Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die heutige Sitzung eröffnen. Ich freue mich, Sie alle so frisch und munter wieder hier im Plenarsaal zu sehen nach unserer gestrigen langen Nachtsitzung. Ich begrüße die Zuschauer auf der Tribüne und die Vertreter der Medien.

Als Schriftführer haben neben mir Platz genommen die Frau Abgeordnete Holzapfel und der Herr Abgeordnete Recknagel.

Entschuldigt für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Doht, Frau Abgeordnete Siegesmund, Herr Abgeordneter Machnig

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ab- geordneter? Minister!)

(Zwischenrufe aus der SPD-Fraktion)

und Herr Abgeordneter Klaus von der Krone zeitweise. Entschuldigung - Herr Minister Machnig. Aber es wundert mich, dass die SPD so insistiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1732 dazu: Modernes Behindertengleichstellungsgesetz in Thüringen in Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1828

ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Wünscht jemand das Wort? Frau Stange, bitte.

Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute zu beraten in zweiter Lesung die Erste Novelle des Gesetzes „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung... von Menschen mit Behinderungen“. Wir haben gestern bereits darauf hingewiesen, dass mit diesem Ersten Gesetz - mit der sogenannten Entfristung - eine Chance vertan wurde, ein wirklich modernes Thüringer Gleichstel

lungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben darauf hingewiesen, dass eine Chance vertan wurde im Interesse der 180.000 Thüringerinnen und Thüringer, die betroffen sind. Wir haben weiterhin darauf hingewiesen, dass wir nicht damit einverstanden sind, dass eine eventuell auf den SanktNimmerleins-Tag gerichtete Novellierung heute mit der Entfristung angestrebt wird. Darum hat die Fraktion DIE LINKE Ihnen hier einen Entschließungsantrag vorgelegt, den wir heute noch einmal zur Diskussion mitgeben, in dem festgestellt und formuliert worden ist, dass wir entsprechend der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes brauchen. Wir haben weiterhin festgestellt, dass wir bestimmte Inhalte formuliert haben. Wir treten dafür ein, dass wir in Thüringen ein Teilhabeund Nachteilsausgleichsgeld benötigen. Wir brauchen Assistenzleistungen und Eingliederungsmaßnahmen auf dem ersten Arbeitmarkt. Dies alles ist in Punkt 1 unseres Antrags formuliert. Ich habe in der kurzen Nacht, die uns verblieben ist, noch einmal in Protokollen aus dem Jahr 2005 gelesen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Unruhe im Hause)

Ich möchte nur drei Punkte hervorheben und vielleicht die Kolleginnen und Kollegen der SPD doch animieren, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. In diesen Punkten sind unter anderem noch mal Aussagen aufgegriffen, die damals getätigt worden sind von der Abgeordneten Frau Künast, wo sie sich eindeutig für den Punkt der Einbringung eines Verbandsklagerechts für die Verbände ausgesprochen hat, wo sie sich eindeutig am 09.12.2005 dafür ausgesprochen hat, die Rechte des Behindertenbeauftragten und der kommunalen Beauftragten intensiv zu stärken und wo sie sich auch intensiv dafür ausgesprochen hat, dass wir mit dem heutigen schlechten Gesetz eine ganz, ganz schnelle Novelle brauchen und dies nicht auf Sankt Nimmerlein verschieben dürfen - alles nachzulesen in der 29. Sitzung. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen der SPD, wenn Sie Ihre Worte von 2005 ernst nehmen, müssen Sie heute unserem Entschließungsantrag vor allem in Punkt 1 und Punkt 2 zustimmen, denn nur so können wir ein modernes Gleichstellungsgesetz für die Menschen mit Behinderung in Thüringen auf den Weg bringen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Möchte die Landesregierung noch mal zum Gesetzentwurf sprechen? Ich sehe, das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ja, bitte schön, Herr Blechschmidt, zur Geschäftsordnung.

Ja, Frau Präsidentin, den Entschließungsantrag hätte ich gern in Einzelabstimmung, die Punkte 1 und 2.

Gut. Dann kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1732 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der SPD und der CDU. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Enthaltungen bei den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich komme zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1828 und wie gewünscht in Einzelabstimmung der Punkte 1 und 2.

Wir kommen zuerst zu Punkt 1. Wer dem Punkt 1 aus diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt.

