Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Ich begrüße den neuen Staatssekretär im Finanzministerium Herrn Dirk Diedrichs und wünsche ihm alles Gute und gute Zusammenarbeit mit dem Parlament.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Kanis. Die Redeliste führt die Abgeordnete König.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Barth, Herr Abgeordneter Fiedler, Frau Abgeordnete Holbe, Herr Abgeordneter Korschewsky, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Minister Carius (zeitweise) und Herr Minister Machnig entschuldigt.
Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis: Auf Anregung des Abgeordneten Maik Kowalleck präsentiert sich heute im Foyer vor dem Landtagsrestaurant der regionale Förderverein „Olitätenwege im Thüringer Kräutergarten“ e.V. und ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Stand rege besuchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Hinweise zur Tagesordnung: Zu TOP 32 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3301 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen der CDU und der SPD, erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 5/3301 zu Ihrem Antrag? Machen Sie erst einen Koalitionsausschuss?
Gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann treten wir in die Beratung der Tagesordnung ein.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibili- sierungsgesetz)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Bedauerlicherweise haben SPD und CDU es verhindert, diesen Gesetzentwurf im zuständigen Innenausschuss zu diskutieren. Das bedauern wir. In der Debatte wurde diesem Gesetzentwurf zumindest in Teilen ein hohes Maß an Kreativität zugesprochen. Das betrifft nicht nur die Bezeichnung, sondern es wurde gesagt, eine geschickte Brücke, um wieder das Thema Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu debattieren. Ich könnte hier erneut dieses Thema in der ganzen Breite darlegen. Das haben wir aber gestern schon gemacht im Zusammenhang mit der Diskussion zum Haushaltsentwurf 2012 und zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes, so dass ich das an dieser Stelle hier nicht noch mal wiederholen möchte.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf ein Problem klären, das sich in der kommunalen Praxis tatsächlich immer wieder aufmacht, nämlich die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Neugliederungsmaßnahme realisiert wird, also eine Bildung einer Einheitsgemeinde oder Landgemeinde, wie auch immer. Oftmals wird da natürlich auch Rücksicht auf die Bürgermeister genommen, die das Votum der Wählerinnen und Wähler haben, wo entschieden werden muss, was wird dann, wenn es zu einer Gemeindeneugliederungsmaßnahme kommt. Im Ergebnis entscheidet man sich im Regelfall, dass erst mit Ablauf der Legislaturperiode/der Wahlperiode der kommunalen Wahlbeamten dann diese Neugliederung vollzogen wird. Da wir das nicht unbedingt wollen - im nächsten Jahr finden wieder Wahlen von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten statt für sechs Jahre - und wir immer wieder befürchten, dass das Argument kommt, wir warten bis zum Ablauf der Amtszeit der neu gewählten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte - das wäre dann erst im Jahr 2018 -, haben wir diesen Vorschlag unterbreitet, die Amtszeiten flexibilisieren zu können. Das würde die jetzigen Amtsinhaber überhaupt nicht tangieren, das wissen wir, die haben auch Bestandsschutz. Die neuen Bewerber könnten, wenn dieses Gesetz durch den Thüringer Landtag angenommen wird, sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen. Insofern sehen wir die in der ersten Lesung geäußerten auch verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bedenken nicht. Da ich aber Verständnis habe, dass die anderen Fraktionen zu dem Gesetzentwurf noch Diskus
sionsbedarf sehen, auch Anfragen haben und ihre Befürchtungen äußern, beantrage ich erneut die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Danke schön.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier nicht den großen Redebedarf für dieses Gesetz mit dem wirklich sehr kreativen Namen „Amtszeitflexibilisierung“. Da ist DIE LINKE wirklich sehr kreativ, was den Namen anbelangt,
weniger kreativ ist der Inhalt. Ich habe hier vernommen, dass Herr Kuschel doch ausgemacht hat, dass es hier zu erheblichen Problemen kommt, wenn die Amtszeit der Bürgermeister eine Neugliederung verhindert. Ich kenne solche Probleme nicht, das ist im Gesetz klar geregelt. Wir haben in der ersten Lesung das ausführlich diskutiert. Der Minister hat hier auch ausführlich dazu Stellung genommen, dass dieses Problem nicht existiert. Ich kenne auch keinen Fall, wo ernsthaft darüber nachgedacht wurde, einen Gemeindezusammenschluss zu verschieben, nur weil die Amtszeit des Bürgermeisters noch nicht abgelaufen ist. Ich denke, dieses Gesetz ist nach wie vor überflüssig. Es ist auch in der Realität nicht so, wie es Kollege Kuschel darstellen wollte. Deswegen wird die CDU-Fraktion nach wie vor diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz mit dem noch spektakulären Namen „Amtszeitflexibilisierungsgesetz“ - das ist ein richtiger Zungenbrecher - wird nun das zweite Mal im Plenum beraten. Ich vermute, andere hätten möglicherweise erst mal ein Gutachten für einen solchen Namen in Auftrag gegeben. Ich hoffe, das hat die Fraktion DIE LINKE
Leider bietet das Gesetz außer dem spektakulären Namen nicht viel. Ich will auch mal kurz erläutern, wieso. Der Gesetzentwurf will etwas regeln, was derzeit noch gar nicht existiert, und wir hoffen - und ich darf das auch so sagen, mit uns hoffen das auch viele Bürger -, dass es in Zukunft eine solche Zwangsneugliederung, wie sie sich DIE LINKE erträumt und erstrebt, nicht geben wird.
