Danke schön, Herr Minister. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Ich frage aber noch einmal: Wünscht jemand das Wort? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zur ersten Beratung und ich rufe die zweite Beratung zum Gesetzentwurf auf. Hier frage ich ebenfalls: Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache zur zweiten...
Nachdem die Kollegen so ausführlich wünschen, dass ich noch einmal Rede und Antwort stehe. Ich bedanke mich herzlich für die intensive Beratung. Ich würde mich freuen, wenn wir jetzt zustimmen können.
Dann schließe ich die Beratung zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7287. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer
ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Auch hier keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist auch in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gegeben worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2011 Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/5397 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7298
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 5/5392 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7299
Das Wort hat Abgeordneter Huster zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/5397, der Jahresbericht 2013 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6298 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6823 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregie
rung in der Drucksache 5/5397 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6298 und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 in der Drucksache 5/6823 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Zu den wesentlichen Anträgen im Haushaltsausschuss:
1. Dokumentenmanagementsysteme: Den Hinweisen des Rechnungshofs folgend soll die Landesregierung eine Strategie zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen erarbeiten und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichten. Diese Forderung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Ein ähnlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE, der verlangte, dass ein solcher Bericht bis zum 30. Juni 2014 gegeben werden soll, wurde mehrheitlich abgelehnt.
2. Beamtenausbildung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Strukturen der Beamtenausbildung im Freistaat zu optimieren, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
3. Förderung der ThIS: Hier wollte die Fraktion DIE LINKE die Fragen des Rechnungshofs aufgreifen und wollte von der Landesregierung den Nachweis über das besonders wichtige, insbesondere wirtschaftliche öffentliche Interesse für den Wirtschaftsstandort Thüringen einfordern, mit dem die Notwendigkeit der Förderung der Thuringia International School begründet wurde. Eine Mehrheit im Ausschuss folgte dem nicht.
4. Förderung von Krankenhausschließungen: Im Zusammenhang mit der Förderung von Krankenhausschließungen hatte der Rechnungshof während seiner Prüfung inhaltlich wechselnde Aussagen seitens des Sozialministeriums beklagt. Die Fraktion DIE LINKE wollte die Landesregierung daher auffordern, künftig tatsachengerecht Auskunft zu geben. Dem folgte der Ausschuss mehrheitlich nicht.
5. Abwasserreinigung und Gewässergüte: Die Fraktion DIE LINKE beantragte die Aufnahme eines Textes in die Beschlussempfehlung, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Einnahmen aus der Abwasserabgabe gezielt zur Abwasserreinigung im ländlichen Raum einzusetzen. Diesem Antrag folgte die Mehrheit im Ausschuss nicht.
6. Förderung einer Betriebsverlagerung: Gegenstand der Beratungen war hier die Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Fraktion DIE LINKE wollte eine unverzügliche Prüfung und einen Bericht darüber im Haushalts- und Finanzausschuss.
Damit sollte eine Forderung des Rechnungshofs aufgegriffen werden. Jedoch stimmte auch hier die Mehrheit dagegen und votierte lediglich für eine Kenntnisnahme der Bemerkung des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung.
7. Bau eines Autobahnzubringers: Da der Rechnungshof in seinem Bericht den nicht wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln beim Bau eines aus seiner Sicht überdimensionierten Autobahnzubringers kritisierte, verlangte die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung bei Straßenbaumaßnahmen künftig die demografische Entwicklung, die Verkehrsprognosen, die Folgekosten und die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung beachten solle. Mehrheitlich wurde die Aufnahme dieser Forderung jedoch abgelehnt.
8. Die Förderung der politischen Stiftungen: Hier waren es die Fraktionen von CDU und SPD, die eine unterschiedliche Wertung der Aussagen von Rechnungshof und Landesregierung beantragten. So sollen die Bemerkungen des Rechnungshofs lediglich zur Kenntnis genommen werden, während der Stellungnahme der Landesregierung die zustimmende Kenntnisnahme erteilt werden soll. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
9. Die Förderung des Brandschutzes: Auch hier beantragten CDU und SPD die Erweiterung der Kenntnisnahme bei der Stellungnahme der Landesregierung. Mehrheitlich wurde beschlossen, die Stellungnahme der Landesregierung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
10. Verfahrensabläufe bei Förderung aus dem ESF: Nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung bis zum 30. Juni 2014 über die geplanten Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Verfahrens bei Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds berichten. Ein entsprechender Antrag im Ausschuss wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
11. Die Sanierung des ehemaligen Teerverarbeitungswerks in Rositz: Die Fraktion DIE LINKE beantragte regelmäßige Berichte zu den finanziellen Risiken des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“. Die Beratungen sollten im Juli 2014 und dann halbjährlich im Haushalts- und Finanzausschuss stattfinden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nun dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofes mit
Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in den Drucksachen 5/6298 und 5/6823 Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zuzustimmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hier noch Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.