Wir kommen zum Punkt 2 dieses Entschließungsantrags: Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen bei CDU, SPD und der FDP. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist auch dieser Punkt 2 abgelehnt.

Nochmals über den gesamten Entschließungsantrag, wer dem zustimmt. Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen bei SPD und CDU. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir schließen den Tageordnungspunkt und kommen zum Tagesordnungspunkt 16

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1755 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen.

Meine Damen und Herren, durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Kostenregelungen des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes stärker am Verursacherprinzip ausgerichtet werden. Die nach Landesrecht zuständigen Gebietskörperschaften haben anfallende Tierkörper zu beseitigen. Dazu können sie sich Dritter bedienen. In Thüringen haben die Beseitigungspflichtigen einen Zweckverband gebildet, der die Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim GmbH in Elxleben mit der Entsorgung beauftragt hat. Für Tierkörper im Sinne von Vieh, also landwirtschaftliche Nutztiere, die im Rahmen eines Tierseuchenfalles verenden oder getötet wurden, tragen das Land und die Tierseuchenkasse die Entsorgungskosten je zur Hälfte. Für außerhalb eines Tierseuchengeschehens verendete Tiere werden derzeit die Gebühren für die Abholung und Beseitigung von Tierkörpern im Sinne von Vieh zu je einem Drittel von den Besitzern der Tierkörper, dem Land und kommunalen Gebietskörperschaften getragen. Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes ist beabsichtigt, die Anteilsfinanzierung des Landes einzustellen. Durch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Tierhalter sollen Anreize geschaffen werden, dass Sie in Zukunft mehr in Tiergesundheit investieren und in stärkerem Umfang Prophylaxe betreiben. Durch den Gesetzentwurf werden ferner die Modalitäten der Vorfinanzierung durch den Zweckverband Tierkörperbeseitigung geringfügig geändert. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, die Regelung hinsichtlich des Ausgleichs von Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen einheitlich zu gestalten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die vorgesehene Gesetzesänderung trägt den praktischen Bedürfnissen Rechnung. Ich bitte deshalb um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

(Präsidentin Diezel)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Taubert, die praktischen Bedürfnisse des Landes, die Sie eben dargestellt haben, sind einfach die Bedürfnisse zu sparen. Das führt - hier vorliegend - zu immer abenteuerlicheren Begründungen, wie ich finde. Das Land will mit diesem Gesetzwurf aus der Drittelfinanzierung der Tierkörperbeseitigung aussteigen und begründet das damit, dass Sie Anreize schaffen wollen, dass Tierhalter mehr auf Tiergesundheit achten und Prophylaxe betreiben. Man hat fast den Eindruck, wenn man diese Begründung liest, als würden Landwirte Tiere halten, um sie dann sterben zu lassen. Der Verlust von Nutztieren ist für einen Landwirt hauptsächlich ein wirtschaftlicher Verlust und er trifft ihn in der Regel hart. Ich kenne keinen Landwirt, der nicht alles Mögliche unternimmt, um gesunde Tierbestände zu haben, denn nur gesunde Tierbestände sind auch leistungsfähig.

Wir haben in Thüringen das Problem, dass wir seit 1990 einen drastischen Rückgang der Tierbestände zu verzeichnen haben. Das führt dazu, dass die Arbeitsplatzdichte im ländlichen Raum deutlich zurückgegangen ist im Gegensatz auch zu anderen Regionen. Das führt auch dazu, dass wir weniger Wertschöpfung haben in Gebieten, wo wir sie dringend bräuchten. Wir haben im Bund in einigen Bereichen Viehdichten von mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Zwei Großvieheinheiten pro Hektar sind etwa das Maß, was eine landwirtschaftliche Nutzfläche ökologisch vertreten kann. Ich sage mal, ich wünsche mir in Thüringen eigentlich höhere Viehdichten. Das wäre dringend erforderlich, auch, um vernünftig landwirtschaftlich wirtschaften zu können, da wäre mehr Wirtschaftsdünger da, wir hätten mehr Arbeitsplätze in dem Bereich, wir hätten die Möglichkeit, mehr Einnahmen zu schaffen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe können das zurzeit leider nicht leisten. Sie wissen, dass wir im Bereich der Landwirtschaft erstens in den letzten Jahren immer wieder sehr, sehr schwierige betriebswirtschaftliche Situationen hatten - ich will nur an die verheerende Ernte in diesem Jahr denken - und wir haben immer wieder eine ganze Reihe von Problemen. Das führt dazu, dass das Einkommen in der Landwirtschaft ein Drittel unter dem Durchschnittseinkommen liegt und das, obwohl die Qualifikationen heute nun wirklich nicht mehr so sind, dass der dümmste Bauer die größten Kartoffeln hat, sondern wir haben hier Fachleute, die auch mit sehr komplizierter Technik umgehen müssen, die deutlich härter arbeiten als in vielen anderen Berufszweigen. Diesen Menschen entzie

