Tilo Kummer

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Seitdem wir das Thema hier zum ersten Mal im Landtag beraten haben, hat sich eine ganze Menge getan. Dafür bin ich dankbar, denn ich glaube, das hat wirklich ein ganzes Stückchen weitergeholfen.
Zu den Inhalten der Richtlinien muss ich sagen, sie sind zum Teil überholt, das waren sie schon zur ersten Lesung dieses Punktes. Herr Untermann ist vorhin auf die Anerkennung von Spendengeldern als Eigenanteil eingegangen. Das ist in einem Erlass geregelt. Es ist nicht Bestandteil der Richtlinie geworden. In der Richtlinie steht etwas anderes. Wer sich über die Richtlinie informiert, zum Beispiel im Netz, wird nur die Richtlinie finden und nicht den Erlass und kommt deshalb zu falschen Schlüssen. Das war auch ein Beweggrund, weshalb wir um die Überarbeitung dieser Richtlinien gebeten haben. Weitere Beweggründe waren die Reduzierung des bürokratischen Aufwands, Suche nach der Möglich
keit für Vorfinanzierung von Kommunen, die Anerkennung von Eigenleistungen von Betrieben, Firmen, die damals hier in dieser ersten Lesung von Minister Carius noch als unmöglich dargestellt wurde, als er gesagt hat, dass die Wege, die benachbarte Bundesländer, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gegangen sind, aus seiner Sicht vor dem Bundesrechnungshof nicht Bestand haben würden. Inzwischen haben wir auch hier die Kenntnis, Eigenleistungen von Unternehmen, die damals nach dem Hochwasser erbracht worden sind, sind anzuerkennen, wenn sie denn bilanziell ihre Auswirkung finden. Dementsprechend sind wir ein ganzes Stückchen weitergekommen. Wir können Unternehmen wirklich helfen, die damals in den ersten Stunden nach dem Hochwasser selbst angepackt haben, sich aufgrund von vorhandenem Spezialwissen, was vielleicht Dienstleister gar nicht gehabt hätten, auch selbst helfen mussten. Wir können also hier etwas dafür tun. Aber es ist wie im Fall der Spenden, auch das finde ich nicht in der Richtlinie. Diejenigen, die sich an der Richtlinie orientieren, sich darüber informieren, werden die Möglichkeit der Anerkennung von Eigenleistungen in der Thüringer Richtlinie nicht finden.
Der größte Gipfel war für mich, dass die Richtlinie zu land- und forstwirtschaftlichen Wegen außerhalb von Gemeinden, die zum Zeitpunkt der ersten Lesung hier im Landtag noch gar nicht EU-ratifiziert war, noch nicht einmal eine Überarbeitung gefunden hat. Da hätte man die Anerkennung von Eigenleistungen noch hineinbringen und dann von der EU genehmigen lassen können. Und das, obwohl gerade eine hundertprozentige Landestochter ThüringenForst ein Interesse daran hatte, mit massiven Wegeschäden, auch durch das Hochwasser. Hier ist noch nicht mal der Antrag bei der EU gestellt worden. Trotzdem gilt - das haben wir inzwischen als Aussage des zuständigen Fachministeriums bekommen -, dass die Eigenleistungen anerkannt werden können, wenn ThüringenForst es bilanziell vermerkt. Aber auch solche Aussagen werden in den Richtlinien nicht festgehalten, nicht dokumentiert. Wenn also ein Landwirtschaftsbetrieb, der nach dem Hochwasser seine eigenen Wege wieder in Ordnung gebracht hat und das in seiner Bilanz auch entsprechend vermerken kann, das Ansinnen hätte, es sich bezahlen zu lassen, würde er das Geld bekommen. Wenn er aber nicht darüber Bescheid weiß, dass es diesen Umstand gibt, dann wird er den Antrag nicht stellen. Vielleicht erklärt das auch die eine oder andere Differenz zu den Schadenskalkulationen, die es im Vorfeld gegeben hat; was nämlich in Eigenleistung bisher erbracht wurde, wird gar nicht erst beantragt, weil die Leute davon ausgehen, sie können dieses Geld nicht bekommen. Ich finde, diese Transparenz herzustellen, deutlich zu machen, es geht doch, das wäre Hintergrund gewesen, ausreichender Grund gewesen,
um die Richtlinien nach unserer Forderung zu überarbeiten.
Herr Minister Carius, ich möchte Ihnen ganz herzlich danken, Sie haben wirklich sehr, sehr viel im Sinne unseres Antrags auf den Weg gebracht, gerade was die Finanzierung von Kommunen angeht, auch ein Stück weit, was Bürokratieabbau im Rahmen des Möglichen angeht, und auch, dass jetzt die Klarstellung erfolgt ist, dass Eigenleistungen anerkennbar sind. Aber ich wünsche mir dann wenigstens von Ihrem Haus eine - ich sage mal - Transparenzoffensive, damit diejenigen, die hier auf dieser Basis Gelder von dem, was über die Richtlinie hinaus steht, beantragen können, erfahren. Danke schön.
Vielen Dank.
Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes unterhalb des Bergsees Ratscher
Der Bergsee Ratscher wurde als Hochwasserrückhaltebecken an der Schleuse errichtet. Die größte Gefahr in seinem Einzugsgebiet geht von starken Niederschlägen in Verbindung mit der Schneeschmelze aus. Auf einer Veranstaltung des Thüringer Landesverwaltungsamtes am 10. Juli 2014 in Schleusingen zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes unterhalb des Bergsees wurde mitgeteilt, dass bei einer Erhöhung des Grundablasses auf 20 Kubikmeter pro Sekunde aus der Talsperre ein Schutz vor einem hundertjährigen Winterhochwasser (HQ 100) gewährleistet werden kann.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wieso soll trotz geplanter Erhöhung des Grundablasses auf 20 Kubikmeter pro Sekunde, welche die Ortslage Ratscher gefahrlos passieren können, ein Überschwemmungsgebiet in Ratscher ausgewiesen werden?
2. Sollte der Bergsee aufgrund des Einstaus im Sommer nicht in der Lage sein, ein HQ 100 aufzunehmen, wie weit müsste der Grundablass erhöht werden, um unter diesen Bedingungen den Schutz vor dem HQ 100 zu erreichen?
3. Welche Schutzmaßnahmen wären in der Folge unterhalb der Talsperre nötig, um diesen erhöhten Ablass zu verkraften?
4. Um wie viele Meter wäre der Sommerwasserstand der Talsperre alternativ abzusenken, um das HQ 100 bei einem Grundablass von 20 Kubikmetern pro Sekunde aufzunehmen?
Ja, bloß die Frage, innerhalb welcher Frist denn mit einer Bewertung dieser Fragen zu rechnen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Beschluss des Landtags vom 19. März dieses Jahres ist dieser Tagesordnungspunkt federführend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Justizausschuss überwiesen worden.
Der federführende Ausschuss hat sich sechsmal mit diesen Fragen beschäftigt, eine mündliche und schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Auch die anderen Ausschüsse beschäftigten sich zum Teil mehrfach mit dem Thema. Es wurden rund 150 schriftliche Fragen aus den Ausschüssen an die Landesregierung gestellt, die inzwischen alle beantwortet wurden, obwohl zum Teil das Problem auftrat, dass Unterlagen aus der Zeit nicht mehr vorhanden waren, dass Unterlagen von damals nicht digitalisiert wurden. Man musste also in Archiven wühlen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich das eine oder andere noch findet.
Es gab, den Fragen zu entnehmen, unter anderem keine Anhaltspunkte zur Sittenwidrigkeit des Kalifusionsvertrags. Es wurde festgestellt, dass es sich beim Kalifusionsvertrag nicht um einen öffentlichrechtlichen Vertrag handeln würde. Außerdem war ein Ergebnis der Fragen in diesem Zusammenhang, dass auch keine Zahlungen auf Basis des
Kalifusionsvertrags vom Freistaat Thüringen geleistet wurden.
Wir konnten Unterlagen, die uns die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen zur Verfügung stellte, entnehmen, dass Kali+Salz im Zusammenhang mit der Altlastensanierung der Kaliindustrie der DDR im Thüringer Bereich mit Gesamtkosten von bis zu 4,6 Mrd. € rechnet - bis zu -, wenn denn aufgrund der fehlenden Möglichkeiten, die Grube Springen und die dort auftretenden ungesättigten Wasserzutritte anderweitig zu sanieren, wirklich Ewigkeitskosten greifen sollten.
In der mündlichen Anhörung erhielten wir eine Reihe wertvolle Hinweise. Ich danke hier dem Umweltministerium, dass Sie dem ehemaligen Staatssekretär Illert bereitwillig Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, um sich auf diese Anhörung vorzubereiten. Er hat dann auch hilfreiche Hinweise geben können, zum Beispiel zu der Frage, dass Thüringen mit anderen Bundesländern gleichbehandelt werden muss, was den Generalvertrag zur Sanierung der ökologischen Altlasten angeht, den Thüringen als erstes Bundesland abgeschlossen hatte und wo andere Bundesländer folgten. Da ist damals festgehalten worden, dass Thüringen daraus kein Schaden entstehen soll, wenn wir eine schlechtere Vertragsgestaltung haben, als das später anderen Bundesländern ermöglicht wird.
Wenig hilfreich waren die Belehrungen der Staatskanzlei gegenüber den anderen Anzuhörenden, die früher Mitglieder der Landesregierung waren. Leider ist diesen ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung auch mitgeteilt worden, dass sie in Vorbereitung der Anhörung keine Unterlagen erhalten würden; das fanden zumindest Teile des Ausschusses bedauerlich.
Wir bekamen von Dr. Dewes unter anderem den Hinweis, dass es durchaus berechtigte Chancen gäbe, dass Thüringen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen könnte. Wir bekamen vom Thüringer Rechnungshof die Aussage, dass bisher leider keine Prüfung der Altlastensanierung im Bereich der Kaliindustrie durchgeführt werden konnte, weil der Rechnungshof dazu keine ausreichenden Ressourcen hätte.
Die Anzuhörenden malten ein Bild von der Situation einmal um 1993, zu der Entstehungszeit des Kalifusionsvertrags, und der Zeit, wo das Bergwerk in Bischofferode geschlossen wurde, das sich, glaube ich, sehr drastisch eingebrannt hat bei denjenigen, die teilgenommen haben. Es waren sehr emotionale Momente. Ich muss aber auch dazu sagen, dass die Frage der Aufbereitung der Schuld, die in der Vergangenheit einzelne Handelnde auf sich geladen haben, nicht Aufgabe unseres Fachausschus
ses sein konnte. Wir waren kein Untersuchungsausschuss.
In dem Zusammenhang muss man auch feststellen, dass es sehr bedauerlich war, dass von den damals auf Bundesseite verantwortlich Handelnden niemand bereit war, unserem Fachausschuss Rede und Antwort zu stehen. Alle zur mündlichen Anhörung Geladenen erschienen leider nicht.
Wir konnten aber trotzdem ein Bild entnehmen, was deutlich machte, welcher Druck damals auf dem Freistaat Thüringen lastete, weil der Bund an allen möglichen Stellen Sanierungen blockierte, den Geldabfluss verhinderte, und das alles mit dem Hinweis: Schließt doch einen Generalvertrag mit uns ab, wo die Kaliindustrie Mitbestandteil ist, damit das in Zukunft leichter zu regeln ist, damit also Thüringen das Heft des Handelns alleine im Blick und in der Hand hat. Das war sicherlich ein wesentlicher Anteil, warum Thüringen den Generalvertrag so in der Art, wie er vorliegt, abgeschlossen hat.
Unser Ausschuss hat nach all diesen Beratungen, auch nach dem Lesen von ca. 3.500 Seiten an Landtagsdokumenten, die uns die Landtagsverwaltung zur Verfügung gestellt hat, nach dem Zurverfügungstellen vielfältiger Unterlagen aus dem Bereich des Umweltministeriums eine Beschlussempfehlung hier auf den Tisch gelegt, die Ihnen heute allen vorliegt, die vorwärtsgewandt ist.
Es ging uns in unserer Arbeit darum, darzustellen, wie die Landesregierung und auch ein künftiges Parlament Wege beschreiten können, um aus der Kostenfalle der Altlastensanierung, die nach gegenwärtiger Auffassung des Bundes allein vom Freistaat Thüringen zu bezahlen ist, herauszukommen. Wir haben deshalb empfohlen, die Gleichbehandlung Thüringens mit anderen Bundesländern einzufordern, und das auf der Basis der Kostenverteilung 75 Prozent Bund, 25 Prozent Land. Dahin gehend soll es Verhandlungen mit dem Bund geben. Sollten diese Verhandlungen nicht erfolgreich sein, soll der Klageweg beschritten werden. Und wenn der normale Klageweg nicht hilft, dann soll geprüft werden, inwieweit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bund Sinn macht.
Wir möchten einen regelmäßigen Bericht zu Maßnahmen, Kosten und Zeiträumen der Altlastensanierung, zur Abgrenzung zwischen Maßnahmen unter Tage, die der Altlastensanierung dienen, und Maßnahmen, die dem Gewinnungsbetrieb dienen. Wir möchten ebenfalls einen Bericht über die im Moment noch laufenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, aber auch in Bezug auf eventuell noch dazutretende weitere Klageverfahren. Dabei soll geprüft werden, inwieweit man die Herausgabe der Anhänge zum Kalifusionsvertrag, welche uns leider immer noch nicht zur Verfügung stehen, zur Not per Klage durchsetzen kann.
