David-Christian Eckardt

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Frau Präsidentin, ich habe bereits in der Juli-Sitzung kundgetan, dass es zum Sachverhalt noch Klärungsbedarf gibt. Aufgrund der Sommerpause konnte diese Klärung leider noch nicht herbeigeführt werden. Ich beantrage daher namens der Koalitionsfraktionen nach § 25 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vertagung der Sitzung.
Man nehme die Geschäftsordnung und lese die Überschrift in § 25. Da ist nur die Vertagung der Sitzung möglich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Neuregelung der als Maßregel angeordneten Unterbringung und ähnlicher Unterbringungsmaßnahmen - kurz Maßregelvollzugsgesetz - wurde am 2. April dieses Jahres durch die Landesregierung in das Parlament eingebracht und in der Plenarsitzung am 10. April in erster Beratung gelesen. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuss sowie den Justizausschuss zur Mitberatung. In einer Sondersitzung des Sozialausschusses am 11. April wurden eine mündliche und schriftliche Anhörung sowie die Liste der Anzuhörenden beschlossen. Die mündliche Anhörung fand in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. Mai statt. In der Anhörung kamen unter anderem Vertreter der drei Maßregelvollzugseinrichtungen, Vertreter von Angehörigen im Maßregelvollzug, Gewerkschaftsvertreter und Experten für Verfassungsrecht zu Wort. In der Anhörung wurden vor allem die Gesetzespassagen zur Beleihung der Chefärzte, zu den Interventionsbeauftragten und zum Besuchsrecht diskutiert.
Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse gab eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab. Die Anhörung wurde im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ausführlich ausgewertet. Auch wurde der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Würtenberger, durch den das Gutachten zu den Schlussfolgerungen für Thüringen aus dem Urteil zum hessischen Maßregelvollzug verfasst worden war, in der Sitzung am 12. Juni angehört, da er an der Sitzung im Mai, zur regulären mündlichen Anhörung, nicht hat teilnehmen können. Im Anschluss wurden auf Bitten des Abgeordneten Christian Gumprecht durch die Landtagsverwaltung einzelne Punkte des Gesetzentwurfs er
neut überprüft und in einer Ausschuss-Sitzung am 27. Juni erörtert und beraten. Durch die CDU und die SPD wurde in der Ausschuss-Sitzung am 10. Juli ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, welcher mit Mehrheit beschlossen wurde.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzes und ich darf auch Sie bitten, dann dem Gesetz zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, da es noch Beratungsbedarf gibt, bitte ich namens der Koalitionsfraktionen, den Tagesordnungspunkt 29 von der Tagesordnung abzusetzen.
Frau Präsidentin, namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, die Drucksache 5/7742 „Thüringer Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ und die dazugehörige Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7879 in die Tagesordnung aufzunehmen und sie nach den zweiten Lesungen der Gesetze einzuordnen, des Weiteren die Drucksache 5/7716 „Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen JVA in Zwickau“ und die dazugehörige Beschlussempfehlung mit der Drucksache 5/7871 in die Tagesordnung aufzunehmen und diese am Freitag nach dem Bericht des Petitionsberichts abzuarbeiten. Minister Poppenhäger ist zur Justizministerkonferenz in Berlin, sein Staatssekretär ist zur Kur, daher also die Bitte, dies am Freitag zu behandeln.
Des Weiteren beantrage ich, den TOP 6 „Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ von der Tagesordnung dieser Plenarsitzung abzusetzen und in Absprache aller Fraktionen den TOP 9 „Erarbeitung eines modernen Sportberichts mit Perspektiven für den Sport in Thüringen“ heute
als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Wir sind heute Abend, wie Sie schon gesagt haben, beim LSB zum parlamentarischen Abend eingeladen und da haben die Fraktionen empfunden, dass dies ein hervorragender Platz wäre, diesen Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Sollten wir am morgigen Donnerstag mit den zweiten Beratungen der Gesetze noch nicht durch sein, dass es dann hinter den zweiten Beratungen angesetzt wird. Aber da ich davon ausgehe, dass wir morgen die zweiten Beratungen schaffen, bitte ich darum, das am Freitag nach dem Bericht des Petitionsausschusses zu behandeln.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, man sagt, was lange währt, wird endlich gut. Diesen Anspruch sollten wir uns gerade bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen zu Herzen nehmen. Und was das Wohn- und Teilhabegesetz betrifft, haben wir uns das wohl zu Herzen genommen. Bereits der erste Entwurf zum Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz war das Ergebnis von intensiven Beratungen und eines zielgerichteten Arbeitsprozesses. Dem folgten natürlich weitere Beratungen im Sozialausschuss sowie Anhörungen mit verschiedenen Vertretern aus der Branche. Dieses Gesetz ist aufgrund der Föderalismusreform notwendig geworden, nachdem der öffentlich-rechtliche Teil des Heimrechts zur Ländersache geworden ist. Ich bleibe hier bei meiner Meinung, dass ich das wenig klug fand. Aber der Fakt war so und Thüringen musste auch sein Heimrecht regeln.
Ebenso sehen wir uns in Thüringen in besonders starkem Maße mit den Auswirkungen des demografischen Wandels konfrontiert, was eine Neuregelung ebenso vonnöten gemacht hat wie die neuen Lebensverhältnisse, an die sich ein neues Gesetz anpassen muss, um modernen Formen des Zusammenlebens gerecht zu werden. Weiterhin haben wir neue Standards für das Wohn- und Teilhabegesetz entwickelt. Wir haben uns das Ziel gesetzt, die unabhängige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UNBehindertenrechtskonvention aufzunehmen und umzusetzen. Die Forderung von mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie die Möglichkeit, so weit wie möglich selbstbestimmt leben zu können, standen während des gesamten Prozesses im Vordergrund unserer Verhandlungen. Dies sollte unter größtmöglicher Beteiligung der Betroffenen geschehen. Mit dem Änderungsantrag, den wir im Sozialausschuss verhandelt haben, sind wir diesem ehrgeizigen Ziel gerecht geworden.
Lassen Sie mich kurz auf die wichtigsten Bestandteile des Antrags eingehen. Zunächst haben wir mit den Änderungen des Gesetzentwurfs den unter
schiedlichen Wohnformen und deren Besonderheiten stärker Rechnung getragen. Während der Anwendungsbereich des Wohnund Teilhabegesetzes in anderen Bundesländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt vordergründig auf stationäre Einrichtungen bezogen ist, berücksichtigt der Thüringer Gesetzentwurf auch ambulant betreute Wohngemeinschaften mit unterschiedlichen Größen und Betreuungsbedarf. Eine solche Unterscheidung bringt den Vorteil mit sich, dass auf die Bedürfnisse, die sich innerhalb der unterschiedlichen Wohnform ergeben, konkreter eingegangen werden kann. Aber zur Unterscheidung der Wohnform und den damit einhergehenden leistungsrechtlichen Ansprüchen müssen auch klare Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Aus dem Anhörungsverfahren im Ausschuss hat sich für den Entwurf aus dem Dezember des vergangenen Jahres somit ein Änderungsbedarf ergeben, den wir erfolgreich in den aktuellen Gesetzentwurf eingearbeitet haben. Das bezieht sich hauptsächlich auf konkrete Bezeichnungen in den einzelnen Formulierungen. Mit beiden haben wir eine klare Abgrenzung zwischen dem Ordnungs- und dem Leistungsrecht garantiert. Mein Kollege Gumprecht ist hier darauf schon mehr eingegangen. Durch die zahlreichen Gespräche, die wir geführt haben, haben wir jetzt ein Gesetz, das noch stärker an die realen Gegebenheiten angepasst ist. Wir konnten somit neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Zum Beispiel ist der Status der Einrichtung als ambulant betreute Wohngemeinschaft fortan nicht mehr dadurch gefährdet, dass ein Pflege- oder Betreuungsdienst in der Wohngemeinschaft ein Büro oder eigene Aktenbestände vorhält.
Vor allem aber ist es begrüßenswert, wie stark der Bereich der Pflege in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde. Hier zeigt sich die besondere Bedeutung, die wir diesem Bereich beimessen, deutlich. Meine Damen und Herren, ich habe bereits kurz erwähnt, dass es im Vorfeld zum ersten Gesetzentwurf viele Gespräche mit verschiedenen Vertretern aus der Pflegebranche gab. Dies war schon allein deshalb notwendig, weil ein so umfassendes Gesetz viele Bereiche und Interessen betrifft. Aus diesem Grund haben wir nach der ersten Lesung im Ausschuss die unterschiedlichen Stellungnahmen, die während des Anhörungsprozesses an uns herangetragen wurden, in den aktuellen Entwurf eingearbeitet. Wir haben eine größtmögliche Interessenwahrnehmung der Beteiligten gewährleistet und somit eine gute Rechtsgrundlage geschaffen, auch wenn sie - da gebe ich Ihnen recht, Herr Kubitzki teilweise etwas schwer zu lesen ist.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Thüringen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Entwurfs zum Wohn- und Teilhabegesetz eines der modernsten Gesetze in ganz Deutschland haben. Das zeigt schon die konsequente Abkehr vom Begriff
„Heim“, welche wir mit der letzten Änderung am Gesetzesentwurf noch ausdrücklicher klargemacht haben. Hier wird deutlich, wie wir uns mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung bei der Neubewertung zum Heimbegriff positionieren. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass der Begriff „Heim“ für die heutigen Ansprüche an eine Einrichtung kein adäquater Begriff mehr ist. Stattdessen werden im neuen Wohn- und Teilhabegesetz vor allem die Teilhabemöglichkeiten der älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Mit den vorliegenden Änderungen konnten wir den Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit in den Einrichtungen Rechnung tragen. Durch die vorgenommenen Änderungen orientiert sich der Gesetzentwurf noch stärker an der Realität. Dies ist uns schon allein dadurch gelungen, dass wir viele Änderungsvorschläge, die uns in den Anhörungen vorgetragen wurden, aufgenommen haben. Auch wenn es ein langwieriger Prozess war, so konnten wir durch intensive Zusammenarbeit Fehler, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, vermeiden. Das Gesetz ist an den modernen Ansprüchen und geänderten Lebensverhältnissen orientiert, denn es bietet einen Spielraum für die Erprobung neuer Wohnformen. Es bietet eine Rechtssicherheit für die Bewohner. Hier haben wir an den Stellen Regelungen gefunden, an denen die Menschen am meisten auf Schutz angewiesen sind. Daher ist auch die klare Trennung der Wohnformen in stationäre Einrichtungen und ambulante betreute Wohngemeinschaften so zentral. Hier haben sich die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern mit dem Wohn- und Teilhabegesetz gemacht wurden, bezahlt gemacht. Wir haben zudem die Position der Frauen in den Einrichtungen gestärkt. Die Bewohner haben nun die Möglichkeit, eine Frauenbeauftragte auch dann zu wählen, wenn innerhalb der stationären Einrichtung selbst keine Bewohnerin für dieses Amt zur Verfügung steht. Wir haben mit dem Entwurf mehr Transparenz geschaffen, zum Abbau der Bürokratie beigetragen und den Weg für ein effektives Qualitäts- und Beschwerdemanagement bereitet. Vor allem aber haben wir der Bedeutung der Wichtigkeit für den Pflegebereich Rechnung getragen. So konnte Fehlentwicklungen aus zurückliegenden Jahren entgegengewirkt werden. Neben dem Pflegepakt wird mit dem Wohn- und Teilhabegesetz eine weitere wichtige Grundlage zur Stärkung der Pflege in Thüringen geschaffen. Ich darf Sie bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben und darf mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit recht herzlich bedanken. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fonds soll helfen, ehemaligen Heimkindern der DDR für das erlittene Unrecht wenigstens zu einem Teil zu entschädigen, soweit es denn überhaupt möglich ist, psychisches und körperliches Unrecht durch Geld oder Sachleistungen zu mindern. Die Gewalt, die willkürlichen Bestrafungen und der psychische Druck, der auf die Opfer ausgeübt wurde, kann auch durch die Leistungen des Fonds nicht ungeschehen gemacht werden. Er aber ist eine Anerkennung des Leides, welches erlitten wurde, und er ist Teil eines Unterstützungssystems für die ehemaligen Heimkinder der DDR.
Zunächst waren durch die Länder und den Bund 40 Mio. € für den Fonds eingespeist worden. Bis zu Beginn des Jahres waren bereits 3.500 Anträge genehmigt worden und weitere 10.000 werden noch bearbeitet. So sind die 40 Mio. € bereits aufgebraucht. Der Fonds muss realistischen Schätzungen zufolge auf 200 Mio. € aufgestockt werden. Die Zahl der Anträge verdeutlicht, dass das Antragsver
fahren offensichtlich funktioniert. Als sich abzeichnete, dass die Mittel des Fonds nicht ausreichen würden, hat es zwischen den neuen Ländern und Vertretern des Bundes Gespräche gegeben, um eine Lösung zu finden. Diese ist zwar noch nicht durch die Ministerpräsidenten der neuen Länder und der Ministerpräsidentin Thüringens verabschiedet worden, aber dies wird hoffentlich bald geschehen. Wir haben keinen Grund zu der Annahme, dass die Lösung nicht wie skizziert kommen wird.
