Christian Carius

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Gustl Bergemann, den Dank darf man, glaube ich, an dich als Kollegen auch zurückgeben.
Ich möchte zu zwei, drei Punkten aus dem Antrag und der Debatte noch einmal kurz Stellung nehmen. Zunächst hat Frau Schubert zur Organisation und Finanzierung der Auditstelle nachgefragt: Das ist jetzt alles geklärt, das Wirtschaftsministerium übernimmt das. Da gibt es keine offenen Punkte.
Zur EUSF-Richtlinie darf ich sagen, die Anhörung ist im Grunde gestern mit dem letzten Beitrag, der eingegangen ist, abgeschlossen worden, so dass
wir uns jetzt in der Auswertung befinden. Wir haben den Termin für die Veröffentlichung der Richtlinie im August schon festgelegt. Wichtig ist uns hierbei, dass wir nicht nur dafür sorgen, dass die EU-Gelder mit Vorrang abfließen, damit wir auch sicherstellen, dass die 17 Mio. € hier tatsächlich ankommen, sondern wichtig ist vor allen Dingen auch, dass wir die Kommunen nicht allein auf den Einsatzkosten sitzen lassen. Hier schaffen wir jetzt finale Klarheit. Ich gehe davon aus, dass die Richtlinie dazu in den nächsten Wochen veröffentlicht werden kann.
Sonst ist in der Debatte vieles gesagt worden. Ich will mich an der Stelle für die Debatte hier im Haus, auch im Bauausschuss, ganz herzlich bedanken, die sehr konstruktiv war, die auch, glaube ich, das richtige Maß gefunden hat, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir auf der einen Seite vor der Frage standen, möglichst unbürokratisch zu helfen, und auf der anderen Seite immer auch vor der Frage standen, dass Überkompensationen nicht Tür und Tor geöffnet wird. Ich glaube, da haben wir das richtige Maß gefunden. Ich will mich an dieser Stelle aber auch ganz herzlich bei den Mitarbeitern bedanken, sowohl in der Koordinierungsstelle in meinem Haus als auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Landesamt für Bau und Verkehr sowie aus den entsprechenden Landkreisen, die sich hier einer nicht ganz einfachen Aufgabe gestellt haben, die für jeden teilweise ein Abenteuer war und teilweise auch eine große Herausforderung, weil wir natürlich mit einer Vielzahl von Bürgerwünschen konfrontiert wurden und dies nicht immer ganz einfach zu managen war. Wir sind, was die Infrastruktur der Kommunen anbelangt, nachdem wir die Hochwasserhilfe für die betroffenen privaten Bürger zunächst einmal durchgeführt haben da sind wir ja in einem Abarbeitungsstand von 95 Prozent -, jetzt bei einem Stand, dass wir auch bei der Infrastruktur in den Kommunen nun endlich die Dinge ins Laufen gebracht haben. Wir sind bei vielen Punkten inhaltlich, glaube ich, gar nicht so weit auseinander; es geht mehr um die Frage, wie man es umsetzt. Herr Kummer, dann lassen Sie mich einfach sagen: Wenn wir die Dinge im Erlass und im Verwaltungsvollzug regeln können und dafür Sorge tragen, dass im Grunde dann niemand schlechter gestellt ist als jemand, der vielleicht erst ein bisschen später im Verfahren zu uns stößt, sondern dass wir die Verfahren eigentlich sehr konkret lösen, glaube ich, ist es besser, wenn wir das so lösen, als wenn wir immer die Richtlinie am laufenden Band anfassen. Deswegen bleibt es dabei, inhaltlich ist der Beschluss jetzt nicht nötig, weil wir eigentlich die Punkte so abräumen konnten. Ganz herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal für die konstruktive Beratung, auch hier im Haus. Vielen Dank.
Wenn Sie mich jetzt so auffordern, dann mache ich es auch ganz kurz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Bündnis für gutes Wohnen, was wir zwischen den Thüringer Städten und der Wohnungswirtschaft abgeschlossen haben, ist ein gutes Bündnis. Daran war in der Sache überhaupt nichts geheim zu halten, Sie haben das Papier bekommen. Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, uns mit den Städten darauf zu verständigen, tatsächlich etwas für Wohnungsbau zu tun, tatsächlich etwas für die Entspannung am Wohnungsmarkt zu tun.
Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal, weil nach den Beiträgen, zumindest von der Seite, angefangen von Frau Doht bis zu Herrn Untermann und Herrn Wetzel, völlig klar ist, wenn wir Wohnungsmangel an der einen oder anderen Stelle haben und etwas dagegen tun wollen, dann jedenfalls nicht so, dass wir Eigentümer vergrätzen und denen komplett den Spaß am Investieren verderben.
Das ist nämlich das, was im Kern in dem Antrag,
auch in dem Punkt b, den Sie hier haben, und im zweiten Punkt drinsteht. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir ganz stolz, dass wir dieses Bündnis haben. Wir erwarten, dass wir mit den Kommunen gemeinsam etwas in Wohnungsraum investieren können, dass wir damit wirklich etwas dafür tun, die Situation am Wohnungsmarkt zu entspannen.
Dann darf ich vielleicht noch abschließend sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Sedlacik, ich weiß immer nicht, in welcher Welt Sie eigentlich leben. Hier zu behaupten, nur 1 Prozent der sozial Schwachen könnten sich ihre Wohnung noch leisten - also, ich weiß nicht. Wir haben Wohnungsbauförderung, wir haben Wohngeld, was wir den Menschen zur Verfügung stellen. Ich weiß nicht, woher Sie diese Beispiele nehmen, aus dem Kommunistischen Manifest oder sonst woher,
wo Sie Ihre wohnungspolitische Agenda immer wieder abschreiben. Ich glaube, wir haben hier keinen Wohnungsmangel, sondern wir haben eine gute Situation. Wir haben in den meisten Städten auch noch wirklich einen Leerstand, mit dem wir uns herumschlagen müssen. Wir wären gut beraten, wenn wir tatsächlich mit den Kommunen gemeinsam Maßnahmen ergreifen. Sie halten mir vor, dass das
etwas zu dürftige Appelle wären. Ich hätte von den Kommunen auch gern noch mehr fordern können, aber es ist am Ende so, dass die Kommunen gesagt haben, lasst uns das mal ein bisschen sanfter formulieren, damit wir damit auch vernünftig zurechtkommen. Ich sehe doch überhaupt gar keinen Grund darin. Wenn Kommunen von sich aus sagen, wir wollen etwas tun, wir sehen auch, dass wir uns hier mit der Mietobergrenze am Ende gar nicht richtig helfen, dann sollten wir sie auf diesem Weg unterstützen und ihnen nicht noch vorschreiben, dass wir das noch stärker formulieren, nur damit vielleicht Frau Sedlacik Gefallen daran findet. Insofern, herzlichen Dank.
Bitte schön.
Wir haben einen ersten Termin bereits durchgeführt und es sind weitere Termine vereinbart worden, worüber alle Städte noch einmal informiert wurden. Ich gehe davon aus, dass die Städte, deren Ober
bürgermeister das Bündnis für gutes Wohnen mit unterschrieben haben, selbst ein großes Interesse haben, sich hier auch selbst in die Verantwortung begeben und ihre Mitarbeiter zu den Beratungen schicken.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mautdebatte erreicht den Thüringer Landtag und am Ende passiert auch nichts weiter. Es ist ein Konzept, das der Bundesverkehrsminister vorgestellt hat, das ist richtig. Es sind die Maßgaben, die im Koalitionsvertrag enthalten sind, damit wird umgesetzt oder jedenfalls gezeigt, dass das konzeptionell durchaus möglich ist. Damit halten wir in der Großen Koalition auch auf Bundesebene Wort. Wie das so ist mit einem Konzept - dann muss man in die Feinjustierung gehen, muss überlegen, wie weit geht auch die EU-Kommission an dieser Stelle mit, wie weit kann man das dann gesetzlich umsetzen.
Im Kern, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es um Folgendes: Es geht darum, wie wir momentan eingenommene Steuern quasi zweckbinden, indem wir sie als eine Abgabe erheben. Das halte ich für ein durchaus sinnfälliges Unterfangen, weil wir damit Planungssicherheit, insbesondere bei den Bauverwaltungen, über die Projekte schaffen, wo dann auch wieder Heinz Untermann und wie sie alle heißen herumlaufen und sagen, da müsste endlich etwas passieren. Da ist Ihnen der Ruf nicht mehr zu schade, nach mehr Geld und Umsteuerung zu rufen. Ich will das ganz offen sagen: Die FDP hatte die Möglichkeit und es war nicht der Bundesverkehrsminister allein, sondern es waren auch die Staatssekretäre im Bundesverkehrsministerium, die, wenn ich es richtig sehe, ein FDP-Parteibuch hatten, die hier nicht für die entsprechend...
Ja, klar. Und wo sind die Initiativen geblieben, Herr Barth? Sie blieben aus.
Sie blieben aus, Herr Barth, die Initiativen von Ihrer Truppe, und zwar aus einem Grund, weil...
Vielen Dank. Ach, das waren Wünsche aus Wolkenkuckucksheim, die Sie hier vortragen. Es ist natürlich schön, Sie können sich in der jetzigen Situation billig machen und sagen, wir machen, wir wollen und wir tun. Am Ende ist es doch so, dass es einfach nicht umsetzbar ist, und man muss sich genau überlegen, wie wir Finanzierungsströme realistisch umwidmen können. Da ist die ganz klare Aussage der Koalition gewesen: Wir wollen auch diejenigen beteiligen, die die Verkehrsinfrastruktur nutzen und sie nicht bezahlen. Das sind im Ausland zugelassene Kfz, die momentan nicht eingebunden sind. Wir wollen ermöglichen, dass deutsche Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter nicht mehr dafür belastet werden. Das wird mit dem Konzept zunächst einmal umgesetzt. Die Frage, ob das eine Infrastrukturabgabe werden muss, die alle Straßen trifft, ist durchaus berechtigt. Man muss sich das fragen. Gleichwohl ich dann auch sage, wenn wir ständig über Straßenbauvorhaben reden und auch darüber, dass wir hier Kostensteigerungen haben, ganz natürliche, weil die Baufirmen ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlen wollen und weil wir Steigerungen haben, die man einfach mit einkalkulieren muss, dann stellt sich daraus auch die Frage, wo kommen wir am Ende mit mehr Geld raus, und dann ist es sinnvoll, darüber zu reden, Infrastrukturabgabe, wenn die Länder- und kommunalen Straßen mit einbezogen werden, was zur Folge hätte, dass man keine Ausweichverkehre mehr hat, so dass wir dann auch beteiligt werden müssen. Da haben wir doch einen Bedarf, das ist doch ganz klar. Wir reden über die Fortführung des Entflechtungsgesetzes. Das sind 1,6 Mrd. €, bei denen der Bundesfinanzminister momentan noch unterwegs ist und sagt, wir wollen da eher runter auf null. Das sind Dinge, über die wir reden müssen. Wenn dann über den Verwaltungsaufwand geredet wird, da will ich auch einmal ganz offen sagen: Parteien, die gelegentlich fordern, wir sollten City-Maut einführen, wo wir auch nicht entfernungsabhängig vorgehen …
Ja, Frau Schubert, Ihre Kollegen in den Ländern fordern regelmäßig, dass wir darüber nachdenken sollten, City-Maut einzuführen.
Ja, und das heißt an dieser Stelle ganz klar - ich bin gar nicht dagegen, dass man über die unterschiedlichen Modelle redet -, wer sich bei einem solchen Instrument über Verwaltungsaufwand beschwert, der sollte dann gelegentlich auch einmal nachdenken, ob die Instrumente, die er selbst vorschlägt, letztlich überhaupt ohne Verwaltungsaufwand oder nicht mit einem viel zu hohen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden müssen. Das ist nämlich gerade bei der City-Maut eines der großen Probleme.
Insofern ist es ein Konzept, über das man reden muss. Dann wird es irgendwann einen Gesetzentwurf geben und ehe wir Konsequenzen für Thüringen verspüren, wird noch viel Wasser die Gera hinunterfließen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mopedführerschein mit 15 basiert auf einem Modellprojekt, das zum 1. Mai des letzten Jahres im Freistaat Thüringen, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt gestartet ist. Es umfasst die sogenannte Fahrerlaubnisklasse AM, mit der unter anderem Mopeds und kleine Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden können. Regulär kann die Klasse AM erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs erworben werden. Auf Vorschlag von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde durch das Bundes
verkehrsministerium eine Ausnahmeverordnung hinsichtlich der Altersgrenze erlassen. Danach dürfen in den Teilnehmerländern bereits 15-Jährige den Führerschein für diese Fahrerlaubnisklasse erwerben und diese Fahrzeuge auch führen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt fahren darf, die regionale Beschränkung entfällt mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse, also mit 16 Jahren.
Nach gut einem Jahr Laufzeit können wir feststellen, dass das Modellprojekt von den Jugendlichen sehr gut angenommen wird. Von 208 Fahrerlaubniserteilungen in Thüringen in der damaligen Klasse M im Jahr 2012 stiegen die Fahrerlaubniserteilungen im Jahr 2013 um das über Fünffache auf 1.118 Fahrerlaubnisse. Von diesen 1.118 entfallen insgesamt 907 Erteilungen auf das Modellprojekt. Ich glaube, das ist ein Ausweis dafür, dass es hier eine echte Nachfrage gibt. Was die theoretische Fahrerlaubnisprüfung angeht, lassen sich Auffälligkeiten dahin gehend beobachten, dass die Bestehensquote der 15-Jährigen im Vergleich zu 16-jährigen Prüflingen um fast 10 Prozent höher ausfällt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal insbesondere für die Verkehrssicherheit. Hieraus kann geschlossen werden, dass die 15-Jährigen besonders motiviert sind, die Prüfung zu bestehen. Bei der praktischen Prüfung sind die Bestehensquoten etwa vergleichbar zwischen 15- und 16-Jährigen.
Hinsichtlich der regionalen Verteilung in Thüringen wurde bereits drei Monate nach dem Start des Modellprojekts eine Evaluation vorgenommen. Danach wird der Mopedführerschein mit 15 besonders im ländlichen Raum angenommen, so wie wir es auch vorhergesehen haben. Danach ist die Nachfrage für den Mopedführerschein in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena und Weimar etwas geringer im Vergleich. So wurden in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli 2013 zwölf Anträge in Erfurt, fünf in Jena und nur drei in Weimar auf die AM 15 gestellt. Dies deckt sich mit der Nachfrage in dieser Fahrerlaubnisklasse in den Vorjahren und hat natürlich etwas damit zu tun, dass das ÖPNV-Angebot in den verdichteten Räumen naturgemäß einfach etwas größer ist als im ländlichen Raum. Deswegen haben wir ja gerade dieses Projekt entwickelt, um damit die Mobilität insbesondere für junge Leute im ländlichen Raum ein Stück weit zu erhöhen.
