Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

man in einer Einzelregelung Stichentscheide so weit als möglich verhindern will. Wenn man die

(Abg. Lehmann)

Stellungnahme des Präsidenten gelesen hat, weiß man, dass es zu einem Stichentscheid in der bisher 23-jährigen Geschichte des Rechnungshofs noch nicht ein einziges Mal gekommen ist. Tolle Begründung, Änderungsbedarf klar erkennbar. Das war ausdrücklich ironisch gemeint. Es gibt keinen Änderungsbedarf für dieses Gesetz.

Nicht regelungsbedürftig war eins der zentralen Stichworte aus dem Beitrag des Berichterstatters. Die Änderungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Herzlichen Glückwunsch. Das ist so eine Art Grundanforderung an das, was wir hier tun.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich obliegt es der Entscheidungskompetenz des Gesetzgebers.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahnsinn!)

Ja, toll. Es ist von vorn bis hinten eine Lachnummer, eigentlich.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und allein die Tatsache, dass es die ganz große Koalition ist, macht das Ganze nicht besser. Der letzte Gesetzentwurf, den Sie gemeinsam hier beschlossen haben, hat dem Land die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gebracht.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: So ist es.)

(Beifall FDP)

Also, meine Damen und Herren, wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen. Das ist so ein Grundsatz, den man auf Gesetzesänderungen natürlich genauso übertragen kann.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Auch das war richtig, Herr Barth!)

Weil es keinen erkennbaren Grund gibt, und weil hier auch noch niemand einen Grund vorgetragen hat, warum man das Gesetz ändern müsste, deswegen muss man es nicht ändern.

(Beifall FDP)

Das ist die logische Schlussfolgerung. Deswegen kann man auch in die Einzelregelungen gehen. Die Anforderungen an die Mitglieder des Kollegiums jetzt genauer zu definieren, auch dafür gibt es keinen Grund, weil auch bis jetzt niemand, der 18 Jahre alt ist, dem Kollegium angehört hat.

All diese Dinge, wie gesagt, mir fällt nicht viel mehr dazu ein, als dass ich sage, es gibt keinen Grund für das Gesetz. Es hat mir noch keiner irgendeinen auch nur ansatzweise, noch nicht mal einen streitbaren Grund genannt. Ich verlange ja gar nicht,

dass er nachvollziehbar wäre, ich verlange nur, dass es überhaupt irgendetwas gibt, was als Grund einigermaßen durchgehen könnte dafür, dass man dieses Gesetz ändert. Der Rechnungshof ist, wie es im Gesetz heißt, eine oberste Landesbehörde und ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Diese Aufgabe hat er in den letzten 23 Jahren mit dem Gesetz, wie es bis jetzt ist, in einer, insbesondere auch in den letzten drei Jahren, wie ich finde, ganz hervorragenden und außerordentlichen Art und Weise erledigt.

(Beifall FDP)

Er hat sich insbesondere in den letzten Jahren auch von einem Kontrollorgan zu einem Organ entwickelt, welches auch Hinweise gibt, Hinweise, über die man auch im Einzelnen streiten kann. Aber das wird sich auch mit oder ohne Gesetzesänderungen nicht ändern und deswegen sage ich für meine Fraktion, es bleibt der Eindruck, den auch niemand wirklich entkräften kann mangels einer Begründung, dass es sich hier um eine Strafexpedition handelt, für die es vielleicht

(Beifall FDP)

aus Sicht der antragstellenden Fraktionen auch unterschiedlich geartet historische Begründungen geben mag.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Jetzt ver- höhnst du den Präsidenten aber.)

Aber auch das ist kein Grund für eine Gesetzesänderung, weil es insbesondere natürlich für das jetzige Kollegium gar keine Auswirkungen haben kann, deswegen ist es auch Blödsinn.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Deswegen ist der Vorwurf Blödsinn.)

Nein, deswegen ist die Gesetzesänderung Blödsinn.

(Beifall FDP)

Den Vorwurf können Sie ja entkräften, Herr Mohring.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da sieht man, wie schwachsinnig der Vorwurf ist.)