Besonders wichtig an der vorgeschlagenen Lösung ist, dass der Fonds, wie ursprünglich geplant, bis in das Jahr 2017 laufen wird und dass die Leistungen aus dem Fonds in ihrer Höhe nicht eingeschränkt werden. Es wäre eine Ungleichbehandlung zwischen denjenigen, die früh Leistungen beantragt haben, und jenen, die sie erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Die Anträge auf Geld aus dem Fonds sollen jedoch nur noch dieses Jahres gestellt werden können. Die Begründung, die für die Verkürzung der Anmeldefrist gegeben wird, ist nachvollziehbar. Es muss Haushaltsplanungssicherheit geschaffen werden. Es muss möglich gemacht werden, realistisch zu berechnen, wie viel Geld zur Unterstützung der ehemaligen Heimkinder noch benötigt wird. Dies ist im Sinne der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass es bis Ende September dieses Jahres möglich ist, einen Antrag in schriftlicher Form einzureichen. Ich möchte es noch einmal betonen, dass im September dieses Jahres nicht die letzte Leistung ausgezahlt wird, sondern lediglich die Frist für die Beantragung von Leistungen abläuft. Bereits seit Juli des Jahres 2012 können Anträge gestellt werden. Es sind somit mehr als zwei Jahre gewesen, innerhalb derer die Antragstellung, nur die Antragstellung, zu erfolgen hatte. Ich denke, das ist ein Zeitraum, innerhalb dessen es für jeden Betroffenen möglich ist, den entsprechenden Antrag einzureichen. So groß das von Herrn Barth vorgetragene menschliche Leid der Betroffenen auch sein mag ich bin davon überzeugt, dass gut zwei Jahre zu überlegen, ob ich auf diesen Fonds zurückgreifen möchte oder nicht, genügend Zeit zum Überlegen ist. Gerade mit Blick darauf, dass es darum geht, Haushaltsmittel, die zu einer ausreichenden Ausgestaltung des Fonds zur Verfügung gestellt werden, in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen, nicht nur in Thüringen, auch in den anderen neuen Bundesländern. Hierüber wird der neu gewählte Landtag in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2015 und 2016 zu beraten haben, wer dann, mit wem auch immer, Koalitionsgespräche führen wird. Herr Barth, das Einzige, was der Wähler auf alle Fälle, und das hoffe ich sehr, entscheiden wird, ist, dass Ihre Partei an diesen Haushaltsberatungen nicht mehr beteiligt ist. Ich danke Ihnen.
Punkt II soll nicht nur an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, sondern auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn des Europawahljahres 2014 ist es gelungen, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hohen Hauses zur europäischen Politik hier einzubringen. Wir sollten dies als ein Zeichen der Vernunft und Erkenntnis ansehen, dass wir hier in Thüringen ohne die Europäische Union keinen Staat machen könnten. Mit der Eurobarometer-Umfrage des Europäischen Parlaments 2013 sollte festgestellt werden, wie die Europäer die wirtschaftliche und soziale Lage und die laufenden Haushaltsund Bankenreformen
wahrnehmen. Im Rahmen der Umfragen wurden immerhin rund 28.000 Bürger in 28 EU-Staaten in persönlichen Interviews befragt und die Ergebnisse können sich trotz aller Unkenrufe von Konservativen und Nationalisten sehen lassen. Für eine absolute Mehrheit der Europäer sind Freizügigkeit und Frieden zwischen den Mitgliedstaaten die positivsten Ergebnisse der EU-Mitgliedschaft. An dritter Stelle folgt immerhin der Euro, der in diesem Zusammenhang von einem Viertel der Befragten genannt wird. Der Euro erscheint auf der Liste der wichtigsten Elemente der Europäischen Identität an erster Stelle, wobei sich zwischen den Ergebnissen innerhalb und außerhalb des Eurowährungsgebiets deutliche Unterschiede abzeichnen. Dicht auf den Euro folgen Freiheit und mit einem beträchtlichen Abstand schließlich Geschichte und Kultur. Die Zahl der EU-Bürger, die ein Gefühl der Verbundenheit mit der EU empfinden, ist leicht gestiegen und bildet inzwischen beinahe die Mehrheit. Außerdem bewertet eine überwiegende Mehrheit die Mitgliedschaft in der EU positiv. Die Ergebnisse des ARDDeutschlandTrends vom Januar 2014 bestätigen diese europaweiten Ergebnisse auch für Deutschland. Die große Mehrheit der Menschen in unserem Land sieht die Zukunft der EU in mehr gemeinsamer Politik und spricht sich gegen eine Renationalisierung aus. Fast zwei Drittel der Befragten wünschen sich mehr gemeinsame Politik, um Europa zukunftsfest zu machen. Auch bei den Vorteilen der EU-Mitgliedschaft für Deutschland wurde der höchste Wert verzeichnet, der je gemessen wurde. Ich sage an dieser Stelle deutlich, diese Zahlen sollten den konservativen und nationalistischen Kräften in diesem Lande mehr als zu denken geben. Natürlich müssen wir immer schauen, was national, regional und lokal besser gemacht werden kann als in Brüssel. Das schöne Wort der Subsidiarität sei hier genannt. Das darf aber nicht zu der schon bekannten und immer wieder gebrauchten Polemik gegen Armutszuwanderung, Regulierungswut und Schuldengemeinschaft führen. Wer das macht, bricht alte Ressentiments auf und fischt am rechten Rand. Wir brauchen in Europa stattdessen einheitliche Standards, vor allem im sozialen und ökologischen Bereich, um annähernd gleiche Lebensbedingungen in der EU zu schaffen und damit Abwanderungstendenzen in Europa vorzubeugen. Denn die EU steht vor großen Herausforderungen. Weitere osteuropäische Länder wollen Mitglied in der EU werden. Immer mehr Flüchtlinge aus den Krisen- und Bürgerkriegsstaaten Afrikas und des Nahen Ostens kommen in die nach außen sehr abgeschottete Festung Europa. Und die Wirtschafts-, Finanz- und Bankenkrise hat mit einer zum Teil verfehlten Krisenbewältigungspolitik zu Verwerfungen zwischen den Mitgliedstaaten geführt, die ihrerseits zu einem neuen Nationalismus und dem Erstarken europakritischer Parteien geführt haben. Dem kann aus Sicht der SPD entgegengewirkt werden, wenn
dem Europäischen Parlament mehr demokratische Rechte eingeräumt werden, mehr Bürgernähe gewährt wird, die EU-Organe Rat, Parlament und Kommission effizienter zusammenarbeiten, eine noch stärkere Koordinierung und Abstimmung in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Justiz-, Umwelt-, Klima- und Energiepolitik zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet. Für uns Sozialdemokraten ist besonders wichtig, dass das soziale Europa endlich ein Schwerpunkt der gemeinsamen Politik wird. In diesem Sinne erwarten wir von der Landesregierung Initiativen, Maßnahmen und Aktivitäten, die positiv Einfluss darauf nehmen, dass die Thüringer Bürgerinnen und Bürger ihr Europabewusstsein stärken und somit ein höheres Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union entwickeln. Die europäische Strategie der Thüringer Landesregierung ist hier ein guter Anfang, aber durchaus noch ausbaufähig. Wir als SPD werben um Vertrauen für ein besseres Europa, das in seinen Grundlagen demokratischer und in seiner Ausrichtung sozialer wird. Die großen Zukunftsaufgaben kann Deutschland nicht alleine, sondern nur gemeinsam in Europa und gemeinsam mit Europa lösen. Eine Haltung, die wir und unsere Vorgänger bereits vor 90 Jahren fest innehatten. Als Konsequenz des Ersten Weltkriegs, dessen Beginn dieses Jahr 100 Jahre zurückliegt, forderte die SPD bereits in ihrem Grundsatzprogramm von 1925, im sogenannten „Heidelberger Programm“, für die Probleme der Zeit eine europäische Lösung zu finden. Die SPD trat im Programm für die Verwirklichung der Vereinigten Staaten von Europa mit der Formulierung ein, ich zitiere: „Sie tritt ein für die aus wirtschaftlichen Ursachen zwingend gewordene Schaffung der europäischen Wirtschaftseinheit, für die Bildung der Vereinigten Staaten von Europa, um damit zur Interessensolidarität der Völker aller Kontinente zu gelangen.“ Altkanzler Helmut Schmidt hat sich auf dem Festakt zu seinem 95. Geburtstag am 18. Januar dieses Jahres in Hamburg Folgendes gewünscht, ich zitiere: „Ich wünsche mir, dass die Deutschen begreifen, dass die Europäische Union vervollständigt werden muss - und nicht, dass wir uns über sie erheben.“ Dieser Satz ist Wunsch und Politik der gesamten Sozialdemokratie. Im Jahr der Europawahl stehen wir nicht für ein weltoffenes und tolerantes Thüringen, sondern auch gemeinsam für ein soziales und solidarisches Europa.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes wurde in der Drucksache 5/6167 am 03.06. durch die Landesregierung dem Parlament zugeleitet und in der Plenarsitzung am 19.06.2013 in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Am 04.07. beschäftigte sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in nicht öffentlicher Sitzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Er beschloss, am 12.09. eine mündliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen und die Liste der Anzuhörenden. Der Ausschuss beschloss weiterhin einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung im Online-Diskussionsforum einzustellen und sich dazu am 11. Juli 10 Minuten nach dem Plenum zu einer außerplanmäßigen Ausschuss-Sitzung zu treffen, um die Fragestellungen für das Online-Diskussionsforum zu beschließen. Die Fraktionen wurden gebeten, möglichst bis zum 10. Juli abends ihre Fragen für das Online-Diskussionsforum einzureichen. Am 11.07. wurde wiederum in nicht öffentlicher Sitzung der Gesetzentwurf beraten. Die Textfassung für das Online-Diskussionsforum wurde beschlossen und es wurde festgelegt, dass die Anhörung im Online-Diskussionsforum vom 18. Juli bis zum 12. September 2013, 24.00 Uhr, läuft. Am 12.09. beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung. Es wurden 27 Vertreter öffentlich angehört. Am 10.10. in der Ausschussberatung wurde die Landtagsverwaltung gebeten, dem Ausschuss bis zum 28.11. eine Synopse zur mündlichen Anhörung sowie zur Online-Anhörung vorzulegen, und die Fraktionen wurden gebeten, mögliche Änderungsanträge bis zum 10.12. einzureichen.
Am 12.12. hat der Ausschuss den Gesetzentwurf in die Januar-Sitzung geschoben, weil es zahlreiche Änderungsanträge gab, in die man sich noch nicht intensiv einarbeiten konnte. Am 16. Januar wurde abschließend über den Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beraten. Es gab Einzelabstimmungen über die jeweiligen Änderungsanträge. Es waren 30 an der Zahl. Letztendlich wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, es fällt jetzt nicht so ganz leicht, wenn man als vierter Redner hier steht und drei Redner vor einem, wo sogar schon zwei Oppositionsredner
dabei waren, das Gesetz durchaus begrüßt haben. Ja, es hat etwas länger gedauert, als wir uns manchmal erhofft haben. Aber ich sage auch ganz klar, die Zeit wurde sehr sinnvoll genutzt, wenn man sich den ersten Referentenentwurf von vor vielen Monden anschaut und das uns heute vorgelegte Wohn- und Teilhabegesetz, da wurde richtig ordentlich gearbeitet und man hat es in eine richtige Richtung weiterentwickelt. Es war natürlich Ergebnis zahlreicher Beratungen eines zielgerichteten Arbeitsprozesses, aber das uns heute vorgelegte Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz ist ein moderner Gesetzentwurf. Ich bin mir sicher, nach der Beratung im Sozialausschuss wird es ein modernes Gesetz werden, was wir hier beschließen.
Es wurde schon mehrfach gesagt, dass durch die Föderalismusreform II der öffentlich-rechtliche Teil des Heimrechts auf die Länder übertragen worden ist. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung könnte man sicherlich auch noch etwas länger reden. Ich persönlich halte nicht allzu viel davon. Aber die Situation ist so, wie sie ist. Also war es auch unsere Aufgabe, ein Landesgesetz zu erarbeiten und auch zu beschließen.
In dem Gesetz nimmt man sich neuer Lebensverhältnisse an, aber man greift auch die Herausforderungen des demografischen Wandels auf und zeigt Aufgaben, wie man sie lösen kann.
