Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Als Nächster spricht der Abgeordnete Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Kollege Gerhard Günther hatte bereits im Februar in der Plenarsitzung bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs deutlich gemacht, wir lehnen Ihren Entwurf ab. Wir wollen kein Vorweihnachtszeiteinkaufsgesetz als vermeintliches Konjunkturpaket. Ich sage bewusst „Vorweihnachtszeit“, weil Sie selbst zwar Weihnachtszeit schreiben, aber die Adventszeit meinten.
Es gab auch bei der Anhörung einen breiten Grundkonsens: Das aktuelle Gesetz ist gut - und das möchte ich auch hier noch einmal deutlich sagen und in der Adventszeit hat Familie Vorrang. Dies wurde auch in zahlreichen Zuschriften deutlich. Selbst die IHK schreibt: „Aus Sicht der Ostthüringer Händler ist es nicht notwendig“ - und jetzt sage ich die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erweitern. Oder die Konditoreninnung meint: „Das bestehende Gesetz gibt genügend Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Eine weitere Ausweitung der Sonn- und Feiertage dehnt zwar das Kaufverhalten lediglich in die Länge, schafft aber keine neue Kaufkraft.“ Eine Argumentation, die wir heute schon hörten. Sie meinte weiter: „Die Produkte werden durch höhere Personalkosten und steigende Aufwendungen wie Energie teurer.“ Wir bemerken auch, dass Einzelhandelsketten weggehen von den sogenannten XXL-Öffnungszeiten.
Wir verknüpfen Adventszeit nicht zuerst mit Konsum und Kaufrausch, sondern mit Familie und Besinnung. Für uns hat nicht Ökonomie, sondern der Mensch Priorität. Jetzt möchte ich auf den Einwurf eingehen, den Sie gerade brachten. Ich weiß natürlich als jemand, der aus Altenburg kommt und sich der Nähe großer sächsischer oder anhaltinischer Städte bewusst ist, welche Konkurrenzsituation entsteht, wenn dort an anderen Sonntagen geöffnet ist. Das hat aber in meinen Augen nichts mit der Anzahl zu tun, sondern mit der Attraktivität. Die Menschen gehen dorthin, wo kaufen attraktiv ist, wo sie einen Erlebniswert dazu haben. Dabei muss ich wirklich gestehen, dass die erzgebirgischen Städte gerade in unserer Region eine hohe Attrakti
Meine Damen und Herren, natürlich ist es notwendig, unser Ladenschlussgesetz erneut zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Diskussionsbedarf sehe ich in der Frage von mehr Flexibilität bei der Wahl der Öffnungstage, denn die IHK Ostthüringen schreibt weiter in ihrer Stellungnahme: „Eine größere Flexibilität ist notwendig.“ So das Zitat. Ich sehe ebenso Klärungsbedarf bei den Öffnungszeitenregelungen bei Gemeindezusammenschlüssen zu größeren Städten. Die künftige Regelung sollte sich der Stadtteilregelung angleichen. Das trifft etwa für Städte wie Leinefelde-Worbis zu.
Wir sind uns mit der Ministerin einig; sie wird in den nächsten Monaten einen eigenen Entwurf vorlegen. Sie hat es bereits im Ausschuss zugesagt. Also, warum nun dieser Entschließungsantrag? Die Zusage steht, die Landesregierung wird einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Ich denke, wir lassen uns nicht drängen. Ihr Beschlussantrag, aus dem Wunsch heraus resultierend noch etwas angeblich Wichtiges einzubringen, ist meiner Meinung nach überflüssig. Wir lehnen auch diesen Entschließungsantrag ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wünscht die Regierung das Wort zum Gesetzentwurf? Frau Ministerin Taubert? Nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs, deswegen stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/293 in zweiter Beratung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei der FDP. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? Ablehnung bei den Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist dagegen? Ebenfalls die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer für den Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung bei
der FDP. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? Ablehnung bei allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Thüringer Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1385 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1465
Folgender Hinweis: Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und zweiter Beratung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich frage die Landesregierung: Wünscht sie das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Minister Dr. Schöning.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine Damen und Herren, der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gilt insbesondere der Novellierung und Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Zu diesem Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 sind nach einer Evaluierung Änderungen vor allem von den betroffenen Institutionen und Organisationen, von den Verbänden, die sich mit Jugendschutz befassen, selbst angeregt worden. Der nun vorliegende Staatsvertrag spiegelt diesen Meinungsstand wider. Als eine wesentliche Neuerung auf freiwilliger Ebene werden Jugendschutzfilter in das System des Jugendschutzes integriert. Aber, meine Damen und Herren, ich will hier nicht auf viele Einzelheiten eingehen, denn Sie alle kennen die Inhalte des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags aus den Beratungen im Frühjahr des Jahres.
