Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für die heutige Sitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Mühlbauer neben mir Platz genommen und die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Hennig. Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Krauße, Frau Abgeordnete Leukefeld, Herr Abgeordneter Metz, Herr Abgeordneter Adams - zeitweise - und Herr Minister Reinholz.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 12 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes“ in erster und zweiter Lesung zu beraten.
Gut, dann stimmen wir darüber ab. Wer diesem Antrag folgt, dass wir den Tagesordnungspunkt 12, Thüringer Architektenkammergesetz, heute in erster und zweiter Lesung beraten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist das einstimmig so angenommen und wir verfahren entsprechend. 1 Enthaltung, Entschuldigung, Frau Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.
Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7233 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem es mir leider am gestrigen Tag nicht vergönnt war, der Beantwortung von wichtigen Anfragen beiwohnen oder sie gar halten zu dürfen, möchte ich mich zunächst bei den Fraktionen des Hohen Hauses dafür bedanken, dass sie mir die Gelegenheit dazu geben, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes heute persönlich vorstellen zu dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das deutsche Rundfunkrecht ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Länderzuständigkeit zu so viel Einheitlichkeit wie nötig und zugleich möglichst großer Vielfalt geführt hat. Die rundfunkrechtlichen Staatsverträge sorgen für einen bundesweit einheitlichen Rahmen und für die Einhaltung der europäischen Vorgaben. Die Mediengesetze der Länder berücksichtigen die regionalen Gegebenheiten und unterschiedliche politische Vorstellungen in den einzelnen Ländern.
Zunächst zum Anlass und zum Ziel der Novelle: Das geltende Landesmediengesetz hat uns, und das ohne größere Änderungen, 11 Jahre lang erfolgreich den richtigen Weg gewiesen, aber jetzt ist es an der Zeit für einige grundlegende Neuerungen. Nicht der einzige, aber ein ganz wesentlicher Grund hierfür ist einmal mehr die technische Entwicklung. Ein Beispiel dafür: Vor 11 Jahren war es noch wenigen Spezialisten vorbehalten, in ihrer Freizeit Audio- oder gar Videobeiträge im Internet zu verbreiten. Heute ist das technisch und finanziell für die meisten Menschen machbar. Die Landesregierung ist vor diesem Hintergrund der Überzeugung, dass der klassische Bürgerrundfunk dennoch oder gerade wegen dieser Entwicklung weiterhin seine Existenzberechtigung hat. Seine Strukturen und Aufgaben müssen allerdings den neuen Gegebenheiten angepasst werden und genau das ist eines der wichtigsten Ziele des Gesetzentwurfs. Andere technische Entwicklungen vollziehen sich eher im Verborgenen, wie zum Beispiel die Umstrukturierung der Kabelnetze. Um auch in den heutigen grobmaschigen Kabelnetzen lokale Vielfalt zu erhalten, enthält der Gesetzentwurf konkrete Regelungsvorschläge zum bisherigen Verfahren. Der Gesetzentwurf beruht zum überwiegenden Teil auf dem Erfahrungsbericht der Landesregierung zum Thüringer Landesmediengesetz aus dem Januar vergangenen Jahres. Auch den vorangegangenen Erfahrungsbericht aus dem Januar 2007 hat die Landesregierung im Blick. Die Betonung liegt jeweils auf dem Wort „Erfahrung“ und nicht auf dem Wort „Bericht“. So hat die federführende Staatskanzlei nicht nur auf ihre eigenen Erfahrungen mit dem Gesetz hingewiesen, sondern auch die Erfahrungen externer Dritter, wie beispielsweise der Landesmedienanstalt, berücksichtigt. Schließlich hat die Staats
