Gerold Wucherpfennig

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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, viele Feststellungen und Aussagen des FDP-Antrags sind sicherlich zutreffend und können vermutlich
vom Großteil dieses Parlaments mitgetragen werden.
Wir haben im Ausschuss schon intensive Diskussionen gehabt, das stimmt. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang beispielhaft die Aussagen zum Wachstum und zur Internationalität innovativer Unternehmen, zur Steigerung der Produktivität des Lohnniveaus und der Beschäftigungseffekte bedingt durch Forschungs- und Entwicklungsförderung, zur Förderung innovativer und zukunftsfähiger Geschäftsfelder, zur Umstellung der Förderung primär auf zinsgünstige und nicht rückzahlbare Darlehen aus revolvierenden Fonds, zur Reduzierung von bürokratischen und steuerlichen Belastungen sowie zur Einrichtung von Technologie- und Innovationsclustern. All diese Punkte sind sicher überwiegend konsensual.
Die im FDP-Antrag getroffene Aussage, dass die bisherige Thüringer Wirtschaftspolitik einseitig auf Prestige- und Großunternehmen fokussiert war, kann ich allerdings nicht so stehen lassen, denn diese Aussage impliziert, dass sich die Wirtschaftspolitik in unserem Freistaat ausschließlich auf Großunternehmen konzentriert hat, KMU nicht bzw. kaum gefördert wurden und deshalb falsch war. Dieses weise ich zurück. So möchte ich vielmehr kurz aus dem Thüringer Mittelstandsbericht 2010, erstellt durch das HWWI, zitieren: „Durch eine insgesamt erfolgreiche Förderpolitik hat der Freistaat hinsichtlich seiner industriellen Basis gegenüber den westlichen Ländern entscheidend aufgeholt. Auch im Bereich des Innovationspotenzials steht Thüringen unter den ostdeutschen Ländern ausgesprochen gut da. Nun aber gilt es, das Potenzial gerade der kleineren und mittleren Unternehmen mit ihrer Innovationsfreude, Dynamik und besonderen Flexibilität zu nutzen, um den Weg in die dienstleistungsintensive Wissensgesellschaft zu fördern.
Daraus folgt keineswegs, dass die bisherige Förderstrategie aufgegeben werden sollte. Vielmehr gilt es, die Weichen für eine allmähliche Schwerpunktverlagerung zu stellen. Eine weitere Internationalisierung und vor allem eine verstärkte Anbindung an die internationalen Wissensströme stellt dabei einen Schlüsselmoment dar. Gerade im Übergang zur Wissensgesellschaft können kleine und mittlere Unternehmen ihr Potenzial entfalten und so zum sozialen Zusammenhalt von Gesellschaften und damit zur Lebensqualität der Menschen beitragen. Hier besitzt Thüringen aufgrund seiner kleingliedrigen Struktur einen Wettbewerbsvorteil, den es zu nutzen gilt.“
Deshalb, meine Damen, meine Herren, mein und hoffentlich unser aller Fazit lautet: Unser Freistaat hat sich bisher - da meine ich nicht nur diese Legislaturperiode, die zu Ende geht - gut entwickelt. Um dieses zu verdeutlichen, könnte ich jetzt sehr viele Daten und Fakten nennen, die diesen Sachverhalt bestätigen. Ich denke, das sollte ich aus Zeitgründen allerdings unterlassen. Möglicherweise sind Sie sogar meiner Meinung, wenn nicht, empfehle ich die Lektüre der Jahrbücher des Landesamtes für Statistik.
Wie dem auch sei, die Zahlen, Daten und Fakten sprechen für sich und sprechen für eine grundsätzlich erfolgreiche Wirtschaftspolitik und Mittelstandsförderung in Thüringen - ich betone, grundsätzlich. Gleichwohl wäre es falsch zu sagen, weiter so, genau weiter so. Dass dieses falsch ist, müsste uns bereits die Evolutionsgeschichte lehren, denn danach waren Individuen, die sich nicht jeweils den vorherrschenden räumlichen und sonstigen Bedingungen angepasst haben, verloren oder haben verloren. Deshalb müssen auch wir berücksichtigen, dass nichts im Leben statisch ist, alles einer Dynamik unterliegt, alles im Wandel ist und nichts so gut ist, als dass es nicht verbesserungsfähig wäre. Weil das so ist, muss man kontinuierlich das Bestehende oder Gegenwärtige analysieren und evaluieren, sich ständig mit den Veränderungsprozessen auseinandersetzen und auf dieser Basis davon abgeleitet bedarfsgerechte und zukunftsweisende Umsetzungsmaßnahmen ergreifen. So, meine Damen, meine Herren, sollte es auch künftig sein.
Wie wir alle wissen, befinden wir uns am Anfang einer neuen EU-Förderperiode, 2014 bis 2020, einer Förderperiode, die trotz gewisser Mittelreduzierungen nicht unerhebliche 2,3 Mrd. € in unser Land fließen lässt. Das sind in der Summe die Mittel aus EFRE, ESF und ELER. Dass dies vom Fördervolumen her nach 2020 nicht mehr der Fall sein wird, dürfte uns allen klar sein. Um diesen zumindest bis 2020 vorhandenen Geldfluss auch zu ermöglichen, die EU-Mittel und sonstige Mittel effektiv einzusetzen sowie die neuen Förderrahmenbedingungen zu erfüllen, waren erhebliche Hausaufgaben zu erledigen und sind zahlreiche EU-Vorgaben zu beachten. Dazu zählen bekanntlich auf der Grundlage der Wachstumsstrategie Europa 2020 Stärken- und Schwächenanalysen der wirtschaftlichen und sonstigen Entwicklung in Thüringen, die Erstellung der Operationellen Programme für EFRE und ESF und natürlich auch das Entwicklungsprogramm für den ELER, die Anpassung der Landes- und Förderrichtlinien an die EU-Verordnung, die Bearbeitung der GRW-Richtlinie, die RIS3-Strategie und vieles mehr.
Inhalt oder Gegenstand dieser Veränderungen oder Schwerpunktverlagerungen in der Wirtschafts- und Innovationspolitik in Thüringen sind - sehr verkürzt dargestellt - unter anderem:
1. Nahezu ausschließliche Förderung von KMU;
2. Förderung von Großunternehmen nur noch in Einzel- bzw. Ausnahmefällen;
3. weniger Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und mehr Gewährung von zinsgünstigen und rückzahlbaren Darlehen aus revolvierenden Fonds;
4. weg vom Zwang der Schaffung neuer Arbeitsplätze und hin zur Bestandssicherung unserer Unternehmen einschließlich einer Qualifizierung in technologischer, innovativer und humankapitalbildender Hinsicht;
5. stärkere Konzentration der Förderung auf Steigerung der Produktivität, Steigerung der Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation von gegenwärtig 2,3 Prozent des BIP auf 3 Prozent sowie Erhöhung und Internationalisierung und
6. stärkere Akzentuierung der Förderung des Technologietransfers zwischen Kooperation und Vernetzung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen.
