Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Holzapfel und die Rednerliste führt der Abgeordnete Meyer.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Abgeordnete Hausold, der Abgeordnete Wucherpfennig und der Abgeordnete Günther.

Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Die Übersicht über die erteilten Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für die 5. Wahlperiode durch den Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde erneut aktualisiert und den Parlamentarischen Geschäftsführern übergeben. Darüber hinaus habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für heute eine Sondergenehmigung für Herrn Alexander Keiner gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Insbesondere die anwesenden Journalisten möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Ältestenrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 entschieden hat, dass im hinteren zum Verwaltungshochhaus hin gelegenen Teil der Lobby während der Plenarsitzung Bild- und Tonaufnahmen nicht mehr gestattet sind. Dies gilt für die Fläche ab der Säulenreihe. Die akkreditierten Pressevertreter wurden über die Neuregelung bereits in Kenntnis gesetzt.

(Beifall CDU)

Weiterhin möchte ich Sie informieren, dass sich heute und morgen im Foyer vor dem Landtagsrestaurant die Erzeugerbörse Eichsfeld sowie der Heimat- und Verkehrsverein Eichsfeld präsentieren. Sie haben also Gelegenheit, die letzten Köstlichkeiten für Ihren Gabentisch zu erwerben.

Ich möchte Sie informieren, dass heute in der Zeit von 11.00 bis 12.30 Uhr der Botschafter des Königreichs Spanien hier im Landtag zu Gast sein wird. Er wird Gespräche mit der Ministerpräsidentin und mir führen.

Zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind übereingekommen, die Wahlen in den Tagesordnungspunk

ten 15 bis 23 heute nach den Aktuellen Stunden aufzurufen und die Aktuellen Stunden in den Tagesordnungspunkten 25 b und c gemeinsam zu beraten. Die Beratungszeit für die beiden Aktuellen Stunden beträgt eine Stunde. Es bleibt bei der Regelung, dass jeder Redner mehrmals, aber jeweils nicht länger als fünf Minuten sprechen darf. In den beiden Plenarsitzungstagen ist die Tagesordnung komplett abzuarbeiten.

Der angekündigte Antrag der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 2 hat die Drucksachennummer 5/232. Der Antrag wurde nicht in der gemäß § 51 Abs. 1 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von sieben Tagen verteilt, daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Ich frage: Widerspricht jemand? Sie widersprechen?

Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion und auf Wunsch eines einzelnen Abgeordneten aus dem Innenausschuss zieht meine Fraktion den Tagesordnungspunkt 6 zurück.

Wir sind noch bei Tagesordnungspunkt 2, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Sie widersprechen bei Tagesordnungspunkt 2 nicht, Sie haben zu Tagesordnungspunkt 6 gesprochen? Gut.

Ich frage noch einmal: Widerspricht jemand zu Tagesordnungspunkt 2? Das sehe ich nicht, dann kann mit einfacher Mehrheit dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen werden bzw. die Fristverkürzung beschlossen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 aufgenommen.

Tagesordnungspunkt 6: Wir nehmen den Tagesordnungspunkt 6 also von der Tagesordnung - gut. Dann geschieht das so.

Zu Tagesordnungspunkt 7 „Verhinderung der 380-kVHochspannungstrasse durch den Thüringer Wald“ wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/242 verteilt.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 15 „Wahl der Mitglieder und ihrer Vertreter des Richterwahlausschusses“ hat die Drucksachennummer 5/215.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 16 „Wahl von Mitgliedern der Landessportkonferenz nach dem Thüringer Sportfördergesetz“ hat die Drucksachennummer 5/216.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu TOP 17 „Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern des Landesbeirats für Fragen zur Lebenssituation älterer Menschen“ hat die Drucksachennummer 5/217.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu TOP 18 „Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern des Landesbehindertenbeirats“ hat die Drucksachenummer 5/218.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu TOP 19 „Wahl von Mitgliedern des Beirats des Innenministeriums nach dem Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz“ hat die Drucksachennummer 5/219.

