Abschließend lassen Sie mich sagen, dass aus den genannten Gründen wir auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen. Wir haben nichts dagegen - im Gegenteil, es war ja auch avisiert -, dass es eine Evaluation des Ladenöffnungsgesetzes geben soll durch die Landesregierung. Aber mit dieser Intention, die Sie hier vorgeben, sind wir nicht einverstanden. Deswegen bleibt es bei einer Ablehnung. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Leukefeld. Als Nächster spricht zu uns der Abgeordnete David Eckardt von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, es liegt heute das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes von der FDP-Fraktion vor und - was soll ich sagen - es handelt sich um ein reines Lobbyistengesetz,
das die Interessenvertretung der Einzelhändler hier in den Landtag einbringen soll. Das ist natürlich ihr gutes Recht, aber es wird nicht dazu führen, dass wir diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen können. Denn ob nun zwei Adventssonntage mehr Umsätze bringen können - Frau Leukefeld hat es auch schon angesprochen -, wage auch ich zu bezweifeln. Auch die großen Kaufabwanderungen in
Es sind nicht nur die Kirchen und Gewerkschaften, die sich in der Anhörung gegen dieses Gesetz ausgesprochen haben, sondern auch breite Teile der Gesellschaft, die die Adventszeit als das sehen, was sie eigentlich sein soll, nämlich als Zeit der Besinnung und nicht als Zeit des wilden Shoppengehens. Dies soll auch so bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie in der Begründung festgestellt haben, dass das derzeit gültige Gesetz zum 31.12.2011 außer Kraft tritt, wir dieses Gesetz also sowieso in Angriff nehmen sollten. Warum sollten wir jetzt einen Punkt herausgreifen, einen ohnehin sehr umstrittenen Punkt, und ihn vorzeitig beschließen? Hierfür sehe ich keinerlei Notwendigkeit.
Aber Sie zeigen auch schon Einsicht. Sie haben geahnt, dass dieses Gesetz heute keine Mehrheit finden wird, und haben deswegen einen Entschließungsantrag eingebracht. Aber ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, auch dieser Entschließungsantrag ist überflüssig, da man bereits im Ministerium intensiv damit beschäftigt ist, an einer Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes zu arbeiten. Dieser Entwurf wird noch in diesem Jahr durch das Kabinett gehen und unter Umständen sogar noch in diesem Jahr in erster Lesung in das Parlament eingebracht werden, von daher ist Ihr Entschließungsantrag überflüssig. Aber Sie haben wenigstens noch einmal hineingeschrieben, um was es Ihnen geht, um die Befriedigung von Interessengruppen. Dieses haben Sie sogar wörtlich erwähnt. Ich danke Ihnen außerordentlich dafür.
Wenn denn dann der Gesetzentwurf vom Ministerium kommt, dann können wir die Problematik „Thüringer Ladenöffnungsgesetz“ in ihrer Gesamtheit diskutieren, dann können wir darüber diskutieren, brauchen wir ein oder zwei Adventssonntage, brauchen wir den einen Adventssonntag aber nur zum ersten Advent, brauchen wir mehr Flexibilität oder weniger Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten. Dann können wir dieses Gesetz im Paket behandeln, bearbeiten und dann beschließen. Daher werden heute Ihr Gesetzentwurf und Ihr Entschließungsantrag von unserer Fraktion keine Mehrheit bekommen. Ich danke Ihnen.
Danke schön, Herr Abgeordneter Eckardt. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Eckardt meinte gerade, im Ministerium werde ohnehin an einem Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz gearbeitet, deswegen sei es nicht nötig, dass man sich damit auseinandersetze. Dem würde ich nicht zustimmen. Ich glaube, es ist eine gute Aufgabe, dass sich andere damit beschäftigen und das durchleuchten. Aber grundsätzlich hat Herr Eckardt völlig recht, in seinen Grundsätzen ist der Gesetzentwurf überflüssig und das hat auch die Diskussion im Ausschuss gezeigt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Wir lehnen ihn ab und ich muss schon sagen, es ist bemerkenswert, was für einen Zeitpunkt Sie dafür gefunden haben, den einzubringen. Ihr Gesetzentwurf beginnt mit dem Text beim Regelungsbedürfnis „Weihnachtszeit ist Einkaufszeit“. Das machen Sie Mitte Januar, nachdem - erstens - Weihnachten vorbei ist und nachdem - zweitens - kurz vor Weihnachten das Bundesverfassungsgericht ein ganz bemerkenswertes Urteil gesprochen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich die Grenze für Kommerz im Dezember 2009 festgelegt, weil in Berlin - unter Rot-Rot übrigens forciert - Ladenöffnungszeiten ganz und gar nicht mehr heilig waren, sondern - im Gegenteil - auf alle vier Adventssonntage ausgedehnt werden sollten. Sie kommen also illustre sechs Wochen später mit genau der Idee. Ich habe überlegt, wie Sie darauf gekommen sind. Vermutlich haben Sie nach Sachsen und SachsenAnhalt geschaut. Aber der Horizont reicht nicht. Jetzt schauen wir einfach mal, wie das Bundesverfassungsgericht das begründet hat. Es hat gesagt, es gibt - im Grundgesetz verankert - auch die Pflicht des Staates, sich darum zu kümmern, dass es so etwas wie Sonntagsruhe gibt. Die muss geachtet werden. Sonntagsruhe ergibt sich aus dem Recht der Kirchen, der Gläubigen, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, der Familien und der Gewerkschaften vor - so heißt es in der Begründung des Urteils - ausufernden Ausnahmen von der Sonntagsruhe. Genau nach diesem Urteil - sechs Wochen - kommen Sie mit dem Gesetzesantrag, der heute zu Recht auch hier von der breiten Mehrheit abgelehnt wird.