All dieses, meine Damen, meine Herren, sollte dazu beitragen, dass unsere KMU ihr Potenzial entfalten, so den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und damit die Lebensqualität bei uns im Freistaat verbessern, so wie es das HWWI im Thüringer Mittelstandsbericht auch beschrieben hat. Dass dieses nicht so einfach ist und wird, dürfte uns allen klar sein, weil natürlich auch die Solidarpaktmittel und die EU-Mittel weniger werden.
Gleichwohl, meine Damen, meine Herren, zum Ziel „Innovationskraft des Mittelstandes stärken“ sagen wir eindeutig „Ja“; zum FDP-Antrag, der durchaus Positives enthält, allerdings nach Abwägung „Nein“. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, beim Thüringer Landesmediengesetz, mit dem wir uns heute in zweiter Beratung befassen, handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Die federführende Staatskanzlei hat den Gesetzentwurf im Januar 2014 dem Landtag zugeleitet. Am 28. Februar fand die erste Lesung im Landtag statt. Die Fraktionen beschlossen damals einstimmig die Überweisung an den für Medien zuständigen Europaausschuss. Im Ausschuss berieten wir erstmals am 14. März über den Gesetzentwurf und kamen überein, eine mündliche Anhörung zu dem Gesetz durchzuführen.
Alle Fraktionen machten im Rahmen der Ausschuss-Sitzung Vorschläge für Anzuhörende und einigten sich auf eine Liste von 16. Die mündliche Anhörung fand am 16. Mai statt, 13 der geladenen Anzuhörenden waren der Einladung gefolgt. Parallel zur Diskussion in den Fraktionen und im Europaausschuss hatten Interessierte die Gelegenheit, sich im Online-Forum des Thüringer Landtags zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Bis zum 16. Mai konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum Landesmediengesetz mitteilen. Zu den insgesamt 12 Fragen gingen bis zum Ende der vierwöchigen Diskussionszeit keine Beiträge ein. Im Nachgang zur mündlichen Anhörung erarbeiteten alle Fraktionen Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf. In der Ausschuss-Sitzung am 13. Juni beschäftigten wir uns mit den Änderungsanträgen der Fraktionen in gewohnt konstruktiver Arbeitsatmosphäre. Einige Änderungsvorschläge wurden sogar einstimmig beschlossen.
In seiner Beschlussempfehlung votiert der Europaausschuss dafür, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den beschlossenen Änderungen anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, eine Novellierung des Landesmediengesetzes nach über 10 Jahren ist unter Berücksichtigung der sehr dynamischen Entwicklung in der Medienlandschaft mehr als sinnvoll und deshalb danke ich der Landesregierung an dieser Stelle, dass sie den heute zur Diskussion und Abstimmung stehenden Gesetzentwurf dem Parlament Anfang des Jahres vorgelegt hat. Wesentliche Neuerungen sind in den Bereichen Bürgermedien und Medienbildung zu verzeichnen. Einzelheiten lasse ich aber weg. Darüber ist schon genug berichtet worden von meinen Vorrednern. Die am 16. Mai durchgeführte und von hoher Sachlichkeit und Fachlichkeit geprägte mündliche Anhörung ergab, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich positiv und richtungsweisend ist und nur partiell Nachbesserungen vorgenommen werden sollten. Im Nachgang der Anhörung haben deshalb alle Fraktionen Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf erarbeitet, da es in Einzelfragen differenzierte Sichtweisen gab. Gleichwohl möchte ich auch an dieser Stelle allen Kollegen im Europaausschuss für die konstruktive Arbeitsweise danken. Schließlich wurde dem Gesetzentwurf der Landes
regierung auf der Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen bei 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.
Zu den wichtigsten vier Änderungen möchte ich kurz Stellung nehmen.
Erstens: Viele Anzuhörende haben sich dafür ausgesprochen, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Dieser Forderung sind wir nachgekommen. Hierdurch und mit der Legaldefinition der Netzneutralität machen wir unser Gesetz zu einem der modernsten Landesmediengesetze in Deutschland. Man könnte sogar von einer gewissen Vorreiterrolle reden. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben über die vorgeschlagene Definition hinaus gefordert, neben Inhalt, Anbieter, Herkunft etc. auch die angewendete Hardware mit aufzunehmen. Dieses haben wir jedoch abgelehnt, da es einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, und zwar des Telekommunikationsrechts bedeutet hätte.
Zweitens: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah bei den zugangsoffenen Sendezeiten bei den Bürgermedien eine wöchentliche Mindestzeit von 32 Stunden vor. Da dieses gerade in kleineren Städten eine relativ hohe Hürde darstellen würde und hierdurch vielfach Wiederholungsausstrahlungen die Folge wären, haben wir vorgeschlagen, die zugangsoffenen Sendezeiten auf mindestens 14 Wochenstunden zu begrenzen. Wir denken, dass dies ein angemessener, ein guter Kompromiss ist.
Drittens: Ein Aspekt der Anhörung, der nur im Änderungsantrag der FDP aufgegriffen wurde, war die Frage des sogenannten Funkhausmodells. Spätestens seit der mündlichen Anhörung wurde dieses Modell von den anderen Fraktionen verworfen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Äußerung des angehörten Medienrechtlers Prof. Dr. Fechner von der TU Ilmenau. Ich zitiere aus dem Protokoll des Europaausschusses: „Die Bevölkerung solle pluralistisch informiert werden. Diese Pluralität sei nur dann gegeben und geboten, wenn sich die Bevölkerung aus unterschiedlichen Quellen informieren könne. Das Bundesverfassungsgericht stelle dabei auf eine Pluralität von Anbietern ab. Der Gesetzgeber müsse dabei einen Rahmen für die Möglichkeit der Entstehung von Vielfalt schaffen. […] Das Funkhausmodell sei aus seiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil dann nicht mehr die Pluralität der Anbieter gegeben sei.“
Ja, ja, natürlich, klar, aber dieser letzte Satz bezieht sich nicht auf die Situation in Ländern wie Schleswig-Holstein und Hessen, sondern auf den konkreten Fall hier in Thüringen. Dass unsere Medienlandschaft etwas anders aussieht als in den beiden
Ländern, das wissen wir auch alle. Für uns sollte deshalb gelten
1. Anbietervielfalt
2. Meinungsvielfalt
3. Angebotsvielfalt.
Ich denke, genau in dieser Reihenfolge.