So hat sich auch die Zahl der Anträge beispielsweise im Eichsfeld im gleichen Zeitraum von 32 auf 73 mehr als verdoppelt. Auch in Altenburg findet das Modellprojekt eine große Nachfrage mit insgesamt 69 Anträgen, Nordhausen, Kyffhäuserkreis jeweils 34. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung der DEKRA als der zuständigen Stelle für die Durchführung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Auch dort kommt man zur Feststellung, dass die Zahl der Prüfungen zum herkömmlichen
Mopedführerschein ab 16 Jahre im 2. Halbjahr 2013 nahezu gegen null zurückgegangen ist.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch etwas zu den Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit sagen, denen wir uns zu Beginn des Modellprojekts gegenübergestellt sahen. Was die Unfallzahlen angeht, können wir bislang keine Auffälligkeiten in der Unfallstatistik erkennen. Erfreulich ist, dass bislang kein Teilnehmer des Modellprojekts tödlich verunglückte oder einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlich verletzte. Allgemein ereigneten sich im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 422 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Mopedfahrern. Bei 238 Verkehrsunfällen wurden Mopedfahrer als Verursacher erfasst. Insgesamt waren unter Beteiligung von Mopedfahrern zwei Verkehrsunfälle mit Getöteten, 57 Unfälle mit Schwer- und 178 mit Leichtverletzten zu verzeichnen.
Im Vergleichszeitraum 2013 sank die Anzahl der Verkehrsunfälle mit beteiligten Mopeds auf 406, davon 205 von Mopedfahrern verursacht. Unter Beteiligung von Mopedfahrern waren drei Verkehrsunfälle mit getöteten, 68 Unfälle mit Schwer- und 190 Unfälle mit Leichtverletzten. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Teilnehmern des Modellprojekts fiel mit 15 Unfällen sehr gering aus. In neun Fällen wurden sie als Verursacher erfasst. Diese Zahlen machen mich durchaus optimistisch, dass das Modellprojekt auch weiterhin erfolgreich verläuft.
Meine Damen und Herren, welche Schlussfolgerungen ziehen wir aus dieser etwas vorläufigen Bilanz des Modellprojekts? Ich bin überzeugt, dass mit einem zeitigeren Erwerb der Fahrerlaubnis frühzeitig Erfahrungen und Fahrkompetenz als aktive Teilnehmer im Straßenverkehr gesammelt werden können. Dies befähigt die Jugendlichen zu einem späteren verantwortungsvollen Umgang mit größeren Motorrädern oder dem ersten eigenen Auto. Hinzu kommt, dass die Fahrschulausbildung für den Mopedführerschein wesentlich intensiver als die Vorbereitung auf die Mofaprüfung ist. Zudem spielt die Mobilität vor allem für Jugendliche im ländlichen Raum eine immer größere Rolle.
Der frühere Erwerb des Mopedführerscheins stellt für die Jugendlichen eine gute Ergänzung zum ÖPNV-Angebot dar, mit dem sie ihre Mobilitätsinteressen freier und auch deutlich flexibler verwirklichen können. Viele dieser jungen Leute müssen zunehmend weitere Wege zur Schule gehen; Berufsschule, Ausbildungsstätte sind auch nicht alle direkt an der Wohnungstür, was nicht zuletzt auch der demografischen Entwicklung geschuldet ist. Gerade mit dem Angebot eines Mopedführerscheins mit 15 wollen wir ermöglichen, dass Jugendliche mobil sind und zugleich zu Hause bleiben können. Das stärkt die regionale Verbundenheit und fördert nicht zuletzt auch die Bereitschaft, in
jungen Jahren vor Ort Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, durch die bevorstehende Evaluation durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erhoffen wir uns umfassende und auch aussagekräftige Ergebnisse. Unser Ziel ist es, das Modellprojekt AM 15 fortzuführen und zum Vorreiter einer bundesweiten Einführung zu machen. Die bisherigen Erfolge sprechen hier für sich. Kurz- und mittelfristig bin ich auch gern bereit, mich bei meinen Kollegen in Hessen, Niedersachsen und Bayern für eine Anerkennung der Fahrbescheinigung in diesen Ländern einzusetzen. Andernfalls müssten die Jugendlichen ihr Moped an der Ländergrenze stehen lassen und weiterschieben. Ich glaube nicht, dass das sinnvoll wäre. Insofern müssen wir schauen, was wir da bei den Kollegen erreichen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Antragstellerin nahm mit Schreiben vom 14. Juli 2009, eingegangen am 16. Juli 2009, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Ostthüringen zu den Abschnitten 3.2.1 und 3.2.2 Stellung. Die Antragstellerin vertrat die Auffassung, es gäbe keine Gründe für die Streichung der im ersten Entwurf des Regionalplans enthaltenen Vorranggebiete Windenergie W-7 Kraftsdorf und W-8 Seligenstädt. Insbesondere gäbe es keine Beeinträchtigung der avifaunistischen Belange, keine Beeinträchtigung denkmalpflegerischer Belange und auch keine Kulturlandschaft besonderer Eigenart auch das bezog sich auf W-7 - sowie keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, keine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Belange, keine Beeinträchtigung der Belange des Tourismus und der Erholung; das bezog sich auf das Gebiet W-8. Die
gestrichenen Vorranggebiete W-7 und W-8 seien daher wieder in den Regionalplan aufzunehmen.
Zu Frage 2: Die von der Antragstellerin vorgebrachten Bedenken wurden in die Abwägung einbezogen. Der gewünschten Ausweisung der Vorranggebiete W-7 und W-8 wurde im Ergebnis jedoch nicht entsprochen. Die Standorte W-7 und W-8 wurden mit Verweis auf die Nähe zu Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten mit Vorkommen zahlreicher schutzwürdiger Arten Vögel und Fledermäuse, zu Gebieten mit hoher und sehr hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes bzw. der landschaftsgebundenen Erholung gegenüber Windenergieanlagen und zu einem Ausgleichs- und Ersatzflächenpool und zu aktuell nachgewiesenen Horsten von Rotmilan und Baumfalke abgelehnt. Für beide Standorte wurde zudem auf Raumordnungsverfahren verwiesen, in welchen festgestellt wurde, dass die Errichtung von Windenergieanlagen an den betreffenden Standorten mit den raumordnerischen Erfordernissen Artenschutz, Landschaftsbild, Denkmalpflege nicht vereinbar sei.
Zu Frage 3: Gemäß Beschluss der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen vom 13. Juni dieses Jahres hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen inzwischen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt. Eine Begründung dieser Beschwerde ist nach Kenntnis der Landesregierung bisher noch nicht erfolgt. Die Landesregierung hat sich mit dem Landesentwicklungsprogramm 2025 einen Zukunftskompass für die künftige Entwicklung des Freistaats gegeben und damit die Weichen für die Zukunft auch richtig gestellt.
Im LEP 2025 wird der Weg auch für die Energiewende abgesteckt. Die Rolle der regionalen Planungsgemeinschaften bei der Gestaltung der Energiewende wird gestärkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll mit Blick auf die regionalen Besonderheiten durch technologieoffene Mengenvorgaben erfolgen. Das LEP 2025 tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, das heißt voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats, in Kraft. Gemäß § 5 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes ist die Fortschreibung der Regionalpläne spätestens innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten des LEP 2025 einzuleiten. Die Regionalpläne sind dann innerhalb von drei Jahren nach Einleitung des Verfahrens der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Das TMBLV wird auch, wie bisher, die Träger der Regionalplanung bei der Erfüllung dieser Aufgabe angemessen unterstützen. So sollen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, aktueller Rechtsprechung und möglichst auch der Ergebnisse der EEG-Reform sach- und zeitgerechte Entscheidungshilfen entwickelt werden, um Abwä
gungsprozesse zu erleichtern und zu vereinheitlichen.
Im Rahmen der Fortschreibung und der sodann erforderlichen Genehmigung des Regionalplans wird festgestellt oder sichergestellt, dass die Vorgaben des o.g. Urteils des Oberverwaltungsgerichts beachtet werden.
Zu Frage 4: Durch die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Rechtskraft des Urteils gehemmt, so dass dieses derzeit nicht rechtskräftig ist. Unabhängig davon wird eine rechtssichere Differenzierung der harten und weichen Tabuzonen mit Inkrafttreten des geänderten Regionalplans Ostthüringen erfolgen.
Welche wirtschaftlichen Konsequenzen das hat, kann ich Ihnen momentan nicht beziffern, ist mir auch nicht bekannt. Die Daten der Unternehmen liegen mir dazu auch nicht vor.
Ja, ich rechne damit, dass es weitere Klagen von anderen Windkraftbetreibern und -planern geben wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die FDP bundesweit eigentlich keine Bedeutung mehr hat, wäre es trotzdem gut, wenn Sie ab und zu nicht nur Regionalzeitungen lesen, sondern auch deutschlandweit erscheinende Blätter wie „Die Welt“.
Das ist nämlich der Anlass für Ihre Debatte. „Die Welt“ hat eine Umfrage gemacht, hat gefragt: Wie schätzen die Länder, die nach einheitlichen Kriterien vorgehen, ihr Landesstraßennetz ein? Das Ergebnis war, wie es bereits meine Kollegen vorher mitgeteilt haben, dass wir im Durchschnitt ein besseres Landesstraßennetz haben als andere Länder. Ich finde, zunächst mal kann man darauf stolz sein. Das ist auch keine Jubelmeldung, worüber sich der Minister oder die Koalitionsfraktionen allein dankbar zeigen können, sondern es ist eine Meldung, die zeigt, dass wir eine gut laufende Straßenbauverwaltung haben, dass wir hervorragend aufgestellte Planungsbüros haben und sehr gute Bauunternehmen, die einen großen Beitrag dazu geleistet haben. Dass Sie das jetzt in den Schmutz ziehen wollen, Herr Bergner, das, finde ich, ist nur ungehörig.
Das ist ungehörig. Wir haben hier in den letzten Jahren viel gemeinsam erreicht und es würde auch der FDP-Fraktion gut zu Gesicht stehen, wenn sie nicht ständig versuchen würde, mit Tatarenmeldungen das Land schlechtzureden, um im politischen Verzweiflungskampf Punkte zu machen. Das gilt im Übrigen auch für andere Baustellen und Meldungen.
Herr Barth, Sie stehen im Kern auch nicht für Entscheidungsfähigkeit ein. Einmal sagen Sie, Sie brauchen eine Priorisierung auf Bundesebene, dann sagt der Kollege Untermann, wir brauchen die Priorisierung auf Landesebene.
Solange Sie im Bund Verantwortung tragen, halten Sie sich an die Regeln, die der Bund aufstellt, und sobald Sie die Verantwortung nicht mehr tragen, fangen Sie an, das Land von Neuem zu erfinden. Das gilt im Grunde auch für die Debatte, die Sie vorhin aufgemacht haben, die mittelständischen Unternehmen zu befreien. Selbstverständlich ist das ein wichtiges Anliegen, aber die Initiativen Ihrer Fraktion zu den Zeiten, als wir eine schwarz-liberale Koalition auf Bundesebene hatten, die vermisse ich da. Die vermisse ich da ernsthaft.
Sie meinen die Dinge nicht ernst, sondern Sie treiben sie dann voran, wie es Ihnen gerade passt. Das ist offensichtlich Ihre Politik. Ich würde mir sehr wünschen, dass es einen künftigen Landtag gibt mit einer FDP-Fraktion, aber ich glaube, mit dem Weg werden Sie nicht weiter vorankommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Landesstraßen lässt sich sagen, natürlich ist nach wie vor ein großer Teil in einem schlechten Zustand - unbestritten. Mir gefällt die Meldung im Kern auch nicht, dass wir das beste Straßennetz im Durchschnitt haben, weil sie die Verhandlungen mit dem Finanzminister in der nächsten Legislaturperiode nicht nur einfacher macht. Das ist völlig klar. Insofern können Sie mir abnehmen, dass ich so eine Botschaft dann auch nicht raussetze. Aber dass auch klar ist, dass wir hier viel erreicht haben und dass wir darauf stolz sein könnten, ich finde, das sollten wir uns nicht schlechtreden lassen.
Wir haben einen großen Nachholebedarf bei Brücken. Wir haben auch bei den Landesstraßen einen sehr großen Nachholebedarf, das ist unbestritten. Wenn Sie immer darauf herumreiten, wir hätten die 50 Mio. € nicht jedes Jahr bereitgestellt:
Erstens wissen Sie auch, jede Koalitionsvereinbarung läuft unter einem Finanzierungsvorbehalt. Fast jeder Betrag steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Das hat sich hier leider auch so dargestellt.
Zweitens will ich an der Stelle deutlich machen, wenn Sie auf den bedauernswerten Zustand der Kommunalstraßen gehen, diese Landesregierung war es, die in den letzten Jahren über 40 Mio. € mehr für kommunale Straßen zur Verfügung gestellt hat, über 40 Mio. € mehr für kommunale Straßen, das heißt, wir haben das Problem durchaus erkannt. Auch beim Thema „Brückenbausanierung“ sind wir dran. Da haben wir unseren Etat, wenn ich es recht erinnere, für die Brückenbausanierung mehr als verdoppelt. Das heißt, wir gehen doch die Themen an, aber Rom ist nicht an einem Tag erschaffen worden und das gilt auch für Thüringen. Wir müssen die Probleme nach und nach lösen, Stück für Stück. Da nehmen Sie uns doch ab, wenn wir das eine anfassen, dann ist das auch eine Priorisierung, da brauche ich nicht ständig neue Pläne, Frau Schubert, die im Kern auch nichts anderes sind.
Wenn ich jetzt noch mal auf den Bundesverkehrswegeplan reagieren darf. Die Priorisierung, die dort vorgenommen wurde von den Ländern, die gerade grün regiert werden, die ist doch im Kern nichts anderes als eine Streichliste,
die zulasten der Orte geht, die jahrelang berechtigt auf Ortsumfahrungen warten. Das von uns zu verlangen, finde ich, geht an den Problemen dieses Landes völlig vorbei,
sondern wir müssen darauf achten, dass wir die Priorisierung so vornehmen, wie der Bund uns nach den Kriterien eine Priorisierung ermöglicht, die da insgesamt besprochen wurden, dann wird sich unser Landesstraßennetz, auch das Bundesstraßennetz gut entwickeln.
Mit solchen plumpen Aktuellen Stunden, wie sie die FDP-Fraktion heute hier vorgelegt hat, bringen wir, glaube ich, weder das Straßennetz noch Thüringen sehr weit voran. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat ist es so, dass dieses Gesetz mehr Ungereimtheiten enthält, als es Lösungen bietet. Insbesondere, was Frau Doht jetzt noch einmal deutlich gesagt hat, es ist eines ziemlich ungereimt: Wie wollen Sie ein Gesetz ohne Kosten produzieren, was im Grunde nur eine Aufgabe von Kreisen auf das Land verlagert und dann irgendetwas verbessern? Das heißt, Landesbusnetz - ich will es gern ansprechen. Die Frage ist: Was kostet dieses Landesbusnetz? Dieses Landesbusnetz kostet zum einen Geld und da Sie sagen, es kostet das Land kein Geld,
müssen wir also über eine neue Finanzverteilung reden zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern, zwischen den Straßenbahnen, Regionalbussen, zwischen dem Schulbusverkehr und auch den Stadtbussen. Ich glaube, wenn wir die Debatte ganz ernst nehmen und uns an europäische Vorschriften halten - die Verordnung 1370 winkt da im Hintergrund -, heißt das auch eines, es wird auch Arbeitsplätze im Land kosten. Ich will dieses Argument nicht allzu weit nach vorn treiben, aber ich will an dieser Stelle schon mal darauf aufmerksam machen, dass wir momentan einen Busmarkt mit vielen mittelständischen Unternehmen haben, die als Familienunternehmen sehr viel tun, um attraktiven Busverkehr auf die Beine zu stellen, die im Auftrag von Landkreisen unterwegs sind etc.