hen wir auf diese Art und Weise wiederum ein Stück ihres Einkommens; um nichts anderes geht es hier. Die Schraube in der Tierhaltung wird wieder ein Stückchen höher gedreht und wir werden zur Folge haben, dass es wieder ein wenig weniger lukrativ ist, Tiere zu halten, dass die Tierbestände auch in Zukunft im Sinkflug begriffen sein werden.

Meine Damen und Herren, ein Weiteres ist problematisch für mich: Seit der BSE-Krise gab es eine ganze Reihe von Auflagen, die die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, wie es hier im Gesetz heißt, auch die Beseitigung von Tierkörpern deutlich verteuert haben. Wir haben heute noch den Umstand zu verzeichnen, dass selbst für den menschlichen Verzehr geeignetes Fleisch, wenn es denn irgendwo zum Abfall wird, verbrannt werden muss, weil es nicht mehr zu Tiermehl verarbeitet und dann anschließend in der Landwirtschaft verfüttert werden darf. Wir haben die wissenschaftlichen Grundlagen, dass wir Tiermehl problemlos z.B. in der Fütterung von Schweinen und Hühnern einsetzen können. Das hat die Wissenschaft inzwischen klar nachgewiesen. Politik müsste hier endlich handeln, um die Tiermehlverfütterung wieder zulässig zu machen. Das ist bisher nicht passiert. Die Bauern bezahlen zurzeit - das Letzte was ich gehört hatte, waren 80 € pro Tonne - dafür, dass Tiermehl in Zementwerken verbrannt wird. Die Zementwerke haben einen kostenlosen Energieträger, besser gesagt, sie bekommen sogar noch Geld dafür und die Bauern müssen es bezahlen. Das Land macht hier Folgendes, ohne diese problematische Situation zu beenden - ich meine, das können wir nicht alleine beenden, das ist klar, aber wir könnten es zusammen mit anderen -, sagen wir: Bauer, bezahl du in Zukunft ohne unsere Unterstützung. Das, finde ich, ist unredlich; dementsprechend lehnen wir die hier geforderte Regelung ab und weisen noch einmal verstärkt darauf hin, dass das Land in der gegenwärtigen Situation viel tun müsste, um die Tierhaltung in Thüringen zu unterstützen. Wenn ich dann noch lese, dass die Landwirte in Tiergesundheit und Prophylaxe investieren sollten, dann möchte ich nur an die katastrophalen Zustände bei der Bewilligung vom Agrarinvestitionsförderprogramm erinnern.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Bei uns?)

Frau Taubert, das liegt nicht bei Ihnen. Hier liegen zurzeit aber viele Millionen bei der Thüringer Aufbaubank, weil das Land es nicht geschafft hat, den Landwirten in diesem Jahr die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung zu stellen, obwohl sie die Antragstellung rechtzeitig gemacht haben, obwohl sie den förderunschädlichen Vorhabensbeginn bewilligt bekommen haben. Inzwischen fragen die Landwirte an: Bekommen wir denn in diesem Jahr unser Geld noch? Da wird ihnen gesagt: Nein, das schaffen wir von der Bewilligung in diesem Jahr