Der Forderung nach mehr Teilhabe und nach Selbstbestimmung im Alter wird dieses Gesetz mehr als gerecht. Natürlich hat man sich bei der Erstellung des Wohn- und Teilhabegesetzes auch an dem Bundesgesetz orientiert, aber es wurde schon gesagt, es stammt aus der Mitte der 70erJahre und hat in vielen Punkten den genannten Anforderungen nicht mehr genügt. Wir hatten auch den Vorteil, dass wir in benachbarte Bundesländer schauen konnten, wo es erste Überlegungen gibt, die Landesheimgesetze schon wieder zu novellieren, weil man festgestellt hat, dass getroffene Regelungen nicht wirklich glücklich waren. Diesen Umstand können wir natürlich nutzen, dass wir etwas später dran sind, und können gleich ein gutes Gesetz vorlegen und können diese Fehler vermeiden.
Natürlich ist auch erfreulich, dass man sich von dem Begriff „Heim“ abgewendet hat, denn das entspricht wirklich nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit.
Schön, dass Sie mir auch mal recht geben, Frau Siegesmund.
Wir sind eine Koalition. Im sozialpolitischen Bereich, Frau Siegesmund, werden Sie doch festgestellt haben, dass da große Einigkeiten sind, die man sich für diese Große Koalition sicherlich in dem einen oder anderen Bereich noch mehr wünschen würde. Wir sind aber das lebende Beispiel dafür, dass es in der Großen Koalition hervorragend funktionieren kann, Frau Siegesmund.
Das ist nun mal so. Erfreulich ist, dass es inzwischen eine klare Abgrenzung von ambulanten und stationären Wohnformen gibt, weil dies nicht zuletzt auch den Trägern Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für die Zukunft gibt. Gerade im Bereich des betreuten Wohnens gab und gibt es die eine oder andere Einrichtung, in der es sich sicherlich in Zukunft lohnen wird, einmal etwas genauer hinzuschauen. Von daher ist es folgerichtig, dass diese betreuten Wohnformen, in denen der Bewohner nicht frei entscheiden kann, von wem er welche Leistung in Anspruch nimmt, mit in den Geltungsbereich des Gesetzes übernommen werden. Das ist mehr als zu begrüßen.
Schwer tue ich mich persönlich etwas damit, dass die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege herausgenommen worden sind. Ich habe da mehrfach meine Bedenken geäußert. Man hat mir mehrfach erklärt, warum man es macht. Ich werde es natürlich akzeptieren, hätte mir aber anderes vorstellen können. Die stationären Hospize, ist völlig klar, haben in dem Gesetz nichts verloren.
Das Gesetz sichert aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, denn diese Teilhabe ist natürlich eine Grundvoraussetzung für eine bessere Lebensqualität. Ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung, egal ob in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Einrichtungen der Altenhilfe, sollte unser aller Ansinnen sein. Die Erprobung der neuen Wohnformen, auch sie wurde schon als positiv beschrieben, und der Zeitraum von sechs Jahren, der für die Ersterprobung gewählt worden ist, ist ein Zeitraum, bei dem ich sage, da kann man wirklich erproben, da kann man wirklich experimentieren. Ich erhoffe mir wirklich, dass man davon reichlich Gebrauch macht gerade im Bereich Wohngruppen, sei es für Bewohner mit Erkrankung an Demenz oder für normale Senioren-WGs. Hier gibt es tolle Ideen, tolle Konzepte, man hofft, dass sie umgesetzt werden,
und hofft, dass sie dann auch über die sechs Jahre hinaus weiter Bestand haben, weil es sich herausstellen wird, dass sie sich in der Praxis bewähren.
Aber auch die Rechtssicherheit für den Bewohner ist in den Blick genommen worden. Der Schutz vor Übergriffen klingt für uns alle selbstverständlich, aber wer etwas tiefer in die Materie schaut, weiß, dass es keine Selbstverständlichkeit ist. So begrüße ich die Implementierung einer Frauenbeauftragten in den Einrichtungen. Es klingt beim ersten Lesen - auch ich habe bei mir gedacht, in 90-prozentigen Frauenbetrieben eine Frauenbeauftragte? Aber ich habe die Argumentation, die gekommen ist, wirklich verinnerlicht und finde es inzwischen gut, dass es auch in den Einrichtungen Frauenbeauftragte geben wird.
Zu der Thematik der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle wurde eigentlich auch schon reichlich gesprochen. Ich gehe davon aus, das wird einer der Punkte werden, die bei der Anhörung eine nicht ganz unmaßgebliche Rolle spielen werden. Ich begrüße es, dass es überwiegend unangemeldete Kontrollen geben soll. Ich habe selber einmal Verantwortung für Altenpflegeeinrichtungen getragen und ich weiß, selbst in drei Tagen kann man trotzdem noch mal richtig Hausputz machen. Wenn man unkontrolliert kommt, trifft man den wahren Zustand an. Natürlich wird es dann auch das eine oder andere Mal passieren, dass Kontrolleure kommen und die Heimleitung nicht anwesend ist oder die Pflegedienstleitung nicht anwesend ist, aber das ist eben der Alltag, das ist das reale Leben. Da zeigt sich dann auch, was ein zusätzlicher positiver Effekt ist, ob die Einrichtung wirklich gut strukturiert ist. Denn wenn sie gut strukturiert ist, dann kann der eine für den anderen einspringen und kann ohne Probleme, sei es MDK oder Heimaufsicht, durch die Einrichtung führen und die geforderten Unterlagen vorlegen.
Bei all der Freude dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir mit diesem Gesetz nur eine Rahmenbedingung schaffen und an der Struktur der Pflege zwar einiges ändern, einiges verbessern, aber die Probleme Fachkräfte und Ähnliches, über die wir hier im Hohen Hause schon mehrfach gesprochen haben, sind eine völlig andere Baustelle. Ich möchte noch einmal den Thüringer Pflegepakt ins Spiel bringen und über die Verordnungen - gut, wir haben bisher auch mit einer Heimmindestpersonalverordnung, mit einer Heimmindestbauverordnung gelebt. Es ist selbstverständlich, dass das auf dem Verordnungsweg geregelt wird. Ich freue mich aber über die Diskussion über diese Verordnungen, denn die Spuren, die Linien, die eingezogenen sind - 50 Prozent Fachkräfte, die ebenfalls aus Mitte der 70erJahre stammen -, sie sind überholt und tragen den Anforderungen der heutigen Zeit in keiner Weise mehr Rechnung. Hier erhoffe ich mir vom Ministerium wirklich Revolutionäres, etwas den Ansprüchen der heutigen Zeit an eine moderne Pflegelandschaft, die wir hier in Thüringen aufweisen können,
Entsprechendes vorzulegen. Ich freue mich auf eine intensive, inhaltsreiche Diskussion im Sozialausschuss, die wir natürlich auch mit einer mündlichen Anhörung begleiten werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest. Danke schön.
Freiwillige Leistungen der Stadt Gera
In der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines Haushaltssiche
rungskonzeptes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik werden unter dem Punkt 1.2.2.1 unter der letzten Rubrik „freiwillige Leistungen“ sowie „freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ genannt. Diese Begrifflichkeiten werden in der Thüringer Kommunalordnung jedoch nicht definiert.
Im Zusammenhang mit den „freiwilligen Leistungen“ wird zudem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verwiesen. In der Verwaltungsvorschrift wird unter Bezugnahme auf dieses Urteil ausgeführt, dass ein Prozentsatz in Höhe von rund zwei vom Hundert bezogen auf die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes noch als auskömmlich angesehen wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie und auf welcher Basis werden diese Begriffe seitens der Landesregierung definiert und an welcher Stelle haben sie ihre gesetzliche Grundlage?
2. Wie bewertet die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltung den Umstand, dass, sofern die Verwaltungsvorschrift unter Bezugnahme des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vollumfänglich in Gera zur Anwendung kommt, die zugebilligten Mittel der „freiwilligen Leistungen“ nicht mehr ausreichen, um die Verpflichtungen für das Theater zu begleichen?
Frau Präsident, ich beantrage, den Tagesordnungspunkt alt 33 a zu neu 33 d zu machen. Es ist gute Tradition, dass nach der Ernennung und Vereidigung eines Ministers er mit seinem Staatssekretär einen Rundgang durch sein Ministerium macht. Daher würde es zu zeitlichen Überschneidungen kommen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von mir an erster Stelle Dank an die Frau Ministerin für ihren sehr ausführlichen und inhaltsreichen Sofortbericht zur Thematik. Aber lassen Sie mich etwas in die Vergangenheit schauen. Wie war die Situation im Bereich der Pflege vor vier Jahren, als wir Regierungsverantwortung übernommen haben? Sie war angespannt. Die Situation war angespannt und sie hat sich zunehmend verschärft. Der Fachkräftemangel ist offen auf uns zugekommen. Wo waren die Ursachen zu suchen? In einer zehnjährigen Alleinregierungszeit hat die CDU hier die Weichen in eine völlig falsche Richtung gestellt. Sie wollte auch die Pflege im Billiglohnland Thüringen zu einem billig- und niedrigpreisigen Segment werden lassen. Das war ein völlig falscher Ansatz. Ergebnis war, dass in Thüringen die niedrigsten Löhne gezahlt wurden und dass in Thüringen die niedrigsten Pflegesätze waren.
Ich möchte dies an einem Beispiel aus meiner eigenen Einrichtung, die ich damals geleitet habe, verdeutlichen. Als ich 2001 meinen Dienst dort angetreten bin - Fachkraftquote von über 70 Prozent, was natürlich schon sehr luxuriös war. Die Bewerberlage war hervorragend, Nachbesetzungen waren ohne jegliche Probleme teilweise innerhalb weniger Tage zu realisieren. Als ich 2006 die Einrichtung verlassen habe - die Fachkraftquote lag noch bei knapp über 60 Prozent, Bewerberlage nahezu null, Neubesetzungen von Fachkraftstellen wurden teilweise durch Hilfskräfte übernommen, weil die Leute gesagt haben, besetzt doch, wir haben noch eine gute Fachkraftquote, es kommt überhaupt jemand. Hier war schon abzusehen, was auf uns zukam.
Als Ministerin Taubert dann vor vier Jahren das Ministerium übernommen hat, hat sie diese Problematik erkannt und sie hat sie nicht nur erkannt, sie ist auch initiativ geworden und ihr ist es gelungen, so
wohl Leistungserbringer als auch Kostenträger als auch Vertreter der Kommunen und der Politik an einen Tisch zu bringen. Das Ergebnis wurde ziemlich genau vor einem Jahr hier in Erfurt unterzeichnet. Es war der Thüringer Pflegepakt, der damals deutschlandweit einmalig war. Das Ziel des Pflegepakts war, eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich angemessene Pflegeversorgung in Thüringen sicherzustellen, die Verbesserungen der Rahmenund Beschäftigungsbedingungen durch wirtschaftlich angemessene Pflegevergütung, aber auch familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung durch angemessene Ausbildungsvergütung, durch die Förderung des dritten Umschulungsjahres, durch Übernahme des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler, aber auch Verbesserungen bei den Weiterbildungsangeboten und was das Wichtigste ist, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Pflege zu erreichen, denn, meine Damen und Herren, Pflege ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Aber er nahm sich auch der Problematik der pflegenden Angehörigen an, die ein wichtiges Glied in der Kette sind. Natürlich ist mir auch bewusst, dass die Einflussnahme der Politik nur begrenzt ist, weil wir uns hier im Bereich der Selbstverwaltung befinden. Die Anbieter der Pflege und die Pflegekassen sind hier also in erster Linie in der Handlungspflicht und sie haben ihre Pflicht nach Unterzeichnung des Pflegepakts sehr ernst genommen. Auch hier wird die Bedeutung des Pflegepakts noch einmal deutlich, und wenn man mit Betreibern spricht, geben sie zu, ja, es ist leichter geworden mit Kassen zu verhandeln, gerade wenn es um den Bereich der Personalkosten geht, und das ist durchaus als Erfolg anzusehen.
Wo aber liegt die Einflussmöglichkeit der Politik? Frau Ministerin ist sehr deutlich in ihrem Sofortbericht auf die interministerielle Arbeitsgruppe und die Arbeitsgruppen eingegangen, so dass ich mich hier kurz fassen will, aber es zeigt schon, wenn drei Ministerien - das Sozialministerium, das Bildungsministerium und das Wirtschaftsministerium - gemeinsam an einer Thematik arbeiten, welche Bedeutung dieser Thematik zugemessen wird, und dies nennt man in meinen Augen konsequente Interessenvertretung.
Die Arbeitsgruppe 1, Frau Ministerin hat es gesagt im nächsten Jahr wird es eine Imagekampagne geben. Die Drittelfinanzierung hat sie erwähnt. Es ist aus meiner Sicht ein sehr notwendiger Schritt, um die Pflege weiter in der Gesellschaft zu verankern. Die Arbeitsgruppe 2, die sich um Ausbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung kümmert - die Ergebnisse wurden ausführlich gesagt. Am meisten freue ich mich persönlich natürlich auf den Ausfluss der Arbeitsgruppe 3, wenn wir hier in Kürze über das Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz reden werden. Ich freue mich hier schon auf eine hoffent
lich sachliche, ausführliche und intensive Diskussion in diesem Hohen Hause, aber natürlich auch in dem dafür zuständigen Fachausschuss.
