Knut Korschewsky
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Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Stand der Antikorruptionsaktivitäten der Landesregierung
In der Antwort der Landesregierung in der 149. Plenarsitzung am 21. März 2014 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7450 mit dem Titel „Aktueller Arbeitsstand bei Reform im Bereich der politischen Beamten und Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie“ kündigte Innenminister Geibert auf meine Nachfrage hin an, dass die Überarbeitung und Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung der Antikorruptionsrichtlinie „zeitnah“ erfolgen werde. Außerdem sagte der Innenminister sinngemäß zu, dass alle Stellungnahmen, „von denen man sinnhafte Erläuterungen und Informationen erwarten kann“, in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen werden sollen. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Anfrage ist eine Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie nicht erfolgt. Hinzu kommt, dass kürzlich die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder in einem Beschluss die Einführung eines bundesweiten Antikorruptionsregisters befürwortet hat und der Thüringer Justizminister diesen Beschluss offensichtlich unterstützt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist mit der im März angekündigten Veröffentlichung einer geänderten bzw. neuen Antikorruptionsrichtlinie noch vor Ende der Wahlperiode zu rechnen?
2. Was sind die Gründe für die bislang nicht abgeschlossene Überarbeitung bzw. bislang nicht erfolgte Veröffentlichung?
3. Welche Positionen in den Stellungnahmen von Verbänden, Organisationen und Stellen aus der Anhörung der Landesregierung im Überarbeitungsprozess sind für die Übernahme in die veränderte bzw. neue Richtlinie vorgesehen und welche Punkte sollen im Vergleich zur bisherigen Richtlinie überhaupt geändert werden?
4. Für welche staatlichen Bereiche und Ebenen befürwortet die Landesregierung die gesetzliche Einführung eines Antikorruptionsregisters und wie begründet sie dies jeweils?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie sagten, dass das derzeitig noch mal zur Abstimmung in den einzelnen Ressorts liegt und dann dem Kabinett zugeleitet wird. Ich frage trotzdem noch einmal: Ist in dieser Legislaturperiode noch mit einer Veröffentlichung für die Abgeordneten zu rechnen, so dass wir auch davon Kenntnis kriegen?
Zweite Frage: Sie sagten, dass es dazu keine externe Anhörung geben soll. Gibt es aber von Stellen, von Verbänden, Organisationen überhaupt Stellungnahmen zur Erarbeitung einer Antikorruptionsrichtlinie?
Meine Damen und Herren, auch ich muss erst einmal sagen, ein tolles Projekt „Hohe Schrecke“, aber auch ich möchte mich auf den zweiten Teil konzentrieren, nämlich auf die Frage der touristischen Potenziale der Region. Hier möchte ich an meinen Kollegen Tilo Kummer anknüpfen, der von drei Lehren gesprochen hat. Ich möchte eine vierte Lehre hier anfügen: So gut, wie das einzelne Projekt ist, und so schön, wie dieses einzelne Projekt ist, wenn es aber nicht gelingt, dieses einzelne Projekt in eine Landestourismuskonzeption einzubeziehen, dann wird es schwer werden, dass dieses einzelne Projekt auf Dauer eine tatsächliche Vermarktung in diesem Gebiet bringt. Das muss ich einfach anmahnen. In der Landestourismuskonzeption steht die Hohe Schrecke 2015 eben nicht drin. Wir sind zurzeit in der Evaluierung der Landestourismuskonzeption und ich kann mir eigentlich nur wünschen, dass die Hohe Schrecke mit aufgenommen wird.
Eine zweite Frage, die ich hier ganz deutlich mit ansprechen möchte, ist die Frage der Einbeziehung der TTG, der Thüringer Tourismus GmbH.
Das wäre unbedingt notwendig, um diese Vermarktung tatsächlich auch übergreifend, nicht nur in der Region, sondern in ganz Thüringen und über Thüringen hinaus weiter voranzubringen. Auch hier sehe ich durchaus noch Nachholbedarf.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen: Vor einigen Jahren ist der sogenannte Thüringenweg für viele, viele Millionen Euro 460 Kilometer lang entwickelt worden. Viel Geld ist dort reingesteckt worden. Jetzt wird viel Geld in die Hohe Schrecke reingesteckt. Ich hoffe nicht, dass es wie beim Thüringenweg ist, dass er nach einigen Jahren schon kaum noch nutzbar ist, sondern dass die Hohe Schrecke auch zukünftig für Thüringen und darüber hinaus nutzbar ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte damit beginnen, dass der Sport hier in diesem Thüringer Landtag in den letzten fünf Jahren leider viel zu kurz gekommen ist, vor allen Dingen in diesen Räumlichkeiten. Wenn ich mich recht erinnere, ha
ben wir außer über den Antrag damals von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Fragen des Mädchen- und Frauenfußballs ausschließlich über Dinge, die über Sportfinanzierungen etc. gingen, hier in diesem Haus diskutiert. Ich glaube, bei der Bedeutung des Sports, die von all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern betont wurde, wäre es durchaus auch richtig und gut gewesen, wenn wir uns hier in diesem Haus auch zu anderen unterschiedlichen Dingen des Thüringer Sports hätten austauschen können.
Auch mein Dank gilt der Landesregierung für die Erstellung dieses Sportberichts, weil wir damit auch gezwungen waren, uns im letzten Jahr intensiv mit diesen Fragen zu beschäftigen. Auch das wurde von den Kolleginnen und Kollegen schon gesagt. Dazu hat der Freundeskreis Sport sicherlich ein kleines Teilstückchen mit geleistet. Ich möchte mich auch bedanken bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der mündlichen Anhörung, weil sie tatsächlich noch einmal sehr deutlich gemacht haben, wo die Probleme liegen. Hier will ich doch ein bisschen Sand in das Getriebe hineinstreuen, weil ich glaube, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Thüringer Sport, wie es im Sportbericht steht, sich in den letzten Jahren nicht verbessert haben. Sie haben sich aus meiner Sicht an den einen oder anderen Stellen sogar verschlechtert und ich werde da auch an einzelnen Stellen noch einmal darauf zurückkommen. Es wurde hier auch schon gesagt, aber ich will es noch einmal wiederholen und ich will das noch mit einer anderen Position verbinden, auch ich hätte mir gewünscht, dass die Ergebnisse der Anhörung in den Sportbericht mit eingeflossen wären.
Frau Siegesmund hat den gedruckten Sportbericht, den wir vor zwei Wochen im Ausschuss gesehen haben, schon vorliegen. Ich habe ihn leider noch nicht vorliegen. Ich hätte mir gewünscht, dass in den letzten 14 Tagen, wenn er denn schon einmal gedruckt ist, wir ihn auch noch hätten bekommen können.
Ich will noch einmal deutlich sagen, auch was die Ausschusstätigkeit anbetrifft oder die Diskussion im Ausschuss, ich habe mich schon ein bisschen gewundert, dass in der letzten Ausschussberatung, als noch einmal Fragen aufgeworfen wurden, die im Protokoll der Anhörung vermerkt waren, aus meiner Sicht heraus das Kultusministerium in keinster Weise darauf vorbereitet war, auf diese Fragen zu antworten. Ich finde schon, es gehört eine entsprechende Vorbereitung dazu, auch von einem Minis
terium, das jetzt nur indirekt mit dem eigentlichen Thema befasst ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Finanzierung des Sports einige Bemerkungen. Ja, es gibt diese Befristung des Lotteriegesetzes bis 2016, die hier in diesem Haus schwer erkämpft wurde. Ich will aber deutlich sagen, dass, wenn es denn überhaupt nur eine Finanzierung des Sports über das Lotteriegesetz geben soll, dann diese Befristung grundsätzlich aufgehoben werden sollte, damit nicht immer wieder der Kampf besteht, ob überhaupt die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Fraktion steht für eine ganz kontinuierliche und langfristige Förderung, und zwar über einen festen Haushaltstitel und diesen festen Haushaltstitel in Abstimmung mit dem Landessportbund. Das betrifft im Übrigen ebenso die Frage, dass in diesem Jahr erstmalig eine Förderung für Investitionsvorhaben der Sportvereine durch den Landessportbund ausgegeben werden konnte von 400.000 €. Auch das, glauben wir, sollte in einem festen Haushaltstitel verankert werden, damit eine jährliche Förderung in dieser Frage an die Sportvereine möglich ist, dass wir nicht erst darüber diskutieren müssen, ob es möglich ist, und dass wir darüber nicht erst diskutieren müssen, ob es das gibt, sondern dass es eine feste Größe ist, auf die sich der Landessportbund und auf die sich auch die Vereine verlassen können.
Rahmenbedingungen für den Sportbericht - die Finanzen der Kommunen werden immer klammer. Wir merken, dass eine unentgeltliche Nutzung der Sportstätten, die nach § 14 des Sportfördergesetzes eine vorgegebene Sache ist, immer weiter aufgeweicht wird, dass damit für Vereine kontinuierliche sportliche Arbeit schwieriger wird und, ich glaube, hier müssen wir als die Fraktion DIE LINKE ganz deutlich sagen und eine Forderung aufmachen, Sport gehört als eine Pflichtaufgabe in die zukünftige Arbeit.
Der Sanierungsstau bei den Sportstätten bezieht sich auf ca. 200 Mio. €. Ich bin froh, dass die Ministerin vor 14 Tagen gesagt hat, sie wird sich dafür einsetzen, dass im nächsten Jahr 20 Mio. € für diese Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber, glaube ich, nicht damit getan, dass wir jetzt in Jahresscheiben denken, sondern ich glaube, bei einem Investitionsstau von rund 200 Mio. € gehört ein Masterplan „Investitionen für Sportstätten“ aufgelegt, wo
deutlich wird, was in den nächsten Jahren passiert und wie die Sportstätten dort entsprechend saniert werden können. Ich möchte auch noch einmal sagen, dass meine Fraktion deutlich sagt, dass wir überlegen müssen, ob vor allen Dingen der hohe Sanierungsstau, der bei den Sporthallen aufgetreten ist, bei Schulsporthallen, nicht auch damit entkrampft werden kann, dass die Schulsporthallen wieder dahin gehen und von dem verwaltet werden und auch damit die Investitionen getätigt werden das ist nicht neu, was ich hier sage -, wo es schon einmal war, nämlich im Kultusministerium. Ich denke, da wäre der richtige Platz, dass die Schulturnhallen im Kultusministerium angesiedelt werden, weil dort auch die Hauptaufgabe geleistet wird und hierüber auch mit einem eigenen Haushaltstitel dann die entsprechenden Turnhallen, Schulsporthallen besser saniert werden können. Im Übrigen ist von allen Fraktionen hier gesagt worden, dass mehr Mittel für die Sanierung von Schulsporthallen und auch von weiteren Sportstätten eingestellt werden sollen. Ich verweise nur auf den Punkt 8 unserer heutigen bzw. morgigen Tagesordnung, einen Gesetzentwurf meiner Fraktion zur Sicherung der kommunalen Haushalte, das Schulinvestitionsgesetz. Da geht es unter anderem auch um die Sanierung von Schulsporthallen. Sie hätten also hier die Möglichkeit, diesem Gesetz zuzustimmen. Wir würden damit noch in dieser Legislaturperiode einen Beitrag leisten, um die Schulsporthallen besser sanieren zu können und damit auch die Dinge, die von Frau Siegesmund angesprochen wurden, also die Bedingungen für Menschen mit Handicap etc., weiter verbessern zu können und damit solche Dinge, wie Sie sie angesprochen haben, die zwei Beispiele, der Vergangenheit angehören lassen.