Aber was heißt denn ein Landesbusnetz? Ein Landesbusnetz kann nur heißen, wenn man es ernst nimmt und sich nicht auf Umwege und Abwege begeben möchte, wir definieren, was sind diese Regionalbuslinien, wie sollen die aussehen. Dann wird es ähnlich sein wie beim Schienenpersonennahverkehr, der in Thüringen gut funktioniert - sagt selbst Frau Schubert. Das müssen wir dann ausschreiben. Wenn wir ein paar Millionen Buskilometer ausschreiben, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich mir relativ sicher, das muss europaweit geschehen und es werden die mittelständischen Unternehmen in Thüringen nicht automatisch die allerbesten Karten haben. Ich sage Ihnen das so frank und frei. Das heißt nicht, dass man das dann nicht machen kann, aber es heißt, man muss sich auf jeden Fall mit diesem Gedanken auseinandersetzen. Die Kollegin Schubert möchte, glaube ich, eine Frage stellen?
Klar ist mir vor allen Dingen eines: Sie sagen, Landesbusnetz, meinen, das Land muss Verantwortung übernehmen. Wenn das Land Verantwortung übernehmen muss, dann sage ich Ihnen auch, diese Verantwortung übernehmen wir ganz und gern, aber komplett, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, was das für Konsequenzen hat, denn anders macht es überhaupt keinen Sinn. Dass wir irgendwo in eine Nebenfinanzierung einsteigen, das bringt uns in europarechtliche Probleme. Nein, ich sage ihnen das ganz ernsthaft. Was passiert denn? Wir haben eine Regionalbuslinie und finanzieren die dann über irgendwelche Zuschüsse - das ist das, was Sie sich gerade vorstellen -, also geben dem Landkreis X dafür mehr Geld, dem Landkreis Y nehmen wir dafür ein bisschen mehr Geld weg, damit das alles funktioniert.
Das bringt uns auf Abwege, ich sage Ihnen das ganz deutlich, weil wir schon jetzt bei den Ausschreibungen für das Bahnnetz merken, dass da im Einzelnen nachgefragt wird, wollt Ihr denn nicht noch mal überlegen, ob wir eine Buslinie mit ausschreiben können, mindestens als Alternativangebot mit bringen können. Da haben wir doch automatisch eine Diskussionslage, die eine Verschiebung von den Verkehren mit sich bringt. Ich bin gern bereit, Ihnen das auch in anderer Runde noch einmal darzulegen.
Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass wir, wenn wir uns dieser Aufgabe ernsthaft stellen wollen, tatsächlich sagen müssten, wir definieren dann die Linien, denn irgendwo einfach etwas dazuzuschießen und dann machen die trotzdem, was sie wollen, das ergibt überhaupt keinen Sinn, sondern wenn, muss man das schon in eine Hand nehmen.
Und wenn man das in die Hand nimmt, heißt das europaweite Ausschreibung mit den Folgen und Konsequenzen, die damit verbunden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere mich sehr wohl, dass Vertreter aus den Oppositionsfraktionen immer wieder deutlich gemacht haben, wie schwierig das ist, dass wir eine Bahnvergabe nach europaweiter Ausschreibung und rechtlich überprüft sehr sauber an Abellio übergeben haben, was das für schwierige Konsequenzen für Thüringen zur Folge hat, dass nämlich dann ein Wettbewerber hier an den Markt kommt und der bisherige Halter dieses Marktes mit den entsprechenden Arbeitsplatzkonsequenzen vom Markt weggeht. Man muss sich darüber im Klaren sein. Ich sage an dieser Stelle einfach nur, wer das fordert, der muss auch sagen, so machen wir das und dann müssen wir die Konsequenzen übernehmen.
Ich sage Ihnen, wir glauben, dass wir mit unserem Gesetz, auch wenn es zehn Jahre alt ist, insgesamt gut dastehen. Die Verkehrssituation des ÖPNV ist deutlich besser, als sie mancher manchmal an die Wand malt. Wir hatten im Jahr 2012 allein 161 Millionen Fahrgäste, das heißt, jeder Thüringer war rund 74-mal mit einem öffentlichen Personennahverkehrsbetrieb unterwegs, 112 Millionen Fahrzeugkilometer auf Straße und Schiene. Das heißt, man kann im Grunde fast 3.000-mal mit dem Thüringer ÖPNV die Welt umrunden. Ich finde, das ist ein außerordentlich breites Angebot. Jetzt sage ich aber auch - ich will es nicht gut reden und den Status quo nicht nur verteidigen -, natürlich müssen wir uns der Frage stellen: Was können wir denn eigentlich am öffentlichen Nahverkehr noch verbessern? Da fällt mir eine ganze Reihe von Dingen ein. Ich sage aber auch: Wir sind hier nicht im grünen Nahverkehrsparadies, hier kann nicht jeder Blütentraum einfach Wirklichkeit werden, sondern wir bewegen uns in einem relativ harten Geschäft. Da frage ich mich beispielweise zu Ihrem Gesetzentwurf: Wieso wollen Sie, dass die Mietwagen auch mit Teil des ÖPNV werden? Warum wollen Sie die Leasingwagen dann nicht auch mit hineinnehmen? Einmal abgesehen davon - das wäre natürlich eine Folgefrage, die das ganze ad absurdum führt -, Mietwagen mit einzubeziehen, die nun definitiv mit ÖPNV nichts zu tun haben, sondern der letzte Ausdruck von individualisiertem Verkehr sind, das kann ich im Kern nicht nachvollziehen. Also, was wollen wir denn verbessern? Zunächst einmal gebe ich zu, dass der Nahverkehrsplan ein Jahr zu spät gekommen ist - das tut mir in der Sache sehr leid. Was die Abwägungen anbelangt, haben wir das dem Ausschuss bereits zugesagt und es wäre auch in dieser Sitzung, die letzte Woche ausgefallen ist, schon erfolgt. Das lag jetzt nicht bei uns. In der nächsten Ausschuss-Sitzung werden wir die Abwägungen auf jeden Fall vortragen - also die Offenheit haben wir. Wenn die Kollegen nachfragen, wiewohl ich
einsehe, dass Nachfragen da nicht reicht - wir hätten es noch etwas präsenter auf die Internetseite stellen können. Wenn Sie nachfragen, hätten Sie ihn auch von uns bekommen - das ist also nicht die Frage -, sobald er fertig ist, vorher ist es natürlich schwierig, auch Entwürfe.
Aber was wollen wir verbessern? Transparenz ist sicher ein Punkt, da kann man an der einen und anderen Stelle noch mehr machen. Ich sage aber auch, so viel, wie wir in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema an Transparenz hergestellt haben, gab es vorher zu diesem Thema nicht immer in dem ganzen Umfang. Ich sage an dieser Stelle: Wir haben es transparent gemacht; wir können es noch besser machen, das ist alles keine Frage.
Ich glaube auch, dass wir uns über die Verknüpfung von Verkehren Gedanken machen müssen: Wie können wir das verbessern? Da habe ich gar keine andere Meinung als die meisten hier im Hause. Aber das heißt auch, dass man sich über das System des öffentlichen Personennahverkehrs Gedanken machen muss und nicht nur darüber, wie man möglichst viele schöne, gute Ideen hier einbringen kann, sondern sich fragen muss: Was wird eigentlich wie genau finanziert und welche Zwangspunkte hat eigentlich welcher Verkehr? Da ist es unbestritten so, dass die Regionalbuslinien, der Verkehr im ländlichen Raum vor allen Dingen - das haben die Kollegen der Koalitionsfraktionen sehr deutlich gemacht - ein Schülerverkehr ist, in manchen Regionen bis zu 80 Prozent der Verkehre, die dort Schülerverkehr sind. Das heißt, deren Zwangspunkte sind im Grunde der Anfang und das Ende der jeweiligen Schule oder des Nachmittagsbetreuungsprogramms an den Schulen. Das sind die Zwangspunkte des Regionalverkehrs.
Die Zwangspunkte des Schienenpersonennahverkehrs sind wiederum andere. Das sind die Verknüpfung zu den jeweiligen Fernverkehrsknoten und die Erstellung eines Netzes. Das beides hört letztlich auf unterschiedliche Anreize und ich sage auch: Mich stört es massiv, wenn ich beispielsweise in Zeulenroda einen Bahnhalt neu eröffne, den wir gerade saniert haben und wir das Bändchen durchschneiden, der Zug fährt ein und dann braucht man schon einmal 20 Minuten - es hat uns da nicht gestört, weil es Bratwürste gab, aber das ist ja nicht immer so, es ist nicht jeden Tag so eine Eröffnungsstimmung -, aber 20 Minuten warten, das ist natürlich ein Punkt, wo ich auch sage, hier müssen wir an der Verknüpfung etwas verbessern.
Jetzt sage ich an dieser Stelle auch, wir haben in der Verknüpfung viel erreicht. Wir haben sehr viel „Park and Ride“ und auch sehr viel „Kiss and Ride“, wir haben Park- und Fahrradflächen ausgewiesen. Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viel investiert, mehr als in anderen Zeiten vorher. Das liegt auch daran, dass wir über Regionalisierungs
mittel die Schwerpunkte so setzen konnten und uns auch durch die Ausschreibung das eine oder andere leisten konnten. Aber wir müssen uns deswegen eher über die Finanzierung von Verkehr Fragen stellen. Es geht um die Frage, dass wir beispielsweise bei den Bahnverträgen Nettoverträge haben, wie Sie wissen. Da die meisten Busunternehmen die Aufträge von den Verkehrsunternehmen vor Ort aber in einer direkten Vergabe bekommen haben, haben die keine Nettoverträge, sondern Bruttoverträge. Was ist der Unterschied? Der Unterschied ist der, bei dem Nettovertrag, den wir meistens bei der Bahn machen, bekommt der Auftragnehmer für das Betreiben der Strecke ein fest zugesagtes Entgelt. Ergo, alles, was er dann an Einnahmen erzielt, bleibt bei ihm. Das heißt, er hat ein hohes Interesse, nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch aus ganz nüchtern monetären Gründen, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Leute in seinem Zug sitzen. Ich glaube, wir würden uns einen Gefallen tun, wenn wir Möglichkeiten finden - das ist nicht ganz einfach, deswegen will ich es nur ganz kurz darstellen -, wenn wir uns da Gedanken machen, wie wir solche Systeme im Busmarkt einführen, um den Anreiz einfach ein Stück weit zu erhöhen. Damit will ich nicht gesagt haben, dass unsere Busunternehmen keinen Anreiz haben und nicht ordentlich fahren - das ist nicht der Punkt -, aber dass man das eine oder andere noch tun kann, um den ÖPNV noch attraktiver zu machen. Ich glaube auch, dass wir uns, und da komme ich auch noch einmal auf das Beispiel von Ihnen zurück, 22 Verbindungen zwischen Sondershausen und Mühlhausen am Tag, ich finde, das ist nicht wirklich zu wenig. Wenn Sie vorhin darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Regionalbusse in Thüringen mit 9 Fahrgästen eine sehr unterdurchschnittliche Auslastung haben, dann rufe ich Ihnen entgegen, wenn weniger Busse fahren, dann sitzen da am Ende auch mehr drin. Ich weiß aber nicht, ob Sie das wirklich wollen. Ich glaube, um es kurz und gut zu machen, wir sind uns in vielen Punkten einig. Natürlich wollen wir einen Thüringentakt erreichen, müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass dieser Thüringentakt mehrere Verkehre, die unterschiedliche Zwangspunkte haben, ganz gleich, ob es der Fernverkehr ist, wo uns im Übrigen die Grünen - selbst der Bundessprecher der Grünen - im Verkehr für unseren Ansatz des integrierten Fernverkehrs gelobt hat. Also, vom Fernverkehr über den Regional- und den öffentlichen Personennahverkehr
- er hat es öffentlich im sächsischen Fernsehen gesagt. Nein, nein, ich kenne ihn gut, und ich weiß, dass er gut informiert ist. Das ist schön und schadet auch nicht, wenn die Grünen ab und zu loben, was
wir hier im Land so treiben. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das alles ernst nehmen wollen, müssen wir uns vertiefter damit auseinandersetzen. Aber dafür brauchen wir jedenfalls keine Gesetzesänderung. Wir brauchen auch kein Wunschkonzert im Rahmen des Gesetzes, sondern wir müssen uns eher über die Finanzierungskreisläufe verständigen, damit wir ein öffentliches Personennahverkehrsangebot haben, was erstens bedarfsgerecht ist, das heißt, dort fährt, wo die Leute wirklich sind. Ich will noch mal einen Punkt zu den 36 Halten sagen, die da irgendwo gestrichen werden sollen. Selbst der Redakteur der OTZ, Herr Zippel, hat geschrieben, die stehen auf dem Prüfstand. Da steht nicht, wir wollen die alle auflassen. Und was heißt denn „auf dem Prüfstand stehen“? Auf dem Prüfstand stehen heißt erstens, da steigen jetzt ziemlich wenig Menschen ein. Das kann mehrere Gründe haben, die müssen wir überprüfen. Das kann einmal heißen, die Verknüpfung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist irgendwie nicht richtig zielführend. Man kann da nicht mit dem Auto hinfahren und auch nicht parken. Das kann zweitens heißen, der Bahnhof ist vielleicht insgesamt nicht ganz so attraktiv angebunden. Dann muss man auch noch einmal darüber nachdenken, was man da tun kann. Es kann drittens auch heißen - und darüber müssen wir uns auch Gedanken machen -, dass wir Parallelverkehre haben, die einfach noch attraktiver sind. Ich will nur darauf aufmerksam machen. Das heißt nicht, dass wir irgendwas offenlassen wollen, sondern das heißt überprüfen. Wir machen hier auf Mängel aufmerksam, schauen, wie wir diese abstellen können. Da ist eine ganze Reihe von Aufgaben, die zunächst einmal bei uns liegen. Es sind aber auch Aufgaben, die beim örtlichen Aufgabenträger liegen, wo wir schauen müssen, was können wir mit dem gemeinsam tun, um die Bahnlinien und den Bahnhalt dort aufrechtzuerhalten?
