Fünf Jahre brauchte sie, um dieses Gesetz das Licht der Welt erblicken zu lassen. Wenn man schon biologistisch weitermacht, dann kann man nur sagen, der Berg kreißte und gebar eine Maus. Mäuse sind in der Staatskanzlei bekannterweise auch nicht vorhanden - eigentlich, habe ich gestern gehört.
und es hat wahrscheinlich mehrere Totgeburten gegeben und wahrscheinlich sogar Zwangsabtreibungen zwischendurch. Lange Rede, kurzer Sinn - es ist etwas herausgekommen. Das ist auch gut so. Damit soll es auch genug sein, was die Bemerkun
gen dazu angeht, aber es war auf jeden Fall kein Ruhmesblatt für effizientes Arbeiten in der Staatskanzlei.
Die Zulassung der privaten Anbieter: Wir sind ähnlich skeptisch, wie beispielsweise auch mein Kollege Döring es gerade mit seinen Fragen formuliert hat, vor allem, weil, wenn man die Diskussion darüber an ihren Grund zurückführt, die Frage steht: Ist es wirtschaftlich machbar, weiterhin zwei parallele private Sender zu haben, die sich auf die sogenannte werberelevante Zielgruppe beziehen? Da scheint mir eine Frage zu sein, ob denn eigentlich die werberelevante Zielgruppe heutzutage noch die richtige Zielgruppe ist, wenn es darum geht, der Werbewirtschaft zu sagen, wo sie zu werben hat oder wo nicht. Wir wissen alle, nicht nur wir hier altern hoch, nicht nur biologisch, sondern ganz allgemein auch im Alter der hier Sitzenden, sondern die Gesellschaft insgesamt. Ich glaube, die Werbeindustrie ist gerade auf dem Weg dahin zu erkennen, dass auch Menschen über 49 eine Werbezielgruppe sind, die auch noch bereit ist, sich in Werbeprioritäten zu ändern, sprich, mal ein anderes Shampoo zu kaufen als das schon seit 20 Jahren in Benutzung befindliche. Darum geht es ja bei Werbung. Ich glaube, die Spreizung, auf die sich eine Landeswelle und Antenne auf diese Art und Weise vielleicht dann sowieso in den nächsten Jahren einstellen, auch dadurch erreichen zu können, dass der Werbeindustrie einfach klargemacht werden muss, dass Menschen bis 80 für Werbung empfänglich sind und Produktwechseln offen gegenüberstehen. Dann gibt es eigentlich keine Begründung, warum die beiden sich nicht ausdifferenzieren in dem Schwerpunkt ihrer Hörerinnen und Hörer, in deren Alter in diesem konkreten Fall. Das vielleicht so weit dazu. Wir sehen also in dem Sinne auch keine zwingende Notwendigkeit, die §§ 7 bis 15 anders auszugestalten, als es jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Zu den Bürgermedien: Die Probleme dazu und die Chancen dazu sind genannt worden. Wir unterstützen nachdrücklich die Umwandlung der offenen Kanäle und der nicht kommerziellen Lokalradios in Bürgerradios und Bürgerfernsehen. Das Problem der offenen Sendeflächen und einer stundenweisen Festlegung wird von uns offen mitdiskutiert werden, danke für die kritischen Bemerkungen dazu vonseiten der Linken und der SPD jetzt schon. Ich bin selber engagiert in Weimar beim Bürgerradio „Radio Lotte“ und muss Ihnen sagen, 32 Stunden sind eine Herausforderung, die Bürgergesellschaft dahin zu bringen, diese Flächen auch seriös zu füllen. Es geht nicht darum - und das sage ich als Grüner, wir haben dafür gekämpft und gestritten, dass es offene Kanäle gab, das ist seit 30 Jahren unser Credo
im Medienbereich gewesen. Wir stellen aber fest, dass der Bedarf sich offensichtlich ändert. Das könnte unter anderem auch etwas damit zu tun haben, dass die Menschen, die aktiv ihre Meinung weitertragen wollen und das nicht unter einer deutlichen redaktionellen Verantwortung machen wollen, es heute eben nicht mehr im Radio tun, sondern im Blog im Internet und sich insofern in der Mediennutzung ganz einfach etwas ändert. Vielleicht können wir da mit einer etwas flexibleren Möglichkeit arbeiten, ohne dass wir in zwei, drei Jahren schon wieder das Gesetz ändern müssen, und sagen, die TLM soll das entscheiden können. Dem stehen wir sehr offen gegenüber. Das hat aber auch damit zu tun, dass bei dem Thema Bürgerradios und offene Sendeflächen unserer Ansicht nach, wenn das Gesetz hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode kommt, die untergesetzlichen Rahmenbedingungen eine zentrale Frage darstellen werden. Lange Rede kurzer Sinn: Wie wird das Ganze finanziell ausgestattet? Die offenen Kanäle müssen dann auch bespielt werden und das müssen die beiden Radios in Erfurt und in Weimar natürlich auch irgendwie finanzieren können.