Thüringen als Sportland, wie wir es nennen, was gut ist, was richtig ist, was ein Aushängeschild für Thüringen ist. Ich stelle aber die Frage: Wie lange wird Thüringen tatsächlich noch als Sportland wahrgenommen werden können? Was ist in den letzten Jahren passiert? Hier komme ich zu den Punkten, warum die Bedingungen - glaube ich - nicht besser geworden sind. Wir haben in den letzten Jahren einige hochkarätige Sportveranstaltungen, die auch Bedingung für die Ausstrahlung des Sports aus Thüringen in andere Länder sind, verloren. Ich sage hier: Zuletzt die Tour de Ski, Weltcups im Skispringen, nordische Kombination, Radrundfahrt der Männer, Hochsprung mit Musik in Arnstadt, um nur einige zu nennen. Es ist leider so, dass solche Veranstaltungen, die auch mit internationaler Bedeutung Ausstrahlung haben, nur schwer wieder zurückzuerobern sind. Wir müssen stark aufpassen, dass wir nicht weitere internationale Veranstaltungen verlieren und ich kann da deutlich sagen, die Investitionen in Oberhof sind ein Beitrag, aber es gibt die Notwendigkeit, weitere Investitionen zu täti
gen, auch in andere Sportanlagen, damit der internationale Standard überhaupt gehalten werden kann. Sowohl andere Bundesländer als auch international die Länder, die sich um solche Veranstaltungen bemühen, schlafen nicht.
Ein zweiter Punkt, der notwendig ist, damit Thüringen weiter als Sportland auch international fähig ist zu konkurrieren, ist, wir brauchen gute Trainerinnen und Trainer. In den letzten Jahren sind leider viele gute Trainerinnen und Trainer aus Thüringen weggegangen, weil die entsprechenden Finanzierungen immer auf der Kippe gestanden haben und nie auf einer gesicherten Stufe waren, dass diese Finanzierung zumindest über einen Olympiazyklus gesichert werden konnte. Wenn wir hier nicht ansetzen und hier für gute Arbeit auch guten Lohn zahlen, dann werden die guten Trainer, die derzeit noch in Thüringen sind, sich in den nächsten Jahren möglicherweise auch dahin bewegen, wo das entsprechende gute Geld bezahlt wird.
Einige Worte noch zur Rolle von Oberhof: Ich denke, Oberhof ist als Aushängeschild für den Thüringer Sport, für den Wintersport immer eine wichtige Station. Wir sollten aber in den nächsten Jahren auch dafür sorgen, dass die angefangenen Projekte sehr schnell zu Ende geführt werden. Leider sind wir bei einigen dieser Projekte schon wieder in Verzug geraten, so dass die Sorge besteht, dass diese Projekte zu den Fertigstellungsterminen auch tatsächlich fertiggestellt werden. Hier gibt es eine große - glaube ich - Unsicherheit auch bei den Sportlerinnen und Sportlern; auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die in Oberhof trainieren.
Sport und Gesundheit: Sport und Gesundheit ist eine sehr wichtige Frage, die zunehmend eine größere Rolle spielt. Hier kann ich auch als Präsident des Thüringer Gebirgs- und Wandervereins deutlich sagen, dass die Frage des Gesundheitswanderns eine immer größere Rolle spielt. Da spielt natürlich in diesem Zusammenhang auch die Frage des Naturschutzes eine Rolle. Hier sollten wir auch weiterhin deutlich die Anstrengung unternehmen, dass wir bezüglich der hier von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern genannten Dinge, wie Ausfallstunden in Schulstunden oder älter werdende Sportlehrer, Veränderungen herbeiführen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz besonderes Dankeschön möchte ich an die Thüringer Sportjugend richten. Die Thüringer Sportjugend leistet, glaube ich, einen erheblichen Beitrag dafür, Kinder und Jugendliche tatsächlich auch in den Sport zu integrieren. Am vergangenen Freitag haben wir ja in Bad Blankenburg - die stellvertretende Vorsitzende der Sportjugend, Frau Meißner - eine Auszeichnungsveranstaltung als Thüringer Sportjugend gemacht. Ich finde es ganz wichtig, dass diese Arbeit auch weiter gefördert wird.
Von Kollegen Grob wurden die Zuständigkeiten für den organisierten Sport angesprochen. Ich weiß, dass immer wieder die Frage aufkommt: Warum haben wir denn in Thüringen keinen eigenen Sportausschuss? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache da ein Fragezeichen dran, ob ein eigener Sportausschuss die Probleme des Sports hier tatsächlich allumfassend über die gesamten fünf Jahre einer Legislaturperiode klären könnte. Ich glaube, es wäre viel getan, und da bin ich beim Kollegen Grob, wenn sowohl im Ausschuss, egal welcher Ausschuss, als auch im zuständigen Ministerium das Wort „Sport“ eine entsprechende Rolle hätte und auch entsprechend dargestellt würde. Ich glaube, das würde die Bedeutung des Sports für Thüringen noch ein wenig erhöhen.
Lassen Sie mich jetzt zum Schluss sagen, ich finde es richtig, dass Aushängeschilder des Thüringer Sports und Aushängeschilder des Thüringer Sports sind unter anderem der ThSV Eisenach, die VolleyStars Suhl, die Handballerinnen vom THC, aber auch die Fußballer von Erfurt und Jena - Unterstützung brauchen, um auch weiter als Aushängeschilder da zu sein. Das ist für mich unstrittig. Ich finde es aber unredlich, wenn, wie auch in letzter Zeit wieder vom Kollegen Mohring zu lesen war, mit einem Mal „Millionen-Beträge hervorgezaubert“ werden, um angeblich die Halle in Eisenach für 1,5 Mio. € zu rekonstruieren oder aber die Halle in Bad Langensalza oder auch die entsprechenden Stadien. Lassen Sie uns lieber auch für diese Aushängeschilder des Thüringer Sports eigene Wirtschaftstitel, eigene Haushaltstitel finden, um somit eine entsprechende Unterstützung auch für diese Vereine und für diese Sportstätten zu haben. Sie haben es verdient, aber sie können nicht zulasten des ehrenamtlichen Sports und der Vereine, die hauptsächlich auf ehrenamtliche Art und Weise arbeiten, belastet werden. Das geht nicht. Deshalb glaube ich, dass hier eine gesonderte Förderung dringend notwendig ist.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns den organisierten Sport gemeinsam unterstützen. Der organisierte Sport hat es verdient. Ich glaube auch, es ist die Notwendigkeit da, dieses auch noch weiter auszuweiten. In diesem Sinne: Sport frei!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen. Grundlage für die Verhandlungen zum TTIP ist ein Mandat des Europäischen Rates, welches nicht veröffentlicht wird. Die Leitlinien, an welchen sich die Kommission in ihren Verhandlungen halten soll, waren zunächst nicht öffentlich zugänglich.
In den Leitlinien für die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen, bezeichnet als transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, ist unter dem Kapitel „Art und Geltungsbereich des Abkommens“ in Punkt 3 nachzulesen, ich zitiere: „Das Abkommen wird die beiderseitige Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie Regeln zu handelsbezogenen Fragen vorsehen, wobei es ehrgeizige Ziele verfolgt, die über die bestehenden WTO-Verpflichtungen hinausgehen.“
Punkt 4 legt fest - wiederum Zitat -: „Die sich aus dem Abkommen ergebenden Pflichten werden auf allen staatlichen Ebenen bindend sein.“ Also muss vermutet werden, dass die vorgesehene Erweiterung und Vertiefung der regulatorischen Disziplinen
eine grundlegende Einschränkung nationaler und lokaler Regulierungsautonomie nach sich zieht.
Da sind wir beim Problem: Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu den Verhandlungsdokumenten und Informationen über die Verhandlungen. Wirtschafts- und Sozialpartner sind nicht in die Verhandlungen einbezogen. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen, die Einbeziehung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten ist aber nicht geklärt.
Nach Ratifizierung ist das TTIP sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten verbindlich. Es steht daher über EU-Sekundärrecht und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten.
Nach Ratifizierung gilt das Abkommen faktisch als unumkehrbar, da nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner, also der USA und aller EU-Mitgliedstaaten, möglich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzliches Ziel des Abkommens ist nach Angaben der Europäischen Kommission, Handelshemmnisse, insbesondere nichttarifäre Hemmnisse, zu beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Diese nichttarifären Handelshemmnisse sind im Wesentlichen nichts anderes als Gesetze und Vorschriften, die zum Nutzen der Gesellschaft erlassen worden sind. Mit dem vorliegenden Verhandlungsmandat können nationale, soziale und ökologische Standards als handelshemmend interpretiert und beseitigt werden, und dies zugunsten der Profitinteressen der Konzerne und zum Schaden von Mensch und Umwelt.
Das bedeutet, mit dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse ist ein erheblicher Abbau von Sozial-, Verbraucherschutz und Umweltstandards, von Finanzmarktregulierung sowie die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten zu befürchten. Des Weiteren stehen eine Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und der Zugang zur öffentlichen Beschaffung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einschließlich öffentlicher Dienstleistungen zur Debatte. Vor dem Hintergrund, den Dienstleistungssektor weiter zu öffnen, werden Regelungen über Investitionen, Dienstleistungen, Normen und Standards getroffen. Diese Regelungen und Standards gelten auch für öffentliche Dienstleistungen wie beispielsweise - hier wurde es auch von der Ministerin schon angesprochen - die Wasserver- und Abwasserentsorgung und werden sich auch in und auf Thüringen auswirken.
Welche Auswirkungen wird dieses Freihandelsabkommen nun ganz konkret haben? Einfuhrzölle sollen auf beiden Seiten abgeschafft werden. Einige Hersteller werden vielleicht, möglicherweise oder auch nicht mehr verkaufen können, dabei vor allen Dingen Automobilindustrie oder chemische Produkte aus Deutschland.
Ein weiterer Aspekt, warum wir dieses Freihandelsabkommen ablehnen, ist das Aufweichen von sozialen und ökologischen Standards. Um die unterschiedlichen Standards in den USA und der EU miteinander vereinbarend zu machen, ist vorgesehen, dass die Vertragspartner die Standards des jeweils anderen garantieren. Das führt dazu, dass strengere Richtlinien des jeweils anderen unterlaufen werden können. In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden. An erster Stelle sehen wir hier eine große Gefahr für bestehende Standards und Normen in Sachen Verbraucherschutz, Umwelt-, Gesundheits- und Energiepolitik. Für besonders bedenklich halten wir das Unterlaufen bestehender Sozialstandards und Regelungen des Arbeitnehmerschutzes. Wer Sozialstandards nicht schützt, meine Damen und Herren, erzeugt Wettbewerbsdruck zulasten der Beschäftigten, forciert Lohndumping und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, der schafft keine Chancen für eine zukünftige Beschäftigung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wollen wir nun als Fraktion DIE LINKE? Wir werden dem vorliegenden Antrag der Grünen zustimmen und fordern - und freuen uns, dass die Landesregierung das ebenfalls so sieht - eine Überweisung an den Wirtschafts- und den Umweltausschuss, wie Frau Taubert es auch angekündigt hat, was die Landesregierung auch unterstützen würde, um hier die Diskussion weiterzuführen.
Wir wollen mehr Transparenz in den Verhandlungen, denn Geheimverhandlungen sind keine demokratische Grundlage für eine spätere Ratifizierung des Vertragswerkes.
Wir wollen die demokratische Kontrolle des Verhandlungsprozesses und der Verhandlungsinhalte. Und wir wollen zum jetzigen Zeitpunkt einen Stopp der TTIP-Verhandlungen zwischen den USA und der EU, um zu verhindern, dass Arbeits-, Verbraucher- und Umweltstandards den Gewinninteressen der Konzerne untergeordnet werden. Das bedeutet für uns unter dem Strich, der Begriff „Liberalisierung“ hat - und das sind nicht nur die Erfahrungen unserer Fraktion, sondern des realen Lebens der Menschen - einen extrem schlechten Klang. Bisher besteht der Begriff für den Fakt, es wird teurer, da
mit einige wenige gut verdienen können. Das wollen wir nicht. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß sogar, dass ich heute hier reden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verankerung der Problematik in einer bloßen verwaltungsinternen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen reicht grundsätzlich nicht aus, um die rechtliche Verbindlichkeit und die Schutzwirkung der Vorschriften sicherzustellen, die zu einem wirksamen Korruptionsschutz notwendig sind. Das Thüringer Antikorruptionsgesetz soll auf Landesebene nunmehr eine gesetzliche Regelung implementieren durch Verordnungen, die der Zustimmung des Thüringer Landtags bzw. seiner Fachausschüsse bedürfen. „Der Antikorruptionsschutz wird vonseiten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit grundsätzlich begrüßt.“ So weit, meine sehr geehrten Damen und Herren, das entscheidende Zitat aus der Stellung
nahme des Landesdatenschutzbeauftragten in der schriftlichen Anhörung zum Gesetz der Linke-Fraktion für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz. Damit steht fest, Thüringen braucht ein Antikorruptionsgesetz, nur dann kann diese wichtige Arbeit auch wirksam stattfinden. Der Datenschutzbeauftragte will den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zwar nicht auf Punkt und Komma, seine Stellungnahme macht aber deutlich, als ernsthafte und brauchbare Grundlage für ein Thüringer Landesgesetz ist der Entwurf meiner Fraktion geeignet. Leider wollte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht wirklich intensiv mit der Thematik und dem Gesetzentwurf befassen. Dabei zeigen die Ergebnisse von Anfragen aus der Linke-Fraktion an die Landesregierung, dass es auch in Thüringen sehr wohl Korruptionsfälle gibt, diese auch im öffentlichen Bereich.