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, der ÖPNV in Thüringen ist insgesamt gut aufgestellt. Vor dem Hintergrund dessen, dass wir bei den Regionalisierungsmitteln in gewisse Finanzierungsschwierigkeiten kommen, ist auch klar, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Anreizsysteme zukunftssicher aufstellen können und so, dass das Angebot weiter attraktiv bleibt. Dafür brauchen wir aber das Gesetz, wie es von den Grünen jetzt vorgelegt wurde, glaube ich, nicht, es ist kein Beitrag zur Lösung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, ich kann Sie beruhigen, meine Einbringungsrede wird wohl kürzer als die Erwiderungsrede vom Kollegen Gnauck. Das liegt aber auch an der zu regelnden Materie. Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes“ kommt jetzt einer Verpflichtung aus Europarecht nach. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union sind die Berufsabschlüsse aus Kroatien genauso anzuerkennen wie die aus ande
ren Mitgliedstaaten. Dies ist in der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie geregelt, nach der bestimmte Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. In dieser geänderten Richtlinie werden auch die entsprechenden kroatischen Abschlüsse benannt, weswegen es notwendig ist, dass wir in unserem Gesetz auf diese geänderte Richtlinie hinweisen. Eine dynamische Verweisung ist leider nicht zulässig, so dass wir uns also diesem Akt unterziehen müssen.
Ich will an der Stelle die Gelegenheit nutzen und vielleicht kurz sagen, was dieses Gesetz noch nicht regelt und was wir dann in der nächsten Legislaturperiode voraussichtlich regeln müssen. Das ist natürlich die Umsetzung der Konkretisierung, die uns der Bund eingeräumt hat für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung und auch die etwas umfangreichere Umsetzung der inhaltlich angekündigten Veränderung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Das wären die Themen, die uns demnächst beschäftigen. Ich würde jetzt um Zustimmung zu dem Gesetz bitten. Vielen Dank.
Nachdem die Kollegen so ausführlich wünschen, dass ich noch einmal Rede und Antwort stehe. Ich bedanke mich herzlich für die intensive Beratung. Ich würde mich freuen, wenn wir jetzt zustimmen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf vielleicht eingangs doch zwei, drei Bemerkungen zu dem sagen, was hier in der Debatte aufgetaucht ist. Was die Frage Bedarf an Landestraßen anbelangt und ob man die abstufen soll oder nicht, das haben wir alles herausgenommen und hatten im Ausschuss auch dargestellt, dass wir das herausnehmen. Insofern geht die Kritik, die die FDP-Fraktion an dem Punkt übt, in der Sache ins Leere. Das haben wir von vornherein auch in der letzten Ausschuss-Sitzung noch mal dargestellt. Wir sind jetzt in einem Stadium, wo der Landtag zwar formal dem Zweiten Entwurf des LEP keine weitere Stellungnahme hinzufügt, weil wir angekündigt haben, dass wir jetzt einen dritten Entwurf mit den Änderungen, die dann im Grunde aus der Öffentlichkeitsbeteiligung resultieren, in die Ressortabstimmung geben.
Dann haben wir eine Reihe von Punkten, die, glaube ich, vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN völlig missverstanden wurden oder absichtlich missverstanden wurden, auch vonseiten der Fraktion DIE LINKE. Frau Scheringer-Wright, was die Frage von Entwicklungskorridoren anbelangt - und das gilt im Grunde auch für die Frage, die Frau Kollegin Schubert hier aufgemacht hat -, die Entwicklungskorridore sind schon ein sinnvolles Instrument. Die sind deswegen ein sinnvolles Instrument, weil wir in unserem Land natürlich generell momentan eher die Situation haben, dass wir rein umweltpolitische Zielstellungen haben und dann kein Abwägungskriterium dagegen haben. Deswegen haben wir dieses neue Instrument gewählt, um nicht messerscharf entlang der Autobahnen zehn Kilometer breite Korridore zu schaffen das ist Aufgabe der Regionalplanung -, sondern um ein Abwägungskriterium innerhalb dieser Korridore zu geben. Mit diesem Abwägungskriterium können dann Kommunen Unternehmen ansiedeln, können Kommunen sagen, wir wollen hier im Wohnungsbau etwas machen oder letztlich in andere Themen investieren, dafür, dass unser Land nachhaltig und attraktiv bleibt, dass Menschen hierherkommen und sagen, wir haben hier eine Zukunft. Das ist doch das Ziel, was wir haben. Es geht hier nicht darum, dass wir den Umweltschutz außen vor lassen wollen und dass wir die Landwirtschaft an den Rand drängen wollen. Wer so etwas so grob
missversteht, der scheint die Debatte nicht mit dem nötigen Ernst verfolgt zu haben.
Auch zum Thema Biodiversität: Sie sind da nicht ehrlich in der Debatte, Frau Schubert. Wenn wir über eingeschränkte Biodiversität reden, dann reden wir nicht über einen Rückgang der Biodiversität, weil Verkehrsinvestitionen stattgefunden haben. Wir reden dann nicht über einen Rückgang von Biodiversität dort, wo überhaupt irgendwie investiert wird, sondern wir reden ernsthafterweise leider auch über einen Rückgang von Biodiversität dort, wo Umweltschutz so praktiziert wird, wie Sie ihn gern wollen, indem Sie alles rundum unter Schutz stellen und der Natur freien Lauf lassen. Wenn wir eben nicht mehr in der Lage sind - ich sage das ganz bewusst...
Schauen Sie doch in den Nationalpark Hainich. Die Biodiversität geht dort zurück, weil hier in der Kernzone eben nicht mehr gehegt und gejagt werden kann. Das sind doch Dinge, die muss man ernsthaft ansprechen. Ich will nicht sagen, dass das richtig oder falsch ist.
Ich will Ihnen aber an dieser Stelle deutlich widersprechen, Sie sind...
Nein, Sie gehen hier ideologisch hinein in die Debatte und ich halte das nicht für vernünftig.
Wir wollen unser Land vernünftig entwickeln
und da muss man sich mit den Themen doch auch auseinandersetzen und nicht einfach nur ideologisch hineingehen. Dann haben Sie die ganze Straßendebatte - ich bin sie mittlerweile leid. Wenn die Grünen das ernst gemeint hätten, was sie hier sagen, dass wir ständig Maßnahmen, von denen Sie vor Ort sagen, die müssen jetzt alle kommen, und hier sagen, wir müssen das alles überprüfen und dann neue Prioritäten aufstellen,
wenn Sie das ernst gemeint hätten, dann hätten Sie doch 2003,
als Sie in Verantwortung waren im Bund unter rotgrüner Mehrheit, einem Bundesverkehrswegeplan
mit den jetzt angemeldeten Maßnahmen, die wir hier angemeldet haben, nie zustimmen dürfen.
Ach, das ist doch Ihre Fraktion. Sie sagen hier dieses, dort jenes und meinen dann, das wäre konsequentes Handeln, dabei ist es nur konsequentes Vorspiegeln falscher Tatsachen und damit sollten wir uns hier beim LEP an dieser Stelle nicht begnügen.
Sie laufen doch überall herum, im ganzen Land, ich sehe es doch. Am laufenden Band sollen wir Prioritätenlisten völlig neu überarbeiten, irgendwelche Maßnahmen herausschmeißen, damit irgendwas kommt. Sie bekommen keinen Euro mehr, wenn Sie eine Maßnahme rausschmeißen, überhaupt nicht. Auf der anderen Seite wollen Sie dann, dass wir ständig neue Verkehrsprognosen machen. Das ist auch richtig, das müssen wir auch machen und wir passen es doch dann auch an. Aber dass wir jetzt von uns aus einfach sagen, wir streichen die Hälfte der Ortsumgehungen, Geld für die anderen bekommen wir damit zwar nicht, aber Ihrer Argumentation würden wir damit Rechnung tragen. Ich halte davon wenig.
Nein, an dieser Stelle nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will jetzt aber auch zum LEP kommen. Ich glaube, wir befinden uns jetzt mit dem LEP auf der Zielgeraden, und zwar auf einer Zielgeraden, die für das Land wichtig ist, denn wir haben uns zum Ziel gesetzt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu sichern. Außerdem ermöglichen wir hier entgegen anderen Behauptungen wichtige Maßnahmen für die Energiewende, auch für den demografischen Wandel und insgesamt thüringengerechte Lösungen. Die heutige Befassung
ist deswegen auch ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess und ich möchte mich auch bei aller Kritik, die ich eben geäußert habe, trotzdem für die sehr konstruktive Auseinandersetzung im Gesamtzusammenhang mit dem LEP sowohl auf den Regionalkonferenzen als auch hier im Landtag in dem entsprechenden Ausschuss bedanken.
Ich möchte kurz auf das zurückliegende Verfahren eingehen. Wir haben als Landesregierung einen ersten Entwurf im Juli 2011 beschlossen. Im Anschluss erfolgte die erste Beteiligung der Öffentlichkeit. 1.235 öffentliche Stellen sind beteiligt worden, 400 Stellungnahmen haben uns dazu erreicht mit 4.100 Einzeläußerungen und von diesen Sachäußerungen konnte rund die Hälfte bei der Überarbeitung des LEP 2025 vollständig oder dann zumindest teilweise berücksichtigt werden. Insofern, glaube ich, haben wir einen sehr breiten Abstimmungsprozess hinter uns gebracht, der gesichert hat, dass viele Belange der Thüringerinnen und Thüringer auch ordentlich berücksichtigt wurden.
Am 16. Juli 2013, also zwei Jahre danach, hat die Landesregierung den zweiten Entwurf beschlossen, im Anschluss daran die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, noch einmal 3.200 Sachäußerungen wurden dazu abgegeben, so dass ich sagen kann: Das war ein von Anfang an sehr offener und sehr breiter, auch sehr transparent gestalteter Prozess, den wir hier durchgeführt haben. Ich glaube, das rückblickend sagen zu können, wenn man das selbstkritisch sagt, auch mit Blick darauf, wie wir in die Diskussion eingestiegen sind und wie wir jetzt herauskommen, hat es der Qualität überhaupt nicht geschadet, sondern wir haben an der einen oder anderen Stelle auch beim Thema Grundzentren das LEP deutlich weiterentwickeln können.
Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, auf einige inhaltliche Punkte einzugehen, die aus meiner Sicht von besonderem Gewicht sind: Kulturerbestandorte. Hier geht es nicht darum, dass wir die Energiewende verhindern wollen, sondern es geht darum, dass wir die Energiewende auch mit einem kulturlandschaftlichen Antlitz versehen wollen, das es erleichtert, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats akzeptieren können, dass sie damit auch besser leben können. Wir müssen leider feststellen, dass es da in unserem Land Handlungsbedarf gibt. Es gibt viele Menschen, die sich zu Recht über manche Anlage ärgern, die viel zu nah an den Bebauungen ist, Beleuchtung, Befeuerung. Das sind alles Themen, die uns umtreiben.
Ich glaube, mit den Kulturerbestandorten 2025, die wir in den LEP aufgenommen haben - erstmalig internationale, nationale und auch thüringenweite Bedeutung, die hier enthalten sind -, haben wir einen wirklich wichtigen Schritt geleistet, diese als Teil unserer Heimat und auch als Teil unserer Thüringer Identität zu bewahren. Die Bestimmung dieser Kul
turerbestandorte leistet damit auch einen zusätzlichen Beitrag für die gesamte Thüringer Kulturlandschaft. Die Notwendigkeit dieser Regelungen sieht man beispielsweise auch am geplanten Stromnetzausbau sowie an den Plänen zur Errichtung von Windenergieanlagen. Mit der Festlegung der Kulturerbestandorte im LEP ermöglichen wir eine bessere Koordinierung der verschiedenen Ansprüche an den Landschaftsraum einschließlich eines besonderen Umgebungsschutzes. Mit dieser Vorgehensweise, meine Damen und Herren, ist es auch gelungen, die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld der Wartburg zu verhindern und damit den Weltkulturerbestatus zu erhalten.
Zum Thema Raumentwicklung und Zentrale Orte: Im LEP wird Thüringen in seinen gewachsenen Strukturen neu gedacht mit einem neuen innovativen entwicklungsund handlungsorientierten Raummodell, das Stadt und Land als eine Einheit versteht. Das ist echte Regionalentwicklung und stärkt auch tatsächlich die Regionen. Die Tatsache, dass wir über die Einhaltung von Kriterien landeseinheitlich entscheiden, meine Damen und Herren, die sollte nicht verkennen, dass wir im Grunde eine Entwicklung, die aber vor Ort nur in Angriff genommen werden kann, nämlich die Frage, wie man interkommunal zusammenarbeitet, die Frage, wie man zu gemeinsamen Flächennutzungsplänen kommt, dass das Aufgaben sind, denen sich die Kommunen ohnehin stellen müssen, im demografischen Wandel umso mehr, um zu schauen, wie können wir eigentlich Flächen vernünftig entwickeln. Ich will das auch Frau Kollegin ScheringerWright noch mal sagen, ich glaube, gerade das ist sinnvoll, nicht, dass wir straffe Vorgaben geben, keine Flächen zu versiegeln. Das führt uns im Übrigen nicht weiter, wir haben das in einigen Regionalplänen gesehen, die uns zur Genehmigung vorgelegt wurden, da wurde mit einem Mal das Ziel der Bundesregierung, 30-Hektar-Ziel, einfach heruntergerechnet,
da wird es heruntergerechnet. Und was heißt das, was passiert dann? Es passiert Folgendes: Eine Kommune, die wie Ichtershausen beispielsweise momentan gewerblich relativ gut da steht und wo es wohl Sinn macht, dass dort auch noch mehr investiert wird, dort wird durch so eine starre Vorgabe und starres Runterregeln letztlich erreicht, dass dort gar nichts mehr passiert. Die müssten eigentlich in den Rückbau gehen. Ich muss sagen, das ist irgendwie falsch verstandene Nachhaltigkeit, da müssen wir schon Instrumente haben, die etwas enger daran orientiert sind, was der Bedarf in den Kommunen ist. Das Instrument, das wir bei den Zentralen Orten schaffen, dass eben Kommunen hier zusammenarbeiten müssen, das ist eben ein Instrument, was uns da hilft, dass Kommunen sa
gen müssen, sie müssen gemeinsame Flächennutzungspläne vorlegen als ein Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit, und das hilft, weil da nicht zwei Kommunen zwei Gewerbegebiete ausweisen, sondern die einen eins für Wohnen und die anderen eins für Freiraumsicherung etc. Das sind alles Themen, die sich hier stellen. Ich glaube, da haben wir ein Instrumentarium geschaffen, was uns eher hilft, den Nachhaltigkeitszielen, denen wir uns hier alle verschrieben haben, letztlich auch im Sinne der Landes- und Raumordnung Rechnung zu tragen.
Ja.
Wir haben doch ohnehin die Vorschriften im Rahmen des normalen Baurechts, wo man einen Ausgleich schaffen muss. Das heißt, hier sehe ich diese Schwierigkeiten an dieser Stelle nicht. Wir haben Umweltkonten und wir haben darüber hinaus ein bundesweit gleiches Ziel und das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn, warum wir dann zusätzlich dieses Ziel noch mal verankern müssen.