Nein, daran sieht man insbesondere, wie schwachsinnig die ganze Gesetzesänderung ist, und deswegen, meine Damen und Herren, lehnen wir sie ab und wünschen dem Rechnungshof, weil es ja nun so kommen wird, dass er auch mit dem neuen Gesetz seine Aufgaben genauso gut erfüllen kann wie bisher. Aber weil er es genauso gut machen wird wie bisher, und davon bin ich auch fest überzeugt, sieht man auch daran noch einmal, es gibt nichts Überflüssigeres als diese Gesetzesänderung. Vielen Dank.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, bevor ich auf mein Redemanuskript komme, möchte ich auf ein, zwei Sachen aus der bisherigen Diskussion eingehen.

Kollege Barth, entweder sind Sie bei der Einbringung und der ersten Lesung nicht dabei gewesen

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Jetzt hört er wieder nicht zu.)

oder Sie haben zumindest auch in der Presse die verschiedenen Auseinandersetzungen nicht richtig mitbekommen. Seitens meiner Fraktion will ich noch einmal deutlich den Anlass und die Motivation hier kundtun, weswegen wir diese Initiative, das Rechnungshofgesetz zu ändern, mitgegangen sind und sozusagen mit auf diesem Papier stehen. Wir wollten das Vorschlagsrecht von der Landesregierung wegziehen und das Parlament stärken und hier eine entsprechende Stärkung bekommen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Wenn das nicht Grund genug ist, eine Initiative zu starten, dann weiß ich nicht.

Zweiter Punkt - Stichwort Gewaltenteilung: Das, was sich der Generalstaatsanwalt da geleistet hat, muss ich sagen, Meinungsäußerung ja, Fachmeinung ja, jederzeit, aber dem Parlament im Grunde genommen als Legislative, als Gesetzgeber, schon im Vorgriff - das Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet - Untreue vorzuwerfen, das halte ich auch schon für ein starkes Stück. Ich bin dem Minister ausdrücklich dankbar, dies im Ausschuss zurechtgerückt zu haben.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Dritter Punkt: Kollegin Siegesmund, Sie sind auf einige Äußerungen, besonders auch von Rechnungshöfen eingegangen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz - kennen Sie die Stellen, die dort besetzt sind? Ich will sie Ihnen sagen: fünf, fünf und sieben. Rheinland-Pfalz hat sieben, Sachsen fünf und Sachsen-Anhalt auch fünf. Also demzufolge dort eine Meinung zu bekommen, ich bin gerne bereit, sie zur Kenntnis zu nehmen, aber wie sie ihren Rechnungshof dort gestaltet haben, daran können wir uns nur messen und das wollen wir auch tun.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Zur ersten Lesung habe ich meinen Beitrag zum Rechnungshofgesetz mit den Worten geschlossen, dass ich davon ausgehe, dass dieses Gesetz durch eine intensive parlamentarische und auch außer

parlamentarische Arbeit bestimmt entsprechende Veränderungen erreichen wird.

Beides - die intensive Diskussion und die Veränderungen - sind eingetreten. Kollege Kowalleck hat dankenswerterweise in seinem Bericht aus dem Ausschuss die Anhörung benannt und die sehr differenzierten Bewertungen, auch kritischen, und dabei deutlich gemacht, welche wichtigen Veränderungshinweise es innerhalb der Anhörung gegeben hat, die wir dann aufgegriffen haben.

Für meine Fraktion kann ich sogar noch in Anspruch nehmen, dass wir, das heißt der Fraktionsvorstand, über die schriftliche Anhörung hinaus in diesem Zeitraum ein Gespräch mit der Spitze des Thüringer Rechnungshofes - Präsident, Vizepräsident und beide Direktoren - geführt haben. Dabei konnten und können wir zwei ganz wesentliche Ergebnisse für uns festhalten. Die Vorwürfe, die seit der Vorlage des Entwurfes und jetzt immer noch zum Angriff auf die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofes immer wieder kolportiert werden, konnten geklärt und ausgeräumt werden.

Mit Blick auf die Veränderungen möchte ich die wesentlichen Punkte, die wir aus dem Gespräch festgehalten haben, hier auch benennen.

Erstens: Die im Entwurf enthaltene Verschärfung zur Festlegung von Prüfaufträgen und Prüfvorgängen ist gestrichen.

Zweitens: Auch die angestrebte Verkürzung der Amtszeit von 12 auf 10 Jahre wurde nach der Prüfung der Amtszeit aller Rechnungshöfe in Deutschland zurückgenommen. Auch da sind wir auf dem guten Weg.