Der Ausschuss möchte ebenfalls, dass der Rechnungshof die Landesregierung und den Landtag bezüglich der Weiterführung der Altlastensanierung im Kalibereich beraten soll. Eigentlich wollten die Mitglieder des Ausschusses die Bitte auf Prüfung der bisher durchgeführten Maßnahmen; durch Beratung der Landesregierung wurden Grenzen der Möglichkeit des Landtags, den Rechnungshof zu bitten, dargestellt. Wir können hier nur feststellen, dass der Rechnungshof natürlich von Amts wegen selbstständig tätig werden kann und das bei Anhaltspunkten von Unregelmäßigkeiten und rechtlichen Verstößen erst recht tun sollte. Wie gesagt, die Möglichkeiten der Bitte des Parlaments sind begrenzt.
Ich möchte zum Abschluss noch den Hinweis geben, dass der Ihnen vorliegende überarbeitete Antrag natürlich an diese Legislatur gebunden ist. Es gab Versuche in der Formulierung, die Diskontinuität zu überschreiten. Das ist uns leider nicht gelungen. Deshalb möchte ich diesen Tagesordnungspunkt auch als Bitte an diejenigen nehmen, die in der kommenden Legislatur im Thüringer Landtag sind, sich weiterhin mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen, denn es geht nach wie vor ein hohes Finanzrisiko von den Fragen der Altlastensanierung im Kalibergbau für den Freistaat Thüringen aus.
Ich glaube, das Ergebnis unserer Arbeit, das in sehr kurzer Zeit zustande kam, ist eine gute Grundlage für die Arbeit in der nächsten Legislatur. Diese Grundlage wird noch ergänzt werden. Wir erhielten in den letzten Tagen die Mitteilung, dass der ehemalige Herr Kanzleramtsminister Bohl eine Aussagegenehmigung von der Bundesregierung erhalten hat. Wir werden auf Grundlage dieser Aussagegenehmigung - ich habe sie mitgebracht - von ihm noch eine Antwort erhalten. Wir haben im Ausschuss darum gebeten, den Abschlussbericht der Mitteldeutschen Kali AG zum Gebirgsschlag Völkershausen zur Verfügung gestellt zu bekommen; auch das hat uns die Landesregierung zugesagt. In diesem Abschlussbericht erwarten wir Aussagen darüber, inwieweit eventuell aktuelle Versenkungsereignisse und -geschehen damit zu tun haben könnten, warum es hier zu Bergschäden und vielleicht auch zu Laugenzutritten kommt. Auch das wäre ein wesentlicher Punkt, der Berücksichtigung finden müsste, welche Kosten der Altlastensanierung und welche Ewigkeitskosten vom Freistaat Thüringen zu tragen sind. Ich bitte deshalb, dass diese Fragen auch in der nächsten Legislatur von denjenigen, die dann hier im Landtag in Verantwortung sind, weiterberaten werden.
Ich möchte zum Schluss allen Beteiligten an dieser sehr konkreten, sehr zielführenden Arbeit bei uns im Ausschuss ganz herzlich danken, einmal den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die sehr intensiv und konsensorientiert an diesen Fragen gearbeitet haben, den Anzuhörenden, denjenigen
vonseiten der Landesregierung, die uns mit großem Aufwand Zuarbeiten gemacht haben. Ich möchte der Landtagsverwaltung ganz herzlich danken, 3.500 Seiten Dokumente unter anderem aus der ersten Legislatur zusammenzutragen und digital aufzubereiten, das war ein großes Stück Arbeit.
Auch die Führung der Protokolle darf man hier nicht vergessen. Ich glaube, das Ganze führte zu einem guten Gesamtergebnis, dem ich jetzt eine gute Beratung wünsche. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht war der Kalifusionsvertrag ein Vertrag zulasten Thüringens und ein Vertrag zulasten des deutschen Steuerzahlers.
Es war ein Vertrag sehr stark zugunsten von K+S. Mit Ausnahme von Unterbreizbach wurde damit einer der wichtigsten Thüringer Wirtschaftszweige geschliffen. Herr Peine, Herr Jüttemann, Herr Ramelow und Herr Trautvetter haben bei uns in der Anhörung aus dieser Zeit ein Bild gemalt, ein Bild, das wirklich bewegend, aber auch erschreckend war. Herr Weber ist eben schon darauf eingegangen. Wenn dann Telefonate beschrieben werden, in denen einem Unternehmer um Mitternacht gesagt wird, entweder du widerrufst deine wirtschaftlichen Berechnungen, dass Bischofferode sich trägt, oder aber du bekommst ein Problem mit deinen Banken, und als er nicht widerruft, werden ihm hinterher die Kredite gekündigt, dann sind das Fakten, die auf den Tisch gelegt wurden, die der weiteren Untersuchung bedürfen, damit Gerechtigkeit widerfahren kann.
Wenn man sich ansieht, was in diesem Kalifusionsvertrag alles geregelt wird, dann kommt man sehr schnell zu dem Punkt, dass es hier jemand wirklich gut mit Kali+Salz meinen muss. Wenn Verluste zu 90 Prozent von der Treuhand übernommen werden, Gewinne aus der Abfalldeponierung unter Tage aber zu 95 Prozent Kali+Salz bekommt, dann ist das doch so auffällig, dass man so etwas nicht zulassen darf, wenn man denn Verantwortung hat.
Da muss ich wirklich sagen, habe ich die Diskussion um, wenn ihr so etwas sagt, gefährdet ihr Arbeitsplätze, satt. Es hat in unserem ganzen Ausschuss und, ich glaube, auch hier im ganzen Landtag bisher nicht einen gegeben, der die Arbeitsplätze in der Kaliindustrie wirklich gefährden will, aber wenn man nach 22 Jahren immer noch den Eindruck hat, dass das Wettbewerbsverbot des Kalifusionsvertrags, das damals explizit festgehalten wurde, was die Europäische Union dann kippte, immer noch am Standort Sondershausen gilt, wo die Kommune ein Industriegebiet vorhält, seit vielen Jahren frisch saniert, damit dort Kaliindustrie endlich wieder angesiedelt werden kann, wo es Bewerber gibt, einen offensichtlich nicht ganz ernst gemeinten und einen, der es sehr ernst meinte, und man zögert das Verfahren so lange hinaus, dass die 700 Arbeitsplätze in Roßleben eben nicht kommen, obwohl es endlich mal ein Verfahren gewesen wäre,
was abfallfrei, was abflussfrei wäre, dann ist das nicht anders zu verstehen, als dass bis heute diese Strukturen, die damals zum Kalifusionsvertrag führten, noch wirken, meine Damen und Herren. 700 Arbeitsplätze in Roßleben ist die eine Geschichte, und wenn ich mir die aktuellen Fragen der Abwasserproblematik bei Kali+Salz ansehe, sind wir bei der anderen. Da muss man sagen, wenn jemand Arbeitsplätze dieses Unternehmens gefährdet, ist es zuallererst die Unternehmensleitung, die sich um diese Fragen nicht kümmert, denn es gibt kein anderes Unternehmen in Deutschland, was auf diese Art und Weise die Umwelt beeinträchtigen darf.
Selbst in Spanien, wo wir gern mit dem Finger hinzeigen, ist es dem Kalibetrieb untersagt worden, seine Salzabwässer ins Mittelmeer zu leiten. Wir reden darüber, eine Pipeline an die Nordsee zu bauen, eventuell, wenn es denn die öffentliche Hand bezahlt.
Meine Damen und Herren, diese Abwasserentsorgung ist die Chance, Wertstoffe aus dem Abwasser zu gewinnen. Wir haben damit die Chance, in Merkers ein Thüringer Kaliwerk mit 350 Beschäftigten zu eröffnen. Warum fassen wir es denn nicht an, warum bringen wir solche Pläne, die in Thüringen entstanden sind, die mit Thüringer Sachverstand entwickelt wurden, nicht weiter? Das sind doch Chancen für die Zukunft. Auch da, wie gesagt, würden neue Arbeitsplätze entstehen. Dieses Argument, meine Damen und Herren, kann ich nicht gelten lassen.
Aus meiner Sicht ist es damals ein schwerwiegender Fehler gewesen, dass dem Kalifusionsvertrag kein deutsches Parlament zugestimmt hat. Wir haben jetzt das Urteil des Staatsgerichtshofs BadenWürttemberg, das ganz klar besagt, dass der Haushaltsgesetzgeber das Recht hat, bei solchen Verträgen, die die öffentliche Hand belasten, zustimmen zu dürfen. Das ist am Beispiel der NPD gezeigt worden und da hilft auch keine Geheimhaltung irgendwelcher privatrechtlicher Verträge, wie sie beim Kalifusionsvertrag bis heute noch gilt und verhindert, dass wir für unseren Ausschuss die Anhänge zu diesem Papier bekommen haben.
Die Anhänge, die uns vielleicht weitergeholfen hätten, andere Dinge zu bewerten. Denn eins ist beim Kalifusionsvertrag neben dem Schleifen der Thüringer Kaliindustrie noch passiert: Die Altlastensanierung ist auf Kosten der öffentlichen Hand in einer Art und Weise geregelt worden, wie sie beispiellos ist. Wir haben zu verzeichnen, dass keine Frist gesetzt wurde und keine finanzielle Obergrenze, wie es sonst in diesem Bereich üblich ist. Das führt da
zu, dass wir heute vor der Frage stehen, ist es egal, wie hoch die Forderungen von Kali und Salz sind, müssen wir jede dieser Forderungen bezahlen, wenn die nachweisen - und sie sind die Einzigen, die unter der Erde den entsprechenden Sachverstand in vollem Umfang vorhalten -, dass aus ihrer Sicht eine Sanierung notwendig ist? Da muss ich auch sagen, wir waren gestern bei der Frage, welche schlagkräftige Landesverwaltung haben wir? Wir müssen höllisch aufpassen, dass unsere Bergbehörde in der Lage ist, alles gründlich zu prüfen, was uns dort vorgelegt wird. Um einem Weltkonzern Paroli bieten zu können, braucht es einiges an Kraft. Diese Kraft muss in der nächsten Legislatur vorgehalten werden.
Thüringen ist erst bei der Finanzierung ins Boot gekommen - das haben wir im Ausschuss gelernt, obwohl das eine ganze Weile gedauert hat, bis wir da verlässliche Aussagen hatten - mit dem Generalvertrag ökologische Altlasten. Ich bin vorhin in der Ausschussberichterstattung schon einmal kurz darauf eingegangen, auf welche Art und Weise der Bund diesen Generalvertrag erpresst hat. Thüringen hatte den dringenden Bedarf, dass Wirtschaftsstandorte erschlossen wurden, dass dort Sanierungen stattgefunden haben. Der Bund hat das blockiert, wo immer er konnte, auf eine Art und Weise, die wirklich gruselig gewesen sein muss, nach all dem, was wir erfahren haben. Trotzdem sage ich, aus heutiger Sicht - und das ist sicherlich leichter, als es damals möglich war - war es ein Fehler, Kali+Salz in diesen Generalvertrag, vor allem zu diesen Konditionen des Kalifusionsvertrags mit aufzunehmen. Wir hätten eine Befristung einsetzen müssen und eine finanzielle Obergrenze, um uns abzusichern. Das ist nicht erfolgt. Wir müssen versuchen, diesen Fehler auszumerzen. Sicherlich zuallererst in Verhandlungen, wobei das, was wir als Ausschuss, als Parlament von Bundesseite und von der Seite von Kali+Salz erfahren haben, wie dort mit uns umgegangen wurde, als uns mitgeteilt wurde, wir können uns ja die Unterlagen zum Treuhanduntersuchungsausschuss kommen lassen, und nachdem das dann von uns versucht wurde, ist uns gesagt worden, es gibt einen Sperrvermerk und dann wurde der nicht aufgehoben. Es war eine Art und Weise, die des Umgangs mit einem Parlament wirklich unwürdig war. Wenn man so etwas betrachtet, dann muss man feststellen, wird uns wahrscheinlich die Verhandlung nicht allzu weit helfen. Dann gilt für uns der Klageweg. Da sagt das Verwaltungsverfahrensgesetz, dass ein Vertrag nichtig ist, wenn wesentliche Grundlagen nicht mehr stimmen, wenn es ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Ich glaube, das ist der erste Ansatzpunkt. Es gibt weitere rechtliche Schritte, die Möglichkeit, auf Gleichbehandlung Thüringens zu klagen. Das ist uns in der Anhörung beschrieben worden, zur Not bis zum Bundesverfassungsge
richt, dann müssen wir diesen Weg gegen den Bund eben gehen.
Meine Damen und Herren, wir hatten an einem Punkt keinen Konsens. Das war die Frage, wie soll es mit der Verwahrung in der Grube Springen weitergehen, mit der Frage Ewigkeitskosten. Ich sage das hier extra noch einmal, denn ich sehe durchaus eine Chance, dass Teile dieser Grube geflutet werden können; es gibt dazu Planungen. Das Unternehmen ERCOSPLAN, gar nicht weit von hier, hat gesagt, man kann eine Grube abdichten. Wir hatten die Diskussion auch schon beim Rollloch; warum soll es denn nicht gehen? Allerdings braucht es zur Flutung Magnesiumchlorid-Lauge in hoher Konzentration. Je größer das Grubengebäude ist, was geflutet werden muss, desto mehr MagnesiumchloridLauge brauche ich. Sie haben gesagt, es dauert 80 Jahre, bis wir das nötige Magnesiumchlorid zusammen haben. Warum dann Kali+Salz die Eindampfanlage für Magnesiumchlorid in Unterbreizbach nicht bauen brauchte, das erschließt sich mir nicht. Auch da müssten wir vorbeugen, auch da müssten wir anders handeln.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislatur zu dem Thema noch weiterreden können. Es wäre noch viel zu sagen. Ich bitte um Annahme der Beschlussempfehlung. Ich hoffe, dass wir diesen Antrag in der nächsten Legislatur noch einmal auf den Tisch packen und gemeinsam sagen, wir beschließen ihn jetzt noch einmal, damit die Diskontinuität nicht das Problem dieses Antrags ist. Danke schön.
