Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Kowalleck. Die Rednerliste führt der Herr Abgeordnete Koppe.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Lemb, Frau Abgeordnete Hitzing, Herr Abgeordneter Metz, Frau Abgeordnete Siegesmund zeitweise und Herr Minister Machnig zeitweise.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, einige Worte. Am 1. Oktober ereignete sich in Unterbreizbach ein tragisches Grubenunglück, durch das drei Bergleute ums Leben kamen. Trotz anfänglicher Hoffnung kam jeder Rettungsversuch zu spät. Bei der Gedenkfeier am 8. Oktober trauerten mehrere Hundert Menschen um diese Opfer. Die Ministerpräsidentin war anwesend. Ich habe ebenfalls im Namen der Abgeordneten den Angehörigen kondoliert. Wir sprechen als Abgeordnete den Angehörigen unser tiefstes Beileid und unser Mitgefühl aus. Ich bitte Sie jetzt, sich von den Plätzen zu erheben, um ein stilles Gebet für die Bergleute zu sprechen.

Ich danke Ihnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, seit unserer letzten Plenarsitzung ist die Bundestagswahl Geschichte, die Wählerinnen und Wähler des Bundes und der Länder haben gewählt und wir haben auch Veränderungen in unserem Landtag. Ich gratuliere recht herzlich der Frau Abgeordneten Renner zu ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag, ich wünsche ihr alles Gute und Kraft für ihr neues Amt.

(Beifall im Hause)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da ist mein Wunsch in Erfüllung gegangen!)

(Heiterkeit im Hause)

Dass das solche Heiterkeit auslöst - wir freuen uns alle mit Ihnen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Der Feuerwehrverband Thüringen e.V. hat für heute zu einem Parlamentarischen Abend eingeladen, der am Ende der Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr

beginnen soll. Ich möchte Sie alle dazu recht herzlich einladen.

Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass in der Plenarsitzung am Donnerstag gegen 20.00 Uhr der letzte Aufruf stattfinden wird und die Plenarsitzung am Freitag gegen 17.00 Uhr beendet sein soll.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung Herrn Marc Tirl und Herrn Hendrik Schmidt für dpa für Fotografen-Arbeiten erteilt und Herrn Henry Bernhard, dem neuen Landeskorrespondenten von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur, ebenfalls erteilt.

Des Weiteren haben mich die Fraktionen der CDU und DIE LINKE darüber unterrichtet, dass Mitarbeiter der Fraktionen in den Plenarsitzungen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag von den dafür vorgesehenen Flächen im Plenarsaal Foto- und Filmaufnahmen der Abgeordneten für ihre Fraktionen fertigen wollen. Gemäß Ältestenratsbeschluss vom 15.12.2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung der Präsidentin erforderlich. Die Parlamentarischen Geschäftsführer wurden informiert.

Gestatten Sie mir folgende Hinweise zur Tagesordnung:

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, abweichend von der grundsätzlichen Regelung in der Plenarsitzung am Donnerstag 20.00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte aufzurufen und - wie bereits erwähnt - die Plenarsitzung am Freitag um 17.00 Uhr zu beenden.

Der Ältestenrat hat weiterhin beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 a und b, Bekanntgabe und Vereidigung des neu ernannten Ministers, heute als ersten Punkt, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 29 und 30 am Donnerstag nach der Fragestunde und die Tagesordnungspunkte 4 und 6 nach den Wahlen aufzurufen.

Darüber hinaus regt der Ältestenrat an, zum Tagesordnungspunkt 2 a, Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, im Anschluss an die zweite Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen ist, die dritte Beratung durchzuführen. Gibt es dazu Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann würden wir bei diesem Tagesordnungspunkt 2 a so verfahren.

Weiterhin wurde im Ältestenrat angeregt, zum Tagesordnungspunkt 12, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6710, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die zweite Beratung durchzuführen. Wird dem widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 22. Hier wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Weiterhin wurde dazu ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6757 verteilt.

