Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, Sie alle so frisch und munter heute hier zu sehen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße recht herzlich die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Sitzung hat als Schriftführerin neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Hennig, die Rednerliste führt der Abgeordnete Dr. Voigt.

Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Grob, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Recknagel, Frau Abgeordnete Siegesmund zeitweise, Herr Minister Geibert zeitweise, Herr Minister Machnig zeitweise und Herr Minister Reinholz zeitweise.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu TOP 1 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6345 verteilt. Zu TOP 3 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/ 6343 verteilt. Zu TOP 19 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6344 verteilt. Weiterhin wird ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6346 verteilt.

Gibt es noch Anmerkungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann treten wir in die Tagesordnung ein, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/5603 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/6339

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6345

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Kowalleck zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 14. Februar 2013 ist der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss federführend sowie an den Justizund Verfassungsausschuss überwiesen worden. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 14. März 2013, in seiner 61. Sitzung am 21. März 2013, in seiner 63. Sitzung am 16. März 2013, in seiner 64. Sitzung am 13. Juni 2013 und in seiner 65. Sitzung am 4. Juli 2013 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss beschloss, die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf unter Einbeziehung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 5/3304 sowie des Fragenkatalogs der Fraktionen der CDU und der SPD in Vorlage 5/3344 durchzuführen. Es bestand die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen.

Nachfolgend die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen: Prof. Dr. Michael Brenner, Friedrich-Schiller-Universität, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, führt aus, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD gegenüber der bisherigen Rechtslage im Wesentlichen Änderungen der Zusammensetzung, der Befugnisse und des Verfahrens des Landesrechnungshofs enthält. Diese Änderungen erscheinen insgesamt sachgerecht. Sie begegnen insbesondere keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Besetzung mit fünf Mitgliedern sichere ein höheres Maß an fachlicher Kompetenz als eine Besetzung mit nur vier Mitgliedern. Darüber hinaus erscheine eine ungerade Besetzung auch deshalb sinnvoll, weil § 10 Abs. 2 Landesrechnungshofgesetz vorsieht, dass das Kollegium mit Stimmenmehrheit entscheidet. Eine solche Mehrheitsentscheidung sei ungeachtet der Tatsache, dass auch nach Maßgabe des Gesetzentwurfs bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe, bei einer ungeraden Besetzung leichter zu verwirklichen als bei einer geraden. Ob sich der Gesetzgeber für vier oder fünf Mitglieder entscheidet, obliegt daher letztlich seiner ausschließlich sich an politischen Maßstäben orientierenden Entscheidungskompetenz. Die Erweiterung des Vorschlagsrechts mag dem Auswahlvorgang durchaus förderlich sein. Ebenfalls vom legislativen Ermessen gedeckt sei die Verkürzung der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident von 12 auf 10 Jahre. Zu überdenken sei die Vorgabe, dass Prüfungsunterlagen grundsätzlich einem Beauftragten am Ort der Prüfung vorzulegen seien.

Der Thüringer Richterbund e.V. hält eine gesetzliche Regelung über das Recht der Mitglieder des

Thüringer Rechnungshofs auf Teilnahme an den Ausschuss- und Plenarsitzungen und auf Zugang zu allen notwendigen Dokumenten, insbesondere dem Abgeordneteninformationssystem, als Klarstellung für sinnvoll. Es wird grundsätzlich die gesetzliche Festlegung der Zahl der Mitglieder des Rechnungshofs begrüßt. Weiterhin befürwortet er den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Rechnungshof zukünftig neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten mit zwei weiteren zu Mitgliedern bestellten Beamten (Direktoren beim Rechnungshof) zu besetzen. Der Thüringer Richterbund e.V. spricht sich dafür aus, dass die Mindestaltersgrenze von 35 Jahren für Mitglieder des Rechnungshofs, die der bisherigen Gesetzeslage entspricht, beibehalten wird. Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen sollte an der bisherigen Regelung festgehalten werden, dass der Präsident oder der Vizepräsident und mindestens ein Drittel der Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Auch der Passus der bisherigen Regelung, dass eine angemessene Anzahl der Mitglieder eine wirtschaftswissenschaftliche oder technische Vorbildung aufweisen soll, sollte beibehalten werden. Eine Abkehr vom Zusammenwirken beider Verfassungsorgane, den Präsidenten und den Vizepräsidenten in ihr Amt zu berufen, hält der Thüringer Richterbund für nicht günstig. Eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Rechte der Exekutive wird aber nicht gesehen, da der Landesregierung ihr eigenes Vorschlagsrecht verbleibt. Er spricht sich gegen eine Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten von 12 auf 10 Jahre aus.

