Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in einer Zeit der medialen Konvergenz und der sehr dynamischen Weiterentwicklung der Medien generell beschäftigen wir uns heute zweifelsfrei mit einem wichtigen Gesetz. Auch wenn es in Thüringen ein funktionierendes Mediengesetz gibt und wir keine zwingende Notwendigkeit haben, das Gesetz zu novellieren, setzen Landesregierung und Landtag mit dem heutigen Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen in Richtung einer modernen Medienkultur im Freistaat. Denn in den letzten zehn Jahren hat sich auf diesem Sektor sehr viel geändert, so dass eine Weiterentwicklung des Landesmediengesetzes äußerst sinnvoll und angezeigt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Revisionsklausel des geltenden Gesetzes verweisen. Die Landesregierung hat den Landtag regelmäßig über Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes informiert. So konnten wir stets auch nachvollziehen,
wo das Gesetz besonders gut funktionierte und in welchen Bereichen es eventuell Nachholbedarf gab und gibt. Auf der Basis dieser Erfahrungsberichte, der letzte vom 21. Dezember 2012, diverserer Erhebungen, zahlreicher Gespräche und Abstimmungen wurde der heutige Entwurf zur Diskussion vorgelegt. Die maßgeblichen Punkte der Novellierung sind für mich erstens die Neugestaltung des Bürgerrundfunks in Thüringen, zweitens die Medienbildung mit dem neuen Medienbildungszentrum in Erfurt. Hier stehen nicht mehr nur technische Kompetenzen im Vordergrund, vielmehr geht es um den Erwerb von Werten und Wissen, geprägte Haltungen und Fähigkeiten. Ich denke, das ist hier auch die Zukunftsorientierung des Gesetzes und die kommt hier besonders gut zum Ausdruck. Denn Thüringen hat sich in der Vergangenheit im Bereich der Medienbildung einen hervorragenden Ruf in der Bundesrepublik erarbeitet. Diesen gilt es zu verteidigen und weiter auszubauen. Drittens: Die Neuregulierung der Zulassung von Rundfunkveranstaltern sowie die Zuweisung und Zuordnung von Übertragungskapazitäten. Die neue Thüringer Regelung entspricht damit den Vorschriften anderer Länder und vor allem auch den Vorgaben der aktuellen Rundfunkstaatsverträge und des novellierten Telekommunikationsgesetzes.
Abschließend, meine Damen, meine Herren: Insgesamt ist Thüringen im Bereich der Medienpolitik gut aufgestellt. Dennoch sollten die unterschiedlichen Angebote und Initiativen, insbesondere bei der Vermittlung von Medienkompetenzen, noch stärker gebündelt und inhaltlich verzahnt werden. Dem Umgang mit den neuen Medien muss nach wie vor im höchsten Maße Rechnung getragen werden, Stichwort Medienbildung. So ist das neue Gesetz ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, ich sagte es bereits. Dieser Schritt ist auch nötig in einer Welt, die täglich mehr und mehr von neuen Medien dominiert wird.
Den weiteren Beratungen einschließlich der durchzuführenden Anhörung - es sollte eine mündliche sein, mein Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt - sehe ich mit großem Interesse entgegen. Für meine Fraktion beantrage ich deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs an den für Medien zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
vor, Kollege Blechschmidt hat es schon angedeutet, knapp vor Ende der Legislatur. Wir haben ein gemeinsames Interesse, dass es möglichst schnell beschlossen wird. Anhörung und auch eine Bürgerbeteiligung im Online-Forum, glaube ich, sind gerade mit Blick auf die Bedeutung des Gesetzes trotzdem Dinge, die wir tun sollten, und an der Stelle sollten wir gemeinsam möglichst stringent arbeiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der private Rundfunk und die Bürgermedien, das sind die drei Säulen der Medienvielfalt in Thüringen. Das Landesmediengesetz richtet sich an den privaten Rundfunk und an die Bürgermedien. Gerade im Bereich der Bürgermedien ist die Vielfalt in Thüringen ausgesprochen erfreulich. Das muss man, glaube ich, so sagen.
