Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, liebe Vertreter der Medien. Ich begrüße Sie ganz herzlich zu der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags.
Ich möchte darauf hinweisen, dass als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Kowalleck Platz genommen hat. Die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Koppe.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Bärwolff, Herr Abgeordneter Günther, Frau Abgeordnete Hennig, Herr Abgeordneter Metz, Herr Minister Geibert (zeitweise), Herr Minister Machnig und Frau Ministerin Walsmann.
Ich frage Sie in aller Form: Wird der nun heute vorliegenden Tagesordnung widersprochen - gibt es Ergänzungen oder weitere Regelungen? Das ist nicht der Fall.
Umsetzung der Grundsätze für faire Praktika in Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6197 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6344
Mir ist nicht signalisiert worden, dass eine der Fraktionen das Wort zur Begründung nehmen möchte. Das ist auch so. Aber es ist signalisiert worden …
Aha. Einer hat Schuld, das werden wir jetzt nicht weiter verfolgen. Die Fraktion DIE LINKE hat es aufgeschrieben und es ist in der Rednerliste, die vorliegt, erst mal nicht verzeichnet worden. Also ich nehme alle Schuld auf mich und sage jetzt, Frau Abgeordnete Leukefeld, Sie haben das Wort zur Begründung Ihres Antrags.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Es wäre nett, wenn jemand der Kollegin das Mi- kro anmachen würde.)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, faires Praktikum für junge Leute hier in Thüringen, das ist unser Antrag, mit dem wir heute hier im Plenum beginnen. Dieser Antrag ist zwar neu, aber die Debatte dazu im Hohen Haus hat es schon öfter gegeben. Ich erinnere vor allem an 2011, als die FDP einen ähnlichen Antrag eingebracht hatte.
Ich will Ihnen sagen, unser Antrag orientiert sich ganz bewusst an dem europäischen Diskurs zu Qualitätskriterien und einem Qualitätsrahmen für Praktika, aber insbesondere auch an den Forderungen der DGB-Jugend, wie sie im Leitfaden für faires Praktikum festgehalten sind.
Damit, meine Damen und Herren, wollen wir sicherstellen, dass Praktika nicht zur Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden, weshalb auch eine zeitliche Beschränkung auf drei Monate erfolgen muss und nach einem abgeschlossenen Studium Praktika höchstens in Ausnahmefällen erlaubt sein sollten. Wir wollen weiter dafür sorgen, dass vernünftige und qualitativ hochwertige Praktikumsbedingungen gelten, die vertraglich festgehalten werden und dann letztendlich auch mit einer Auswertung, mit einem Zeugnis dokumentiert werden.
Und drittens: Ja, wir wollen die Generation Praktikum beenden und sichern, dass eine Mindestvergütung von 300 € pro Monat gezahlt wird.
Dies muss gleichberechtigt im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft gelten. Deshalb wollen wir zum einen eine Richtlinie, die dies für den Landesdienst regelt, hier geht es schließlich auch um eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Wir wollen aber auch, dass in die Förderrichtlinien des Landes die Vorschrift zu fairen Praktikumsbedingungen als ein weiteres Kriterium aufgenommen wird. Wir sagen ganz deutlich, wer öffentliche Gelder erhält, muss faire Bedingungen für alle Beschäftigten im Unternehmen schaffen.
Dazu gehören immer mehr auch Praktikantinnen und Praktikanten, das wissen wir, und es muss auch Schluss sein mit dem Gejammer, es gibt keine Fachkräfte in Thüringen, wie wir gerade in diesen Tagen wieder gehört haben. Nehmen Sie die gut ausgebildeten Leute hier in Thüringen, stellen Sie sie ein und zahlen Sie ihnen auch gute Löhne! Denn auf gute Ausbildung muss gute Arbeit folgen.