kanzlei zahlreiche Wünsche und Anregungen aus einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Ich komme nun zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen der Landesregierung. Herzstück der Novelle sind die vorgesehenen Verbesserungen im Bürgerrundfunk, verbunden mit dem neuen Medienbildungszentrum der Thüringer Landesmedienanstalt. Mit der umfassenden Neuordnung in diesen Bereichen wollen wir dafür sorgen, dass Thüringen bei der Medienbildung und bei den Bürgermedien auch künftig deutschlandweit führend bleibt. Die vorgesehenen neuen Regelungen stützen sich insbesondere, aber nicht nur auf ein Bürgermedienkonzept, das die Landesmedienanstalt unter Einbeziehung aller Thüringer Bürgermedien erarbeitet hat. Wesentliches Element des neuen Medienbildungskonzepts ist es, Transparenz und Zugangsoffenheit für alle zu ermöglichen bei gleichzeitig maximal möglicher Professionalisierung. Konkret sollen die bislang eigenständigen offenen Kanäle und nicht kommerziellen Lokalradios in Erfurt und Weimar zusammengeführt werden. An ihre Stelle sollen einheitliche Bürgerradios treten. Auch die weiteren vier offenen Hörfunkkanäle in Saalfeld, Jena, Nordhausen und Eisenach sollen künftig Bürgerradios sein. In Gera soll der offene Fernsehkanal zum Bürgerfernsehen werden und auf diese Weise sollen die begrenzten Ressourcen der Thüringer Landesmedienanstalt optimal gebündelt werden. Schon jetzt gibt die Landesmedienanstalt fast die Hälfte ihres Gesamtetats von ca. 4 Mio. € für die Medienbildung aus, also beinahe 2 Mio. € jährlich. Dieses Rundfunkbeitragsgeld ist gut investiertes Geld für die Zukunft. Damit auch künftig jedermann Beiträge in den Bürgerradios und im Bürgerfernsehen senden kann, haben wir im Gesetzentwurf zugangsoffene Sendezeiten von mindestens 32 Wochenstunden vorgesehen. Diese Mindestvorgabe kann bei Bedarf natürlich überschritten werden, nur ausnahmsweise auch unterschritten. Einzelheiten dazu soll die Landesmedienanstalt in einer Satzung regeln, damit die Zeiten bei jedem der neuen Bürgerradios und beim Bürgerfernsehen bedarfsgerecht auf die Interessenten verteilt werden können.
Die neuen Bürgerradios und das neue Bürgerfernsehen sollen aber nicht nur mehr „Spielwiese“ und Lernort sein, sondern auch verstärkt als lokale Informationsmedien dienen. Sie sollen stärker als bisher zur Vielfaltsicherung im lokalen Bereich ergänzend beitragen. Denn es ist in unserer global vernetzten Welt wichtig, die lokalen und regionalen Informationen nicht zu vergessen. Man kann also hier für das Landesmediengesetz den alten Leitspruch „Denke global und handle lokal“ heranziehen.
Im engen Zusammenhang mit der Neuordnung der Bürgermedien steht das Medienbildungszentrum der Landesmedienanstalt. Es hat seine Arbeit bereits aufgenommen, soll jetzt aber auch eine ge
setzlich verankerte Aufgabenbeschreibung erhalten. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass sich die von der Thüringer Landesmedienanstalt getragenen Einrichtungen als Medienbildungszentrum formieren. Das Medienbildungszentrum soll zwei Standorte mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben, und zwar Erfurt für den Schwerpunkt Medienbildung und Gera für den Schwerpunkt Professionalisierung. Damit sollen Medienprojekte professionell durchgeführt und strategisch in den Qualitätsentwicklungsprozess der Bürgermedien eingebettet werden. Ferner sollen TLM-eigene, aber auch andere Medienbildungsangebote effektiver gebündelt und somit die erforderliche Netzwerkbildung weiter vorangetrieben werden. Darüber hinaus soll für Bürgerradios und Bürgerfernsehen im Bereich der Medienbildung ein kompetenter Ansprech- und Servicepartner geschaffen werden. Schließlich soll die Veröffentlichung von Projektergebnissen erleichtert werden. Auf diese Weise sollen die Außenwirkung, die gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz der Bürgermedien weiter verbessert werden.