Ich möchte es noch einmal ganz kurz an einigen wenigen Zahlen verdeutlichen. Die Anzahl der Korruptionsfälle in Thüringen aus der Kleinen Anfrage vom Januar dieses Jahres: im Jahr 2009 45 Fälle, 2010 30 Fälle, 2011 43 Fälle und 2012 33 Fälle. Ein vergleichbares Bild, meine sehr geehrten Damen und Herren, bietet das jährliche „Bundeslagebild Korruption“, das ebenso detaillierte Zahlen zu Thüringen enthält. Ein Blick in die Bundeslagebilder macht deutlich, die strukturellen Formen der Korruption, das heißt, die, die über einen längeren Zeitraum in mehr oder weniger festen Bindungen stattfinden, sind von größerer Bedeutung als die situativen, also die praktisch einmaligen Fälle. Die Zahlen in den Antworten der Landesregierung für die Thüringer Situation spiegeln diese Grundkonstellation ebenfalls wider. Daran wird aber deutlich, dass es wichtiger denn je ist, umfassende und auf kontinuierliche Arbeit ausgerichtete Strukturen, Inhalte und Fachpersonal auf der Grundlage rechtlich verbindlicher gesetzlicher Vorschriften als wirksames Gegenstück zur strukturellen Korruption bzw. den Gefahren der strukturellen Korruption vorzuhalten.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hatte mit Blick auf das Landesgesetz, welches in Nordrhein-Westfalen besteht, das faktisch eine Art Vergaberegistergesetz ist, kritisiert, dass darin nichts zu den Antikorruptionsbeauftragten und nichts zur Antikorruptionsarbeit geregelt ist. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion fasst diese beiden Regelungsschwerpunkte entsprechend den Aussagen auch von Transparency International zusammen. Es werden Zuverlässigkeitsregister für die Aufgabenvergabe und ein Transparenzregister für die Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen vorgeschlagen. Das Zuverlässigkeitsregister soll die Korrektheit und Fairness unter den Bietern im Vergabeverfahren bzw. den Antragstellern bei Vergabe öffentlicher Mittel sicherstellen. Mit dem Transparenzregister soll der Öffentlichkeit gegenüber aufgedeckt werden, welche außerparlamentarischen
Organisationen und Personen bei parlamentarischen Initiativen vor allem bei Gesetzentwürfen mitgewirkt haben. An dieser Stelle will ich allerdings nochmals betonen: Die Linke-Fraktion hat absolut nichts gegen offene Interessenvertretung im demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess. Im Gegenteil, sie gehört im breitesten Sinne genau hierher und muss sogar gefördert werden, zum Beispiel mit mehr öffentlichen Ausschussanhörungen und öffentlichen Ausschuss-Sitzungen zu allen Beratungsthemen.
Dazu sollten nach Meinung der Linke-Fraktion endlich auch entsprechende Rechtsvorschriften in Thüringen geschaffen werden. Was wir als Linke als von Fachleuten auch zu Recht problematisiertes Grau- und Vorfeld von Korruptionsgefahren kritisieren, ist die verdeckte und bewusst verschleiernde Interessendurchsetzung. Lobby und Lobbying in diesem von der Linken, aber auch von anderen Kritikern als problematisch eingeschätzten Sinne ist die Form des Klandestinen, Kanalarbeit hinten herum und unten durch. Diese Intransparenz ist es, die der Demokratie schadet, denn die Interessenvertreter und Durchsetzer entziehen sich so der offenen und kritischen Diskussion, die für die Durchsetzungswilligen aus deren Sicht immer das erhöhte Risiko des Scheiterns in sich selbst bürgt. Nun lehnt die Landesregierung ein solches Antikorruptionsregister für Thüringen mit der Begründung ab, entscheidende Wirkungen würden doch nur Lösungen auf Bundes- oder gar EU-Ebene entfalten. Dazu meinen wir, wenn etwas als richtig und wichtig erkannt ist, sollte man nicht auf andere Ebenen warten, sondern vor der eigenen Haustür hier selbst in Thüringen tätig werden und das selbst, wenn es nur eine - aber sinnvolle - Zwischenlösung sein sollte. Mit Blick auf die teilweise schon bestehende Pflicht zur europaweiten Ausschreibung ist das sicherlich ebenso einzuschätzen. Aber was ist mit Vergaben von Aufträgen unter den EU-Schwellenwerten? Sie würden, je nach Ausgestaltung, auch von EU-Regelungen gar nicht erfasst werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, befürwortet DIE LINKE die zügige Schaffung eines Antikorruptionsgesetzes auf Landesebene. Denn es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Von dieser möglicherweise und gegebenenfalls nur Zwischenlösung aus lässt sich dann nach Ansicht meiner Fraktion auch umso glaubwürdiger auf Bundes- und auf EU-Ebene für eine umfassende Lösung in Sachen Antikorruptionsregister und Antikorruptionsarbeit agieren. Ein ähnliches Missverständnis wurde auch beim Punkt Verbot von Sponsoring deutlich. Die Linke-Fraktion will nicht jede Form der finanziellen Unterstützung verbieten. Gemeinnützige Organisationen, Projekte und Veranstaltungen, zum Beispiel Sport, sollen auch weiterhin gefördert
werden. Aber für den kommerziellen Bereich soll der Sponsoring-Wildwuchs ein Ende finden.
Die Linke-Fraktion hat grundsätzliche Unterstützung von Transparency für ihre Gesetzesvorhaben und für das grundsätzliche Herangehen bekommen, zum Beispiel auch für die gesetzlichen Weiterbildungspflichten. Außerdem hat Transparency International darauf verwiesen, dass der Gesetzentwurf der Linken-Fraktion das bisher umfangreichste Gesetzesvorhaben in Deutschland überhaupt ist. Die Antikorruptionsorganisation weist zu Recht darauf hin, dass noch mehr Zeit benötigt würde, um die Gesetzesinitiative weiter zu analysieren und auch, ich sage das deutlich, weiter zu qualifizieren. Es wird nicht zum ersten Mal von Anzuhörenden die Kürze der Anhörungsfristen des Ausschusses kritisiert.
Die Landtagsmehrheit wird in ihrer Kritik auf Stellungnahmen - davon gehe ich jedenfalls aus - zum Beispiel von den kommunalen Spitzenverbänden oder von den Kammern verweisen. Interessanterweise sprechen sich diese Anzuhörenden nicht generell gegen die Verstärkung der Antikorruptionsarbeit aus. Vielmehr verweisen sie darauf, dass die finanziellen und logistischen Reserven, die zurzeit vorhanden sind, für die Erfüllung höherer Standards nicht ausreichen. Daher sehen wir mit unserem Entwurf auch in § 22 Abs. 3 eine ausdrückliche Garantie für die notwendige personelle und finanzielle Ausstattung in den Kommunen vor. Daran wird auch deutlich, der Gesetzentwurf nimmt die Probleme der Kommunen ernst und sucht nach praktikablen Lösungen. Das gilt auch für die Frage der Organisation der kommunalen Antikorruptionsarbeit. Durch die Unterstützung der Antikorruptionsarbeit durch eine in Regionalbüros aufgegliederte Stabsstelle in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten sollen die Kommunen die Vorteile der gegenseitigen Zusammenarbeit und Hilfestellung nutzen können. Bei genauerem Hinsehen sind die Anhörungs- und Debattenergebnisse auf jeden Fall eine Aufforderung, an der Thematik und an diesem Gesetzesvorhaben weiterzuarbeiten und zu feilen. Das sagen eigentlich alle Anzuhörenden. Die Linken-Fraktion wird auch in der kommenden Wahlperiode an diesem Projekt weiterarbeiten. Ich kann nur hoffen, dass sich dann die Mehrheit dieses Hauses diesem Vorhaben nicht weiter verschließen wird. Dass auch wichtige Vorhaben in Deutschland sehr lange brauchen, zeigt sich auf der Bundesebene gerade im Bereich der Antikorruptionsarbeit. Nach mehreren Jahren Hängepartie, hier vor allem verursacht durch Schwarz-Gelb, wird nun der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung endlich verschärft. Dann kann endlich auch in Deutschland das UN-Abkommen gegen Korruption in Kraft treten, nachdem dies zuvor schon in 130 Staaten auf der Welt passiert ist. Es ist nur zu hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese drin
gend notwendigen gesetzlichen Neuregelungen in Sachen Antikorruption in Thüringen nicht auch noch mindestens zehn Jahre auf sich warten lassen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einige wenige Bemerkungen. Kollege Gentzel, ich gebe Ihnen recht, es wäre einiges an dem Gesetzentwurf zu überarbeiten, da sind wir einig und das habe ich auch gesagt. Nur leider war die Möglichkeit nicht da, an diesem Text Überarbeitungen vorzunehmen. Gemeinsam wären die Möglichkeiten nach der Anhörung da gewesen. Ich glaube, da haben wir uns etwas verschenkt, denn die Aussagen des Datenschutzbeauftragten und auch von Anzuhörenden machen deutlich, dass ein Gesetzesvorhaben hier durchaus angebracht ist angesichts der Lagen, die sich hier ergeben. Ich will noch einmal deutlich sagen, ich habe vorhin Zahlen genannt von den Jahren 2009 bis 2012 und könnte die Zahlen aus dem Bundeslagebild ergänzen. Es wurde hier gesagt: Jeder Korruptionsfall ist einer zu viel, jeder Korruptionsfall. Viele Millionen Euro gehen dadurch auch in Thüringen jedes Jahr den öffentlichen Kassen verloren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau deshalb, glaube ich, müssen wir hier noch einen Schritt weitergehen als mit einer Richtlinie, die aus dem Jahre 2002, Herr Kellner, tatsächlich besteht, die aber seit dem Jahr 2002 nicht noch einmal überarbeitet worden ist. Wenn Sie, Herr Kellner, sagen, wir stehen im Ranking auf Platz 12 und dort auch einige Staaten benennen ich glaube, wir haben uns dort trotzdem nicht mit Ruhm bekleckert. Auch ein Platz 12 ist nicht der Platz, bei dem wir sagen können, wir können damit zufrieden sein. Wir müssen daran arbeiten, dass die Korruption ausgemerzt wird und dass es hoffentlich irgendwann überhaupt keine Korruptionswelle mehr gibt.
Eine zweite Bemerkung, Frau Hitzing. Transparenzregister, was geht es uns an? Ich glaube, Frau Hitzing, es geht uns viel an. Es werden nämlich mit ei
nem Transparenzregister die entsprechenden Verflechtungen, die zu Korruption führen können, deutlich gemacht. Das ist das, warum es uns etwas angeht, dass die Daten von Firmen dort gesammelt werden sollen.
Lobbyismus, Interessenvertretung: Frau Hitzing, auch hier nur eine kurze Bemerkung. Wir sind sehr wohl, auch das habe ich gesagt, für eine offene Interessenvertretung. Für eine offene Interessenvertretung stehen wir. Das finden wir auch richtig. Ich hatte es vorhin gesagt, die Interessenvertretung in der Öffentlichkeit, auch in Ausschuss-Sitzungen, auch hier im Landtag ist eine richtige Entscheidung. Aber was falsch ist, ist Lobbyismus, der nicht offen vertreten wird, der durch die Hintertür hereinkommt. Dem muss etwas entgegengesetzt werden.
