Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Kowalleck, die Rednerliste führt Frau Abgeordnete König. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Minister Prof. Dr. Huber, Minister Reinholz zeitweise, der Abgeordnete Wucherpfennig und die Frau Abgeordnete Hitzing vormittags.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu TOP 3 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1359 verteilt.
a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/755 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1344
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/946 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1345
Das Wort hat der Abgeordnete von der Krone aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Abgeordneter von der Krone.
mit der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 26. Februar 2010 in Drucksache 5/542. Dort war beschlossen worden, dem Landessportbund und der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände eine zusätzliche feste Untergrenze für die auszuzahlenden Mittel zu gewähren. Während der Gesetzentwurf der kommunistischen Fraktion DIE LINKE keinerlei zeitliche Befristung
für diese zusätzliche Absicherung vorsieht, regelt der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, wie in der Vergangenheit auch, eine Befristung, und zwar für die Jahre 2010 und 2011. Die Gesetzentwürfe wurden erstmals in der 21. Sitzung am 27. Mai 2010 im Thüringer Landtag beraten. Der federführende Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 9. Sitzung am 11. Juni 2010 beraten und die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD empfohlen. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der kommunistischen Fraktion DIE LINKE wurde hingegen die Ablehnung empfohlen.
Herr Abgeordneter von der Krone, mit Attributen bei Berichterstattungen aus den Ausschüssen ein bisschen zurückhaltender.
Gut, danke. Diesen Empfehlungen sind die mitberatenden Ausschüsse, der Haushalts- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 12. bzw. 13. August 2010 gefolgt. Danke schön.
Danke schön, Herr Abgeordneter. Als Erster spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Korschewsky.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst eine Vorbemerkung. Ich finde es schon sehr verwunderlich, dass der Alterspräsident dieses Hauses, Herr von der Krone, seiner Worte nicht mehr mächtig ist. Wenn er dieser Worte nicht mehr mächtig ist,
Sehr geehrte Damen und Herren, gleichzeitig muss ich dazu sagen, dass er auch in seinen Worten in der Berichterstattung eine Fehlberichterstattung gemacht hat, da der Antrag der LINKEN im Sozialausschuss nicht beraten wurde.
Ich finde das schon als Berichterstatter ziemlich nachdenkenswert, wenn hier auch noch eine Fehlberichterstattung gemacht wird.
Aber zum Eigentlichen, weil ich glaube, dass der Sinn des Antrags - oder ich kann auch sagen der Anträge - es eigentlich wert ist, darüber zu reden, weil es das wert ist, über den Inhalt zu reden, weil es hier um Menschen geht, um soziale Verbände, die in diesem Lande eine sehr große Verantwortung übernommen haben für Menschen jeden Alters. Ich bin eigentlich froh darüber, dass wir uns in diesem Haus nicht über die Höhe der festzusetzenden Untergrenzen streiten, sondern darüber, ob es eine Begrenzung oder ob es keine Begrenzung geben soll. Ich muss hier deutlich sagen, dass diese Untergrenzen oder überhaupt die Finanzierung aus dem Glücksspielgesetz für den LSB und für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eine Grundvoraussetzung ist, um ihre Arbeit eigentlich durchführen zu können. Ich will es an der Stelle auch einmal sagen: Die Organisationsquote beim LSB beträgt immerhin rund 13 bis 15 Prozent. Das sind rund 330.000 Thüringerinnen und Thüringer, die im LSB organisiert sind. In der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sind die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Caritas, der Paritätische hier in Thüringen vertreten. Die Jüdische Gemeinschaft gibt es in Thüringer in dieser Form in der Vertretung nicht. Aber auch hieraus lässt sich schon ablesen, für wie viele Menschen es hier eine Vertretung gibt, die davon partizipieren, dass hier finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden aus dem Thüringer Glücksspielgesetz. 8,81 Mio. € für den LSB und 4,92 Mio. € als Untergrenze, das ist eine Summe, die durchaus dazu beiträgt, dass diese Vereinigungen, diese Verbände ihre Arbeit sehr wohl in den nächsten Jahren sehr ordentlich machen können.