Die gezielte Umsetzung und Weiterentwicklung des Pflegepakts durch die Zusammenarbeit mit den Unterzeichnern zeigt, dass dieses komplexe Thema im Ministerium sehr ernst genommen worden ist, zeigt auch, dass es Zeit erfordert, aber auch, dass es Erfolge gibt. Hier wird die Zukunft der Pflege gestaltet. Aus meiner Sicht sieht die Zwischenbilanz nach einem Jahr durchaus positiv aus. Bis jetzt können wir festhalten, die aktive Zusammenarbeit der Vertragspartner hat deutlich an Fahrt gewonnen. Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass Steigerungsraten in der Pflegevergütung und Lohnerhöhungen im letzten Jahr deutlich spürbar waren und dass dies auch die Pflegekassen erkannt haben. Die Wertschätzung des Pflegeberufs in der Gesellschaft wächst langsam und die Anzahl der Pflegekräfte hat, wenn auch nur gering, aber trotzdem zugenommen. Es ist auch ein Umdenken in der Medienlandschaft zu erkennen, Skandalberichte über die Pflege sind in letzter Zeit zum Glück nicht aufgetreten und waren leider früher die Regel. Heutige Berichterstattungen sehen hier schon anders aus, sie sind häufig von Objektivität geprägt und dies ist erforderlich, um die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verkaufen.
Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie fordern ein Konzept zur Umsetzung des Pflegepakts. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, Sie haben das Problem nicht erkannt und Sie haben nicht erkannt, was in den letzten 12 Jahren hier in Thüringen schon alles passiert ist. Natürlich ist Abwanderung ein Problem. Natürlich ist Nachwuchsgewinnung ein Problem, aber natürlich sind wir dem auch aktiv entgegengetreten. Ein wenig unklar ist mir auch, wieso Sie Ihren sehr umfangreichen Fragenkatalog hier als Plenarantrag und nicht als Große Anfrage eingebracht haben. Ich vermute mal, es war wieder die gewünschte Medienwirksamkeit. Wo wir schon bei Medienwirksamkeit sind: Die Aussage Ihrer Fraktionsvorsitzenden Frau Siegesmund, der Pflegepakt sei nahezu gescheitert, da sich nichts Entscheidendes getan hat, zeugt von Unkenntnis über die Sachlage, sie zeigt die Ahnungslosigkeit. Auch Ihre Einbringung, Frau Rothe-Beinlich, die Sie hier tapfer vorgelesen haben, zeigt aber doch sehr deutlich, dass Sie keine Fachpolitikerin auf dem Gebiet sind, und vielleicht hätten Sie sich mit Ihrer Kollegin aus dem Deutschen Bundestag, Frau Scharfenberg, mal zusammensetzen sollen. Ich war mit Kollegen Gumprecht und ihr letzte Woche am Donnerstag zu einer Veranstaltung in Wörlitz, da konnte man wirklich von Kompetenz reden, aber ihre Meinung ist von der Meinung der Thüringer Grünen doch in diesem Bereich meilenweit entfernt.
Sie sollten erst fragen, dann sollten Sie sich informieren.
Dann sollten Sie die Antworten abwarten,
und wenn es dann noch Kritik gibt, dann können Sie diese gegebenenfalls äußern. Das, was Sie hier vom Stapel lassen, ist eine Diskreditierung der Pflege in Thüringen und das hat diese Branche nicht verdient, Frau Rothe-Beinlich, da nutzt auch Ihr Geblubber nichts.
Was von Ihnen und besonders von Ihren Vorsitzenden in den Medien kritisiert wird, das ist Bestandteil des Pflegepakts, das wird in Thüringen seit 12 Monaten gelebt. Veränderungen sind im Gange und zeigen erste Wirkungen. Aber bis es die von Ihnen gewünschten und postulierten großen Erfolge gibt, bedarf es Zeit und konsequenten Arbeitens und keiner polemischen Anträge.
Denn um nachhaltig Erfolge zu erzielen, muss man konsequent arbeiten und natürlich, ich wiederhole hier auch noch mal, was ich letztes Jahr schon gesagt habe, ich persönlich bin ein Freund der Ausbildungsumlage. Ich war erfreut, als sie in Thüringen eingeführt worden ist, ich war traurig, als sie von manchem Träger, der jetzt weinend nach Fachkräften schreit, beklagt worden ist. Den Freistaat hat das ganze Spiel eine gute zweistellige Millionensumme gekostet, um es wieder zu korrigieren. Man muss auch mal die normative Kraft das Faktischen gelten lassen, Frau Ministerin hat es deutlich und ausführlich erklärt, warum man in Thüringen leider keine Ausbildungsumlage einführen kann, und leider gibt es eben immer noch den einen oder anderen Träger, der dagegen klagen würde, und so lange geht es eben einfach nicht, weil wir in Thüringen noch mehr ausbilden, als der Bedarf ist. Auch das ist eine Wahrheit, die einmal genannt werden muss.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Entgegen der Aussagen des Antrags der Bündnisgrünen ist deutlich, in der Pflege tut sich was. Dies wurde beschleunigt und ermöglicht durch den Pflegepakt und er ist nun einmal in der Bundesrepublik einzigartig und darauf sollte man in Thüringen auch ein Stück weit stolz sein und sollte sich aktiv an der
Umsetzung beteiligen und ihn nicht fortlaufend unkundig kritisieren.
Wem die Komplexität der Thematik bekannt ist, dem sollte klar sein, dass ein Jahr nicht reicht, um alle Ziele umzusetzen und zu erreichen. Die Veränderungen, die mit dem Pflegepakt umgesetzt werden sollen, sind struktureller Natur. Hier findet ein Prozess statt und Prozesse benötigen nun einmal Zeit. Schnelle, halbherzigere Formen bringen hingegen keine nachhaltige Wirkung.
Ein Umdenken war erforderlich. Ein Umdenken ist erfolgt. Ich bleibe dabei: Der Pflegepakt ist beispielhaft und ich hege immer noch die Hoffnung, dass auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., bpa, diesem Pflegepakt noch beitritt. Er spricht, das muss ich von dieser Stelle hier auch mal so deutlich sagen, mit gespaltener Zunge. Ich schließe mich den Hoffnungen der Ministerin an, dass in den Koalitionsverhandlungen die momentan im Gespräch befindlichen Dinge zum Thema Pflege wirklich so umgesetzt werden, denn auch diese würden sich natürlich positiv auf Thüringen auswirken. Eine Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuss halte ich nicht für erforderlich. Ich danke Ihnen.
Herr Gumprecht, können Sie mir vielleicht das Umdenken in Ihrer Fraktion erklären? Als im Bildungsministerium die Schulämter reformiert worden sind auf fünf Schulämter, hat Ihre Fraktion noch massiv acht Schulämter gefordert. Jetzt wollen Sie, dass es ein Schulamt im Landesverwaltungsamt gibt, und das in relativ kurzer Zeit. Nun würde mich einmal interessieren, wo dieser neue Erkenntnisprozess herkommt.
Herr Kollege Fiedler, geben Sie mir recht in meiner Auffassung, dass die Gemeinde Oberland am Rennsteig ja untermaßig ist, und wenn sie jetzt nicht in dem Gesetz dabei wäre, im nächsten Gesetz zu irgendeiner Gemeinde im Landkreis Sonneberg zugeschlagen wird und sich daher die Anzahl der Gemeinden dadurch auch reduzieren würde?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal meinen Dank an das Ministerium für die sehr umfängliche Beantwortung der Großen Anfrage „Soziale Mobilität, sozialer Aufstieg und Bedingungen für Chancengerechtigkeit in Thüringen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die uns heute die Gelegenheit gibt, über die Frage zu diskutieren, wie wir gemeinsam Gleichberechtigung erreichen können und soziale Mobilität als gesellschaftliche und politische Aufgabe wahrnehmen und fördern.
Meine Damen und Herren, ich will meine Rede mit einem Auszug aus dem Grundgesetz beginnen: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischer Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Große Anfrage zielt darauf ab, herauszufinden, inwieweit den Bürgerinnen und Bürgern im Land gesellschaftlicher Aufstieg innerhalb des eigenen Lebens ermöglicht wird und wie weit sich diese Chancen im Vergleich zu früher verändert haben. Wie aus dem Bericht ersichtlich ist, beschäftigen wir uns im Rahmen der sozialen Ungleichheit vor allem mit Einkommen, Vermögen und Bildung. Weitergehend beinhaltet dies aber auch den Umgang mit den Strukturen unserer Gesellschaft, also sozialen Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Berufsgruppenzugehörigkeit und Herkunft.
Seit 150 Jahren setzt sich die SPD für Chancengleichheit und Verteilungsgerechtigkeit ein, um sozialer Ungerechtigkeit zu begegnen und soziale Mobilität zu fördern. Diese Ziele verfolgt auch die SPD in der Landesregierung und diese Ziele wurden auch so im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Armut, vor allem Kinderarmut, zu bekämpfen, für die Chancengleichheit zu streiten, um so die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen zu verbessern und ein Klima der Integration zu schaffen. Mit der Antwort auf die Große Anfrage hat das TMSFG Stellung in der Debatte um den Umgang mit sozialer Ungleichheit und Verteilung von Einkommen, Bildung und Ansehen bezogen. Diese Punkte sind vor allem als Prozesse zu verstehen. Die Antwort des Sozialministeriums gibt darüber Auskunft, wo wir uns in diesem Pro
zess befinden. Aus der Antwort geht aber auch hervor, warum es weiterhin wichtig ist, sich für Gleichberechtigung, soziale Mobilität und gesellschaftliche Integration einzusetzen und für weitere Impulse und Reformen zu streiten. So kann zum heutigen Tag konstatiert werden, dass wir in Thüringen noch immer vor Herausforderungen stehen, die im Zusammenhang mit Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, ihres Alters und ihrer sexuellen Orientierung stehen. Der ungleichen Behandlung und dem Entstehen sozialer Ungleichheiten müssen wir in der Politik begegnen und wir müssen sie beseitigen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich dazu auf einige Punkte näher eingehen. Die Bildung ist ein zentraler Ansatzpunkt, um frühzeitiges Entstehen sozialer Ungleichheit zu verhindern. Daher vertreten wir in der SPD auch den Standpunkt, frühestmöglich an diesem Punkt anzusetzen. Initiativen zur frühkindlichen Bildung und das moderne Kita-Gesetz sind Ausdruck unserer Bemühungen, den Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre auszugestalten. Hier haben wir die Möglichkeiten erkannt und wahrgenommen, besonders Kinder aus sogenannten schwer erreichbaren und bildungsfernen Schichten zu erreichen. Dazu wurden, wie in der Antwort in der Großen Anfrage ausführlich verwiesen, die Maßnahmen und verbesserten Rahmenbedingungen zur Durchführung und Schulung fachlicher Qualifikation veranlasst. Die Betreuungsqualität wurde zudem durch kleinere Gruppen und der Einstellung von 2.400 zusätzlichen Erzieherinnen verbessert. Behinderte Kinder werden nun auch besser gefördert. Ebenso haben wir den Rechtsanspruch für Kinder auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr durchgesetzt und die Strukturqualität in Thüringer Kitas verbessert.
Damit die Zugänge zur frühkindlichen Bildung allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft offenstehen, haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Elternbeiträge sozial gestaffelt sind und wenn nötig eine Übernahme der Kosten durch die öffentliche Jugendhilfe stattfindet.
Meine Damen und Herren, weiterhin haben wir in dieser Legislaturperiode entscheidend zu einer positiven Veränderung unserer Schullandschaft beigetragen. Im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Entwicklung einer inklusiven und innovativen Lernumgebung als Ziel für die künftige Gestaltung der Schulen festgesetzt. Zudem haben wir mit den Änderungen des Thüringer Schulgesetzes 2010 entscheidende Schritte in die Wege geleitet, um ein gerechteres Bildungssystem zu gestalten. Das Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens, auch der Ausbau von Gemeinschafts
schulen, sind im Zusammenhang mit der Ausrichtung auf das Prinzip der individuellen Förderung im Lehr- und Lernbereich wesentliche Bestandteile einer demokratischeren Schulkultur, die wir anstreben.
Wir stehen für Chancengleichheit auf dem Bildungsmarkt. Darum haben wir die Schulsozialarbeit erweitert, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag an Thüringer Schulen zu unterstützen und die Jugendhilfe im Schulalltag zu verankern. 2013 fließen 3 Mio. € in die Förderung der Schulsozialarbeit, 2014 werden es 10 Mio. € sein. Dafür haben wir in den Haushaltsdebatten gekämpft und das haben wir auch erreicht.