Aufgrund der Stellungnahme von Herrn Hartmut Reibold, Thüringer Generalstaatsanwalt, war der Thüringer Justizminister Dr. Poppenhäger in der 63. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Mai 2013 zur Beratung anwesend. Herr Minister Dr. Poppenhäger führte aus, Anlass für seine Anwesenheit sei, dass in verschiedenen Tageszeitungen Artikel erschienen seien, in denen unter anderem von einem Untreueverdacht die Rede gewesen sei. Auslöser dieser Artikel sei eine Stellungnahme gewesen, die der Generalstaatsanwalt am 29.04.2013 gegenüber dem Thüringer Landtag abgegeben habe. Nach Auffassung des Thüringer Justizministers Dr. Poppenhäger und des Thüringer Justizministeriums sei daher bei dem gegebenen Sachverhalt eine Abstellung auf den Tatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch rechtsirrig. Die in der Presse gegenständlichen Äußerungen seien verkürzt gewesen, sie seien aber auch in der Sache fehlgegangen.

Herr Prof. Hartmut Schwan, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, sieht die Teilnahmeberechtigung an öffentlichen Sitzungen als nicht regelungsbedürftig an. Es sei nicht ersichtlich, dass sich eine gerade oder ungerade Besetzung des

Kollegiums positiv oder negativ auf die Arbeitsfähigkeit des Rechnungshofs auswirkt, da bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe. Weiterhin wird ausgeführt, dass bereits aus seiner verfassungsrechtlichen Stellung folgt, dass das Vorschlagsrecht der Landesregierung zukommt. Gegen die vorgesehene Neuregelung bestünden grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Wahrung des Gewaltenteilungsund des Rechtsstaatsprinzips. Die Neuregelung der Amtszeit führe zu einer Verschlechterung, aber wohl nicht zu einer Aushöhlung der verfassungsrechtlichen Garantie. Nach Auffassung von Herrn Professor Schwan dürfe die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern nicht auf Kosten der Verständlichkeit und Klarheit gehen.

Herr Prof. Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs, führt aus, dass der Bundesrechnungshof kein Mandat habe, sich in rein landesrechtlichen Angelegenheiten zu äußern. Daher wäre eine Bewertung des Gesetzentwurfs sowohl hinsichtlich seines Inhalts als auch seiner Entstehung nicht möglich. Für die im Gesetzentwurf aufgegriffenen Fragen wurde die für den Bundesrechnungshof geltende Rechtslage dargelegt.

Herr Prof. Karl-Heinz Binus, Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, führt aus, dass sich die notwendige Zahl von Mitgliedern und die Personalausstattung im Übrigen jeweils am konkreten Arbeitsumfang orientieren müsse. Diese kann, wie ein Vergleich zwischen den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder zeigt, durchaus sehr unterschiedlich sein. Sie kann aber auch bei einem Rechnungshof Entwicklungen und Änderungen unterliegen. Eine ungerade Besetzung des Kollegiums sei kein zwingendes Erfordernis. Angesichts der Komplexität der dem Rechnungshof zugewiesenen Aufgaben sei ein sachlicher Grund für den Wegfall des Erfordernisses der Befähigung zum Richteramt jedenfalls nicht erkennbar. Das bisher im Gesetz enthaltene Mindestalter von 35 Jahren für die Wahl zum Mitglied des Landesrechnungshofs trage durchaus eine gewisse sachliche Berechtigung in sich. Eine Stärkung der demokratischen Legitimation und Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofs wird durch das Vorschlagsrecht der Fraktionen nicht erkannt.