Eine letzte Bemerkung - Sponsoring. Vielleicht habe ich mich vorhin nicht richtig ausgedrückt. Aber ich habe vorhin in meiner Rede ausdrücklich, und zwar ausdrücklich gesagt, dass die Frage von Sponsoring für Sportvereine, für Kulturvereine, für gemeinnützige Organisationen, für Kommunen damit überhaupt nicht gemeint ist. Ich kann nur sagen, da wird der Gesetzentwurf auch völlig falsch gelesen. Das ist eine Unterstellung an dieser Stelle. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Aktueller Arbeitsstand bei Reform im Bereich der politischen Beamten und Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie
In der Beantwortung der Landesregierung durch den Staatssekretär im Innenministerium Rieder in der 145. Plenarsitzung am 28. Februar 2014 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7323 mit dem Titel „Bewegung bei der Landesregierung in Sachen politische Beamte und Antikorruption?“ war zu erfahren, dass hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen im Bereich politische Beamte der Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Die Landesregierung nannte auch keine Einzelpositionen der beteiligten Ministerien. Allerdings wurde mitgeteilt, dass mit Blick auf die Antikorruptionsrichtlinie auch der Thüringer Rechnungshof eine Stellungnahme abgegeben hatte. Die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie sei gerade im Gang, informierte der Staatssekretär, und ein Antikorruptionsgesetz für das Land, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit es fordert, lehne die Landesregierung ab.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern sind der Erarbeitungsprozess für die Gesetzesänderungen zum Thema politische Beamte und die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie schon bis zur „Parlamentsreife“ bzw. „Veröffentlichungsreife“ abgeschlossen bzw. aus welchen Gründen noch nicht abgeschlossen?
2. Welche unterschiedlichen Positionen innerhalb der Landesregierung bzw. in den beteiligten Ministerien gab bzw. gibt es mit Blick auf die beiden in Frage 1 angesprochenen „Projekte“ der Landesregierung?
3. Welche Gremien (zum Beispiel Personalvertre- tungen), Personen (zum Beispiel aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung) und Organisationen (zum Beispiel Berufsverbände) waren bzw. sind an der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen des Beamtenrechts und der Antikorruptionsrichtlinie mit welchem Ergebnis einbezogen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte bzw. Positionen, die der Thüringer Rechnungshof in seiner Stellungnahme zur Überarbeitung bzw. zum Entwurf der neuen Antikorruptionsrichtlinie vertritt?
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Minister. Ich würde gleich zwei Fragen auf einmal stellen.
Erstens: Bei der Frage Einbeziehung bei der Erarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie von Menschen bzw. von Organen sagten Sie jetzt gerade Innenrevision bzw. weitere Dinge. Sind außerhalb des Parlaments noch Einbeziehungen vorgesehen, zum Beispiel auch Transparency oder Antilobbyorganisationen?
Zweitens, bis wann ist damit zu rechnen, dass die Antikorruptionsrichtlinie, die Überarbeitung, dem Parlament zugeleitet wird bzw. veröffentlich wird?
Kein Problem. Vielen Dank, Herr Präsident. Nur eine kleine Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Staatssekretärin, ist es so, dass auch Vereine die Möglichkeit haben, finanzielle Mittel für das Dampflokprogramm zu beantragen - korrekt.
Gibt es dort einen speziellen Fördertopf dafür, aus welchem Sie diese Mittel für Vereine zur Verfügung stellen oder ist das jetzt eine allgemeine Aussage gewesen?
Danke, Herr Präsident.
Bewegung bei der Landesregierung in Sachen politische Beamte und Antikorruption?
Bereits in der Mündlichen Anfrage des Fragestellers vom 15. Januar 2014 wurde mit Blick auf die politischen Beamten darauf hingewiesen, dass der Thüringer Innenminister am 16. Oktober 2013 anlässlich der zweiten Lesung des LINKE-Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Funktion „politischer Beamter“ in Thüringen einen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema ankündigte. Auf die Frage, wann mit diesem Gesetzentwurf zu rechnen sei, antwortete der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei für die Landesregierung entgegen der Auskunft des Thüringer Innenministeriums: „Weitergehende Änderungen sind derzeit nicht geplant.“
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit äußerte sich unlängst in einer dpaPressemeldung zum Thema mit den Worten: „Wir sind als Landesregierung in Verzug, wollten die Neuregelung im Herbst vergangenen Jahres durchs Kabinett bringen.“ (dpa vom 16. Februar 2014)
Diese Äußerung sei eine Reaktion auf ein kurz darauf erschienenes dpa-Interview des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, in dem er noch vor Ende der Wahlperiode Reformen bei den Regelungen zu den politischen Beamten in Thüringen verlangt.
Auch in Sachen Neuregelungen im Bereich Antikorruptionsarbeit hatte der Thüringer Innenminister in der ersten Lesung des LINKE-Gesetzentwurfs für ein Antikorruptionsgesetz informiert, dass sich die Antikorruptionsrichtlinie von 2002 in der Überarbeitung befände und eine Aktualisierung der Regelungen notwendig sei. Auf die Forderung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der eine Richtlinie für unzureichend hält und sich daher für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz aussprach, antwortete die Landesregierung, ein solches Gesetz sei eine Aufgabe für die kommende Wahlperiode.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich - auch mit Blick auf die oben genannte Äußerung der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit gegenüber der dpa - der aktuelle Arbeitsstand der Landesregierung im Themenbereich politische Beamte - vor allem bezogen auf etwaige gesetzliche Neuregelungen - dar?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung auch unter Berücksichtigung etwaiger Unterschiede in der inhaltlichen Einschätzung in den jeweiligen Ministerien bzw. der Staatskanzlei - bezüglich der im oben genannten dpa-Interview geäußerten Einschätzung des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs?
3. Wie stellt sich der Arbeitsstand der Überarbeitung und Aktualisierung der Antikorruptionsrichtlinie - insbesondere bezogen auf das Innen-, Finanzund Justizministerium - dar?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung auch unter Berücksichtigung etwaiger Unterschiede in der inhaltlichen Einschätzung in den jeweiligen Ministerien bzw. der Staatskanzlei - bezüglich der oben genannten Forderung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
Vielen Dank. Mich würde interessieren: Habe ich Sie richtig verstanden, dass eine Überarbeitung derzeit vorgenommen wird und dass damit die Äußerungen des Chefs der Staatskanzlei auf meine Anfrage vom Januar unrichtig waren?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ich es im Frühjahr 2014 erleben darf, schon die erste Oppositionsrede der CDU zu hören, das finde ich schon mal beachtlich.
Ich möchte es auch nicht versäumen, wenigstens, wenn es um Oberhof geht, den Bürgermeister der Stadt Oberhof, Herrn Schulz, zu begrüßen und auch den Landrat des Landkreises SchmalkaldenMeiningen. Herzlich willkommen hier!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war einmal, es war einmal eine selbst ernannte Thüringen-Partei mit Namen CDU. Bis zum Jahre 2009, 20 Jahre lang, hatte diese Partei alle Möglichkeiten, etwas zu tun, auch etwas zu tun für Tourismus und Sport. Dann kam das Jahr 2009 und es gab immer noch das kleine gallische Dorf, die kleine gallische Stadt - der Bürgermeister mag es mir verzeihen Oberhof, welches durch die CDU 20 Jahre lang im Nebel gelassen wurde und durch die CDU 20 Jahre lang nicht erkannt wurde, welche Potenziale in dieser Stadt gesteckt haben.
Dass der Nebel endlich gelüftet wurde, ist doch durchaus einem, jetzt sage ich mal, Ritter ohne Furcht und Tadel, einem Wirtschaftsminister Machnig zu verdanken, der manchmal sicherlich etwas nach vorn geprescht ist, aber an dieser Stelle doch die Potenziale von Oberhof und der Region erkannt hat
und an dieser Stelle gemeinsam - muss ich wieder sagen - ein Programm in der Regierung aufgelegt hat, nämlich ein Programm, dass Oberhof entwickelt werden soll als Tourismus- und Sportstandort.
Was ist nun passiert? In den letzten Jahren glaube ich, dass vieles passiert ist, und hier will ich auch sagen, dass auf den Widerstand möglicherweise der CDU hin trotzdem vieles passiert ist und dass, wenn es nicht möglicherweise einen extra eingesetzten Oberhofbeauftragten gegeben hätte, Kollege Grob, nämlich vieles gar nicht passiert wäre, was passiert ist. Deshalb an der Stelle ein Dankeschön dafür, für die dort geleistete Arbeit.
Das sind immerhin 30 bis 35 Mio. € mittlerweile, die dort investiert werden sollen und die dazu führen, dass Oberhof auch in der internationalen Sportfamilie wieder ein anerkanntes Gebiet werden wird, in dem unter anderem die Wettbewerbe im Biathlon oder auch im Rennschlittensport bei den Weltcups weiter durchgeführt werden.
Und was ist jetzt passiert? Jetzt ist das passiert, was in den vergangenen Jahren seit 2010 schon manchmal passiert ist, seit es das Tourismuskonzept, das Oberhofkonzept gibt, dass geplante Maßnahmen, auch bauliche Maßnahmen nicht hundertprozentig zu einem Zeitpunkt X zu Ende gebracht werden konnten. In den vergangenen Jahren war es so, dass ohne große Dinge durch den Finanzminister diese Mittel auf das nächste Jahr übertragen wurden, weil es geplante Mittel waren und dann im nächsten Jahr dafür ausgegeben wurden. Das passiert in diesem Jahr nicht. Warum passiert das in diesem Jahr nicht? Weil dieses Jahr das Jahr des Wahlkampfes ist, und da sage ich, der zweite Ritter in dieser Runde, der Ritter von der traurigen Gestalt, nämlich der Ritter Finanzminister, sagt Nein, diese Mittel werden nicht ausgeben. Es wäre ein Leichtes zu sagen, dass diese Mittel auf das Jahr 2014 übertragen werden, weil die Maßnahme „Schanze Oberhof“ im Jahr 2014 nach meinem Wissensstand Mitte des Jahres fertiggestellt wird und die Mittel gebraucht werden, und damit, Kollege Grob - noch ist er, glaube ich, dieser Finanzminister, Mitglied Ihrer Partei -, automatisch und sofort 1,8 Mio. € weiter zur Verfügung stehen würden, um
mit den Kommunen im Jahr 2014 Projekte des Breitensportes realisieren zu können, die jetzt nicht realisiert werden können,
weil die 1,8 Mio. € nämlich dafür im Jahr 2014 eingesetzt werden müssen, weil der Minister diese 1,8 Mio. € schlicht und ergreifend einfach in das Loch versinken lässt. Und das ist der eigentliche Skandal! Der eigentliche Skandal ist, dass die Möglichkeiten da wären, sowohl den Leistungssport weiter zu fördern und den Leistungssport nach vorne zu bringen, was dringend notwendig ist, wenn wir als Sportland Thüringen weiter Erfolg haben wollen, aber gleichzeitig auch den Breitensport und damit die Möglichkeiten für Kinder- und Jugendsport nach vorne zu bringen, um die entsprechenden Talente fördern zu können. Und das wird an dieser Stelle nicht gemacht, meine lieben Damen und Herren. Hier sollten wir doch etwas gemeinsam tun.
Ich finde es verwerflich, dass diese 1,8 Mio. € nicht in den Sport fließen können und ich bitte darum, gemeinsam etwas zu tun, dass es hier noch Veränderungen gibt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss noch mal auf Frau Meißner reagieren. Ich verstehe das völlig, die Frage der ehrenamtlichen Vereine in den Kommunen und in den Gemeinden. Das ist berechtigt, die Fragen haben wir auch gestellt. Die Fragen muss man aber auch andersherum stellen. Seit Jahren versuchen wir für diesen Sanierungsstau, den es in den Kommunen und Gemeinden gibt, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um diesen Sanierungsstau aufzulösen. Das haben wir nur nicht bekommen.
