Protokoll der Sitzung vom 26.05.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie herzlich zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreter der Medien.

Gestatten Sie mir, einen neuen Abgeordneten herzlich willkommen zu heißen, den Abgeordneten Manfred Scherer aus der CDU-Fraktion, ein bekanntes Gesicht aus den letzten Legislaturen auf der Regierungsbank und jetzt als Abgeordneter. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag, alles Gute, Glück und Gesundheit.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Schriftführer hat neben mir Abgeordneter Meyer Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordneter Metz.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Prof. Dr. Huber, Herr Abgeordneter Recknagel, Frau Abgeordnete Enders, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Kuschel, Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba und Herr Abgeordneter Huster entschuldigt.

Gestatten Sie mir zu Beginn einige allgemeine Hinweise: Morgen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr präsentieren sich im Landtagsfoyer die Saalfelder Feengrotten und das Schaubergwerk aus Schmiedefeld, die gleichzeitig ihre Angebote vorstellen.

Darüber hinaus hat der MDR für morgen zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir auch noch einen Hinweis aus der letzten Vorstandssitzung. Wir bitten herzlich darum, an das Gebot des Handyverbots zu denken hier im Haus.

Ich gebe nun folgende allgemeine Hinweise: Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, am Freitag zuerst die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 24 bis 26 und danach die Tagesordnungspunkte 22 und 23 aufzurufen.

Der Tagesordnungspunkt 1, Gesetzentwurf der Landesregierung - Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 - wird von der Tagesordnung

abgesetzt, der Innenausschuss hat noch nicht abschließend beraten.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Tagesordnungspunkt 6 hat die Drucksachennummer 5/1005.

Zu Tagesordnungspunkt 14 wird der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/1027 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 17 wird ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1028 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 18 wurde ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1010 verteilt.

Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DER LINKEN und der SPD zu Tagesordnungspunkt 25 hat die Drucksachennummer 5/997.

Der gemeinsame Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 26 hat die Drucksachennummer 5/1000.

Zu Tagesordnungspunkt 27 - Fragestunde - kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksache 5/992 bis 5/996 hinzu.

Die Abgeordnete Dr. Lukin hat ihre Mündliche Anfrage in Drucksache 5/988 zurückgezogen.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 10, 11, 13, 16, 19 und 20 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

Ich beantrage namens der FDP-Fraktion die Aufnahme des Antrags: Umbenennung des Erfurter Flughafens, Drucksache 5/984, in die Tagesordnung.

Mir wurde noch ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vorgelegt; dafür hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag in Tagesordnungspunkt 15 zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag hat die Drucksachennummer 5/1029, dazu gibt es noch einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen in Drucksache 5/1030.

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich zu Tagesordnungspunkt 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes - und zum Tagesordnungspunkt 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes - die zweite Beratung für den Freitag vorzunehmen.

Danke. Weitere Ergänzungen? Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt, der noch auf die Sitzung soll, die Umbenennung des Erfurter Flughafens, beantragt von der FDP-Fraktion, aber vor sieben Tagen schon verteilt. Wünschen Sie trotzdem die Begründung noch?

Gut, dann würden wir darüber abstimmen, denn es bedarf der einfachen Mehrheit, da er fristgemäß verteilt worden ist. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung genommen.

Wir müssten jetzt noch festlegen, wo er platziert wird. In der Regel ist er auf den letzten Platz zu platzieren nach Eingang. Wird dem widersprochen? Das sehe ich nicht, damit ist er am der Ende der Anträge platziert.

Wir kommen nun zum Antrag der SPD-Fraktion, bei den Tagesordnungspunkten 3 und 5 auch die zweite Beratung durchzuführen.

Kommen wir zum Tagesordnungspunkt 3: Gibt es dazu noch mal eine Begründung? Nein. Gibt es eine Gegenrede zur Fristverkürzung - Hochschulzulassungsgesetz? Das sehe ich nicht. Dann würden wir darüber abstimmen mit der einfachen Mehrheit. Wer widerspricht? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir darüber ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann wird morgen in erster und zweiter Beratung dazu beraten.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5: Da ist die zweite Beratung vorgeschlagen für den Freitag. Gibt es dazu andere Auffassungen? Das sehe ich nicht. Ja, bitte schön, ein Geschäftsordnungsantrag.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Doch, hier.)

Rede dazu, Gegenrede?

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind gegen diesen Antrag, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zur Pflegeversicherung in erster und zweiter Beratung zu behandeln und dann zu verabschieden, weil es letzten Endes Ausdruck dessen ist, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Das bestehende Gesetz läuft zum 30.06. aus. Unserer Auffassung nach gibt es keine Gründe, das Gesetz einfach so durchzuwinken und das alte bestehende Gesetz einfach zu verlängern, weil es durchaus Handlungs- und vor allem Änderungsbedarf gibt zu diesem Gesetz. Berufsverbände und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben Änderungsvorschläge gemacht bzw. diskutieren Änderungsvorschläge, weil an diesem Ausführungsgesetz weitere Verordnungen, die in der Praxis wirken, dranhängen. Ich nenne nur zum Beispiel eine Verordnung, die die Investitionsumlagen für Heimbewohner klärt. Wir haben da in Thüringen eine Ungleichbehandlung, deshalb haben wir dort Handlungsbedarf. Aus diesem Grund haben wir nach wie vor die Absicht, dass dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf zumindest im zuständigen Ausschuss behandelt wird und nach Möglichkeit auch in Form einer Anhörung Betroffene dort einbezogen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Gibt es seitens der SPD eine Wortmeldung? Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kubitzki, inhaltlich kann man sich sicherlich über den einen oder anderen Punkt unterhalten. Auf der Tagesordnung steht aber die Entfristung des alten Gesetzes und keine inhaltliche Neuaufmachung des Ausführungsgesetzes zum PflegeVersicherungsgesetz. Wir wollen jetzt erst einmal eine Rechtssicherheit herstellen, das heißt, dass dieses Gesetz auch über den 30.06. hinaus weiterhin Gültigkeit hat. Zum gegebenen Zeitpunkt kann man dann sicherlich auch noch mal in die inhaltlichen Punkte gehen, aber eins nach dem anderen. Hier geht es um die Entfristung und keinerlei inhaltliche Dinge. Daher bitte ich um Zustimmung zur Fristverkürzung, weil es keine inhaltliche Debatte zum Inhalt hat, sondern nur die Entfristung. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, wir haben Für- und Gegenrede gehört. Ich bitte jetzt um Abstimmung, es genügt die einfache Mehrheit, weil es am Freitag auf die Tagesordnung kommen soll. Wer dafür ist, dass die zweite Beratung dieses Gesetzes im Tagesordnungspunkt 5 am Freitag auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit die zweite Beratung auf den Freitag gesetzt.