Wir streiten uns hier um den Zeitraum der Festlegung der Untergrenze. Die Regierungskoalition hat in ihrem Antrag, wie bisher üblich, zwei Jahre festgelegt. Wir sagen, wir wollen hier eine längerfristige, eine dauerhafte Untergrenze festlegen, um damit auch auf Dauer die Möglichkeit zu geben, hier
Wir haben gesagt, für uns wäre es durchaus überlegenswert gewesen, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren, nicht unbegrenzt die Untergrenze festzulegen an Jahren, sondern wir hätten auch gesagt, der Olympiazyklus zum Beispiel, der ja in diesem Jahr wieder begonnen hat mit den Olympischen Winterspielen in Vancouver - für Thüringen ja nicht unbedeutend -, wäre durchaus eine Möglichkeit gewesen. Aus diesem Grunde sind wir doch ein bisschen verwundert, da auch die Thüringer Landesregierung und damit natürlich auch die Regierungskoalition immer davon sprechen, dass Thüringen das Sportland Nummer 1 zumindest im Wintersportbereich ist, dass man darüber nicht bereit war zu diskutieren.
Auch der Präsident des Landessportbundes - und ich darf zitieren aus der Zeitschrift des Landessportbundes „Thüringen-Sport“ vom März/ April 2010 - Peter Gösel hat deutliche Worte gesprochen, und zwar: „Das erneut erfolgreiche Abschneiden Thüringer Sportlerinnen und Sportler bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver zeigt einmal mehr, dass die bisher eingeschlagenen Wege, beispielsweise bei der Förderung des Nachwuchsleistungssports oder hinsichtlich der Trainerfinanzierung, richtig sind. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse von Vancouver, aber auch die Entwicklungen im Leistungssport in der Bundesrepublik und im internationalen Maßstab, dass von anderen Nationen verstärkte Anstrengungen unternommen wurden, um Spitzenleistungen bei Olympischen Spielen noch“ - und jetzt kommt eigentlich das entscheidende Wort - „langfristiger vorzubereiten.“
Um die Langfristigkeit geht es hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, um die Langfristigkeit der Finanzierung, um die Möglichkeit, langfristig Spitzenleistungen im Sport vorzubereiten. Langfristig sind eben keine Finanzierungsgrundlagen, die möglicherweise auf nur zwei Jahren beruhen und die möglicherweise praktisch dann wieder neu verhandelt werden müssen. Ein Mensch, der über Jahre ein Trainerstudium gemacht hat, muss sich auch darauf verlassen können, dass er nicht nur für zwei Jahre eine Anstellung erhält, sondern dass er sich langfristig mit jungen Sportlerinnen und Sportlern darauf vorbereiten kann, dann auch bei Olympischen Spielen Höchstleistungen zu vollbringen. Dieses ist aus unserer Sicht leider mit der Begrenzung auf zwei Jahre nicht gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Argument der Verfassungsmäßigkeit oder dass das Glücksspielgesetz ausläuft, greift aus unserer Sicht
nicht, weil auch die Obergrenze unbegrenzt festgelegt ist. Wenn eine Obergrenze unbegrenzt festgelegt ist, dann wäre es durchaus auch möglich gewesen, auch die Untergrenze dementsprechend unbegrenzt festzulegen, da sowohl Ober- als auch Untergrenze bei der Neuauflage oder Novellierung des Glücksspielgesetzes sowieso neu berechnet bzw. festgelegt werden müssen. Ich glaube, wir haben hier eine Festlegung getroffen, oder wir wollten eine Festlegung treffen, die sowohl dem Sport als auch den Vereinen, die in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, die Möglichkeit geben, gerade in der heutigen Situation der Wirtschaftskrise auf sicheren Füßen zu stehen und nicht immer davon ausgehen zu müssen, möglicherweise müssen wir im nächsten Jahr wieder darum bangen, dass wir die Förderungen bekommen. Aus diesem Grund noch einmal: Wir haben die große Bitte, auch die Erwartungshaltung an dieses Haus am heutigen Tage, wir werben noch einmal für unseren Antrag, für unseren Gesetzentwurf und hoffen, dass es hier bei einigen Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch ein Umdenken gibt, weil es um den Sport geht, es geht um das Land Thüringen, dieses weiterzuentwickeln als das Sportland Nummer 1 im Wintersport, damit die Voraussetzungen zu schaffen, und es geht darum, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den in ihr zusammengeschlossenen Vereinen eine auch weiterhin gesicherte Finanzierungsgrundlage für ihre Arbeit zu geben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Dirk Adams.