Also wir haben für die Grundzentren in ihrer Funktion als Ankerpunkte und Impulsgeber für den ländlichen Raum eine deutliche Aufwertung auch gegenüber dem ersten Entwurf geschaffen. Wir haben eine drei- bis fünfjährige Übergangsphase und Qualifizierungsphase geschaffen, die drei wesentliche Vorteile hat:
1. Wir haben Planungssicherheit in den Grundzentren, die in den Regionalplänen jetzt bestehen und ausgewiesen wurden.
2. Wir haben einen Ansporn für Städte und Gemeinden, auch zukünftig die Funktion eines Grundzentrums übernehmen zu können und
3. haben wir eine Motivation auch für Städte und Gemeinden, die durch die Regionalen Planungsgemeinschaften bislang nicht ausgewiesen worden sind, sich dann um diese Funktion sozusagen auch zu bewerben, indem sie jetzt nicht ein Bewerbungsverfahren einleiten, sondern einfach sagen, okay, wir erfüllen jetzt dadurch, dass wir beispielsweise größer geworden sind, auch Funktionen im Raum. Diese Funktionen müssen wir gewissermaßen auch abbilden.
In dieser Übergangsphase können die potenziellen Grundzentren ihre Ausgangssituation aktiv verbessern, indem beispielsweise durch freiwillige interkommunale Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass wir sie dann aufnehmen können. Die Überprüfung der Zentralen Orte war im Übrigen auch nicht nur auf die Grundzentren beschränkt, auch die Ober- und Mittelzentren haben wir überprüft. Eines möchte ich an der Stelle auch klar sagen: Wir wollen keine Stärkung der Städte Erfurt, Weimar und Jena, die zulasten der übrigen Landesteile geht, sondern wir wollen, dass das LEP 2025 allen Landesteilen Zukunftsperspektiven eröffnet. Denn Thüringen ist nicht einseitig durch wenige Großstädte geprägt, sondern durch ein Nebeneinander von großen, mittleren und auch kleinen Städten sowie lebenswerten Dörfern in allen Landesteilen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Thema erneuerbare Energien. Das LEP definiert hier den Thüringer Weg für die Energiewende und ich möchte betonen, wir sind hier nicht Nachzügler, sondern durchaus Vorreiter. Wir stärken die Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Gestaltung der Energiewende. Wir sind überzeugt, dass der Ausbau der Erneuerbaren auch mit Blick auf regionale Besonderheiten erfolgen muss, und wir gehen einen neuen Weg, der aber politisch vernünftig ist, indem er technologieoffen ist. Wir haben technologieoffene Mengenvorgaben gemacht. Es bleibt also den Regionen überlassen, welche Formen der erneuerbaren Energien sie in welchem Umfang ausbauen wollen. In manchen Regionen wird stärker die Biomasse ein besonderer Schwerpunkt sein, in anderen sicher wieder die Windenergie. Was wir aber ablehnen, sind pauschale Prozentvorgaben für die einzelnen Energieträger. Ich bin mir sicher, dass wir auf diesem Weg Thüringen durchaus zu einem Vorreiter auch in dem Feld Vereinbarkeit von den Zielen der Energiewende und dem Erhalt der typischen Kulturlandschaft machen können. Allerdings stellen sich zunehmend auch Fragen, die nicht von Thüringen allein beantwortet werden können. Dies gilt insbesondere für den Bau neuer Stromtrassen, von dem Thüringen als Transitland stärker als andere Länder betroffen ist. Auch hier haben wir uns bereits klar positioniert, uns eindeutig und unmissverständlich gegen weitere Querun
gen des Landes, insbesondere des Thüringer Waldes ausgesprochen. Ich glaube, das ist wichtig, denn Thüringen darf beim Netzausbau nicht der Lastesel der Nation werden.
Hier wollen wir einen fairen Lastenausgleich in ganz Deutschland. Denn mit der sogenannten Thüringer Strombrücke über den Rennsteig durch den Thüringer Wald haben wir bereits einen zentralen Beitrag zum Netzausbau geleistet, der auch gewürdigt werden sollte.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Ausblick auf das weitere Verfahren geben. Im Anschluss an die heutige Beschlussfassung werde ich den überarbeiteten dritten Entwurf des LEP 2025, wie wir es im Ausschuss in den groben Punkten vorgestellt haben, in die Endabstimmung innerhalb der Landesregierung geben. Mein Ziel ist es, diese Abstimmung zügig durchzuführen, dem Kabinett spätestens im April die entsprechenden Rechtsverordnungen mit dem LEP 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, mit dem LEP stärken wir die historisch gewachsenen Thüringer Siedlungsräume, wir schaffen thüringengerechte Lösungen, die deutschlandweit Beachtung finden können. Das LEP ist unsere Antwort auf die Herausforderungen des demografischen und des energetischen Wandels. Wir wollen zukunftsfähige und starke Regionen und eine Stärkung der regionalen Verflechtungen erreichen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich darf für die Landesregierung den Sofortbericht abgeben. Für die vergangenen Jahre können wir auf eine ganz enorme Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Thüringen zurückschauen. Wir haben sowohl in den Erhalt als auch in den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen in hohem Maß investieren können und das Verkehrswegenetz landesweit in erheblichem Umfang ausgebaut. Das ist ein Ergebnis sehr engagierter Infrastrukturpolitik aller bisherigen Landesregierungen und der Verdienst der verschiedensten öffentlichen und privaten Baulastträger im Freistaat. Vieles wurde erreicht, Thüringen hat seit 1990 rund 11 Mrd. € in die Verkehrsinfrastruktur investiert.
Aber vieles bleibt auch noch zu tun, wir sind noch nicht da, wo wir sein wollen. Unser Ziel ist, die Mobilität der Thüringer in allen Regionen weiter zu verbessern, denn Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sichern eine hohe Lebensqualität und auch gute Arbeitsplätze. Das erreichte Niveau stellt eine solide Grundlage zur Absicherung der Mobilitätsan
forderungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft im Freistaat dar. Gleichwohl besteht in allen Verkehrsbereichen weiterer Ausbau- und Erneuerungsbedarf. Ursache hierfür ist die in den letzten Jahren nicht auskömmliche Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowohl beim Bund, den Ländern, als auch den Kommunen. Hier sind wir aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und veränderter Prioritätensetzung zu lange auf Verschleiß gefahren. Die Auswirkungen dieser deutlichen Unterfinanzierung sind deutschlandweit zu spüren. Ich gebe an dieser Stelle aber auch zu, bei uns sind sie so stark noch nicht zu spüren. Wir haben noch keine Autobahnbrücken in Größenordnungen sperren müssen. Dennoch haben wir schon Probleme, die sich abzeichnen, und müssen darauf reagieren.
Davon betroffen sind eben nicht nur Neu- und Ausbaumaßnahmen für alle Verkehrswege, sondern gravierender Nachholbedarf besteht insbesondere für notwendige Sanierungsmaßnahmen zum Bestandserhalt, insbesondere an den Brückenbauwerken und Ingenieurbauwerken überhaupt. Vor diesem Hintergrund setzte die Verkehrsministerkonferenz Anfang Dezember 2011 auf Initiative des Freistaats eine Kommission der Länder unter Beteiligung des Bundes zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung ein, die Vorschläge für eine auskömmliche Finanzierung erarbeiten sollte. Diese sogenannte Daehre-Kommission hat im Dezember 2012 eine ausführlich Analyse des derzeitigen Systems und der aktuellen Situation vorgelegt. Darüber hinaus wurden Lösungskonzepte und -instrumente beschrieben. Die Ergebnisse der DaehreKommission waren die Grundlage für die Arbeit eines weiteren Expertengremiums unter Vorsitz von Herrn Bundesminister a.D. Kurt Bodewig. Auftrag dieses Gremiums war es, konkrete Finanzierungsvorschläge für den dauerhaften Erhalt und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln. Die Ergebnisse liegen seit Oktober des vergangenen Jahres vor und sind Beschlusslage der Verkehrsministerkonferenz.
Eine Reihe zentraler Aussagen und Forderungen haben Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode gefunden. Nun muss die neue Bundesregierung erste Vorschläge vorlegen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten - sei es über den Bundesrat oder die Fachministerkonferenzen - aktiv an der Umsetzung beteiligen. Darüber hinaus werden wir prüfen, inwieweit sich die Ergebnisse, Erkenntnisse und Vorschläge der DaehreKommission und auch der Bodewig-Kommission auf eine nachhaltige Weiterentwicklung der Thüringer Verkehrsinfrastruktur übertragen lassen. Damit greifen wir bereits einen wichtigen Punkt auf, der im Alternativantrag der Fraktionen SPD und CDU angesprochen wird.
Ich möchte auch eine weitere Forderung aufgreifen, nämlich die Bitte um eine Vorlage eines Thüringer Infrastrukturinvestitionsberichts. Die Arbeiten am ersten Thüringer Infrastrukturinvestitionsbericht laufen bereits. Wir beabsichtigen den Bericht noch im ersten Halbjahr dieses Jahres zu veröffentlichen. Ziel ist es, den Bericht in Zukunft turnusmäßig fortzuschreiben und zu aktualisieren. Mit der Erstauflage des Thüringer Infrastrukturinvestitionsberichts werden wir eine Analyse des in den letzten Jahren erreichten Ausbaustandes der Verkehrsinfrastruktur in Thüringen vorlegen. Für wichtige Infrastrukturen im Verantwortungsbereich des Landes enthält er auch Bedarfsprognosen.
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand wird für den Erhalt der Landesstraßen und deren Angleichung an das bessere Zustandsniveau der Bundesstraßen für die nächsten zehn Jahre ein jährlicher Bedarf von mindestens 38 Mio. € erwartet, davon werden jährlich 14 Mio. € allein für die Erneuerung von Brücken und Stützwänden benötigt.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, dass sich zukünftig nicht mehr als 10 Prozent der Landesstraßen in einem sehr schlechten Zustand befinden sollen. Wenn man dies zugrunde legt, ergibt sich langfristig ein Finanzierungsbedarf von ca. 53,5 Mio. € pro Jahr für erhaltende Baumaßnahmen an den Landesstraßen. Nach den aktuellen Prognosen kommen weitere 35 Mio. € pro Jahr für die Unterhaltung und den Bedarf entsprechender Neubaumaßnahmen hinzu. Zur konkreten Feststellung und Dokumentation dieses längerfristigen Investitionsbedarfs erarbeiten wir den Landesstraßenbedarfsplan. Dieser soll bis Ende 2015 vorliegen. Auf der Basis einer umfassenden Bewertung des Status quo sollen darin die erforderlichen Maßnahmen für den Neu-, Um- und Ausbau von Landesstraßen definiert und ebenso wie die Erhaltungsmaßnahmen priorisiert werden. Damit stehen dann auch detaillierte und belastbare Daten zur langfristigen Entwicklung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Landes zur Verfügung. Für die Bundesstraßen erwarten wir hierzu Aussagen im Rahmen des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die Frage nach den Vorhaben des Investitionsrahmenplanes des Bundes eingehen. Im Rahmenplan 2011 bis 2015 ist der weitere zweigleisige Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung im Abschnitt Weimar-Großschwabhausen und im Bereich Neue Schenke-Stadtroda enthalten. Die Fertigstellung ist bis Dezember 2016 geplant. Bestandteil ist auch der Neubau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Leipzig-Halle-Erfurt-Ebensfeld sowie die Fertigstellung des Knotens Erfurt. Der Abschnitt Leipzig-Halle-Erfurt soll im Dezember 2015 in Betrieb gehen, der Abschnitt bis Ebensfeld im Dezember 2017 fertiggestellt sein.
Mit dem ICE-Knoten Erfurt beginnt in Thüringen ein neues Bahnzeitalter mit positiven Folgewirkungen für fast alle Landesteile. Eine gute Anbindung und Vernetzung des Knotens werden wir letztlich auch sicherstellen.
Für den Bereich der Bundesstraßen enthält der Investitionsrahmenplan in Thüringen elf laufende Vorhaben. Von diesen Vorhaben sind zehn bereits unter Verkehr oder werden bis Ende des Jahres 2014 unter Verkehr gehen.
Für alle noch nicht begonnenen prioritären Vorhaben des Investitionsrahmenplanes liegen uns Planfeststellungsbeschlüsse vor. Ein Baubeginn wäre bei entsprechender Finanzausstattung möglich. Wie Sie wissen, können wir hier aber ohne die entsprechenden Finanzmittel des Bundes nicht bauen. Für weitere 12 wichtige Vorhaben an Bundesstraßen laufen derzeit die Planungen. Neben den letzten Bauphasen zur Fertigstellung der Autobahn in Thüringen handelt es ich dabei überwiegend um den Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen. Hier wird die strategische Weiterentwicklung unserer Infrastrukturplanung sichtbar.
Nach dem Ausbau unseres Fernstraßennetzes, die Fertigstellung der A 71 ist hier als besonderer Meilenstein zu nennen, geht es in Zukunft vor allem um die weitere Entlastung der Bürger durch neue Ortsumfahrungen. Wie bereits in der Vergangenheit werde ich mich auch weiterhin beim Bund und bei der DB AG für eine rasche Umsetzung der Bauvorhaben an Bundesstraßen und Schienenwegen einsetzen.
Was die Frage zum Aufwand der Ertüchtigung derzeit ungenutzter Schienenwege angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass das Land hier wahrscheinlich eher der falsche Adressat ist. Das Land ist zwar an den grundsätzlichen Planungen des Bundes, wie der aktuellen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes, beteiligt und meldet die aus Thüringer Sicht notwendigen Vorhaben, die entsprechenden Entscheidungen über Schienenwege und Bundesstraßen einschließlich der jeweiligen Priorisierung werden jedoch allein auf Bundesebene getroffen. Die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen liegt dann im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung wieder beim Land.
Abschließend möchte ich noch etwas zu den in beiden Anträgen angesprochenen Fonds sagen. Die Einrichtung und Nutzung von Fonds könnte ein geeignetes Instrument darstellen, mit dem Finanzmittel in besonderer Weise für Infrastrukturen reserviert werden können. Hier prüfen wir als Landesregierung derzeit die konkreten Optionen für eine entsprechende gesetzliche Regelung. Festzustellen ist aber auch, dass eine Fondslösung nicht automatisch zu einer Erhöhung der verfügbaren Mittel führt. Dies erscheint aber gleichwohl notwendig.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir uns auch weiterhin sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für eine Aufstockung der Finanzmittel für die Infrastruktur einsetzen. Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch bei den Regierungsfraktionen herzlich bedanken, dass das in der Vergangenheit immer wieder gelungen ist.
Auf Bundesebene geht der Koalitionsvertrag dabei schon in die richtige Richtung. Jetzt ist an die Bundesregierung letztlich die Aufgabe gerichtet, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen und die Mittel ungekürzt für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Auch auf Landesebene werden wir uns für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Infrastruktur einsetzen. Hier geht es beispielsweise darum, Instrumente zu entwickeln, die es uns ermöglichen, Investitionsmittel zweckgebunden und überjährig für Verkehrsinvestitionen einzusetzen. Ich gehe davon aus, dass wir diese Fragen spätestens im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen intensiv miteinander erörtern werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich vielleicht gleich auf den Vortrag von Herrn Bergner zwei Worte sagen darf: Natürlich geht es nicht nur um die Frage „Freies Bauen für freie Bürger“, sondern, so wie Sie vorgetragen haben, um die Frage, wie kann man letztlich das Risiko, was man auf Planer und Bauherren übertragen hat, quasi zeitlich begrenzen. Jetzt will ich Ihnen aber an dieser Stelle sagen, das war ja im Grunde aber gerade die Aufgabe, als wir die Bauordnung erstellt haben, dass wir das Risiko übertragen wollen.