Wir sind davon überzeugt, dass die Integration junger Menschen in den Sozialraum auch eine erfolgreiche, individuelle und gesellschaftliche Integration bedeutet. Somit werden die kulturellen Bildungsund Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verbessert. Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, das Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur, der Thüringische Landkreistag sowie Gemeinde- und Städtebund arbeiten dabei gemeinsam an den Maßnahmen zur schulbezogenen Jugendarbeit und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit.
Auch außerhalb der Schule haben wir die Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Beratung und Angeboten der Jugendhilfe verbessern können. Mit der Jugendpauschale zur Unterstützung örtlicher Träger der hier öffentlichen Jugendhilfe unterstützen wir die Kommunen bei der Verbesserung der Angebote für Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten und einkommensschwachen Familien. Dadurch können die Kommunen bei der Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Sozialund Bildungsstruktur besser unterstützt werden und die Verantwortung für Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Ort wird gemeinsam durch Land und Kommune getragen.
Von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule hat sich die SPD Thüringen für offene Zugänge unabhängig der sozialen Herkunft eingesetzt.
Mit der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge an den Thüringer Hochschulen haben wir das auch bewiesen. Unserem Einsatz ist es zu verdanken, dass ein Studium in Thüringen gebührenfrei geblieben ist. Somit haben wir zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung durch ein attraktives Bildungsangebot beigetragen, Möglichkeiten zur Weiterqualifikation von Berufstätigen geschaffen und berufsbegleitende Ausbildungsmöglichkeiten gestärkt. Bildungsteilhabe und Zugänge zu kulturellen Gütern sind eine Voraussetzung von sozialer Mobilität. Dazu zählen wir die Förderung der Arbeit von öffentli
chen Bibliotheken, die allen Menschen gleichermaßen die Möglichkeit zur Partizipation offenhält.
Lassen Sie mich nun zum Bereich Arbeitsmarkt und Wirtschaft kommen, meine Damen und Herren. Wir haben in dieser Legislaturperiode deutlich gemacht, dass die Bekämpfung von Armut eine aktive Bildungspolitik braucht, um sozialer Ungleichheit früh entgegenzusteuern und soziale Mobilität zu fördern. Auf dem Arbeitsmarkt folgen wir dem gleichen Prinzip. Hier wollen wir gezielt gegen Armut, besonders Kinderarmut vorgehen. Der Sozialstrukturatlas 2011 bekräftigt uns in unserem Anliegen. 15,8 Prozent der Haushalte leben von einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 900 €, bei 18,4 Prozent liegt dieses zwischen 900 und 1.300 €. Gering qualifizierte Personen, erwerbslose Personen und Alleinerziehende sind in Thüringen akut armutsgefährdet. Wir reagieren auf diese Missstände und haben wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um diesen Prozessen wirkungsvoll entgegenzusteuern. Allerdings sei hier gesagt, dass auch der Bund gefragt ist, wenn es um die Schaffung neuer Strukturen zu einer wirkungsvollen Armutsbekämpfung geht. Hier passiert bei Schwarz-Gelb aber nur sehr wenig, um nicht zu sagen, so gut wie gar nichts. Hingegen wurden in Thüringen wichtige Initiativen ins Leben gerufen, die es uns besser ermöglichen, auf die genannten Zustände zu reagieren, soziale Mobilität fördern, vorhandene Strukturen verbessern und neue Impulse für den Arbeitsmarkt schaffen. Dazu zählt neben der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit - kurz TIZIAN - auch die Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung - kurz ThINKA. Somit haben wir maßgeblich dazu beigetragen, dass die Integration vor allem von Frauen und Alleinerziehenden auf dem Arbeits- und Beschäftigungsmarkt durch die Verbesserung und Stärkung der Elternkompetenzen gefördert wird.
Zusammen mit TIZIAN trägt auch das Landesarbeitsmarktprogramm mit den darin enthaltenen Arbeitsmarktförderrichtlinien zur individuellen Integration auf dem Arbeitsmarkt bei. So wird die Einstellung arbeitsloser Frauen, Langzeitarbeitsloser, ALG-II-Empfänger, schwer Vermittelbarer und Menschen mit Behinderung begünstigt und weiterhin die Existenzgründung von Arbeitslosen gefördert. Damit erreichen wir eine dauerhafte und nachhaltige Integration. Ergänzend dazu zählen auch Arbeitsmarktprogramme, die spezielle Angebote für Langzeitarbeitslose enthalten. Mit der Umsetzung dieses Programms erreichen wir auch Personen, welche für den ersten Arbeitsmarkt als schwer erreichbar gelten. Zuzüglich tragen die Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktförderung durch das SGB II und III einschließlich der Maßnahmen aus dem Bildungsund Teilhabepaket zur Förderung der sozialen Mobilität bei.
Auch die Thüringer EU-Förderpolitik berücksichtigt neue Rahmen zur Erarbeitung Operationeller Programme zur Förderung sozialer Integration und der Bekämpfung von Armut und wird die Kommunen bei der Ausführung dieser Programme unterstützen.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, es hat sich einiges getan. Aber es muss auch noch vieles getan werden. Zwar sinkt die Zahl der Arbeitslosen und die Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen zählt zu den niedrigsten in ganz Europa, aber der bereits angesprochene Armutstrend, der im Sozialstrukturatlas beschrieben wird, ist besorgniserregend. Wir brauchen eine Trendwende, weg vom Niedriglohnland. Der Anteil vollzeitbeschäftigter Männer und Frauen sinkt in Thüringen kontinuierlich ab. Hingegen steigt die Zahl der Männer und Frauen, die in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt sind, dramatisch an. Dieser Trend geht einher mit der zunehmend schlechten Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach dem Freistaat Sachsen hat Thüringen den zweithöchsten Anteil am Niedriglohnsektor. Für die betroffenen Personen steigt dadurch das Armutsrisiko vor allem im Alter dramatisch an.
Die Thüringer Landesregierung hat sich mit der Mindestlohninitiative bereits im Bundesrat stark gemacht, um diesem Trend entgegenzuwirken. Ebenso werden Unternehmen, die viele Leiharbeiter beschäftigen, wenig bis gar nicht gefördert. Aber auch hier brauchen wir Gesetze der Bundesregierung. Wir brauchen den Mindestlohn und wir werden uns auch weiterhin dafür stark machen. Wir können soziale Mobilität nur fördern, sozialen Aufstieg begünstigen und Chancengerechtigkeit erreichen, wenn wir konsequent dafür einstehen. Damit meine ich auch, solche unsinnigen Einrichtungen wie das Erziehungsgeld abzuschaffen. Es müssen stattdessen bedarfsgerechte Betreuungsangebote geschaffen werden, um beiden Elternteilen die volle Berufstätigkeit, wenn gewünscht, zu gewährleisten. Mit dem modernen Kita-Gesetz hat die Thüringer SPD einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Mit der Einrichtung des Erziehungsgeldes durch die CDU in der vergangenen Legislaturperiode wird diese Bestrebung aber konterkariert. Hier werden finanzielle Anreize geschaffen, welches, würde man weiter denken als nur vier bis fünf Jahre, nicht nur die soziale Mobilität der betroffenen Kinder erheblich eindämmt, sondern auch das Armutsrisiko steigert. Besonders bildungsferne, einkommensschwache Familien nehmen das Angebot des Betreuungsgeldes wahr. Bei diesen Kindern können also auch keine Maßnahmen der frühkindlichen Bildung greifen. Somit trägt das Betreuungsgeld wesentlich dazu bei, dass sich die sozialen Schichten in Thüringen verfestigen. Es gibt Beispiele, an denen es sich zeigt, wie sich Armut innerhalb einer Generation verfestigt, in denen bereits drei Generationen ei
ner Familie von Hartz IV leben. Die brauchen Maßnahmen zur Steigerung der sozialen Mobilität. Ich mache das hier noch einmal ganz klar deutlich, meine Damen und Herren.
Alle Initiativen, Maßnahmen und Gesetzgebungen, welche wir anstreben, um soziale Mobilität zu fördern, laufen dem Sinn und Zweck des Thüringer Erziehungsgeldes zuwider.
Erst mit dessen Abschaffung können wir die Prinzipien der gerechten Teilhabe auch in die Realität umsetzen, ohne dass ein Gesetz existiert, was unsere Bestrebungen letztendlich konterkariert.
Dies ist nur ein Beispiel, das zeigt, es besteht noch dringender Handlungsbedarf. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Sozial bedingte Unterschiede müssen durch die Gesellschaft und die Politik ausgeglichen werden. Dafür tragen wir Verantwortung, und diese Verantwortung nehmen wir auch wahr. Mit der Regierungsbeteiligung der SPD in der jetzigen Legislaturperiode wurden diese Chancen verbessert. Wir haben soziale Mobilität gefördert und aktiv an einer Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten gearbeitet. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mir souffliert wird, dass man Termine hat, würde ich doch fast darum bitten, dass das Präsidium mal prüft, ob das mit der vierfachen Redezeit richtig ist. Ich komme auf sechsfache Redezeit, weil, wir reden über zwei Sofortberichte á doppelter Redezeit, sind wir bei vier und zwei Anträge, sind wir bei sechsfacher Redezeit. Aber keine Angst, ob vieroder sechsfache, ich werde sie nicht komplett ausschöpfen.
Die uns vorliegenden Anträge zielen ja überwiegend darauf ab, das Gesetz zur Förderung der Teilhabe an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu evaluieren und zu überarbeiten. In dem umfangreichen Sofortbericht, für den auch ich Herrn Staatssekretär Dr. Schubert recht herzlich danke, weil er wirklich sehr informativ und umfangreich war, ist er mehrfach darauf eingegangen, dass man auch im Sozialministerium erkannt hat, dass beim jetzigen Gesetzentwurf noch die eine oder andere Ecke und Kante vorhanden ist, an der man arbeiten muss. Und ich bin da sehr gewiss, dass man diese Ecken und Kanten finden und beseitigen wird.
Zu dem Gutachten des Rechnungshofs wurde auch schon ausführlich Stellung genommen. Es ist nicht existent, aber es freut mich, dass das Angebot da ist, dass wir dann im Ausschuss, wenn das Gesetz eingebracht wird, über die Meinung des Rech
nungshofs reden und auch die sicherlich in das neue Gesetz mit einfließen lassen, aber auch hier ganz klar: Kinderschutz darf nicht rein monetär betrachtet werden, weil ein Kinderleben unbezahlbar ist.
Ich freue mich dann nach der Sommerpause auf die Diskussion des bis dahin hoffentlich eingebrachten Gesetzes im Ausschuss, sehe daher auch nicht die Notwendigkeit, die uns vorliegenden Anträge an einen Ausschuss zu überweisen,
weil wir dann all die aufgeworfenen Themen dort ausführlich beraten können. Eine Bemerkung noch zum Schluss, Frau Kollegin Meißner, sei mir noch gestattet: Kinder sind generell unbezahlbar.
Das Glück der Eltern, die gesunde Kinder haben, das allerdings ist wirklich unbezahlbar. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Herr Kollege Koppe, das war ja mal was völlig Neues. Aus dem Protokoll der letzten Sitzung die Redebeiträge der Kollegen rauszuschreiben, hier zu verlesen und keine eigenen Inhalte zu verkaufen, eine neue Qualität,
aber man lernt eben in diesem Hohen Hause nie aus. Nichtsdestotrotz, nach der vielen Schelte, die die FDP für ihre bis jetzt behandelten Anträge bekommen hat, liegt in der Drucksache 5/5928 „Kinder- und Jugendrechte in Thüringen stärken - Kinder- und Jugendkommission in Thüringen einführen!“ ein Antrag vor, der inhaltlich durchaus als positiv zu bewerten ist, auch wenn der Vergleich zur Kinder- und Jugendkommission im Bundestag natürlich etwas hinkt, weil - es wurde ja schon erwähnt - es in Thüringen eben einen Landesjugendhilfeausschuss gibt, in dem natürlich die Politikfelder Kinder- und Jugendpolitik intensiv bearbeitet werden.
Nun kommt das große Aber. Es ist auch viel Aktionismus zu erkennen, wenn man eine neue Kommission rund ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl ins Leben rufen will. Diese Kommission soll ja langfristig angelegt werden. Man soll oder muss dazu auch die Geschäftsordnung noch einmal ändern und man weiß natürlich, Geschäftsordnungen werden in aller Regel zu Beginn einer Legislatur geändert. Es macht sich dann auch gut, wenn man zu Beginn einer Legislatur über eine solche Kommission redet. Nun kann es natürlich sein,
dass Sie sich damit schon abgefunden haben, dass das nächste Parlament ohne Ihre Partei auskommen muss und dass Sie dann diese tolle Idee hier nicht mehr in das Hohe Haus einstreuen können und auf diese Art und Weise etwas Spuren in Thüringen hinterlassen wollen. Ich sage Ihnen aber, auch meine Fraktion wird dem heute hier vorliegenden Antrag leider nicht zustimmen. Sollten Sie denn beim nächsten Mal wieder dabei sein, bringen Sie es zum Anfang der Legislatur, wenn sowieso über die Geschäftsordnung diskutiert wird, ein. Vielleicht erzielt man dann Einigung; zum jetzigen Zeitpunkt ist es doch etwas zu viel Aktionismus. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gefühlt zum 100. Mal in den letzten zwölf Monaten beschäftigen wir uns mit dem Thema Ladenöffnung auf Antrag der FDP-Fraktion, sei es im Plenum, sei es in dem dafür zuständigen Ausschuss. Und mit Ihren Initiativen ist es so wie mit einem Teebeutel. Wenn ich über den Teebeutel zum 100. Mal heißes Wasser gieße, kommt beileibe kein guter Tee heraus. Genauso ist es mit Ihren Initiativen zum Ladenöffnungsgesetz.