Gibt es weitere Änderungen, das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung so beschlossen mit der Änderung des Tagesordnungspunkts 15, der gemeinsame Antrag, und dem Zurückziehen ihres Antrags durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP 15. Gibt es dazu Widerspruch, dass wir das gleich auf Punkt 15 platzieren? Das sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Aktuelle Stunde

Die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für die aktuellen Themen beträgt jeweils 30 Minuten, die Redezeit des einzelnen Redners beträgt 5 Minuten. Die Regierung hat offene Redezeit.

Ich rufe auf

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Werden in Thüringen die Ärzte knapp?“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 5/1003 -

Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werden in Thüringen die Ärzte knapp? Wir haben diese Frage gewählt, weil in den letzten Wochen erneut eine kontroverse öffentliche Diskussion zum Ärztemangel entstanden ist. Seit mehreren Jahren beschäftigen sich Politik, Ärzteschaft und Kassen mit diesem Thema. Einer der Ersten, der dieses Thema aufgegriffen hatte, war Thüringens Sozialminister Dr. Michael Pietzsch. Zunächst traf sein Ruf nur wenige offene Ohren; zwischenzeitlich gibt es Einvernehmen zu diesem Thema. Warum

nun dieser aktuelle Dissens? Zur Thüringer Ärztewoche hatte die KV gemeinsam mit der Ärztekammer und den leitenden Krankenhausärzten das Anliegen erneut aufgegriffen mit dem Titel: „Was tun wir? Maßnahmen und Rezepte“. Also, Bilanz und Ziele, es war weder Jammern noch maßlos übertrieben. Kurz darauf folgte die Pressemeldung des VdK: Es gibt gegenwärtig keinen gravierenden Ärztemangel; in der Thüringer Allgemeinen sogar überschrieben „Kassen bezweifeln Ärztemangel“.

Warum nun diese Kehrtwendung? Wie dramatisch ist die Situation derzeit und wie wird sie sich in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Im ambulanten Bereich ist der Ärztemangel als auch die Ärzteschwemme - wir wissen das - das heißt, Unter- als auch Überversorgung deutschlandweit einheitlich definiert. Die Bedarfsplanung ist genau wie die Unterversorgung in den §§ 100 bis 105 des SGB V geregelt. Nicht jede unbesetzte Arztstelle bedeutet danach gleichzeitig nach dem Gesetz eine Unterversorgung. Dennoch empfindet der Bürger jede verwaiste Praxis als Defizit, als Verlust und lange Wartelisten auf einen Arzttermin als Mangel. Momentan - das kann man so auch feststellen - haben wir in einigen Regionen und Fachgruppen in Thüringen eine rechnerische Überversorgung zu verzeichnen, die TA bezeichnet es mit „600“. Es fehlen aber auch in Thüringen - nach den Berechnungen der KV - etwa 125 Ärztinnen und Ärzte. Eine ähnliche Situation zeigt sich in allen neuen Bundesländern und inzwischen ansatzweise auch in den alten. Ich denke, der Vergleich, der hier angestellt wird, hinkt. Ich will es an einem anderen Beispiel noch mal deutlich machen: Wir können nicht sagen, es gibt auf der Welt keinen Hunger, die Menschen wissen bloß nicht, wo sie hingehen sollen; es gibt ja an einigen Stellen etwas zu essen. Ich meine, so ein Vergleich, zu sagen, wir haben ja in Thüringen Regionen, da gibt es mehr Ärzte, gehen Sie doch dahin, das ist unredlich und führt überhaupt nicht zum Ziel.

Meine Damen und Herren, wie sieht es künftig aus? Dazu hat die KV eine Studie erarbeiten lassen. Diese hat inzwischen bundesweit Anerkennung erhalten. Diese Studie berücksichtigt einen demographischen Faktor bei der Berechnung der benötigten Ärzte. 2020 werden demnach über 1.500 Hausärzte benötigt. Wir wissen aber auch, dass bis dahin über 760 Ärzte aus Altersgründen, nämlich mit 65 Jahren, voraussichtlich ausscheiden müssen und werden. Das heißt, dass über 750 Arztsitze neu zu besetzen sind. Das ist ein Alarmzeichen, auf das wir reagieren müssen. Das würde bedeuten, dass etwa 70 Neubesetzungen jährlich erfolgen müssen, wenn man den heutigen Stand halten will.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in einem Schreiben der Krankenhausgesellschaft, wo zum stationären