Manches kann man nicht so stehen lassen.
Herr Primas, ich empfand es als ein unglaubliches Theater, wie die Dokumente hier im Haus hin und her gereicht wurden und wie diskutiert wurde, ob denn
Unterlagen, die in der Öffentlichkeit, im Netz eingestellt sind, hier im Landtag beraten werden dürfen.
Herr Primas, ich sage das auch deshalb, weil diese Unterlagen vorher in mehreren Häusern der Landesregierung vorhanden waren und geprüft worden sind. Natürlich hätte man daraus doch entnehmen müssen, dass es sich hier nicht um Dinge handelt, die einem aktuellen Weltmarktführer so massiven wirtschaftlichen Schaden zufügen können, dass er daran in die Knie gehen wird.
Abgesehen davon wird dort eben auch die Haushaltsrelevanz deutlich und da bin ich dankbar dafür, dass ein Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg klar gesagt hat, dann geht es den Haushaltsgesetzgeber etwas an. Deshalb möchte ich noch einmal darum bitten, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, die Anhänge zum Rahmenvertrag beizubringen. Da geht es mir nicht nur um Vergangenheitsaufbereitung, Frau Ministerpräsidentin, es geht wirklich darum, was denn darin steht. Eine Frage, die wir zum Beispiel im Ausschuss nicht klären konnten, war die, warum denn Kali und Salz die Grube Merkers/Springen erworben hat. Zu DDRZeiten plante man in Springen eine Untertagedeponie. 95 Prozent des Gewinns aus Untertagedeponien sollten laut Kalifusionsvertrag bei Kali und Salz landen,
aber welche Untertagedeponie haben sie denn in Thüringen erworben? Keine. Diese Dinge muss man...
Ja, die Laugeneinbrüche dachte man damals auch stoppen zu können und vielleicht hängen die Laugeneinbrüche auch mit Dingen zusammen, die wir vielleicht aus den Anlagen oder aus dem Abschlussgutachten der MdK entnehmen können, aber deshalb erhoffe ich mir schon ein paar Geschichten aus diesen Anhängen und, ich sage mal, wenn daraus irgendwas zum wirtschaftlichen Nachteil von Kali und Salz gereicht, dann unsere Erkenntnis, dass sie zu Unrecht Steuermittel bekom
men haben und das ist doch wohl kein schützenswertes Gut, meine Damen und Herren.
Ich will noch eine Sache zu Roßleben sagen, Herr Primas. Vor einer Woche habe ich das letzte Mal Proben aus Roßleben gesehen.
In Sondershausen. Diejenigen, die damals unter Tage die ganzen Analysen von dieser Salzlagerstätte gemacht haben, die leben noch und die können - das ist alles dokumentiert - einem das auch zeigen. Die Salzzusammensetzung ist da. Man kann das auch wiederherstellen, wenn man das möchte. Wir können zur Not vielleicht auch so weit gehen, dass man darüber nachdenkt, wie man die Öffnung des Schachtes finanziert, wenn das Problem wirklich sein sollte, dass die Lagerstätte nicht wieder erschlossen wird.
Die Aussage der GVV, dass es aktuell die schlechten Weltmarktpreise sind, weshalb man das Verfahren um die Wiederbelebung der Grube nicht weiterbetreibt, die ist doch ein Witz, denn wie lange die heute aktuellen Weltmarktpreise bei der dynamischen Entwicklung der Weltlandwirtschaft so bleiben - Herr Dr. Augsten ist vorhin auf ein paar Dinge eingegangen, das geht heute noch viel straffer zu -, wie lange diese niedrigen Preise so bleiben, das können wir uns doch alle selbst ausmachen. Deshalb wäre es für den Wirtschaftsstandort durchaus notwendig, dass wir eine andere Herangehensweise an die berechtigten Interessen der Region haben und in Thüringen mal eine abwasserfreie Kaliproduktion zum Vorzeigen bekommen würden. Ich glaube, das ist einigen vielleicht ein Dorn im Auge, aber es wäre mal eine Geschichte, bei der wir als Land vorbildlich sein und zeigen könnten, wie nachhaltiger Bergbau geht. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für den Bericht, Herr Minister. Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 wurde auf den Weg gebracht, um die Schutzgebiete, die besonders wertvollen Lebensräume innerhalb Europas miteinander zu vernetzen - deshalb Netz. Damals, als die FFHGebiete in Thüringen ausgewiesen worden sind, wurde sehr deutlich gemacht, dass in dieser Kulturlandschaft gerade die besondere Form der Bewirtschaftung oft dazu führte, dass besondere Arten, auch besonders seltene Arten in den entsprechenden Gebieten vorhanden sind und deshalb die Bewirtschaftung in diesen Gebieten bleiben kann wie bisher; sie wäre schließlich Ursache für das, was an Artenvielfalt dort vorkommt.
Mit diesen Aussagen, das gebe ich zu, bin auch ich damals im Land unterwegs gewesen und habe für das FFH-Schutzgebietsnetz geworben. In Thüringen hat man sich vor allem darauf fokussiert, auch durch öffentlichen Druck, durch Druck der EU und des Bundes, eine bestimmte Prozentzahl an Landesfläche in diese FFH-Gebiete zu geben; man hat vor allem vorhandene Schutzgebiete in FFH-Gebiete integriert und ansonsten abgewogen, wo man die wenigsten Nutzungskonflikte hat, und danach Ge
biete in die FFH-Gebiete integriert. Was dabei zu kurz gekommen ist, ist die Vernetzung zwischen den Gebieten. Das, was Arten und vor allem waldlebende Arten brauchen, einen Biotopverbund, einen Korridor zwischen einem großen Waldgebiet und dem nächsten großen Waldgebiet, das haben wir in Thüringen mit dem FFH-Schutzgebietsnetz nicht erreicht. Ich will daran erinnern, dass der BUND mit dem Lebenslauf für die Wildkatze genau diese Problematik thematisiert hat und von vornherein anmahnte, solche Verbundstrecken zwischen wichtigen Waldlebensräumen herzustellen. Es gab Initiativen bezüglich Grünbrücken über Autobahnen usw. Wir haben aktuell zwei Naturschutzgroßprojekte im Bereich Grünes Band, die auf den Weg gebracht werden, womit gerade europaweit die Vernetzung von wichtigen Lebensräumen organisiert werden soll. Allerdings ist es im Rahmen dieser Naturschutzgroßprojekte leider nicht möglich, dort Grünbrücken über die Autobahnen zu bauen, wo die Autobahnen eben das Grüne Band zerschnitten haben, gerade auch mit der deutschen Einheit - aus meiner Sicht ein Fehler.
Wenn man sich diese Probleme ansieht, ist aus meiner Sicht zuallererst einmal festzuhalten, wir brauchen die Vernetzung der Biotope und dementsprechend muss noch einmal ein Blick darauf geworfen werden, auf die Thüringer Karte, wo diese Vernetzung entstehen sollte. Wir müssen klären, wie wir sie sicherstellen können und wie das auch finanziert werden kann.
Das zweite Problem ist für mich die Frage: Sind denn die Schutzgebiete auch wirklich korrekt ausgewiesen worden?
Manche negative Entwicklung in einem Schutzgebiet, in dem sich die Situation verschlechtert hat, liegt vielleicht auch daran, dass das, was dort geschützt wurde, eigentlich von der Natur aus dort nicht hingehört. Ich sage das mal in Bezug auf Eichenwälder. In einem Buchenoptimum hat der Eichenwald von Natur aus keine Chance.
Das hat mit dem Antrag sehr viel zu tun, denn nur durch massive forstwirtschaftliche Bewirtschaftung kann ich dort den Eichenwald erhalten. Wenn es Ziel eines FFH-Gebiets ist, den Eichenwald auf einem Buchenstandort zu erhalten, und man dann sagt, wir machen das mit einem Totalschutz, dann wird man genau das Gegenteil erleben und die Zielorganismen, die in diesem FFH-Gebiet geschützt sind, werden uns abhanden kommen. Wir haben es mit einer Verschlechterung zu tun, obwohl eigent
lich etwas sehr Natürliches passiert. Solche Widersprüche müssen betrachtet werden, wenn ich an die Entwicklung von FFH-Gebieten herangehe. In anderen Bereichen ist es auch so, ich denke an das Beispiel Haselbacher Teiche. Wenn ich dann mit der fischereilichen Bewirtschaftung eines Teichgebiets weitestgehend aufhöre, wenn ich Verlandung von Teichen Vorschub leiste, führt das natürlich dazu, dass sich die Artenzusammensetzung in diesem Teichgebiet verändert und dementsprechend vorher geschützte Arten, Arten aus dem Inventar dieses Biotops, verschwinden. Wenn ich mir das FFH-Gebiet Werraaue anschaue und feststelle, dass dort schützenswerte Arten seltene Lurche und Kriechtiere sind, und wir es dann mit massiven Versalzungen durch die Kaliindustrie zu tun haben, dann muss ich mich nicht wundern, wenn dort der Nachwuchs nicht mehr hochkommt, weil er das Salz in den Pfützen nicht tolerieren kann.
Diese Dinge müssen betrachtet werden und da hat es manchmal nicht nur mit der Bewirtschaftung von FFH-Gebieten zu tun, sondern auch mit solchen Einflüssen, die ich eben genannt habe, dass Arten zurückgehen und dass der Erhaltungszustand schlechter wird.
Meine Damen und Herren, die Zielstellung des Antrags der Grünen, dieses Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 in Thüringen zu sichern, trägt unsere Fraktion voll mit. Die Bedeutung, die hier den Managementplänen beigemessen wird, möchten wir so nicht unterstreichen. Wenn Sie sich einen solchen Managementplan ansehen - wir haben erst sehr wenige davon entwickelt, gerade mit den Managementplänen im Bereich Wald hat es sehr lange gedauert, ich weiß nicht, ob die Abstimmungen überhaupt schon fertig sind -, dann hat man ein Papier vor sich, bei dem man sich fragt: An wen ist das gerichtet? Das, was wir brauchten, wäre, den Bewirtschafter des FFH-Gebiets klarzumachen, du, pass mal auf, du hast hier folgende wichtige Arten, die von europaweiter Bedeutung sind und die haben diese und jene Ansprüche und die sollten berücksichtigt werden, also schau mal, ist der Horst vom Schwarzstorch, es wäre schön, wenn du da im Umfeld von soundso vielen Metern in der Brutzeit nicht so viel Krach machst. Auf die Art und Weise müssten wir den Bewirtschaftern nahebringen, was wir dort wollen. Wenn man sich diese 200und-mehr-seitigen Managementpläne ansieht, die in einem Deutsch verfasst sind, das nur Wissenschaftlern zugänglich und verständlich ist, hat man den Eindruck, dieses Papier wendet sich nicht an die Bewirtschafter, dieses Papier wendet sich an Behörden. Manche Vorschriften darin sind nicht unbedingt zuträglich, was die Akzeptanz der vor Ort Wirtschaftenden angeht. Die EU fordert solche Managementpläne nicht. Ich wünschte mir etwas weniger Aufwand in der eben beschriebenen
bürokratischen Richtung und dafür mehr Kraft zur Erläuterung vor Ort,
was wir denn mit dem Schutzgebiet wirklich wollen, wen wir schützen wollen und wie diese Arten in ihren Ansprüchen zu sichern sind. Ich glaube, das würde uns deutlich weiter helfen als ein Managementplan, bei dem derjenige, der ihn liest, denkt, um Gottes willen, bei jedem Akt der Bewirtschaftung stehe ich mit einem Bein im Gefängnis.
Ich wünschte mir auch - und das ist ein Hauptproblem, was ich vom europäischen Recht her sehe, was FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete angeht -, dass es klare Finanzierungen der Bewirtschaftungsauflagen gibt. Das, was wir im Moment erleben, ist, die EU hat dazu keinen Fonds gebildet, es gibt keinen Umweltfonds. Es muss also aus anderen Bereichen mitfinanziert werden und das läuft so nicht. Herr Minister, Sie sind vorhin darauf eingegangen, dass die Schutzgebiete aus dem EFRE und ELER finanziert werden sollen. Warum ist ein FFH-Gebiet kein Schutzgebiet im Sinne der KULAP-Richtlinie? Naturschutzgebiete können dort eine höhere Förderung bekommen, FFH-Gebiete nicht. Das ist eine Geschichte, die erschließt sich mir nicht. Wenn wir wirklich in diesem Bereich Bewirtschaftungsausfälle ausgleichen wollten, wäre es hilfreich, wenn das mit den Instrumenten des KULAP, was genau dafür das richtige ist, erfolgen könnte. Aber das passiert in Thüringen nicht, wahrscheinlich weil die Ausstattung des KULAP dafür nicht ausreichend wäre.