Ich verlasse nun den Komplex „Bürgermedien und Medienbildung“ und komme zu den noch mehr technisch geprägten Aspekten des Gesetzentwurfs. Hier hat sich die Landesregierung vor allem den Auswirkungen der Digitalisierung angenommen. An dem Grundsatz „Kein Rundfunk ohne Zulassung“ wollen wir festhalten. Überlegungen aus dem Kreise der Landesmedienanstalten, die Zulassungspflicht für privaten Rundfunk durch eine bloße Missbrauchskontrolle zu ersetzen, ist bisher kein Land gefolgt. Ich halte diesen Ansatz auch für zu weitgehend. Allerdings wollen wir das sogenannte Führerscheinmodell einführen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dieses Modell, das Zulassungsverfahren und das Verfahren zur Zuweisung von Sendefrequenzen voneinander zu trennen, denn ein reines Internetfernsehen benötigt zwar keine Sendefrequenzen, aber in der Regel sehr wohl eine Zulassung. Zugleich sollen die Zulassungslaufzeiten verlängert werden. Auf diese Weise steigt die Planungssicherheit für den privaten Rundfunk und andererseits fällt der Aufwand für Zulassungsverlängerungen seltener an. Technische Entwicklungen vollziehen sich nicht nur im Internet, sondern beispielsweise auch in den altbekannten Fernsehkabelnetzen. Ich hatte das bereits eingangs erwähnt. Die Kabelnetze werden in den letzten Jahren immer grobmaschiger, was die Einspeisung lokaler und regionaler Sender erschwert. Daher hat sich die Landesregierung entschlossen, eine sogenannte MustFetch-Regelung in den Entwurf aufzunehmen. Damit soll die Heranführung lokaler Fernsehprogramme sowie von Bürgermedien an Kabelanlagen auch dann sichergestellt werden, wenn sich die vom Kabelnetzbetreiber vorgegebene Einspeisestelle außerhalb Thüringens befindet. Diese Regelung zielt auf eine bewusste Stärkung unserer Regionalität und ist so noch in keinem anderen Landesmedien
gesetz enthalten. Auf Anregung der Landesmedienanstalt haben wir zudem eine Vorschrift aufgenommen, die der TLM die Abschöpfung von Werbeerlösen erlaubt, die ein privater Veranstalter im Rahmen einer rechtsaufsichtlich beanstandeten Sendung erzielt hat. Bisher kennt nur der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg eine solche Regelung. Sie ist dort zwar noch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, wir halten sie aber für rechtlich zulässig und für ein richtiges und wichtiges Signal an die privaten Veranstalter, dass sich Wettbewerbsverstöße nicht lohnen. Schließlich soll das Thüringer Landesmediengesetz erheblich kürzer werden. Dieses Ziel soll vor allem durch Verweisungen auf die Rundfunkstaatsverträge erreicht werden, denn damit entfallen die bisherigen umfangreichen Textübernahmen aus den Rundfunkstaatsverträgen.
Ich komme nun zu einem weiteren Bereich, und zwar zur Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt. Dieses wichtige pluralistisch besetzte Entscheidungsgremium soll nach der Vorstellung der Landesregierung geringfügig erweitert werden, um eine noch bessere Vertretung der Interessen der Allgemeinheit zu ermöglichen. Im Einzelnen soll die Frauenquote in der Weise angehoben werden, dass der Versammlung insgesamt mindestens zehn Frauen angehören müssen. Bisher müssen der Versammlung bei einer Gesamtzahl von 25 Personen lediglich fünf Frauen angehören; mehr sind es derzeit auch wirklich nicht. Ausschlaggebend bleibt nach wie vor das Verhalten der entsendungsberechtigten Einrichtungen. Entsenden diese von sich aus genügend Frauen, ist alles gut. Tun sie das nicht, greift die Quotenregelung, das heißt, es werden erforderlichenfalls so viele Frauen zusätzlich von der Versammlung zugewählt, bis der Versammlung insgesamt mindestens zehn Frauen angehören. Ein wenig relativiert sich aber die vorgesehene Anhebung von fünf auf zehn Frauen dadurch, dass Vertreter der Migrantinnen und Migranten sowie der kommunalen Spitzenverbände neu aufgenommen worden sind. Zudem soll künftig - ich denke, das wird Sie freuen - jede Landtagsfraktion einen Vertreter in die TLM-Versammlung entsenden, derzeit wären das fünf. Aktuell gehören der Versammlung noch drei Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen an. So weit zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs.