Heribert Prantl hat seinerzeit in der Süddeutschen Zeitung geschrieben - ich will das kurz zitieren, weil das ganz gut zusammenfasst, auf welcher Ebene wir uns hier bewegen: „Die Entscheidung gebietet gleichwohl der Kommerzialisierung des Sonntags Einhalt. Sie setzt Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen es Ausnahmen vom Gebot der Sonntagsruhe geben darf.“ Und das ist der entscheidende Satz: „Es ist deshalb auch
wegweisend für die Ladenöffnungszeiten nicht nur in Berlin, sondern in allen Bundesländern.“ Das ist der Kontext des Bundesverfassungsgerichts. Liebe FDP, vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum Sie den überhaupt eingebracht haben. Ich kann mir das zweiter Hand nur so vorstellen, neben dem Blick nach Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass Sie der Scheinkorrelation aufgesessen sind, wenn mehr auf ist, gibt es auch mehr Umsatz. Aber das hat Kollegin Leukefeld schon dargestellt, so einfach läuft es nicht. Dann frage ich mich, wenn Sie tatsächlich wollen, dass sonntags geöffnet ist, inwieweit passt das zusammen mit den zumindest rhetorischen Bekenntnissen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für mich ist das ein völlig wertefreier und antisozialer Vorschlag, den Sie hier vorgelegt haben
unter der Überschrift „Glücklich macht nur Bummeln und sonst nichts und vielleicht noch ein bisschen Einkaufen“. Das ist zu dünn und das Sonntagsgrundrecht, das, was das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgelegt hat, missachten Sie mit diesem Gesetzentwurf.
Jede weitere Ausweitung der Ladenöffnungszeiten geht - das möchte ich hier betonen, das ist heute auch noch nicht gesagt worden - zulasten der Familien. Das muss auch der FDP mal klar werden, was sie Familien damit eigentlich zumutet. Sie muten ihnen zu, vor allen Dingen Frauen, die im Einzelhandel arbeiten, auch noch an den Adventssonntagen in den Laden zu gehen bis 20.00 Uhr; ich frage mich ernsthaft, was daran familienfreundlich sein soll - gar nichts.
Der Antrag der FDP steht damit in völligem Gegensatz zu Rhetorik, zum Gerede von einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich habe auch noch mal weiter nachgedacht; Wirtschaft, Familie und Beruf, was können Sie sich noch dabei gedacht haben Tourismus. Wollen Sie vielleicht noch mehr Tourismus nach Thüringen holen? Auch das zieht nicht, weil ich mir sicher bin, dass, wenn ein Tourist sich nach Thüringen begibt, er sicherlich nicht vorhat, an Sonntagen zum Media Markt zu gehen, sondern wenn, dann über die einheimischen Weihnachtsmärkte geht.
Es gibt also viele Gründe, diesen Antrag abzulehnen. Wir lehnen ihn ab. Uns ist der Sonntag heilig. Ihr Gesetzentwurf ist arbeitnehmerfeindlich, er ist unsozial und er ist unchristlich und gehört deswegen genau dahin, wo er jetzt hinkommt - er gehört abgelehnt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Als Nächster spricht der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich auch wenig Hoffnung habe, dass es, nachdem jetzt acht Monate ins Land gegangen sind seit der Vorlage des Antrags, mir heute gelingt, Ihnen wenigstens noch einmal die wesentlichen Inhalte zu erklären, so will ich es dennoch nicht unversucht lassen, weil ja im Raum doch einige sind, die es das erste Mal hören. So viele falsche Darstellungen, so viel Ignoranz muss schon noch mal inhaltlich geradegerückt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf haben wir mit Sicherheit eines nicht getan, wir haben nicht in der Manier von Rot-Grün in Berlin die Frage beantwortet
- oder Rot-Rot in Berlin mit Unterstützung der Grünen damals beschlossen -, wie heilig der Sonntag in Wahrheit ist, sondern wir haben lediglich eines gemacht, wir haben beantragt, dass von den vier Sonntagen, die nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz als verkaufsoffene Sonntage ohnehin ermöglicht sind, ein weiterer über den ersten Advent hinaus an den Adventssonntagen geöffnet werden darf.