Die Frage der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Schutzgebietsnetz kann ich nur unterstreichen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, gerade um noch einmal deutlich zu machen, warum man das tut, warum man hier etwas für den Erhalt besonders wertvoller, besonders seltener Arten tun will. Das sind Aufgaben der Umweltbildung, die im Übrigen gerade in Thüringen abzuwickeln versucht wird, auch Aufgaben einer Bildung für nachhaltige Entwicklung, wo wir die Dekade vorzeitig abgeschlossen haben. Da muss angeblich gar nichts mehr getan werden. All das sind Probleme, die ich dort sehe, wo dringend etwas getan werden muss, um das Verständnis für die Belange unserer Natur zu erhöhen. Wie wenig Wissen wir im Moment noch über unsere Natur haben, das hat der Minister zum Ausdruck gebracht, wenn er sagt, dass der Erhaltungszustand von elf Arten unbekannt ist. Ich meine, das liegt natürlich mit daran, dass Menschen heute immer weniger in die Umwelt hinausgehen, dass immer weniger Menschen sich wirklich die Zeit nehmen, zu schauen, was ist denn da, dass unsere Kenntnisse oft erschreckend sind und dass unsere Fachverwaltungen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen müssten, immer stärker ausgedünnt werden. Wenn man sich die Altersentwicklung an
sieht, auch in unseren Umweltverbänden, viele Menschen, die wirklich ein extremes Spezialwissen mit sich tragen, sind schon weit über 70, trotzdem noch sehr agil, sehr aktiv draußen unterwegs, aber es werden immer weniger. Dieser Wissensverlust müsste kompensiert werden. Das wäre eigentlich eine Aufgabe, bei der wir darüber nachdenken müssten, wie das auf den Weg zu bringen ist.
Meine Damen und Herren, wegen der Kritik an dem Aufwand der Managementpläne und an der Art und Weise, wie die Managementpläne geschrieben sind, aber auch weil wir ein Problem mit der Forderung nach zehn zusätzlichen Stellen mit je zwei Mitarbeitern haben, ich sage mal, wenn ich mir im Moment die Personalausstattung ansehe - und es würde keine zusätzlichen Stellen geben, das müsste woanders abgezogen werden -, weiß ich nicht, wie das realisiert werden soll. Ich kann mir schwer vorstellen - vielleicht kommt da noch eine Begründung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, was diese zwei Mitarbeiter in diesen zehn Regionalstellen wirklich leisten sollen. Eigentlich müssten Sie den Bewirtschaftern zur Seite stehen, um zu sagen, das und das wäre dort wichtig. Aber, ich glaube, das müssten eigentlich die unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen leisten, die genau wissen, wo die Horste vom Schwarzstorch sind, wenn wir bei dem Beispiel bleiben wollen, wo der Uhu zu Hause ist, welche Bedingungen wir wo einhalten müssen, die jetzt auch schon mit den Bewirtschaftern zum Beispiel hinausgehen und sagen, hier in diesem Waldteil kannst du zu diesem Zeitpunkt kein Holz machen, dort darfst du es, aufgrund dieser Kenntnisse, die sie haben. Da wäre es mir wichtiger, diese Fachverwaltung zu stärken, als jetzt eine neue Struktur zu schaffen. Darüber können wir aber gern reden. Ich gehe davon aus, dass sich unsere Fraktion zu dem Antrag enthält, hoffe aber trotzdem, dass die Dinge, die hier zu Recht angesprochen worden sind, in Zukunft geklärt werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Anlass für den hier gegebenen Bericht war ein Antrag unserer Fraktion, den Erdfallopfern zu helfen. Wir hatten damals verschiedene Vorschläge gemacht, unter anderem den Erwerb der Grundstücke durch den Freistaat Thüringen, weil die Landesregierung uns nach dem Erdfall gesagt hat, dass sie rechtlich kaum Handlungsmöglichkeiten hat, um den Betroffenen zu helfen. Deshalb hat man diese Soforthilfe aus Lottomitteln durchgeführt, da es dafür keinen anderen Fonds, keine andere gesetzliche Grundlage gab. Unser Antrag ist damals abgelehnt worden, obwohl wir schon deutlich gemacht haben, dass selbst Erdfallversicherungen, die abgeschlossen waren, den Betroffenen nicht geholfen haben. Da gab es dieses Urteil vom Oberverwaltungsgericht, was besagte, ihnen wäre zwar ein finanzieller, jedoch kein materieller Schaden entstanden, weil die Häuser noch stehen. Man kann sie noch anfassen, auch wenn man sie nicht mehr benutzen darf.
Herr Minister, ich bin bei einem Punkt, was die Frage angeht, warum die Nutzungsuntersagung erfolgte, bei Ihnen. Natürlich gab es dort eine wissenschaftliche Grundlage, die TLUG hat den Untergrund untersucht und kam infolge der fortschreitenden Ereignisse am Erdfall Tiefenort, der im Gegensatz zum Erdfall in Schmalkalden ständig nachbricht, zu dem Ergebnis, dass es zu gefährlich ist, im direkten Umfeld dieses Erdfalls zu wohnen. Dementsprechend hat man, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, die Nutzungsuntersagung für diese Häuser verfügt. Ich habe mit einigen
der Bewohner gesprochen, die haben gesagt, sie möchten dort nicht wieder wohnen. Wenn man jede Nacht hört, wie Material in den Untergrund fällt, da kann man nicht mehr ruhig schlafen. Die erste Familie ist dort freiwillig ohne Nutzungsuntersagung weggezogen, weil ein Familienmitglied nachts beinahe in die Grube gefallen wäre. Deshalb brauchen die Menschen trotzdem beim Start ins neue Leben Hilfe. Wenn ich Ihnen dann einen rechtlichen Vortrag halte, Herr Minister - etwas anderes war Ihr Bericht nicht -, in dem man eine Rechtslage schildert und sagt, das und das und das geht. Das war übrigens alles schon erledigt. Die Grundsteuer zahlten sie schon nicht mehr. Das ist schon vor dem Antrag gewesen. Schön, dass wir noch einmal gehört haben, dass das eine rechtliche Grundlage hat, wenn man dann sagt, es ist weiträumig abgesperrt. Man hätte auch sagen können, die brauchen den Gehweg nicht mehr fegen. Das ist für die Betroffenen wirklich keinerlei Hilfe, keinerlei Trost.
Ich bin bei einem Punkt bei Herrn Weber, die Frage der Verkehrssicherung. Das erschließt sich nicht, dass Sie sagen, die Verkehrssicherungspflicht ist durch die Absperrung faktisch nicht vorhanden. Die Grundstücke grenzen aneinander. Es gibt Leute, die unmittelbar in ihrem Haus an der festgelegten gesperrten Grenze wohnen, und das Nachbarhaus - es ist damals ziemlich nah aneinander gebaut worden - ist nicht weit weg. Wenn dort ein Baum aus dem Garten auf das Haus umfällt, das noch bewohnt ist, wenn von dem Haus irgendwann im Laufe der Jahre etwas einstürzen sollte und das Nachbarhaus beschädigt, ist natürlich der Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht. Sie haben kein Instrument genannt, wie man den Einwohner wirklich freistellen kann, es sei denn, die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für ihn. Die Situation der Gemeinde Tiefenort ist aber so schon nicht einfach. Wenn ich mir ansehe, welche Baugrundgutachten sie für die Schule machen muss, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dort einen Kindergarten neu zu bauen, wo nämlich eine Erdfallsicherheit für das Grundstück gewährleistet werden soll, das sind alles Maßnahmen, die eine so kleine Gemeinde überfordern; auch das muss man bedenken. Dann wäre wenigstens für mich die Frage gewesen: Inwieweit kann denn die Landesregierung der Gemeinde Tiefenort bei diesen Dingen helfen? Aber auf diese Aussagen haben wir vergeblich gewartet.
Die Frage Abriss des Hauses ist sicherlich ein Punkt, an dem man mit Förderung helfen kann. Aber in Anbetracht des Urteils vom Oberverwaltungsgericht bezüglich der Erdfallversicherung kann man doch den Betroffenen eigentlich nur empfehlen, wenn sie denn eine Erdfallversicherung haben, dass sie ihr Haus solange wie möglich stehen lassen, in der Hoffnung, es fällt doch noch in den Erdfall rein, weil dann nämlich die Versicherung greift.
Dann bekommen sie ihr Geld. Wenn die Häuser durch den Erdfall wirklich beschädigt werden, ist der Zahlungsanspruch erreicht. Wenn die Betroffenen ihr Haus wegreißen und sich der Erdfall danach ausweitet, dann haben sie wieder Pech gehabt, weil sie dann für das ehemals vorhandene Haus auch kein Geld mehr kriegen.
Für mich ist die Frage, ob es nicht an der Zeit wäre, ein Instrument zu finden, das bei einem bestimmten Behördenhandeln wie einer Nutzungsuntersagung dann vielleicht auch eine Entschädigungsmöglichkeit für die entgangene Nutzung vorsieht.
Wir müssen uns immer vor Augen halten, 60 Prozent Thüringens sind erdfallgefährdetes Gebiet. Es muss kein Einzelfall sein. Es kann jeden von uns morgen betreffen. Mir hat ein Versicherungsvertreter, mit dem ich mich über das Problem unterhalten habe, gesagt, man kann doch einen Menschen nicht vor jedem Risiko schützen. Es wird nie eine Erdfallversicherung geben, die vor einer Nutzungsuntersagung durch eine Behörde schützt. Das mag alles sein.
Herr Minister, ich kann Ihnen nur sagen, was mir dieser Versicherungsvertreter gesagt hat. Das wäre dann wahrscheinlich eine Versicherung gegenüber Behördenhandeln, die man abschließen müsste. Die müsste wahrscheinlich kreiert werden. Deshalb sage ich: Was ich mir gewünscht hätte, wäre, einen Weg aufzuzeigen, wie wir Betroffenen wirklich helfen können, und das bitte auch in die Zukunft gewandt. Das ist mit diesem Bericht nicht passiert. Jemand, der das erleben musste, was die Tiefenorter erlebt haben, und dann einen solchen Bericht hört, dem wird es damit nicht gut gehen. Wenn man bedenkt, dass die Menschen noch in den Nachbargrundstücken wohnen bei dem ständig nachbrechenden Erdfall, da werden regelmäßig Kiesladungen von der Gemeinde hingefahren, weil eben ständig Material nachbricht, die Leute fragen sich, wann es ihr Grundstück betrifft. Da ist es völlig egal, ob sie eine Erdfallversicherung haben oder nicht. Wann müssen sie ausziehen? Welche Möglichkeiten haben sie? Sie investieren nicht mehr in ihre Häuser, weil sie nicht wissen, ist das wirklich zukunftsfähig, wenn ich noch investiere. Für diese Menschen brauchen wir eine Antwort. Diese Antwort ist heute nicht gegeben worden. Es ist schade, dass wir in dieser Legislatur keinen Weg gefunden haben, den Betroffenen zu helfen.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu, ich habe mich sehr über die drei Tage Plenarsitzung, die wir jetzt hatten, gefreut, weil für eine letzte Plenarsitzung vor dem Ende der Legislatur, zumindest, was eine normale Plenarsitzung angeht, haben wir einheitlich einige Dinge verabschiedet. Es war zumindest meiner Meinung nach sehr wenig Wahlkampfgetöse, sondern eine wirklich ernst zu nehmende Diskussion hier im Haus. Das war aus meiner Sicht wirklich guter Parlamentarismus.
Ich finde die bei diesem letzten Tagesordnungspunkt ein Stück weit fehlende Ernsthaftigkeit, die wir in den letzten Minuten erlebt haben, unangebracht. Ich will daran erinnern, als wir uns das erste
Mal hier zu dem Erdfall in Tiefenort unterhalten haben, hier die Diskussionen hatten, hat der Erdfallhilfeverein in Tiefenort
Sie können sich das im Livestream ansehen - hinterher den Livestream kopiert und man hat sich ziemlich aufgeregt, unter anderem zum Beispiel über die Aussagen: Das ist doch keine Frage des Landes, es ist eine Frage der Versicherung. Das waren damals die Hauptvorwürfe, die es hier im Landtag zu unserem Wunsch damals gab, den Betroffenen zu helfen. Wir haben inzwischen festgestellt, dass es keine Frage der bestehenden Versicherung ist, weil die Versicherungen, selbst wenn sie bestehen, für diesen Fall nicht zahlen. Herr Barth, ich gebe Ihnen recht, klar kann man dort schauen, ob man die Inhalte der Versicherungsverträge bei Erdfall dahin gehend überarbeiten kann, dass sie die betroffenen Häuser, die nicht hineingefallen, sondern stehen geblieben sind, noch mit umfasst haben. Dann wird sicherlich die Erdfallversicherung etwas teurer, aber es wäre den Menschen letzten Endes geholfen, weil demjenigen, der mit seinem Haus in den Erdfall rutscht, auch keine Versicherung mehr hilft. Das ist sicherlich eine Option, die wir noch haben, bei der man im Bereich der Diskussion der Justizminister noch einmal darüber reden kann.
Dann, Herr Primas, die Frage war nicht Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung, sondern Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht. Bei einer Versicherungspflicht kann man sich immerhin die Versicherung aussuchen, die einen versichert. Bei der Pflichtversicherung gibt es eine einheitliche Versicherung. Das waren die Diskussionen. Aber da wäre die Frage: Sollte das Bestandteil sein? Ich habe den Eindruck, dass es in der Hinsicht vonseiten der Versicherungen wenig Entgegenkommen gibt. Wir haben heute leider nichts dazu gehört, was die Justizminister sagen. Das finde ich bedauerlich. Es ist aber nicht zu ändern gewesen. Wir haben von der Landesregierung dazu keine anderen Aussagen. Deshalb möchte ich wenigstens das Ende dieser Diskussion dahin gehend nutzen, zu bitten, dass in der Hinsicht, Herr Minister, vielleicht noch einmal eine Prüfung über die Justizminister im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zu einer Versicherungspflicht in Bezug auf Elementarversicherungsschäden erfolgen kann, was im Rahmen der Justizministerkonferenz zu Hochwasser stattfindet. Es wäre zumindest noch einen Versuch wert.
Es läuft aber doch nicht zu Erdfall.
Wir haben aber heute nichts dazu gehört.