Dass eine solche Umsetzung nur in Thüringen nicht genügt, ist dabei kein Geheimnis. Das Problem ist ja viel größer. Deshalb fordern wir in einem weiteren Schritt die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die Kriterien für faire Praktika auch bundesweit mit einheitlichen Standards festzulegen. Ganz kurz: Es liegen Alternativanträge vor, dazu wird man dann reden können, aber wir brauchen keine Missbrauchsdebatten, wir brauchen auch keine Willensbekundungen und wir brauchen auch keine Selbstverpflichtung. Wir brauchen endlich klare Regelungen, und die sind hier mit unserem Antrag vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE, das sage ich vorab, falls Sie in Diskussionen spekulieren, nimmt diese Grundsätze für faire Praktika seit einiger Zeit als Grundlage ihrer Arbeit. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Jetzt frage ich aber ganz vorsichtig in die Richtung der anderen Fraktionen, ob vielleicht auch noch die Begründung gewünscht wird? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie zu Nummer I des Alternativantrags der Fraktion der FDP einen Sofortbericht erstatten möchte. Dazu erteile ich Ihnen das Wort, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn wir unseren Sofortbericht hinsichtlich des Alternativantrags der FDP angekündigt haben, möchte ich zunächst auf den Antrag der LINKEN eingehen und komme dann auch auf die beiden Alternativanträge zu sprechen, die uns vorliegen. Die Zielstellung der Anträge, dass Praktika unter fairen Bedingungen stattfinden müssen, ist natürlich richtig, glaube ich, ist auch unstrittig. Auch für freiwillige Praktika müssen faire und angemessene Bedingungen gelten. Natürlich schließt dies auch eine angemessene Vergütung mit ein. Angemessene Löhne übrigens, Frau Leukefeld, sind zentral beim Thema gute Arbeit. Und das Ziel, gute Arbeit in Thüringen zu erreichen, hat ja die Landesregierung 2009 in ihren Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben. Seitdem, das können Sie nachvollziehen, wenn Sie unsere Vereinbarungen, unsere Schritte, die wir unternommen haben, anschauen, ist jede arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Land unter der Überschrift „Gute Arbeit“ einzuordnen. Praktika sind, wenn sie so ausgestaltet sind, wie sie es sein sollen, zum einen ein wichtiges Sprungbrett in eine Ausbildung und damit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, aber es gibt auch andere Praktika, zum Beispiel solche für Schülerinnen und Schüler.
Da sind Praktika wichtig, um sich beruflich überhaupt orientieren zu können. Insofern haben wir also eine ganz breite Palette von Praktikanten und Praktikumsformen und eine sehr heterogene Gruppe von jungen Menschen, die dies wahrnehmen. Man muss deshalb differenzieren. Man kann nicht alles mit gleichen Maßstäben belegen. Aber ich gebe Ihnen vollkommen recht, es müssen auch Zeichen gesetzt werden. Dort, wo Praktika zweckentfremdet werden, müssen wir natürlich einschreiten. Und wenn schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika ungerechtfertigt und auf Dauer eine reguläre Ausbildung oder Beschäftigung ersetzen, liegt auch ein Missbrauch vor. Dagegen müssen wir einschreiten. Im Übrigen gibt es auch unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung. Wir beschäftigen zum Beispiel Praktikanten im Wirtschaftsministerium nur im Rahmen eines Pflichtpraktikums und eine Ausnutzung von Praktikanten nach ihrem abgeschlossenen Studium kommt nicht infrage. Aber wir geben natürlich auch Absolventen eine Chance. Deshalb haben wir auch ein sogenanntes Fellowship-Programm eingeführt, darauf will ich später noch genauer eingehen. Praktika sind aber keine DumpingArbeitsverhältnisse, sondern müssen in hoher Qualität zur nächsthöheren Beschäftigungsstufe führen. Die Rahmenbedingungen freiwilliger Praktika sollten unseres Erachtens - das sehen Sie auch in dem Alternativantrag der CDU und der SPD - überdacht werden. Wir müssen dabei vor allem die unterschiedlichen Personengruppen, für die Praktika sinnvollerweise infrage kommen, im Auge behalten.