Wie Sie alle wissen, ist gerade die Medienwelt ein sich stetig weiterentwickelnder und immer komplexer werdender Kosmos. Der nunmehr vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes ist allerdings „State of the Art“. Ich sehe den Diskussionen in diesem Hohen Hause mit Interesse, aber auch mit Zuversicht entgegen und ich habe die herzliche Bitte, das neue Thüringer Landesmediengesetz noch in dieser Le
gislaturperiode abschließend zu behandeln, damit es möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Gnauck. Ich eröffne jetzt die Aussprache und wir haben Wortmeldungen. Als Erster spricht Herr Abgeordneter André Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen, auch dem Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Fasco, liebe Zuhörerinnen und Zuseher am Livestream! Ja, zur besten Sendezeit und ein Landesmediengesetz auf dem Tisch - Herz, was willst du mehr!
Der Maschinenraum der Landesregierung arbeitet noch, vielen Dank, Herr Minister, vielen Dank auch an die Vorgängerin und natürlich vielen Dank an die Mitarbeiter, dass dieser Gesetzentwurf jetzt noch auf den Tisch kommt, quasi auf den letzten Metern der Legislaturperiode. Im Interesse des weiteren Verlaufs der Tagesordnung und meiner zu hörenden angegriffenen Stimme - was mit dem gestrigen Tag ausdrücklich nichts zu tun hat - möchte ich drei Punkte kurz hier zur Diskussion stellen bzw. einbringen.
Dabei will ich erstens erklären, was wir beim vorgelegten Text für gut befinden, zweitens eine deutliche Kritik äußern und schließlich zum Dritten auf eine Frage zu sprechen kommen, über die wir sicherlich im Rahmen einer mündlichen Anhörung, die wir noch zu beschließen haben, diskutieren können.
Zunächst also das Positive, meine Damen und Herren: Was wir ausdrücklich begrüßen, ist die Entwicklung der Bürgerradios in Kooperation mit der Landesmedienanstalt. Hier wird endlich ein Schritt getan, der einerseits die Angebote in den verschiedenen Thüringer Städten harmonisiert und andererseits den Realitäten im Bürgerradio gerecht wird. Zugleich wird mit der Einrichtung des Medienbildungszentrums der Medienkompetenzentwicklung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, was insbesondere unsere Fraktion hier in diesem Haus immer wieder eingefordert hat, beispielsweise bei der Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, bei dem wir nun bald einen neuen Entwurf zu diskutieren haben, was uns die Mäuse in der Staatskanzlei zugetragen haben. Wir haben immer wieder auf den zentralen Punkt hingewiesen, junge Menschen werden am besten vor ungeeigneten Medieninhalten geschützt, wenn sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien lernen, nicht indem ihnen et
was verboten wird, was nicht zu verbieten ist. Für die Medienkompetenzentwicklung wird mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt gemacht. Es ist gut, dass die TLM in diesem Bereich weiter gestärkt wurde und gemeinsam mit den Bürgerradios hier ihre gute landesweite Arbeit ausbauen kann.