Die gemäß Thüringer Verfassung erforderliche Unterrichtung des Landtags nach Artikel 67 Abs. 4 zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die damit verbundene vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik ist dementsprechend bereits erfolgt. Ich verweise auf die Landtagsdrucksache 5/1007 vom 20.05.2010. Insbesondere haben auch der für Medienangelegenheiten
zuständige Landtagsausschuss am 23. April 2010 und der mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 20. Mai 2010 jeweils in öffentlichen Sitzungen den Staatsvertrag beraten und zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben.
Ich möchte noch einige Hinweise zur Zeitschiene geben: Die Regierungschefin und die Regierungschefs haben den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 10. Juni unterzeichnet. Nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen bedürfen Staatsverträge der Zustimmung des Landtags. Mit der heutigen Befassung im Landtag soll die Transformation des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht erfolgen. Das Thüringer Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss rechtzeitig vor dem 1. Januar 2011 in Kraft treten, weil der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos wird, sofern nicht bis zum 31. Dezember 2010 alle Ratifikationsurkunden der Länder bei der Staatskanzlei des Vorsitzlandes hinterlegt sind. In diesem Fall würde - wenn dieses Ziel nicht erreicht würde auch das Zustimmungsgesetz zu diesem Staatsvertrag gegenstandslos. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Zustimmung zu diesem für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen wichtigen Gesetz. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Schöning. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung ihres Antrags? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache zum Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung sowie zum Entschließungsantrag der LINKEN. Das Wort hat der Abgeordnete Döring von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eines sollte uns klar sein: Ein effizienter Jugendmedienschutz ist eine zentrale politische Aufgabe. Wir müssen Eltern in die Lage versetzen, für ihre minderjährigen Kinder Systeme zu erwerben oder von Providern zur Verfügung gestellt zu bekommen, die es ihnen ermöglichen, ein altersdifferenziertes Angebot zuverlässig auswählen zu können. Dazu gehört auch eine freiwillige Altersklassifizierung der Produkte durch die Anbieter. Alterskennzeichnung in Kombination mit dem Jugendschutzprogramm, das ist der Kern der Änderung des Jugendmedien
schutz-Staatsvertrages. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass im Onlinebereich bislang weniger strenge Regeln gelten als für nicht über das Internet verbreitete Medien. So gilt für viele browserbasierte Computerspiele derzeit im Netz keine Altersbeschränkung. Sie können unkontrolliert gratis genutzt werden, während inhaltsgleiche Softwareversionen beim Verkauf in Geschäften einer Altersfreigabe unterliegen. Ich habe selbst Enkelkinder, ich weiß, wovon ich rede.
Meine Damen und Herren, die Einführung eines nutzerorientierten Systems, das auf freiwillige Kennzeichnung und auf den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durch den Nutzer, das heißt durch die Eltern, setzt, soll hier Abhilfe schaffen. Damit wird der Weg der regulierenden Selbstregulierung - so der Fachbegriff - fortgesetzt. Industrie und Provider sollen in Vereinbarungen eingebunden werden, die es zum Bestandteil eines Geschäftsmodells machen, Eltern einen zuverlässigen Schutz ihrer Kinder anzubieten.
Meine Damen und Herren, die Novelle stärkt die Position des Medienschutzbeauftragten, vor allem die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten gehören erheblich gestärkt. Auch die länderübergreifenden Stellen für Jugendschutz erhalten eine dauerhafte Finanzierungsgrundlage. Natürlich ist eines klar: Man wird die Umsetzung beobachten müssen. Entscheidend wird sein, ob es zeitnah gelingt, praktikable Lösungen von anerkannten Jugendschutzprogrammen für den Computer zu entwickeln und zu etablieren. Auch geht es darum, ein handhabbares und wirksames Kontrollsystem auf den Weg zu bringen. Ob hier die personellen Ressourcen reichen, wird man sehen müssen.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es kritische Stimmen, die sagen, dass jugendschutzrechtliche Vorgaben generell nicht mit dem Internet kompatibel sind. Vorschläge, wie ein internetadäquater Jugendschutz aussehen könnte, sind diese Kritiker bisher schuldig geblieben. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Auf die Dauer kann der Vernunft und der Erfahrung nichts widerstehen. Ich hoffe, dass Sigmund Freuds Aussage auch auf den Kinder- und Jugendmedienschutz zutrifft.
Ein Wort zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich stimme ihm inhaltlich voll zu, das ist natürlich auch klar, denn er ist ja wortwörtlich abgeschrieben.
Die CDU/SPD-Koalition in Sachsen-Anhalt hat ihn wortwörtlich geschrieben. Aber wenn Sie schon abschreiben, dann müssen Sie wirklich auch den Zeithorizont beachten. Ich finde den Zeithorizont abenteuerlich, denn es ist schon Anfang Juni sozusagen
in Sachsen-Anhalt geschrieben worden. Und Sie kommen jetzt und sagen, bis Ende des Jahres soll ein riesengroßes Konzept entwickelt werden. Also das ist wirklich abenteuerlich. Wir werden es ablehnen. Aber ich sage Ihnen ganz deutlich, wir werden dabei im Gespräch bleiben, aber wir wollen Eigenes entwickeln. Ich glaube, wenn abgeschriebene Texte die neue Innovationsoffensive der LINKEN ist, dann mag das sein. Wir machen Eigenes und wir werden Eigenes vorlegen.