Erstens: Wir müssen auf Landesebene immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig Praktika bildungspolitisch, ausbildungs- und wirtschaftspolitisch sind. Aber, Frau Leukefeld, das wissen doch die meisten Unternehmen. Ich war im Sommer sehr viel in Unternehmen unterwegs und da war doch ganz klar, die suchen händeringend in Zusammenarbeit zum Beispiel mit Schulen, mit Fachhochschulen Praktikanten, damit sie ihre Fachkräfte gewinnen können. Das ist im Moment der Punkt, an dem Unternehmen einfach schon auf der Suche sind für die Sicherung von künftigen Azubis oder künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deshalb auch Praktika anbieten. Und klar, wir wollen hier verbindliche Regelungen für die Wirtschaft hinsichtlich der Vergütung und der Dauer von Praktika treffen, aber dazu bedarf es dann auch bundesgesetzlicher Regelungen, wie das zum Beispiel auch für Ausbildungsverhältnisse und für die Berufsvorbereitung im Berufsbildungsgesetz geregelt ist. Das könnte dann meines Erachtens aber Schüler- und Studentenpraktika eben nicht erfassen, weil hier nur Regelungen im Vorfeld einer anerkannten Berufsausbildung im sogenannten dualen System getroffen werden.
Zweitens: Mit der Entschließung „Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ ha
ben die Länder bereits am 3. Mai dieses Jahres die Bundesregierung und den Bundestag unter anderem dazu aufgefordert, den Missbrauch von Praktika zu unterbinden. Freiwillige Praktika sollen nach dieser Entschließung unter fairen Bedingungen stattfinden. Dort, wo dies nicht gewährleistet ist, Praktika also zum Beispiel nicht deutlich überwiegend Ausbildungszwecken dienen, sondern Arbeitsleistung erbracht wird, muss den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Lohn- und sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche erleichtert werden. Die Bundesregierung wird in dieser Entschließung vom Mai dieses Jahres aufgefordert, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Durchgriffsrechte bei Missbrauch stärken.
Drittens: Für den Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder werden die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelt. Ich führe das deshalb so auf, weil es ganz unterschiedliche Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Praktika gibt. In diesem Tarifvertrag für die Gemeinschaft deutscher Länder, TdL, gibt es den Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder, den TV-Prakt-L, in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 12. Dezember 2012 und dieser Tarifvertrag gilt für Berufspraktika; er legt die wesentlichen Arbeitsbedingungen fest, also die Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vor allem auch die Höhe des monatlichen Entgelts. Dieser Tarifvertrag gilt allerdings nicht für Personen, die während ihrer theoretischen oder schulischen Ausbildung ein Praktikum leisten. Hierzu gibt es aber ein Bundesarbeitsgerichtsurteil. Da hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien nicht auf den schulischen Bereich bezüglich der Schüler und Studenten erstreckt, sie gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Für den schulischen Bereich bzw. für alle nicht unter diesen Tarifvertrag fallenden Praktikumsverhältnisse gibt es aber eigene Richtlinien, die die öffentlichen Arbeitgeber, also der Bund, die TdL und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, erlassen haben. In Thüringen gilt die sogenannte Praktikantenrichtlinie der TdL vom 17. März 2010. Diese Richtlinien gelten für alle Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht durch Tarifvertrag geregelt sind. Hier sieht die Richtlinie vor, dass die Zahlung einer Vergütung nur in denjenigen Fällen erfolgen sollte, wenn für den öffentlichen Arbeitgeber ein sogenanntes besonderes Interesse an der Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten vorliegt. Hier fängt dann eben die Schwierigkeit an, da gebe ich Ihnen recht. Damit liegt ein solches besonderes Interesse beispielsweise bei Praktikanten, die aufgrund ihrer Studienordnung ein Praktikum absolvieren müssen, dann eben nicht vor, denn solche Praktika dienen dann vornehmlich Lernzwecken.
Eine Lösung wäre meines Erachtens, die Praktikantenrichtlinie der TdL dahin gehend zu ändern, dass Pflichtpraktikanten generell auch einen Vergütungsanspruch haben. Diese Änderung hat die Tarifgemeinschaft der Länder bisher nicht bewirkt, aber als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist Thüringen an die Beschlüsse der TdL-Mitgliederversammlung gebunden und hier hebt ja genau der Alternativantrag von SPD und CDU an, wo die Landesregierung bzw. das Finanzministerium aufgefordert wird, für die Praktikantenrichtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im Sinne der Vorgaben, die sie da vorher gemacht haben, etwas zu erarbeiten.