Ich will bei dem Thema Medienbildung auch nicht mehr sagen als nötig, damit nicht allzu viel wiederholt wird. Ich glaube aber, das reale Medienbildungszentrum, das hat Herr Barth richtig erkannt, das gibt es tatsächlich schon, das steht in einer sehr schönen Villa, nicht allzu weit von hier. Herr Fasco lächelt gerade oben, herzlich willkommen! Aber wahrscheinlich wird es so sein, dass das Medienbildungszentrum in Thüringen im Wesentlichen nicht einen Anbau an diese Villa braucht, sondern eine virtuelle Erweiterung im Netz und wir in wenigen Jahren wahrscheinlich schon sagen werden, es kommen jetzt nicht mehr ganze Schulklassen zu Herrn Fasco am Büro vorbeigewandert und gehen da in den Senderaum, sondern - ganz im Gegenteil - ganze Schulen sind parallel im Netz im Medienbildungszentrum der TLM und lassen sich dort bilden. Das dürfte eines der Themen sein, was bei dem Thema Medienbildung deutlich auch im Gesetz herauskommen muss, dass wir zunehmend nicht mehr die realen Orte meinen, sondern die virtuellen.
Was die Frauenquote angeht, Herr Barth, da haben Sie, das will ich nur so sagen, den Gesetzestext ein bisschen missinterpretiert, wenn es darum geht, wer zusätzliche Frauen einbauen kann. Ich lese es kurz mal vor, der Minister nickt schon. Unter § 42 Abs. 4 heißt es: „(...) wenn sich unter ihnen nicht schon zehn Frauen befinden“ - also unter der Versammlung - werden „im Benehmen mit den Frauenorganisationen mit einfacher Mehrheit so viele weibliche Mitglieder“ hinzugewählt, dass es „insgesamt zehn“ sind.
„Im Benehmen mit“ heißt nicht von denen, sondern es werden dann eben katholische Frauen oder Frauen aus den Wirtschaftsverbänden oder was auch immer sein, die dann gewählt werden.
Eigentlich hier eine ganz spannenden Art und Weise der politischen Quotierung, die sich auf einmal Bahn brechen muss, wenn es um das Thema Geschlecht geht. Aber, Herr Barth, ich gebe Ihnen völlig recht, wir beide, also sprich die FDP und die Grünen, haben natürlich die Chance dafür zu sorgen, dass sich die Frauenquote zumindest unter den politisch Entsandten sofort positiv verändert, wenn die anderen das schon nicht fertigbringen. Wofür sind die Kleinen denn schon gut, wenn nicht dafür! Also das kriegen wir hin.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Fragen Sie doch mal Ihre Parlamentarische Geschäfts- führerin, was daran - an meiner Rede - jetzt eklig war!)
Das kann ich mir nicht vorstellen. Also in dem Zusammenhang mit Ihnen, Herr Barth, von „eklig“ zu sprechen, das halte ich für abwegig.
Ansonsten vielleicht noch eine Bemerkung dazu, die ein bisschen weniger lapidar ist. Die Frauenquote einzuführen, ist eine schiere Selbstverständlichkeit und heute wahrscheinlich verfassungsrechtlich gar nicht mehr zu umgehen. Die Tatsache allerdings, dass die Entsende-Organisationen eigentlich verpflichtend eine Frauenquote bräuchten und sich dann natürlich allein schon aus, sagen wir mal, wahrscheinlichkeitstheoretischen Erwägungen heraus irgendwann eine vernünftige Quote auch in solchen Metaorganisationen, wie eine Versammlung in einer Mediengesellschaft, einsetzt, das ist eigentlich das zentrale Problem. Hätten alle Parteien, hätten alle Organisationen ihre Frauenquote von mindestens 40 Prozent, dann würden, rein statistisch gesprochen, die Entsendeorganisationen 40 Prozent Frauen in die TLM-Versammlung entsenden. Dass das nicht passiert, ist der eigentliche Skandal, nicht die Frage, ob die Versammlung in der TLM mit zehn Frauen schon ausreichend quotiert ist oder nicht, was sie natürlich unserer Meinung nach nicht ist. Unserer Meinung nach wären 50 Prozent angemessen.