Der Wahlvorschlag zu TOP 20 „Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrats der ‚Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen’“ hat die Drucksachennummer 5/220.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu TOP 21 „Wahl der Vertrauensleute und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten“ hat die Drucksachennummer 5/214.

Der Wahlvorschlag zu TOP 22 „Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) “ hat die Drucksachennummer 5/221.

Der Wahlvorschlag zu TOP 23 „Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE)“ hat die Drucksachennummer 5/222.

Der TOP 24 „Fragestunde“ wird um folgende Mündliche Anfragen ergänzt: Drucksachen 5/180, 5/186, 5/191, 5/196 und 5/198 und 5/205 bis 5/211.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8, 9, 12 und 14 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich frage: Gibt es Ergänzungen zur Tagesordnung oder wird der Tagesordnung widersprochen? Den Punkt 6 haben wir schon abgesetzt. Ich sehe keine Ergänzungen zur Tagesordnung. Damit können wir nach der Tagesordnung verfahren.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Erstes Gesetz zur Ände- rung des Thüringer Hoch- schulgebühren- und -ent- geltgesetzes Gesetzentwurf der Landesre- gierung - Drucksache 5/177 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Mario Voigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen. Im letzten Plenum haben wir einen Grundsatz für den Freistaat Thüringen, was das Thema Bildung und Bildungschancen angeht, festgestellt. Dieser Grundsatz lautet: Die Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen haben wir uns in Thüringen darauf verständigt, dass es - wie in den vergangenen Jahren auch - keine allgemeinen Studiengebühren geben wird. Gleichzeitig haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Verwaltungsgebühren abgeschafft werden. Mit dem heute vorliegenden Antrag erfüllt die Landesregierung ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag. Es ist schnell gehandelt worden, es ist gut gehandelt worden und

(Beifall DIE LINKE, SPD)

ein wichtiges Zeichen für die Studenten. Es ist eine gute Nachricht für alle Studenten an Thüringens Hochschulen, denn bereits mit dem nächsten Semester sollen keine Verwaltungskostenbeiträge mehr erhoben werden. Das ist eine große Entlastung für die Studenten und wir freuen uns, dass dies so schnell auf den Weg gebracht wurde. Das ist gerade auch für die vielen Studienanfänger eine wichtige Entscheidung, wenn es darum geht, welchen Studienort sie zu wählen haben. Der Verzicht auf Studiengebühren allgemeiner Natur und jetzt im konkreten auf Verwaltungsgebühren ist ein entscheidender Standortfaktor für die Thüringer Hochschulen.

Zwei Aufgaben stehen bei der Vorlage noch an, die wir angehen müssen. Erstens müssen wir die Regelungen zügig auf den Weg bringen. Bei der Umsetzung gilt es, gemeinsam zu handeln und bürokratischen Unsinn zu vermeiden. Es geht auch um einen

ganz konkreten Punkt, wo die Hochschulen ihre Autonomie eben auch nutzen sollten. Denn die entsprechende Gesetzesänderung wird auch im Entwurf des Haushaltsgesetzes zu diskutieren sein. Um eine große Zahl von späteren Rücküberweisungen des Beitrags zu vermeiden, sollten die Hochschulen im Vorgriff auf die geplante Regelung schon jetzt von der Erhebung im Sommersemester 2010 absehen. Letztlich geht es doch darum, dass die Studenten auch Sicherheit haben für das kommende Sommersemester, dass das, was der Kultusminister öffentlich erklärt hat, auch gilt, dass ab dem nächsten Semester keine Verwaltungsgebühren mehr erhoben werden. Das ist eine wichtige Aussage, aber da müssen die Hochschulen auch mitziehen.