Ich komme zum vierten und letzten Punkt. Schließlich nimmt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Anregung der Bürgermedien auf, wonach es der Landesmedienanstalt künftig möglich ist, den Einrichtungsrundfunk an Schulen und Hochschulen finanziell zu unterstützen.
Ich denke, meine Damen, meine Herren, abschließend, das neue Landesmediengesetz berücksichtigt die Interessen von Medienschaffenden und Medienkonsumenten, von Anbietern und Verbänden, die Konvergenz der Medien sowie die Weiterentwicklung der Medienlandschaft schlechthin und - so denke ich - nimmt Anregungen und Hinweise von Wissenschaft und Praxis auf.
Deshalb bitte ich, der Beschlussempfehlung des Europaausschusses vom 13.06.2014 zuzustimmen und nicht den beiden Änderungsanträgen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dieser parlamentarischen Initiative zur Innovationspolitik zweifellos einen sehr inhaltsreichen, sehr umfassenden und anspruchsvollen Antrag vorgelegt.
Das Ziel des Antrags ist es, kurz zusammengefasst,
1. einen Bericht der Landesregierung zu acht konkreten Fragestellungen zum Thema Innovationskraft zu erhalten,
2. die aktuelle Investitionsförderung durch die Landesregierung zu evaluieren und das Ergebnis bis zum 1. Juli 2014 vorzustellen sowie
3. ein umfassendes Konzept zur Förderung der Thüringer Innovationskultur zu erstellen.
Zu Punkt 1, dem Berichtsersuchen: Das mit dem Antrag initiierte Berichtsersuchen dürfte durch den Sofortbericht der Landesregierung erfüllt sein.
Zu Punkt 2, der Evaluation der aktuellen Innovationsförderung: Eine Evaluierung der aktuellen Innovationsförderung durch die Landesregierung bis zum 1. Juli 2014 halte ich für nicht machbar, selbst dann nicht, wenn wir den Antrag schon im JanuarPlenum hätten behandeln können,
denn die Evaluierung müsste konsequenterweise alle Bereiche der Innovationspolitik und Förderung in Thüringen betreffen. Das heißt, alle Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen, gegebenenfalls die sonstigen gesellschaftlichen Gruppierungen, wären bei einer ernsthaften Betrachtung gefordert, ihre Innovationsaktivitäten zu evaluieren, zu bündeln und letztendlich abzustimmen bzw. zu koordinieren. Ein derartiger Arbeitsumfang ist meines Erachtens kurzfristig nicht leistbar, wenn die notwendigen Untersuchungen qualitativ hochwertig und wegweisend sein sollen
und nur dieser hohe Anspruch, meine Damen, meine Herren, dürfte das erklärte Ziel sein, zumal eine weniger anspruchsvolle, eine weniger qualifizierte und im Schnelldurchlauf produzierte Evaluation uns nicht weiterbringen dürfte.
Zu Punkt 3, dem umfassenden Konzept zur Förderung der Thüringer Innovationskultur: Die Forderung nach Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Förderung der Thüringer Innovationskultur, welches meines Erachtens politikfeldübergreifend ganzheitlich, interdisziplinär und nachhaltig sein müsste, ist zweifelsfrei ein sehr beachtliches Ziel, denn wir alle wissen, dass Innovation alle gesell
schaftlichen Lebensbereiche - von Wirtschaft über Bildung und Wissenschaft, Land- und Forstwirtschaft, Medienwirtschaft, Soziales und Gesundheit, Bau, Infrastruktur und Verkehr, Sicherheit und Ordnung, Justiz und vieles andere mehr - betrifft und höchst bedeutend ist.
Zudem ist Innovation in unserer globalisierten Welt unter Wettbewerbsgesichtspunkten existenziell und so komme ich zum Problem: Ich frage mich, wer könnte das ganze von mir genannte Spektrum unserer gesellschaftsrelevanten Innovationsansprüche in einem umfassenden Konzept qualifiziert und fundiert erstellen, und dieses kurzfristig auf der Basis der bis zum 1. Juli geforderten Evaluation? Für mich steht zumindest fest, dass die Erarbeitung dieses geforderten anspruchsvollen, umfassenden Konzepts - meines Erachtens notwendigerweise auch interdisziplinären, ganzheitlichen und nachhaltigen Konzepts - so kurzfristig nicht leistbar ist. Zugegebenermaßen, meine Damen, meine Herren, gibt es über Innovationsförderung und Innovationspolitik und natürlich auch Innovationskultur in Thüringen bereits zahlreiche Abhandlungen, Broschüren, Konzepte, Operationelle Programme mit Stärken- und Schwächenanalysen sowie innovativen Prioritätsachsen, das EU-Programm „Horizont 2020“ und vieles mehr, allerdings eher fach- und ressortbezogen oder in der Regel auch weniger tiefgründig, auf keinen Fall aber umfassend wie gefordert.
Ich, meine Damen, meine Herren, möchte vielmehr auf die Europa-2020-Strategie verweisen. In dem vierten der fünf Kernziele heißt es dort: 3 Prozent des BIP sollen für Forschung und Entwicklung aufgewandt werden. Wir haben in Thüringen diese 3 Prozent aktuell noch nicht erreicht. Wir liegen gegenwärtig knapp über 2 Prozent. Deshalb, meine Damen, meine Herren, sollten wir uns primär darauf verständigen, dass wir dieses Ziel selbstverständlich auch mit Bundes- und EU-Mitteln so früh wie möglich erreichen, und das möglichst vor 2020.
Eine derartige frühzeitige Umsetzung dieses für Thüringen maßgeblichen Zieles macht uns global, international und national wettbewerbsfähiger und ist positiv für unser Land. Deshalb sage ich zu dem Ziel „Innovationskraft in Thüringen stärken“ eindeutig Ja, unbedingt, und auch Ja zu 3 Prozent des BIP für Forschung, Entwicklung und Innovation, und dieses so schnell wie möglich.
