Protokoll der Sitzung vom 20.12.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Koppe neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Kellner.

Es haben sich Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Dr. Voigt und Herr Minister Reinholz zeitweise entschuldigt.

Ehe wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch folgende persönliche Worte. Wir haben heute die letzte Sitzung des Thüringer Landtags in diesem Jahr. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Ich habe mir erlaubt, Ihnen, wie jedes Jahr, einen kleinen Weihnachtsgruß in die Postfächer zu geben, und ich wünsche

(Beifall im Hause)

Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2014.

(Beifall im Hause)

Nun zur Arbeit! Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Frau Rothe-Beinlich.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich, dass der Tagesordnungspunkt 20 „Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel“ in der Drucksache 5/6862 heute auf jeden Fall behandelt wird.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Möchten Sie noch mal die Dringlichkeit begründen? Nein, gut. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass der Tagesordnungspunkt 20 in jedem Fall heute auf der Tagesordnung behandelt wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen?

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Zählen!)

Stimmenthaltungen? Zählen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Wir sind mehr.)

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, Abg. Schu- bert und Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zählen!)

24 Opposition, 22 …

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit wird der Tagesordnungspunkt behandelt. Gibt es weitere Anmerkungen? Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion hat noch eine Bitte zur Prüfung, ob es noch einmal abgestimmt werden kann. Der Parlamentarische … prüft das noch mal.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir prüfen das und ich gebe Ihnen das dann bekannt, aber wir gehen jetzt in die Tagesordnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder etwas Ruhe.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6987 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen liegt der Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes“ vor. Wie Sie wissen, liegt die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit...

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Es macht keiner mit.)

Ich habe mir angewöhnt, schon im Deutschen Bundestag, dass ich den Rednern zuhöre, das ist als Parlamentarier die Grundausrichtung und ich erwarte das ganz einfach auch von Ihnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um Aufmerksamkeit. Ja, Sie haben recht, Herr Staatssekretär. Und ich bitte um Aufmerksamkeit seitens der Abgeordneten. Bitte fahren Sie fort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, liegt die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für die Binnenfischerei beim Land. Daraus entsteht direkter Änderungsbedarf, ob aus rechtlichen Gründen oder aus dem Vollzug heraus. Letztmalig wurde das Thüringer Fischereigesetz 2008 novelliert. Nach nunmehr fünf Jahren haben sich im Verwaltungsvollzug einige Probleme ergeben. Darüber hinaus wirkt sich das EU-Recht zunehmend und unmittelbar auf Landesfischereirecht aus. Die europäischen und nationalen Rahmenbedingungen haben sich geändert, Arten- und Biotopschutz erhalten zunehmend Bedeutung. Dem soll Rechnung getragen werden, meine Damen und Herren. Infolge von sich ändernden Prioritäten sollen bisherige Aufgaben der Fischereiverwaltung dahin gehend geprüft werden, was im Sinne einer Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung entbehrlich ist.

Darüber hinaus wurde eine klare Abgrenzung für Gewässer im Anwendungsbereich des Thüringer Fischereigesetzes getroffen. Ferner besteht die Absicht, aus Gründen der Deregulierung die bisherigen vier Verordnungen zum Fischereigesetz zu einer Ausführungsverordnung zusammenzuführen. Kurz gesagt, es besteht somit Bedarf, das Thüringer Fischereigesetz anzupassen.

Dazu legt Ihnen die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes vor, eine Abgrenzung für den Anwendungsbereich des Gesetzes gegenüber Zierfischteichen im unmittelbaren Haus- und Hofbereich, da die Anwendung fischereirechtlicher Regelungen für diese Kleingewässer aus fachlicher Sicht weder zweckmäßig noch kontrollierbar ist. Das Thüringer Fischereirecht ist zunehmend von europarechtlichen Regelungen bestimmt. Mit der Neuregelung wird dies verdeutlicht und die grundsätzliche Zuständigkeit benannt. Im Vollzug hat sich gezeigt, meine Damen und Herren, dass das Anlegen eines Fischereibuches nicht umfassend umsetzbar ist, zumal damit letztlich auch kein zusätzliches Recht normiert wird. Folglich wird auf das Führen eines Fischereibuches verzichtet und die Fischereiverwaltung entlastet. Die Pflicht zur Ausübung der Fischerei in Fischereibezirken wird nunmehr auf alle Gewässer im Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Dies löst bestehende Vollzugsprobleme und setzt nunmehr die Standards für eine ordnungsgemäße Hege und damit einen umfassenden Fischartenschutz für alle Gewässer in Thüringen.

Bisher waren die bestehenden Gewässer mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken davon ausgenommen. Die Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten sorgt für eine bessere Transparenz. Die Möglichkeit der Übertragung von Zuständigkeiten außerhalb der staatlichen Verwaltung ist vorge

sehen, indem Angelfischereiverbänden in Form der Beleihung die Durchführung der Fischerprüfung übertragen werden kann.

Mit der letzten Novellierung des Fischereigesetzes 2008 wurde ein Vierteljahresfischereischein eingeführt, der ein eingeschränktes Angeln ohne Fischerprüfung zulässt. Die Zuständigkeit für die Ausgabe eines Vierteljahresfischereischeins wurde nunmehr gesetzlich eindeutig geregelt.

