Protokoll der Sitzung vom 20.12.2013

Deshalb müssen wir noch einmal sehen, ob der Begriff auch wirklich geeignet ist. Es gibt noch ein paar andere Dinge in dem Zusammenhang, wo ich denke, dass wir während der Gesetzesberatung darüber reden.

Deshalb will ich zum Schluss noch einmal zu Weihnachten kommen, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet auch zwei wirkliche Weihnachtsgeschenke. Ihre Kinder, die einen Jugendfischereischein haben, können in Zukunft den Weihnachtskarpfen alleine angeln gehen. Da muss keine Begleitung mehr mit.

(Beifall SPD)

Ich glaube, das ist schon ein Fortschritt. Und die zweite Sache - ich weiß nicht, wer von Ihnen einen Gartenteich hat. Ich frage mal.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Ja, ja natürlich.)

Sie haben bisher sicherlich jedes Jahr einen Hegeplan dafür geschrieben? Denn wir lernen jetzt, dass die Regelungen des Thüringer Fischereigesetzes für den Gartenteich nicht mehr gelten. Sie haben es bisher sicherlich immer eingehalten, die untere Fischereibehörde hat es auch kontrolliert und dementsprechend ist in der Fischerei alles in Ordnung. Ich wünsche uns eine angenehme Beratung des Gesetzes

(Beifall DIE LINKE, SPD)

im Ausschuss und ich hoffe, dass wir eine mündliche Anhörung durchbekommen, auch wenn wir heute dazu in erster Lesung geredet haben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Egon Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken schon, der Ausschussvorsitzende Herr Kummer hat seinen Spaß mit dem Ge

(Abg. Kummer)

setz. Das haben wir gerade vernommen. Das ist mal richtig etwas, wo Sie als Diplomfischereiingenieur dann im Ausschuss über so ein Thema, über das man wirklich Bescheid weiß, reden können. Das wird sehr interessant.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat in der Drucksache 5/6987 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes vorgelegt. Das ist bezogen auf das Thüringer Fischereirecht nicht ganz so selbstverständlich. Denn obwohl die Gesetzgebungskompetenz für die Binnenfischerei ausschließlich beim Freistaat liegt, gab es nur 1992 im Rahmen eines erstmaligen Inkrafttretens einen eigenständigen Gesetzentwurf der Landesregierung. Darauf folgten Novellen mit inhaltlichen Änderungen 1994, 1995, 1999, 2002, 2003 in sogenannten Artikelgesetzen. Gemeinsam mit forstlichen und jagdlichen Regelungen wurden sie damals umgesetzt. Die letzten beiden Novellierungen 2006 und 2008 basierten auf Gesetzentwürfen der CDU-Fraktion, und dies auch in Form von Artikelgesetzen. Insofern ist es also an der Zeit, den Fischereirechten in Thüringen durch einen eigenen Gesetzentwurf die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. In der vorliegenden Novelle wurde eine Vielzahl an Detailänderungen vorgenommen. Ursache ist offenbar, den Vollzug zu verbessern. Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch aus Gründen von Deregulierungen und der Zuständigkeitsübertragung hoheitlicher Aufgaben auf Anglerverbände weitere Änderungen vorgesehen sind.

In einer Vielzahl von Ländern liegt die Zuständigkeit für die Durchführung und Abnahme der sogenannten Fischerprüfung bei den Anglerverbänden. Der Gesetzentwurf sieht Derartiges auch in Thüringen vor. Ich darf erinnern, dass Thüringen bis 2011 von drei Anglerverbänden geprägt war, die - und die letzten Anhörungen hier im Landtag sind ein Beleg dafür - vielfach unterschiedliche Auffassungen hatten. Inzwischen sind aus drei nunmehr zwei Anglerverbände geworden und wir lassen uns mal überraschen, inwieweit die Vertretungen der 22.000 organisierten Angler in der Lage sind, gemeinsam inhaltliche Positionen zu finden. Die Anhörung zum Gesetz - ich gehe mal davon aus, dass dies im Ausschuss so beschlossen wird - wird es zeigen. Und wenn dem so ist, steht auch nichts im Weg, den Verbänden hoheitliche Aufgaben zu übertragen. Die Übertragung der Zuständigkeiten für die Fischerprüfung wäre zumindest mal ein Anfang. Meine Fraktion begrüßt das. Ich darf erinnern, dass mit der letzten Novelle 2008 der sogenannte Vierteljahresfischereischein eingeführt wurde. Der sollte für Touristen, aber auch für Thüringer Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Angeln ermöglichen. Dies war, Sie können sich sicher daran erinnern, nicht unumstrit

ten. Inzwischen scheint sich die Lage aber beruhigt zu haben und auch andere Länder haben inzwischen derartige Regelungen eingeführt. Wir sollten nunmehr genug Erfahrung gesammelt haben, wie sich dieser spezielle Fischereischein im Vollzug bewährt hat.