Sie sind schlichtweg überflüssig. Sie wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Rechten beschneiden und wollen Ihre Lobbyistenpolitik gegenüber den Arbeitgebern weiter vertreten. Dafür wird es natürlich von unserer Fraktion keine Zustimmung geben. Wir haben in Thüringen ein hervorragendes Ladenöffnungsgesetz, auch wenn es derzeit beklagt ist. Bitte ersparen Sie uns in Zukunft bis zu einem Entscheid der Klage weitere Initiativen. Sie sind schlichtweg überflüssig und werden in diesem Haus keine Mehrheit finden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt des Thüringer Sozialministeriums hat in der Zeit seit 2009 in hohem Maße zur Haushaltskonsolidierung des Landes beigetragen.
Die Ausgaben sind von 462 Mio. € als Ist des Jahres 2008 auf 355 Mio. € im Jahr 2012 zurückgegangen. Nach dem Planentwurf von 2014 werden die Ausgaben 94 Mio. € unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2010 liegen. Dies bedeutet eine Reduzierung von 20 Prozent. Kein anderes Ressort hat so hohe Einsparungen geliefert. Der Zuschussbedarf der Jahre 2013 und 2014 wird um 112 Mio. € bzw. 108 Mio. € niedriger sein als der des Jahres 2010. Auch dies ist im Vergleich mit den anderen Ressorts die größte Reduzierung, trotzdem werden Kürzungen in den Strukturen vor Ort vermieden.
Mit Blick auf diese Sparbemühungen war ich im Wesentlichen zufrieden, den Einzelplan 08 in der Form zu sehen, in der er uns nun hier vorliegt. Ein besonderer Erfolg sind die veranschlagten Mittel für die Schulsozialarbeit von 3 Mio. € in diesem bzw. 10 Mio. € für das nächste Jahr. Diese Mittel zu bekommen, war ein zähes Ringen mit dem Finanzminister. Frau Ministerin, meinen Dank an dieser Stelle,
dass Sie sich hier durchgesetzt haben und diese Mittel in den Haushalt einstellen konnten. Nun werden wir dieses Programm mit Leben füllen und die
Schulsozialarbeit in Thüringen auf feste Füße stellen
und das nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den Kreisen, in denen bisher leider zumindest nur wenige Schulsozialarbeiter für eine große Zahl von Schülern verantwortlich sind.
Trotz der positiven Aspekte des Haushaltsentwurfs der Landesregierung hatten wir natürlich als Fraktion noch Änderungswünsche und haben uns damit teilweise auch gegen unseren Koalitionspartner in weiten Teilen durchgesetzt. In den Beratungsstrukturen vor Ort, bei der Schwangerenberatung, der AIDS-Hilfe, der Familien- und Erziehungshilfe werden wir nach Jahren der Stagnation eine 5-prozentige Steigerung der Zuweisungen in den Haushalt einstellen. Auch beim Landesfrauenrat, den Frauenzentren und Frauenhäusern wird es 5 Prozent mehr geben. Der Hospiz- und Palliativverband wird 5 Prozent mehr Zuweisungen bekommen, ebenso die Jugendberufshilfe und die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Die genannten Steigerungen der Haushaltsansätze werden aus Einsparungen beim Landeserziehungsgeld gedeckt, und da es beim Landeserziehungsgeld freie Mittel geben wird, werden wir die Steigerung auch tatsächlich hinbekommen. Sie sehen also, wir werden die Beratungs- und Hilfestrukturen vor Ort stärken. Wir werden diese Strukturen festigen und den Menschen, die Hilfe benötigen, die notwendigen Anlaufstellen bieten. Natürlich werden wir damit auch die gute Arbeit der Beratungsstellen würdigen, besonders nachdem hier leider in den vergangenen Jahren kaum Zuwächse möglich waren. Auf der Grundlage des Seniorenmitwirkungsgesetzes soll außerdem ein Seniorenbericht erstellt werden, für den wir zusätzlich Gelder in einem Änderungsantrag eingestellt haben.
Auch im Sport wird es zusätzliche Mittel geben, bei den Landesund Stützpunkttrainern im Nachwuchsbereich, ebenso bei den Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Anlagen im Breiten- und Spitzensport. Thüringen ist ein Land mit Sportlern, die sich international messen können und es soll auch so bleiben.
Natürlich würden wir uns höhere Steigerungen und weitere Programme wünschen, doch sind die genannten Ergänzungen durchaus Erfolge, auf die wir stolz sein können, und das Mehr, was nicht ist, kann ja noch werden.
Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass wir das Landeserziehungsgeld, welches Deckungsquelle unserer meisten Anträge ist, am liebsten komplett abschaffen würden,
denn es setzt falsche Anreize. Es hält gerade die Kinder, die von dem Besuch einer Kita profitieren, eher aus diesen Einrichtungen fern und es hält Frauen, vor allem Geringverdienerinnen, vom Wiedereinstieg ins Berufsleben ab mit allen negativen Folgen, die damit einhergehen. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir dann die Gelder aus dem Landeserziehungsgeld nicht in das Sparschwein von Finanzminister Voß werfen würden, sondern im Bereich des Sozialministeriums halten und von dort aus in den Aufbau familienpolitischer Angebote und Strukturen investieren würden. Wir sind überzeugt, dass wir die Gelder, die wir heute für das Landeserziehungsgeld ausgeben, besser einsetzen können und müssen, z.B. in Form einer Familienpauschale. Wir sollten damit die Kommunen bei der Schaffung familienfreundlicher Strukturen und einer bedarfsgerechten Infrastruktur unterstützen. Angebote für Kinder und Jugendliche könnten so ausgebaut werden und die Gelder könnten Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zugutekommen. Wir werden deshalb bei diesem Thema hartnäckig bleiben. Nach der Bundestagswahl werden die Karten neu gemischt und wir werden über manche Dinge reden müssen und wohl auch reden können. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe nicht, Herr Bärwolff, wir werden hier hart bleiben.
Zu den Änderungsanträgen der Opposition möchte ich mich nur kurz äußern. Die GRÜNEN und die LINKEN haben die Anträge gebracht, die aufgrund ihrer parlamentarischen Initiative zu erwarten waren. Das ist verständlich, nachvollziehbar und stringent, aber eben leider nicht umsetzbar und größtenteils nicht finanzierbar.
Die Anträge der FDP hingegen wirken jedoch willkürlich, kleinlich und uninspiriert. Die Ausgaben und Einnahmen werden jeweils zumeist an das Ist des Jahres 2011 angeglichen und die so eingesparten oder mehr eingenommenen Gelder sollen der Schuldentilgung dienen. Das nennt die FDP dann Haushaltskonsolidierung. Das mag der Logik der FDP-Politik entsprechen, aber im Haushalt lässt sich nicht alles einfach auf das Jahr 2011 zurückdrehen. Dass im Einzelplan im Vergleich zum Ist der Jahre 2010 und 2011 enorme Einsparungen gemacht wurden, habe ich bereits am Anfang meiner Rede deutlich gemacht. Die FDP bekommt also für ihre zahlreichen, aber immer gleichen Änderungsanträge bestenfalls Fleißpunkte. Denn abgesehen von einem fast schon manischen Sparzwang wird in den Anträgen keine sozialpolitische Linie,
keine Idee, keine sozialpolitische Kompetenz sichtbar.
Wo Sie diese Ideenlosigkeit und Konzentration auf ein einziges Thema hingebracht hat, hat man am Sonntag deutlich sehen können. Danken Sie den CDU-Wählern, die mit ihren Stimmen Transfusion in das Überleben der FDP im Niedersächsischen Landtag gebracht haben. Ich bin davon überzeugt, mit dem Wissen von heute würden sich viele Wählerinnen und Wähler anders entscheiden. Die SPD hingegen verfügt über eine sozialpolitische Linie und vor allem über Ideen und sozialpolitische Kompetenz. Für den Bereich des Einzelplans 08 habe ich dies aufgezeigt und ich freue mich darauf, den Haushalt mit Leben gefüllt zu sehen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, die Probleme, mit denen wir uns im Pflegebereich konfrontiert sehen, haben wir erkannt und auf diese Probleme wurde auch reagiert. Darauf wurde in der Aktuellen Stunde und in den Ausführungen der Ministerin Taubert während des vergangenen Plenums zur Genüge eingegangen. Mit der Unterzeichnung des Pflegepakts wurde bereits ein wichtiger Schritt unternommen, die Lage der Pflegebranche zu verbessern, daher ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt und auch ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an, ich habe in der Hoffnung gelebt, dass dieser Antrag zurückgezogen wird. Aber ich möchte auch begründen, warum dieser Antrag erledigt ist.
Zu Punkt 1: Um die Position der Pflegebranche zu stärken, haben wir den Pflegepakt ins Leben gerufen. Wir haben zusammen mit allen Beteiligten deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf besteht und ja, liebe Frau Siegesmund, auch dass die Zeit für politisches Handeln gekommen ist. Wir haben an dieser Stelle noch einmal unseren Einsatz bekräftigt. Die Signale sind gesetzt, nun muss die zeitnahe und bedarfsgerechte Umsetzung der zugrunde liegenden Ziele erfolgen.
2. Zu den Maßnahmen, die in Ihrem Antrag gefordert werden, möchte ich mich im Großen und Ganzen den Ausführungen der Ministerin aus der Aktuellen Stunde des letzten Plenums anschließen. Zu Punkt a: Die Möglichkeit, statistische Erfassungen des Sozialministeriums zu erhalten, ist gegeben und bedarf keines neuen Instruments. Zu Punkt b: Ebenso sollte die Schaffung einer zusätzlichen Institution, die hier als Pflegekammer bezeichnet wird, nicht Gegenstand der Diskussion sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Stärkung der Interessen der Beschäftigten steht im Vordergrund und damit die möglichst schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch konkrete Maßnahmen. Aus diesem Grund sind diese der wichtigste Bestandteil des Thüringer Pflegepakts und stehen im Zentrum unserer Anstrengungen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, eins ganz deutlich zu machen: Die Verbesserung der aktuellen Lage in der Pflegebranche ist nötig, aber
keine zusätzliche finanzielle Belastung durch mehr Bürokratie. Der im vorliegenden Antrag geforderte Diskussionsprozess mit den relevanten Akteuren ist mit der Schaffung des Pflegepakts bereits umgesetzt.
Liebe Frau Siegesmund, Sie haben in der Aktuellen Stunde zum Pflegepakt deutlich gemacht, dass die Entlohnung nicht die einzige Konsequenz des Pflegepakts sein kann. Auch von einer ganzheitlichen Betrachtung der Pflege haben Sie gesprochen. Diesen Fokus vermisse ich aber in Ihrem Antrag. Im Pflegepakt ist das ein zentraler Bestandteil, da erscheint mir Ihre Kritik an dieser Stelle etwas haltlos. Ich möchte hier noch einmal ein demonstratives Bekenntnis für die angestrebten tariflichen Arbeitsverhältnisse geben. Die in Ihrem Antrag unter Punkt 6 geforderte höhere Vergütung allein reicht noch nicht aus. Eine nachhaltige Verbesserung erreichen wir nur durch tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse. Die Beschäftigten sehen sich im Pflegebereich neben der bereits mehrfach erörterten Finanzlage mit einer enormen Belastung durch Personalmangel, überwiegender Teilzeitbeschäftigung, Schichtdiensten, geteilten Schichtdiensten konfrontiert. Dies hat bereits die Ministerin in ihrer Rede im letzten Plenum deutlich gemacht. Und auch ich möchte das heute noch einmal betonen. Die von uns geforderten Tarifsteigerungen wurden bereits von den Kostenträgern im Pflegepakt anerkannt und es wurde zugesichert, diese auch in Verhandlungen zu akzeptieren. Nur so kann man garantieren, dass die Erhöhung der Pflegesätze auch wirklich dem Beschäftigten zugute kommt und klare Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. An dieser Stelle ist noch einmal der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. gefragt, den Pflegepakt mitzutragen und ihm beizutreten.