Abschließend, meine Damen, meine Herren, einen Gesichtspunkt sollte ich noch erwähnen: Wie wir alle wissen, neigt sich die 5. Legislaturperiode dem Ende zu. Der Antrag zielt jedoch auf die künftige Innovationspolitik unseres Freistaats und künftige Legislaturperiode ab. Unter Berücksichtigung des gel
tenden Diskontinuitätsgrundsatzes und der damit nicht vorhandenen Bindungswirkung für die nächste Wahlperiode - vergleiche Artikel 48 Thüringer Verfassung und die entsprechende Kommentierung wäre eine Antragstellung am Anfang dieser Legislaturperiode sicher besser gewesen. Da aber die neue, die 6. Legislaturperiode auch nicht mehr fern ist, sind wir uns sicher, dass sich das neue Parlament aufgrund der Bedeutung der Innovationskultur für unser Land mit sehr großer Wahrscheinlichkeit erneut intensiv mit der Thematik auseinandersetzen wird.
Aus den genannten Gründen plädiere ich im Namen meiner Fraktion für eine Ablehnung des Antrags. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in einer Zeit der medialen Konvergenz und der sehr dynamischen Weiterentwicklung der Medien generell beschäftigen wir uns heute zweifelsfrei mit einem wichtigen Gesetz. Auch wenn es in Thüringen ein funktionierendes Mediengesetz gibt und wir keine zwingende Notwendigkeit haben, das Gesetz zu novellieren, setzen Landesregierung und Landtag mit dem heutigen Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen in Richtung einer modernen Medienkultur im Freistaat. Denn in den letzten zehn Jahren hat sich auf diesem Sektor sehr viel geändert, so dass eine Weiterentwicklung des Landesmediengesetzes äußerst sinnvoll und angezeigt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Revisionsklausel des geltenden Gesetzes verweisen. Die Landesregierung hat den Landtag regelmäßig über Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes informiert. So konnten wir stets auch nachvollziehen,
wo das Gesetz besonders gut funktionierte und in welchen Bereichen es eventuell Nachholbedarf gab und gibt. Auf der Basis dieser Erfahrungsberichte, der letzte vom 21. Dezember 2012, diverserer Erhebungen, zahlreicher Gespräche und Abstimmungen wurde der heutige Entwurf zur Diskussion vorgelegt. Die maßgeblichen Punkte der Novellierung sind für mich erstens die Neugestaltung des Bürgerrundfunks in Thüringen, zweitens die Medienbildung mit dem neuen Medienbildungszentrum in Erfurt. Hier stehen nicht mehr nur technische Kompetenzen im Vordergrund, vielmehr geht es um den Erwerb von Werten und Wissen, geprägte Haltungen und Fähigkeiten. Ich denke, das ist hier auch die Zukunftsorientierung des Gesetzes und die kommt hier besonders gut zum Ausdruck. Denn Thüringen hat sich in der Vergangenheit im Bereich der Medienbildung einen hervorragenden Ruf in der Bundesrepublik erarbeitet. Diesen gilt es zu verteidigen und weiter auszubauen. Drittens: Die Neuregulierung der Zulassung von Rundfunkveranstaltern sowie die Zuweisung und Zuordnung von Übertragungskapazitäten. Die neue Thüringer Regelung entspricht damit den Vorschriften anderer Länder und vor allem auch den Vorgaben der aktuellen Rundfunkstaatsverträge und des novellierten Telekommunikationsgesetzes.
Abschließend, meine Damen, meine Herren: Insgesamt ist Thüringen im Bereich der Medienpolitik gut aufgestellt. Dennoch sollten die unterschiedlichen Angebote und Initiativen, insbesondere bei der Vermittlung von Medienkompetenzen, noch stärker gebündelt und inhaltlich verzahnt werden. Dem Umgang mit den neuen Medien muss nach wie vor im höchsten Maße Rechnung getragen werden, Stichwort Medienbildung. So ist das neue Gesetz ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, ich sagte es bereits. Dieser Schritt ist auch nötig in einer Welt, die täglich mehr und mehr von neuen Medien dominiert wird.
Den weiteren Beratungen einschließlich der durchzuführenden Anhörung - es sollte eine mündliche sein, mein Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt - sehe ich mit großem Interesse entgegen. Für meine Fraktion beantrage ich deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs an den für Medien zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, das Thema der Aktuellen Stunde beinhaltet eine Frage und zwei Forderungen. Die Frage kann mit Ja beantwortet werden. Nach Mitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die Rundfunkkommission ist von Beitragsmehreinnahmen von 790 Mio. € die Rede, also 788 Mio. € waren es genau. Seit heute wissen wir, dass die KEF von einer anderen Zahl ausgeht, das ist auch gerade eben genannt worden, 1,145 Mrd. €.
Zur ersten Forderung, Transparenz schaffen, kann ich ebenfalls sagen: Ja. Zur zweiten Forderung, Beitragsungerechtigkeiten beseitigen, sage ich ebenfalls: Ja. Dies wird übrigens bereits aus dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 16. November 2011 deutlich, als wir das Thema hier im Landtag behandelt hatten. Auch damals war schon die Rede von Kfz usw. Aber, meine Damen, meine Herren, es gibt klare Regularien, die einzuhalten sind, Vorlage des KEF-Berichts - wir haben bisher erst den Entwurf, aber das ist auch klar -, dann die Evaluierung, die ist auch schon fester Bestandteil des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gewesen, und natürlich dann anschließend die Beteiligung der Rundfunkreferenten, der Rundfunkkommission, der Ministerpräsidentenkonferenz, letztendlich auch der 16 Landtage.
Deshalb, meine Damen, meine Herren, dieser Antrag kommt vielleicht noch etwas früh.
Ja, aber der Antrag auf Aktuelle Stunde, das Thema. Ist aber auch egal.
Ja, es ist aktuell. Aber jetzt komme ich gleich dazu. In dem MDR-Schreiben, was hier auch zitiert wurde, steht: Eine Bewertung ist jetzt noch nicht möglich. Sicherlich können wir über Beitragsmehreinnahmen heute und hier diskutieren, mehr aber auch nicht. Ich denke, wir sollten jetzt das weitere Verfahren abwarten, den ganzen Prozess intensiv begleiten. Es ist so, dass jetzt in Kürze, im Januar, ein Gespräch stattfinden soll, KEF und die Intendanten. Ebenfalls im Januar wird es ein Gespräch geben, KEF und Ministerpräsidenten. Der KEF-Bericht soll im März, Ende März dann letztendlich veröffentlicht werden. Ich denke, dann wissen wir mehr und dann geht die ganze Runde los. Ich denke, wir werden uns auch im kommenden Jahr noch intensiv mit der Thematik beschäftigen, dann ist sicherlich auch die eine oder andere Stellschraube zu verändern. Ob es dann zu der Kürzung des Beitrags um 0,73 € kommt, das werden wir dann sehen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, die EU-Förderperiode 2014 - 2020 hat zweifelsfrei eine sehr große Bedeutung für unser Land und das auch schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. An dieser Feststellung ändert auch die bevorstehende Kürzung der EU-Strukturfondsmittel um etwa ein Drittel nichts. Beim ELER sollen es etwa 8 Prozent sein. Deshalb mag es sicherlich auch sinnvoll sein, über den Stand der Vorbereitung der EU-Förderperiode hier im Plenum zu sprechen. Das Berichtsersuchen nach I des Antrags wurde meines Erachtens von der Landesregierung erfüllt, trotz der Komplexität der Thematik sowie des Sachverhalts, dass das Thema Gegenstand einer ganzen Fachtagung sein könnte und am 26.09. auf der Messe auch war.