Viertens: Zu der im Antrag geforderten allgemeinen Überarbeitung der Förderrichtlinien des Landes möchte ich Folgendes anmerken: Wir haben diese Richtlinien mit Blick auf gute Arbeit so stark überarbeitet wie keine andere Landesregierung zuvor. Ich erinnere an die Lohnkostenzuschussrichtlinie, die GRW-Richtlinie hinsichtlich der Entlohnungshöhe und der Regelung zur Leiharbeit. Allerdings stehen die Förderrichtlinien in diesen Bereichen nicht in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung von Praktika. Die Fördertatbestände stellen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab.
Ich möchte gern noch mal kurz das Verfahren in unserem Haus erläutern. Wir wissen um das Problem von Absolventen eines Studiums und wie schaffen wir dann ein Sprungbrett in die reguläre Beschäftigung hinein. Da haben wir vor drei Jahren erfolgreich ein Fellowship-Programm ins Leben gerufen, wonach junge Akademiker befristet bis zu zwei Jahre eingestellt werden und an einem maßgeschneiderten Kursprogramm der Willy Brandt School of Public Policy teilnehmen. Dadurch können zum Beispiel Fellows in feste Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden bzw. wird ihnen ein Sprungbrett geboten. Sie knüpfen viele andere Kontakte, die bislang dazu geführt haben, dass die jungen Menschen Beschäftigungsverhältnisse ihrer Wahl innerhalb oder außerhalb Thüringens gefunden haben. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg. Wir haben sehr, sehr viele junge Menschen, die in diesem Programm bei uns im Haus waren, in Thüringen halten können. Wir haben sogar Menschen von anderen Bundesländern dadurch in Thüringen halten können, in reguläre Beschäftigung bringen können, nicht nur in unserem Haus, sondern in andere Institutionen. Wir haben aber auch die Erfahrung gemacht, dass zum Beispiel junge Fellows, die bei uns ein Jahr oder zwei Jahre waren, in anderen Ländern, zum Beispiel in der Verwaltung in Ministerien in Bayern, eine Anstellung bekommen haben, was auch zeigt, dass das wirklich ein Sprungbrett ist.
Mein Fazit zu Ihrem Antrag: Es ist richtig, wir müssen initiativ werden, um Missbrauch zu vermeiden, auch Praktikanten angemessene, gute Bedingun
gen zu gewährleisten. Das sind wir, das machen wir. Aber ich kann Ihnen sagen, die Kritik, die da mitschwingt, dass hier noch zu wenig seitens der Unternehmer gemacht wird, meine Erfahrung ist, dass Unternehmer händeringend nach Praktikanten suchen, um sie auch wirklich in die Arbeitsprozesse einzugliedern.