Meine Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag einstimmig, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass ein Vertreter des Finanzministeriums an unserer Debatte teilnimmt, aber mit dem Stand gehen wir jetzt um.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die Minis- terpräsidentin ist da, der Vize-Ministerpräsi- dent ist da, was willst du denn noch?)
Danke schön. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort Abgeordneter Uwe Barth von der FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der stellvertretende Ministerpräsident hat am Ende der Ausführungen des Vorsitzenden den Saal betreten. Immerhin kann man das dann vielleicht doch als gebremstes Interesse, würde ich mal denken, auch des sozialdemokratischen Teils der Landesregierung an den Fragen der Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 interpretieren.
Dass der Finanzminister nicht da ist, ist insofern schade, weil es ihn zum einen natürlich betrifft und
ich ihn auch ein klein wenig loben wollte, denn er ist Ende 2010 ins Amt gekommen und insofern nicht mehr für die Aufstellung, aber immerhin für den Vollzug dieses Haushaltsjahres zuständig gewesen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Haushaltsabschluss 2011 offenbart vor allem, dass die Landesregierung, dass SPD und CDU am Ende des Jahres 261,4 Mio. € neue Schulden aufnehmen mussten. Jetzt kann man es als - und das wäre das Teil Lob an den Finanzminister gewesen - vielleicht positiven Punkt sehen, dass ursprünglich 471 Mio. € an neuen Schulden im Plan gewesen sind, die aufgenommen werden sollten, also noch 210 Mio. € mehr, aber in Wahrheit ist das auch keine positive Botschaft - 261,4 Mio. € neue Schulden. Der wesentliche Grund dafür, dass es nur 261,4 Mio. € geworden sind, sind die Steuermehreinnahmen. Gegenüber 2010 hat das Land über 340 Mio. € neue Schulden aufgenommen und wenn ich, Frau Ministerpräsidentin, an Ihre Jenaer Rede denke aus dem Jahr 2010 stammend, wo Sie auch über die Notwendigkeit zukunftsfester Haushalte und die Notwendigkeit des Sparens geredet haben, da muss man sagen, bis ins Jahr 2011 hat die Erkenntnis auf jeden Fall nicht gereicht.
Auf heute komme ich gleich noch. 340 Mio. € zusätzliche Einnahmen und trotzdem 260 Mio. € zusätzliche Ausgaben, das heißt, es ist eine Lücke von 600 Mio. €, die Sie auf der Basis von 2010 zu viel ausgegeben haben. Wenn wir uns jetzt noch überlegen, dass 2010 370 Mio. € Schulden für den ausgeglichenen Haushalt notwendig gewesen sind, dann sind wir bei der 1 Mrd. €, die Kollege Mohring im Jahr 2010 mal ins Spiel geworfen hat, als er gesagt hat, die 1 Mrd. € mehr, die wir da ausgeben, die sieht man gar nicht, wenn man durchs Land geht. Ja, so ist es, 1 Mrd. € verschleudert, verschwendet, zu viel ausgegeben, das ist die Bilanz.
Für die Kreditaufnahme 2011 muss nun also das erste Mal entsprechend der in der Landeshaushaltsordnung, leider nur in der Landeshaushaltsordnung, will ich für meine Fraktion ausdrücklich sagen, festgeschriebenen Schuldenbremse ein Tilgungsplan aufgestellt werden. Nachdem dann 2012 die grandiose Summe von 1,5 Mio. € getilgt worden ist, heißt das für restlichen die vier Jahre dieses 5-Jahres-Zeitraums, der vorgeschrieben ist, jeweils 65 Mio. € Schuldentilgung, das heißt, erst mit Abschluss 2016 wird das Land die Schulden getilgt haben, die diese Regierung ihm hinterlässt.
Was bleibt also als finanzpolitische Bilanz dieser Landesregierung? Das ist die letzte Debatte, die wir in dieser Legislatur dazu führen. 630 Mio. € neue Schulden, von denen Sie also nicht einmal 200 Mio. € getilgt haben. 430 Mio. € hinterlassen
Sie haben die Chance verpasst, in der Legislaturperiode mit den höchsten Steuereinnahmen, die dieses Land je hatte, mit der echten Schuldentilgung endlich zu beginnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diesen Vorwurf kann und will ich Ihnen an dieser Stelle auch nicht ersparen. Auch die Schulden in den Sondervermögen sind in dem Jahr 2011 auf über 35 Mio. € angewachsen, 450 Mio. € Schulden kommen aus dem Sondervermögen noch einmal dazu. Deswegen bedauere ich es ein Stück weit, der Vorsitzende hat viele Einzelpunkte aufgezählt, dass wir in den einzelnen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, die im Haushaltsund Finanzausschuss diskutiert worden sind, diese Dinge immer nur zur Kenntnis genommen haben. An der einen oder anderen Stelle hätten wir uns auch eine Zustimmung vorstellen können. Deswegen ist das Fazit: Wir werden der Entlastung der Landesregierung nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.