Jetzt vielleicht noch last, but not least zu dem Thema Netzpolitik. Das ist völlig richtig, Netzpolitik bleibt in diesem Gesetz auch weiterhin der blinde
Fleck. Ich kann mich nur meinem Vorredner Herrn Blechschmidt anschließen. Das Thema Netzneutralität muss in das Gesetz mit aufgenommen werden. Wir müssen dieses Zeichen setzen. Wir wissen schon darum, dass wir dort nur sehr wenig zu sagen haben, aber ich will es vielleicht mal aus einem anderen Aspekt heraus formulieren: Verfassungsrechtlich, wenn wir als Land uns nicht auch anmaßen, im Netz aktiv zu sein, wird irgendwann das Thema der Kompetenz über Medien und dann vielleicht sogar über Bildung bei der nächsten Verfassungsreform in Deutschland eine ganz andere Diskussionsebene erreichen. Es kann nicht in unserem Sinn sein, wenn es auf einmal heißt, das macht der Bund. Das ist Landeskompetenz. Medien und Bildung sind Landeskompetenz. Wenn wir uns diese Kompetenz nicht nehmen, wo wir sie auch nur mit einem kleinen Stückchen bekommen können, dann machen wir etwas falsch.
Insofern hoffe ich darauf, dass wir in der öffentlichen Anhörung im Europaausschuss dieses Thema auch aufgreifen können und vielleicht entsprechend dann im Konsens dieses Gesetz dort noch nachbessern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir freuen uns natürlich auch auf die Anhörung im Europaausschuss und bedanken uns zunächst dafür, dass wir aus den Wortmeldungen aller Fraktionen haben entnehmen können, dass der ernsthafte Wille besteht, diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Mein Eindruck ist auch, dass die Diskussionsbeiträge nicht so viele Widersprüche aufgeworfen hätten, als dass wir das nicht im Rahmen einer mündlichen Anhörung ausführlich und eingehend miteinander erörtern könnten, denn der Europaausschuss ist immer von dem Geist getragen, einvernehmliche Beschlussempfehlungen auf den Weg zu bringen.
Ich möchte aber, damit nicht der Eindruck entsteht, als wenn wir uns hier bei der Einbringung drücken wollen, noch einmal einige Ergänzungen zum sogenannten Funkhausmodell machen. Natürlich ist der Landesregierung auch bekannt, dass Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen bereits seit längerer Zeit auch im Rahmen von parlamentarischen Abenden in diesem Hohen Haus sehr engagiert für
die gesetzliche Zulassung des Funkhausmodells werben. Das ist auch völlig in Ordnung. Praktisch bedeutete das eben, dass es eine vollständige Fusion der beiden bislang noch eigenständigen Hörfunkveranstalter wäre. Wenn man das wollte, wäre das ein Schwenk und eine völlige Veränderung des geltenden Landesmediengesetzes, denn das verbietet eine solche mehrfache Programmträgerschaft bei Vollprogrammen, und das aus begründeter Sorge um die Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Wir haben diese Frage sehr eingehend in der Landesregierung diskutiert und sind danach zu der Überzeugung gelangt, dass diese vielfaltsgefährdende Einheitsstruktur des Funkhausmodells nicht zugelassen werden darf, denn die praktische Konsequenz wäre, dass nahezu der gesamte privatkommerzielle Hörfunk in Thüringen aus einer Hand käme. Und das würde dann doch schon überraschen, wenn man von Anbieter- und von Angebotsvielfalt ausgeht. Natürlich haben wir uns im Rahmen des Gesetzentwurfs auch bereits jetzt mit der Frage der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer solchen Fusion auseinandergesetzt und wir haben auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht erkennen können, dass dies jetzt in der momentanen Zeit erforderlich wäre, zumal auch der zweite Hörfunkveranstalter die wirtschaftliche Verlustzone, ohne Details auszuplaudern, verlassen hat. Wichtig ist, dass, wenn man optimieren will, schon das geltende Gesetz und auch der vorgelegte Gesetzentwurf eine sogenannte Bürogemeinschaft zulassen. Das kann auch ein räumliches Zusammengehen in einem gemeinsamen Funkhaus bedeuten. Aber wichtig ist, dass nach wie vor Programmerstellung und Programmverantwortung klar voneinander getrennt bleiben müssen. Das ist der eine Punkt, auf den ich hinweisen wollte. Der zweite, da bin ich dem Abgeordneten Meyer ausgesprochen dankbar dafür, dass er auf die Regelungen des Gesetzentwurfs in § 42 Abs. 4 hinsichtlich der Frauenorganisationen hingewiesen hat. Der Kollege Barth lächelt sehr milde, also hat er das auch gelesen.