Einen Punkt in diesem Zusammenhang - den hat auch der Herr Minister angesprochen - sehen wir etwas kritisch, der steckt in § 34 des Gesetzentwurfs. Da geht es um den publizistischen Auftrag von Bürgerradios und Bürgerfernsehen. Die Zulassung für die Sender soll Vorgaben für zugangsoffene Sendezeiten enthalten, was so weit in Ordnung und richtig ist. Aber dann heißt es einen Satz später: „Diese Vorgaben haben zugangsoffene Sendezeiten von mindestens 32 Stunden pro Woche vorzusehen.“ Diese starre Regelung halten wir für falsch. „32 Stunden pro Woche“ heißt im Schnitt viereinhalb Stunden am Tag. Hier müsste ein flexibleres Modell her, indem wir etwa deutlich weniger Pflichtstunden festschreiben oder diese Frage ganz und gar in die Verantwortung der Landesmedienanstalt gelegt wird.
Die Verfasser des Gesetzes scheinen hier zu sehr an Erfurt und vielleicht auch an Weimar gedacht zu haben, wo der Bedarf eines offenen Zuganges womöglich in diesem Umfang gerechtfertigt wäre. Das Gesetz muss aber auch auf Bürgerradios in den kleinen Städten Rücksicht nehmen, wo die Radiomacher und auch -macherinnen einfach froh sind über jeden, der ehrenamtlich mitwirken will. In diesen Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Personen, die Radio machen wollen, in den Redaktionen der Bürgerradios schon mitarbeitet und nur einzelne die offenen Angebote nutzen und unabhängig von einer Redaktion selbstständig, regelmäßig eine Sendung produzieren wollen. Wenn hier tagtäglich über vier Stunden freigehalten werden müssen für einen Bedarf, der faktisch gar nicht vorhanden ist, hat das einfach Konsequenzen. Es entstehen Leerlauf, zusätzliche Wiederholungen und die Sendezeit bleibt womöglich ungenutzt, während die Redaktionen der Bürgerradios vielleicht ein gutes Angebot für diese Sendezeit haben.
Meine Damen und Herren, wir fordern hinsichtlich der Garantie für einen offenen Zugang, den wir grundsätzlich unterstützen, dass bezüglich dieses Umgangs eine Regelung mit Augenmaß gefunden wird. Dies bedeutet in unseren Augen hier grundsätzlichen Wunsch des Gesetzes - ja, Verankerung des offenen Prinzips und die Ausgestaltung in die Hände der TLM.
Der dritte Punkt, über den ich sprechen will, ist, dass wir mit diesem Gesetz auch die zukünftige Gestaltung des Angebotes privater Radiosender in Thüringen gestalten wollen. Hier gab es viele Debatten. Wir wurden in den letzten Jahren und Mo
naten auch zu einem parlamentarischen Abend dazu eingeladen. Jetzt muss entschieden werden. Im Kern geht es um die Frage, ob Antenne Thüringen und Landeswelle in einem sogenannten Funkhausmodell zusammengehen dürfen oder ob sie getrennte Partner nur in einer Bürogemeinschaft bleiben und zusammenarbeiten dürfen, die Besitzverhältnisse sozusagen getrennt bleiben. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form sieht die zweite Variante vor und sagt unter § 10 zur Vielfaltsicherung, dass Zusammenarbeit von Rundfunkveranstaltern bei Gebäude- und Veranstaltungsmanagement sowie Technikdienstleistung möglich ist. Eine stärkere Verbindung wird durch die Bestimmung verhindert, dass ein Anbieter nicht zwei Zulassungen für Sender in der gleichen Programmkategorie bekommt.
