren können und die können wir diskutieren. Es geht uns um die Frage, wie kommt die CDU dazu, eine Anzeige in dieser Form zu erstatten, die anschließend die Staatsanwaltschaft motiviert, Gefahr in Verzug vorzugeben, und dann marschiert die Polizei los? Welche Rolle spielt hier die Polizei? Welche Rolle spielt hier die Justiz? Da ist der Innenminister gefragt, da ist der Justizminister gefragt, da ist die Landesregierung gefragt. Das ist kein Betriebsunfall von Suhl und es ist kein Schmierentheater hinter dem Rennsteig, sondern es ist ein Übergriff auf diejenigen, die wir brauchen im Kampf gegen Neofaschismus.
Daran sehen Sie, dass Sie im Prozessieren bestens erfahren sind und daher auch wissen, dass man in einer freiheitlichen Demokratie - das ist der große Unterschied zu manchen Ideen, die Sie verfolgen als eine Partei,
die auch die Interessen einer Partei und natürlich auch der Personen in ihr repräsentiert - rechtsstaatliche Mittel wählen kann.