Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, liebe Vertreter der Medien und der Verwaltung, seien Sie zur letzten Plenarsitzung im Jahr 2012 ganz herzlich willkommen.
Ich möchte, bevor wir in die Tagesordnung richtig einsteigen, Ihnen ganz herzliche Grüße der Frau Präsidentin ausrichten, die etwas später kommt. Sie hat Ihnen in das Postfach etwas hineingelegt und möchte damit den Dank für die Arbeit über das gesamte Jahr verbinden und hat mich ausdrücklich gebeten, Ihnen das heute bei Eintritt in die Tagesordnung anzusagen. Die Wünsche für Weihnachten und Neujahr werden wir dann natürlich am Ende der Plenarsitzung vornehmen.
Als Schriftführerin hat Frau Abgeordnete Mühlbauer neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Holzapfel.
Für die heutige Sitzung haben sich Abgeordneter Günther, Abgeordneter von der Krone, Abgeordneter Metz, Abgeordneter Recknagel, Minister Matschie, Frau Ministerin Walsmann und Minister Dr. Poppenhäger zeitweise entschuldigt.
Es gab einen Eilbedürftigkeitsantrag für Herrn Thomas Krüger vom Saale-Info-Kanal für eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung. Diese hat Frau Präsidentin erteilt, so dass Herr Thomas Krüger die Pressearbeit an diesem Tag aufnehmen kann.
Ich möchte noch Folgendes mitteilen: Zum Tagesordnungspunkt 3 a wurden Änderungsanträge der Fraktion der FDP in Drucksachennummer 5/5364 und der Fraktion DIE LINKE in Drucksachennummer 5/5367 verteilt.
Auf der Regierungsbank könnte ein bisschen Ruhe einziehen, damit wir ordentlich in die Plenardebatte einsteigen können. Die hören mich nicht einmal.
Zum Tagesordnungspunkt 31 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksachennummer 5/5365 verteilt.
Nun kommt die obligatorische Frage, wir haben ja eine Tagesordnung miteinander vereinbart, wird der Ihnen nun vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widerspro
Frau Präsidentin, ich widerspreche nicht der Tagesordnung, sondern hätte einen Wunsch kurz vor Weihnachten an der Stelle. Die Diskussion der vergangenen Tage und die damit verbundenen Schlussfolgerungen aus der Aktuellen Stunde, den Beratungen anderer weiterer Gremien und besonders der in der Öffentlichkeit stattfindenden Auseinandersetzung mit der Tätigkeit eines aus der rechtsextremistischen Szene bekannten V-Manns des Thüringer Verfassungsschutzes fordern eine zeitnahe und unverzügliche auch parlamentarische Aufklärung.
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag sieht in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission eine Möglichkeit, welche aber verständlicherweise keine durchgehende öffentliche Debatte zulässt. Deshalb haben Abgeordnete meiner Fraktion mit dem entsprechenden Quorum entsprechend Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung i.V.m. § 2 Abs. 2 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes sowie Artikel 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 5/5366 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt. Die Ungeheuerlichkeiten der im Raum stehenden Vorwürfe der Bespitzelung, der Herabwürdigung und der Infiltration eines Verfassungsorgans bzw. der sie tragenden Fraktionen und besonders von Abgeordneten zwingt, ich wiederhole mich, zu einer unverzüglichen Aufklärung. Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion bitte ich um Aufnahme der Drucksache 5/5366 in die Tagesordnung. Platzierungswunsch wäre nach den Gesetzen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Die Drucksachennummer 5/5366 ist ja inzwischen verteilt. Wir müssten über die Aufnahme in die Tagesordnung und die Fristverkürzung abstimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, kann das mit einfacher Mehrheit geschehen. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir zunächst über die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses … “ in der Drucksachennummer 5/5366 in die heutige Tagesordnung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Nun stimmen wir über die Platzierung ab. Es ist beantragt worden, nach den Gesetzen, das wäre nach dem Tagesordnungspunkt 11. Wer der Platzierung nach dem Tagesordnungspunkt 11 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist diese Drucksache und dieser Gegenstand in die heutige Tagesordnung aufgenommen und wird nach Tagesordnungspunkt 11, also nach den Gesetzen, behandelt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte auf, die wir auf den Freitag gelegt haben. Das ist als erster der Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen
a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4903 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5351
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5003 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5352
c) Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4791 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5353
Abgeordneter Gentzel hat zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter Gentzel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ in Druck
sache 5/4903, der entsprechend lautende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/ 5003 sowie der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen“ in Drucksache 5/4791 wurden durch Beschluss des Thüringer Landtags vom 20. September 2012 zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat die drei Vorlagen in seiner 48. Sitzung und abschließend in seiner 52. Sitzung am 12. Dezember 2012 beraten und zu ihnen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften nachzulesen. Als Berichterstatter wurde ich bestellt.
Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5503 sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4791 abzulehnen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ in Drucksache 5/4903 wird vom Innenausschuss mit einer Änderung zur Annahme empfohlen. Durch die vorgeschlagene Änderung soll sichergestellt werden, dass Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfeorganisationen im Rahmen ihrer Betreuungs- und Beratungsarbeit ungehindert Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften erhalten. Eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs wurde auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens angeregt. Um einen eventuellen Missbrauch dieser Regelung zu verhindern, wird zudem festgehalten, dass die Betreiber der Unterkünfte ihr Hausrecht selbstverständlich auch weiterhin ausüben können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich rufe als Erste für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen und auch die Gäste auf der Tribüne begrüße ich recht herzlich. Wir beraten heute in zweiter Beratung die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion DIE LINKE. Hier geht es um eine dritte Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Wie bereits Kollege Gentzel ausgeführt hat, wurden die Anträge in der Plenarsitzung am 20.09. beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Neben den Thüringer Spitzenverbän
den wurden auch Vertreter der Kirchen und der Flüchtlingshilfeorganisationen angehört. So unterschiedlich wie die Zuständigkeiten der Anzuhörenden sind, so unterschiedlich fielen erwartungsgemäß auch die Stellungnahmen aus. Für mich sind die eingereichten Stellungnahmen der Thüringer Spitzenverbände, des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistages wichtig. Warum sind mir diese Stellungnahmen wichtig? Weil es immerhin die Aufgabenträger sind, die mit der Umsetzung dieser Gesetze arbeiten müssen.
Um was geht es hier in der dritten Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung?
1. Es geht um die Aufhebung der Befristung, die am 31.12.2012 enden würde. Falls keiner Entfristung zugestimmt wird, würde es dann ab dem 01.01.2013 keine Ermächtigungsgrundlage für die Erstattung entstandener Kosten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten geben, aber es würde auch die Grundlage für die Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern an die Aufgabenträger wegfallen.
2. Es geht um aufenthaltsrechtliche Richtlinien der EU zur Anpassung an nationale Rechtsvorschriften, an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 zum Zwecke der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung. Dabei kann aussagewilligen Opfern ein vorübergehender, befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Damit ist eine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung für den oben genannten Personenkreis an die Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet.
Eine Entfristung macht demnach Sinn und die Aufnahme dieser Ergänzung ebenso. Im Gesetzentwurf der LINKEN wurde unter anderem gefordert, die Einzelunterbringung als Regelfall nach 12 Monaten festzuschreiben.
Hier stehen die Vorgaben dem Bundesrecht entgegen. Nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte wiederum verpflichtet, die Ausländergruppen und ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Allerdings ist diese Regelung auch unter Berücksichtigung der Vorgabe des § 53 Asylverfahrensgesetz zu sehen, wonach die Unterbringung - hier steht - „in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft“ zu erfolgen hat.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: „Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berück- sichtigen.“)
Demnach ist die Unterbringung in Einzelunterkünften die Ausnahme. In der Praxis verfügen die kreisfreien Städte häufig über einen eigenen Wohnungsbestand, der teilweise leer steht, allerdings auch wie in Jena sicherlich nicht leer steht, sondern wo großer Bedarf ist, so dass Einzelunterbringung bei denen, die über Wohnungsbestand verfügen, die Problematik der Mehrkosten sicherlich auch nicht so steht. Die Stadt Erfurt zum Beispiel verfügt über Gemeinschaftsunterkünfte, die eine Reihe von separaten Wohnungen enthalten. Insofern kann man dies als Gemeinschaftsunterkunft, man könnte es natürlich auch als Einzelunterkunft bezeichnen.
Indes ist die Einzelunterbringung in Landkreisen, die nicht über einen eigenen Wohnungsbestand verfügen, mitunter schwierig, aber nahezu um die 50 Prozent der Asylbewerber werden schon jetzt im Freistaat in Einzelunterkünften untergebracht, vorrangig Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Auch dieser Aspekt ist wichtig als Hintergrundinformation für die geforderte Neuregulierung. Gemeinschaftsunterkünfte bergen gerade für Neuankömmlinge den Vorteil, sich gegenseitig auch mit Informationen zu versorgen und bestimmte Hilfen und Angebote anzunehmen. Mit dem am 01.07.
Frau Berninger, Sie haben nachher noch Gelegenheit, hier vorn zu reden. Sie müssen nicht ständig dazwischenrufen. Mit der am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetzesverordnung „Thüringer Gemeinschaftsund Sozialbetreuungsverordnung“ werden sowohl Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften als auch Standards für die soziale Betreuung und Beratung ausländischer Flüchtlinge vorgegeben. Damit existieren erstmals verbindliche landesrechtliche Vorgaben zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, deren Ausstattung, aber auch zum Inhalt und Umfang der zu erbringenden Betreuungsleistung sowie zur Qualifikation des eingesetzten Personals. Die konkrete Ausgestaltung der Ermessensentscheidung dieser Regelung ist nicht notwendig. Es besteht eine Dienst- und Fachaufsicht im Landesverwaltungsamt, die auch jetzt schon ausgeübt wird. Durch eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle ist es, denke ich, auch sinnvoll, Ermessen auszuüben, um jeden einzelnen Fall der Unterbringung von Asylbewerbern passend zu entscheiden und auch die Gemeinschaftsunterkünfte entsprechend den Möglichkeiten der Landkreise oder kreisfreien Städte zu entscheiden und letztendlich selbst zu betreiben oder an Dritte weiterzugeben.