Meine Damen und Herren, wir würden sicherlich alle hier im Haus unterschreiben, dass wir für die Sicherung der Meinungsvielfalt eintreten. Im Konkreten kann die Vielfalt aber in verschiedener Form auftreten und wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Nach dem bis jetzt vorgeschlagenen Modell haben wir eine kleine Vielfalt von Anbietern, nämlich zwei. Was wir aber nicht haben, ist eine Vielfalt der inhaltlichen Programmangebote. Beide privaten Radiosender richten sich momentan an die sogenannte werberelevante Zielgruppe von 19 bis 49. Die Unterschiede im Programm, die Verantwortlichen mögen es mir verzeihen, sind überschaubar. Nun haben die Sender den Vorschlag gemacht zusammenzugehen, um dann Programmangebote verschiedenen Altersgruppen gegenüber zu machen, ähnlich wie es der MDR mit Sputnik, Jump und MDR 1 Radio Thüringen macht. Aber das wäre ein Beitrag zur Vielfaltsicherung, ein Anbieter mit zwei unterschiedlichen Programmen.
Ich und meine Fraktion erwarten im Rahmen der Anhörung noch einmal eine intensive Diskussion und dabei den Austausch von medienpolitischen, aber auch betriebswirtschaftlichen Argumenten, um letztendlich nicht nur eine Entscheidung über die Meinungsvielfalt an sich bei privaten Radioanbietern in Thüringen, sondern auch über die Fortexistenz der bisherigen Radioangebote zu treffen.
Meine Damen und Herren, auf eine Sache möchte ich am Schluss noch eingehen. Die Thematik Internet und Netzgesellschaft bleibt bei der Novelle des Gesetzes komplett außen vor. Das Mediengesetz bleibt leider ein reines Rundfunkgesetz, das sich um klare Grenzziehung in einem Bereich bemüht, indem es immer mehr Konvergenz gibt. Die Landesregierung hätte die Grenzen durchbrechen können, in dem sie zumindest die Netzneutralität als grundsätzliches Prinzip im Mediengesetz festhält.
Das wäre neu gewesen, das wäre mutig gewesen und das wäre ein wichtiges Signal gewesen, welche Position Thüringen in der Netzpolitik vertritt.
Natürlich wäre der Wirkungsbereich für eine solche Festlegung sehr klein gewesen, aber vielleicht hätte es andere Länder ermutigt und ermuntert, ähnlich zu handeln. Wenn wir sagen, wir kümmern uns nicht um das Internet, weil das sowieso außerhalb von Thüringen gemacht wird, dann haben wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Beim Internet geht es um Vernetzung und natürlich ist Thüringen ein Teil der Vernetzung. Also können wir auch hier anfangen, die Netzneutralität gesetzlich zu garantieren.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss und ich möchte schon ankündigen, dass wir, wie gesagt, eine mündliche Anhörung fordern bzw. dafür plädieren. Es gibt viele betroffene Medienmacher, mit denen wir diese Vorhaben offen und ehrlich diskutieren wollen. Außerdem stellt dies, was den Thüringer Landtag anbetrifft, auch eine gewisse Tradition dar.
Letzter Gedanke: Wir wollen gern daran mitwirken, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Bei einigen Punkten, so wie ich sie betont habe, sehen wir Beratungs- und Korrekturbedarf. Im Interesse der Medienlandschaft und der Medienmacher in Thüringen, insbesondere der Ehrenamtlichen, wollen wir dazu beitragen, dass die Novelle in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in einer Zeit der medialen Konvergenz und der sehr dynamischen Weiterentwicklung der Medien generell beschäftigen wir uns heute zweifelsfrei mit einem wichtigen Gesetz. Auch wenn es in Thüringen ein funktionierendes Mediengesetz gibt und wir keine zwingende Notwendigkeit haben, das Gesetz zu novellieren, setzen Landesregierung und Landtag mit dem heutigen Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen in Richtung einer modernen Medienkultur im Freistaat. Denn in den letzten zehn Jahren hat sich auf diesem Sektor sehr viel geändert, so dass eine Weiterentwicklung des Landesmediengesetzes äußerst sinnvoll und angezeigt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Revisionsklausel des geltenden Gesetzes verweisen. Die Landesregierung hat den Landtag regelmäßig über Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes informiert. So konnten wir stets auch nachvollziehen,