Mitbestimmung und nach Partizipation. Einbindung und Beteiligung bei allen betreffenden Entscheidungen und Ereignissen halten wir für wichtig. Das Recht auf Partizipation wird bereits schon in den UN-Konventionen verankert. Hier wird Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Schutz, Grundversorgung und Beteiligung zugesprochen. Die Abgeordneten vor mir haben es bereits erwähnt, die in Punkt 1 von Ihnen geforderte Beteiligung der Landesschülervertretung ist bereits geregelt. Ebenso ist bereits geregelt, dass seit 2009 die Schülervertreter direkt gewählt werden. Die Mitwirkungsverordnung regelt Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechte. Ebenso betrachte ich jedenfalls die Schulkonferenz als ein Entscheidungsgremium mit einem sehr hohen Partizipations- und Beteiligungsansatz. Ob es im schulischen Ansatz neuer gesetzlicher Regelungen bedarf, um zu einer funktionierenden Mitbestimmung der Schüler und Schülerinnen zu kommen, halte ich für fraglich. Aber nicht für fraglich halte ich, dass Akzeptanz, Umsetzung und insbesondere Nutzung der bereits bestehenden gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten an ihre Grenze geraten sind. Problematisch ist eben nicht der Mangel an bestehenden Mitwirkungsrechten, sondern der Fakt, dass die Mitwirkungsrechte allein noch keine tatsächliche Mitwirkung bedingen. Partizipation ist nicht per Gesetz zu regeln, sondern benötigt letztendlich auch den Willen und die zeitlichen Ressourcen aller beteiligten Seiten zur Umsetzung.
Vor allem Mitbeteiligung benötigt Mitwirkung, beispielsweise auch der Schulleitung und der Lehrerschaft. Mehr Mitwirkungspraxis an den Schulen, mehr Signale an Schüler und Schülerinnen, damit sich diese ernst genommen fühlen, damit ihr Engagement anerkannt und respektiert wird und nicht wie in Jena geschehen, Schülern und Schülerinnen ihr Recht zur Teilnahme am Bildungsstreik durch Einschließen in der Schule verwehrt wird. Im universitären Bereich hingegen kämpfen die Studierenden bereits lange um Gleichberechtigung in den Hochschulgremien. Hier wäre es sicher ein Fortschritt, wenn uns die Novellierung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten gelingen würde. Dies sollte dann aber auch so formuliert werden.
Anrechnung ehrenamtlicher Arbeit trifft unsere vollste Zustimmung. Ich glaube auch, dass wir hier Verbesserungen umsetzen können, dieses im Ausschuss allerdings besprechen sollten. Daher beantragen wir auch die Überweisung an den Ausschuss und können so letztendlich die positive Zielsetzung Ihres Antrags, die ich hier noch mal ausdrücklich erwähnen möchte, durch konkrete Schritte untersetzen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Ich frage, gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Möchte die Landesregierung sprechen? Bitte schön, Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich die Antragspunkte separat für den Schul- und Hochschulbereich beantworten.
Zunächst zu Punkt 1 des Schulbereiches: Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sind im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Mitwirkungsverordnung geregelt. Sie gewähren den Schülerinnen und Schülern Selbstorganisations- und Mitwirkungsrechte bei wichtigen Entscheidungen im Schulbereich. Bei schulischen Entwicklungsvorhaben werden Aspekte der Mitbestimmung besonders berücksichtigt. Fahrtkosten und Sachaufwendungen werden auf Kreis- und Landesebene entschädigt.
Zu Punkt 2: Nach Schulgesetz und Mitwirkungsverordnung haben die Landesschülersprecher Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrecht in schulischen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie wirken insbesondere mit bei der Bestimmung von Bildungszielen, bei der Erstellung und Änderung von Schulordnungen und bei der Erstellung und Änderung von Regelungen zur Mitbestimmung. In der Vergangenheit haben die Landesschülervertreter von diesem Recht intensiv und rege Gebrauch gemacht. Als Mitglied des Landesschulbeirats werden Schülerinnen und Schüler zu wichtigen Vorhaben auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehört. Insbesondere bei Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie in grundsätzlichen schulischen Fragen, bei grundlegenden Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Stundentafeln und Richtlinien, bei dem Erlass oder grundlegenden Änderungen von Schulordnungen, bei Regelungen betreffend Schülerzeitung, Rechtsverordnung der Schüler- und Elternvertretung sind sie beratend tätig. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus wird die Einbindung von Schülerinnen und Schülern als kompetente Ansprechpartner praktiziert. So begleiteten die Landesschülervertretungen aktiv die KMK-Tagung Demokratiepädagogik am 24. Juni 2009 in Potsdam. Dabei wurde deutlich gemacht, dass in Thüringen Schülerinnen und Schüler aktiv ihre Erkenntnisse und Erfahrungen in schulische Ent
wicklungsprozesse einfließen lassen können und auch einfließen lassen. Thüringen hat in dieser Hinsicht deutschlandweit eine Vorreiterrolle.
Auch in der Steuergruppe „Jahr der Demokratie 2009“ waren Schülerinnen und Schüler gleichberechtigte Partner bei allen Planungen und Vorhaben in diesem Jahr und hatten die Möglichkeit, Ideen und Vorstellungen aktiv einzubringen.
Zu Punkt 3: Es ist im Sinne der Landesregierung, Eigenverantwortung an Schulen zu stärken und weitere Mitbestimmungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dem dient unter anderem der Schulversuch Direktwahl des Schülersprechers. Zurzeit befinden sich 15 Schulen in diesem Schulversuch. Die Erfahrungsberichte der beteiligten Schulen bescheinigen positive Wirkungen hinsichtlich der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und Demokratiepädagogik an diesen Schulen. Bei erfolgreichem Abschluss des Schulversuchs besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die positiven Ergebnisse in die Thüringer Schulordnung aufzunehmen. Schülerparlamente sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu noch mehr Mitbestimmung an Schulen. Einige Schulen haben bereits von diesem Parlament mit Erfolg Gebrauch gemacht und entsprechend auch ein solches Parlament etabliert. Eine Stärkung der Eigenverantwortung von Schule beinhaltet auch das Schulentwicklungsvorhaben „Eigenverantwortliche Schule in Thüringen“. Die Entwicklung der Schulen basiert auf einer bewussten Entscheidung der Einzelschule und somit auch auf der Beschlussfassung der jeweiligen Schulkonferenz. Mit dem laufenden Schulentwicklungsprojekt „Nelecom“, das Thüringer Modell „Neue Lernkultur in Kommunen“ wird der Partizipationsgedanke über die Schule hinausgetragen und erfährt dadurch eine weitere Stärkung und Verankerung.
Zu Punkt 4: Im aktuellen Haushalt werden den Mitwirkungsgremien, Landesschülervertretungen und Landeselternvertretungen und Landesschulbeirat gemeinsam Mittel in Höhe von 74.000 € zur Verfügung gestellt, um die durch das ehrenamtliche Engagement entstehenden Kosten abzudecken. Möglichkeiten der Anerkennung des Engagements sind gemäß Thüringer Schulordnung, z.B. Vermerk der Tätigkeit im Zeugnis, bereits jetzt gegeben. Wir wollen für die ehrenamtlich in der Mitwirkung Tätigen weitere Anerkennungsmöglichkeiten schaffen in allen Bereichen der Bildung und Kultur, natürlich auch und verstärkt in der Schule.
Ich komme zum Hochschulbereich: Laut Koalitionsvertrag soll es eine Evaluation des Thüringer Hochschulgesetzes geben. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit tatsächlich eine Stärkung der Hochschulautonomie erreicht wurde und ob es ge
gebenenfalls - wohlgemerkt gegebenenfalls - Änderungsbedarf bei den demokratischen Mitwirkungsrechten gibt. Die Ergebnisse der bereits eingeleiteten Befragung werden im Frühjahr 2010 vorliegen und dann in die Überlegung zu einer möglichen Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes einfließen.
Zu Ziffer 2 des Antrags: Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften vertritt die Belange der Studierenden gegenüber dem zuständigen Ministerium. Dazu erhält sie auch Gelegenheit, Stellungnahmen zu Regelungen, die die Studierenden betreffen, abzugeben. Somit sind diese Forderungen des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits jetzt im Hochschulrecht vorhanden. Gleiches gilt für die Einbeziehung der Hochschulleitungen. Regelungen zur Landesrektorenkonferenz, die sich aus den Leitern der Thüringer Hochschulen zusammensetzt, sind in § 39 ThürHG enthalten. Danach wird sie an der Hochschulentwicklungsplanung des Landes beteiligt und erhält Gelegenheit zu Stellungnahmen zu Regelungen, die die Hochschulen insgesamt betreffen. Schließlich vertritt die aus den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen gebildete Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten die Belange auf dem Gebiet der Gleichstellung im Hochschulbereich gegenüber dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu Regelungen, die die Belange der Gleichstellung betreffen. Das finden wir in § 6 Abs. 10 ThürHG.
Fazit: Die verschiedenen Gruppen an den Hochschulen werden aufgrund geltenden Rechts bereits jetzt an hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Angelegenheiten aktiv beteiligt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist also bereits gesetzlich umgesetzt.
Punkt 3 des Antrags: Das Thüringer Hochschulgesetz sieht vor, dass alle Mitglieder der Hochschule das Recht haben, die Belange der Hochschule im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit zu entscheiden. In nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Hochschulgremien müssen zudem alle Mitgliedergruppen - also auch die Studierenden - vertreten sein. Diese wirken auch grundsätzlich mit Stimmrecht an den sie betreffenden Entscheidungen mit. Ausdrücklich ist im Thüringer Hochschulgesetz auch die Mitwirkung in Angelegenheiten, die die Lehre betreffen, ausgeführt. Die Mitwirkungsrechte im Hochschulbereich entsprechen den durch das Hochschulrahmengesetz sowie die ständige
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegebenen Grundsätzen. Ob sich im Bereich der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in den Hochschulen gesetzlicher Veränderungsbedarf ergibt, werden die Ergebnisse der eingeleiteten Evaluation des Thüringer Hochschulgesetzes zeigen.
Punkt 4 des Antrags: Das geltende Thüringer Hochschulrecht enthält verschiedene Bestimmungen, nach denen auch ehrenamtliches Engagement der Studierenden berücksichtigt und gefördert wird. So bestimmt z.B. § 46 Abs. 5 des Thüringer Hochschulgesetzes, dass die Prüfungsordnungen der Hochschulen regeln müssen, ob und in welchem Umfang besondere Studienzeiten, zu denen auch die Zeiten der aktiven Mitarbeit in Hochschulgremien gehören, nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Dadurch wird das Engagement von Studierenden, Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung zu übernehmen, ermöglicht und gefördert, ohne dass sie Nachteile im Studien- oder Prüfungsbetrieb dadurch erfahren.
Die gleiche Zielrichtung verfolgt das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz, wonach die Pflicht zur Zahlung von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit, die sogenannte Langzeitstudiengebühr, um Zeiten der aktiven Mitarbeit in Hochschulgremien für bis zu zwei Semester hinausgeschoben wird, soweit diese nach den maßgeblichen Prüfungsordnungen der Hochschule nicht auf die Regelstudienzeiten angerechnet werden.
In Bezug auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung von allgemeinen Studierendenvertretungen - gemeint sind hier wohl die Organe der Studierendenschaften nach § 73 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes, da hätten wir jetzt Klärung - ist anzumerken, dass nach dem Thüringer Hochschulgesetz die Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Studierenden Beiträge nach Maßgaben einer Beitragsordnung erheben. Wir haben das ja auch gerade vom Abgeordneten Dr. Voigt schon gehört. Damit obliegt es den Organen der Studierendenschaft, selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Erfüllung der Aufgaben vorhanden ist. Auch wird die Studierendenschaft nach § 74 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes von den Hochschulen hierbei unterstützt. So übernimmt beispielsweise die Hochschule den Einzug der oben genannten Beiträge und stellt im Rahmen der Möglichkeiten Räume der Organe den Studierendenschaften zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
Vielleicht noch eine kurze ergänzende Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Begründung der An
träge: Die in der Antragsbegründung enthaltene Behauptung, die Thüringer Hochschulen seien schlecht ausgestattet, trifft einfach nicht zu. Nach dem Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung vom April 2007 - CHE-Ranking „Die Ausstattung der Hochschulen aus Sicht der Studierenden im Bundesvergleich“ - belegen die Thüringer Hochschulen in diesem bundesweiten Vergleich den zweiten Platz. Berücksichtigt wurden in dem Ranking die Faktoren Ausstattung der studentischen Arbeitsplätze, der Bibliotheken, der Labore, der Räume und der IT-Infrastruktur. Zweiter Platz - ich glaube, da können wir uns sehen lassen.
Sie sagen es. Die Landesregierung wird auch weiterhin die Hochschulen beim Angebot attraktiver Studienplätze unterstützen, um die Spitzenposition der Thüringer Hochschulen halten zu können.
Nicht klar ist, was die Antragsteller mit der Aussage in der Begründung, die Wahlfreiheit sei eingeschränkt, meinen. Bezogen auf das Wahlrecht in den Hochschulen trifft diese Aussage auf jeden Fall nicht zu. Wie sich aus den grundlegenden Bestimmungen des § 22 des Thüringer Hochschulgesetzes zu Wahlen an den Hochschulen ergibt, werden die Vertreter der Mitgliedergruppe in den zentralen Kollegialorganen und in den Selbstverwaltungsgremien unterhalb der zentralen Ebene in den Hochschulen in freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen gewählt. Von einer Einschränkung der Wahlfreiheit kann nicht die Rede sein. Jedes Hochschulmitglied der einzelnen Gruppen ist aktiv und passiv wahlberechtigt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Von mehreren Rednern wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Gibt es weitere Beantragungen für Ausschussüberweisungen? Das sehe ich auch nicht. Dann würden wir darüber abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, dass wir diesen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen.
Neugestaltung der Organisa- tionsstrukturen im Bereich des SGB II - Organisations- strukturen müssen sich am Bürger ausrichten Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/178 -
Wünscht einer der Einreicher das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich als Ersten auf den Redner der SPD-Fraktion, Herrn Rolf Baumann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, über die zwingende Neugestaltung der Organisationsstrukturen im SGB II ist in den letzten Wochen eine große Debatte entbrannt. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte sich am 26.11.2009 erst einstimmig für Leistungen aus einer Hand ausgesprochen, dann, am 14.12.2009, mehrheitlich dagegen. Wir, die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, stehen nach wie vor zu Leistungen aus einer Hand. Wir stehen auch dazu, dass bei der Neugestaltung der derzeitigen ARGEn diese in einen verfassungsmäßigen Zustand versetzt werden sollten.
Um der Landesregierung bei diesen Verhandlungen den Rücken zu stärken, haben CDU und SPD diesen gemeinsamen Antrag gestellt. Dies gilt sowohl für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz als auch dann für den Bundesrat. Der Antrag ist geprägt vom Gedanken Hilfe aus einer Hand und nicht nur unter einem Dach und dies weiter zu ermöglichen. Das ist das einzig Sinnvolle. Zunächst muss man für alle versuchen - und der Arbeitsminister forderte das ja bereits am 16.12. -, offensiv das Grundgesetz zu ändern, um diese Leistungen aus einer Hand künftig sicherzustellen. Mittlerweile hat ja am 14.12. eine Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister stattgefunden. Der Lösungsvorschlag der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen fand bei der Konferenz in Berlin lediglich die grundsätzliche Billigung von 10 Bundesländern. Darin wird eine freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen angestrebt. Der Thüringer Wirtschaftsminister hat diese Haltung um die Zukunft der Jobcenter kritisiert. Das Eckpunktepapier der Bundesministerin bezeichnete er als nicht akzeptabel, denn es sehe eine Zerschlagung der bisherigen Strukturen vor.
Die Ressortchefs der Bundesländer haben sich bei dieser Sonderkonferenz der Länder am 14.12. von einer gemeinsamen Linie, die sie bis zum 26.11. vertreten haben, verabschiedet. Dies hat zur Folge, dass das, wenn dies so kommen wird, mit einer Zerschlagung der bisherigen Betreuungsstruktur für Langzeitarbeitslose einhergeht. Wir sprechen uns deshalb für den Erhalt der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter durch eine Änderung des Grundgesetzes aus. Die Zusammenlegung der Kompetenzen von Arbeitsagenturen und Kommunen hat sich in den letzten Jahren bewährt. Es wäre sinnvoller gewesen, diese Lösung nun endlich mit der Verfassung in Einklang zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele Meinungen dazu, dass diese Trennung nicht richtig ist, unter anderem auch der Bundesverband der ARGEn. Sein Vorsitzender oder Sprecher Matthias Schulze-Böing beschreibt das wie folgt - ich darf zitieren aus der „WELT“ vom 03.12.: „Die mit viel Mühe und Anstrengung arbeitsfähig gemachten Organisationen der ARGEn müssten sich zu großen Teilen statt um die Kunden um die Duplizierung von Aktenführung und eine weitreichende Organisationsumstellung kümmern. Für die Betreuung bleibt dann weniger Kraft und Zeit.“ Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. Diese Meinung, die das Bundesnetzwerk der ARGEn hier hat, glaube ich, haben sehr viele in diesem Land, unter anderem auch die Landesarbeitsgemeinschaft der ARGEn hier in Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Trennung bringt zusätzliche Belastungen für die Hilfeempfänger und die Arbeit Suchenden. Sie müssen dann statt zu einer Stelle nun in zwei Behörden gehen, mehr Anträge ausfüllen und sich mit der unübersichtlichen Institutionenlandschaft vor Ort auseinandersetzen. Das Bundesnetzwerk geht ebenfalls von einer drastischen Erhöhung der Verwaltungskosten bis hin zu einer Verdopplung aus. Dass die von kommunaler Seite prognostizierten Verwaltungskosten bei einer getrennten Trägerschaft nicht ausreichen, kann ich aus eigenen Erfahrungen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen sagen. Trotz geringerer Fallzahlen im letzten Jahr musste der geplante Personaleinsatz für die Kosten der Unterkunft erhöht werden. Wir bleiben deshalb dabei, Hilfe aus einer Hand ist die bessere Lösung. All die Kritiker sollten die Hinweise der Praktiker sehr ernst nehmen, sonst droht uns möglicherweise im nächsten Jahr ein großes Desaster, dessen Ausmaß, glaube ich, nicht kalkulierbar ist. Ich sage das, weil es erste und sehr ernst zu nehmende Hinweise gibt, dass es auch für die getrennte Trägerschaft verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Das wäre natürlich der Supergau. Wir setzen die getrennte Trägerschaft um und lösen sie dann wieder auf. Der Schaden,
der dann entsteht, ist von seiner Tragweite heute noch nicht zu definieren. Ganz nebenbei gesagt, es geht um mehrere
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn Sie so arbeiten, wie Sie reden, dann gibt es Stillstand.)
Millionen Menschen und deren Schicksale, deren Familien und deren Kinder. Wir müssen also wirklich alles tun, um eine verfassungskonforme Lösung hinzubekommen. Dazu dient dieser Antrag, auch der Teil, der sich mit der Prüfung der Erweiterung der Option und der Prüfung der Übertragung der Verantwortungszuständigkeit vom Bund auf die Länder befasst. Wir dürfen in dieser Frage nichts unversucht lassen. Wir werden dazu auch einen Selbstbefassungsantrag im Wirtschafts- und Arbeitsausschuss stellen, damit der Wirtschaftsminister aktuell über die Situation berichten kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als Erstes eine Vorbemerkung: Hier schwebte vorhin der große weiße Ballon herein mit dem grünen Päckchen unten dran. Jetzt gibt es natürlich auf den Fluren hier die große Frage: Was wollten die GRÜNEN damit, was war da eigentlich drin und was bezwecken sie damit? Herr Machnig hat den freundlicherweise lächelnd entgegengenommen. Es geht uns gar nicht so sehr um heiße Luft, ich will Ihnen aber gern kurz sagen, worum es uns dabei ging, auch nicht um die übergroße Dimension von Geschenken, die wir vielleicht machen müssen, weil wir die kleinste Fraktion sind - weit gefehlt. Ich habe schon so einiges gehört...
Sofort. Ich will es nur auflösen. Die Auflösung ist, dass wir das Geschenk machen wollten, ein Geschenk von 1 Mio. Tonnen CO2, die wir künftig durch die A 38 zusätzlich in Thüringen haben.
Jetzt lassen Sie mich zum Antrag sprechen, den wir im Übrigen gut finden. Wir finden es auch gut, dass sich damit hier beschäftigt wird. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat einen folgenschweren Beschluss gefasst für die rund 6,5 Mio. Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Sie will die Jobcenter auflösen und die Betreuung von Arbeit Suchenden künftig wieder in getrennter Trägerschaft durchführen.