Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Pidde, das ist sehr spannend zu hören gewesen. CDU und LINKE sind also auf Sie zugekommen. Die SPD befand sich im Umklammerungsgriff der großen Fraktionen und musste dann da mittun. Das ist ziemlich spannend, weil es am Ende keiner gewesen sein will. Das ist ja wirklich faszinierend. Wir haben, glaube ich, am Anfang des Jahres … Bitte?
Am Anfang des Jahres haben wir als GRÜNE sehr deutlich gemacht, dass wir diese Koalition aus LINKE, SPD und CDU bei der Frage, wie der Rechnungshof künftig seine Arbeit zu machen hat, infrage stellen. Wir haben gesagt, dass wir mit Hinterzimmerdiplomatie und diesen schrägen „zwei mal sechs Jahre“ und anderen Wahlvorschlägen nichts anfangen können, und wir haben gesagt, dass wir es nicht dulden, dass die Prüfrechte des Rechnungshofes eingeschränkt werden. Wir haben gesagt, dass die Unabhängigkeit der Behörde durch eine Reduzierung der Amtsdauer des Präsidenten mit uns nicht zu machen ist. Jetzt hat sich in den vergangenen Wochen auch durch die Anhörung einiges getan und wir haben von Anfang an sehr, sehr deutlich gemacht, dass die Änderungsvorschläge, die diese Koalition, diese Kungelrunde, sich gemeinsam überlegt hat, den Rechnungshof nicht effizienter machen, sondern ineffizienter. Und wir sind, das will ich an dieser Stelle sagen, froh, dass sich diese Koalition, die sich da gefunden hat aus CDU, SPD und LINKE, ein Stück zumindest bewegt hat.
Wir haben deshalb im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, und der wurde natürlich auch Teil der Debatte, die hier vorhin vom Berichterstatter auch schon vorgestellt worden ist. Ich will einige Punkte aus dieser Anhörung gern noch mal ins Gedächtnis rufen, weil es sehr, sehr wichtig ist zur Einschätzung des Gesetzentwurfs insgesamt. Der Steuerzahlerbund beispielsweise lehnt das Ansinnen der drei Fraktionen laut Stellungnahme komplett ab. Der Thüringer Richterbund, die Präsidenten der Rechnungshöfe Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, der Präsident des OVG, Prof. Dr. Schwan, der Präsident des Bundesrechnungshofes und der Präsident des OLG, Kauf
mann, alle lehnten ganz oder überwiegend das Ansinnen der drei Fraktionen ab. Und viele teilten in ihren Stellungnahmen unsere Meinung, dass die Unabhängigkeit des Rechnungshofs mit diesem Gesetzentwurf angetastet würde. Generalstaatsanwalt Reibold, sah sogar den objektiven Tatbestand der Untreue bei sachlich unbegründeter Erweiterung des Rechnungshofkollegiums. Diese Ansicht teilen wir auch.
Wir finden nicht, dass das Kollegium des Rechnungshofs wieder erweitert werden muss. Herr Dette, da haben Sie uns, ob nun pathologisch oder nicht pathologisch beschäftigt, an ihrer Seite. Angesichts der Kritik seitens der Öffentlichkeit und auch von uns hat sich die SPD bereits in der ersten Lesung ja hier vorn sehr klar positioniert und gesagt, es wird Änderungen geben. Auch die LINKE hat im Haushaltsausschuss entsprechendes angekündigt. Ich glaube, dass an diesem Tag mal eines feststeht: Diese Koalition aus CDU, LINKEN und SPD ist deutlich über das Ziel hinausgeschossen und sie haben es auch unterwegs bei der Anhörung gemerkt, weil die Unabhängigkeit des Rechnungshofs eben nicht zur Disposition steht. Sie ist verfassungsrechtlich festgeschrieben. Änderungen, die den Rechnungshof zwar nicht besser arbeiten lassen werden, aber mit Sicherheit auch noch mehr kosten, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir hier eigentlich nicht diskutieren.
Die Erweiterung des Kollegiums um einen Direktorenposten wurde insbesondere vom Präsidenten des OVG und den Präsidenten der Rechnungshöfe Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz kritisiert und rundweg abgelehnt. Der Bundesrechnungshof verweist noch mal darauf, dass auch in den dortigen Rechnungshöfen eine gerade Anzahl von Mitgliedern durchaus gute Rechnungshofarbeit leistet. Und dieses Argument, dass es unbedingt eine ungerade Zahl sein müsse, trägt an dieser Stelle nicht. Hören Sie sich doch an dieser Stelle die Worte sehr genau an, die in den Stellungnahmen zu verzeichnen sind. Es gibt keine sachliche Begründung. Es gibt vermutlich irgendeine andere, die sie vielleicht auch noch darlegen können, warum sie der Ansicht sind, dass es einen zusätzlichen Posten braucht, der den Rechnungshof aufbläht,
und vor allen Dingen, das kommt noch dazu, nicht nur, dass sie den Rechnungshof an dieser Stelle aufblähen wollen, sie tun das auch noch gegen seinen Widerstand. Das sind viele verschiedene Punkte, die uns als GRÜNE schon daran zweifeln lassen, dass Sie gemeinsam mit dem Rechnungshof an einer besseren Arbeit der Behörde interessiert sind, sondern vor allen Dingen scheint irgendwas anderes im Vordergrund zu stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen auch die Abschaffung der Altersgrenze für Mitglieder des Rechnungshofs ab. Mit der Änderung von CDU, LINKE und SPD können jetzt endlich auch Mitglieder der Jungen Union Direktor beim Rechnungshof werden. Ich weiß nicht, ob das Ihr Ziel ist, unser Ziel ist es jedenfalls nicht
und wir haben, ehrlich gesagt, auch keine Lust auf solche Debatten, zur Frage Alter nach unten senken, Qualitätsstandards für diejenigen nach unten senken mit Ihnen ernsthaft zu diskutieren, denn das kann doch wohl nicht wahr sein, dass eine Reform des Rechnungshofgesetzes darauf hinausläuft, dass da unabhängig von der Kompetenz desjenigen und unabhängig von Erfahrungswerten jemand tatsächlich noch dazugesetzt wird, nur um - ja, um was eigentlich - am Ende dieses Direktorium aufzublähen. Sie können es nach wie vor nicht vernünftig begründen.