Meine Damen und Herren, was den Punkt 2 c anbetrifft, hier gebe ich zu, ich bin, war und werde ein Freund einer umlagefinanzierten Ausbildung bleiben. Ich war damals wenig begeistert, als einige Verbände gegen die in Thüringen bestehende Regelung der Ausbildungsvergütung geklagt haben und die Umlagefinanzierung vom Gericht gekippt wurde. Aber was sagt die aktuelle Situation: In Thüringen wird gut in der Altenpflege ausgebildet und derzeit besteht kein rechtlicher Spielraum, eine erneute Verordnung für die Umlagefinanzierung einzuführen. Hierzu muss man einfach sagen, wer damals klagte, darf heute nicht jammern.
Zum Punkt 3: Die Wiederaufnahme der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres war ein wiederholtes Anliegen unsererseits. Bisher blieb es bei der Forderung durch die Landesregierung an den Bund und ich begrüße die Ergebnisse des bundesweiten Ausbildungspakts im Bereich der Altenpflege vom 22. November. Nicht zuletzt aufgrund unse
res Einsatzes wurden hier Zielvereinbarungen entwickelt, durch welche die Attraktivität des Berufsund Beschäftigungsfeldes im Pflegebereich erhöht werden kann. Wir haben in Thüringen nicht zuletzt mit dem Pflegepakt auf den Fehlbedarf an Fachkräften reagiert. Nun ist dies auch auf Bundesebene geschehen. Mit diesem bundesweiten Ausbildungspakt wurde jetzt die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres durch den Bund garantiert. Somit können jetzt die dem Thüringer Pflegepakt zugrunde liegenden Forderungen zur Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung umgesetzt werden. Hier wurden schon erste Schritte zugunsten einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Ausbildungsplätzen unternommen. Jetzt heißt es handeln. Konkrete Maßnahmen können jetzt ergriffen werden. Dabei wende ich mich noch einmal an den bpa, seine Haltung vom Pflegepakt vor diesem Hintergrund zu überdenken. Wir haben bewiesen, dass der Pflegepakt mehr ist als eine Absichtserklärung. Dies geht auch an Sie, liebe Frau Siegesmund; eine solche Behauptung ist schlichtweg haltlos.
Zu Ihrem 4. Punkt möchte ich neben dem Thüringer Pflegepakt, in dem eine Kampagne bereits ausreichend berücksichtigt ist, noch einmal auf den bundesweiten Ausbildungspakt für den Bereich Pflege verweisen. Auch hier wurden die Weichen gestellt für eine gemeinsame Kampagne zur Information und verstärkten Wertschätzung dieses Berufsfeldes in der Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen, dass eine Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes nur über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehen kann. Erst durch den pflegepaktgesetzten Rahmen um Beschäftigungsbedingungen in der Pflege kann zum einen den Abwanderungsprozessen Einhalt geboten werden, zum anderen Personal und Nachwuchs für den Bereich gewonnen werden. Diese Rahmenbedingungen haben wir geschaffen. Darauf können wir auch mit einer Image-Kampagne aufbauen. Die Punkte 5 und 6 Ihres Antrags sind durch den Pflegepakt abgedeckt und vollzogen. Zudem habe ich darauf teilweise in meinen vorangegangenen Punkten Stellung genommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Pflegebranche ist eine Zukunftsbranche und wir haben mit dem Pflegepakt ein Signal gesetzt, welches die Stellung der Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von hoher Wertschätzung kräftigt. Thüringen darf nicht länger Schlusslicht und Thüringen wird nicht länger Schlusslicht bei der Vergütung in der Pflege bleiben. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich, wie schon gesagt, erübrigt. Wir werden auch einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte eigentlich der Frau Kollegin Siegesmund eine Zwischenfrage stellen, wurde aber leider vom Präsidium übersehen.
Sie haben nun mehrfach die Aktualität Ihres Antrags begründet. Ich möchte einmal den Punkt 6 des Antrags vorlesen: „sich für eine höhere Vergütung der Pflegefachkräfte einzusetzen und die laufenden Verhandlungen zusammen mit den Trägern und Pflegekassen für einen Pflegepakt bis 1. November 2012 erfolgreich zu beenden“.
Nur zur Information, wir schreiben heute den 13.12.2012 und der Pflegepakt ist schon längst unterschrieben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, "Unterzeichnung des Thüringer Pflegepakts - ein wichtiger Schritt zur Sicherung guter Pflege", so der Titel der Aktuellen Stunde. Wie aktuell dieses Thema ist, dürfte jedem bewusst geworden sein, der sich am Montag mit der Studie der Bertelsmann-Stiftung, die sich mit der Thematik Pflege beschäftigt, und deren Inhalt auseinandergesetzt hat. In dieser Studie, wenn man diese Studie intensiv liest, sind Zahlen und Fakten, die deutlich aufzeigen, welcher Wachstumsmarkt hier auf uns zukommt und mit welchen Problemen wir in der Zukunft behaftet werden. So sieht die Studie eine relative Zunahme der Pflegebedürftigkeit für Thüringen um 46 Prozent. Dies entspricht nahezu dem Bundesdurchschnitt, der bei 47 Prozent liegt, und diese Zunahme bedeutet einen Personalmehrbedarf von 17.346 Stellen für Thüringen bis zum Jahr 2030. Wenn man diese Zahl hört, weiß man, welche Aufgabe hier in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird. Es sind auch die Bezieher der Leistungen nach dem SGB XI in die verschiedenen Gruppen aufgeteilt. So beziehen derzeit 26,6 Prozent Leistungen für vollstationäre Pflege, 24,3 Prozent der Leistungsempfänger für ambulante Pflege und 49 Prozent der Empfänger beziehen Pflegegeld. Das bedeutet, diese 49 Prozent werden derzeit zu Hause von Freunden, Familien, Verwandten, Bekannten, Nachbarn gepflegt. Aber die Studie zeigt auch auf, dass in den letzten Jahren eine deutliche Verschiebung in den Bereichen der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfolgt und dass dieser Trend in den nächsten Jahren sich weiterhin fortsetzen wird, dass hier auch ein erhöhter Bedarf im ambulanten und stationären Bereich entstehen wird.
1990 hat Thüringen eine Pflegelandschaft vorgefunden, deren baulicher, aber auch deren fachlicher Inhalt zum Glück der Vergangenheit angehört. Es war eine große Leistung und eine große Herausforderung, in den letzten 20 Jahren auch natürlich mithilfe des Artikels 52 des Pflegeversicherungsgesetzes in Thüringen eine hochmoderne Pflegelandschaft zu entwickeln, hochmoderne Einrichtungen mit guten Konzepten und hochengagierten Mitarbeitern, denen ich an dieser Stelle meinen Dank für ihre tägliche engagierte Arbeit deutlich aussprechen möchte.
Wie gestaltet sich aber die personelle Situation? War es noch bis zu Beginn der 2000er-Jahre relativ einfach, Nachfolge für ausscheidendes Pflegefachpersonal zu finden, so ist in den letzten zehn Jahren hier eine deutliche Verschlechterung spürbar. Wenn man heute mit Betreibern und Heimleitern spricht, bestätigen sie, es ist keine Seltenheit, dass eine Stelle ein Vierteljahr oder länger nicht besetzt ist.
Das Ministerium hat den Ernst der Lage erkannt. Dem Ministerium ist es gelungen, sowohl die Leistungserbringer als auch die Kostenträger, also die Pflegekasse, die Kommunen und die Politik an einen Tisch zu bringen. Allein das ist schon eine Leistung, für die Dank gebührt, aber man hat es auch geschafft, aus diesen Gesprächen den Thüringer Pflegepakt zu entwickeln. Dies ist ein großer Schritt, wenn auch nur ein Anfang.
Was sind aber die Ziele des Thüringer Pflegepaktes? Er sieht vor, eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz zu erzielen. Dies ist unbedingt erforderlich - und hier fordere ich auch die Medien auf, ihre Berichterstattung zu überdenken. Viele gute Einrichtungen werden in Misskredit gebracht, wenn in einer Einrichtung Fehler vorliegen. Dies ist natürlich eine Einrichtung zu viel, aber diese Arbeit wird von Menschen erbracht und Menschen machen nun einmal Fehler. Aber hier sollte man etwas objektiver berichten. Es ist auch die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Pflege vorgesehen. In erster Linie geht es natürlich um die Entlohnung. Sie ist nicht alles, aber dennoch ein großer Punkt, da die Vergütung in den Thüringer Pflegeeinrichtungen die schlechteste in Deutschland ist. Hier finde ich es eine erstaunliche Leistung der AOK, bei der Unterzeichnung des Pflegepaktes zuzusichern, bei künftigen Vertragsverhandlungen offen zu sein, dann, wenn die Träger nachweisen, dass Mehraufwendungen auch bei den Mitarbeitern ankommen. Aber es wurde auch Sorge um die Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und deren Qualifizierung verankert. Hier erinnere ich auch an die Verantwortung des Bundes, dass er nicht nur Willensbekundungen hinsichtlich der Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres bringt, sondern dies endlich wieder ermöglicht, denn dies ist in den nächsten Jahren unbedingt erforderlich.
Nun geht es darum, den Pflegepakt umzusetzen, damit er nicht nur eine Willensbekundung bleibt. Ich fordere alle Träger auf, offensiv damit umzugehen, damit wir auch in Zukunft in Thüringen nicht nur eine baulich gute, sondern auch eine fachlich hervorragende Pflegelandschaft haben. Dies ist Aufgabe von uns allen. Mein Dank gilt noch mal dem Ministerium, das das Problem erkannt hat, aber nicht nur das Problem erkannt, sondern auch Lösungen aufgezeigt hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Entschuldigung, das war mir irgendwo durchgegangen, dass ich da als Berichterstatter des Ausschusses eingesetzt war. Der Ausschuss hat sich intensiv mit dem ihm vorliegenden Bericht in der Drucksache 5/4034 beschäftigt und die entsprechenden Beschlussvorschläge vorgelegt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne! Sollten eventuell Kinder gerade zu Hause oder in der Schule
einmal in die Übertragung der Plenarsitzung hineinschauen: Alles Gute zum heutigen Weltkindertag!
Uns liegt in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vor und über die Sommerpause haben sich keine neuen Erkenntnisse gezeigt, die uns dazu veranlassen sollten, den Gesetzentwurf erneut an den Ausschuss zu überweisen. Wir werden auch heute diesen Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überweisen und werden ihm auch keine Zustimmung geben.
Was mir aber bei den Ausführungen des Kollegen Kemmerich in den Sinn gekommen ist, ist die Hoffnung, dass die Thüringer Wählerinnen und Wähler in zwei Jahren der FDP Arbeitsverbot hier im Thüringer Landtag erteilen, denn was da gekommen ist, war unerträglich.
Ja.
Da schließe ich mich in der Antwort dem Kollegen Gumprecht an und habe dem nichts weiter hinzuzufügen.
Aber kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn Frau Siegesmund hier von Arbeitsverweigerung spricht, dann ist das sicherlich ihr gutes Recht. Ob es aber nun so arbeitsintensiv ist, wenn man gestern Vormittag in der Fraktionssitzung wahrscheinlich über die Tagesordnung des Plenums geredet hat, festgestellt hat, huch, da ist ja das Ladenöffnungsgesetz drauf, das Ladenöffnungsgesetz ist ja auch
recht medienwirksam in den letzten Wochen, da müssen wir unbedingt etwas dazu machen, dann Ihre Referenten losschickt, um die Drucksache 5/ 3755 vom 14.12.2011 zu 90 Prozent zu kopieren und neu einzubringen und dann noch eine Regelung zur Samstagsarbeit anzufügen, ob das nun unbedingt die Arbeit ist, ich weiß es nicht, zumal Ihr Änderungsantrag das große Manko hat, würde man den Gesetzentwurf der FDP mit Ihrem Antrag ändern, wäre der von der Fraktion der FDP gewünschte § 12 immer noch Bestandteil des Gesetzes, denn den haben Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht herausgestrichen. Also handwerklich schlecht gemacht
- natürlich stimmt es, ich habe mich mehrfach erkundigt, es wäre so -, handwerklich schlecht gemacht, daher sehen wir auch hier nicht die Notwendigkeit, das an den Ausschuss zu überweisen, zumal wir über diesen Antrag im Dezember letzten Jahres schon einmal intensiv geredet haben. Er ist zu 90 Prozent wortgleich und über 90 Prozent dieses Antrags haben wir intensiv geredet. Was die Samstagsarbeit anbetrifft, ist eine Verordnung in Arbeit, über die wir im Ausschuss noch mal intensiv reden werden.
Von daher sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf und werden heute beide Gesetze nicht an den Ausschuss überweisen und den Gesetzentwurf der FDP ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“, dessen Inhalt eine reine Formalie ist, die die Entfristung dieses Gesetzes ist, ist notwendig, um auch über den 31. Dezember 2012 hinaus Rechtssicherheit im Betreuungsrecht zu schaffen. Die inhaltlichen Bedenken, die Sie geäußert haben, Frau Stange, kann ich so nicht teilen. Die Richtlinie ist nicht Aufgabe des Hohen Hauses, sondern schlichtweg Aufgabe des Ministeriums.