Zum Tagesordnungspunkt 31, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 5/6715, 5/6718, 5/6723, 5/6729 bis 5/6732, 5/6734 bis 5/6741 und 5/6751 bis 5/6755 hinzu. Der Abgeordnete Emde hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/6636 zurückgezogen.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 16, 19, 20, 21, 22 und 23 auch zu den Tagesordnungspunkten 25 und 28 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe zwei Anträge. Erstens: Die Landesregierung hat nach Einreichung der Drucksache 5/6582 durch die FDP-Fraktion unter dem Titel „Mehr Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen auf Thüringer Straßen - Prävention statt Repression“, dabei geht es um die Anordnung von Warnschildern vor stationären Blitzern, bereits entsprochen. Damit ziehe ich den Antrag unter TOP 21 zurück. Der zweite Antrag: Wir bitten um die Aufnahme des Antrags „E.ON-Kauf: Wurden Thüringens Bürgermeister getäuscht?“ in der Drucksache 5/6766 gemäß § 22 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung. Weiterhin beantragen wir, den Antrag in diesem Plenum zu beraten. Die Dringlichkeit begründet der Abgeordnete Kemmerich.

Ich würde vorschlagen, wir nehmen erst mal alles auf und dann lassen wir die Dringlichkeit begründen. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Herr Dr. Pidde bitte.

Frau Präsidentin, im Namen der Koalitionsfraktionen beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auch in zweiter Beratung durchzuführen und den Tagesordnungspunkt 30 ganz von der Tagesordnung dieses Plenums zu nehmen.

So, ich schaue weiter. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nichts. Fraktion DIE LINKE?

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion bitte ich um Aufnahme der Drucksache 5/6767 „Verschiebung der Vereidigung von Herrn Jürgen Gnauck als Minister“. Die Dringlichkeit, um auf die Tagesordnung zu kommen, begründet der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow. Platzierungswunsch - das würde ich auch gleich äußern - müsste nach der Logik Tagesordnungspunkt 1 sein.

Wir beginnen mit den Anträgen der FDP. Das war die Rücknahme des Änderungsantrags oder des Entschließungsantrags?

Das war die Rücknahme von Tagesordnungspunkt 21.

Tagesordnungspunkt 21. Sie haben zurückgenommen, da brauchen wir nicht abzustimmen. Wir kommen zum Antrag in der Drucksache 5/6766, der ist nicht in der entsprechenden Zeit verteilt worden. Wir müssten über die Dringlichkeit und die Platzierung abstimmen. Ich frage aber als Erstes, wer widerspricht, dass wir in einfacher Mehrheit abstimmen? Es widerspricht niemand.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Er will erst mal die Dringlichkeit begründen.)

Er will erst mal die Dringlichkeit begründen. Gut, bitte schön, dann begründen Sie erst die Dringlichkeit.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Saal und, ich denke, auch außen, wobei die meisten, damit sind wir bei der Begründung der Dringlichkeit, der angesprochenen Personen seit heute Morgen um 10.00 Uhr in Erfurt zur Hauptversammlung der KEBT zusammengekommen sind. Um Ihnen das alles noch einmal kurz ins Gedächtnis zu rufen, KEBT ist die Gesellschaft der zumindest ehemals Thüringer Familie der Kommunalen, die bis zum Jahresende 2012 mit über 800 Gemeinden und Kommunen und Städten die Anteile gehalten haben. Viele Vorgänge sind bekannt. Es kam zur Rekommunalisierung der E.ON Thüringen, einer Tochter der E.ON Deutschland. Am heutigen Tag treten die Vertreter zu einer Hauptversammlung zusammen. Warum ist es dringlich? Heute sind viele Entscheidungen von kommunalen Vertretern, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind, zu treffen, weitreichend und finanziell von großer Tragweite. Vorstand und teilweise Vorstand und Aufsichtsrat ha

(Präsidentin Diezel)

ben Beschlussfassungen vorgelegt, über deren Tragweite, denke ich, nicht ausreichend informiert worden ist. Insofern unser Antrag an die Landesregierung, dies zu tun.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist un- erhört, was Sie hier dem Bürgermeister un- terstellen. Unmöglich. Unmöglich.)