Was die Sicherstellung der Entwicklung des ländlichen Raums durch EFRE, ESF und ELER betrifft, möchte ich Folgendes bemerken.
Erstens: Bekanntlich sind 90 Prozent der Fläche Thüringens ländlicher Raum und dieser hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch durch den Einsatz europäischer Mittel sehr gut entwickelt und ist meines Erachtens auch besser als der in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Wer mit offenen Augen durch die ländlichen Räume unserer mitteldeutschen Nachbarländer fährt, wird diesen Sachverhalt sicherlich auch feststellen können.
Zweitens: Was sagt uns dieses? Nun, das Zusammenspiel von EFRE, ESF und ELER funktioniert offensichtlich ebenso wie die 10.000-EinwohnerGrenze. Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 01.07.2013 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten. Im Übrigen sind verschiedene Förderbereiche, wie zum Beispiel Hochwasserschutz und Verkehr auch nicht von der 10.000-Einwohner-Grenze betroffen. Zudem ist festzustellen, dass die EU-Vorgaben für EFRE, ESF und ELER in den vergangenen Jahrzehnten vom Freistaat Thüringen sinnvoll ausgefüllt und auch entsprechend untersetzt wurden.
Drittens: Ich bin optimistisch, dass dieses auch künftig so sein wird, denn wir können auf umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in unserem Ministerium zurückgreifen.
Hinsichtlich der Punkte II und III des Antrags, den Forderungen an die Landesregierung, gebe ich zu erkennen - ohne jetzt ganz konkret ins Detail zu gehen, dann würden wir nämlich den Rahmen hier sprengen:
Erstens: Einige Forderungen sind bereits heute gängige Praxis und waren es auch in der Vergangenheit.
Zweitens: Einige Forderungen werden nicht auf die Zustimmung der EU-Kommission stoßen, die letztendlich die Operationellen Programme genehmigen muss. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen im Europaausschuss am 13.09.2013.
Drittens: Einige Forderungen engen meines Erachtens die Flexibilität der Programme und den Handlungsspielraum der Bewilligungsbehörden zu sehr ein, denn Förderprogramme sollten viele kreative Projekte zugänglich machen und sich nicht auf wenige Projekte konzentrieren. Sie sollten vielmehr Fördermöglichkeiten eröffnen und nicht unnötigerweise unterbinden.
Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass die Thematik EU-Förderperiode 2014 bis 2020 bereits Gegenstand der Plenarsitzungen im Juni 2012 und im Februar 2013 war und Beratungen dazu bisher in sechs Fachausschüssen stattgefunden haben - im Wirtschaftsausschuss in der vergangenen Woche, im vorletzten Europaausschuss und vieles mehr. Ich bin mir sicher, dass die Beratungen zumindest im Wirtschaftsausschuss und im Europa
ausschuss ebenfalls nicht abgeschlossen werden. So haben wir uns, wie gesagt, bisher geeinigt und ich gehe davon aus, dass wir den gesamten Prozess bis zur Genehmigung der Operationellen Programme dort in diesen beiden Fachausschüssen, aber ebenso natürlich im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wie auch im Sozialausschuss begleiten.
Ich denke, dieses ist zweckmäßig und sinnvoll und eine Überweisung dieses Plenarantrags an die Fachausschüsse nicht notwendig, denn entsprechende Anträge liegen in den Fachausschüssen vor, wie gesagt, werden nicht abgeschlossen und eine weitere Beratung wird stattfinden. Von daher bitte ich, die Punkte II und III des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, bedingt durch einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde das SGB II in den Jahren 2010 und 2011 novelliert. Diese Novellierung dieses Bundesgesetzes hat eine Neufassung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum SGB II erforderlich gemacht. Dieses Ausführungsgesetz soll einerseits die Finanzströme zwischen dem Land und den Kommunen sowie andererseits die Struktur der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Trägern und den örtlichen Agenturen regeln. Außerdem enthält § 6 des Gesetzentwurfs Regelungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde nicht nur den geänderten Anforderungen und Rahmenbedingungen Rechnung getragen, sondern wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die Neufassung des Gesetzes zu einem geringeren Verwaltungsaufwand und zu einem Standardabbau führt. Stichwort: Streichung von § 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfs, der die Zielvereinbarungen beinhaltet.
Zu diesem Entschluss sind wir nach einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss sowie einem anschließenden Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden und zwei Jobcentern gekommen. Diese hatten die nach § 3 Abs. 2 geforderten Zielvereinbarungen kritisiert und auf den damit verbundenen Verwaltungsmehraufwand hingewiesen. Letztendlich sind wir den vorgetragenen Bedenken gefolgt, zumal wir nicht immer nur von Standardabbau, Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung reden, sondern auch entsprechend handeln sollten und wollten.
Abschließend bitte ich darum, deshalb dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Vorlage
5/3736 aufgeführten Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, ein zumindest ansatzweise entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratung in der 88. Plenarsitzung am 1. Juni 2012. Bereits damals hatte ich darauf hingewiesen, dass es beim ELER kein Operationelles Programm, sondern ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum gibt. Aber das ist marginal. Bedeutender ist für mich jedoch die Frage der Beteiligung von Fraktionsvertretern in den Monitorings bzw. Begleitausschüssen zum EFRE, ESF und ELER. Für mich ist dies eine Frage des Selbstverständnisses des Parlaments in unserer Gewaltenteilung in Deutschland. Ich bin der Auffassung, dass wir unsere Gewaltenteilung, die damit verbundenen jeweiligen Aufgaben nicht vermengen und vermischen sollten. Ich bin für klare Zuständigkeiten und für klare Aufgabenwahrnehmung. Deshalb sollte der Aufforderung nach I des Antrags auch nicht entsprochen werden.