Herr Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts, führt aus, die Vergrößerung der Besetzung des Rechnungshofs durch Regelung per Gesetz sei möglich. Die Notwendigkeit einer ungeraden Besetzung wird weder aus faktischen noch aus Rechtsgründen gesehen. Es sei verfassungsrechtlich unproblematisch, dass künftig der Präsident oder der Vizepräsident nicht mehr Volljurist sein muss. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken gegen den Wegfall

der Mindestaltersgrenze. Unter Kontrollgesichtspunkten sei es durchaus sinnvoll, dass auch andere Personen von den Fraktionen vorgeschlagen werden können; auch unter dem Demokratieaspekt erscheint dies zweckmäßig. Verfassungsmäßige Bedenken gegen die Reduktion der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident werden nicht gesehen.

So weit zu den Stellungnahmen der Anzuhörenden, die ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten worden sind.

Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 10. Juli 2013 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Haushalts- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den in Vorlage 5/3751 genannten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, wir kommen jetzt in die Aussprache und als Erster hat der Abgeordnete Dr. Werner Pidde von der SPD-Fraktion um das Wort gebeten. Herr Dr. Pidde? Ja, gut.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Rechnungshofgesetz hat riesige Wellen geschlagen, weit bevor es überhaupt einen Gesetzentwurf gab. Schon die Ankündigung ließ den Präsidenten gallig reagieren. Da war die Unabhängigkeit des Rechnungshofs in Gefahr, obwohl diese in der Verfassung garantiert ist. Von Disziplinierung war die Rede und Ähnliches. Das alles war nicht sonderlich diplomatisch.

Ich will hier aber auch noch einmal klarstellen, der Rechnungshof macht nicht die Politik, sondern ist für die Kontrolle verantwortlich.

(Beifall SPD)

Das Rechnungshofgesetz erlässt der Landtag. Wir beschließen auch den Haushaltsplan des Rechnungshofs und auch den Stellenplan. So wird also durch den Landtag der Rahmen für die Tätigkeit des Rechnungshofs gesetzt und es ist ganz selbstverständlich, dass dieser Rahmen so gesteckt wird, dass Selbstständigkeit und richterliche Unabhängigkeit des Rechnungshofs gewährleistet sind. Es wird also keinesfalls in die Arbeitsweise des Rechnungshofs eingegriffen, es erfolgt keinesfalls ein Eingriff in die Prüfungstiefe oder Prüfungsintensität des Rechnungshofs.

Nun sind vor einiger Zeit die beiden Fraktionen CDU und DIE LINKE an uns herangetreten, um das Rechnungshofgesetz zu ändern.

(Heiterkeit FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und auch wir, die SPD-Fraktion, sehen Handlungsbedarf, was das Kollegium angeht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich ziehe mei- nen Redebeitrag zurück.)

Die Viererkonstellation erweist sich als nicht so glücklich und deshalb haben wir uns für eine ungerade Anzahl ausgesprochen. In der Diskussion war auch die Frage, wie lang soll die Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten sein. Es war in der Diskussion Wiederwahl, zweimal sechs Jahre. Auch da haben wir eigentlich eine sehr klare Position. Wenn die Unabhängigkeit gewährleistet sein soll, dann ist eine Wiederwahl nicht günstig. Das spricht für eine lange Amtszeit. Wir haben diese auch verglichen mit den Amtszeiten in den anderen Bundesländern, auch beim Bundesrechnungshof. Wir haben gesehen, dass es in der Regel 12 Jahre Amtszeit sind, und uns auch dafür ausgesprochen, aber wir haben auch gesehen, dass kaum ein Präsident oder Vizepräsident wirklich die 12 Jahre im Amt ist oder bisher war. Aber wir halten das für sinnvoll, weil das eine wichtige Frage ist für unabhängiges Agieren des Präsidenten und des Vizepräsidenten.