Ja, und da kam auch kein Ergebnis. Das ist wirklich der Punkt, bei dem ich im Moment die Bitte äußern möchte. Ansonsten hat nie jemand davon gesprochen - das war eigentlich der Grund, Herr Primas, warum ich vorgegangen bin -, dass das Land für alle Erdfälle, die es in den letzten 50 Jahren gegeben hat, und alle, die es in den nächsten 50 Jahren gibt, zahlt. Die meisten Erdfälle, die stattfinden, finden irgendwo auf dem freien Feld oder der freien Wiese statt. Solche Schäden, wie sie hier in Tiefenort verursacht worden sind, die hat es in Thüringen meines Wissens seit der Wende zumindest nicht gegeben. Deshalb haben wir es hier mit einem einmaligen Ereignis zu tun. Auch in Schmalkalden waren sie nicht in dem Umfang. In Schmalkalden dürfen die Häuser wieder bewohnt werden, das ist eine andere Ursache. Deshalb muss man wirklich schauen, wie können wir helfen, damit Betroffene nicht allein im Regen stehen. Das ist aus meiner Sicht Aufgabe der Landespolitik. Sicherlich kann man da mitreden. Wir haben nicht die Anweisung gegeben, aber auf Basis der Gutachten unserer Landesfachbehörde hat der Landkreis Wartburgkreis gehandelt, als er die Nutzungsuntersagung verhängt hat. Da können wir doch nicht so tun, als ob das nicht so wäre. Deshalb denke ich, bei der Situation, in der die Betroffenen sind, ist es an uns, ihr Anliegen ernst zu nehmen und wirklich zu prüfen, wo wir noch helfen können. Davon sind wir noch ein ganzes Stück weit entfernt. Deshalb bitte ich Sie, lassen Sie uns das Thema in der nächsten Legislatur nicht vergessen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Barth, jetzt muss ich doch mit Ihnen noch mal anfangen. Wenn Sie den umweltpolitischen Sprecher unserer Bundestagsfraktion bemühen, um uns hier im Bildungswesen Vorwürfe zu machen, die wirklich jeglicher Grundlage entbehren, finde ich das schon ein starkes Stück.
Herr Barth, Sie wissen ganz genau, dass längeres gemeinsames Lernen, wie wir es meinen und wie es viele andere hier im Haus meinen, einen anderen Hintergrund hat.
Da geht es nämlich nicht um die Abschaffung von Gymnasien, sondern um längeres gemeinsames Lernen mit einem späteren Übergang ans Gymnasium.
Das ist der Punkt.
Mich haben aber zwei andere Dinge hier vorgerufen, Herr Mohring. Frau Ministerpräsidentin, zu zwei Themen möchte ich kurz was sagen. Das eine: Es ist heute ganz massiv die Schuldenfreiheit gepriesen worden, also zumindest Freiheit an Neuverschuldung, die in dieser Legislatur wichtiges Ziel Ihrer Regierungsarbeit war. Sie haben keine neuen Finanzschulden gemacht. Aber das, was in dieser Legislatur passiert ist, sind trotzdem Lasten, die für die Zukunft aufgehäuft wurden.
Ich will das an ein paar Beispielen schildern. Die Legislatur davor endete mit einem Untersuchungsausschuss zur Situation der Fernwasserversorgung, wo unter anderem von einem fortschreitenden Versagensrisiko des Absperrbauwerks der Talsperre Weida die Rede war. Wenn Sie sich mal ansehen, 2012 sollte diese Talsperre saniert werden. Es ist bis heute nicht passiert. Wir haben einen Investitionsrückstau, gerade in diesem wichtigen Bereich, der gigantisch ist. Wenn der ländliche Raum gepriesen wird und wie schön unsere Dörfer ausse
hen: Wir haben noch 500.000 Menschen, die nicht an die Abwasserbehandlung angeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass noch 3 Mrd. € Investitionsvolumen hier anstehen, und die Landesgelder, die Sie an Förderung noch zur Verfügung stellen wollen, sind so gering, dass wir lange nicht an den bisher üblichen Fördersätzen anknüpfen können, obwohl die Anschlusskosten pro Kopf wesentlich höher sein werden als in der Vergangenheit. Herr Primas hat neulich, dafür bin ich sehr dankbar, gesagt, dass der ländliche Raum gleichbehandelt werden muss. Aber mit den Geldern, die Ihre Regierung in den letzten Jahren für die Investitionen zur Abwasserbehandlung zur Verfügung gestellt hat, werden wir noch lange nicht dahin kommen. Sie haben auch für die Zukunft nichts anderes geordnet, auch das ist eine Last für die Zukunft im ländlichen Raum.
Die allergrößte Last für die Zukunft, damit werden wir uns heute oder morgen noch beschäftigen, die Altlastenfrage: Zu Beginn dieser Legislatur sind wir im Umweltausschuss aus allen Wolken gefallen, als Kali+Salz uns mitgeteilt hat, dass noch 2 Mrd. € Investitionen in Altlasten aus dem DDR-Kalibergbau auflaufen könnten. Vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen haben sie diese Zahl inzwischen auf 4,6 Mrd. € korrigiert. Wenn man sich das Verfahren um die Werra-Versalzung, das Vertragsverletzungsverfahren der EU, ansieht und wie hilflos wir dort agieren, wie hilflos diese Landesregierung dort agiert, um diesem Konzern mal Grenzen aufzuzeigen, dann gehen die davon aus, dass ihren Forderungen in alle Ewigkeit Rechnung getragen wird.
Herr Carius, das ist kein Unsinn. Obwohl Thüringen gesagt hat, es darf keine weitere Versenkerlaubnis geben, ist sie natürlich vom Regierungspräsidium Kassel erteilt worden, und der EU wird versucht in dieser Hinsicht etwas vorzumachen. Thüringen hat keine Schritte dagegen unternommen, um hier Hessen zu sagen: So geht es nicht weiter!
Dieser Konzern ist es natürlich gewohnt, alle Genehmigungen zu bekommen. Ich habe die Befürchtung, dass sie mit der Vertragsgestaltung, die wir hier im Moment haben, versuchen werden, das Maximum rauszuholen. Dagegen muss man sich wehren, da hilft kein hilfloses Agieren.
Ein weiterer Punkt, über den ich reden möchte, ist der Umgang mit den Mitarbeitern in der Landesverwaltung. Im Moment habe ich den Eindruck, nur jede gestrichene Stelle ist eine gute Stelle. Das ist für
mich ein wesentliches Problem. Diese Legislatur begann mit Knattern der Kettensägen von protestierenden Waldarbeitern. Eine Waldarbeiter GmbH sollte gegründet werden, wo allen im Haus bewusst war, dass das ein Unternehmen geworden wäre, das keinen Bestand am Markt gehabt hätte.
Es gab dann anschließend ein Umschwenken nach den Protesten und Dank der Proteste, wo eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet wurde, ThüringenForst. Diese Anstalt, der man die Zuführungen gekürzt und gesagt hat, ihr könnt neue Geschäftsfelder betreiben, um in Zukunft wieder zu mehr Personal zu kommen, bekam diese neuen Geschäftsfelder, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, nicht genehmigt.
Dementsprechend muss diese Anstalt weiterhin Personal abbauen, obwohl es bei Weitem nicht mehr reicht.
Wenn hier gesagt wird, dass uns die Visionen fehlen: Eine Anstalt öffentlichen Rechts, ThüringenForst, die im Energiesektor unterwegs wäre und damit ihre Einnahmen erhöhen würde, ist zum Beispiel eine solche Vision für ein künftiges Handeln in diesem Land.
Ich will zur Behördenstrukturreform kommen. Ich habe das hier im Haus schon einmal angesprochen. Frau Lieberknecht, Sie hatten allen Mitarbeitern eine E-Mail geschickt. Hinterher ging Herr Minister Reinholz durch die Gegend und sagte, das stimmt alles so nicht, was da drinsteht, das hat die Ministerpräsidentin wahrscheinlich nicht richtig gelesen.
Es ist nicht geschehen, was die Ministerpräsidentin geschrieben hat, zum Glück, Frau Lieberknecht. Das neue Versuchsgewächshaus in der Landesanstalt für Gartenbau ist eingeweiht worden, in der leeren Versuchsanstalt. Es wird hoffentlich weiterhin betrieben werden. Es werden hoffentlich dort auch in Zukunft Versuche stattfinden, obwohl Sie geschrieben haben, dass Sie die abschaffen wollen. Wenn ich an die Landesanstalt für Landwirtschaft denke und das landwirtschaftliche Versuchswesen, das abgeschafft werden soll - was dort geschrieben wurde, das darf nicht passieren. Aber Sie haben gesagt, Sie wollen es auf den Weg bringen. In seiner Bilanzpressekonferenz hat Herr Reinholz sogar gesagt, dass er es noch in dieser Legislatur
auf den Weg bringen will. Passiert ist zum Glück nichts. Vielleicht liegt es ja daran, dass Sie warten, dass Herr Wedekind aus seinem Urlaub wiederkommt und dann der neue Gründungspräsident wird, aber, meine Damen und Herren, das darf nicht passieren, das führt dieses Land nicht weiter.
Ich will noch eins sagen zu der Frage des Aushungerns von Fachverwaltung. Wir haben im Moment zu verzeichnen, dass erstens sehr viele Abordnungen durchgeführt worden sind, so dass der Haushaltsgesetzgeber gar nicht mehr unterscheiden kann, ist das Personal wirklich an der Stelle, wo es geführt wird oder nicht. Das ist ein völliges Chaos. Und wir haben in wichtigen Bereichen nicht mehr genügend Mitarbeiter in den Fachverwaltungen. Ich denke hier zum Beispiel an den Bereich Wasserwirtschaft. Die Aufgaben, die im Hochwasserschutz mit den ganzen neuen Investitionen, die kommen sollen, anstehen, sind so groß, dass wir gar nicht wissen, ob wir die europäischen Mittel im vollen Umfang umsetzen können. Gegenwärtig wird versucht, mit viel Kraft in der Landgesellschaft eine neue Truppe aus dem Boden zu stampfen, die das managen soll. Wären wir bei der TLUG geblieben, hätten wir dort die vorhandenen Fachleute aufgestockt, dann wären wir viel preiswerter und viel sinnvoller dazu gekommen, diese Maßnahmen zu schaffen. Das ist nur ein Beispiel. Wenn dieses Land seinen fachlichen Sachverstand verliert, wenn wir uns immer mehr auf Gutachten fixieren müssen, wo letzten Endes die Frage ist, ob der Gutachter überhaupt weiß, worüber er schreibt, dann werden wir nicht weiterkommen.
Auch deshalb kann ich nur sagen, diese Personalpolitik Ihrer Landesregierung, Frau Ministerpräsidentin, muss ein Ende haben. Wir müssen auch den Mut haben, wieder Fachpersonal dort einzustellen, wo wir es brauchen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns bei diesem Tagesordnungspunkt mit dem Gesetzentwurf zu einem Klimaschutzgesetz des Freistaats Thüringen, ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der durch Beschluss des Landtags in der 141. Plenarsitzung am 23. Januar 2014 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen wurde.
Unser Ausschuss hat sich in vier Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben ein Online-Diskussionsforum dazu durchgeführt und eine mündliche Anhörung. In der mündlichen Anhörung gab es
eine ganze Reihe von Hinweisen zum Gesetzentwurf. Daraus resultierte ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in diesem Änderungsantrag ging es vor allem darum, einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen festzulegen bezüglich der Kosten für die Herstellung von Klimakonzepten sowie eine Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass einer Verordnung zu schaffen. Diese Änderungsanträge der Grünen wurden mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt, genau wie auch der Gesetzentwurf; diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute vor. Danke schön.
Das ist jetzt richtig warm geworden hier im Raum. Na gut. Meine Damen und Herren …
Ja, das Mikroklima braucht auch eine Abkühlung. Zuerst muss ich mal feststellen: Nur Gesetze sind verbindlich.
Wir können uns auch für einen Landtagsbeschluss per Antrag relativ wenig kaufen, wir haben das als Fraktion schmerzhaft bemerkt, wenn die Landesregierung den dann nicht umsetzt, dann sagt uns das Verfassungsgericht des Freistaats Thüringen, sollen wir uns eine neue Landesregierung wählen.
Wenn wir also eine Verbindlichkeit beim Klimaschutz haben wollen, braucht es ein Klimaschutzgesetz und ansonsten ist es unverbindlich. Herr Primas, Sie haben mit hehren Worten beschrieben, wir müssen die Menschen mitnehmen. Da gebe ich Ihnen recht.
Da gebe ich Ihnen recht, dass wir die Leute mitnehmen müssen. Aber ich nehme ein anderes Beispiel. Wir haben einen wunderschönen Beschluss, Nettoneuversiegelung null für den Freistaat Thüringen.
Da nehmen wir die Menschen auch mit. Jeden, den ich auf der Straße frage, der sagt, er will, dass diese Neuversiegelung aufhört. Und was ist passiert? Seitdem wir diesen Beschluss des Nachhaltigkeitsbeirats haben,
ist die Zunahme an versiegelter Fläche noch angestiegen. Das zeigt uns doch, dass hehre Beschlüsse allein sehr wenig helfen.
Dementsprechend muss man sich schon einen Kopf machen, wie man zu einer Verbindlichkeit kommt. Meine Damen und Herren, für die Linke ist Klimaschutz ein … Mensch, das ist eine richtig heftige Diskussion hier.
Frau Tasch, wir wollen nicht nur Windkraft, wir wollen auch noch Nettoneuversiegelung null.
Um das in Übereinstimmung zu bringen, haben wir diesem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gesagt hat, jede Neuversiegelung ist mit einer gleich großen Entsiegelung auszugleichen.