Die Fraktion DIE LINKE hat dazu die entsprechenden Anträge gestellt. Mit Koalitionsmehrheit sind diese Anträge im Haushaltsverfahren abgelehnt worden. Da müssen wir etwas ändern an dieser Stelle, dass wir diese Möglichkeiten auch tatsächlich haben. Wenn es denn so ist, dass diese 1,8 Mio. € durch den Finanzminister übertragen werden, dann haben wir doch mit einem Mal 1,8 Mio. €, womit wir jetzt nämlich Kommunen bedienen können, dass diese 1,8 Mio. € eingesetzt werden, um Projekte, die angemeldet sind, auch durchführen zu können. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Haltung der Landesregierung zu den Fragen Einführung einer Karenzzeit und Abschaffung bzw. Reduzierung der Funktionen „politischer Beamter“ in Thüringen
In jüngster Zeit wird - ausgehend vom geplanten Wechsel des ehemaligen Kanzleramtsministers zur Deutschen Bahn - in der Öffentlichkeit die Einführung gesetzlicher Karenzzeiten, das heißt einer Pausenzeit zwischen Ausscheiden aus einem politischen Amt und der Aufnahme einer Tätigkeit in der Wirtschaft diskutiert. Mittlerweile haben auch Unions- und SPD-Politikerinnen und -Politiker auf Bundesebene die Einführung von Karenzzeiten gefordert.
Sowohl in Änderungsanträgen zur Novellierung des Thüringer Ministergesetzes als auch im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Funktion „politischer Beamter“ in Thüringen hat die LINKEFraktion im Thüringer Landtag gesetzliche Regelungen für eine fünfjährige Karenzzeit vorgeschlagen. Beide Male hatte die Landtagsmehrheit die Vorschläge abgelehnt. Anlässlich der zweiten Lesung und letztlich Ablehnung des LINKE-Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Funktion „politischer Beamter“ in Thüringen am 16. Oktober 2013 kündigte der Thüringer Innenminister einen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Frage der politischen Beamten an.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position nimmt die Landesregierung zur Frage der Einführung einer sogenannten Karenzzeit ein, insbesondere hinsichtlich des Kreises der dazu verpflichteten Personen bzw. Funktionsträger, der Dauer der Karenzzeit und der zu novellierenden rechtlichen Regelungen?
2. In welcher Zeitschiene und mit welchen Inhalten - insbesondere hinsichtlich der Frage der Reduzierung der Anzahl der Funktionsstellen und der Einführung von Karenzzeiten - wird die Landesregierung den am 16. Oktober 2013 angekündigten eigenen Gesetzentwurf zur Frage der politischen Beamten in Thüringen einbringen?
3. Welche Organisationen und Institutionen, vor allem aus Thüringen, sind der Landesregierung bekannt, die sich für die Einführung von Karenzzeiten aussprechen bzw. die sich auch schon direkt gegenüber der Landesregierung dafür ausgesprochen haben?
4. Inwiefern besteht bei der Landesregierung die Absicht bzw. Bereitschaft, eine Gesetzesinitiative zur Einführung von Karenzzeiten auf Bundesebene selbst in den Bundesrat einzubringen oder eine entsprechende Initiative eines anderen Bundeslandes zu unterstützen?
Danke.
Ich würde gleich zwei Nachfragen stellen. Erstens: Habe ich Sie richtig verstanden, dass nach dem Beamtenstatusgesetz für Beamte die Möglichkeit einer Karenzzeit von fünf Jahren bei Verflechtung durchaus gegeben ist und ich davon ausgehe, dass damit keine rechtlichen Dinge berührt werden, die dann nicht gesetzlich wären?
Zweite Frage: Sie haben auf die Beantwortung zur Frage 2 gesagt, dass es keine Notwendigkeiten gibt, das heißt also, die Ankündigung des Innenministers vom 16. Oktober 2013 entspricht nicht der Wahrheit; es wird keinen Gesetzentwurf der Landesregierung geben?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, man könnte sagen, immer wieder in Wahljahren gibt es bestimmte Geschenke. So war es auch 2012, als der ehemalige Wirtschaftsminister Machnig mit einem Mal mit den beiden Oberbürgermeistern aus Erfurt und Jena den Clou landete, in Jena und Erfurt Multifunktionsarenen bauen zu wollen; und das bekannterweise kurz vor der OB- und Landratswahl. Das war damals, zum heutigen Zeitpunkt ist dieses Damals sogar in ein Heute umgewandelt worden und es gibt mittlerweile fähige Konzepte für eine Multifunktionsarena in Erfurt. Jedem ist klar, dass, wenn man sich die Entwicklung der Stadt Erfurt anschaut, es dringend notwendig ist, sowohl im kulturellen, im touristischen, im sportlichen und im Event- sowie im Kongressbereich etwas in der Stadt Erfurt zu tun, damit diese Stadt Erfurt auch weiter ausstrahlen kann und sich weiterentwickeln kann.
Das muss jedem, glaube ich, klar sein, noch dazu unter dem Gesichtspunkt - das wurde von Kollegen Kemmerich schon angesprochen - in Hinblick auf den Ausbau des ICE-Knotens. Ich halte es für verwerflich, wenn heute der Ausbau des ICE-Knotens gegen das Stadion, gegen die Multifunktionsarena aufgewogen wird. Das kann es auch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es muss darum gehen, insgesamt etwas für die Erfurter Stadt zu tun. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, auf den absolut veralteten Zustand des derzeitigen Erfurter Stadions, die nicht vorhandene Bundesligatauglichkeit und auch auf die mittlerweile nicht mehr vorhandenen Möglichkeiten zur Durchführung von internationalen Sportfesten in der Leichtathletik oder aber auch in anderen Dingen - Tischtennis könnte ich hier nennen, gerade in Bezug auf die Tradition Thüringens als Sportland eben nicht nur als Wintersportland, sondern auch als Sommersportland gerade im Bezug auf die Leichtathletik. Wir hatten hier einmal Olympiasieger, wir hatten Weltrekordler und so weiter und so fort. All dieses ist derzeitig nicht mehr möglich, sich zu entwickeln und auch mit Sportveranstaltungen zu entwickeln. Deshalb ist es, glaube ich, dringend notwendig, dass etwas getan wird. So weit, so gut. Es gibt mittlerweile Zuwendungsbescheide und es gibt auch berechtigterweise - das will ich sagen - Hinweise auf Risiken, die damit in Zusammenhang stehen, sowohl vom Rechnungshof als auch von weiteren. Ja, es gibt diese, und ich finde es richtig, dass es diese gibt und dass man darüber diskutiert. Ich finde es aber nicht richtig, dass diese Diskussion über die Risiken dazu führt, dass das Projekt möglicherweise gar nicht angegangen wird.
Diese Diskussion über die Risiken sollte dazu führen, dass man die Risiken minimiert und dass dieses Projekt zu einem Erfolg geführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es noch einmal ganz, ganz deutlich sagen: Ich finde es in dieser Situation völlig unangemessen und völlig verwerflich, wenn Herr Mohring sich hinstellt und sagt, er findet aus seiner Hosentasche, wie schon einmal bei den Kommunen, mit einem Mal 11 Mio. € für das Stadion von Erfurt und die GAMittel aus Bund und Land würden dafür überhaupt nicht gebraucht werden.
Das ist mittlerweile verwerflich, das ist vor allen Dingen, liebe Kolleginnen und Kollegen, verwerflich in einer anderen Richtung.
Es gibt allein im Jahr 2014 Anmeldungen von Kommunen und Kreisen für 78 Projekte in einer Gesamtsumme von 16.920.262 €. Im Haushalt sind für
Sportstättensanierungen 9,5 Mio. € eingestellt. Von diesen 9,5 Mio. € sind 9,1 Mio. € mittlerweile für Verpflichtungsermächtigungen gebunden und für Aufgaben aus dem Spitzensportbereich, aus dem Leistungssportbereich. Heißt in Quintessenz: 400.000 € sind nur über, die überhaupt für Sportanlagen außerhalb dieser eingesetzt werden können. Und da sind mit einem Mal 11 Mio. € da, die aus dem Haushalt dafür eingesetzt werden sollen, um hier für Erfurt etwas zu tun. Das kann es nicht sein, das ist eine Veralberung aller anderen Sportvereine im Land Thüringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
An dieser Stelle will ich eines noch einmal deutlich sagen: Herr Mohring, wenn Sie schon den Goldesel gefunden haben und wenn auch der Herr Voigt den Goldesel gefunden hat für Jena, dann nutzen Sie diesen Goldesel und geben Sie diese 11 Mio. für Erfurt und die 11 Mio. für Jena der Sportministerin und dem Landessportbund, damit alle anderen Aufgaben im Land Thüringen erfüllt werden können, und lassen Sie uns gemeinsam die Aufgaben angehen mit der Multifunktionsarena von Erfurt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Herren und Damen Ministerinnen und Minister, merken Sie nicht, dass Sie hier Ihr Wahlkampfgeplänkel auf dem Rücken Hunderter Thüringer Sportvereine machen,
Tausender Thüringer Sportlerinnen und Sportler? Ist das nicht beschämend, was hier abläuft? Und Frau Ministerpräsidentin, nehmen Sie angesichts dieser Tatsache, was hier abgeht, bitte nicht noch einmal das Wort „Thüringen ist ein Sportland“ in den Mund. So kann man nicht mit den Thüringer Sportlerinnen und Sportlern umgehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt im heute zu behandelnden Gesetzentwurf der Linken ist die Einführung von Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister. Als wir im Zusammenhang mit der Novellierung des Ministergesetzes im Jahr 2011 entsprechende Änderungsanträge eingebracht haben, bewertete die Landtagsmehrheit diese als unnötig und als zu weitgehend. Sogar von erheblichem Berufsverbot war die Rede. Ich sage hier an der Stelle, das ist eine absolut absurde Unterstellung,
denn den Betroffenen sollen nur Tätigkeiten und auch nur auf die Dauer einer Thüringer Wahlperiode untersagt sein, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der vorherigen Ministertätigkeit stehen. Also alle anderen beruflichen Tätigkeiten und Aktivitäten bleiben weiter erlaubt. Dabei bedurfte es nicht erst des Falls Pofalla, in dem sogar die Bundeskanzlerin zu einer längeren Übergangszeit geraten hat, wie dem heutigen „Tagesspiegel“ auch noch einmal zu entnehmen ist, um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit solcher Regelungen für Thüringen zu belegen. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE und sicherlich auch weiter Teile der Öffentlichkeit zeigte schon der Fall Althaus das bestehende Problemfeld an. Da verhandelte jemand als Ministerpräsident um den Erhalt des Thüringer OpelStandorts und danach wechselte er in wenigen Monaten Abstand als neuer Berater zu einem der wichtigsten Übernahmeinteressenten; man höre und staune! Da spielt es nach Ansicht der Linken auch keine Rolle, was letztendlich bei diesen Verhandlungen herausgekommen ist. Antilobbyorganisationen wie Transparency oder LobbyControl fordern seit langen Jahren schon eine Karenzzeit von drei Jahren. Nach Ansicht dieser Fachleute ist diese Zeitspanne mindestens notwendig, um die während der Ministertätigkeit entstandenen Beziehungsgeflechte sich abkühlen bzw. so weit lockern zu lassen, so dass Unternehmen sie nicht mehr als direkte Einflusskanäle für ihre in der Praxis dann sehr verdeckte Interessenarbeit nutzen können. Es ist genau verdeckte und eingeleitete Interessenarbeit von Unternehmen oder anderen Akteuren, die demokratische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse sehr ungut und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger und ihrer gesellschaftlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten unterläuft. Es ist schade, dass sich die CDU-SPD-Mehrheit in Thüringen bisher nicht auf solche Regelungen eingelassen hat. In ihrem Gesetzentwurf zu Transparenz und Offenlegung fehlen sie. Allerdings hat der Fall Pofalla auf Bundesebene eine breite Debatte um Einführung gesetzlicher Karenzzeiten ausgelöst. In der jüngsten Aktuellen Stunde des Bundestages zum Thema hatten nur Linke und Grüne die Einführung von Karenzzeiten befürwortet. Die Regierungsmehrheit aus CDU und SPD sprach sich deutlich dagegen aus. Die anhaltende, sehr kritische öffentliche Diskussion danach führte aber offensichtlich sehr schnell innerhalb einer Nacht zum Umdenken. Nunmehr befürworten auch CDU und SPD auf der Bundesebene eine entsprechende gesetzliche Regelung. Die Einführung von Karenzzeiten hat im Übrigen auch schon vor geraumer Zeit EU-Kommissar Oettinger befürwortet, da das im EU-Parlament schon gegeben ist, zum Beispiel für solche Funktionen, die Herr Oettinger bekleidet. Hier, an dieser aktuellen Debatte, setzt nun der Linke-Entschließungsantrag an. Er greift den Diskussionsstand im Bund auf und verlangt eine sofortige in
haltliche Übertragung dieses Diskussionsstandes als Mindeststandard zum Start der Reform auch in Thüringen, damit in Sachen Karenzzeiten zumindest ein erster Einstieg auch in Thüringen möglich wird. Allerdings darf es nach Ansicht unserer Fraktion dann letztlich nicht bei diesem Mindeststandard von aktuell diskutierten 18 Monaten stehen bleiben. Denn die wirklich notwendigen gesetzlichen Mindeststandard-Karenzzeiten haben nach Ansicht der Linke-Fraktion ganz klar die Fachleute der Antilobbyorganisation benannt, es sind drei Jahre. Wir als Fraktion DIE LINKE gehen sogar noch einen Schritt weiter: Für uns ist die Zeit einer Landtagslegislaturperiode, also fünf Jahre, das Maß der Dinge. Mit dem Entschließungsantrag will die Linke nun auch in Sachen Karenzzeiten bewirken, dass sich die CDU-SPD-Koalition in die Richtung gesetzlicher Regelungen bewegt, wie ihre Bundespolitiker es auf Bundesebene bereits angekündigt haben. Als Startplattform, deren Weiterentwicklung notwendig ist, sollen die 18 Monate aus der Bundesdiskussion dienen.