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal darf ich, glaube ich, feststellen, dass wir hier über ein breites, übergreifendes Anliegen sprechen. Wir alle wollen die hier schon mehrfach genannten Verbände, nämlich den Landessportbund, den Paritätischen und die LIGA hinreichend mit Mitteln ausstatten, dass sie ihre Arbeit machen können. Ich weiß nicht, wie es in Ihren Ausschüssen war, in dem Ausschuss, in dem ich bin, im Innenausschuss, war es eine verhaltene Debatte über dieses Thema, was auch dazu führte, dass man sicherlich als Berichterstatter nicht allzu viel beitragen konnte. Aber in allen Ausschüssen ist es debattiert worden. Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass beide Gesetzentwürfe zustimmbar sind. Beide wollen nämlich das Wesentliche regeln, hier hinreichend Finanzmittel bereitzustellen. Das Problem der Befristung scheint für die Regierungskoali
tion außerordentlich wichtig zu sein. Aber da sage ich Ihnen, schauen Sie doch mal ganz praktisch auf die Sache. Was wollen Sie denn tun, wenn Sie irgendwann keine Haushaltsmittel mehr haben? Wollen Sie dem Landessportbund sagen, wir haben kein Geld mehr, stellt bitte eure Arbeit ein? Niemand wird das tun. Insofern sollte man das auch als Fakt, als einfach praktischen Fakt hier in Thüringen deutlich machen, indem man eben keine Befristung hineinschreibt. Aber egal, ob mit oder ohne Befristung, wichtig ist das Anliegen, dass die Verbände hinreichend ausgestattet werden. Sport und Soziales, Sportverbände, Sozialverbände sind einfach die Orte, wo wir am effektivsten mit unseren Mitteln etwas machen können. Wenn wir jungen Menschen im Sport eine Heimat geben und sie beschäftigen am Nachmittag, werden wir in der Innenpolitik weniger Geld aufwenden müssen. Wir werden in der Justiz, also in der Weiterführung weniger ausgeben müssen. Wir müssen im Gesundheitsressort weniger Geld ausgeben, wenn junge Menschen viel Sport machen und es für Ältere gute Angebote gibt. Bildung und Weiteres sei hier nur kurz angerissen.
Insofern wünsche ich allen Lottospielerinnen und Lottospielern viel Freude am Spielen und allen Lottomittelempfängern ein gutes Händchen beim Ausgeben dieser Mittel. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Christian Gumprecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ansehen Thüringens beruht unter anderem auf seinen historischen Bauten und seine Denkmale, aber auch auf den Leistungen unserer Thüringer Sportler bei zahlreichen Meisterschaften - es wurde gesagt, bei Welt- und Europameisterschaften -, aber auch dem Engagement vieler Ehrenamtlicher im sportlichen, im kulturellen und sozialen Bereich. Dafür gebührt ihnen allen unser Dank. Die Erfolge und das Ansehen kommen aber nicht im Alleingang, sondern bedürfen der ideellen, aber auch der materiellen Unterstützung. Wir wollen das heute noch einmal mit dem Änderungsgesetz für die nächsten beiden Jahre sichern.
Meine Damen und Herren, ich gehe noch einmal kurz auf die Äußerung von Herrn Adams ein. Unabhängig von der Laufzeit haben wir gerade in dem Gesetz - und das bleibt unberührt - eine Mindestausstattung. Diese Mindestausstattung errechnet sich nach einem Prozentsatz. Wir geben noch ein
Meine Damen und Herren, es ist ein überschaubares Gesetz. Unser Änderungsgesetz zum Glücksspielgesetz besteht aus zwei Sätzen, nämlich der Verlängerung um zwei Jahre und der Inkraftsetzung. Darum von mir auch noch zwei Sätze: Wir setzen mit dem Änderungsgesetz einen Beschluss des Landtags, der von beiden Koalitionsfraktionen eingereicht wurde und dem Landessportbund eine verlässliche Finanzierung aus den Erlösen der staatlichen Lotteriegesellschaft zugesagt hat, um. Zweiter Satz: Unser Antrag unterscheidet sich - wie bereits gesagt - vom Vorschlag der LINKEN durch die Begrenzung der Laufzeit auf zwei Jahre, da wir dies erstens in Auslegung des Urteils zum staatlichen Glücksspielmonopol für gegeben halten und zweitens eine längere Zusage aus Sicht der Empfänger zwar als wünschenswert, aber im Hinblick auf die Gesamtsituation unseres Landeshaushalts für angemessen halten. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsgesetz.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion.