Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie zur heutigen Sitzung herzlich willkommen. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat Herr Dr. Hartung neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Meißner.

Zur heutigen Sitzung haben sich entschuldigt: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Minister Matschie - sie können ab 14.00 Uhr wieder anwesend sein, beide sind im Bundesrat -, Herr Minister Dr. Schöning - ebenfalls im Bundesrat -, Abgeordneter Günther, Abgeordneter Hausold, Abgeordneter Wucherpfennig und Herr Minister Reinholz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute unsere letzte Plenarsitzung in diesem Jahr.

Frau Abgeordnete Schubert, ich fordere Sie auf, sich zurückzuhalten mit diesen nonverbalen Äußerungen. Frau Abgeordnete Schubert, dazu ist das Parlament nicht …

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ich würde es nicht annehmen.)

Frau Abgeordnete Schubert, ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

(Unruhe im Hause)

Jeder braucht seinen Auftritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich heute zur letzten Plenarsitzung in diesem Jahr hier in diesem Hause einige Worte sagen, ehe wir in die Debatte gehen.

Hinter uns liegen elfeinhalb Monate eines sehr arbeitsreichen und ereignisreichen Jahres 2009. Es brachte für die Menschen im Freistaat, aber auch für die Abgeordneten hier im Hause viele Veränderungen. Veränderungen, die wir freudig erwartet und erhofft haben, aber auch Veränderungen, die schmerzlich und einschneidend waren. Es gab Willkommen und Abschied - gerade in diesem Wahljahr - wie so häufig im Leben. Das kommende Weihnachtsfest lässt uns innehalten und hoffentlich zur Ruhe kommen, um dankbar auf die schönen Ereignisse des Jahres 2009 zurückzublicken. Ich wünsche Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren

Abgeordneten, ein gesegnetes frohes Weihnachtsfest, schöne Stunden im Kreise Ihrer Familie und Ihrer Freunde. Ob Christ oder Nichtchrist - wir alle können auf die Weihnachtsbotschaft hoffen. Kommen Sie gut und gestärkt an Körper und Geist im Januar wieder. Der Freistaat braucht unser politisches Engagement.

Noch ein kleiner Hinweis, meine Damen und Herren Abgeordneten, gehen Sie heute bitte alle noch mal an Ihre Postfächer, ich habe Ihnen einen kleinen Weihnachtsgruß hineinlegen lassen.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10

Mitbestimmung von Studie- renden und Schülerinnen und Schülern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/156 -

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort? Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, wir haben einen Antrag eingebracht, der überschrieben ist mit „Mitbestimmung von Studierenden und Schülerinnen und Schülern“. Gute Bildung wächst von unten, deshalb braucht es mehr Autonomie für die Hochschulen genauso wie für die Schulen und dafür werben wir. Das muss zentraler Bestandteil der Bildungspolitik in den kommenden Jahren sein, allerdings braucht es auch Demokratie. Es braucht Möglichkeiten, sich einzubringen, die über das hinausgehen, was es jetzt schon an bestehenden Regelungen gibt. Wir hatten gerade in der vorletzten Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde zum Thema „Bildungsstreik“. Noch heute sind auch in Thüringer Hochschulen und Fachhochschulen teilweise zumindest einzelne Räume besetzt, weil Studierende dort für bessere Bildungschancen streiten. Ein wichtiges Element ist neben der Forderung nach der Abschaffung des Verwaltungsbeitrags, über den wir ja gestern schon beraten haben und wo es ja auch schon eine Initiative der Landesregierung gibt, diesen nun abzuschaffen, auch die Forderung nach mehr Mitbestimmung, die Forderung nach Mitspracherechten, die Forderung nach verpflichtender Beteiligung der Landesschülervertretung und der Studierendenvertretung sowie der Lehrenden bei Hochschul- und

Bildungsreformen sicherzustellen.

Wir haben den Antrag eingebracht, um auf einzelne Punkte aufmerksam zu machen, die uns am Herzen liegen. Ich habe es auch gestern schon einmal erwähnt. Es gibt viele Studierende, auch Schülerinnen, die sich ehrenamtlich engagieren. Wenn wir uns die jetzt sehr engen Zeitpläne gerade auch angesichts von Bachelor und Master anschauen, die die Studierenden zu bewältigen haben, dann ist es für sie ausgesprochen schwierig, sich neben dem Studium auch noch zu engagieren und das, obgleich wir es gerade wünschen, dass sich junge Menschen nicht nur sozusagen dem Studium widmen, was natürlich ihre Hauptaufgabe ist, wenn sie studieren, sondern dass sie sich auch gesellschaftlich einbringen, dass sie Mut haben, sich zu beteiligen, mitzugestalten, engagiert zu sein in sozialen und kulturellen Bereichen. Deswegen wollen wir, dass Möglichkeiten geschaffen werden, ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Studierenden innerhalb und außerhalb der Bildungsinstitutionen mit einzubringen, dass diese positiv angerechnet werden und damit Anreize schaffen, um trotz steigendem Prüfungs- und Lernstress sich für ein gutes Bildungssystem, aber auch sonst gesellschaftspolitisch oder aber auch kulturell zu engagieren.

Hierzu gehört natürlich, dass dafür Möglichkeiten geschaffen werden. Es gehört allerdings auch dazu, dass die Studierenden und Schülerinnen, die sich beispielsweise in den Studierenden- oder Schülerinnenvertretungen engagieren, eine finanzielle Ausstattung für diese Vertretungen erhalten, die ihnen auch eine Beteiligung ermöglicht, die über - ich nenne es mal so - Willensbekundungen hinausgeht. Wir haben gerade eben im Bildungsausschuss beispielsweise eine schriftliche Anhörung beraten zu den Gesetzentwürfen, die im Bereich Hochschule vorliegen. Da soll bis zum 14. Januar eine Rückmeldung erfolgen. Wir haben uns heute verständigt, dass dazu auch die Studierendenvertretungen angehört werden sollen. Wir wissen, dass von denen die Arbeit überwiegend auch ehrenamtlich geleistet wird. Wir erwarten von ihnen da auch gute Stellungnahmen. Dafür brauchen sie sowohl die Zeit als auch die angemessene finanzielle Ausstattung. Deswegen hoffe ich darauf, dass Sie unseren Antrag unterstützen und auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, weil wir dort natürlich über unterschiedlichste Bereiche reden werden, zum einen über die Möglichkeiten der Einbringung von Schülerinnen und Schülern an den Schulen, aber auch über die Möglichkeiten der Einbringung von Studierenden, aber auch den Lehrenden an den Hochschulen. Denn wir wissen, dass da einiges im Argen liegt, was die Mitspracherechte anbelangt nicht nur der Schülerinnen und Schüler und der Studierenden, das sage ich noch einmal ganz

deutlich, sondern auch und gerade von den Professorinnen und Professoren, aber auch vom Mittelbau. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Peter Metz von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich unterstütze ich den Antrag, unterstützt die SPD-Fraktion den Antrag, also das Ansinnen des Antrags, mehr Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zu gewähren. Das war ja auch eine zentrale Forderung des Bildungsstreiks und eine zentrale Auseinandersetzung.

Die Landesregierung hat über die Kommunikation mit den Streikenden deutlich gemacht, sie möchte studentische Beteiligung, sie möchte auch Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern. Ich bin mir sicher, dass hier auch nach gründlicher Überlegung und der Evaluierung z.B. des Thüringer Hochschulgesetzes Änderungen im Sinne der Studierenden folgen werden.

Zum vorliegenden Antrag ganz kurz: Hier stecken die Tücken im Detail, in den wenigen Details, die in dem Antrag formuliert sind. Das Anhörungsrecht der Landesschülervertretung, bei allen Änderungen des Schulgesetzes, existiert meiner Kenntnis nach bereits. Gleiches gilt bei der Hochschulgesetzgebung für KTS bei Anhörungen der Landesregierung. Durch gewerkschaftliche Vertretungen sind die Hochschullehrenden bereits in den Prozess der Hochschulgesetzgebung involviert. Anders geht es auch derzeit nicht, da es einfach keine gesetzliche Vertretung der Hochschullehrenden auf Landesebene gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Des Weiteren muss diskutiert werden, wie die Anrechung ehrenamtlichen Engagements vonstattengehen soll. Das ist eine gute Idee, aber soll es künftig eine Rubrik auf dem Zeugnis geben, soll das Engagement positiv auf die Noten angerechnet werden und, und, und - also einige Fragen. Wir bitten ebenfalls um Überweisung und werden dann die Dinge mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss diskutieren.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Mario Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, werte Gäste, der vorliegende Antrag stellt die Frage: Wie steht es um die Mitbestimmung von Schülern und Studenten in Thüringen? Er thematisiert also: Sollten junge Menschen stärker in die Entscheidungsfindung einbezogen werden? Es lohnt sich sicherlich, einmal darauf zu schauen, wie vielfältig in Thüringen die Beteiligungsmöglichkeiten von Schülern und Studenten sind. Für die Schule gilt das Schulgesetz und die Mitwirkungsverordnung. Sie geben den Schülersprechern und -vertretungen vielfältige Angebote der Mitwirkung besonders vor Ort; auf Landesebene beteiligen sich aktiv bei Anhörungen und Initiativen in schulischen Angelegenheiten die Landesschülervertretungen. Landesschulbeirat, enge Vernetzung bei Projekten des Jahres der Demokratie 2009, der Schulversuch „Direktwahl der Schülersprecher“, die Wahrnehmung schulischer und sozialer Interessen der Schüler in der Schule und bei den Schulaufsichtsbehörden, die Beteiligung an schulübergreifenden Entscheidungen und Maßnahmen der Schulaufsichtsbehörden, das Schülerparlament, für das meine Kollegin, Frau Meißner, engagiert gestritten hat, das sind alles Beteiligungsformen, die Thüringen im schulischen Bereich schon lange anbietet. Das Deutsche Kinderhilfswerk schreibt in seinem Bericht über die Fragestellung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schülern über das Land Thüringen: „Im Bildungsplan bis 10 ist die Beteiligungsmöglichkeit von Schülern in Thüringen umfassend geregelt.“ Insofern kann man sagen: Thüringen ist auch hier in der bildungspolitischen Spitzengruppe Deutschlands,

(Beifall CDU)

auch wenn es um die Anerkennung des Engagements geht, die gemäß Thüringer Schulordnung möglich ist - Vermerk der Tätigkeit im Zeugnis oder in den Anlagen - und auch genutzt wird.

Kommen wir also zum Hochschulbereich. Auch dort gibt es gute Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Hochschulleitungen sind über die Landesrektorenkonferenz nach § 39 ThürHG beteiligt. Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften vertritt die Belange der Studierenden gegenüber dem zuständigen Ministerium; sie erhält Gelegenheit, bei allen relevanten Stellungnahmen zu hochschulpolitischen Regelungen Bezug zu nehmen, sich zu äußern. Das kann ich Ihnen auch versichern, da ich selbst dort mitgewirkt habe und als hochschulpolitischer Referent

an der größten Thüringer Hochschule auch gesehen habe, dass es einen engen Austausch gibt zwischen Ministerien und den Studenten an den Hochschulen. Dies ist ausdrücklich im ThürHG geregelt, auch die Angelegenheiten, wenn es um die Lehre geht, was ja ein zentraler Bestandteil Ihres Antrags ist. Für dieses Engagement innerhalb der akademischen Selbstverwaltung entsteht den Studenten kein Nachteil und es wird ihnen im Prüfungs- und im Studienbetrieb auch anerkannt. Es ist ein Teil der Sonderregelung dessen, was wir im Gesetz haben.

In Schule und in Hochschule gibt es also gute Möglichkeiten der Mitwirkung und sie werden auch von extern Evaluierten als sehr gut eingeschätzt. Nun schwingt aber in Ihrem Antrag auch der stille Vorwurf eines Demokratiedefizits mit.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der ist aber erkennbar.)

Ich lasse mal die Diskussion um Gruppenuniversität, Drittelparität und modernes Hochschulmanagement außen vor. Aber ein Thema ist mir schon wichtig, sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich, weil es nicht hilft, einen Antrag einfach nur pro forma zu stellen, ohne die Realität an den Hochschulen wahrzunehmen, weil es nicht hilft, nicht nur Luftballons, sondern auch verbale Luftballons zu starten, um am Ende demonstrierenden Studenten einfach ein Häppchen hinzuwerfen in Form eines solchen Antrags. Deswegen glaube ich, dass es zu kurz greift, aus dem, was die Studenten berechtigt vorbringen, ein begrenztes Mitwirkungspotenzial an den Hochschulen zu folgern. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich teilweise die Studenten an den Hochschulen den bestehenden Möglichkeiten verweigern bzw. ihre Stimme verweigern. Da muss man nicht weit schauen. Es gibt ein zentrales Organ innerhalb des Thüringer Hochschulgesetzes, was die Partizipation von Studenten regelt, in der allgemeinen Art und Weise sind das die Studentenräte.

Jetzt schauen wir uns mal die Wahlbeteiligung der Studentenräte in den letzten Jahren an. Sie werden wahrscheinlich feststellen, dass es kaum eine Wahl zu einem Studentenrat in Thüringen gegeben hat, bei der die Wahlbeteiligung über 20 Prozent liegt und das, obwohl sie weitgehende Budgetrechte haben, also sich selbst verfassen können. Trotzdem wird es nicht wahrgenommen. Das ist, glaube ich, eine Fragestellung, dass Legalität sowie Legitimität studentischer Interessen und die Mitwirkung zwei paar Schuhe sind. Die CDU bekennt sich zu einer starken hochschulpolitischen Vertretung der Studenten. Gerade in Zeiten von verkürzten Studiengängen und von Hochschulreformen ist die Bedeutung des ehrenamtlichen studentischen Engagements als gesellschaftliche Bereicherung nicht zu unterschätzen.

Ich habe es in der letzten Parlamentsdebatte schon geäußert: Mir ist sehr daran gelegen, dass wir auch einen Ehrenamtsfaktor im Workload der Studenten verankern, weil ich glaube, das ist eine zielführende Einrichtung, die allen Studenten hilft. Ich glaube auch, dass ein zentrales Studentengremium wichtig ist, um die Studenten gegenüber Hochschulrat, Hochschulleitung und Landesregierung mit einer Stimme sprechen zu lassen. Die Studenten werden demnächst intensiv die Möglichkeit haben - wir haben es heute im Bildungsausschuss beschlossen -, sich in dem Bereich der Hochschulfinanzierung umfassend zu äußern. Sie werden die Chance haben - das hat die Landesregierung zugesagt -, im Februar 2010 beim Hochschulgipfel aktiv für die Reform von Bologna mitzuarbeiten und mitzuwirken. Deswegen danke ich allen engagierten Schülern und Studenten für diese wichtige Arbeit bei bildungspolitischen Fragen. Um gegebenenfalls Vorschläge, Änderungen und auch weitere Entwicklungen eines sehr gut ausgeprägten Mitwirkungssystems in Thüringen zu diskutieren, beantrage ich die Überweisung an den Bildungsausschuss und danke für die Aufmerksamkeit heute Morgen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Franka Hitzing von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag zur Veränderung des Mitbestimmungsrechts von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten in Thüringen ist meines Erachtens so weitgreifend formuliert, dass wir uns dazu nicht nur einmal, sondern mehrfach im Ausschuss zu unterhalten haben aus dem einfachen Grund: Hier werden sehr viele Punkte angerissen, die wir besprechen müssen. Da ist das Thema Mitbestimmung in Ihrem ersten Punkt, wobei ich sagen muss, Mitbestimmung ist natürlich schon im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung sehr explizit geregelt worden in mehreren Paragrafen. Das beginnt bei dem Klassensprecher und endet bei dem Landesschülersprecher. Alle Gremien haben eine hohe Bedeutung in der Schule. Ich möchte für die Schule explizit das Organ der Schulkonferenz herausgreifen. Nichts, was in einer Schule maßgeblich verändert wird, kann ohne den Beschluss der Schulkonferenz funktionieren. Diese Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertretung. Das wissen Sie alle genauso gut wie ich. Deshalb müssen wir uns genau unterhalten, was wir an der Mitbestimmung noch

explizit verändern müssen, um das System Schule zu verbessern.