Für den Entschließungsantrag beantragt meine Fraktion Einzelabstimmung zu den Punkten 1 bis 4 und zu den Punkten 1 bis 2 eine namentliche Abstimmung. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als die Linke-Fraktion im Jahre 2007, also in der letzten Legislaturperiode, eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Offenlegungsregelungen des Bundestages einen eigenen Gesetzentwurf hier in dieses Parlament einbrachte mit dem Ziel, in Thüringen am Bund orientierte gesetzliche Regelungen zu umfassenden Offenlegungspflichten über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte zu schaffen, fand dieser Gesetzentwurf 2007 keine Mehrheit im Landtag. Es bestünde in Thüringen keine Notwendigkeit und die Linke-Vorschläge seien zu weitgehend, hieß es von der Mehrheit dieses Hauses. Jetzt sieht das im Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD anders aus, es sind nämlich fast identisch diese Dinge, die 2007 schon einmal eine Rolle gespielt haben, aber damals nicht zustimmungsfähig waren heute scheinbar ja.
Mit der öffentlichen Diskussion zum Fall Steinbrück war demzufolge die thematische Tür dann auch für Thüringen für eine Debatte um solche weitgehenden Offenlegungspflichten wieder geöffnet. Deshalb brachte die Linke-Fraktion im November 2012, wie schon genannt, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Er enthält gerade mit Blick auf den Fall Steinbrück und die an diesem Fall mit dem Stufenmodell verbundenen deutlichen Unklarheiten, ein Offenlegungsmodell auf Euro und Cent. Die Anzuhörenden - auch darauf wurde jetzt schon von meiner Kollegin Rothe-Beinlich hingewiesen - haben in ihrer doch überwiegenden Anzahl dieses Modell der Linken als verfassungsgemäß und als am sachgerechtesten zur Lösung des Transparenzproblems bewertet. Es ist klar, ich muss das auch noch mal sagen, Kollege Scherer, natürlich haben wir die unterschiedlichen Anzuhörenden, die wir hier zitieren und das werde ich im Nachgang sicherlich auch noch machen, das ist sicherlich verständlich. Aber eines sollte man schon machen, wenn man zitiert, Kollege Scherer, und da will ich noch einmal auf Ihre Aussage des Anzuhörenden Prof. Brenner zurückkommen, dass Selbstständige hier in den Häusern des Parlaments, in Landtagen und Bundestag, möglicherweise, wenn es zu solchen Offenlegungspflichten kommen würde, nicht
mehr präsent wären oder das das Verhältnis in diesen jeweiligen Häusern ändern würde. Prof. Brenner hat in einem weiteren Satz, und das wissen Sie, dann gesagt: Es gibt aber dafür bisher keinerlei Belege. Das sind also Mutmaßungen, die hier ausgesprochen werden, es gibt keinerlei Belege dafür. Es gibt ja diese weitgehenden Offenlegungspflichten, wie schon gesagt, in den Niederlanden. Auch dort gibt es keine Belege dafür, dass dem so ist, und das sollte man hier an der Stelle dann auch mit sagen.
„Die Nebentätigkeit der Abgeordneten bedarf (...) einer rechtlich verpflichtenden Ausgestaltung, um den Anforderungen an einen demokratisch legitimierten, unabhängigen Mandatsträger gerecht zu werden“, so eine Grundsatzfeststellung von Prof. Morlok in seiner Stellungnahme zum Nebentätigkeitsentwurf unserer Fraktion. Bloße Verankerung in Verhaltensregelungen reicht daher nicht aus, es braucht eine gesetzliche Anbindung, so wie der Linke-Gesetzentwurf es verlangt. „Es ist bereits eine derartige abstrakte Gefährdung der Freiheit des Mandats ausreichend, um eine Offenlegungspflicht zu rechtfertigen.“ Und: „Die Freiheit des Mandats streitet also gerade für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte.“, so Prof. Morlok in seiner Stellungnahme.
Weiter führt Prof. Morlok aus: „Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Präsidenten des Landtages wird dem Gedanken einer Offenlegung der Interessenverpflichtung zur Sicherung der Freiheit des Mandats nicht gerecht. (...) Des Weiteren ist festzuhalten: Eine reine Offenlegungspflicht in Bezug auf die Höhe der Einkünfte vermittelt dem Bürger zwar einen allgemeinen Eindruck, ob der jeweilige Abgeordnete Nebentätigkeiten ausübt und potenziell in Interessenkonflikten stehen könnte, aber kein genaues Bild von möglichen Interessenverflechtungen, welches nur durch detaillierte Angaben gefestigt werden kann. Die zusätzlichen Informationen über Art, Inhalt und Vertragspartner verfügen über einen relevanten Mehrwert. Nur durch diese Angaben kann der Bürger eine spezifische Interessenverflechtung erkennen und seine Wahlentscheidung daran ausrichten (...).“
Angesichts dieser Einschätzung, meine sehr gehrten Damen und Herren, von Prof. Morlok ist auch nicht verwunderlich, dass im Koalitionsentwurf diesen Offenlegungspflichten hinsichtlich, wer ist Arbeit- bzw. Auftraggeber, nicht in ausreichendem Maße nachgekommen wurde und so wichtige Informationen zur Feststellung problematischer Interessenverknüpfungen den Bürgerinnen und Bürgern damit nicht zur Verfügung stehen.
Die Festschreibung von Offenlegungspflichten für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nicht nur aus Erwerbseinkommen, auch aus Firmenbeteiligungen und Vermögen sind ein wichtiger Bestandteil der In
formationsarbeit gegenüber den Bürgern, um diesen die selbstbestimmte und fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wen und welche Politik sie tatsächlich mit ihrer Entscheidung für bestimmte Abgeordnetenbewerberinnen wirklich wählen. Wenn sie wirklich ihren Informationszweck erreichen sollen, dann müssen sie möglichst bestimmt und detailliert, sprich auch sehr aussagefähig sein.
Nun hat die politische Gegenseite, die das nicht so offen und detailliert will, immer Persönlichkeits- und Datenschutz ins Bild geführt. Interessant ist nur, dass zahlreiche Anzuhörende, darunter auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte, hinsichtlich der sehr weitgehenden Offenlegungskriterien des Linke-Gesetzentwurfs keinerlei Bedenken gesehen haben. Im Gegenteil, diese Offenlegung ist notwendig, um dem gleich- bzw. gar höherrangigen Rechtsgut Transparenz und Information tatsächlich Geltung zu verschaffen. Verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich ist der Linke-Gesetzentwurf darum auch in vollem Umfang zulässig und korrekt. Das stellen, wie gesagt, zahlreiche Stellungnahmen, vor allem aber auch die des Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich fest. Das gilt im Übrigen auch für das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent. Mehr noch: Das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent erfüllt die Transparenzanforderung in höherem Maße als das im CDU-SPD-Koalitionsentwurf enthaltene Stufenmodell, das sich an die Regelungen im Bundestag anlehnt.
Kollegin Rothe-Beinlich hat schon aus der Stellungnahme von Transparency International zitiert, in der der Wunsch von Transparency nach einer detaillierteren Offenlegung bzw. Ausformulierung im Gesetzentwurf enthalten ist. Ich möchte aber sogar noch weiter aus dieser Stellungnahme von Transparency zitieren, die nämlich sagt: „Die Veröffentlichung in Stufen, egal ob in drei oder mehr Stufen, wie sie von einige Parlamenten praktiziert wird bzw. deren Einführung diskutiert wird, hat sich in der Vergangenheit als eher verwirrend erwiesen. Insbesondere bei Angaben zur letzten Stufe wird nicht deutlich, ob Einkünfte einen Euro über dem Schwellenwert liegen oder erheblich über diesem Betrag, was in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte eine bedeutsame Information sein kann“, so Transparency International. Ähnlich formulierte der Thüringer Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme zum Linke-Entwurf, in der er das Euround-Cent-Modell unterstützt, Zitat: So „hat die Diskussion über das Stufenmodell in den letzten Monaten auf Ebene des Deutschen Bundestages gezeigt, dass das Stufenmodell mehr Fragen über die Höhe der Nebeneinkünfte aufwirft als beantwortet“. Weiter heißt es: „Allein um unnötige Irritationen über Nebeneinkünfte von Abgeordneten in der Öffentlichkeit zu verhindern und um Spekulationen darüber von vornherein auszuschließen, ist die Ver
öffentlichung von Nebeneinkünften der Thüringer Landtagsabgeordneten in ihrer jeweiligen Höhe als das weniger einschneidende Mittel im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung anzusehen“, so der Datenschutzbeauftragte. Es gibt also doch sehr gute rechtliche wie praktische Argumente und nicht zuletzt das praktische Beispiel der Niederlande, um sich für das Euro-und-Cent-Modell und die Offenlegung der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zu entscheiden. Laut Feststellung des Landesdatenschutzbeauftragten sind die im Linke-Entwurf getroffenen gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von besonderen Berufsbeziehungen, die auch immer wieder als Kritik angeführt werden, zum Beispiel Mandatsund Arzt-Patienten-Verhältnisse, verfassungs- und datenschutzrechtlich völlig ausreichend. Die praktischen Erfahrungen im Bundestag mit dem Stufenmodell zeigen jetzt schon, dass diese Regelungen in Sachen wirklicher Transparenz erhebliche Schwächen haben. Es macht nach Ansicht der Linke-Fraktion daher keinen Sinn, ein solches mangelhaftes Instrument nun von der Bundesebene auch nach Thüringen zu transportieren.
Ich möchte daher trotz allen Wissens um die parlamentarischen Realitäten auch hier in diesem Hause nochmals für die Übernahme unseres Modells werben. Falls die Landtagsmehrheit dieses weiter gehende Modell der Linke-Fraktion ablehnen wird, so werden wir sicherlich auch in den nächsten Legislaturen und hoffentlich schon in der nächsten Legislatur entsprechende Einbringungen in diesem Haus machen.