Der Sinn war, Verfahrensfreiheit zu ermöglichen, damit Bürokratie abzubauen und, damit einhergehend, in Kauf zu nehmen, dass das Risiko letztlich auf Planer und Bauherren übertragen wird. Da geht es im Kern nicht nur um die Frage, Abrissverfügung oder nicht, das ist nicht nur die einzige Maßgabe. Insofern sollten wir uns jetzt auch nicht allein daran üben, sondern ich glaube, dass es sinnvoll war, diese Entscheidung so zu treffen und eben dann nicht zu sagen, wir legalisieren im Nachhinein dann alles, was nach fünf Jahren der Fall ist.
Das zum einen. Dann will ich zu den Äußerungen von Frau Kollegin Sedlacik noch ein paar Worte sagen. Es macht einen schon einigermaßen sprachlos, was Sie hier so alles an Dingen vortragen.
Ja, aber das heißt wiederum nicht, dass man dazu nichts sagen darf. Denn der Ausschuss hat sich sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Wir haben auch als Landesregierung zu jeder Ihrer einzelnen Forderungen Stellung genommen. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, dass der Ausschuss sich damit im Grunde nicht auseinandergesetzt hat, das halte ich für schon ziemlich skandalös. Das stimmt so in keiner Weise.
Es ist auch, glaube ich, nicht richtig, wenn man einfach alles, was irgendein Verband einem irgendwo mal aufschreibt, zusammenschreibt und dann versucht, daraus einen Gesetzentwurf zu machen, denn das geht in der Sache völlig fehl. Was passiert denn zum Beispiel, wenn Sie einfach reinschreiben, wir wollen jetzt in jedem Treppenverlauf zwei Handläufe haben. Das heißt doch nicht, dass wir einfach irgendwie zwei Handläufe dranbasteln können und dann irgendwie da rumgepfriemt wird, sondern es heißt vor allen Dingen, dass Bauen teurer wird. Weil sich dann natürlich jeder beim Bauen die Frage stellen muss: Ist meine Treppe eigentlich breit genug? Und wenn sie nicht breit genug ist, weil man überhaupt gar keinen Raum hat, schauen Sie sich doch die Altstadt hier in Erfurt an, da haben Sie mitunter wenig Raum, dann führt es dazu, obwohl es nicht benötigt wird, dass Sie eine Treppe so breit bauen müssen, dass Wohnraum verloren geht, damit Sie die zwei Handläufe hinbekommen.
Thema 2, Barrierefreiheit: Wir sind uns alle völlig einig, dass wir beim Thema Barrierefreiheit ein hohes Schutzgut haben, was wir letztlich auch bauordnungsrechtlich - so weit das möglich ist - umsetzen wollen. Aber es ist genauso wiederum auch klar, dass nicht alles, was dem Thema Barrierefreiheit dient, auch wirklich dem Bauen dient.
Wir wollen eine Bauordnung schaffen, die auf der einen Seite die wichtigen Ziele der Energiewende, der Barrierefreiheit, auch des Standardabbaus gerecht wird, aber auf der anderen Seite auch ermöglicht, dass nach wie vor gebaut wird. Wenn wir jetzt vorschreiben, wenn Barrierefreiheit für ein Gebäude heißt, dass hier barrierefreie Wohnungen errichtet werden, und dann aber auch heißen soll, dass der Keller,
das Dachgeschoss und die Balkone komplett barrierefrei zugänglich sein müssen,
dann haben wir hier Rechtsmaßstäbe geschaffen, die kaum ein Bauherr vernünftig umsetzen kann, wenn er tatsächlich Platzmangel hat oder nur zu extrem hohen Kosten. Wie wollen Sie Barrierefreiheit im Keller denn tatsächlich herstellen? Da müssen Sie einen Fahrstuhl einbauen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das sinnvoll ist für jedes Gebäude. Deswegen lehnt diese Koalition solche Vorschläge ab. Deswegen habe ich es im Grunde auch richtig verstanden, dass Ihr Änderungsvorschlag hier für das Plenum diese Vorschläge auch gar nicht mehr wiederholt, weil Sie im Grunde selbst sehen, dass das, was Sie da vorgeschlagen haben, zwar diskussionswürdig ist, aber im Grunde nicht aufnahmefähig für dieses Gesetz.
Ich möchte vielleicht grundlegend zu dem Gesetz sagen, wir haben die Themen Energiewende abgearbeitet, wo wir die Verfahrensfreiheiten für erneuerbare Energien noch mal ausdehnen, wo wir auch Abgrenzungsfragen bei der nachträglichen Wärmedämmung zugunsten der nachträglichen Wärmedämmung letztlich neu regeln, indem die Dämmstoffdicke von bis zu 25 cm eben nicht in die Abstandsfläche mit hineingerechnet wird. Ich halte das für eine wirklich sinnvolle Lösung, die tatsächlich auch den Bestand von Gebäuden weiterhin sichert, ihn auch energieeffizienter zu gestalten. Sie wissen, dass das eine der ganz großen Herausforderungen ist. Wir haben 40 Prozent des Energieverbrauchs, der letztlich in den Gebäuden verbraucht wird.
Ich glaube, wir haben auch mit der neuen Bauordnung, was das Thema Barrierefreiheit anlangt, einiges erreicht, ohne dabei viel zu viele Mehrkosten entstehen zu lassen, insbesondere bei der Frage, dass bei Gebäuden, bei denen ein Teil der Wohnungen barrierefrei sein muss, diese Wohnungen auch in mehreren Geschossen errichtet werden können. Ich glaube, dass wir mit der Bauordnung, so wie sie jetzt hier durch den Ausschuss vorgelegt wurde, sowohl eine Erleichterung für die Gebäudeplanung erreichen können als auch Mehrkosten reduzieren.
Zum Thema Nachweispflicht der Barrierefreiheit, Frau Schubert, Sie hatten das angesprochen als einen Ihrer Vorschläge, will ich nur so viel sagen: Wir haben natürlich jetzt bestimmte Nachweispflichten, Brandschutzsicherheit etc. Die werden weitestgehend privatisiert erledigt. Bei der Barrierefreiheit hingegen gibt es im Grunde keinen Sachverständigenmarkt, den man dazu abfragen kann, so dass es nicht privatisierbar und auch nicht mit einem eigenen Nachweis, jedenfalls standardisiert, erledigbar ist. Deswegen halten wir es für absolut ausrei
chend, dass die Festlegung erst vor Nutzungsaufnahme geschieht. Das ist der Hintergrund der Regelungen, wie wir sie haben, das ist auch im Ausschuss, soweit ich weiß, ausführlich dargestellt worden.
Was die Standarderhöhung bei den Sprachmodulen für die Fahrstühle anlangt, glaube ich, ist das insofern sinnvoll, da völlig klar ist, dass bei dem heutigen Stand der Technik Mehrkosten nicht verursacht werden.
Ja.
Dass wir im Grunde zunächst mal einen Sachverständigen bräuchten, der dann ein Gutachten erstellt und sagt, diese Checkliste erfüllt dieses. Das führt zu einer Verteuerung, während die Maßnahme, wie wir sie vorschlagen, doch im Grunde dazu führt, dass die Bauaufsicht, wenn sie dann tatsächlich durch das Gebäude durchgeht, vor Nutzungsaufnahme feststellt, Barrierefreiheit ist hier gegeben oder ist hier eben nicht gegeben. Dann kann man gegebenenfalls auch nacharbeiten.
Ich glaube, dass dieser Weg tatsächlich sinnvoller und auch für die Beteiligten insgesamt kostengünstiger ist. Am Ende hat doch sowieso jeder auch das Interesse, barrierefrei zu bauen. Wenn jemand barrierefrei bauen möchte, hat er doch nicht das Interesse, dass das Ding am Ende nicht tatsächlich auch barrierefrei ist. Das ist doch völlig klar.
Was das Thema Pflegewohnen anlangt, glaube ich, ist hier viel dazu gesagt worden. Da haben wir gerade mit Blick auf dem demografischen Wandel mit der Neuregelung einen guten Kompromiss erreicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber auf der einen Seite und auch den Sicherheitsbedürfnissen der Bewohner auf der anderen Seite. Diese Regelung ist also eine deutliche Erleichterung im Vergleich zum Status quo. Ich will an dieser Stelle auch noch anmerken, mit Blick auf die städtebauliche Entwicklung haben wir mit der Aufnahme des Instrumentes der Beseitigung von sogenannten Schrottimmobilien durch die Gemeinden eine Regel gefunden, die es erleichtert, verfallene Gebäude in den Stadt- und Ortskernen, letztlich zu beseitigen und damit auch städtebauliche Missstände abzubauen. Ich will vielleicht an der Stelle noch mal sagen, was die Frage des Carsharing anbelangt, es ist völlig klar, dass wir die Stellplätze in der Bauordnung regeln müssen, weil es im Grunde um die Frage geht, ob die Nutzer einer bestimmten Immobilie dann tatsächlich auch einen Stellplatz haben und damit dem Missstand von fehlenden Parkplätzen in Kommunen gewissermaßen entgegengewirkt werden kann. Die Frage der Aufnahme von Carsharing in diesem Bereich ist aus unserer Sicht deswegen systemwidrig, weil Sie dann für den Stellplatz auch noch eine Nutzung, ich will ja gar nicht sagen, dass man die grundbuchrechtlich, dinglich absichern muss, aber weil Sie diese Nutzung quasi rechtlich regeln wollen und das hat dann zur Folge, dass Sie bauaufsichtlich regelmäßig kontrollieren müssen, ob der Stellplatzbetreiber auch noch ein Carsharingangebot hat oder ob er es nicht jetzt vielleicht doch umfunktioniert und da seine Schwiegermutter ihren Pkw draufstellt. Da glaube ich einfach, ist es nicht sinnvoll, diese Regelung aufzunehmen, wiewohl es tatsächlich sinnvoll ist, sich dem Thema an der Stelle zu widmen. Jetzt will ich zum Abschluss…
Gern.
Ja, also ich glaube, die Frage von Herrn Untermann zeigt im Grunde, dass wir mit dem Gesetz hier den richtigen Weg gegangen sind, indem wir eben
gerade solche Möglichkeiten bieten. Natürlich müssen wir bei Barrierefreiheit auch Raum haben, um Barrierefreiheit zu gewährleisten, aber ich glaube im Grundsatz auch, dass wir bei den öffentlichen Gebäuden durchaus in der Lage sind, da entsprechende Räume etc. zu schaffen.
Es geht eben nicht um die Frage, dass wir den Privathäuslebauern und Häuslebesitzern jetzt sagen, ihr müsst barrierefrei bauen, sonst reißen wir euch die Bude ab - das ist ja überhaupt keine Fragestellung, die ernsthaft jemand in diesem Haus stellt, sondern es geht um die Frage, wie müssen wir eigentlich bei neuen Gebäuden, die öffentlich genutzt werden, Barrierefreiheit absichern und dass das natürlich auch unter Berücksichtigung letztlich auch wirtschaftlicher Belange passieren muss, ist eine Aufgabe, die sich die Bauaufsicht mit dieser Bau
ordnung vernünftig und verantwortungsbewusst, auch sehr sachgerecht stellen kann.
Jetzt will ich zum Thema Standardabbau vielleicht noch wenige Punkte sagen. Ich glaube, mit der Bauordnung haben wir natürlich zum einen Standards aufgebaut, das ist richtig, mit Blick auf die Rauchmelder, aber es ist auch sachgerecht und deswegen wichtig, weil es hier um Leib und Leben geht und mir ist auch sehr wichtig, dass aus den Beratungen, die die Fraktionen zur Rauchmelderpflicht durchgeführt haben, sehr deutlich geworden ist, dass unser Ziel nur sein kann, dass wir hier Leib und Leben letztlich schützen wollen und dass wir nicht eben die Einstandspflicht von Versicherern, wenn ein Brandfall ist, letztlich hier ausnehmen wollen und die Versicherer aus der Verantwortung heraus bugsieren wollen über ein Gesetz, sondern das ist, glaube ich, mit den Formulierungen auch aus dem Bauausschuss letztlich in einer guten Art und Weise geschehen, aber zeitgleich haben wir natürlich trotzdem an vielen anderen Stellen, wo es nicht um Leib und Leben geht, etliche Verfahrensfreiheiten und damit Standardabbau vorgenommen. Ich sage nur unbeheizte Wintergärten, verfahrensfreie Tiefe von Terrassenüberdachungen, die Größe verfahrensfreier Fahrradabstellanlagen, die abstandsflächenrechtlich zulässige Grenzbebauung von Nebengebäuden wird von 15 auf 18 m angehoben. Also insgesamt, ich könnte die Liste jetzt noch vervollständigen, will es Ihnen aber an dieser Stelle nicht zu schwer machen. Insgesamt ist diese Bauordnung ein guter Kompromiss auf der einen Seite, Verfahren zu vereinfachen, Standards zu überprüfen, das Verfahren etwas unbürokratischer zu gestalten. Auf der anderen Seite die wichtigen Ziele aus der Energiewende, aus der Barrierefreiheit letztlich auch umzusetzen und auch den Gemeinden Instrumente an die Hand zu geben, auf städtebauliche Missstände vernünftig zu reagieren. Insofern bedanke ich mich herzlich für die gute Beratung, die wir im Ausschuss zu der Thematik hatten, auch hier im Plenarsaal, und würde herzlich darum bitten, dass diese Bauordnung heute auch beschlossen wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Höhn, den ich sehr schätze, ist nach einem alten rheinischen Grundsatz vorgegangen: Man muss immer die Wahrheit sagen, aber nicht die ganze. Das gilt für die Städtebauförderung und es ist hier eine Frage gestellt worden. Wenn ich eine Frage erhalte, ob die Stadionförderung für Jena aus Städtebaufördermitteln von Bund und Land finanziert werden soll, dann muss ich darauf klar antworten, das ist nicht beabsichtigt. Es ist aber sehr wohl beabsichtigt, soweit sind wir im Gespräch mit der Stadt Jena, über einen Zuschuss, Schuldendiensthilfe etc., darüber muss man dann im Einzelnen diskutieren, solche Voraussetzungen zu schaffen. Dann gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich das, was für Jena gilt, auch für Erfurt, denn diese Landesregierung - bei allem Streit über die Frage des Wie - ist sich völlig im Klaren darüber, dass wir zweitligafähige Stadien brauchen, sowohl in Erfurt als auch in Jena. Dafür müssen wir die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Da gibt es überhaupt keine Diskussion. Daran halten wir fest und in diesem Sinne wünsche ich beiden Vereinen den möglichst baldigen Aufstieg in die nächste Liga. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hochwasser im Mai/Juni dieses Jahres hatte weite Teile Thüringens getroffen und immense Schäden angerichtet. Besonders hart betroffen war Ostthüringen mit den Landkreisen Greiz, Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis, der Stadt Gera, aber auch an der Werra, in Bad Salzungen sowie in Mittel- und Nordthüringen gab es Überschwemmungen. Viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren, aber auch Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und kommunale Einrichtungen hatten große Schäden zu verzeichnen. Dem engagierten Einsatz vieler Helfer vor Ort ist es zu verdanken, dass es nicht zu größeren Zerstörungen gekommen ist. Dafür an dieser Stelle auch noch mal herzlichen Dank.