Genau. Selbstverständlich hätten auch wir uns gewünscht, dass es einer solchen Regelung in Anführungsstrichen nicht bedarf. Ich will aber auf die Vergangenheit hinweisen. In der Vergangenheit ist es schon nicht gelungen, dass fünf Frauen automatisch diesem Gremium angehört haben. Deswegen haben wir von Quoten und ähnlich schwierigen Verfahren abgesehen und haben uns genau für dieses Modell entschieden, in dem im Benehmen mit den Frauenorganisationen entschieden werden wird. Uns wäre natürlich der liebste Weg, dass es zu dieser Zuwahl durch die Versammlung gar nicht käme, wenn von vornherein die Entsender Frauen entsenden würden.
Und da geht nun die Landesregierung mit der Ministerpräsidentin und der Staatssekretärin, die gestern hier bei der Beantwortung der Frage eine herausragende Rede gehalten hat, mit bestem Beispiel voran. Sie sehen, manchmal lohnen sich auch fünf Jahre für einen Gesetzentwurf.
Wir freuen uns insgesamt auf die Auseinandersetzung und die Gespräche mit Ihnen und sagen noch einmal herzlichen Dank für die Unterstützung. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, auch die letzten aufgeworfenen Rechtsfragen so abzuklären, dass möglichst alle Abgeordneten in diesem Hause dem Gesetz, wenn auch in leicht veränderter Form, ihre Zustimmung geben könnten. Herzlichen Dank.
Danke schön. Es wurde von allen Fraktionen Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Europaausschuss, den zuständigen Ausschuss für die Medien. Ich frage, wer dem jetzt zustimmt seitens der Abgeordneten, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Fraktionen der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Europaausschuss bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7287 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, ich kann Sie beruhigen, meine Einbringungsrede wird wohl kürzer als die Erwiderungsrede vom Kollegen Gnauck. Das liegt aber auch an der zu regelnden Materie. Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes“ kommt jetzt einer Verpflichtung aus Europarecht nach. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union sind die Berufsabschlüsse aus Kroatien genauso anzuerkennen wie die aus ande
ren Mitgliedstaaten. Dies ist in der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie geregelt, nach der bestimmte Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. In dieser geänderten Richtlinie werden auch die entsprechenden kroatischen Abschlüsse benannt, weswegen es notwendig ist, dass wir in unserem Gesetz auf diese geänderte Richtlinie hinweisen. Eine dynamische Verweisung ist leider nicht zulässig, so dass wir uns also diesem Akt unterziehen müssen.
Ich will an der Stelle die Gelegenheit nutzen und vielleicht kurz sagen, was dieses Gesetz noch nicht regelt und was wir dann in der nächsten Legislaturperiode voraussichtlich regeln müssen. Das ist natürlich die Umsetzung der Konkretisierung, die uns der Bund eingeräumt hat für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung und auch die etwas umfangreichere Umsetzung der inhaltlich angekündigten Veränderung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Das wären die Themen, die uns demnächst beschäftigen. Ich würde jetzt um Zustimmung zu dem Gesetz bitten. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Ich frage aber noch einmal: Wünscht jemand das Wort? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zur ersten Beratung und ich rufe die zweite Beratung zum Gesetzentwurf auf. Hier frage ich ebenfalls: Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache zur zweiten...