Was III des Antrags betrifft, die Berücksichtigung der Punkte 1 bis 4 kann ich nur sagen, zur Verbindung von EFRE, ESF und ELER weise ich auf den Gemeinsamen Strategischen Rahmen der EU und die übergeordnete Verordnung der EU-Kommissionspolitik hin. So sind die vorhandenen Instrumente im Bereich von EFRE, ESF und ELER geeignet, sowohl ein großes Spektrum an Investitionsmöglichkeiten zu haben, als auch konzentriert Schwerpunkte setzen zu können, z.B. in den Bereichen nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung, Forschung und Technologie oder auch Innovation. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Vorlagen, die sehr umfangreich sind und in den letzten Wochen uns erreicht haben, 5/3198 und 5/3214 mit dem Thema „Stand der Vorbereitung der EU-Strukturfonds zur Förderperiode 2014 bis 2020“ usw. Einen Bedarf, zusätzlich Multifonds einzusetzen,
vermag ich nach Sichtung der Unterlagen nicht zu erkennen. Im Übrigen wollen wir doch alle weniger Richtlinien und Bürokratie, so wie es auch im Punkt 4. des Antrags enthalten ist.
Zu Punkt 3, der Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft verweise ich wieder auf die beiden zuvor genannten Vorlagen mit den Vorschlägen zur künftigen EU-Förderung in Thüringen. Wenn wir diese Vorschläge geprüft und uns diese Papiere näher angeschaut haben, dann dürfte die erhobene Forderung auch bereits erfüllt sein.
Was die Armutsbekämpfung betrifft, erinnere ich an die Europa-2020-Strategie und die darin enthaltenen sieben Leitinitiativen. Eine davon ist die Armutsbekämpfung und diese ist verbindlich für die EU, verbindlich für die Mitgliedstaaten und auch natürlich dann verbindlich für Thüringen. Danach sind mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel für die soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung einzusetzen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen daran, die Rahmenbedingungen ermöglichen grundsätzlich ein effektives Handeln. Aus den genannten Gründen bitte ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE insgesamt abzulehnen, den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf den ich aufgrund der bereits intensiven Diskussion im JuniPlenum 2012 nicht näher eingehen werde, bitte ich ebenfalls abzulehnen. Er beinhaltet zudem viele Elemente des bereits im Juni-Plenum 2012 abgelehnten Antrags in der Drucksache 5/4466. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich verspreche, meine Rede wird kürzer sein als die meines Kollegen Blechschmidt.
Das mag durchaus auch sein. Für meine Fraktion kann ich feststellen, dass die Landesregierung das Berichtsersuchen nach I. des Antrags umfassend erfüllt hat. Was II. des Antrags betrifft, die Aufforderung an die Landesregierung, sich für eine gerechtere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusetzen, stelle ich die Frage nach der Gerechtigkeit schlechthin. Was ist schon gerecht, meine Damen, meine Herren? Die Antwort ist nicht so einfach und sie könnte eine höchst intensive ethische und philosophische Diskussion über den abstrakten Begriff Gerechtigkeit auslösen. Davon will ich jedoch Abstand nehmen und das sollten wir, denke ich mal, auch alle hier im Rund.
Ich unterstelle zunächst einmal, dass alle Gesetzgebungsorgane in Deutschland und zumindest auch innerhalb der EU bestrebt sind, gerechte Regelungen zu schaffen. So haben im Zusammenhang mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Rundfunkfinanzierung in Deutschland neu ordnet, die Rundfunkreferenten der Länder, die Medienminister, die Ministerpräsidenten, die 16 deutschen Landesparlamente und Heerscharen von Rechtsgelehrten versucht, eine gerechte Lösung zu schaffen. Hinweise darüber, ob dieses hehre Ziel einer möglichst gerechten Rundfunkfinanzierung für alle erreicht wurde, werden wir möglicherweise durch die bereits eingeleitete Evaluierung erhalten.
Unabhängig davon wird es aber auch dann schwer sein, die gerechte Rundfunkfinanzierung für alle Menschen und Einrichtungen in Deutschland zu schaffen. Aber vielleicht wurde die gerechte Rundfunkfinanzierung, die ich um die Adjektive verhältnismäßig und angemessen erweitern würde, ja auch bereits geschaffen. Ich frage mich allerdings, wer kann dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt und ich unterstreiche zum gegenwärtigen Zeitpunkt - bereits qualifiziert beurteilen. Ich glaube, niemand.
Meine Damen, meine Herren, eines bitte ich hierbei auch noch zu bedenken: Nahezu jede Veränderung bewirkt eine neue Situation und die kann zu Umstellungsproblemen führen. Ich würde sie nicht bezeichnen mit Frust, Ärger und was weiß ich. Wenn man, sage ich mal, das alles vermeiden wollte Frust, Ärger -, dann sollte man gar nichts mehr verändern und alles so belassen, wie es ist.
Was die Umstellungsprobleme betrifft, bietet der MDR seine Beratung und Unterstützung an. Ich verweise diesbezüglich auf die Presseinformation vom 12.02.2013. Ich denke auch, dass das eine oder andere Problem im direkten Miteinander gelöst werden kann.
Zu III. des Antrags, der Forderung nach einem bürokratiearmen, maßvollen und für den Programmauftrag auskömmlichen neuen Rundfunkbeitrag, möchte ich Folgendes bemerken: Das neue, ab diesem Jahr geltende Beitragsmodell ermöglicht eine vereinfachte und kostengünstigere Beitragserhebung und stabilisiert auch damit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ich bin gleich fertig und dann machen wir das, sofort.
Was die Auskömmlichkeit des neuen Rundfunkbeitrags für den Programmauftrag betrifft, verweise ich auf die im Vorfeld des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags intensiv geführten Diskussionen mit den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der KEF, der Rundfunkkommission, in der Ministerpräsidentenkonferenz und schließlich auch in den 16 Landesparlamenten.
Meine Damen und Herren, wir sollten jetzt auf keinen Fall vorschnell urteilen und handeln. Sollten Kommunen oder auch andere Beitragszahler von der neuen Rundfunkfinanzierung unverhältnismäßig und unangemessen belastet sein oder werden, so bin ich mir sicher, dass dieses bei der Evaluierung thematisiert und anschließend auch von den Gesetzgebern korrigiert wird.