Umso wichtiger war es, dass den Betroffenen unmittelbar nach Abfluss des Hochwassers durch erste Soforthilfen geholfen werden konnte. Allein an Soforthilfen haben wir mehr als 460 Anträge bearbeitet und nahezu 25 Mio. € ausgereicht. Über diese Soforthilfen hinaus wird der Wiederaufbau im Rahmen der Aufbauhilfe finanziell unterstützt. Hierzu war es erforderlich, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erlassen, auf deren Grundlage die Auszahlung, die ordnungsgemäße Verwendung und die Abrechnung der von der Europäischen Union, der Bundesrepublik und den Ländern zur Verfügung gestellten Finanzmittel sichergestellt werden können. Hierzu zählen das Thüringer Aufbauhilfefondsgesetz, die entsprechende Rechtsverordnung sowie die im vorliegenden Antrag angesprochenen Landesrichtlinien. Diese Richtlinien traten am 20. August dieses Jahres in Kraft.
Die Verhandlung und Abstimmung der Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen für die Aufbauhilfe waren das eine, diese sind engagiert und gut vorangekommen, doch das Ausmaß und die Zahl der Schäden ließen von Anfang an keinen Zweifel daran aufkommen, dass der wesentlich schwerere Schritt erst noch zu stemmen sein wird, nämlich die Organisation der Aufbauhilfe. Hierzu zählten die Einrichtung der Servicestellen vor Ort und die entsprechende Personalausstattung, die Versorgung mit entsprechender EDV sowie die Erstellung der Antragsunterlagen und Musterbescheide, so dass erst einmal die Arbeitsfähigkeit gegeben war. Es ist
aber auch selbstverständlich, dass es beim Anlaufen von neuen Förderprogrammen mit einer Vielzahl von Schnittstellen einen ganzen Berg offener Fragen gibt. Diese müssen aber für die Gleichmäßigkeit der Bearbeitung und für die Handhabung und Auslegung der Richtlinien geklärt werden. Nach meiner Kenntnis und Einschätzung liegen keine konkreten Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinien vor. Gleichwohl besteht aber ein hoher Beratungsbedarf bei allen Betroffenen. In diesen Beratungsprozess sind die Servicestellen vor Ort, die einzelnen Bewilligungsstellen, das Landesamt für Bau und Verkehr sowie die in meinem Haus angesiedelte Koordinierungsstelle für den Wiederaufbau der Hochwasserschäden intensiv eingebunden. Darüber hinaus werden Antragsberechtigte von der Thüringer Aufbaubank informiert, so zum Beispiel bei der Kommunalen Informationsbörse auf der Erfurter Messe oder beim Kommunalen Waldbesitzerverband. Zudem helfen die Gewässerberater der Aufbaubank, die im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz tätig sind, im Gespräch mit den Kommunen und leisten fachliche Einschätzungen zur Unterstützung der Antragstellung. Bei der Antragstellung kam es anfangs beispielsweise zu Problemen in der Anwendung der Hochwasserrichtlinien, weil sich teilweise die Zuordnung des konkreten Vorhabens zur richtigen Richtlinie schwierig darstellte. Dies konnte aber mittlerweile behoben werden. Sämtliche eingehende Anfragen und Anträge werden direkt an die jeweils zuständige Stelle weitervermittelt. Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist der Umgang mit Ersatzneubauten. Der Neubau beispielsweise einer Kita in einem hochwasserfreien Gebiet kann im konkreten Fall sinnvoll sein, der staatliche Zuschuss kann dennoch nur bis zur Höhe des entstandenen Schadens erfolgen. Hier orientieren sich die Thüringer Richtlinien an den Vorgaben des Bundes, von denen wir nicht ohne Weiteres abweichen können. Ich will an der Stelle nur ganz kurz einfügen, dass eine Abweichung zwar sehr wohl möglich ist, aber eine Rückforderung der Mittel durch den Bundesrechnungshof nicht ausschließt.
Eine erste Zwischenbilanz nach gut zweieinhalb Monaten Fördermittelgewährung im Rahmen der Aufbauhilfe zeigt, dass die Antragsbearbeitung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Noch ist bislang ca. ein Fünftel der Anträge abschließend bearbeitet worden. Ich bitte hier jedoch um Verständnis, eine sachgerechte Prüfung der Anträge ist wichtig, damit später keine Fördermittel zurückgefordert werden müssen. Auch können die Mittel des TMWAT bislang nicht ausgezahlt werden, da hier noch die Notifizierung der Richtlinie durch die EU-Kommission aussteht. Soweit der vorliegende Antrag fordert, dass sichergestellt werden soll, dass Gemeinden, Kreise und Zweckverbände im Rahmen der von der Bundesebene vorgegebe
nen Bedingungen ihre eigenen Leistungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden anerkannt bekommen, verweise ich auf die Regelung in der entsprechenden Richtlinie. Danach sind ausdrücklich Personal- und Sachkosten der Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Eigenregieleistungen als nicht förderfähig eingestuft. Auch dies ergibt sich aus den Vorgaben des Bundes, die wir im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung besprochen hatten. Gemäß § 2 Abs. 4 der Aufbauhilfeverordnung wird bei der Ermittlung des Schadens auf die Wiederherstellungskosten oder die Ersatzbeschaffung unter Einhaltung von baulichen und technischen Normen abgestellt. Diese Kosten fallen bei Eigenleistungen nicht an, weshalb diese auch nicht bei der monetären Bemessung der Schadenshöhe herangezogen werden können. Auch nach den Richtlinien des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind Eigenleistungen nicht förderfähig. Bislang sind allerdings nur wenige Unternehmen überhaupt von dieser Regelung betroffen. Bei diesen konkreten Einzelfällen befinden sich die Thüringer Aufbaubank, das Wirtschaftsministerium und die jeweils Betroffenen in enger Abstimmung, um zu prüfen, ob gegebenenfalls anderweitig eine Unterstützung erfolgen kann.
Was die Verwendung von Spendenmitteln als Eigenanteil der Geschädigten betrifft, gibt es, wie in der Antragsbegründung zutreffend dargelegt, einen Erlass des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 3. September dieses Jahres. Der Erlass regelt, dass Spenden Versicherungsleistungen gleichgestellt sind, sofern durch einen der im Freistaat Thüringen tätigen Sozialund Wohlfahrtsverbände sowie Hilfsorganisationen in eigener Zuständigkeit die Bedürftigkeit des Letztempfängers der Zuwendung geprüft und bestätigt wurde. Diese Regelung führt meines Erachtens nicht zu Unübersichtlichkeit oder hält potenzielle Antragsteller wegen Unkenntnis des Erlasses von der Antragstellung ab. Der Erlass ist im vollen Wortlaut für jedermann auf der Internetseite des Bauministeriums einsehbar.
Darüber hinaus enthalten alle Antragsformulare des Bauministeriums eine eigene Spalte für die Angabe von Spenden. In Übereinstimmung mit den sozialen Trägern wird hier kein weiterer rechtlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Möglichkeit der Verwendung von Spenden als Eigenanteil der Geschädigten ist in den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums umgesetzt. Leistungen Dritter werden als Eigenmittel gewertet. Eine Anrechnung von Versicherungsleistungen und Spenden erfolgt nur zur Vermeidung von Überkompensation. Im Rahmen der Antragstellung sind allerdings alle Leistungen Dritter, die für die zuschussfähigen Ausgaben gewährt wurden bzw. werden, anzugeben. Bei der Richtlinie zur Wiederaufbauhilfe im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist eine Anrechnung von Spenden als
Eigenmittel hingegen nicht möglich, da aufgrund des Genehmigungsschreibens der EU-Kommission Versicherungsleistungen und andere Leistungen/ andere Zahlungen von der Gesamtschadenssumme abzuziehen sind.
Lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen: Für die Landesregierung steht unverändert die Hilfe für die Betroffenen im Mittelpunkt. Die Bewilligungsund Servicestellen arbeiten mit Hochdruck und versuchen, praktische Lösungen für Probleme in der Antragsbearbeitung zu finden. Ich sage auch ganz klar, nicht jedes Problem muss gleich zu einer Änderung der Richtlinie führen. Vieles lässt sich durch die Auslegung erledigen, sofern es nicht den Vorgaben des Bundes widerspricht. Gleichwohl wird die Landesregierung auch Änderungen vornehmen, sofern sich hier in der weiteren Zeit ein konkreter Anpassungsbedarf ergibt. Bis dahin wollen wir den Bewilligungsstellen aber Sicherheit und Kontinuität ermöglichen, damit die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Hilfen schnell und umfassend erfolgen kann.
Ich will vielleicht noch einen letzten Punkt erwähnen, weil immer wieder die Forderung auftaucht, dass wir in den Städten doch die Mittel vorab auszahlen sollten, weil die Städte sonst Schwierigkeiten hätten. Ich kann dieses Problem im Grunde nicht erkennen. Wir zahlen auf Rechnung. Eine Rechnung wird gestellt, wenn sie anfällt, und dann zahlen wir aus. Auch da kann ich momentan eigentlich die Schwierigkeiten, die die Kommunen haben, nicht ganz erkennen. Der einzige Punkt, aber da müssen sich die Kommunalen an der Stelle selbst bewegen, ist die Frage: Haben sie eine Möglichkeit, ihre Haushaltssatzung an der Stelle anzupassen, dass es eine Einnahme- und Ausgabeposition gibt? Aber ich denke, das ist ein lösbares Problem, bei dem auch die Kommunen gefragt sind, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Vielen Dank.
Ich wollte jetzt noch einmal ganz kurz das Wort ergreifen. Herr Kummer, Sie haben ein paar Punkte kritisch angemerkt. Zunächst einmal darf ich mich auch für die insgesamt doch sehr konstruktive Debatte herzlich bedanken. Ich will vielleicht noch einmal ganz kurz sagen, in welcher Situation wir uns befunden haben, als wir die Hochwasserrichtlinie erlassen haben, mit welchen Problemen man da auch zu kämpfen hat, so dass Sie vielleicht doch etwas leichter verstehen, warum das eine oder andere nicht so ganz einfach funktioniert, wie man sich das denkt.
Das Erste: Wir sind, als wir die entsprechende Richtlinie erarbeitet haben, davon ausgegangen, dass wir rund 10.000 Fälle Hausrat zu bearbeiten haben. Jetzt sind es ein paar 100 Fälle. Das ist eine ganz andere Nummer, erwartbar war es aber im Grunde nicht, sondern erwartbar waren 10.000 Fälle. Dann müssen Sie im Grunde aus dem Boden
heraus eine Verwaltung stampfen, die in der Lage ist, so etwas abzuarbeiten. An erster Stelle stand da ein relativ schnelles Beratungsangebot. Da bin ich vor allem dem Landkreis Altenburg, auch der Stadt Gera sehr dankbar, dass sie uns hier geholfen haben. Ich will an dieser Stelle auch offen sagen, dass es gerade anfangs Schwierigkeiten gibt, wenn man das 100 Prozent alles rechtlich ganz genau machen will - Personalvertretungsgesetz, Ausschreibungen, Personal überhaupt zu finden, das in der Lage ist, das zu stemmen, das alles in die Tüten zu tun, wo es hingehört. Das ist nicht ganz einfach. Da bin ich sehr dankbar, dass wir mit den Kommunen da einen relativ schnellen Weg gefunden haben. Hinzu kam, dass uns neben der Frage, es sind 10.000 Einzelfälle zu klären, natürlich auch bekannt war, was bei all den Hochwasserschäden, die ernsthaft da waren, nebenan noch geschah. Da war eben in Greiz doch der eine oder andere, der aus dem vierten Geschoss schon einmal sein komplettes Mobiliar herausgeworfen hat, weil er behaupten wollte, das wäre ein Hochwasserschaden. Da sind die Dinge doch einfach relativ, sind die Menschen eben doch findiger. Ja, das Hochwasser war nur im Keller. In Gera sind Ihnen die Fälle bekannt, wo der abgesoffene Keller über Soforthilfen abgerechnet wurde. Der Keller existierte überhaupt nicht, konnte also auch nicht absaufen. Das heißt, wir müssen einfach damit rechnen, dass sich dort, wo ernsthafter Schaden ist, wo ernsthaft Betroffenheit ist, auch doch der eine oder andere Scharlatan hinzugesellt und sagt, hier könnte ich auch noch mal den schnellen Euro machen. Ich finde, dass es da schon angemessen ist, nachdem wir die Soforthilfen ausgezahlt haben, dass wir uns dann auch die Zeit nehmen, um zu schauen, was ist denn eigentlich tatsächlich der Schaden, was davon ist auch abarbeitbar. Und wenn Sie so eine Thematik starten mit im Grunde einer neuen Truppe - und ich bin sehr dankbar, dass wir die Mitarbeiter gefunden haben, auch in unseren Ämtern, die da mitarbeiten und gesagt haben, wir wollen uns diesem Thema stellen, auch wenn es nicht ganz einfach ist, vor allen Dingen, wenn es letztlich nicht ganz ohne Frust läuft, dann ist völlig klar, dass natürlich ab und an der Berg sich um sich selbst dreht, ehe er eine Entscheidung herbeiführt. Deswegen haben wir dann relativ schnell gesagt, jetzt brauchen wir ein Entscheidungsregime, wir brauchen im Grunde ein regelmäßiges Reportsystem bis zur Staatssekretärin und mir, wo wir dann auch entscheiden können, was ist hier nun endlich zu bewegen. Die erste Entscheidung war, zu sagen, natürlich müssen wir den Betroffenen direkt erst mal helfen, denen, die im Hausrat betroffen sind. Ich bin auch ganz froh, wir haben jetzt fast 50 Prozent der gemeldeten Fälle abgearbeitet. Wir sind da auf einem insgesamt passablen Stand. Das ist jetzt noch nicht das Ende aller Tage. Wir sind da auch nicht mit allem zufrie
den. Aber ich glaube, insgesamt kann man das sagen.
Die anderen Themen, die Sie genannt haben, sind natürlich im Bereich Wirtschaft, das hatte ich im Bericht, glaube ich, relativ deutlich gesagt. Da sind uns quasi die Hände gebunden. Es macht überhaupt keinen Sinn, vorzeitig eine Beihilfe auszuzahlen, bei der wir am Ende nicht ganz genau wissen, ob wir die Beihilfe nicht zurückfordern müssen, weil die EU sagt, das ist hier ein Beihilferechtsproblem. Das heißt, hier sind wir auf die Notifizierung angewiesen. Da ist es, glaube ich, auch folgerichtig, dass wir uns da die Zeit lassen, denn bevor wir hier Gelder auszahlen, die wir dann sofort zurückfordern und am Ende da eine Sicherheit suggerieren, die da nicht kommt, ist es sinnvoll zu sagen, wir warten hier, bis wir das Recht da haben.