Das ist, denke ich, auch Aufgabe des Parlaments und nicht, abgeschriebene Texte von anderen Parlamenten hier als große Innovation vorzustellen. Das ist mir zu einfach und wir lehnen deshalb diesen Antrag ab. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Als Nächster spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Blechschmidt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wer ist schon gegen Jugendmedienschutz? Ich gehe davon aus, kaum jemand. Daher haben wir auch die damalige Ankündigung zur Neubeschreibung und Fortführung des Jugendmedienschutzes mit Aufmerksamkeit und Interesse aufgenommen. Damit verbunden ist den Schlagworten, wie sie Staatssekretär Zimmermann im Ausschuss bei der Vorabinformation, wie Minister Schöning in seinem Beitrag deutlich gemacht hat, nichts hinzuzufügen bzw. in ihrer Einsilbigkeit nicht zu widersprechen - Zielsetzung: Schutz und Qualitätsverbesserung. Dennoch - da muss ich Sie korrigieren - hat es reichlich Einwände in der Diskussion im Ausschuss gegeben zum Staatsvertrag, die es nicht nur seitens der Fraktion DIE LINKE, sondern meiner Erinnerung nach auch seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben hat. Dennoch - und dies in aller Eindeutigkeit - will ich sagen: Dieser Jugendschutzstaatsvertrag geht weder auf die rasante technische Entwicklung und die damit verbundene Nutzung ein noch zeigt er eine - ich brauche nur beim Kollegen Döring anzuknüpfen: es muss nach Konzepten gesucht werden, es müssen Vereinbarungen getroffen werden, es müssen Modelle entwickelt werden festgeschriebene praktikable Form des Schutzes und somit ist letztendlich dieser Staatsvertrag der Zeit hinterher, seiner eigenen Aufgabenstellung hinterher. Daher werden wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Der in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommenden Frage nach den Alternativen, auf die ich noch zu sprechen komme, darf nicht die Konsequenz folgen, ein schlechtes,
unwirksames und seiner Zeit - ich wiederhole mich - hinterherhinkendes Gesetz, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, zu verabschieden.
Zwei für mich typische medienpolitische Aussagen in dieser Zeit möchte ich zitieren, einmal Marlies Kohnle-Gros und einmal Tabea Rößner - beides Medienpolitiker auf Bundesebene, einmal CDU, einmal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Präsidentin, die CDU-Politikerin in einem Brief, zwar im Mai, aber der Inhalt ist genauso interessant, an die Fraktionsvorsitzenden in den Ländern: „Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass der Jugendmedienschutz insbesondere für den Bereich des Internets einer Konkretisierung bedarf. Wie bei allen gesetzlichen Regelungen wird die Umsetzung und Durchsetzbarkeit neuer gesetzlicher Regelungen ganz besonders zu berücksichtigen sein. Wir müssen vermeiden, Erwartungen zu wecken, die sich schon heute erweislich nicht erfüllen lassen. Der aktuelle vorliegende Entwurf des Staatsvertrags hat genau hier seine größten Schwachstellen.“
Und Tabea Rößner: „Wir halten den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig. Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht noch bringt er den Jugendschutz voran.“ Dem ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, wenn ein Gesetzentwurf dermaßen kritisch begleitet, mithin partei- und gesellschaftspolitisch übergreifend so infrage gestellt wird, wird er von uns keine Stimme erhalten. Was meinen wir konkret? Begriffliche Unklarheiten, ernst zu nehmende Befürchtungen von Zensur bzw. Selbstzensur, technische Umsetzbarkeit, zu erwartende Wirkungslosigkeit. Begriffliche Unklarheiten. Eine der offenen Fragen lautet, wer denn genau im Internet als Inhaltanbieter gilt. Wahrscheinlich müssen wir nicht nur große Anbieter wie Fernsehsender und Zeitungsverlage, sondern jedes Blog und überhaupt jede private Website kennzeichnen. Selbst wenn jeder sich die Mühe einmal machen würde, besteht das Problem, dass eine Internetseite kein unveränderliches Medium darstellt, beispielsweise wie der Film. Demzufolge muss jeder einzelne Beitrag - sei es ein Artikel, ein Foto, ein Video - durch den Betreiber geprüft werden. Hier besteht die Gefahr, dass große Anbieter bevorzugt werden, weil sie es sich leisten können, Personal zur Einstufung der Inhalte abzustellen. Dagegen werden kleinere Anbieter - von der kleinen Regionalzeitung bis zum Blogger - vor ernsthafte Probleme gestellt. Als Konsequenz werden sie ihren Inhalt pauschal über „Ü18“ deklarieren, um überhaupt weitere Inhalte