Das hat leider Ihre Mehrheit nicht.
Aber da hätten Sie uns dann auch beim Wort nehmen können, wenn ein solches Gesetz verabschiedet worden wäre.
Ich will jetzt zurückkommen zum Klimaschutz. Meine Damen und Herren, für die Linke ist Klimaschutz ein sehr wichtiges Ziel, weil es eine existenzielle Frage für die Menschheit ist. Es ist nicht nur ein ökologisches Ziel, es ist ein Ziel, das auch Auswirkungen hat auf soziale Fragen, denn jemand, der aufgrund des Klimawandels keine Lebensgrundlage mehr hat, ist massiv sozial betroffen. Es ist auch eine Frage der Wirtschaft. Eine Wirtschaft, der der Klimawandel die Existenzgrundlage genommen hat, kann auch nicht weiter existieren. Deshalb, denke ich, müssen wir uns schon mühen, um Wege zu finden, wie wir hier unsere eigenen Handlungsoptionen zum Schutz des Klimas nutzen.
Meine Damen und Herren, leider erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf nicht das erforderlich Maß, um hier ein Optimum für Thüringen im Klimaschutz zu finden. Er legt einen zu starken Fokus auf die Planung, er ist zu unverbindlich und er weist keine Lösung für die Kostenfrage auf. Das waren die Dinge, die die Anzuhörenden im Ausschuss geäußert haben, das war auch unsere Kritik. Sein Ziel, die Reduzierung des Ausstoßes klimarelevanter Gase bis 2050 um 90 Prozent bezüglich dem Basisjahr 1995 zu schaffen, ist interpretierbar. Interpretierbar sage ich deshalb, weil es alleine für die Reduzierung klimarelevanter Gase in den letzten Jahren unterschiedliche Aussagen gibt. So hat die TLUG zum Beispiel gesagt, dass in der Zeit von 2000 bis 2007 die klimarelevanten Gase in Thüringen um 14 Prozent reduziert wurden. Auf dem ersten Thüringer Klimakongress ist festgestellt worden, es gab einen leichten Anstieg. Woran liegt das? Es liegt einfach an der Statistik. Ich meine, der alte Spruch: „glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, der ist uns allen bekannt, aber es ist eben ein Unterschied, ob ich die CO2-Senkung mit einberechne, also zum Beispiel zugewachsenen Holzvorrat im Thüringer Landeswald, ob ich den Stromimport ausblende, denn Thüringen ist nun mal ein Stromimportland - wir stellen nur 40 Prozent unseres Stroms, den wir verbrauchen, selbst her. So haben wir eben sehr, sehr unterschiedliche Parameter.
Wenn man diese Reduzierung des Ausstoßes von 90 Prozent der klimarelevanten Gase sehr straff eins zu eins wörtlich übersetzen würde, ohne dass man Einsparungen auf der anderen Seite gegenrechnete, dann würde es für uns alle schwierig werden. Reduzieren Sie mal den Ausstoß von CO2 um 90 Prozent, den Sie selber ausstoßen! Das bekommen Sie nicht hin. Ich sage mal, wenn wir die Faktoren in der Landwirtschaft betrachten, wo natürlich
eine Kuh und ein Schaf, vor allem alle Wiederkäuer Methan von sich geben, wo natürlich bei der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung klimarelevante Gase ausgestoßen werden …
Ja, Pferde haben aber keinen Pansen, dementsprechend geben die wesentlich weniger Methan ab als eine Kuh. Wenn ich all das mitbetrachte und rechne nicht gleichzeitig die Minderung auf der anderen Seite ein, zum Beispiel durch die Erzeugung von Biomasse, dann ist das statistisch eigentlich nicht zu machen. Das sind die Dinge. Auch bei der Zementherstellung kann ich den Ausstoß klimarelevanter Gase relativ schwerlich auf 10 Prozent reduzieren, wenn ich das CO2 nicht irgendwohin verpressen will, aber es gibt Vorgänge, die habe ich so nicht in Griff. Deshalb ist für mich die Frage, ob dieses Ziel, was hier festgelegt wurde, so überhaupt umsetzbar ist. Wenn vielleicht der Vorwurf kommt, warum wir keine Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf eingebraucht haben: In Anbetracht dieser kurzen Zeit, die wir in dieser Legislatur noch hatten, war es für mich nicht möglich, hier die geeigneten Maßstäbe zu finden.
Die neun Monate, Herr Adams, stimmen nicht. Wir haben heute die zweite Lesung, die Anhörung ist vor Kurzem erst abgeschlossen worden.
Wir sind der Auffassung, es braucht ein Klimaschutzgesetz, wir unterstützen das. Aber für dieses Klimaschutzgesetz müssen wir geeignete Ziele suchen. Wir müssen eine konkrete Maßnahmenbeschreibung zur Umsetzung treffen und wir brauchen klare Abrechnungshorizonte. Auch der BUND hat gesagt, einfach den Zeitraum bis 2050 vorzuschreiben, von 2020 bis 2050 - 30 Jahre, da kann keiner nachvollziehen, wie der aktuelle Stand ist. Man muss also in regelmäßigen Abständen immer mal prüfen, wo sind wir gelandet, haben wir die Vorgaben bis dahin erfüllt und müssen wir mit Maßnahmen nachjustieren?
Ich will in dem Zusammenhang an die Wasserrahmenrichtlinie erinnern, dazu kommen wir heute auch noch. Im Jahr 2000 ist festgelegt worden, wo die EU im Jahr 2015 bezüglich ihrer Gewässer im Jahr 2027 stehen will. Da sind immer wieder Überprüfungsschritte zwischendurch verabredet worden. Trotzdem wird es der Freistaat Thüringen bis zum Jahr 2027 nicht schaffen, weil er im Jahr 2014, wenn man sich die Große Anfrage von Ihnen anschaut, scheinbar unerwartet festgestellt hat, dass es so eine Wasserrahmenrichtlinie gibt. Diese Zwischenschritte und die Kontrolle des eigenen Handelns sind ganz, ganz wichtig.
Wir wollen die Schaffung eines Klimafonds. Irgendwie muss es ja finanziert werden. Wir müssen uns einen Kopf machen, wie wir die Maßnahmen umsetzen können. Planungen haben wir eigentlich sehr, sehr viele. Immer wieder nur neue Planungen zu finanzieren, ist kein Ausweg aus dem Problem. Wir müssen die Maßnahmen finanzieren und dazu braucht es auch Geld. Sich nur hinzustellen und zu sagen, dass Energieeinsparungen letzten Endes wieder Geld einsparen, das reicht nicht. Es sind auch andere Investitionen vonnöten und es werden auch nicht alle Energieeinsparungen kostendeckend sein.
Es ist in der Anhörung angesprochen worden, dass es Sanktionsmöglichkeiten braucht. Wie gehen wir mit denen um, die uns auf dem Weg zu besserem Klimaschutz nicht helfen, die mit ihren Maßnahmen Emissionen anderer mit in Anspruch nehmen? Auch hier müssen Wege gefunden werden. Es war eine wichtige Forderung der kommunalen Seite, wir müssen Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn die Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit nicht mehr haben. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, rentierliche Investitionen umzusetzen zum Beispiel in erneuerbare Energien, in Energieeinsparungen. Wir müssen aber im Sinne des Klimaschutzes auch überlegen, wie wir nicht rentierliche Investitionen von Kommunen voranbringen können. Auch dazu braucht es eine klare rechtliche Grundlage, denn ansonsten wird das Landesverwaltungsamt, zumindest so, wie es im Moment geführt ist, all diese Maßnahmen der Kommunen wieder kassieren.
Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Aufgabe in die nächste Legislatur mitnehmen. Ich hoffe, wir haben dann auch andere Mehrheiten hier im Haus. Wir finden dann gute, geeignete Ziele und die entsprechenden Maßnahmen, um sie umzusetzen. Danke schön.
Ich habe noch ein bisschen Zeit, da kann ich auch mit Herrn Barth beginnen.
Herr Barth, ich glaube, es war in dieser ganzen Legislatur auffällig, dass SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eher Gemeinsamkeiten im Bereich Klimaschutz und Energiepolitik hatten als der Rest des Hauses.
Warum die SPD diesen Weg in dieser Legislatur gegangen ist, mit der CDU zusammen zu regieren, das ist ihr Problem, damit müssen wir uns nicht näher beschäftigen. Aber ich glaube, neue Freunde waren das definitiv nicht. Ich denke, die Freunde der SPD liegen wohl traditionell im linken Lager.
Ich will auch noch einen inhaltlichen Satz sagen zu der Frage Braunkohle, Herr Barth. Da sind wir wirklich direkt in der Thüringer Landespolitik. Natürlich haben wir eine Verantwortung für die Braunkohletagebaue, zumindest so lange, wie wir nur 40 Prozent unseres Stroms selbst erzeugen und im Thüringer Energiemix ein wesentlicher Anteil aus Braunkohlestrom existiert.
Ich kann doch nicht unter dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ sagen, was interessiert mich denn das Klimaproblem anderer Länder, wenn ich gerade davon seit vielen Jahren profitiere.
Das sind die Dinge, die auch hier mit zum Punkt kommen.
Das ist richtig, in diesem Gesetz steht zu diesem Punkt nichts. Das sind die Probleme, die wir mit diesem Gesetz diskutiert haben. Deshalb komme ich jetzt zu Herrn Adams. Herr Adams, ich will Ihnen aus der Anhörung von den Anhörungsunterlagen noch ein paar Sätze sagen. Die Grüne Liga als Umweltverband, die Ihnen sicherlich sehr nahesteht, hat unter anderem geschrieben, dass sie als Umweltverband das Vorhaben eines Klimaschutzgesetzes für Thüringen begrüßt; es bleibt jedoch in dem derzeit vorliegenden Entwurf in einigen Artikeln unscharf und bedarf Ergänzungen bzw. Konkretisierungen. Dann schreiben sie weiter hinten auf die Frage, was denn aus ihrer Sicht in Sachen Klimaschutz noch besser für die Umsetzung in Thüringen wäre: Klimaschutzziele wären besser erreichbar, wenn sowohl Emissionsminderungsvorgaben als auch geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung festgeschrieben würden. Warum sollte man auf das eine oder andere verzichten, wenn beides dazu beitragen wird? Unter den gegebenen klimatischen Entwicklungen kann es nicht die Frage sein, das eine oder das andere; es braucht beides. Das ist der Punkt, wo ich sage: Genau an dieser Frage hätten wir weiter arbeiten müssen. Das ist aber keine Frage, die ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen beantworten kann oder von einem Monat, den wir noch an Ausschussdiskussionszeit gehabt hätten. Es war eine Frage, die gründlich bearbeitet werden muss, wo wir wissenschaftlichen Sachverstand brauchen. Auch die Frage, welches Emissionsminderungsziel geeignet ist,
hätte wissenschaftlich betrachtet, gründlich erarbeitet werden müssen.
Gern. Ich habe auch genügend Zeit, Frau Siegesmund.
Frau Siegesmund,
wir haben in Brandenburg leider eine Koalition. Unsere Umweltministerin in Brandenburg hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben - was heißt ein Gegengutachten -, ein Gutachten in Auftrag gegeben, was sich mit der Frage der Notwendigkeit der Erweiterung des Braunkohletagebaus beschäftigt hat, was zu der klaren Aussage kam, diese Erweiterung braucht es nicht. Das hat sie eingebracht. Dafür hat sie massiven Ärger bekommen in der Koalition. Wir sind leider in dieser Koalition, wo ein Koalitionsvertrag im Vorfeld die Braunkohle als Brückentechnologie festgelegt hat. Die Frage, was eine Brücke ist, wird gegenwärtig in dieser Diskussion sehr strittig diskutiert. Es gibt zum Glück einen Protokollanhang zu dem Beschluss, was WelzowSüd angeht, wo die Linke festgestellt hat, dass aus ihrer Sicht der Neubau eines Kohlekraftwerks in Jänschwalde nicht notwendig ist. Die Linke bleibt im Moment noch in dieser Koalition, weil sie davon ausgeht, dass ein Koalitionspartner CDU eine ganz andere Braunkohlenpolitik fahren würde. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage dahingehend beantwortet.
Ich möchte jetzt weiter zu unserem Antrag kommen oder geht die Frage noch mal Richtung Braunkohle, Herr Adams? Bitte schön.
Ja, wenn Sie so danach fragen, Frau Präsidentin.
Erstens, Herr Adams, bin ich dieser Landesregierung gegenüber wesentlich kritischer als Sie.
Ich will über das Biosphärenreservat Südharz reden und was diese Landesregierung vorgelegt hat.
Sie müssen doch nicht denken, dass dabei etwas Brauchbares herauskommt. Das ist Punkt 1. Punkt 2, wie gesagt, ich habe eben den Beitrag der Grünen Liga vorgelesen. Es bräuchte konkrete Maßnahmen, die hier im Gesetz verankert werden sollten. Darüber lassen Sie uns doch bitte in der nächsten Legislatur reden. Ich hoffe, dass wir dann die Mehrheiten dafür haben, das auch umzusetzen. Der dritte Punkt dazu, Ihr Emissionsminderungsziel, das habe ich vorhin gesagt, halte ich, wenn es denn nicht näher definiert wird, für nicht erreichbar, weil allein der Anteil, der aus der Landwirtschaft kommt, der Anteil, der aus chemischen Prozessen
kommt, wo CO2 entsteht, ohne dass wir es beeinflussen können, der ist so hoch, dass es über den 10 Prozent liegt. Dafür müssen wir uns etwas einfallen lassen. Da ist die Frage, was ist dagegenzurechnen. Solche Dinge müssen im Vorfeld geklärt werden, ehe ich sie in so ein Gesetz gieße. Aber, wie gesagt, das kann ich nicht innerhalb von zwei Monaten leisten. Da braucht es Sachverstand, um das zu untersetzen.