Zum Zweiten soll die Landesschülervertretung verpflichtend bei Reformen mit einbezogen werden. Da stelle ich mir die Frage: Müssen wir jetzt die Schülervertretungen verpflichten, dass sie sich das anhören oder umgekehrt? Denn bei allen Reformen geht es natürlich auch immer darum, Schulkonferenz muss zustimmen, wenn eine Schule an einer Reformvariante zur Schulführung teilnehmen will. Das geht also von unten nach oben, Demokratie funktioniert da schon. Ich möchte unbedingt mit Ihnen dazu in die Diskussion kommen im Ausschuss, weil wir es vertiefen müssen und auch ganz explizit schauen müssen, wo ist es denn verbesserungswürdig.

Der dritte Punkt Thema Autonomie, Verbesserung der Autonomie der Schulen, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Da geht es auch um inhaltliche Dinge. Was bedeutet eigenverantwortliche Schule im Kern und was können wir machen? Mitbestimmung und ehrenamtliches Engagement von Schülern und Studenten mehr fördern bzw. mehr würdigen, das hat mein Vorredner schon gesagt, das wird getan. Es gibt auch ein Schülerkonto, ein Mitwirkungskonto in den Schulen. Mir ist es im Grunde genommen nicht speziell genug und deshalb freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Danke.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Katharina König von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist sehr einfach, als Erstes immer die Kritik herauszusuchen, über Häppchen zu sprechen und darüber, dass es eigentlich schon alles gibt. Was mich dann nur wundert, ist, dass die Schüler und Studenten genauso wie die Schülerinnen und Studentinnen beim Bildungsstreik so viel gefordert haben. Laut Aussage der FDP- und der CDU-Fraktion müsste eigentlich alles in Ordnung sein.

Liebe Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir begrüßen Ihren Antrag, der bestimmt aus dem Protest des Bildungsstreiks und aus den Forderungen, die dort geäußert wurden, resultiert. Wir begrüßen auch die Unterstützung der Forderung der Studierenden und Schülerinnen und Schüler nach

Mitbestimmung und nach Partizipation. Einbindung und Beteiligung bei allen betreffenden Entscheidungen und Ereignissen halten wir für wichtig. Das Recht auf Partizipation wird bereits schon in den UN-Konventionen verankert. Hier wird Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Schutz, Grundversorgung und Beteiligung zugesprochen. Die Abgeordneten vor mir haben es bereits erwähnt, die in Punkt 1 von Ihnen geforderte Beteiligung der Landesschülervertretung ist bereits geregelt. Ebenso ist bereits geregelt, dass seit 2009 die Schülervertreter direkt gewählt werden. Die Mitwirkungsverordnung regelt Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechte. Ebenso betrachte ich jedenfalls die Schulkonferenz als ein Entscheidungsgremium mit einem sehr hohen Partizipations- und Beteiligungsansatz. Ob es im schulischen Ansatz neuer gesetzlicher Regelungen bedarf, um zu einer funktionierenden Mitbestimmung der Schüler und Schülerinnen zu kommen, halte ich für fraglich. Aber nicht für fraglich halte ich, dass Akzeptanz, Umsetzung und insbesondere Nutzung der bereits bestehenden gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten an ihre Grenze geraten sind. Problematisch ist eben nicht der Mangel an bestehenden Mitwirkungsrechten, sondern der Fakt, dass die Mitwirkungsrechte allein noch keine tatsächliche Mitwirkung bedingen. Partizipation ist nicht per Gesetz zu regeln, sondern benötigt letztendlich auch den Willen und die zeitlichen Ressourcen aller beteiligten Seiten zur Umsetzung.