Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Holzapfel, die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Koppe.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Frau Abgeordnete Henning, Frau Abgeordnete Hitzing, Herr Abgeordneter Höhn, Herr Abgeordneter Recknagel, Frau Abgeordnete Siegesmund zeitweise, Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht, Herr Minister Reinholz und Herr Minister Matschie zeitweise.
Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Die Ingenieurkammer Thüringen hat für heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der am Ende der Plenarsitzung beginnen wird.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Stefan Heine vom MDR Hörfunk eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung erteilt.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Regierungserklärung in Tagesordnungspunkt 1 am Donnerstag als ersten Punkt und die Regierungserklärung in Tagesordnungspunkt 2 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Der Tagesordnungspunkt 10 wird am Donnerstag als letzter Punkt und die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 30 und 31 werden am Donnerstag nach der Fragestunde aufgerufen.
Darüber hinaus wurde im Ältestenrat angeregt, Tagesordnungspunkt 6, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/5171, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich in erster und zweiter Sitzung durchzuführen. Frage: Wird dieser Anregung widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würde ich darüber abstimmen lassen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt gleich in erster und zweiter Beratung behandeln. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Es ist niemand dagegen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die erste und zweite Beratung an einem Tag beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5247 verteilt. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5251 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 5 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5249 verteilt. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5252 verteilt.
Die bei der Verteilung der Einladung noch fehlenden Beschlussempfehlungen haben die Drucksachennummern zu TOP 4 - 5/5243, zu TOP 5 - 5/ 5236, zu TOP 10 - 5/5225, zu TOP 12 a und b 5/5212 und 5/5213. Der Bericht des Europaausschusses zu TOP 10 hat die Drucksachennummer 5/5224. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Kubitzki benannt. Weiterhin wurde zu diesem Tagesordnungspunkt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5229 verteilt.
Der angekündigte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD zu TOP 9 hat die Drucksachennummer 5/5217.
Zu TOP 32 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/5199, 5/5209, 5/5214, 5/5215, 5/5218, 5/5220, 5/5221, 5/5222 und 5/5232 hinzu. Die Abgeordneten Leukefeld und Schubert haben ihre Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/5207 und 5/5219 in Kleine Anfragen umgewandelt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 14, 16, 17 und 18 auch zu den Tagesordnungspunkten 20, 22, 23, 25, 27, 28 und 29 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Ja, ich sehe die Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um die Aufnahme des Gesetzentwurfes in Drucksache 5/5250 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ in die Tagesordnung. Die Dringlichkeit des Antrags wird der Abgeordnete Barth begründen.
Weiterhin beantragen wir, den Antrag in Drucksache 5/2000 „Häusliche Gewalt wirkungsvoll verhindern“ am Freitag nach der Regierungserklärung zu beraten, da am 25.11.2012 der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen stattfindet.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 5, Gemeindeneugliederung, am Donnerstag nach den beiden Wahlen zu platzieren.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Antrag in Drucksache 5/5197 „Abschiebestopp von Roma, Ashkali, Ägyptern und Ägypterinnen in die Staaten der Balkanhalbinsel“ in jedem Fall in dieser Plenarsitzung abzuarbeiten. Die Dringlichkeit würde Abgeordnete Berninger einbringen.
Gut, dann stimmen wir der Reihe nach ab. Als Erstes wurde von der Fraktion der FDP beantragt, die Aufnahme des Gesetzentwurfs 5/5250, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, auf die Tagesordnung zu setzen. Die Dringlichkeit würde Abgeordneter Barth begründen. Ich bitte Sie, Herr Barth, die Dringlichkeit zu begründen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 1. Januar 2012 gilt in Thüringen ein neues Ladenöffnungsgesetz. In § 12 Abs. 3 dieses Gesetzes ist festgeschrieben, dass Mitarbeiter im Einzelhandel an zwei Samstagen in jedem Monat nicht arbeiten dürfen. Die Regelung ist am Ende des Gesetzgebungsprozesses in der letzten Ausschuss-Sitzung in den Text aufgenommen worden und wurde demzufolge also nicht mit den Betroffenen im Gesetzgebungsverfahren, wie das üblich ist, diskutiert. Das heißt, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber im Einzelhandel hatten die Chance, sich vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zu dieser Regelung zu äußern. Umso größer war der Ärger danach, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die überwiegende Anzahl der Einzelhändler und auch ein Großteil der Mitarbeiter im Einzelhandel fühlen sich in ihren Möglichkeiten und in ihrem Recht zur freien Berufsausübung unverhältnismäßig eingeschränkt. Kleine Einzelhändler haben viel zu wenig Personal, um die Freistellungen realisieren zu können, große sind oft viel zu spezialisiert, um ohne Weiteres zwischen den Abteilungen hin und her wechseln zu können, viele Mitarbeiter befürchten ihrerseits Lohneinbuße wegen des entgangenen Wochenendgeschäftes, Studenten können ihren Wochenendjob nicht mehr ausüben. Die Liste der Beschwerden ist lang und das Internet übrigens als Konkurrent allgegenwärtig.