Meine Damen und Herren, wir sollten deshalb den 19. KEF-Bericht abwarten, der die Grundlage für die Evaluierung sein wird. Erst dann werden wir eine geeignete Grundlage haben, um über einen für den Programmauftrag auskömmlichen sowie einen verhältnismäßigen, angemessenen Rundfunkbeitrag diskutieren zu können, denn Entscheidungen sollten grundsätzlich erst getroffen werden, wenn die notwendigen Grundlagen erhoben sind. Alles andere hieße, im Nebel stochern und gegenwärtig befinden wir uns noch im Nebel.
Die Entscheidungsgrundlagen, das heißt, der 19. KEF-Bericht und die Evaluierung, sollen 2014 vorliegen, gegebenenfalls kann dieser Prozess aber auch beschleunigt werden. Der Hinweis von Herrn Bellut ist schon genannt worden. Bis zur Vorlage sollten wir dieses Thema allerdings zurückstellen und den vorliegenden Antrag heute ablehnen. Vielen Dank.
Also man muss immer rechtskonform handeln. Die Anstalten, die sich jetzt mit den Umstellungsproblemen auseinandersetzen, die es gegenwärtig gibt, so kann dies auch rechtmäßig sein, aber warten wir es ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bin ich da sehr zurückhaltend.
Ja, natürlich müssen sie handeln, es gibt ja auch die Umstellungsprobleme und deswegen muss man sich nähern. Alle werden natürlich auch Rechtsbeistand haben, auch die Rundfunkanstalten haben Justiziare.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Oberhof ist vielen Sportinteressierten auf der ganzen Welt ein Begriff, insbesondere denen, die ein Faible für den Wintersport haben. Oberhof wird - international betrachtet - mit dem Wintersport, wie gesagt, in Verbindung gebracht und insbesondere dem Biathlon. Oberhof und somit aber auch Thüringen ist Anfang eines jeden Jahres im Winter Blickpunkt des internationalen Sportgeschehens und entsprechend in den Sportnachrichten vertreten. Oberhof ist mit dem Biathlon-Weltcup und anderen Großveranstaltungen jedes Jahr auf internationaler Bühne im Rahmen von Events, die weit über die Grenzen Thüringens und Deutschlands hinausgehen. Wenn man auf der internationalen Bühne ist, sollte die Darstellerin, die Stadt Oberhof, auch repräsentativ sein, kurzum, unsere Braut, die Stadt Oberhof, sollte hübsch und attraktiv sein.
Landesplanerisch, städtebaulich, wirtschaftlich und touristisch betrachtet, hat unsere Repräsentantin allerdings noch einige Entwicklungsrückstände trotz der jahrelangen Förderung; ich denke da an den Kunstrasenplatz, ich denke an die Sporthalle, an die Modernisierung der Schanzen, an die Modernisierung der Bob- und Rodelbahn, an den Umbau und die Sanierung des Sportgymnasiums und vieles mehr. So gilt es, die immer noch vorhandenen Rückstände möglichst schnell zu beseitigen, um
den internationalen, aber auch unseren eigenen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Herausforderung hat der Freistaat angenommen, Oberhof ist uns lieb und teuer
und so gibt es seit Anfang 2011 auch ein Handlungskonzept „Oberhof“.
Der Landtag stellt dafür die notwendigen Mittel bereit, verschiedene Ministerien bewilligen die einzelnen Projekte, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie begleitet intensiv die Projekte und das Projekt Oberhof schlechthin - es ist bereits gesagt worden - intensivst und das seit dem Jahr 2011. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss das Projekt weiter begleiten wird bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Sie sehen daran, Oberhof bedeutet uns viel, Oberhof ist es uns wert. So wie bisher sollten wir Oberhof auch künftig weiterentwickeln. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, mit der Drucksache 5/4466 wurde ein sehr umfangreicher Antrag zur kommenden EU-Förderperiode 2014-2020 vorgelegt, der bei intensiver Erörterung den zeitlichen Rahmen eines ganzen Plenartags sicherlich sprengen würde. Ich will mich nur auf ganz wenige Punkte hier konzentrieren und kann auch jetzt bereits sagen, dass ich dem Antrag und der Antragsbegründung in vielen Punkten zustimmen kann. Es gibt einige Dinge dabei, die sind nicht ganz richtig. Manche Dinge werden auch nicht ganz so gesehen. Unabhängig davon denke ich, dass wir in den Fachausschüssen dieses Thema intensiv diskutieren werden und da auch eine große gemeinsame Linie entwickeln können.
Ich möchte nur sagen, es gibt nicht das Operationelle Programm für EFRE, ESF und den ELER, sondern es gibt ein OP für den ESF, ein weiteres für den ESF, dann gibt es das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Der ELER gehört auch seit ein paar Jahren nicht mehr zu den Strukturfonds, aber das sind alles jetzt Dinge, die ich weglassen kann. Heute werden wir den Antrag ablehnen, eine intensive Diskussion in den Fachausschüssen führen. Die entsprechenden Anträge sind in der vergangenen Woche gestellt worden. So viel zum heutigen Tag zu diesem Thema. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP wirft mit ihrem Antrag eine Frage auf, die sehr allgemein gehalten ist, stark polarisiert und auch provoziert und ein „oder“ aufweist. Kurz zusammengefasst lautet die Fragestellung der Fraktion: Saubere Luft oder Wachstum? Ungeachtet der gängigen umweltrechtlichen Bestimmungen, die selbstverständlich Grundlage unseres Handelns sind und auch sein müssen, könnte wie so häufig die Antwort in der Mitte liegen. Aber diese Antwort wäre zu einfach, die Antwort lautet deshalb nicht „saubere Luft oder Wachstum“, sondern „saubere Luft und Wachstum“, denn wir leben nicht mehr im Zeitalter der Industrialisierung, wo primär Wachstum im Vordergrund stand. Wir leben im 21. Jahrhundert und wir leben in Europa, einem hoch technisierten Kontinent mit den höchsten Umweltstandards und das ist auch gut so. Europa und insbesondere die EU sollte und muss Vorreiter sein beim Schutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima, Luft.
Wo Deutschland, seine Länder und seine Kommunen im Bereich der realen Umsetzung von EU-Vorschriften unter Rankingaspekten liegen, das, denke ich, dürfte allen hier im Saal klar sein. Doch sollten wir uns darauf auch nicht ausruhen. Wir haben auch in Thüringer Städten Probleme mit der Luftreinhaltung; in Erfurt, Mühlhausen, Gera, Jena, Weimar und Suhl soll es so sein. Dennoch sollten wir hier nicht vorschnell urteilen, denn auch hier sollte das Subsidiaritätsprinzip Anwendung finden und natürlich die kommunale Selbstverwaltung.