Ich gehe davon aus, dass das Ministerium dementsprechend handeln wird. Die inhaltlichen Bedenken, die Sie angesprochen haben, besprechen Sie einfach mit den Mitgliedern im Justizausschuss. Dort gibt es einen Selbstbefassungsantrag zur Situation der Berufsbetreuer. Da können Sie mit in den Justizausschuss gehen und dort die inhaltlichen Dinge ansprechen, wo sicherlich über das eine oder andere zu reden wäre. Das ist aber nicht Thema und nicht Inhalt dieses Gesetzes. Um eine Entfristung zu beschließen, sehen wir als SPDFraktion keine Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat mit ihrem Gesetz das Ziel, die von den Arbeitnehmervertretern so begrüßte Regelung der beiden freien Samstage zurückzunehmen. Mehr noch, der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer nur auf Verlangen einen Samstag freizustellen sind und noch nicht einmal dieser freie Samstag ist garantiert, nämlich dann, wenn die Arbeitnehmer nicht mehr als an vier Werktagen eingesetzt waren. Wir sehen ja ein, dass Ihre Partei die Arbeitgeberseite im Blick hat. Wo Sie das in Prozenten hingebracht hat, sehen wir jede Woche in der Sonntagsfrage. Aber dass Sie sich so massiv gegen eine Verbesserung von Berufstätigkeit und Familie wehren, zeigt eine Ignoranz gegenüber Familien, die erschreckt.
Mich wunderte es schon etwas, als ich Ihren Gesetzentwurf gelesen habe, dass Sie nicht das hineingeschrieben haben, was Sie eigentlich wirklich wollen, die Ladenöffnung von Montagmorgen 0.00 Uhr bis Sonntagabend 24.00 Uhr
und am besten dazu dann noch eine Bundesratsinitiative in Gang getreten zur Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes, dann wären Sie im Himmel Ihres Lobbyistentums angekommen
getreu dem Motto: Der Markt reguliert
und Familien sind uns egal.
Aber mit Ihrem neuerlichen Vorstoß verhindern Sie, dass die Unternehmen Rechtssicherheit erlangen und sich auf die Gegebenheiten einstellen können. Das ist sicherlich hinderlicher für die Unternehmen als die Regelung der zwei freien Samstage. Für diese Regelung wird seit letzter Woche eine Rechtsverordnung im Sozialausschuss beraten. Zu dieser Rechtsverordnung wurde gestern eine Anhörung im Ausschuss beschlossen. Wir werden also im Ausschuss intensiv über diese Rechtsverordnung sprechen, diskutieren, debattieren und da können Sie dann Ihre Vorschläge noch einmal einbringen; die im Gesetz genannten sind gänzlich ungeeignet.
Gerne.
Ich habe sehr deutlich gesagt und wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie es auch vielleicht verstanden, Herr Kollege Barth,
dass ich sehr verwundert war, dass Sie das eben nicht in das Gesetz hineingeschrieben haben. Soweit reicht dann der Mut doch nicht. Aber ich bin auf den Tag gespannt, an dem Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen werden.
Ihr Gesetz, das die Freistellung für einen Samstag auf Verlangen vorsieht, zeigt Realitätsferne. Viele der Arbeitnehmer werden dieses Recht nicht durchsetzen oder sie werden vielleicht dieses Recht nicht regelmäßig gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen. Wir haben deshalb mit unserem Gesetz bewusst die Arbeitnehmer gestärkt, da wir um deren teils schwierige Situation beim Durchsetzen ihrer Rechte gerade in kleineren Verkaufsstellen wissen. Es kommt für uns deshalb nicht infrage, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wir werden diesen auch nicht an den Ausschuss überweisen, denn er ist für uns absolut indiskutabel und überflüssig.
Die Diskussion um das derzeit geltende Gesetz war sehr intensiv und es wurden Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehört. Das bestehende Gesetz war der Kompromiss und durch die Rechtsverordnung wird für die beiden freien Samstage noch eine weitere Konkretisierung vorgenommen.
Da ich befürchte, dass ähnlicher Unfug wie vorhin kommt, nein.
Wenn dieses im Sozialausschuss einvernehmlich beschlossen wird, herrscht endlich Rechtssicherheit und dies wird auch den Unternehmen nützen. Ich versichere Ihnen, dass der Einzelhandel nicht untergehen wird, auch wenn Sie dies immer wieder bei dem Thema Ladenöffnung herbeireden. Er wird weiterhin bestehen.
Meine Damen und Herren, es sollte Familien möglich sein, gemeinsam das Wochenende zu verbringen, wenn die Kinder nicht in der Schule sind und der Ehepartner auch zu Hause ist.
Sicher sind auch freie Tage innerhalb der Woche manchmal zu begrüßen, aber dabei ist eben die Zeit, die Familien gemeinsam verbringen können, begrenzt. Deshalb haben wir die beiden freien Samstage festgeschrieben und dies hat auch nicht auf Verlangen des Arbeitnehmers zu geschehen. Damit wahren wir die Interessen der vielen Tausend Menschen im Thüringer Einzelhandel und das ist gut so. Ich danke Ihnen.
Frau Stange, Sie haben gerade gesagt, im letzten Jahr, als die Geschäftsordnung zur Diskussion stand, hat Ihre Fraktion noch nicht daran gedacht, das sei Ihnen zugestanden. Dann haben Sie aber auch gesagt, in den Haushaltsdiskussionen haben Sie sehr wohl schon daran gedacht, können Sie mir jetzt mal den Zusammenhang bringen, weil die Geschäftsordnungsdiskussion und die Haushaltsdiskussion relativ parallel gelaufen sind, wie das intellektuell zusammenpasst.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird es für mich natürlich ganz schwer.
Dass ich mit Herrn Gumprecht einer Meinung bin, kommt ja relativ häufig vor, dass ich mit Herrn Kubitzki einer Meinung bin, da wird es schon etwas weniger und wenn dann Frau Siegesmund sich noch hierher stellt und dieser Einheit recht gibt und wir also auch noch einer Meinung sind, kann man nur feststellen: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der FDP-Fraktion ist entbehrlich. Ich hatte wirklich die Hoffnung gehabt, dass der freundschaftliche Rat an meinen Kollegen Koppe nach dem Sozialausschuss, den Antrag zurückzuziehen, ernsthaft in Erwägung gezogen wird und man den Antrag zurückzieht. Leider erfolgte dies nicht.
Ja, ich gebe zu, die inhaltlichen Ansätze in Punkt 2 wären es wert, inhaltlich darüber zu diskutieren, denn wenn das passieren sollte, was Europa will, dass in Deutschland eine zwölfjährige Schulausbildung gilt und die wäre dann gleichzusetzen mit dem Abitur - nicht in den anderen Ländern, in Deutschland wäre sie gleichzusetzen mit dem Abitur -, das wäre für die Pflege eine Katastrophe. Wir haben jetzt schon einen Mangel an Pflegefachkräften. Wir würden dann sehenden Auges in einen Pflegenotstand, in eine Pflegekatastrophe laufen.
Es wurde schon gesagt, sowohl der Sozialausschuss als auch der Europaausschuss und auch der Bildungsausschuss haben eine Subsidiaritätsrüge gefordert. Mehr kann Thüringen an dieser Stelle nicht tun. Ich frage mich, liebe Kollegin, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, warum Sie nicht den kurzen Dienstweg nehmen, denn verantwortlich dafür ist Ihr Bundesvorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. Er kann hier etwas regeln. Aber Ihnen ist kein Thema zu schade, das ist bedauerlich.
Das ist sehr bedauerlich, Ihnen ist kein Thema zu schade, Populismus zu betreiben.
Und das in den Bereich der Pflege hineinzuziehen ist beschämend
und zeigt, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben, liebe Kollegen.
Sehr geehrter Herr Barth, sechs Zwischenrufe in viereinhalb Minuten in der Aktuellen Stunde, Ihr flegelhaftes Verhalten heute schon wieder zeigt doch, dass Ihnen Ihr Hinterteil auf Grundeis geht, weil Sie in Thüringen um die 1 Prozentmarke in der Wählergunst kämpfen und dazu greifen Sie dann jedes Thema auf, um hier zu punkten.
Das ist schlicht und ergreifend eine Frechheit, eine Unverschämtheit …
Ich mäßige mich und komme zum Ende. Dass der FDP-Fraktion der Allerwerteste auf Grundeis geht, ist an ihrem Verhalten deutlich merkbar. Zu dieser Aussage stehe ich. Der Antrag ist überflüssig, dazu stehe ich auch, und die Thematik ist in geeigneter Form mehr als diskussionswürdig, dazu stehe ich auch. Natürlich wird auch unsere Fraktion diesen Antrag ablehnen. Ich danke Ihnen.
Herr Meyer, gehen Sie ernsthaft davon aus, wenn ein Krankenpflegeschüler statt zehn Jahre zwölf Jahre zur Schule geht, also mit Abitur, dann aber genau dieselbe Ausbildung macht, wie sie jetzt ist, dass die Qualität besser wird, und meinen Sie nicht auch, dass man an die Inhalte der Ausbildung der Krankenschwester rangehen sollte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Beschluss des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes haben wir Sorge dafür getragen, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden. Es ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ihre Meinung - ich sehe es anders, das ist das Schöne an Demokratie, Herr Kollege.
Die durch den Landtag neu aufgenommene Regelung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Verkaufsstellen mindestens zwei beschäftigungsfreie Samstage zuzugestehen, ist daher grundsätzlich vernünftig und richtig.
Das Leitmotiv, der Arbeitnehmerschutz, meine sehr verehrten und Damen und Herren, sollte im Mittelpunkt der Diskussion stehen und nicht allein die Organisationsinteressen der Arbeitgeber.
Ich will auch nicht verhehlen, dass ein Teil meiner Fraktion unter anderem in puncto Öffnungszeiten eine Rückkehr zur Öffnung bis maximal 20.00 Uhr sich gewünscht hätte. Dies war jedoch nicht mehrheitsfähig und ist daher auch nicht im Gesetz aufgenommen.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion fragt in ihrer Aktuellen Stunde nach den Auswirkungen des Ladenöffnungsgesetzes in Thüringen und übersieht dabei, dass sich die Umsetzungsverordnung zum Gesetz derzeit in der Prüfung befindet, also dieses Gesetz eigentlich noch nicht einmal vollumfänglich in Kraft getreten ist bzw. alle Wirkungen nach außen entfaltet hat.
Sozialministerin Heike Taubert drängt auf einen zügigen Abschluss des Prüfverfahrens, wofür ich ihr sehr dankbar bin.
Das Sozialministerium ist federführend.
Der Abschluss der Prüfung erfolgt, was in die Verordnung reinkommen kann, die die Samstagsregelung dann abschließend regeln wird, Herr Kollege. Aber da wird sicherlich der Staatssekretär noch was dazu sagen.
Meine Kollegen von der FDP, lassen Sie uns doch nicht über ungelegte Eier sprechen, sondern das Ergebnis jener Prüfung abwarten und danach bewerten, wie man damit umgehen sollte.
Eines ist aber klar, das Gesetz ist im DezemberPlenum von einer Mehrheit hier im Hohen Hause beschlossen worden. Die Regelung zu zwei freien Samstagen kam relativ spät in die Diskussion, aber sie steht nun im Gesetz und Thüringen wird damit leben. Das Gesetz durch eine Verordnung, die beispielsweise die Reduzierung der zwei beschäftigungsfreien Samstage vorsehen würde, auszuhöhlen, würde doch den Wesensgehalt des Beschlusses erheblich verdrängen und obendrein das berechtigte Interesse der Beschäftigten auf ein einigermaßen geregeltes Familienleben konterkarieren.
Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle auch gestattet: Die Liberalen sehen in diesem Gesetz den Mittelstand gefährdet und damit das Abendland untergehen. Jedoch war in Thüringen festzustellen, man konnte auch am 1. Januar noch einkaufen, man konnte an den Samstagen einkaufen. Man hat an den Samstagen sogar noch Verkäuferinnen in den Geschäften gefunden. Das Abendland wird nicht untergehen und die Geschäfte werden weiter ihren Umsatz machen.
Liebe Kollegen von der FDP, lesen Sie doch einmal das Gesetz und Sie werden zu dem Schluss kommen, dass die Koalition das alte Ladenöffnungsgesetz an wesentlichen Stellen erheblich gelockert und damit auch verbessert hat. So können beispielsweise Bäcker und Zeitungshändler sonntags statt 8.00 Uhr schon ab 7.00 Uhr ihr Geschäft öffnen und auch die Regelung zur Ladenöffnung an Adventssonntagen wurde flexibler gestaltet. So tragen wir auch durchaus berechtigten Interessen der Arbeitgeber Rechnung und genau diese Forderungen waren auch von den Verbänden gefordert und