Zunächst geht es um Herrn Berater Bellefontaine, der dieses, nicht nur dieses Geschäft, sondern zuletzt dieses Geschäft aber auch eingefädelt, beraten und durchgeführt hat. Hier wurde mit der KEBT ein Beraterhonorar von zunächst 200.000 € vereinbart. In Etappen ist ans Licht der Öffentlichkeit geraten, dass dieses Honorar um einen erfolgsabhängigen Betrag von 4,8 Mio. €, das ist 24-mal das Grundhonorar, aufgestockt wird, für den Fall, dass die Transaktion erfolgreich durchlaufen sollte. Meine Damen und Herren, wir haben oft über diese Punkte geredet, das „Freie Wort“ hat am 31. Januar dieses Jahres auch auf diese Tatsache hingewiesen, aber bis jetzt wurde immer von der Landesregierung negiert, dass hier ein Interessenkonflikt vorliegen sollte, der in unseren Augen klar vorliegt. Denn, wenn ein Erfolg sich nur einstellen kann, wenn ich das Vorkaufsrecht bis zum 31.12. des Jahres 2012 ausübe - das ist ein erheblicher Mehrbetrag, nämlich das Vierundzwanzigste -, 4,8 Mio. zur Ausschüttung kommen, muss man einen Interessenkonflikt aufseiten des Beraters unterstellen, noch dazu, meine Damen und Herren, wenn dieses Honorar, diese gesamten 5 Mio. €, im Kaufvertrag mit der E.ON Deutschland, und dieser lag auch der Landesregierung zur Prüfung der ganzen Angelegenheit vor, von dem Verkäufer bezahlt wird.

(Beifall FDP)

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Auf der einen Seite wollen Sie ein Geschäft machen, sagen Sie, ich verkaufe Ihnen etwas, ich verkaufe Ihnen meinethalben mein Auto. Ich gehe zu einem, der sich dafür interessiert und sage, kein Problem, ich gebe dir auch ein Gutachten, aber das Gutachten habe ich selbst bezahlt. Jeder normal denkende Mensch würde auf die Idee kommen, hier läuft was falsch und würde sagen, ich fahre einmal zu einer mir bekannten Werkstatt, einem Gutachter, und mache Ähnliches. Diesen Widerspruch, diesen Interessenkonflikt hätten wir gern aufgeklärt. Es geht aber noch weiter. Heute soll eine Gewinnausschüttung vorgelegt werden. Und jetzt haben wir eine, wir haben schon einmal darüber gesprochen, Dreiklassengesellschaft innerhalb der Eigentümergemeinschaft der Thüringer Energie.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was ist daran jetzt dringlich?)

Es werden 30 Mio. € Jahresgewinn ausgewiesen. Von den 30 Mio. € sollen 9 Mio. € an die KEBT-Ak

tionäre ausgeschüttet werden. Weitere 20 Mio. € werden nicht ausgeschüttet. Gleichzeitig wird in dem heute vorliegenden Beschluss den verbleibenden Kommunen ein Angebot über 180 € unterbreitet. Die 180 € kommen dadurch zustande, dass man die einbehaltenen Gewinne den Kommunen nicht ausschüttet, das liegt in der Natur der Sache, gleichzeitig aber vom eventuellen Kaufpreis abzieht. Nur 4,25 € werden ausgeschüttet, der Rest wandert in die Rücklagen und jetzt wird ein Kaufpreis gebildet mit dem kompletten Abzug dieser Rücklagen. Interessanterweise wird jetzt ein Angebot gemacht, limitiert auf ca. 20 Mio. €. Das ist ungefähr derselbe Betrag wie in Gewinnrücklagen eingestellt, mit dem die Altaktionäre, die nicht der KEBT beigetreten sind, abgefunden werden. Für mich sind das Taschenspielertricks. Es ist so, als ob ich sage, ich verkaufe dir etwas und dafür gebe ich dir auch noch mein Geld, damit du mich auszahlen kannst. Wenn ich mir selbst meine Aktien abkaufe, dann haben die beteiligten Bürgermeister mit angeblichen Zitronen gehandelt, nichts gekonnt und das hinterlässt tiefe Spuren in den kommunalen Bilanzen, in den kommunalen Vermögenshaushalten. Davor wollen wir die Leute einfach nur warnen und für Aufklärung sorgen.

(Beifall FDP)

Solche Entscheidungen bedürfen tiefgreifender Aufklärung, die ist hier nicht erfolgt. Ich denke nicht, und der Vorwurf geht nie an die Bürgermeister, die heute ihre Kommune noch vertreten. Sie können es nicht wissen. Hier spielen Ehrenamtliche im selben Feld mit Profis. Das ist sehr gefährlich und da kann man nur verlieren, da bedarf es eindeutig einer besseren Beratung. Ich denke, meine Damen und Herren, das ist hier unterlassen worden.

(Unruhe CDU)

Wir kommen noch zur Personalie von Herrn Gnauck. Auch er war Mitglied des Vorstands bis zum 31.12. dieses Jahres

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum ist das jetzt dringlich?)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

und hat die Gesellschaft verlassen und dabei auch eine Abfindung in Millionenhöhe entgegengenommen und er soll heute als Minister vereidigt werden.