Wir haben eine Reihe offener Kanäle, ob Radiooder Fernsehkanäle, nicht kommerzielle Radios, private Rundfunkunternehmen, das alles ist genau diese Vielfalt. Wir haben gerade offene Kanäle und nicht kommerzielle Radios, die auch Bürgern Möglichkeiten bieten, sich kostenfrei, insbesondere eigenverantwortlich in diesem Bereich zu betätigen und sich entsprechend in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen. Impulse für soziale und kulturelle Aktivitäten, die aus diesem Bereich kommen, halten wir für eine wertvolle Bereicherung. Eigentlich sogar mehr, eigentlich ist das ein unverzichtbarer Bestandteil der Medienlandschaft in Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen will ich neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen in der ersten Lesung auch noch einige wenige konkrete Punkte ansprechen, so wie das meine Vorredner auch getan haben. Das Landesmediengesetz hatte bisher die Vermittlung von Medienkompetenz als eins der wesentlichen Ziele benannt. Das soll jetzt geändert werden. Jetzt soll die Vermittlung von Bildung an die Stelle der Vermittlung von Medienkompetenz treten. Das soll durch die Einrichtung eines Medienbildungszentrums bei der TLM erfolgen. Das überrascht mich deshalb, weil Herr Fasco dieser Idee offenbar schon zuvorgekommen ist, denn auf den Internetseiten der TLM findet sich schon ein Unterflyer, der ein Medienbildungszentrum vorstellt und erklärt, was das ist. Sei dem, wie dem sei. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Medienbildungszentrum und den lokalen Anbietern, zum Beispiel durch Bürgerradios, die sich auch im Bereich der Medienbildung betätigen, nicht aus der Balance gerät. Wir müssen eine Formulierung finden, die beiden die Möglichkeit lässt, entsprechend tätig zu werden.
Eine ganz spannende Frage aus meiner Sicht, ich bin zum Glück nur Naturwissenschaftler, leider kein Jurist, so will ich es mal formulieren, ist die Frage, die der Minister angesprochen hatte, ob diese Kon
struktion, dass die TLM eine Lizenz für ein Bürgerfernsehen vergibt, das sie selbst betreibt, rechtlich einwandfrei ist. Die Frage stelle ich einfach mal. Dass uns da nichts passiert, daran sollten wir gemeinsames Interesse haben.
Das Landesmediengesetz setzt auch den rechtlichen Rahmen für die Veranstaltung von privatem Rundfunk. An der Stelle glaube ich, dass wir den Freiraum des privaten Rundfunks nicht weiter einschränken sollten. Insbesondere meine ich hier die gesetzlichen Regelungen zur Zulassung und zu den Übertragungskapazitäten. Nach unserer Ansicht müssen die Regelungen im Landesmediengesetz die Meinungs- und die Angebotsvielfalt fördern. Das sollte das zentrale Ziel sein. Ganz spannend wird in dem Zusammenhang die Frage, dass wir uns auch mit der Zulassung bzw. der Einbindung von weiteren Rundfunkveranstaltern beschäftigen müssen, die nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, das sind diese Worte mit mehr als 17 Buchstaben, die jetzt unter den Rundfunkbegriff fallen, ich sage mal nur das Stichwort „Teleshopping-Kanäle“. Hier müssen wir uns entscheiden - und da bin ich wirklich gespannt auf die Diskussion, da bin ich auch noch nicht festgelegt, muss ich ganz offen sagen, da gibt es viel Für und auch viel Wider -, hier müssen wir uns entscheiden, ob und in welchem Umfang wir solche Angebote in Thüringen zulassen wollen.
Eine Neuregelung, die ich zum Schluss noch ansprechen möchte, ist die Frage der Zusammensetzung der Versammlung der TLM. Da gibt es einige kleinere Veränderungen. Es sollen alle Fraktionen einen Sitz bekommen und auch die kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertreter der Migranten, das würde die Gesamtzahl geringfügig auf knapp 30 erhöhen. So weit, so gut. Kritisch sehe ich ganz offen die Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils. Der soll jetzt von fünf auf zehn steigen und soll bei Nichterreichen durch eine Nachbesetzung aus den Frauenverbänden erfolgen. Das kann nicht nur die Gesamtzahl um neun erhöhen, ob jetzt 38 im schlimmsten Fall besser oder schlechter sind als 29, das lassen wir mal dahingestellt, viele von uns haben ja Erfahrungen mit größeren oder kleineren Gremien.
Ob das der Qualität unbedingt zuträglich ist, wenn es mehr Leute werden, ist mal die eine Frage. Die andere Frage ist aber, dass wir auf diese Art und Weise eine Überrepräsentanz einer gesellschaftlichen Gruppe bekommen, und zwar nicht von Frauen, sondern von Vertreterinnen von Frauenverbänden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann man den Frau- enverbänden aber nicht vorwerfen.)
Die haben nach dem Gesetz einen Sitz und können dann sozusagen durch diese Regelung bis auf zehn oder neun Sitze kommen. Da, finde ich, sollten wir zum einen sehen, dass wir das rechtssicher machen, und zum Zweiten sollte das aber auch ein Appell sein, dass diejenigen, die schon regulär entsenden dürfen, sich vielleicht überlegen, ob sie nicht eine Frau entsenden.
