Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Kanis. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete König.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Herr Abgeordnete Günther, die Frau Abgeordnete Holzapfel, die Frau Abgeordnete Dr. Lukin und Herr Minister Reinholz zeitweise.
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, heute mit der Wahl eines Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas im Europarat für die 9. Amtsperiode 2010 bis 2012 zu beginnen, zu Tagesordnungspunkt 2 die erste und zweite Beratung durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, und die Tagesordnungspunkte 8, 14, 17 nach der Fragestunde aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1465 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 10 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/1466 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1463 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 17 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1464 verteilt.
Wahl eines Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) im Europarat für die 9. Amtsperiode 2010 bis 2012 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/1423
Folgender Hinweis: Deutschland entsendet entsprechend der Einwohnerzahl im Vergleich der Mitgliedstaaten 18 Mitglieder in den KGRE. Davon werden jeweils 9 Mitglieder aus dem kommunalen Bereich und 9 Mitglieder abwechselnd aus den Bundesländern benannt. Mit Schreiben vom 26. August 2010 hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei darüber informiert, dass die Landesregierung beschlossen hat, dass der in der 9. Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas dem Freistaat zustehende Sitz mit einem Mitglied des Thüringer Landestags besetzt werden solle. Das vom Landtag zu benennende Mitglied wird gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung gewählt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/1423 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Gustav Bergemann.
Gemäß § 46 Abs. 2 Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Wahlvorgang. Wer dem vorgeschlagenen Abgeordneten Gustav Bergemann seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Herr Gustav Bergemann, dann sind Sie mit 1 Stimmenthaltung von der Mehrheit dieses Hauses gewählt. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und nehme an, Sie nehmen die Wahl an.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/293 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/1444
Das Wort hat der Abgeordnete Grob für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Grob.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom 11. Januar 2010 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ mit der Drucksachennummer 5/293 wurde in der 9. Sitzung am 28. Januar 2010 als Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.
In der 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 18. Februar 2010 wurde unter Punkt 1 der Gesetzentwurf der FDP aufgerufen. Die Sitzung war nicht öffentlich, als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Grob - wie Sie unschwer erkennen können - bestellt. Der Antrag des Abgeordneten Eckardt, eine gemeinsame schriftliche Anhörung durchzuführen, erhielt in der Abstimmung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die erforderliche Unterstützung. Der Ausschuss kam überein, den Kreis der Anzuhörenden in der nächsten Ausschuss-Sitzung festzulegen. Die Fraktionen wurden gebeten, diesbezüglich Vorschläge bis zum 11. März 2010 einzureichen.
In der 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 18. März 2010 wurde unter Punkt 1 der Gesetzentwurf der FDP aufgerufen. Die Sitzung war nicht öffentlich. Es wurden folgende Anzuhörende festgelegt, das will ich jetzt aufzählen: Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., Thüringer Landkreistag, IHK Erfurt, IHK Südthüringen, Thüringer Handwerkstag e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund Thüringen, ver.di - Verein für Dienstleitungsgewerkschaft Landesverband Sachsen, Sachsen/Anhalt und Thüringen, Einzelhandelsverband des Freistaates Thüringen e.V., Landesapothekenkammer Thüringen, Landesverband für Groß-, Außenhandel und Dienstleistungen Thüringen, Fachverband Deutsche Floristen Landesverband Thüringen, Landesinnungsverband des Thüringer Bäckerhandwerks und Konditoreninnung, Kammerbezirk Thüringen, DEHOGA Thüringen, Evangelisches Büro Thüringen, Bistum Erfurt, Deutscher Familienverband - Landesverband Thüringen, Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen, Thüringer Bauernverband, Thüringer Tourismus GmbH, Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft.
Der Ausschuss beschloss weiter, die Anzuhörenden bis 30. April 2010 um ihre schriftliche Stellungnahme zu bitten und die Auswertung der schriftlichen Anhörung am 20. Mai 2010 vorzunehmen.
In der 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 20. Mai wurde unter Tagesordnungspunkt 2 die Anhörung in nicht öffentli
cher Sitzung durchgeführt. Durch die Vorsitzende Abgeordnete Meißner wurde informiert, dass von den insgesamt 21 Anzuhörenden fünf keinerlei Reaktion zeigten. Hierbei handelte es sich um den Deutschen Gewerkschaftsbund, Landesapothekenkammer Thüringen, Fachverband Deutsche Floristen Landesverband Thüringen, Deutscher Familienverband, Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschloss als federführender Ausschuss mehrheitlich, die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP in Drucksache 5/293 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 31. August 2010 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Unter anderem war eine Maßgabe gegeben, dass die Landesregierung bis zum Anfang des Jahres einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt.
Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 3. September 2010 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Ja. Bitte schön, Herr Abgeordneter Barth.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eben in der Berichterstattung gehört, dass die Ausschüsse unseren Gesetzentwurf abgelehnt haben. Es hat in der Ausschussberatung einige bemerkenswerte Argumentationen gegeben, u.a. auch die, dass die Zeit zu knapp wäre, um bis Weihnachten eine entsprechende Regelung zu treffen, was mit Blick auf das Vorlagedatum des Gesetzentwurfs vom 11. Januar, wo es hier im Haus durchaus die eine oder andere despektierliche Äußerung gegeben hätte, warum man denn im Januar schon wieder an Weihnachten denkt, zumindest bemerkenswert ist.
Wir möchten deshalb der Landesregierung durchaus noch einmal unterstützend beiseite springen und ihr auch mit einem Votum dieses Hauses die Beauftragung auf den Weg geben, dann auch wirklich zu Weihnachten 2011 den Inhalt noch einmal neu zu regeln, und bitten deshalb um Unterstützung für diesen Entschließungsantrag, der nichts anderes zum Inhalt hat, als die Landesregierung zu beauftragen, einen entsprechenden Ge
setzentwurf so rechtzeitig auf den Weg zu bringen, dass bis zu Weihnachten 2011 der Inhalt auch entsprechend zufriedenstellend für den Einzelhandel, für die Kunden und damit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geregelt werden kann. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Ich eröffne die Aussprache sowohl zum Gesetzentwurf als auch zum Entschließungsantrag. Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Ina Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE.
Einen recht schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben seinerzeit vor fast einem Jahr ausführlich begründet, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Dabei bleibt es auch, das kann ich hier namens meiner Fraktion sagen.
Ich will kurz noch einmal begründen, warum. Das Erste ist, wir haben ein Ladenöffnungsgesetz und halten das für völlig ausreichend.
Zweitens, Geld kann Mann, kann Frau nur einmal ausgeben. Sie alle wissen, wie die Situation mit der Kaufkraft ist. Insofern geht es nur um eine Verteilung hin und her. Wir wissen aber auch, dass die Kosten steigen bei längeren Öffnungszeiten, dass die Einnahmen, die möglicherweise resultieren, sich anders verteilen.
Lassen Sie mich ein Beispiel sagen: Im Thüringer Einzelhandel wurde im Januar 2010 real, das heißt preisbereinigt, 3,3 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2009. Daran hätte auch ein weiterer verkaufsoffener Sonntag unseres Erachtens nichts geändert.
Wir vertreten - und das ist ein dritter Punkt - ganz eindeutig auch die Interessen der Beschäftigten.
Auch für diese, meine Damen und Herren, gilt, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch ein Thema ist. Ich möchte hier noch einmal darauf verweisen, dass es an zahlreichen Stellen Bekundungen, Unterschriftensammlungen, Positionspapiere auch der Beschäftigten des Einzelhandels gegeben hat. Mir liegt hier zum Beispiel eine Stellungnahme des Betriebsrats des Kauflands Ilmenau zur Beratung über die Änderung des Thüringer Ladenschlussgesetzes vor. Wenn ich darf, wür
de ich gern zwei kleine Dinge daraus zitieren. Der Einstieg ist: „Es kann nicht der Ernst einer politischen Fraktion sein, diejenigen, die jede Woche sechs Tage für ihre Kunden da sind, zu bestrafen, indem man ihnen einen weiteren freien Adventssonntag per Gesetz streichen will.“ Abschließend wie gesagt, das Papier hatte viele Unterschriften wird gesagt: „Heute verhandeln wir über einen zweiten offenen Adventssonntag, morgen über eine 24-Stunden-Öffnung an 365 Tagen im Jahr. Ist das Bürgernähe, wenn man soziale Aspekte völlig ignoriert? Diesen Gesetzentwurf lehnen wir kategorisch ab.“
dann wüssten Sie, wie so etwas zustande kommt, dass übrigens Kundinnen und Kunden sehr viel Verständnis auch für diese Position haben - wir auch -, deswegen bleibt es dabei.
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass aus den genannten Gründen wir auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen. Wir haben nichts dagegen - im Gegenteil, es war ja auch avisiert -, dass es eine Evaluation des Ladenöffnungsgesetzes geben soll durch die Landesregierung. Aber mit dieser Intention, die Sie hier vorgeben, sind wir nicht einverstanden. Deswegen bleibt es bei einer Ablehnung. Ich danke Ihnen.