nicht mehr. Der Minister konnte bei der Tagung der Landesanstalt für Landwirtschaft auf der Messe noch nicht einmal die Auskunft geben, ob die Gelder dann wenigstens rückwirkend fließen. Also es kann sein, dass wir sie sogar noch an den Bund zurückgeben müssen. Es sind Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe. Das wäre verheerend, gerade für Investitionen in die Tiergesundheit. Das ist Handeln dieser Landesregierung und das ist nicht zu akzeptieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Primas von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Rede von Herrn Kummer habe ich in der Tasche nach meinem Taschentuch gesucht, um mir die Tränen abzuwischen. Der Rächer der Bauern, Herr Kummer, mein Gott, also das war jetzt echt ein bisschen übertrieben. Das kauft Ihnen keiner ab. Wenn das Konrad Scheringer gemacht hätte vor ein paar Jahren hier im Plenum, dem hätte man das abgekauft, aber Ihnen kaufe ich das nicht ab. Die Diskussion mit den Tieren usw., das läuft doch so nicht. Als wir das gemacht haben mit der 1 : 1-Finanzierung, war die Not richtig da. Da waren auch die Möglichkeiten noch nicht da. Da haben wir noch nicht investieren können. Da gab es noch keine Investitionen in neue Ställe. Da gab es das alles noch nicht. Heute gehe ich durch Thüringen und dann sehe ich bei den einzelnen Viehhändlern, Viehhaltern, dass es da große Unterschiede gibt bei den Tierverlusten. Bei den einen gibt es gar keine und bei den anderen gibt es eine ganze Menge. Ich sage, irgendwann ist einmal Schluss mit lustig. Wenn jetzt so ein Antrag kommt von der Landesregierung, da muss man mal ernsthaft darüber reden, was ist denn jetzt Fakt. Da muss man das mal analysieren und das wollen wir gern im Ausschuss tun. Da wollen wir uns das alles noch einmal ganz genau anschauen, wie die Wirklichkeit ist. Nur eines ist auch richtig und das müssen wir auch sehen: Wenn das Land aussteigt aus dieser Drittelfinanzierung, wo ist dann noch eine Begründung, dass die Landkreise weiter finanzieren? Wo ist dann noch die Begründung dafür? Die gibt es dann auch nicht mehr. Das bedeutet im Klartext, wenn es so läuft, dass das Gesetz kommt, dann ist der Verursacher dran. Dann geht es rein nach dem Verursacherprinzip. Ich verrate doch nun wirklich kein Geheimnis, wie oft wir im Ausschuss darüber schon gesprochen haben. Wir müssen dringend dazu kommen, dass die Tierverluste nach unten gehen. Das ist so nicht mehr hinnehmbar. Das kann man der Bevöl

kerung überhaupt nicht mehr erklären, was da abgeht.

Ich meine, jetzt haben wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch und jetzt reden wir im Ausschuss darüber. Ich denke mal, wir kommen nicht umhin, auch über die Landkreise zu reden bei dieser Geschichte. Wir kommen nicht umhin, dann zu reden, brauchen wir dann noch einen Zweckverband oder kann die Firma, die in fünf Bundesländern tätig ist, nicht mit dieser Aufgabe beliehen werden. All diese Fragen sind zu diskutieren im Ausschuss. Es ist auch darüber zu diskutieren, wann das in Kraft treten kann; denn so schnell geht das nicht. Wenn wir es hinbekommen, dann wäre es frühestens der 01.07. oder so etwas. Aber das ist schon optimistisch. Ich denke, da haben wir noch eine Menge zu besprechen in diesem Bereich. Deshalb bitte ich Sie um Überweisung an den Landwirtschaftsausschuss federführend und den Sozialausschuss begleitend, meine Damen und Herren. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Primas. Der Minister hat ums Wort gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will mich hier um Himmels willen nicht in die Zuständigkeiten meiner Kollegin Taubert mischen. Aber ich will Herrn Kummer mal auf seine letzten Aussagen zur Rechenschaft stellen. Ich weiß nicht, wie Sie informiert sind, aber per Stand gestern, was die Förderung AFP betraf, haben wir Abrufanträge für 9,2 Mio. €. Und ich habe bei der TAB noch 14 Mio. € liegen. Ich weiß nicht, welcher Bauer Ihnen erzählt, er kriegt sein Geld nicht, die müssen es nur abrufen. Ich würde Sie dringend bitten, hier von dem Pult aus nicht Dinge zu erzählen, die nicht der Realität entsprechen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf diejenigen, die heute zum Schluss noch dran sein wollen - uns betrifft das auch mit einem ganz wichtigen Antrag zur Umweltbildung in Thüringen - möchte ich mich kurz fassen.