Dass die genannte Regelung auch aus diesen Gründen nicht für alle Mitarbeiter und alle Betriebe eins zu eins gelten kann und soll, war auch der Koalition klar. Deswegen wurde in das Gesetz eine Ermächtigung aufgenommen, die es der Landesregierung ermöglicht, im Einzelfall Ausnahmen von dieser Regelung zu treffen. Auf die entsprechende Verordnung warten wir gemeinsam mit dem Thüringer Einzelhandel seit mittlerweile elf Monaten. Am letzten Donnerstag wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt - unser Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetz, mit dem Verordnungstext erneut verschoben, und zwar deshalb, weil der vorgelegte Verordnungstext eben nicht Ausnahmen, Ausnahmefälle von der Regelung befreit hätte, sondern weil tatsächlich die Mehrzahl der Betriebe und auch eine Vielzahl der Mitarbeiter von den Regelungen befreit werden sollten. Sie hätte die Ausnahme zur Regel gemacht. Ein Rechtsgutachten legt nahe, dass die vorgesehene Verordnung in der vorgesehenen Form rechtswidrig wäre. Bis zum Vorliegen dieser Verordnung aber, meine Damen und Herren, und hier liegt genau das Problem, gilt das Gesetz ohne Ausnahme und ohne Unterschied für alle Unternehmen und für alle Mitarbeiter im Einzelhandel. Mitarbeiter im Einzelhandel in den Verkaufsstellen dürfen an zwei Samstagen in jedem
Monat nicht arbeiten. Nun steht - auch wenn das mit Blick auf das Wetter jetzt nicht so direkt nahe liegt, aber der Blick in den Kalender zeigt es - das Weihnachtsgeschäft unmittelbar vor der Tür. Manche Branchen machen in den nächsten Wochen ein Viertel bis ein Drittel ihres Jahresumsatzes, meine Damen und Herren. Die nächste Ausschuss-Sitzung ist kurz vor dem 2., die nächste Plenarsitzung kurz vor dem 3. Advent. Die Weihnachtszeit ist dann vorbei. Wir beantragen deshalb, unseren Gesetzentwurf auf die Tagesordnung in dieser Woche zu setzen. Wir wollen damit erreichen, dass der Thüringer Einzelhandel nicht mit einer Vorschrift in das bevorstehende Weihnachtsgeschäft, in das diesjährige und in das wichtige Weihnachtsgeschäft gehen muss, die nicht nur für viele Einzelhändler eine schwierige Situation heraufbeschwört und sie ins Unrecht setzt. Es ist auch eine Situation, die nach dem erkennbaren Willen der Mehrheit dieses Hauses und auch der Landesregierung so nicht gewollt war, weil sie eben eins zu eins nicht für alle umsetzbar und praktikabel ist. Das Vorgehen böte übrigens ohne Probleme natürlich auch die Möglichkeit, bis zum nächsten Jahr eine erneute Novelle in Ihrem Sinne dann auch einzureichen und vielleicht eine rechtssichere Verordnung gleich mit auf den Tisch zu legen.
Ich will noch anmerken, meine Damen und Herren, dass unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhalten bleiben. Da aber ein Gesetz, auch ein rechtswidriges, auch ein verfassungswidriges Gesetz bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit natürlich gilt und Rechtswirksamkeit entfaltet, ist mit Blick auf die Zeitabläufe, auch die bei einer Normenkontrollklage zu erwarten sind, eine Änderung der derzeitigen Regelung im Interesse des Einzelhandels, und zwar sowohl der Inhaber als auch der Mitarbeiter, unumgänglich. Es ist auch im Interesse des Gesetzgebers, dieses Hohen Hauses, praktikable Regelungen zu treffen. Ich bitte deswegen um Zustimmung zur Dringlichkeit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Barth. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf wurde, wie bereits gesagt, nicht in der entsprechenden Frist von sieben Tagen verteilt, daher müssen wir über die Dringlichkeit und die Fristverkürzung entscheiden. Dies kann in einfacher Mehrheit geschehen, wenn niemand widerspricht. Widerspricht jemand?
Ja, Sie widersprechen, damit brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit und wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Aufnahme dieses Gesetzentwurfs in die Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um
das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? Ich sehe 1 Enthaltung bei der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf nicht mit auf die Tagesordnung gesetzt.
Der nächste Antrag der FDP war Tagesordnungspunkt 26, die Drucksache 5/2000, Häusliche Gewalt, ich sage das jetzt verkürzt, in jedem Fall am Freitag zu behandeln. Möchten Sie dazu sprechen? Ja, bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 25.11.2012 findet der diesjährige Internationale Tag der Gewalt an Frauen statt. Meine Damen und Herren, dieses Thema ist zu ernst, um es einfach so verstreichen zu lassen. Ich denke, dass wir auch in diesem Hause verpflichtet sind, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen, da häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen auch in Thüringen allgegenwärtig ist. Deswegen beantragen wir, rechtzeitig vor diesem Tag „Gegen Gewalt an Frauen“ die Debatte dazu durchzuführen, und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Danke schön. Ich habe richtig verstanden, Sie möchten diesen Tagesordnungspunkt am Freitag nach der Regierungserklärung? Gut. Da der Tagesordnungspunkt bereits auf der Tagesordnung ist, brauchen wir jetzt die einfache Mehrheit zur Veränderung der Platzierung. Wer dem zustimmt, dass dieser Tagesordnungspunkt am Freitag, also der Tagesordnungspunkt 26, nach der Regierungserklärung behandelt wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zu den Anträgen zur Geschäftsordnung der CDU, den Tagesordnungspunkt 5 am Donnerstag nach den Wahlen zu behandeln. Wer für diese Platzierung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist diese Platzierung …
Ja, wo ist Enthaltung? Frau Mühlbauer, 1 Enthaltung bei der SPD. Damit ist diese Platzierung bestätigt.
Ich komme zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE, und zwar den Tagesordnungspunkt 24 in der Drucksache 5/5197 in jedem Fall zu behandeln. Möchten Sie dazu sprechen? Bitte schön, Frau Berninger.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Einweihung des Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma von einer Mahnung für die Zukunft gesprochen hatte, machte Bundesinnenminister Friedrich diese Worte zu einer leeren Hülse, indem er anhand steigender Zuwanderungszahlen von angeblichem Asylmissbrauch durch die Gruppe der Sinti und Roma hetzte. Andere Unionspolitiker sprangen dankbar auf diesen Zug auf.