Meine Damen und Herren, ich bitte darum, die parlamentarische Beratung zum Gesetzentwurf zügig aufzunehmen. Vielen Dank für die teilweise Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist eine ganze Reihe von Weihnachtsgeschenken heute - erst die gewonnene Abstimmung und dann als Diplomfischereiingenieur, dass man vor Weihnachten frühs auch noch zum Fischereigesetz sprechen kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank dafür. Aber vielleicht ist es auch ein Weihnachtsgeschenk an Klaus Topp, der oben auf der Besuchertribüne sitzt und gerade erst verabschiedet wurde als Fischereireferent dieses Landes.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Referentenentwurf zu diesem Gesetz haben wir schon vor Ewigkeiten bekommen. Es hat ziemlich lange gedauert, bis er dann zu einem Gesetzentwurf für dieses Haus wurde. Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, Sie wünschen sich eine zügige Bearbeitung, ich denke, an uns wird es nicht liegen, denn die Legislatur ist nicht mehr allzu lange und wenn wir uns so viel Zeit nehmen würden wie für den Referentenentwurf, dann würde dieses Gesetz der Diskontinuität anheimfallen.

Was weniger weihnachtlich ist, ist, dass wir die Gesetzgebung offensichtlich ohne die oberste Fischereibehörde starten müssen, denn die Fischereiverwaltung in Thüringen ist sehr, sehr dünn besetzt und mit Klaus Topp geht derjenige, der dafür zuständig in Ihrem Haus ist, Herr Staatssekretär, und es gibt noch keine Nachbesetzung. Das ist eine Geschichte, Sie haben es vorhin angesprochen, Fischereipolitik ist reine Landesaufgabe. Ich glaube,

so kann man mit reinen Landesaufgaben nicht umgehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, eigentlich müsste man, wenn dem Land der fischereipolitische Sachverstand ausgeht, diesen Zustand ändern. Ich habe ein Stück weit den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf dazu dient, das Gesetz diesem Zustand anzupassen. Wir erleben hier zum Beispiel, dass Bürgermeister verpflichtet werden, Gründungsversammlungen für Fischereigenossenschaften einzuberufen. Diese Fischereigenossenschaften, die entstehen müssten, wenn das Grundeigentum unter einem Gewässer auf mehrere Eigentümer verteilt ist, müssten eigentlich seit Jahrzehnten existieren. Offensichtlich - und das ist auch die Praxis, wenn man sich mal umhört - ist in dieser Hinsicht nichts passiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang auch, wo die untere Fischereibehörde ihre Kontrollaufgaben wahrgenommen hat.

Die Frage der Beleihung der Angelverbände, Herr Staatssekretär, Sie haben es angesprochen, ist auch ein Punkt, wo die untere Behörde entlastet werden soll. Gegenwärtig ist für mich noch nicht offensichtlich, was die Angelverbände davon haben. Hier gibt es noch einige Unklarheiten, die wir sicherlich auch bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs werden ausräumen müssen.

Meine Damen und Herren, dieser Punkt der Beleihung der Angelverbände ist übrigens ein kleines, letztes Relikt eines ursprünglich großen Plans. Dr. Sklenar als ehemaliger Minister wollte, dass ein einheitlicher Angelverband in diesem Land beliehen wird mit wesentlichen Aufgaben der unteren Fischereibehörde, damit die Fachkompetenz in diesem Bereich da ist. Denn das, was wir gegenwärtig haben, ich weiß nicht, 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten oder so was pro Landkreis, da kann man keinen Spezialisten vorhalten. Und wenn es darum geht, Wegepläne zum Beispiel abzustimmen, um zu klären, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird, die ab dem Jahr 2015 von uns verlangt, dass die typischen Fischarten im typischen Gewässer sind, dann braucht man dafür fischereilichen Sachverstand. Die Sorge, die ich habe, ist, dass die EU uns vor allem wegen der nicht ausreichenden Fischarten in den Gewässern massiv Probleme bereiten wird, denn das ist der größte Problempunkt bei der fehlenden Zielerreichung im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie.

Das Gesetz beschäftigt sich aber auch mit ein paar anderen Sachen. Unter anderem werden viele Begriffe vereinheitlicht, wir bekommen eine modernere Sprache. So werden zum Beispiel „Fischbehälter der Berufsfischerei“ durch „für die Aquakultur genutzte Fischbehälter“ ersetzt. Ich frage mich, ob der traditionelle Hälterteich für den Weihnachtskarpfen

auch mit dazu gehört, weil darin keine Aquakultur betrieben wird. Die Fische werden quasi bloß zwischengelagert, damit sie uns gut schmecken, weil sie im sauberen Wasser noch eine Weile geschwommen sind. Man will sie natürlich zu Silvester nicht erst aus dem Teich holen müssen, sondern sie praktisch entnehmen können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man dann einen Hegeplan schreiben soll für diesen Fischhälter.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es müsste auch „Behälterinnen“ heißen.)

Deshalb müssen wir noch einmal sehen, ob der Begriff auch wirklich geeignet ist. Es gibt noch ein paar andere Dinge in dem Zusammenhang, wo ich denke, dass wir während der Gesetzesberatung darüber reden.