Eines hat allerdings die Gesetzesberatung zumindest in Sachen Offenlegung schon einmal deutlich gemacht: Links wirkt. Wieder einmal. Denn es ist sehr fraglich, ob sich die CDU-SPD-Koalition ohne den Gesetzesvorstoß unserer Fraktion zu einem eigenen, wenn auch hinter unseren Positionen zurückbleibenden Entwurf durchgerungen hätte. Ich denke, das ist nur zustande gekommen, weil wir dieses angeschoben haben.
Auch wenn jetzt schon absehbar ist, dass das beschlossene Stufenmodell veränderungsbedürftig ist, so geht trotzdem - das will ich sagen - der Ansatz schon in die richtige Richtung. Es sollen bessere Offenlegungsmodalitäten gegeben werden. Deshalb werden wir uns auch heute nicht vollständig diesem Gesetzentwurf verweigern und uns zum vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition enthalten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einige wenige Sätze zu unserem Entschließungsantrag sagen. Sehr geehrter Herr Scherer, Sie sagten, er wäre ein Schnellschuss, nicht durchdacht etc. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben wir die Diskussion zu den Karenzzeiten schon seit 2011 in der Diskussion um das Ministergesetz geführt. Also wenn es von 2011 bis 2014 ein Schnellschuss ist, dann weiß ich nicht,
wann es denn zu einem realen Schuss werden soll. Da sind bestimmt diese Schüsse nun doch nicht mehr ganz so. Was die Frage der Staatssekretäre anbetrifft, die Sie auch kritisiert haben, Herr Scherer, das hätten Sie längst ändern können. Sie wissen, wir hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir gesagt haben, politische Beamte abschaffen und Staatssekretäre in das Ministergesetz übernehmen.
Es ist von Ihrer Koalitionsmehrheit abgelehnt worden. Hier heute anzuführen, das hätten wir nicht bedacht, Herr Scherer, ich bitte Sie, das ist doch ein bisschen lächerlich.
Ich will dann auch noch eines dazu sagen, wir haben den Entschließungsantrag ganz bewusst in vier Punkte gefasst, damit auch Sie, die Regierungskoalition, die Chance haben, diesen Entschließungsantrag in den einzelnen Punkten nicht von vornherein abzulehnen. Sie hätten die Chance, sich Ihren Bundespolitikern und Bundespolitikerinnen anzuschließen und zu sagen, ja, Karenzzeiten sind notwendig, was den Punkt 1 betrifft, ja, 18 Monate ist eine durchaus gängige Möglichkeit. Dann könnten Sie den Punkten 1 und 2 zustimmen, wenn Sie schon den Punkten 3 und 4 nicht zustimmen. Ich bin mal gespannt, ob Sie sich komplett verweigern werden, Karenzzeiten hier in Thüringen einzuführen und gegen Ihre eigenen Bundespolitiker stimmen. Wir werden es sehen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Kollegin Marx. Kollegin Marx, geben Sie mir recht, dass unser Gesetzentwurf, den wir 2007 eingereicht haben, also eine Woche nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, durchaus vor Ihrem Gesetzentwurf 2008 da war und dass dieser Gesetzentwurf Grundlage unseres heutigen Gesetzentwurfs ist und nicht auf Ihrem beruht?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die Aussagen, die in der Landeszeitung getroffen worden sind oder die dort dargestellt wurden, aus CDU-Kreisen heraus sowohl 10 Mio. € für Erfurt als auch 10 Mio. € für Jena bereitzustellen, dass die derzeitig auf keiner Grundlage gesichert sind?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Besetzung der Schulleiterstelle in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg
Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg leistet als anerkannte Bildungseinrichtung eine herausgehobene Arbeit über die Grenzen des Landkreises Sonneberg hinaus, was nicht zuletzt an der guten Arbeit des Lehrerkollegiums und der Schulleitung liegt. Zum 1. Dezember 2013 wurde zwischenzeitlich auch die Stelle des stellvertretenden Schulleiters nach Ausschreibung wieder besetzt. Der jetzige Schulleiter scheidet im Jahr 2014 aus Altersgründen aus dem aktiven Schuldienst aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Stelle des Schulleiters der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg zur Neubesetzung ausgeschrieben? Wenn nicht, warum nicht und wann soll die Ausschreibung erfolgen, mit welchem Termin der Neubesetzung?
2. Ist geplant, eine Übergangszeit zum Erfahrungsaustausch einzurichten?
3. In welchen weiteren staatlichen Schulen im Landkreis Sonneberg in welcher Schulform sind derzeit Schulleiterstellen nicht besetzt?
4. Zu welchem Zeitpunkt erfolgen die jeweiligen Ausschreibungen zur Neubesetzung dieser Schulleiterstellen?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Zur Situation der jungen Spanier, die aufgrund von falschen Versprechungen nach Thüringen gekommen sind
Aktuelle Medienberichte verweisen derzeit auf die prekäre Situation von 128 jungen Spanierinnen und Spaniern, die auf Anwerbung einer Erfurter Zeitarbeitsfirma hin nach Thüringen kamen. Ihnen wurden Ausbildungen oder auch Praktika mit nachfolgendem Jobangebot zugesichert, was sich nach ihrer Ankunft als Trugbild herausstellte. Im Rahmen eines Treffens meiner Kolleginnen Ina Leukefeld und Karola Stange wurde seitens der Betroffenen betont, dass die jungen Spanierinnen und Spanier sich auf ganz Thüringen verteilen, viele noch immer auf ein passendes Job- oder Ausbildungsangebot warten und die verantwortliche Firma nach ihrer Kenntnis noch immer weitere junge Menschen in Spanien einzuwerben versucht.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung wie viele der Betroffenen?
2. Wie viele von ihnen sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit noch ohne jedes Angebot für eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle?
3. Ist sichergestellt, dass wenigstens alle Jugendlichen an dem ihnen zugesicherten Sprachkurs teilnehmen können?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, gegen die verantwortliche Zeitarbeitsfirma gegebenenfalls auch juristisch vorzugehen, um eine Fortsetzung dieser Praxis in Zukunft zu unterbinden?
Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei Nachfragen auch. Herr Staatssekretär, Sie sprachen davon, dass Ihnen 98 bekannt sind, nicht 128. Meine Frage: Ist das jetzt die reale Zahl, die tatsächlich in Thüringen sind, die 98, oder sind da noch irgendwelche, die irgendwo im Universum rumschweben, die noch nicht praktisch erfasst sind?
Die zweite Frage: Wie bewerten Sie die Rufschädigung, die damit für das Land, für den Standort Thüringen entstanden ist, wenn diese jungen Menschen von der Situation hier in Thüringen in ihrem Land berichten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Korruption ist auch und vor allem ein Demokratieproblem, auch wenn es meist nur als Problem der wirtschaftlichen Schadensverursachung und der Kriminalität wahrgenommen wird. Bei Korruptionsvorgängen und Korruptionsgefährdungslagen geht es ebenso darum, dass gesellschaftliche Akteure und Gruppen ihre gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten und ihre wirtschaftlichen, finanziellen Machtpositionen ausnutzen. Dies geschieht meist entweder auf sehr intransparente Art und Weise, die demokratischen Entscheidungswege zu manipulieren oder aber, um unter Umgehung dieser eigentlich vorgesehenen Entscheidungswege meist wirtschaftliche Interessen und Machtansprüche durchzusetzen. Es überrascht faktisch nicht, dass Untersuchungen zeigen, in Gesellschaften, in denen soziale Ungleichheit und die Begünstigung bestimmter Gesellschafts- und Einflussgruppen zunehmen, wächst auch die Gefahr von Korruption. Dies vor allem dann, wenn Entscheidungswege und Entscheidungsumstände nicht ausreichend transparent gemacht werden. In der kriminologischen Forschung, auf die sich auch das Bundeskriminalamt stützt, wird folgende Definition verwendet. Korruption ist danach der „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines machtpolitischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen“. Die lobbykritische Organisation Transparancy International definiert Korruption als „Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“. Lobbykritische Organisationen wie LobbyControl fordern schon lange bessere gesetzliche Regelungen zur Antikorruptionsarbeit in Deutschland, auch von den Landesgesetzgebern. Denn in bestimmten Bereichen der Gesetzgebung und vor allem der Umsetzung von Gesetzen und Projekten sind die Länder am Zug. Im aktuellen Lobbyreport 2013 von LobbyControl findet
sich auf Seite 33 die Überschrift „Das Problem: Ein wirkungsvolles Antikorruptionsgesetz fehlt“. Weiterhin weisen lobbykritische Organisationen und kritische Wissenschaftler seit Langem darauf hin, dass die verschiedenen Formen von Lobbyismus und Lobbytätigkeiten ein erhebliches Korruptionsgefahrenpotenzial aufweisen und Lobbyismus die Vorstufe zu Korruption sein kann. Die Eindämmung von Lobbyismus ist daher auch Antikorruptionsarbeit. Genau darauf, Herr Kellner, haben wir mit unserem Antrag hingewiesen, dass Lobbyismus nicht per se von Grund auf falsch ist. Es gibt natürlich auch berechtigten Lobbyismus. Aber Lobbyismus führt sehr schnell dazu, dass aus einem Lobbyismus, der durchaus getragen wird, auch Korruptionsgefahren und Korruption entstehen können. Und dem wollen wir auch in diesem Vergleich deutlich etwas entgegensetzen.
Lobbyismus, der eingedämmt und beseitigt werden müsste, gibt es auch in Thüringen und Deutschland, wie das jüngste Beispiel der BMW-Spende an die CDU unter anderem zeigt.
Es macht Sinn und ist für den Erhalt der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Strukturen unverzichtbar, Korruptionsgefährdungslagen so weit wie möglich zu verhindern und zu beseitigen. Dabei geht es ausdrücklich - und auch das will ich hier noch einmal sagen, weil es von dem Platz heute schon gesagt wurde - nicht darum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst irgendwie unter Generalverdacht zu stellen, vielmehr will das Gesetz damit den engagierten Beschäftigten im öffentlichen Bereich in Thüringen weiteres Handwerkszeug zu besseren Arbeitsabläufen an die Hand geben.
Wichtig für Aufbau und Stärkung wirksamer Arbeitsstrukturen für Antikorruptionsarbeit wäre auch - das wurde hier schon angesprochen, ich will es noch einmal deutlich sagen -, dass Deutschland endlich dieses UN-Abkommen gegen Korruption ratifiziert. Die Mehrheit des Bundestages hat es dieses Jahr im Frühjahr oder im Vorsommer wieder abgelehnt. Ich will hier eins auch sagen, Herr Kellner: Wenn es darum geht, dieses UN-Abkommen zu unterzeichnen bzw. zu ratifizieren, dann heißt es nicht - natürlich sind es Länder wie Barbados, Butan, Tschechien, Guinea, Japan, Neuseeland, Sudan und Syrien, das ist eine illustre Liste, die das noch nicht ratifiziert haben. Jetzt frage ich mich aber sehr: Warum hat es denn Deutschland nicht ratifiziert, wenn es denn tatsächlich so ist, das stimmt, dass Deutschland in dieser Liste an 13. Stelle liegt? Hier geht es doch darum, dass wir tatsächlich damit auch ein Zeichen setzen und nicht sagen, wir brauchen dieses nicht. Wenn über 100 Länder dieses mittlerwei
le ratifiziert haben, weiß ich nicht, welche Gesetzlichkeiten dagegen sprechen sollten, dieses UN-Abkommen nicht zu ratifizieren.