Thema Eigenleistungen: Ich finde, wir können das im Ausschuss noch mal detaillierter besprechen. Aber die Regelungen des Bundes sind da im Grunde sehr klar. Die Eigenleistung ist nicht anzurechnen. Jetzt können Sie da mit den Einzelbeispielen kommen. Ich kann das im Einzelfall nachvollziehen. Das gilt aber für alle Richtlinien, da gibt es immer schwierige Einzelfälle, bei denen Sie am Ende sagen müssen, wie sind denn nun die Regeln.
Wir haben dann das Thema Abarbeitungsquoten insgesamt. Hier will ich auch sagen, selbstverständlich würde ich mir auch wünschen, dass wir da deutlich schneller voranschreiten. Aber einige der Probleme, die uns da von Kommunen geschildert werden, sind eben, wenn man es genau besieht, doch nicht ganz so groß. Sie haben das Thema Abschlagszahlung genannt. Wenn eine Abschlagsrechnung erfolgt, können wir sogar zwei Monate im Voraus die Gelder auszahlen, wenn erwartbar eine Rechnung kommt. Das heißt, dieses Problem haben wir nicht tatsächlich. Das haushaltsrechtliche Problem der Kommune, dass sie womöglich eine Haushaltssatzung hat, wo eine Einnahme- und eine Ausgabeposition fehlt, das kann ich jetzt nicht beheben, aber das ist aus meiner Sicht auch schnell durch die Kommunen behebbar.
Insofern glaube ich, insgesamt sind wir nicht so schlecht aufgestellt. Wir werden auch regelmäßig dem Kabinett dazu berichten. Ich freue mich, wenn wir die einzelnen Themen vielleicht dann im Ausschuss noch etwas detaillierter besprechen können. Da können wir auch den Ausschuss regelmäßig über den aktuellen Abarbeitungsstand in den unterschiedlichen Ressorts auf dem Laufenden halten.
Insgesamt möchte ich sagen, wir können schon recht stolz sein auf das, was wir geleistet haben. Wir müssen aber auch immer darauf achtgeben, dass wir hier nicht - ich meine, wir schütten hier nicht irgendwie das Manna vom Himmel aus, sondern es ist hart erarbeitetes Steuergeld von Bürgern im Land und in ganz Deutschland. Da müssen
wir schon schauen, dass das Geld auch wirklich nur bei denen ankommt, die betroffen sind, und nicht bei jenen, die meinen, sie könnten eine Betroffenheit in irgendeiner Weise konstruieren. Insofern glaube ich, wenn wir das weiterhin so konstruktiv auch im Ausschuss beraten, dann werden wir das Thema ordentlich abarbeiten, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und letztlich auch der Gemeinden, die natürlich eine ganze Reihe von Projekten in der Infrastruktur zu bewegen haben. Aber auch da gilt, wir müssen das am Ende solide machen. Sicher muss an der einen oder anderen Stelle überlegt werden, ob der Ersatzneubau direkt im Hochwasserschutzgebiet tatsächlich noch Sinn macht oder ob man es an anderer Stelle macht. Ich sage das an dieser Stelle deutlich zu. Wo die Richtlinien zu ändern sind, da schließe ich das auch nicht aus. Da können wir das notfalls auch mit Erlassen machen. Wir sind da offen. Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf eins, was Herr Bergner geredet hat, möchte ich gerne noch mal reagieren. Er sagte, wir würden hier nicht mit den Kommunen auf Augenhöhe verhandeln. Ich finde es sehr traurig, dass wir ihm jetzt eine Unterweisung im Rechtsstaatsprinzip geben müssen, aber da sind wir an ein Gesetz gebunden, und das heißt hier nicht, dass wir
hier irgendwie verhandeln können, sondern im Gesetz steht, nach Verkehrsbedeutung ist die Straße zuzuweisen. Da brauche ich auch keine Verhandlungen zu führen, sondern wir verhandeln höchstens mit den Kommunen, wann wir das machen, damit es auch mit deren Haushalten übereinkommt, mit deren Bauplänen letztlich übereinkommt. Insgesamt darf ich mich für die Debatte bedanken. Ich finde, Sie haben mit dem Gesetzentwurf ein hinlänglich bekanntes Problem beschrieben. Der Gesetzentwurf löst dieses Problem nicht. Deswegen ist, glaube ich, eine Ablehnung auch angezeigt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank. Bevor ich den Sofortbericht gebe, möchte ich natürlich schon noch gern ganz kurz auf das Gutachten, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN da in Auftrag gegeben hat, eingehen, ein Auftragswerk, was sich auch genauso liest: Wir geben etwas in Auftrag, wollen wissen, dass
das, was wir bisher immer behauptet haben, auch stimmt, und dann finden Sie jemanden, der sich dafür auch noch bezahlen lässt und seinen Namen dafür hergibt.
Ich habe auch in der Sache nichts dagegen, ich will nur sagen: Worin liegen denn die Kostensteigerungen? Die Kostensteigerungen haben relativ einfache Gründe: Wir haben einmal ein ganz strukturelles Problem, wir hatten die Bodewig-Kommission, die sich mit der Frage „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ auseinandergesetzt hat. Ich habe die Kollegen auch darüber informiert, im Ausschuss werden wir auch noch einmal über das Ergebnis informieren, wo relativ klar ist, dass eines der Probleme der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung ist, dass wir keine langfristige Finanzierungssicherheit haben. Das heißt, wenn Rot-Grün damals immer mal wieder ein neues Feuerwerk losgelassen hat von Infrastrukturprojekten oder - anders gesagt - auch unter Schwarz-Rot dann das Konjunkturpaket beschlossen wurde, auch ein Feuerwerk von Einzelmaßnahmen, dann ist völlig klar, was passiert. Die Kapazitäten am Markt sind nicht da, mit der Folge, dass die Unternehmen, die Industrie, die sich mit diesen Themen beschäftigen, natürlich sagen, die Kapazitäten müssen wir einfach zusätzlich aufbauen und wir nehmen noch einmal ein bisschen mehr Marge. Dagegen ist zunächst mal nichts zu sagen, dass dieser Mechanismus so ist, sondern vielmehr ist zu überlegen, wie können wir dieses System tatsächlich effektivieren. Das ist gerade die Aufgabe, der wir uns mit der Bodewig-Kommission gestellt haben, dass wir eben dort festgestellt haben, wir müssen hier zur Überjährigkeit von Maßnahmen kommen, damit wir nicht in den einzelnen Maßnahmen dann im Novemberfieber landen und mitunter deutlich schlechtere Ausschreibungsergebnisse haben, als wir ursprünglich hatten. Die Kehrseite der Medaille ist natürlich auch, ab und zu gibt es so eine Flaute, dass die Preise dann nur so nach unten purzeln. Was aber jedenfalls klar ist, ist, dass die ursprünglichen Planungen meistens überschritten werden. Mitunter werden sie auch unterschritten. Aber das ist einer der Konstruktionsfehler, die wir mit einer reinen Haushaltsjahrfinanzierung letztlich haben.
Der andere Punkt bei den Verkehrsprojekten, die wir in Thüringen umgesetzt haben, der zu Kostenerhöhungen führte, sind eben die Unmassen an Tunneln, die wir gebaut haben, die wir auch teilweise noch in Planung haben, es sind die Grünbrücken, es sind die Wildwechselbrücken. Es sind die kompletten Umplanungen von Straßen entgegen der ursprünglichen Linie, die zunächst gesucht wird nach der Maßgabe, wir wollen einen Verkehr sozusagen umleiten, nehmen wir eine Ortsumfahrung, nehmen wir beispielsweise mal die Werraquerung, da machen wir die kürzeste Linie von A nach
B, da müsste die Straße langgehen und da hätten wir auch kein Problem. Dann stellen wir fest, da ist mit einem Mal der Wachtelkönig, gehört hat ihn der eine oder andere, gesehen hat ihn keiner, er ist höchst selten, mit der Folge, dass dieses Bauprojekt, was beispielsweise in 2004, glaube ich, mit rund 14 Mio. € in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen ist, jetzt bei rund 38 Mio. € liegt. Das sind doch tatsächlich die Probleme. Es heißt aus meiner Sicht ganz klar, das ist kein Versäumnis der Straßenbauverwaltung, das ist kein Versäumnis der Planer, sondern das ist einfach ein Gebot der Ehrlichkeit, Frau Schubert. Ich sage nicht, dass das alles falsch ist, was wir da machen, aber es ist ein Gebot der Ehrlichkeit, dass wir akzeptieren müssen, dass wir bei langfristigen Planungen inklusive einer sehr breiten Bürgerbeteiligung auch die Möglichkeit haben müssen zu reagieren. Das heißt, dass ich mitunter die Trassenlänge verlängern kann, dass wir mitunter über Tunnellösungen diskutieren müssen oder über größere Brückenbauwerke, als wir sie verkehrsnotwendig eigentlich brauchen, und das führt zu Kostensteigerungen. Insofern würde ich da einfach um Ehrlichkeit bitten. Hier geht es nicht darum, dass irgendjemand die Spendierhosen anhat und sagt, wohin mit dem vielen Geld, wir wollen es nur so rausschmeißen und auf den Markt bringen, sondern es geht darum, dass wir immer wieder versuchen müssen, letztlich die Bedürfnisse der Menschen mit den Bedürfnissen von Natur und Umwelt in Einklang zu bringen.
Das ist die Frage und Herausforderung, vor der wir letztlich stehen, und die kostet eben am Ende auch Geld.
Jetzt zu dem Sofortbericht: Ich glaube, dass wir im bundesweiten Vergleich mit unserer Verkehrsinfrastruktur sehr gut dastehen. Das ist ein Ergebnis der engagierten Infrastrukturpolitik dieses Landtags und auch der Landesregierung.
Vieles wurde bisher erreicht. Allein seit 1990 hatten wir die höchsten Pro-Kopf-Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur mit rund 11 Mrd. € insgesamt, mehr als 150 Ortsumgehungen seit 1990, konkret 72 Neubauvorhaben mit Ortsumgehungen von Bundesstraßen und 81 Vorhaben an Landesstraßen. Aber es bleibt natürlich auch noch viel zu tun. Wir sind nicht da, wo wir sein wollen. Wir haben bereits jetzt Baurecht für Projekte im Volumen von 350 Mio. € gesichert. Falls der eine oder andere jetzt fragt, aber es sind nur 220 Mio. € Ortsumgehungen, war eine Antwort auf die Anfrage: Wir bauen auch nicht nur Ortsumgehungen, daher kommt auch die Differenz. Die Projekte werden wir in den nächsten Jahren mit Hochdruck umsetzen, denn wir wollen natürlich zum einen die Mobilität der Menschen in Thüringen verbessern und zum ande
ren auch die Lebensqualität der Menschen steigern, die an den Straßen wohnen.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind diese Investitionen in die Straßen sowohl eine Investition in die hohe Lebensqualität als auch in gute Arbeitsplätze
und deswegen werden wir uns bemühen, dass wir die Vorhaben, die im Bundesverkehrswegeplan umgesetzt werden sollen, möglichst zügig auch umsetzen können. Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenprogramm, das vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und durch die Bundesregierung beschlossen wird. Der derzeit geltende Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahr 2003 soll durch den Bundesverkehrswegeplan 2015 abgelöst werden. Hierfür werden derzeit eine neue Grundkonzeption erarbeitet und Kriterien zur Priorisierung von Infrastrukturinvestitionen entwickelt. Der neue Verkehrswegeplan wird maßgeblichen Einfluss auf die künftige Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland haben. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit werden dann weitgehend abgeschlossen sein - das trifft für uns insbesondere mit dem geplanten Abschluss des Jagdbergtunnels dann an der A 4 im nächsten Jahr zu - und unser Fokus wird sich also in Zukunft verstärkt auf die Erhaltung sowie auf national und regional besonders bedeutsame Projekte richten.
Mit Blick auf die Unterfinanzierung des Verkehrsinvestitionshaushalts wird es nicht nur darum gehen, welches Projekt mit welcher Priorität eingeordnet wird, sondern auch, ob der Bedarfsplan mit den derzeit geplanten Ansätzen finanziell richtig ausgestattet ist. Hierzu gehört nach Auffassung der Landesregierung zunächst eine Bestandsaufnahme, das heißt eine standardisierte Bewertung aller bisher noch nicht realisierten Projekte. Sobald für die nach der neuen Methodik bewerteten Projekte die Bauwürdigkeit nachgewiesen ist, muss sich der Bund positionieren, mit welchem Bauvolumen er im Zeitraum bis 2030 welche Projekte auch vordringlich realisieren will.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Missverständnis ausräumen: Bei den Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan gibt es keine Priorisierung der Vorhaben durch die Länder, sondern diese Priorisierung erfolgt nach Prüfung und Bewertung der Meldungen der Länder allein durch den Bund. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Vorhaben bundesweit einheitlich bewertet und auch nach einem einheitlichen Maßstab priorisiert werden. So gern sich der eine oder andere gerade auf den Oppositionsbänken hier einmischen möchte, ich mache darauf aufmerksam, dass es sich um eine Bundeszuständigkeit handelt, bei der die Länder zwar
mitwirken, aber am Ende nicht die Verfahrenshoheit besitzen. Das heißt im Ergebnis auch, dass der Bund allein entscheidet, welche Beteiligungsformen er wählt und welche Anregungen im weiteren Verfahren in welcher Art und Weise aufgegriffen werden. Was die Mitwirkung der Länder angeht, so kommt diesen im Rahmen der Anmeldung bereits ein hohes Gewicht zu. Insofern hat sich auch die Thüringer Landesregierung intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie die noch nicht realisierten Vorhaben im Freistaat unter der Prämisse enger finanzieller Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Aus diesen Überlegungen heraus haben wir entschieden, zunächst auf Neuanmeldung von Straßenbauprojekten zu verzichten und stattdessen die aus dem geltenden Bundesverkehrswegeplan noch nicht realisierten Vorhaben auch erneut anzumelden. Denn was bringt es uns, wenn wir große Wunschlisten aufschreiben, die letztlich keinerlei Realisierungschancen haben. Wir wollen hier Transparenz und Klarheit, aber auch realistische Perspektiven.
Meine Damen und Herren, unser vorrangiges Ziel ist es, diejenigen Menschen in Thüringen zu entlasten, die heute noch akut unter dem hohen Verkehrsaufkommen in ihren Orten leiden. Ich sage Ihnen ganz deutlich, hier gibt es keine unklaren Kriterien, viele Menschen sagen zu Recht, die Lebensqualität von Menschen muss auch ein schutzwürdiges Gut sein. Wenn Ortsumfahrungen am Naturschutz scheitern oder hohe Auflagen die Kosten steigern, geht das zulasten der Menschen vor Ort. Deshalb sage ich klar, wir werden und wir wollen Verkehr ermöglichen und nicht verhindern.
Dort, wo das Land etwas zur Lösung der Probleme der Menschen beitragen kann, werden wir auch an der Seite der Menschen alles tun. Vielerorts haben wir Planungen dazu weit vorangetrieben. Als Thüringer Verkehrsminister werde ich mich auch bei der künftigen Bundesregierung für eine zügige Bereitstellung der Mittel für gerade solche Vorhaben einsetzen.