Da richte ich mal den Blick auch hier in die Reihen, angefangen bei der Landesregierung, die Männer entsendet oder einen Mann entsendet, der erste Redner in der Debatte gehört einer Fraktion an, die bei jeder Gelegenheit auf Frauenquoten intendiert. Herr Blechschmidt, Ihre Fraktion entsendet Sie und eben keine Frau, möglicherweise weil Sachkunde eine Rolle spielt.
Auch die SPD hat gerade die Chance verpasst. Nachdem Kollege Höhn zum Wirtschaftsminister berufen worden ist, der Mitglied für Ihre Fraktion gewesen ist, haben Sie die Stelle, die Entsendung nachbesetzt, Kollege Eckardt ist der neue Vertreter. Auch die SPD lässt keine Möglichkeit außen vor, um für die Frauenquote zu werben; auch hier wird ein Mann entsendet.
Ich weiß nicht, möglicherweise ist auch hier Sachkunde ein ausschlaggebender Punkt. Deswegen, glaube ich, sollten wir uns hier mehr darauf konzentrieren, dass wir sachkundige Menschen in der Versammlung der TLM haben und nicht nach sachfremden Erwägungen Quoten festschreiben,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt auch sehr viele gu- te und hoch qualifizierte Frauen.)
das bringt uns nicht weiter, Frau Rothe-Beinlich. Ich freue mich an dieser Stelle ausdrücklich auf Ihren Beitrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Wer vor Jahrhunderten über das Meer fuhr, musste die Sterne lesen können, um nicht Schiffbruch zu erlei
den. Wer heute die Herausforderungen der Digitalisierung des öffentlichen Raumes meistern will, braucht zur sicheren Positionsbestimmung eine Vergewisserung über die Grundlagen des freien Gemeinwesens.“ - so der Philosoph Nikolai Horn. Gerade im Bereich der digitalen Welt haben wir es mit einem Quantensprung zu tun, in ihrer Tragweite sind die Veränderungen mit denen des Buchdrucks vergleichbar. Die Schnelligkeit dieser Entwicklung hat natürlich auch Konsequenzen für den Gesetzgeber. Die rechtlichen Grundlagen müssen immer wieder neu justiert werden.
Meine Damen und Herren, gerade deshalb geht es im vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere um die Angleichung unseres Landesrechts an die seit der letzten Gesetzesnovellierung gefassten Medienstaatsverträge, vor allem in dem Bereich der Zulassung von Rundfunkveranstaltern sowie der Zuordnung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Der Minister hat das vorhin ausführlich vorgestellt. Des Weiteren sollen die Bürgermedien neu strukturiert und damit zukunftsfähig gemacht werden und nicht zuletzt geht es um die Stärkung der Medienbildung. Im Folgenden will ich mich deshalb auf die Neuordnung der Bürgermedien und den Ausbau der Medienbildung konzentrieren und zum Schluss noch einige Anmerkungen zum Funkhausmodell machen.
Meine Damen und Herren, die Förderung der Medienbildung nimmt im Aufgabenkatalog der Landesmedienanstalt einen zentralen, gesetzlich definierten Platz ein. Mit der Errichtung des Medienbildungszentrums kann diese Aufgabe nun in neuer Qualität umgesetzt werden. So können sich Strukturen entwickeln, die zur nachhaltigen Verankerung eines umfangreichen bedarfs- und nachfrageorientierten medialen Angebots führen. Das Medienzentrum als Bestandteil des Medienkompetenznetzwerkes Thüringen kann somit die vorhandenen Ressourcen in den Bereichen Medienpädagogik, Medienpolitik, Medienwissenschaft, Medienpraxis und Medienwirtschaft bündeln und sie stärker und effektiver als bisher miteinander verknüpfen. Auch die Möglichkeit, Projekte mit Pilotcharakter zu etablieren und deren Ergebnisse dann über die Verbreitungswege des Bürgerradios und des Bürgerfernsehens öffentlich zu kommunizieren, wird das Thüringer Modell der Medienpädagogik stärken. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene fit im Umgang mit neuen und alten Medien zu machen, und dabei steht nicht das technische Wissen im Vordergrund, sondern die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und reflektierenden Mediennutzung.