Nun zum FDP-Antrag, zum Alternativantrag. Da kann ich folgenden Sofortbericht abgeben und Sie haben ganz konkrete Fragen dazu gestellt. Zu der Frage, wie viele Praktikanten zurzeit im Geschäftsbereich beschäftigt sind: Im Geschäftsbereich des TMLFUN leisten derzeit zwölf Praktikanten ein Praktikum ab, davon ein Praktikant im Ministerium selbst, einer im Landwirtschaftsamt LeinefeldeWorbis, einer an der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau, vier in der Landesanstalt für Landwirtschaft, einer im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal und fünf in der Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei einschließlich der Landesvertretung in Brüssel gab es im Kalenderjahr 2013 insgesamt 30 Praktikanten, drei Anwärter mittlerer und gehobener Dienst und 11 Rechtsreferendare. Beim TMBLV waren es vier Praktikanten, drei im Ministerium, davon zwei Anwärter im Vorbereitungsdienst, und einer im TLBV. Im TMWAT gibt es derzeit drei Pflichtpraktikanten, im TFM keine, beim TMBWK gibt es sechs im Ministerium, 107 an den Thüringer Hochschulen und einen am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, im TMSFG 12 im Ministerium, zwei im Landesamt für Verbraucherschutz. TJM und TIM können erst im Oktober eine Übersicht zur Verfügung stellen. Diese Ressorts verweisen aber auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2281 in Drucksache 5/4618, in der die Zahlen bereits für die Jahre 2009, 2010 und 2011 mitgeteilt wurden.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich sagen, gegenwärtig im Freistaat beschäftigte Praktikanten leisten überwiegend ihre Praktika als Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ab. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es im Bereich der Verwaltung der Naturparke und Biosphärenreservate. Hier werden im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Praktika für die Umwelt, finanziert aus Drittmitteln durchgeführt. Grundsätzlich ist die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen. Seitens der Ressorts wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Durchführung eines Praktikums unterstützt, wenn die Praktikanten sich in Ausbildung, Umschulung oder Studium befinden. Praktikanten werden in der Regel nur angenommen, wenn eine angemessene fachliche Betreuung unter Berücksichtigung der dienstlichen Anforderungen sichergestellt ist.
Es liegen uns zu Ihrer dritten Frage keine Erkenntnisse darüber vor, dass beim Einsatz von Praktikanten gegen rechtliche Grundlagen verstoßen wird.
Zu Ihrer vierten Frage: Im Rahmen von Pflichtpraktika können, wie gesagt, Aufwandsentschädigungen und Vergütungen derzeit nicht gezahlt werden. Darauf zielt der gemeinsame Antrag von CDU und SPD ab. Ausnahmen übrigens von diesem Grundsatz gab es im Geschäftsbereich des TMLFUN im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal. Hier wurde der Einsatz von Praktikanten aus Drittmitteln finanziert. Die einzelne Auflistung würde ich Ihnen gern ersparen, wenn Sie einverstanden sind. Das ist jetzt eine ganze Aufzählung von Reihen, wie viel die einzelnen Praktikanten, die da in den einzelnen Ressorts herausfallen, die ich genannt habe. Das sind jetzt 4, 5 Seiten, die würde ich Ihnen dann gern zur Verfügung stellen, weil ich glaube, das wäre sonst hier nicht angemessen, das im Plenum vorzulesen. Herzlichen Dank.
Alles in allem kann ich sagen, ich stelle übereinstimmend fest, alle Anträge, auch die Alternativanträge, wollen eine bessere Stellung von Praktikanten. Ich begrüße ausdrücklich den Alternativantrag von CDU und SPD. Der ist nämlich insgesamt zielführend im Hinblick auf den vorhandenen Regelungsrahmen, der unterscheidet die unterschiedlichen Praktikantenverhältnisse. Ideal ist es im Übrigen, mit allen Beteiligten zu sprechen. Wir halten das zumindest so, wir machen das in einer konzertierten Aktion. Aber auch den öffentlichen Dienst will ich da nicht ausnehmen, hier gilt es, faire Praktika in Thüringen zu ermöglichen.
Ich denke, dass insgesamt dieser Alternativantrag die Reife widerspiegelt. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Diskussion.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass die zusätzlichen Angaben dann für alle Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden, denn wir sind in öffentlicher Sitzung und der Bericht wird öffentlich gegeben und kann demzufolge in all seinen Teilen öffentlich verwendet werden. Gut. Vielen Dank. Dann haben wir das geklärt.
Inzwischen haben übrigens bei uns Gäste Platz genommen. Ich habe es vorhin gesehen. Wir hatten schon die Begrüßung der Abgeordneten vorgenommen. Und zwar sind auf der Zuschauertribüne jetzt Gäste aus Polen, aus Ungarn, aus Serbien und aus Armenien. Sie sind Mitglieder einer Besucherdelegation, einer multinationalen Besucherdelegation des Studien- und Dialogprogramms der KonradAdenauer-Stiftung. Ich möchte Sie ganz herzlich begrüßen. Sie werden bis 10.00 Uhr bei uns Platz nehmen