Meine Damen und Herren, ich habe bereits zur ersten Lesung gesagt, wir wollen keinen Schnellschuss. Wir wollen die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss und im Justizausschuss, um ein umfassendes Meinungsbild zu finden, und erst dann eine Entscheidung treffen. Der Berichterstatter hat schon gesagt, dass wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt haben, das Kollegium des Rechnungshofs äußerte sich auch im Rahmen dieser Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss und auch das Onlineforum wurde genutzt, um Meinungen einzuholen. Die Folge ist ein Änderungsantrag der drei genannten Fraktionen, der im Haushaltsausschuss eingebracht worden ist und der die Basis der heutigen Beschlussempfehlung bildet.

Ich will noch einmal die wichtigsten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf darstellen. Das ist einmal, die bisherige Amtszeit des Rechnungshofpräsidenten und des Vizepräsidenten von zwölf Jahren bleibt bestehen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist eine gute Änderung, das ist eine besonders effek- tive Änderung.)

Auf Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofs wird eine Regelung zur Verfahrensweise bei Auskünften zu Prüfungsfragen eingefügt und die vorgesehenen Ergänzungen und Bestimmungen für die

(Abg. Kowalleck)

Geschäftsordnung des Rechnungshofs entfallen komplett, damit gar nicht erst der Verdacht aufkommt, wir mischen uns in Angelegenheiten des Rechnungshofs ein.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden der Rechnungshof und der Landtag in seinen Rechten gestärkt. Die gesetzliche Regelung der Teilnahmemöglichkeit an Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie der Zugang zu allen notwendigen Dokumenten sind wichtig für den Rechnungshof. Auch die umstrittene Festlegung der Zahl der Direktoren stärkt den Rechnungshof, da durch die zusätzliche Direktorenstelle mehr „Manpower“ für die Erledigung der Aufgaben des Kollegiums zur Verfügung steht. Die Aufgabenbereiche können weiter aufgeteilt werden. Außerdem erhält der Rechnungshof die geforderte rechtliche Sicherheit bei Auskünften zu Prüfungsfragen. Die Fraktionen des Landtags erhalten dagegen ein Vorschlagsrecht für die Position des Rechnungshofpräsidenten und Vizepräsidenten. Die Verantwortung für die Ernennung geht von der Ministerpräsidentin auf die Präsidentin des Landtags über. Das stärkt das Parlament. Somit ist der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, DIE LINKE und SPD eine qualitative Fortentwicklung des alten Rechnungshofgesetzes. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Meine Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, dass nach der Verabschiedung dieser gesetzlichen Klarstellung wieder ein von gegenseitigem Respekt geprägtes Arbeitsklima zwischen allen Beteiligten eintritt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das habt ihr doch verschuldet.)

Wir brauchen einen leistungsstarken Rechnungshof, eine gut funktionierende Behörde.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Appell an euch selbst.)

Wir brauchen auch keinen Rechnungshof, der uns Lobeshymnen verfasst. Prüfung und Kontrolle sind wichtig für eine funktionierende Verwaltung. Dann gibt es selbstverständlich nicht nur positive Prüfvermerke. Wichtig ist auch, dass der Rechnungshof nicht nur als Pathologe arbeitet und zurückliegende Dinge aufarbeitet. Auch daraus lernt man natürlich, aus den Fehlern der Vergangenheit, aber wichtig ist die Beratung in laufenden Prozessen. Damit werden wir vor Fehlentwicklungen gewarnt. Auch wenn unbequeme Wahrheiten ausgesprochen werden, hilft uns das doch immer weiter.

Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Frau Anja Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.