Meine Damen und Herren, zur Medienbildung gehört es natürlich auch, die Chancen und Risiken der digitalen Welt zu reflektieren. Laut BITKOM-Studie „Soziale Netzwerke“ sind 78 Prozent der 14- bis 29-Jährigen jeden Tag in Netzwerken, vor allem natürlich in Facebook. Soziale Netzwerke sind fester
Bestandteil des Alltags und werden so zu neuen Orten des sozialen Lebens. Die Kommunikation via Online-Medien führt, wie es Sherry Turkle festgestellt hat, schließlich zu einer Lebensweise, die man „Ich teile mich mit, also bin ich“ nennen könnte. Online-Status wird somit zum Lebensgefühl. Nur ein Knopfdruck und man fühlt sich getragen und bestätigt.
Allerdings, und das ist, glaube ich, immer wieder festzustellen, kann die virtuelle Beziehung die reale Begegnung nicht ersetzen. Hier ist Medienkompetenz unumgänglich, um eine klare Grenzziehung zwischen dem lebensweltlichen und dem virtuellen Raum vornehmen zu können. Der verantwortungsbewusste Umgang mit der eigenen Identität im digitalen Raum will genauso gelernt sein wie das respektvolle öffentliche Miteinander. Für das Medienbildungszentrum ergibt sich hier ein umfassendes Betätigungsfeld.
Meine Damen und Herren, einen wichtigen Beitrag zur Medienbildung leisten natürlich auch die Bürgermedien - Bürgerradio und Bürgerfernsehen. Sie sind im Gesetzentwurf komplett neu gefasst und entstehen durch die Bündelung der offenen Kanäle und des nicht kommerziellen Lokalradios in einer gemeinsamen Organisationsform. Damit sollen die Stärken beider Modelle in Bürgerradio und Bürgerfernsehen einfließen. Das heißt, Zugangsoffenheit und ein phasenweise durchführbares Programm mit publizistischem Auftrag werden künftig strukturell miteinander verbunden. Das ist vernünftig, aber natürlich wird damit auch eine Qualifizierung und Professionalisierung der regionalen Medienmacher unabdingbar. Zudem - und da gebe ich dem Kollegen Blechschmidt schon recht - ist zu hinterfragen, ob der zeitliche Umfang der zugangsoffenen Sendezeiten im Gesetz wirklich geregelt werden muss oder ob dieses nicht die TLM regeln sollte. Hier, denke ich, haben wir noch Diskussionsbedarf.
Meine Damen und Herren, auch wenn sich die medialen Möglichkeiten erheblich erweitert haben, am verfassungsrechtlichen Ziel, der Sicherung der Meinungsvielfalt, verstanden als freie Auswahl des Nutzers aus einem vielfältigen Angebot, hat sich nichts verändert. In diesem Kontext ist auch der Wunsch von Landeswelle Thüringen und Antenne Thüringen zu sehen, ein gemeinsames Funkhaus Thüringen zu etablieren. Beide sind der Auffassung, die Zukunftsfähigkeit des privaten Rundfunks könne in Thüringen nur durch verbesserte Kooperationsmöglichkeiten gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ergibt sich für mich eine Reihe von Fragen. Kann über Auflagen in den Lizenzen der beiden Programme bei einem Veranstalter die gewünschte Meinungsvielfalt abgesichert werden oder sind solche Vorgaben verfassungsrechtlich unzulässig? Kann der Gesetzgeber nach einer Zulassung des Funkhausmodells eine inhaltliche Ausdifferenzierung der beiden Programme rechtlich ein
fordern und auf welchem Weg könnte dies geschehen? Besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Schaffung eines Funkhausmodells? Hier brauchen wir fundierte Antworten. Ich schlage daher vor, den Entwurf zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Europaausschuss zu überweisen, um uns dort in einer umfangreichen mündlichen Anhörung ausführlich und differenziert mit diesen wichtigen Aspekten, aber natürlich auch mit den anderen Zielsetzungen der Novellierung auseinandersetzen zu können. Ich freue mich auf die Gespräche und Diskussionen. Herzlichen Dank.
Ich will, obwohl wir uns noch in der Session befinden, nicht schon wieder karnevalistisch werden, aber wenn gestern davon die Rede war, dass Stubentiger in der Staatskanzlei ihr Wesen treiben oder auch manchmal ihr Unwesen, dann kann man zu diesem Gesetz sagen, die Staatskanzlei hat eine lange Trächtigkeitsdauer.
Fünf Jahre brauchte sie, um dieses Gesetz das Licht der Welt erblicken zu lassen. Wenn man schon biologistisch weitermacht, dann kann man nur sagen, der Berg kreißte und gebar eine Maus. Mäuse sind in der Staatskanzlei bekannterweise auch nicht vorhanden - eigentlich, habe ich gestern gehört.