Wir haben nicht die Anzahl vier verändert, auf das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat das überhaupt keine Auswirkungen. Wir haben die Anzahl, vier verkaufsoffene Sonntage unverändert gelassen, sondern haben nur gesagt, bitte ermöglicht es, von diesen vier nicht nur den ersten Adventssonntag, sondern einen weiteren Adventssonntag zu öffnen, weil natürlich die Frage, Frau Leukefeld, richtig gestellt ist, man kann Geld nur einmal ausgeben. Vier Sonntage vor der beabsichtigten Änderung, vier Sonntage danach - keine einzige Stunde weitere Öffnungszeit. Die Frage ist aber nicht nur, wann man das Geld ausgibt, sondern die Frage ist auch, wo man es ausgibt.
Und es ist schon, zumindest für den Thüringer Einzelhandel, von Bedeutung, ob die Bürgerinnen und Bürger ihr Geld in Thüringen ausgeben oder in Sachsen, in Hessen, in Bayern oder in SachsenAnhalt. Die vielen zahlreichen Stellungnahmen, die Sie hier bemüht haben, das war die eine vom Kaufland in Ilmenau, meine ich, gewesen, die haben Sie
dann hier in epischer Breite vorgetragen, die liegt mir auch vor. Aber zur Wahrheit gehört auch, es ist die einzige gewesen, die mit ähnlich wenig Verständnis oder mit einem ähnlich falschen Verständnis von dem Antrag, wie Sie es hier auch vorgetragen haben, motiviert hier eingegangen ist.
Es hat andere Stellungnahmen gegeben, in denen unter anderem auch davon berichtet wurde, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel durchaus gern am Sonntag arbeiten, weil es zum einen Sonntagszuschläge gibt und weil sie natürlich auch einen Freizeitausgleich bekommen für Sonntagsarbeit.
Noch einmal: Vier Sonntage sind jetzt in Thüringen möglich zu öffnen und vier Sonntage sollten es danach sein. Deswegen, verehrte Frau Kollegin Siegesmund, hilft an der Stelle auch Ihr Verweis auf das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die Thüringer Regelung mit vier Sonntagen war weder Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsurteils noch ist sie damit in irgendeiner Form angegriffen worden,
sondern die Ausweitung - und das ist in Berlin nämlich im Unterschied zu Thüringen passiert - über die geltende Regelung hinaus an allen vier Adventssonntagen öffnen zu können, was hier niemand beantragt hat. Ich schätze Sie durchaus und ich weiß, dass Sie auch lesen können, und wenn man den Gesetzentwurf liest, weiß man auch und kann das auch nachvollziehen und muss deswegen hier auch nicht den Eindruck erwecken, wir hätten beantragt, dass an allen vier Adventssonntagen in Thüringen die Läden geöffnet werden könnten. Sie haben gesagt, dass wir nach Sachsen und Sachsen-Anhalt geschaut haben. Das haben wir in der Tat gemacht und das hat außer uns noch jemand gemacht, nämlich der Thüringer Einzelhandel,
die haben nach Sachsen und Sachsen-Anhalt geschaut und haben gemerkt, dass es in Größenordnungen und nicht bei den von Ihnen angesprochenen Großhändlern, nicht bei den von Ihnen angesprochenen großen Ketten, sondern bei den kleinen Einzelhändlern, die sind diejenigen, die das Problem nämlich haben, dass ihnen die Kunden in der Adventszeit weglaufen bzw. den Umsatz nicht bei ihnen machen.
Insofern ein Antrag, der sich in der Tat mit Blick auf Thüringen ein Thema zum Gegenstand gemacht hat, was helfen könnte, Arbeitsplätze hier zu sichern, Arbeitsplätze hier zu schaffen. In Wahrheit gestehen Sie damit zu, dass Ihnen dieses Thema nicht am Herzen liegt, sondern dass es Ihnen egal ist. Dann lehnen Sie den Antrag ab und dann war
ten wir mal, was die Landesregierung vorlegen wird und werden nächstes Jahr dann sehen, ob das nächste Jahr, wenn die Landesregierung dann im Januar vielleicht einen Antrag vorlegt, ob dann 12 Monate ausreichend sein werden, um die Materie endlich zu regeln. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Als Nächster spricht der Abgeordnete Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.