Wir haben Ihnen heute hier einen Vorschlag unterbreitet, um Ihnen allen zu sagen, Sie haben die Wahl, liebe Abgeordnete von LINKE, SPD und CDU. Es gibt von uns einen Änderungsantrag, dem man zustimmen kann. Es geht darum, die unabhängige Finanzkontrolle des Landes zu stärken und es geht darum, dass jeder Einzelne in den drei betreffenden Fraktionen Farbe bekennt. Deswegen beantragen wir namentliche Abstimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten hatten wir zu unserem Änderungsvorschlag des Rechnungshofgesetzes ja eine intensive Debatte sowohl in der Öffentlichkeit, in den Medien, hier im Parlament und natürlich auch im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Justizausschuss. Auch die Anhörung haben wir sehr ausführlich durchgeführt und ausgewertet. Auch das Internetforum wurde vom Berichterstatter schon angesprochen. Die drei einbringenden Fraktionen haben diese Stellungnahmen aus den Anhörungen sehr genau ausgewertet und auch nochmals dazu beraten und auch die Einwendungen, die der Rechnungshofpräsident selbst zum Gesetzentwurf getätigt hat, bei der Beratung berücksichtigt. Daraus ist dann der vorliegende Änderungsantrag zum Gesetzentwurf entstanden.
Für sehr viel Aufregung in den Medien hat ja insbesondere - und das wurde von den Vorrednern auch schon angesprochen - die Stellungnahme der Thü
ringer Generalstaatsanwaltschaft Jena gesorgt. Hier wurde uns als Parlament in vielen Zeitungsartikeln ein möglicher Straftatbestand der Untreue vorgeworfen. Deswegen möchte ich auch noch mal ausdrücklich den Dank unserer Kollegen aus dem Haushaltsausschuss an Herrn Minister Dr. Poppenhäger richten, der im Ausschuss war und diese Vorwürfe aufgearbeitet und ganz klar gesagt hat, dass dieser Untreuevorwurf auf das Parlament keinesfalls zutrifft.
Es ist mir auch noch mal wichtig, das zu erwähnen, das kann auch in der Öffentlichkeit nicht so stehen bleiben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann es ja kurz machen, es wurde, wie gesagt, schon viel darüber berichtet, aber zur Frau Siegesmund und ihrem Beitrag eben muss ich doch noch etwas sagen. Ihre Rede hätte wesentlich kürzer und effektiver sein können, Sie hätten einfach sagen können, wir sind die Dagegenpartei.
Frau Siegesmund, es ist das Recht des Gesetzgebers, Gesetze zu verabschieden oder auch Gesetze zu ändern. Dass das hier im Parlament dieses Mal drei Fraktionen gemeinsam tun, ärgert Sie offenbar sehr.
Ich möchte aber noch mal ganz kurz die Ziele unseres Gesetzentwurfs darlegen. Zum einen wollen wir, dass der Landtag gestärkt werden soll, denn wer die Spitze des Rechnungshofs wählt und entlastet - was wir ja hier auch regelmäßig und auch in Akribie tun -, soll auch ein Vorschlagsrecht für den Rechnungshof haben.
Zweitens soll außerdem eine ungerade Mitgliederzahl, so wie das in früheren Jahren auch üblich war, im Kollegium gewährleistet werden. Damit sollen Stichentscheide so weit als möglich vermieden werden.
Drittens wollen wir, die drei Fraktionen, die fachliche Pluralität des Kollegiums sichern, so weit vielleicht auch - Frau Siegesmund - eine Antwort auf
ihre Ausführungen. Auch Wirtschaftswissenschaftler und Bausachverständige müssen im Kollegium mitwirken können und dieses Kollegium kann nicht nur mit Juristen besetzt sein.
Schließlich und letztens soll der Hof ein gesetzlich verankertes Recht erhalten, das Abgeordneteninformationssystem zu nutzen und an unseren Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen. Das war ja auch ein wichtiges Anliegen des Rechnungshofkollegiums selber, was wir auch gerne aufgenommen haben.
Frau Präsidentin, vielen Dank, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. „Wir legen Ihnen heute eine Änderung des Rechnungshofgesetzes vor, weil wir der Auffassung sind, dass sich die bisherigen Regelungen insbesondere in folgenden Punkten nicht bewährt haben.“ Das wäre so ein Ansatz oder ein Anfang für eine Rede von jemandem, der eine Gesetzesänderung vorlegt, weil es natürlich eigentlich einen Grund braucht für eine Änderung eines Gesetzes.
Es gibt für den Gesetzentwurf keine Begründung. Es ist derselbe Wortstamm, es gibt doch keinen Grund dafür. Es gibt keinen Punkt, den ich auch bis jetzt in den Reden gehört hätte, den ich im Ausschuss gehört hätte, der sich auch aus der Gesetzesvorlage ergibt, aus dem man, politisch meinetwegen umstritten, aber zumindest ein Begründungsszenario ableiten kann oder könnte, warum man dieses Gesetz ändern muss.
Die SPD macht es, weil die beiden großen Fraktionen auf sie zugekommen sind. Sensationeller Grund, wirklich.