Ich möchte ansonsten noch einmal auf die Ausschussberatung zurückkommen. Wir hatten nach der Anhörung die nächste Sitzung und es war der Wunsch Ihrer Fraktion, dort Änderungsanträge zu beraten, damit Ihr Gesetzentwurf nicht der Diskontinuität anheimfällt und im Papierkorb landet. Wir hatten also nicht mehr Zeit. Ihre Änderungsanträge sind im Ausschuss noch nicht mal begründet worden. Meine Fraktion hat trotzdem zugestimmt. Aber wenn Sie selbst die Debatte im Ausschuss nicht in diese Richtung führen, die von vielen Anzuhörenden angesprochen wurde, dann können Sie uns doch nicht vorwerfen, dass wir es nicht ausreichend im Ausschuss diskutiert hätten. Es gab Forderungen selbst vom Landkreistag. Der Landkreistag hat fehlende Sanktionsmöglichkeiten in Ihrem Gesetz gerügt. Also, sagen Sie doch nicht, dass das alles ausreichend verbindlich ist, wenn selbst der Landkreistag sagt, so, wie es hier drin steht, muss sich niemand daran halten. Ein solches Gesetz wollen wir nicht. Deshalb, wir stehen für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes auch weiterhin gern zur Verfügung. Lassen Sie uns das in Ruhe in der nächsten Legislatur angehen! Danke.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Koordinierung der Katastrophenschutzkräfte hätte sich bewährt. Ich höre immer wieder in Gesprächen, dass gerade das Problem Leitstellen, Organisation der Zusammenarbeit zwischen Katstrophenschutzkräften verschiedener Kreise, aber auch der Länder ein Problem ist und dass es zum Beispiel an Leitstellenfahrzeugen und Ähnlichem fehlt. Wie schätzen Sie denn diese Situation ein?
Die Hilfe für den Unterlieger lag sicherlich an den zeitlichen Abläufen des Hochwassers. Was ich noch fragen wollte: Wir haben in Thüringen so gut wie keine funktionsfähige Wasserwehr, wie sie das Wassergesetz vorschreibt. Wie soll denn aus Ihrer Sicht, wenn jetzt die Wasserwehr doch auf den Weg gebracht wird, deren Agieren mit den anderen Katastrophenschutzkräften zusammengeführt werden?
Danke schön, Frau Präsidentin.
Fortschreitende Versalzung der Werraaue bei Dippach und Dankmarshausen
Zwischen Dippach und der Werra hat sich in den letzten drei Jahren eine mit Queller bestandene versalzene Grünfläche wesentlich vergrößert. An der Gemarkungsgrenze zwischen Dippach und Dankmarshausen am Erlichsgraben ist ein großflächiges Absterben der Vegetation zu verzeichnen, das Wasser im Graben und in Pfützen auf der benachbarten Wiese weist nach Aussagen von Anwohnern eine extrem hohe Leitfähigkeit auf.
Ich frage die Landesregierung:
1. Worin wird die Ursache für die Zunahme der versalzenen Flächen in der Werraaue gesehen?
2. Welche Erkenntnisse ergeben sich in diesem Zusammenhang aus dem im Dezember 2013 vorgelegten Zwischenbericht zur Modellierung der Salzbelastung an Werra und Weser der Flussgebietsgemeinschaft Weser sowie aus den bisherigen Ergebnissen der 3-D-Simulationen, die mit der letzten Versenkgenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel beauflagt wurden?
3. Welche Auswirkungen auf die betroffenen FFHGebiete, die Werra und das Grundwasser sind zu erwarten?
4. Welche Maßnahmen sollen gegen die weitere Versalzung ergriffen werden?
Herr Minister, Sie nannten die versalzenen Flächen so schön „Binnensalzstellen“. Das sind ja nach Naturschutzrecht geschützte Biotope. Das FFH-Gebiet, in dem sie liegen, stellt aber nicht Salzpflanzen unter Schutz, sondern zum Beispiel seltene Molche und Kriechtiere, die in der Werraaue vorkommen. Inwieweit sehen Sie denn das Vorhandensein dieser Binnensalzstellen und den Schutzcharakter des FFH-Gebiets als einen Widerspruch an und sind die Lebewesen, wovon Sie gesagt haben, es gibt relativ wenige, die salzempfindlich sind, nicht so geschützt durch die FFH-Richtlinie, dass für sie ein Verschlechterungsverbot besteht?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da einige meiner Vorredner ein bisschen zu anderen Themen an der Großen Anfrage vorbeigeredet haben, möchte ich zu dem, was offensichtlich heute alle hier ein bisschen umtreibt, zuerst kommen, zu der Frage Trinkwasserschutzgebietsausweisung für die Stadt Erfurt. Wir hatten solche Themen in der Vergangenheit schon öfter. Es geht hier um die Neufestsetzung eines Schutzgebiets, was schon lange existiert, mit einer geringfügigen Erweiterung.
In diesem Zusammenhang haben wir eine Geschichte zu verzeichnen, die wir auch schon öfter hatten, nämlich dass unser liebes Landesverwaltungsamt als die verfahrensführende Behörde Vorschriften macht, die mit Trinkwasserschutz zum Teil
wirklich nichts zu tun haben. Wenn da Vorgaben gemacht werden, wie Weidetiere zu halten sind und und und, dann fragt man sich, was hat das in so einer Verordnung zu tun. Das ist der Punkt, bei dem ich einfach darum bitten möchte, vielleicht auch Richtung Landesregierung, Herr Minister, einmal nachzusehen, welche Vorgaben denn hier wirklich nötig sind und welche nicht. Wir haben das am Beispiel des Trinkwasserschutzgebiets der Talsperre Leibis schon einmal gemacht und haben dort auch als Ausschuss gemeinsam eine ganze Menge erreicht. Ich glaube, das ist auch hier wieder bitter nötig. Ich teile die Auffassung von Egon Primas voll und ganz, dass Erfurt wesentlich mehr Fernwasser nutzen könnte und dass es nicht sein kann, dass die öffentliche Hand dafür bezahlt, dass die Stadt Erfurt weiterhin ein Druckpotenzial gegenüber der Fernwasserversorgung für einen günstigen Fernwasserpreis hat. Aber es kann auch nicht sein, dass uns die Qualität des Grundwasserkörpers, der Erfurt gegenwärtig zum Teil mit Wasser versorgt, egal ist. Die EU sagt ganz klar in ihrer Wasserrahmenrichtlinie, dass Grundwasserkörper nicht verschlechtert werden dürfen. Das muss auch für diesen, aus dem Erfurt hier sein Trinkwasser nimmt, klar sein und dementsprechend muss es auch weiterhin möglich sein, aus einem solchen Grundwasserkörper Trinkwasser zu beziehen. So weit dazu.
Jetzt möchte ich zur Großen Anfrage kommen. Auch ich schließe mich dem Dank an die Mitarbeiter an, die diese Fragen beantwortet haben. Ich gebe zu, ich hätte zu der damaligen Zeit diese Anfrage nicht gestellt, denn die Mitarbeiter hatten eine wirkliche Dreifachbelastung, wenn man das einmal so sagen darf. Sie mussten sich nämlich gleichzeitig noch um die Fragen des Hochwassers kümmern. Sie mussten die Hochwasserschutzgebiete ausweisen. Es waren also viele Anforderungen und dementsprechend vielen Dank dafür, dass das alles gemeinsam irgendwo dann doch noch geklappt hat.
Das Thema der Großen Anfrage ist ein wesentliches. Es hat vor allem auch mit finanziellen Auswirkungen für das Land und die Bevölkerung zu tun. Auch wenn es hier schon positive Bewertungen der Ergebnisse gegeben hat, möchte ich sagen, dass die Antwort für mich eine Dokumentation des Versagens im Bereich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist. Eines hat die Landesregierung geschafft, das kann man klar sagen, wenn man das gelesen hat: Sie hat es geschafft, ihren Personalabbau im Bereich der Umweltverwaltung umzusetzen. Das führt dann aber auch zu den folgenden Problemen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Deshalb sind wir dort weit zurück.
Ich fange einmal mit dem Problem Gewässerstruktur an, was aus meiner Sicht das gravierendste ist. Die Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Gewässer sollen im Jahr 2015 zu 45 Prozent abgeschlossen sein. Das kann man positiv deuten. Aber, mei
ne Damen und Herren, die Wasserrahmenrichtlinie ist nicht vom Himmel gefallen. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt es seit 2000 und dass die Durchgängigkeit von Gewässern dabei ein zentrales Problem ist, was die Zielerreichung verhindert, war uns damals bewusst. Ich habe hier einmal ein Zitat mitgebracht aus einer begleitenden Empfehlung des damaligen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der am 28. September 2000 eine öffentliche Anhörung zur Umsetzung des Wanderfischprogramms gemacht hat.
Da war ich mit beteiligt, das ist richtig. Und da steht drin: „Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer gesichert werden. Das Wanderfischprogramm ist als Bestandteil dieses Programms zur Gewässerdurchgängigkeit zu werten. Auf der Basis der Strukturgütekartierung sollte ein ressortübergreifendes Konzept zum Fließgewässerschutz in Thüringen, in dem die Wiederherstellung der Passierbarkeit eingebettet ist, erarbeitet werden. Für jedes Einzugsgebiet ist ein Gewässerentwicklungskonzept zu schaffen.“ Wenn man sich dann ansieht, dass bis heute in etwa 15 Prozent, inzwischen vielleicht 20, der Querbauwerke passierbar sind, dann fragt man sich: Was ist seitdem passiert?
Meine Damen und Herren, die Passierbarkeit von Gewässern ist aber nicht das Einzige, was bei der Gewässerstruktur ansteht. Hier stehen auch noch Fragen wie Umgang mit Ufer- und Sohlbefestigungen, Begradigungen, Verrohrungen an. All diese Fragen haben wir zum Beispiel am 25.01.2007 in der Plenarsitzung diskutiert, wo ich darauf hingewiesen habe, dass wir die Zeit nutzen sollten, die uns zur Verfügung steht, damit das Gewässer sich von sich aus Raum nimmt. Das kostet im Regelfall das Wenigste. Man hätte sich kümmern müssen, dass man die Eigentumskonflikte entkrampft, indem man Gewässerränder aufkauft. Das hätte uns ein ganzes Stück geholfen und viel Geld gespart. Aber auch in der Hinsicht ist relativ wenig passiert. Und natürlich mäandrierende Gewässer, also diese Schleifenbildungen, die diesen normalen natürlichen Verlauf haben, führen auch dazu, dass die Selbstreinigungskräfte dieser Gewässer gestärkt werden, was deutlich weniger Anforderungen an die Abwasseraufbereitung mit sich bringen würde.
Meine Damen und Herren, leider fehlt für die Verbesserung dieser Gewässerstruktur, die zur Zielerreichung wesentlich ist, in der Großen Anfrage eine Aussage zum Mitteleinsatz und das ganz im Gegensatz zum kommunalen Abwasser. Herr Weber sprach vorhin von den großen Zahlen, von den großen Kostenfaktoren, mit denen wir in der Umweltpolitik des Landes gegenwärtig hantieren müssen. Es sind noch 510.000 Einwohner in Thüringen
anzuschließen und man schätzt dafür Kosten in Höhe von 3,2 Mrd. €, also etwa 6.000 € pro Anzuschließendem an Investitionen, oder, um es noch anders zu sagen, 2027 endet die letzte Verlängerungsoption der Wasserrahmenrichtlinie, 250 Mio. € jährlich, die wir dafür aufbringen müssen. Dieser Summe, die die Bevölkerung aufzubringen hat, steht eine lächerlich kleine Förderung entgegen. Herr Primas hat vorhin gesagt, er will, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum genauso gefördert wird, wie bisher die Bevölkerung in den Städten. Ich habe dabei geklatscht. Die Frage ist nur, wie wir das umsetzen. Bei 250 Mio. € hieße das, dass wir 130 Mio. € jährlich an Förderung für die Abwasserentsorgung einstellen müssten, denn 60 Prozent war der Fördersatz im städtischen Raum. Ich sehe das Geld aber nicht im Haushaltsansatz. Herr Minister, ich weiß nicht, zweistellig ist die Fördersumme, so in etwa, aber im niedrigen zweistelligen Bereich.
Wenn man sich dann ansieht, wozu diese Abwasserentsorgung dienen soll, was damit beseitigt werden soll, dann findet man verschiedene Thesen. Die eine These ist, dass zwei Drittel des Phosphats, was in unseren Gewässern zu viel ist, aus dem kommunalen Abwasser dieser 510.000 Einwohner kommt und ein Drittel aus der Landwirtschaft. Allerdings schwanken diese Werte extrem. Wir haben bei Hochwasserabflüssen manchmal niedrige und manchmal hohe Phosphatwerte. Die Leute gehen aber bei Hochwasser nicht einmal mehr aufs Klo. Also kommunales Abwasser heißt relativ stetige Gewässerbelastung. Wieso es dann diese extremen Schwankungen in unseren Gewässern gibt, erschließt sich damit nicht. Die Frage ist: Ist denn der Mitteleinsatz wirklich gerechtfertigt? Ist denn die Quelle zwei Drittel kommunales Abwasser für die hohe Phosphatbelastung wirklich die richtige Quelle? Die Frage ist aber auch: Stimmen die Abläufe aus der Landwirtschaft? Ich meine, wir haben in Thüringen eine relativ niedrige Viehdichte, aber es sind immerhin über 300.000 Großvieheinheiten. So eine Großvieheinheit wiegt 700 Kilo. Ich kann mir schwer vorstellen, dass 300.000 große Viecher à 700 Kilo weniger Stoffwechselendprodukte produzieren als 500.000 Einwohner à 70 Kilo. Also alleine diese Zahlen beißen sich. Die andere Zahl, die dem ganzen entgegensteht, das sind Aussagen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Im Jahr 2007 haben die auf ihrer Jahrestagung so eine wunderschöne Kurve verteilt. Aus der Kurve geht hervor, dass unsere Böden phosphorunterversorgt sind. Wie passt das zu der These, dass wir aus phosphorüberversorgten Böden Abschwemmungen in unsere Gewässer haben, die dann zu einer Erhöhung der Phosphatkonzentration führen? Zu der These passt übrigens auch nicht die Aussage in der Großen Anfrage, dass aufgrund des hohen Phosphorgehalts 80 Prozent der Gewässer den guten Zustand bei Wasserpflanzen und Algen verfehlen.