Wir sind der Auffassung, dass eine Gebietsreform vom grünen Tisch aus Thüringen sicherlich nicht nach vorn bringen wird, Thüringen sicherlich nicht stärken wird und auch vor allem den Gemeinden am allerwenigsten hilft. Viel mehr wird es eins, nämlich immense Kosten verursachen durch eine nicht zu beziffernde Anschubfinanzierung sowie durch den Wegfall von dem für Thüringen überaus wichtigen ehrenamtlichen Engagement. Weiterhin wird eine solche Reform letztendlich zu weniger Bürgernähe und zu Verlusten von Identitätsgefühl führen.
Wenn Sie dies alles berücksichtigen und das nicht wollen, kann eine solche Reform, wie sie von verschiedenen Fraktionen hier im Haus angestrebt wird, nun wirklich nicht das Ziel sein. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat in der Plenardebatte vor der Sommerpause das zu diesem Gesetz einmal ganz gut auf den Punkt gebracht: Das in diesen Raum mit Pauken und Trompeten hineingetragene Gesetz wird diesen Raum auf Krücken wieder verlassen. Diese Auffassung, meine Damen und Herren, teilen wir. Wir schließen uns ausdrücklich an. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das stimmt, Herr Bergner, das hatte ich gesagt. Das hatte ich schon wieder weggeblendet. Also es gibt die Forderung seitens der LINKEN oder vielleicht auch eher von Herrn Kuschel, aus dessen Feder sicherlich dieses Gesetz mit dem schönen Namen stammt, dass die Amtszeiten der Bürgermeister und Landräte flexibilisiert werden sollen. Wörtlich, glaube ich, steht sogar in der Begründung drin: So sollen freiwillige und andere Neugliederungsmaßnahmen befördert werden andere, wahrscheinlich so unfreiwillige Neugliederungsmaßnahmen. Wenn man per Gesetz regeln will, dass Amtszeiten zu dem Zeitpunkt enden, an
dem Gesetze zur Neugliederung der betreffenden Gemeinden in Kraft treten, dann habe ich schon zu diesem Thema in der Diskussion gesagt, dass meine Fraktion das sehr, sehr problematisch sieht, weil wir nämlich von folgendem Grundsatz ausgehen: Derjenige, der sich zur Wahl stellt, muss aus unserer Sicht heraus zwingend wissen, wie lange er das tut, also wie lange seine Legislatur ist.
Und derjenige, der zur Wahl geht, das ist eigentlich auch vollkommen normal, muss ja wissen, für wie lange wählt er ihn eigentlich. Ich sehe diese Auffassung insbesondere auch - das habe ich das letzte Mal auch schon dargelegt, Herr Kuschel - durch die Verfassung gedeckt, denn die vorgeschlagene Flexibilisierung kann mit Blick auf eine der entscheidenden Kernaussagen unserer repräsentativen Demokratie, nach der die Dauer der Wahlperiode durch die am Wahltag geltende Rechtslage bestimmt wird, verfassungswidrig sein. Sie haben gesagt, die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten könnten sich ja, wenn ihr Gesetzentwurf - mal hypothetisch - eine Mehrheit hier finden würde, darauf einstellen, dass ihre Amtszeit flexibel sei. Aber da muss ich fragen: Worauf könnten sie sich einstellen - auf zwei Jahre, auf vier, auf fünfeinhalb, auf dreieinhalb?
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jedenfalls nicht darauf, dass die SPD eine Gebietsreform macht.)
Wenn wir diese verfassungswidrigen Bedenken haben, dann erübrigt sich eigentlich jedwede weitergehende Debatte, Herr Kuschel. Das ist übrigens eine Debatte, die aus meiner Sicht auch ein bisschen Unruhe in die kommunale Familie trägt, hier vor allen Dingen Unruhe und Unsicherheit bei jenen Frauen und Männern, die hauptamtlich in solchen Kommunen Verantwortung übernommen haben und noch übernehmen sollen. Das ist nicht gut und deshalb werden wir hoffentlich diese Debatte bald beenden. Keine Ausschussüberweisung, das sage ich, wird meine Fraktion fordern und diesen Gesetzentwurf auch ablehnen. Danke schön.
Dieses Gesetz ist natürlich nur richtig unter einer Annahme, nämlich dass man vorhat, in Thüringen eine Struktur-, Funktional- und Gebietsreform auch durchführen zu wollen. Insofern ist es eigentlich auch verständlich und ganz klar und wenig verwunderlich, dass SPD und CDU diesem Gesetz nicht zustimmen werden, nicht einmal das Gesetz im Innenausschuss beraten wollen, wo wir dann unter Experten sitzen würden, die das dann noch mal mit ihrem enormen Expertenwissen beleuchten oder wir ganz im Geheimen auch uns mal ganz ehrlich die Meinung sagen könnten zu diesem Gesetz. Das alles wollen Sie nicht, Sie wollen keine Gebietsreform. Deshalb haben Sie in der letzten Legislatur eine Enquetekommission auf den Weg gebracht, die die finanziellen Wirkungen einer solchen Gebietsreform nicht betrachten sollte. Deshalb haben Sie eine windelweiche Formulierung in den Koalitionsvertrag geschrieben, um nicht dahin zu kommen, dass wir eine Gebietsreform bekommen. Sie haben einen ersten Arbeitskreis gegründet in der Koalition, um die Gutachter zu bestimmen, die ein Gutachten dann machen könnten. Dieser Arbeitskreis ist ohne Ergebnis gescheitert. Sie haben einen zweiten Arbeitskreis im Innenministerium gegründet, der dieses Gutachten dann selbst machen sollte. Auch dieser Arbeitskreis ist gescheitert. Jetzt haben Sie in der Thüringer Staatskanzlei einen dritten Arbeitskreis gebildet und der wird das gleiche Ergebnis hervorbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geben Sie Ihre Blockade auf, kommen Sie raus aus der Blockade,
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall seitens der Abgeordneten. Seitens der Landesregierung, Herr Minister Geibert, bitte.