Deshalb, meine Damen, meine Herren, etwas Zurückhaltung mit pauschalen Aussagen. Hierfür wäre eine fachlich fundierte Einzelbetrachtung der jeweiligen Fälle erforderlich. Dieses ist weder Aufgabe von Parlamentariern noch dürfte hier die entsprechende Fachkompetenz vorliegen. Unabhängig davon sollte das Motto lauten, ich wiederhole mich, nicht „saubere Luft oder Wachstum“, sondern „saubere Luft und Wachstum“. Ich ergänze jetzt: Der Einzelfall und das Abwägungsgebot bezüglich der jeweilig anzuwendenden Maßnahme sollten im Vordergrund stehen.
Meine Damen, meine Herren, ich habe auch ein großes Verständnis für die Bürgerinnen und Unternehmen, die von einer Umweltzone betroffen sind. Die Frage hierbei ist doch, ob auf Ebene der betroffenen Kommunen zum richtigen Zeitpunkt die richti
gen Weichen gestellt wurden und ob auch andere Maßnahmen möglich und umsetzbar gewesen wären, als die finale Maßnahme schließlich, die Einrichtung einer Umweltzone. Denn das Ziel muss es sein, so früh wie möglich emissionsmindernd tätig zu werden, nämlich dann könnte es auch sein, dass Luftreinhaltung und Wirtschaftswachstum kein Gegensatz und Umweltzonen auch nicht erforderlich sind. Ich kann daher nur alle kommunalpolitisch Aktiven und Verantwortlichen aufrufen, ihre Hausaufgaben zu erledigen, rechtzeitig gegenzusteuern und die Maßnahmen einzufordern, die Bürger und Unternehmen am wenigsten belasten und die Luftreinhaltung voranbringt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, hierbei handelt es sich um die Umsetzung von EURecht in Landesrecht, der man sich nicht entziehen kann. Bedingt durch die geringen Fallzahlen ist es sinnvoll und effizient, im Freistaat Thüringen nur eine Behörde für diese Aufgabenwahrnehmung zu bestimmen. Und diese Behörde sollte das Landesverwaltungsamt sein; das ist in diesem Bereich auch bereits tätig. Hierdurch könnten Synergieeffekte erzielt und unnötige Kosten vermieden werden. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dies und ist von daher auch plausibel. Näheres dazu im weiteren parlamentarischen Verfahren. Ich bitte für meine Fraktion um Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu Ziffer 1 des Antrags: Der Bericht war sehr ausführlich und chronologisch gut geordnet. Ich betrachte das Berichtsersuchen von daher als erfüllt. Zu Ziffer 2: Es ist wahrlich ein sehr langer Weg gewesen zum Forderungssicherungsgesetz. Die Ursprünge der Initiativen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gehen zurück auf das Jahr 2001. Ich selbst habe die Möglichkeit gehabt, dem Gesetz im Bundesrat von 2004 bis 2009 zu folgen und die Thüringer Interessen zu vertreten. Zweimal fiel dieses Gesetz der Diskontinuität im Bundestag zum Opfer. Seit nunmehr zwei Jahren gilt dieses Forderungssicherungsgesetz. Dieses Gesetz stärkt die Rechte im Handwerk und Mittelstand, verbessert die Stellung des Werkunternehmers, seine Zahlungsansprüche durchzusetzen, und verbessert auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der kleinen und mittleren Betriebe auch in Thüringen.
Da dieses auch künftig so sein soll, bitte ich für die CDU-Fraktion um Zustimmung zu Nummer 2. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen, meine Herren, was die Ziffer 1 der Drucksache 5/1415 betrifft, verweise ich auf die Ausführungen des Wirtschaftsstaatssekretärs mit den genannten Daten, Fakten und Aktivitäten. Das beantragte Berichtsersuchen in Ziffer 1 ist meines Erachtens damit erfüllt. Was die Ziffern 2 und 3 des Antrags betrifft, und zwar die Aufnahme konkreter Maßnahmen zum Erhalt des Fachkräftepotenzials älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das „Aktionsprogramm Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ sowie den Erhalt und die Anpassung beruflicher Qualifikation durch Weiterbildung und Qualifizierung für Ältere auf dem Arbeitsmarkt verweise ich auf die ständige Praxis des Wirtschaftsministeriums und der nachgeordneten Einrichtungen, und dieses aber nicht erst seit dieser Legislaturperiode.
So sind in diesem Zusammenhang zu nennen die im Jahr 2001 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Bernhard Vogel eingerichtete Managementgruppe zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft, die Thüringer Allianz zur Fachkräftesicherung aus dem Jahr 2009 sowie die im Jahr 2002 initiierte Thüringer Fachkräftestudie, die seitdem bereits viermal erschienen ist, zuletzt im Jahr 2008 und - so wie ich gehört habe - im kommenden Monat erneut.
Darüber hinaus könnte ich noch etliche Förderprogramme und Förderrichtlinien nennen, die insbesondere die Förderung von Älteren auf dem Arbeitsmarkt und für den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Es besteht meines Erachtens überhaupt kein Zweifel daran, dass man sich diesem Thema unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und des zunehmend größeren Fachkräftebedarfs besonders stark widmen muss. Hierzu benötigen wir allerdings kein weiteres Konzept, kein weiteres Förderprogramm und keine weitere Förderrichtlinie, sondern eine konsequente Umsetzung, eine ständige Aktualisierung und Evaluierung der bisherigen Aktivitäten und der vorhandenen Instrumente.
Abschließend noch zum Infinitivsatz der Ziffer 3: Die ganzen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verstärkt zu nutzen, ich zitiere, „um älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen würdigen Übergang in die Rente zu sichern“, ist meines Erachtens zu kurz gegriffen. Primär sollte es bei den notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht um den Übergang in die Rente gehen, was auch eher nach Gnadenbrot klingt, sondern primär um die Deckung des notwendigen Arbeitskräftebe
darfs mit und durch ältere Beschäftigte, denn diese werden für den Arbeitsmarkt einschließlich ihres Wissens und ihrer Erfahrung von Jahr zu Jahr zunehmend bedeutender. Auch dürfte es für das Selbstwertgefühl der betroffenen motivierten Personen sicherlich wichtiger sein, benötigt zu werden, als lediglich einen würdigen Übergang in die Rente zu erhalten.
Meine Damen, meine Herren, aus den genannten Gründen bitte ich die Zustimmung zu geben für die Erfüllung des Berichtsersuchens in Ziffer 1 und die Ziffern 2 und 3 des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.