(Beifall CDU, SPD)

Das Zweite, was es zu klären gilt, ist, wie die Einnahmeausfälle zu kompensieren sind. Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden in der Summe über 4,8 Mio. €. Die Hälfte ist aufseiten des Landes, die Hälfte ist aufseiten der Hochschulen. Das Geld darf den Hochschulen nicht verloren gehen, sonst erweisen wir den Studenten und den Bildungseinrichtungen einen Bärendienst. Sie stehen momentan in den Hörsälen und auf der Straße, um für eine adäquate Hochschulfinanzierung zu streiten. Deswegen sollten wir dieses Geld kompensieren.

(Beifall CDU)

Die Fragestellung des adäquaten Ersatzes für die Ausfälle von 2,5 Mio. € müssen wir gerade angesichts der Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen natürlich nicht vereinfachen, noch im Ausschuss diskutieren. Auf der einen Seite sinkt die Zahl der Abiturienten bis 2013 in Thüringen von 10.000 auf rund 6.000; auf der anderen Seite führen die massiven Steuerausfälle zu einem Absinken des finanziellen Handlungsspielraums. Das sind Debatten, die wir sowohl im Bildungsausschuss, aber natürlich auch in den Haushaltsberatungen beachten müssen. Eine entsprechende Lösung dieser beiden Fragestellungen steht im Raum. Ich bin guter Dinge, dass wir da zu einer Lösung kommen werden. Deswegen empfehle ich im Namen meiner Fraktion, das Ganze im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend weiterzubehandeln und im Haushalts- und Finanzausschuss mitzuberaten. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst sind wir sehr froh, dass doch recht schnell ein solcher Gesetzentwurf von der Koalition auf den Weg gebracht wird. Damit wird ein Versprechen umgesetzt. Wir hatten in der letzten Plenarsitzung dazu auch eine ausführliche Debatte, als es in der Aktuellen Stunde um die Bildungsstreiks ging, die auch hier in Thüringen nach wie vor stattfinden.

Mit der Abschaffung der Verwaltungsgebühren wird eine ganz wichtige Forderung umgesetzt. Darüber sind wir froh und ich glaube, das teilen alle hier im Hause. Aber ich möchte zu bedenken geben, dass es nach wie vor berechtigte Sorgen bei der Konferenz der Thüringer Studierenden und auch auf unserer Seite gibt, was zum einen die Finanzierung anbelangt, was aber gegebenenfalls auch Einfallstore anbelangt, die sich hoffentlich nicht öffnen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Es besteht die große Sorge, dass Einzelgebühren erhoben werden für Einzelleistungen, die an den Universitäten erbracht werden. Das darf nicht passieren, auch wenn wir Schwierigkeiten haben, die 4,8 Mio. €, die Dr. Mario Voigt gerade genannt hat, aufzubringen, um zu kompensieren, dass der Verwaltungsgebührenbeitrag abgeschafft wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage auch ganz deutlich, unsere Hochschulen sind insgesamt deutlich unterfinanziert. Das betrifft auch und gerade den Mittelbau. Das haben wir in der letzten Plenarsitzung schon einmal angesprochen.

Im Bereich der Lehre und im Bereich der Betreuung gibt es nach wie vor ganz viel zu tun. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, möglichst viele Studierwillige nach Thüringen zu holen, um als Land der Dichter und Denker, wie wir uns so gerne nennen, tatsächlich eine Zukunft zu bieten. Dabei ist die Gebührenfreiheit tatsächlich ein ganz wichtiger Standortvorteil, für den jetzt ein erster weiterer Schritt erreicht wird, wenn es keine Verwaltungsgebühren mehr gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch einen Punkt benennen, der uns sehr am Herzen liegt. Es gibt eine Studiengebühr auch in Thüringen, über die hier auch schon häufiger gestritten wurde, das sind die sogenannten Langzeitstudiengebühren. Ich sage es hier noch einmal: Die Langzeitstudiengebühren treffen auch und gerade Studierende mit Kindern, auch und gerade Stu