Ganz konkreter und sachlicher Ausgangspunkt für die aktuelle Arbeit der Fraktion DIE LINKE am Themenfeld in Thüringen ist - das wurde von meinem Kollegen Blechschmidt gesagt - die Kleine Anfrage zur Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten, öffentliche Stellen in Thüringen. Angesichts der von der Landesregierung genannten moderaten Fallzahlen, die auch Kollege Blechschmidt hier schon einmal genannt hatte, acht an der Zahl: Wie hoch ist denn die Dunkelziffer der nicht entdeckten Fälle wirklich? Kann es wirklich sein, dass ausgerechnet im Wirtschaftsministerium keinerlei Prüfbedarf im Bereich der Antikorruptionsarbeit bestanden hat? Wie sehr wirkt sich die Tatsache belastend bzw. hemmend aus, dass die Antikorruptionsbeauftragten, die es in den oberen Landesbehörden, auch in den Ministerien gibt, diese Tätigkeit meist neben anderen Aufgaben erledigen bzw. erledigen müssen und damit auch noch weisungsgebunden sind. Eine Evaluierung der Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten, vor allem aber der Richtlinie von 2002 wäre sinnvoll gewesen, ist aber offensichtlich bisher nie erfolgt. Angesichts der Entwicklung im Bereich der Antikorruptionsarbeit und der Antikorruptionsforschung hätte zumindest die Überarbeitung dieser Richtlinie angestanden. Artikel 6 des oben genannten UN-Abkommens verlangt, dass die Beauftragten unabhängig und weisungsfrei arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Nach Auskunft der Landesregierung in der oben genannten Anfrage bekommen die Antikorruptionsbeauftragten ihre Aufgaben meistens von den Behördenleitern und sie sind ihm - genauer gesagt - sogar untergeordnet und damit natürlich auch nicht weisungsfrei. Angesichts dieser rechtlichen und tatsächlichen Situation ist die Einschätzung der Landesregierung für uns nicht nachvollziehbar, die Vorgaben des Artikel 6 des UN-Abkommens gegen Korruption zur Unabhängigkeit von Antikorruptionsbeauftragten seien mithin schon erfüllt. In der Richtlinie von 2002 finden sich durchaus sinnvolle Dinge, wie die Anordnung des sogenannten Mehraugenprinzips. Allerdings stellen sich bei allen Festlegungen in der Richtlinie Fragen danach, wie sie denn bisher in der Praxis umgesetzt wurden.
Zu einem weiteren Punkt: Nach dem schon die recht kurze Aufstellung der Antikorruptionsbeauftragten in der Anfrage zeigt, dass bei Weitem nicht alle Stelleninhaberinnen vom Rotationsprinzip erfasst wurden, ist anzunehmen, dass auch für die anderen Bereiche und Beschäftigten dieses Prinzip der Rotation nur sehr bedingt eingehalten wurde. Nach allem, was nun schon zur Situationsanalyse gesagt wurde, kann die niedrige Zahl von acht Verdachtsfällen seit 2009 hier keine Entwarnungswirkung haben, zumal wenn man berücksichtigt, dass offenbar keine besondere aktive Antikorruptionsar
beit in Thüringen derzeitig tatsächlich und wirklich stattfindet. Allerdings haben es die Antikorruptionsbeauftragten durch die fehlende Unabhängigkeit und die meist fehlende Freistellung von anderen Aufgaben, aber auch wegen des fehlenden Fortund Weiterbildungsanspruchs nicht leicht. Das will ich deutlich an dieser Stelle sagen. Sie haben es sogar sehr schwer, diese Arbeiten durchzuführen. Also selbst engagierte Antikorruptionsbeauftragte haben offensichtlich mit anstrengenden Rahmenbedingungen zu kämpfen. Ich sage auch, hier muss es deutliche Nachbesserungen an der Stelle geben.
Der Versuch der Situationsbeschreibung mit Blick auf den Bereich Antikorruptionsarbeit macht deutlich, dass dieser Bereich nach Einschätzung der LINKE-Fraktion in den letzten Jahren in Thüringen leider vernachlässigt wurde. Die Diskussion um ein Antikorruptionsgesetz des Landes kann nach Meinung meiner Fraktion dazu durchaus Abhilfe schaffen.
Wie sehen nun die inhaltlichen und organisatorischen Vorschläge meiner Fraktion für eine Stärkung der Antikorruptionsarbeit im Land konkret aus? Der Geltungsbereich unseres Gesetzentwurfes erstreckt sich auf alle öffentlichen Stellen in Thüringen. Erfasst sind auch private Unternehmen, wenn sie für die Erledigung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden. Dazu gibt es neben § 1 noch eine spezielle Vorschrift in § 24 Abs. 6. In den allgemeinen Vorschriften werden die wichtigen Fragen der flächendeckenden Korruptionsgefährdungsanalyse und der Festlegung der korruptionsgefährdeten Bereiche sowie die turnusgemäße Wiederholung dieser Prüfungen geregelt. Diese Festlegungen sind dann unter anderem auch von Bedeutung für die Bestimmung der Stellen, bei denen nach § 24 Abs. 5 das Rotationsprinzip anzuwenden ist. Ich komme an dieser Stelle ganz kurz auf einen Einwand des Innenministers von gestern zurück, dass das Rotationsprinzip verfassungsmäßig anzuzweifeln wäre. Wenn dem so wäre, wie in unserem gestrigen Gesetzentwurf angezweifelt wurde, dann wäre die Richtlinie von 2002 auch nicht gesetzeskonform bzw. von der Verfassung anzweifelbar. Dem scheint nicht so zu sein.
Dieses Rotationsprinzip ist eigentlich als Ansatzpunkt schon in der wenig verbindlichen Richtlinie von 2002 - wie gesagt - enthalten, wurde aber, soweit ersichtlich, leider bisher nicht konsequent angewendet und auch nicht auf der Grundlage von Korruptionsgefährdungsanalysen benutzt. Nun enthält dieses Prinzip, wie auch das Mehraugenkontrollprinzip mit der gesetzlichen Verankerung eine viel höhere Verpflichtungswirkung. Das Rotationsmodell wird, um die Vereinbarkeit mit anderweitigen
verfassungsrechtlichen Vorgaben abzusichern, dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Fachausschüsse des Landtags unterstellt.
Neben diesem Mehraugenprinzip wird in § 24 Abs. 4 als weiteres Kontroll- und Transparenzinstrument auch das Trennungsprinzip zwischen Bedarfsermittlung bzw. Sachverhaltsfeststellung, Beschaffung und Mittel- bzw. Förderungsbewilligung eingeführt. Das wird die Entscheidungswege zwar aufwendiger, aber auch korruptionssicherer machen. Manche der Vorschläge werden mehr Arbeit verursachen, aber nach Auffassung meiner Fraktion auch dazu beitragen, dass Korruption weiter eingedämmt wird bzw. ganz verschwindet.
In § 24 Abs. 1 werden alle Beschäftigten zur aktiven Antikorruptionspräventionsarbeit verpflichtet. Diese Aufgabe ist fester Bestandteil aller Arbeitsabläufe und darf nicht einfach auf den Antikorruptionsbeauftragten abgeschoben werden. Wie in der Einbringung dargestellt, sind Schutzmechanismen für couragierte Informationsgeberinnen festgeschrieben, die Hinweise auf Missstände geben. Die Mithilfe bei der Aufdeckung von Missständen ist im Interesse der Geschädigten und Öffentlichkeit und verdient unseren Schutz.
Als weitere Antikorruptionsmaßnahme ist in § 25 ein Verbot des Sponsorings festgeschrieben. Unterstützungen im gemeinnützigen Bereich oder durch Schirmherrschaften sollen aber ausdrücklich möglich sein, Herr Adams, das will ich hier noch einmal feststellen. Das betrifft eben Sportveranstaltungen und gemeinnützige Vereine und Verbände. Die sind ausdrücklich hier an dieser Stelle nicht gemeint.
In § 26 gibt es eine spezielle Vorschrift zu Karenzzeiten und Tätigkeitsbeschränkungen.
Aber bitte.
Es gibt unter anderem auch Sponsoring von gewerblichen Dingen,
es gibt Sponsoring auch von Gesellschaften, zum Beispiel von Sportvereinen, die sich in einer GmbH zusammengeschlossen haben; solches Sponsoring meinen wir dort ausdrücklich an dieser Stelle.
Zu den Karenzzeiten muss ich an der Stelle nicht viel sagen, da ist unsere Stellung bekannt.
In § 24 Abs. 8, aber auch noch an anderen Stellen im Gesetz finden sich Rechtsverordnungsermächtigungen. Sie dienen der praktischen Detailuntersetzung der gesetzlichen Vorschriften und sollen die praktische Anwendbarkeit des Gesetzes absichern und verhindern, dass der Gesetzestext durch zu viele Details unübersichtlich wird.
Da es bei der Antikorruptionsarbeit auch um demokratische Kontrolle geht, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterliegen die Verordnungen dem Zustimmungserfordernis der Landtagsfachausschüsse. Zur Absicherung der Anwendung des Gesetzes ist in § 31 auch eine verbindliche Frist zum Erlass der Verordnung festgeschrieben. Diese Vorgaben darf der Landtag als Gesetzgeber der Landesregierung im Rahmen der Verordnungsermächtigung als Auflagen mitgeben.
Die Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten wird beschränkt; Unabhängigkeit und mehr Handlungsbefugnisse werden ihnen gegeben. Der Landesbeauftragte erhält durch Wahl mit einer Landtagsmehrheit von zwei Dritteln eine besonders hohe demokratische Legitimation. Es findet auch eine gesellschaftliche Rückbindung statt durch das Vorschlagsrecht von Organisationen. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich beim Landeskorruptionsbeauftragten mit ihren Problemen zu melden. Für die Antikorruptionsbeauftragten in den Behörden werden in § 22 Abs. 2 gesteigerte Vorgaben hinsichtlich ihrer beruflichen Qualifikation bzw. Weiterbildungspflichten gemacht.
Hinsichtlich der Antikorruptionsarbeit in den Kommunen ist in § 22 die Schaffung einer Stabsstelle beim Antikorruptionsbeauftragten des Landes geplant. Um die Nähe zu den kommunalen Strukturen zu gewährleisten, sollen in den jeweiligen Planungsregionen in Thüringen Regionalbüros eingerichtet werden, ja, auch in den Kommunen, denn bei der Vergabe von Genehmigungen können durchaus Korruptionsgefährdungen bestehen, da es auch hier um Betroffene und wirtschaftliche Gesichtspunkte geht. Ein sehr wirksames Mittel gegen Korruption ist Transparenz, die Aufdeckung von Aktivitätsmustern und Missständen bzw. Gefahrenla
gen. Daher ist es nur konsequent, wenn mit dem Gesetz zur Unterstützung der Überprüfung der Antragsteller auf Seriosität und Korrektheit vor Auftrags- und Mittelvergabe ein Zuverlässigkeitsregister geschaffen wird, in dem in der Vergangenheit auffällig Gewordene, sogenannte schwarze Schafe, aufgelistet werden. Es ist also eine Datenbank zum behördeninternen Prüfgebrauch. Auch das muss deutlich gesagt werden.
Korruptionsprävention und Transparenz müssen auch schon auf der Ebene der Gesetzgebung beginnen. Deshalb soll zukünftig beim Landtag ein Transparenzregister eingerichtet werden. Es unterscheidet sich deutlich vom Lobbyregister des Bundestages. Dort wird nur auf Antrag aufgenommen. Im Transparenzregister des Landtags werden die Beteiligungen von außenstehenden Dritten an parlamentarischen Initiativen auch von Amts wegen eingetragen. Im Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einbringung von Gesetzentwürfen muss auch die Landesregierung von sich aus an das Register melden, welche außenstehenden Dritten an der Erarbeitung der Gesetzentwürfe beteiligt waren. Diese weitreichende Gestaltung des Registers nimmt Forderungen von LobbyControl auf, wie sie aktuell auch im Lobbyreport 2013 zu finden sind. Es ist hoffentlich deutlich geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine intensive Diskussion des Themenfeldes und der konkreten Regelungsvorschläge notwendig und auch sinnvoll ist und das wurde auch von den Rednern hier vorher an diesem Pult schon gesagt und ich bitte dieses auch unter Hinzuziehung von externem Sach- und Fachverstand zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb beantragt meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss als federführenden Ausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss und den Haushaltsund Finanzausschuss.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interesse der Regierung scheint an dem Thema mal wieder riesengroß zu sein, wenn sich gerade mal der Innenminister im Raum befindet
und sicherlich zwei Staatssekretäre, die aber nicht Mitglied der Regierung sind zum jetzigen Zeitpunkt,
tut mir ja leid, das wäre etwas anderes, wenn unserem Gesetzentwurf bisher schon zugestimmt worden wäre.