Herr Minister, wir hatten mal 90 Prozent guter Zustand bezüglich des Saprobienindex. Da sind also die niederen Tiere der Gewässer betrachtet worden, die ein sehr genaues Bild dafür abgeben, welche Wasserparameter hier in Ordnung sind und welche nicht. Also wenn ich Abwasser im Gewässer habe, habe ich einen Abwasserpilz. Wenn das Gewässer richtig sauber ist und sauerstoffreich, dann habe ich eben die Steinfliegenlarve drin. Wieso sie plötzlich eine völlig neue Bezugsgröße, nämlich die Wasserpflanzen, hier aufführen und dann sagen, nach denen ist das Gewässer nicht in Ordnung und das liegt am Phosphor, da muss ich mich doch einfach mal fragen, ob sie die Gewässerstruktur dabei einfach vernachlässigt haben. Denn wenn ich ein Gewässer aufgestaut habe, finde ich dann natürlich nicht die typischen Fließgewässerwasserpflanzen, die da hineingehören würden. Und in einem Aufstaubereich habe ich auch immer eine Nährstoff-Falle, dementsprechend erhöhte Nährstoffbelastungen allein durch normale natürliche Erosion. Da passt einiges nicht. Deshalb muss ich auch sagen, braucht es dringend eine Überprüfung der Parameter, die sie hier ansetzen.
Ähnlich ist es beim Nitrat im Grundwasser. Sie schreiben, von 2006 bis 2012 hatten wir an 17 Grundwasserkörpern einen Rückgang der Belastungsflächen und bei 13 Grundwasserkörpern einen Anstieg, und dann kommen Sie zu einer ziemlich widersprüchlichen Bewertung in der Großen Anfrage. Ich möchte zitieren, auf Seite 29: „Die Landesregierung hält sowohl die Maßnahmen selbst als auch deren Umsetzung (im Hinblick auf Umfang, Zielgerichtetheit, Effizienz etc.) für geeignet, die Umweltziele nach der EU-WRRL zu erreichen.“ Und der nächste Satz ist: „Die insbesondere infolge der jahreszeitlichen hydrologischen Abflusssituation in oberirdischen Gewässern gemessenen, stark schwankenden Stickstoff- und Phosphorwerte lassen eine eindeutige Trendbetrachtung kaum zu.“ Wie können Sie denn sagen, dass Ihre Maßnahmen geeignet sind, wenn Sie gar nicht wissen, welche Effekte und welche Trends denn überhaupt entstehen? Das verstehe ich nicht. Es erschließt sich mir einfach nicht. Sie wissen ja noch nicht einmal, welcher Phosphor pflanzenverfügbar ist, der sich im Gewässer befindet. Das wird noch nicht einmal gemessen. Wir haben also stark schwankende Effekte beim Phosphat und beim Nitrat, wir wissen nicht, worauf diese beruhen, aber wir greifen dort an, wo wir die Macht haben, Leute beim eigenen Geldbeutel zu packen und ohne Landesgelder zu investieren; und das ist das kommunale Abwasser. Das ist der einzige Bereich, in dem diese Landesregierung wirklich versucht, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Alle anderen lässt sie dabei in Ruhe, ob das die Landwirtschaft ist, ob das die Kali-Industrie ist, der es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ihre Salzabwässer aufzubereiten, oder ob es das Land selbst ist, dem es wirtschaft
lich nicht zumutbar ist, die Gewässerstruktur in der Art in Ordnung zu bringen, wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht.
Meine Damen und Herren, das ist ein unverhältnismäßiger Mitteleinsatz, der hier durchgeführt wird, der zu einer einseitigen Belastung unserer Bürger vor allem im ländlichen Raum führt und dementsprechend ist er zu überprüfen. Dementsprechend brauchten wir eine Neujustierung des Mitteleinsatzes, denn wir haben nicht mehr viel Geld in Thüringen und da müssen wir die Gelder auch effizient einsetzen. In der Hinsicht hätte ich mir eine Novelle des Wassergesetzes gewünscht.
Wir warten auf das Wassergesetz seit 2009. Der Bundesgesetzgeber hat das Land verpflichtet, im Jahr 2009 bundesrechtliche Regelungen in das Thüringer Wasserrecht zu überführen. Sie haben uns ein Vorschaltgesetz zur Verfügung gestellt, Herr Minister. Über dieses Vorschaltgesetz haben wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten. Wir haben Ihnen dazu ein paar Fragen gestellt, die Sie mehr oder weniger beantworten konnten. Letzten Endes kamen wir zum Ergebnis, dass dieses Vorschaltgesetz uns nicht weiterhilft. Dass Sie jetzt dem Landtag die Schuld dafür in die Schuhe schieben, dass keine vernünftigen wassergesetzlichen Regelungen in dieser Legislatur zustande gekommen sind, das halte ich für ein Unding. Ich glaube, die Arbeit, die wir im Fachausschuss gemacht haben,
die war schon weiterführend, aber die vielen Probleme, die es gibt, die wollte man in Ihrem Haus offensichtlich nicht in der Gesetzgebung umsetzen.
Meine Damen und Herren, geändert werden müssen hätte auch etwas bei Gewässerrandstreifen in dem Zusammenhang. Darauf ist schon von einigen Vorrednern eingegangen worden. Wenn man sich ansieht, wie Ihre Freiwilligkeit in dem Zusammenhang gegriffen hat - 20 Hektar über KULAP trotz gezielter Öffentlichkeitsarbeit, wie Sie es nennen -, kann man doch nur sagen, es ist einfach lächerlich. Dass die Gewässerrandstreifen einer der sensibelsten Bereiche sind im Übergang zwischen Feld und Gewässer, die dazu führen, dass wir massive, auch schwankende Belastungen der Gewässer zu verzeichnen haben, das ist ein Punkt, den müsste man einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Dementsprechend braucht es auch hier Änderungen in den Vorschriften.
Meine Damen und Herren, ich will von der Wasserrahmenrichtlinie weggehen und zu der Frage Hochwasser kommen. Auch hier werden große Probleme beschrieben. 90 Prozent unserer Deiche sind
nicht Stand der Technik. Gewässerschauen werden beliebig durchgeführt, manche Gebietskörperschaften machen es über Jahre lang gar nicht, andere machen es regelmäßig. Da merkt man, dass sich die Auflösung der staatlichen Umweltämter wirklich als entschiedener Fehler erwiesen hat. Das führt dann eben auch dazu, dass wir nicht wissen, was an unseren Gewässern los ist. Es wird ein Paradigmenwechsel beschrieben: Weg vom Schutz der Landwirtschaft durch die bisherigen Deiche, hin zum Schutz der Bebauung. Wenn wir diesen Paradigmenwechsel einfach so platt durchführen, wie er in der Beantwortung der Großen Anfrage steht, dann wird das zu massiven Ertragsausfällen in der Landwirtschaft und zu einem sehr, sehr hohen Entschädigungspotenzial führen. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Wir werden die Landwirtschaft vor Hochwassern schützen müssen, ich sage mindestens im Bereich bis 20-jährige Hochwässer. Dazu wird man die Dämme stehen lassen müssen und kann dann landwirtschaftliche Flächen überstauen, wenn wirklich große Gefahr besteht, dass der 100-jährige Hochwasserschutz von Städten und Gemeinden und hochwertiger Infrastruktur überstiegen wird. Ich glaube, das hilft uns allen weiter, wenn wir auf diesem Weg gehen.
Zu der Frage von Bebauungsplänen in Überschwemmungsgebieten, Herr Minister: Ich bin immer ein massiver Gegner von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten gewesen. Wenn ich mir aber Ihre Liste ansehe, da finde ich das Gewerbegebiet „Schraube“ der Stadt Hildburghausen als Neubauund Überschwemmungsgebiet wieder, dann muss ich sagen, Sie müssten sich Ihre Liste noch einmal anschauen. Da können manche Dinge nicht stimmen. Ein Industriegebiet, das seit über 100 Jahren dort existiert, wird plötzlich zum Neubaugebiet erklärt, noch dazu, wo es eigentlich im Moment neu eingedeicht wird und dementsprechend gar nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegt, nach dem, was man gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt geklärt hat. Das passt nicht wirklich, das erweckt den Eindruck, dass hier Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ergriffen werden, die falsch sind, aber das passt hier wirklich nicht hin.
Zu der Frage Speicher noch ein kurzer Satz. Auch hier hätte das Wassergesetz geändert werden müssen. Sie schreiben was von der Übertragung an Kommunen. Auf der anderen Seite redet Ihr Ministerium Kommunen aus, Speicher zu übernehmen, weil es mit Risiken für die Kommunen verbunden ist. Sie schreiben in der Großen Anfrage etwas davon, dass die Speicher an andere, an Dritte übertragen werden könnten, da sagen Sie aber gleichzeitig, dass das Risiko, dass das Land irgendwann bei fehlender Leistungsfähigkeit der Dritten sich wieder um die Speicher kümmern muss, sehr hoch ist, sollen dort Rücklagen haben, die keiner leisten
kann. Meine Damen und Herren, das geht so nicht. Wir brauchen ein Speicherkonzept, wir brauchen ein Talsperrenkonzept in Thüringen, wo wir uns Gedanken machen, welche der Anlagen sind sinnvollerweise zu erhalten und wie kann das finanziert werden. Das kann ich nicht einfach von der Verantwortung her Dritten aufdrücken, das funktioniert nicht.
Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich noch sagen, die Ziele, die wir im Wasserbereich hatten, werden nicht erreicht. Man weiß in weiten Teilen nicht, was man tut, hat aber Personal abgebaut. Wir haben es im Bereich der Gesetzgebung, die hier hätte bei der Klärung einiger Fragen helfen können, gelinde gesagt mit einer Arbeitsverweigerung der Landesregierung in dieser Legislatur zu tun gehabt. Wir werden uns also mit diesen Fragen in der nächsten Legislatur sehr intensiv beschäftigen müssen. Dafür ist die Große Anfrage der Grünen und die Antwort darauf eine gute Grundlage und ich hoffe, dass wir dann mit der Arbeit weiterkommen. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist schon ein ganz schöner Umschwung von der vorherigen Aktuellen Stunde vom Tigerstaat jetzt ins Reich der Wildkatze zu kommen, aber ich denke,
das ist dem Anliegen angemessen. Aus der Hohen Schrecke kann man drei Lehren ziehen, aus ihrer Entwicklung in den letzten zehn Jahren. Die erste: Dass öffentliches Eigentum ein hohes Gut ist, was man nicht zugunsten Einzelner ohne Gedanken privatisieren sollte.
Außerdem, dass vor Ort entstandene Regionalentwicklungskonzepte von Anfang an gestärkt werden sollten, statt ihnen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Und die dritte und das ist wirklich ein gutes Signal: Engagement und Beharrlichkeit lohnen sich.
Meine Damen und Herren, als ich das erste Mal in der Hohen Schrecke war, das war auch etwa vor zehn Jahren, war ich fasziniert von den Urwaldstrukturen, die man im Wiegental antreffen konnte. Ein Wald, wie ich ihn sonst in Deutschland bisher nur auf der Insel Vilm gesehen habe. Man steht dort in Hallen unter riesigen Bäumen und sieht daneben, wo so ein Riese zusammengebrochen ist, wie sich junge Bäume mit aller Kraft den Weg ins Licht brechen. Dieses herrliche Bild schrie eigentlich schon damals danach, unter Schutz gestellt zu werden. Die LEG hatte den Auftrag, diese Fläche zu entmunitionieren und hat sie hinterher verkauft
und seitdem rudert man eigentlich, um diesen Fehler wiedergutzumachen. Es hatte damals ein Konzept gegeben: BUND, die David-Stiftung und die Kommunen vor Ort gemeinsam; sie wollten diesen Wald kaufen, da sich das Land nicht dafür ausgesprochen hat, ihn selbst zu behalten. Sie hatten ein Konzept unterbreitet. Dieses Konzept fand leider bei den Entscheidern keine Zustimmung und man verkaufte an jemanden, der zwar mehr bot, was aber in Jahrestranchen eigentlich durch Holzeinschlag mehr oder weniger zusammenzubringen war. Letzten Endes hatte der Staat davon nicht wirklich etwas. Man hat nicht aufgegeben. Die Kommunen haben anschließend versucht, ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Dagegen klagte die LEG dann noch, eine sehr, sehr schwierige Auseinandersetzung. Als dann die Idee mit dem Naturschutzgroßprojekt aufkam, hat das Umweltministerium ein anderes Projekt unterstützt und nicht die Hohe Schrecke. Trotzdem waren die regionalen Akteure erfolgreich. Frau Holbe, vielen Dank dafür. Auch Sie waren dort immer mit an der Spitze der Bewegung.