Ich denke, wir sollten uns das im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, intensiver anschauen. Eines weiteren begleitenden Ausschusses bedarf es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Na dann „Petri Heil“ und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Petri Dank“.)

„Petri Dank“, ja. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Franka Hitzing.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Fischereigesetz, was uns in den nächsten Wochen beschäftigen wird, ist - Herr Primas hat das ausgeführt und auch der Vorsitzende des Ausschusses hat das ausgeführt - nötig, dass es nun novelliert und besprochen wird. Wenn man sich das Gesetz anschaut, stellt man auf den ersten Blick fest, es sind relativ kleine Dinge oder Kleinigkeiten, die verändert werden, aber notwendig sind. Man stellt auch fest, man könnte von Anfang an sagen, okay, das kann man so machen. Wenn man genauer hinschaut, sieht man schon, dass doch der eine oder andere Punkt besprochen werden muss; Herr Kummer ging auf einige Sachen ein.

Natürlich ist es notwendig, mit den Verbänden zu reden, also mit den Anglerverbänden, wie sie dieses Gesetz sehen, was hier in Kraft treten soll. Nach Rücksprache mit den Verbänden muss man auch sagen, dass sie sehr gut eingebunden wurden in der Anfangszeit, als es darum ging, den ersten Gesetzentwurf zu verfassen. Man hat mit den Verbänden gesprochen - also das zuständige Ministerium - und sie fühlten sich auch sehr gut eingebunden. Bloß im letzten Schritt sagen die Verbände, sie haben gar nicht gewusst, dass es jetzt in dieser Woche in den Landtag kommt und besprochen werden soll als erste Lesung. Die letzten Kommentare und Änderungswünsche sind so hier nicht im Gesetzentwurf. Aber das ist, denke ich, grundsätzlich nicht ganz so dramatisch, denn es wird im Ausschuss besprochen. Ich schließe mich dem an, was Herr Primas sagte, wir sollten ruhig auch die Verbände in einer mündlichen Anhörung im Fachaus

(Abg. Primas)

schuss anhören, um den Verbänden noch einmal die Möglichkeit zu geben, genau das zu artikulieren, was in diesem Gesetzentwurf fehlt.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ansonsten ist es so, es gab auch in den letzten Jahren natürlich schon große Erkenntniszuwächse, was auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie betrifft. Gestatten Sie mir, zwei Kleinigkeiten anzumerken: Es ist also so, dass die Bilanz der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und Thüringen im 13. Jahr der Bilanzen ziemlich ernüchternd ist - das muss man festhalten - und das Ziel, also die Herstellung der guten Gewässerqualität bis 2027, ist nach Expertenmeinungen nicht erreichbar. Zum Beispiel gab es schon im Jahr 2000 in den Flussgebieten Weser, Werra und Saale den Verbau, der so groß war, dass nur mit exponierten Anstrengungen die Wasserrahmenrichtlinie und die Ziele erreichbar waren. Die Realität in Deutschland ist - und das sage ich jetzt laut Frau Dr. Adam im Institut für angewandte Ökologie -, dass gerade einmal 5 Prozent der Querbauwerke einen Fischaufstieg besitzen, und davon entsprechen nur 3 Prozent dem Stand der Technik. Wir reden in diesem Falle auch davon, wie wir denn Energiegewinnung in kleinen Wasserkraftwerken und Fischfauna miteinander verbinden, also auch den Schutz des Fischbesatzes sichern können. Der Fischschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema. Es gibt in Thüringen keine neuen Wasserkraftanlagen, die dem derzeitigen Stand so entsprechen, dass man hundertprozentig davon ausgehen kann, dass sie nicht geschreddert werden.

Herr Kummer sprach noch vom Hegeplan. Lieber Herr Kummer, ich habe meinen Hegeplan, also mein Mann hat den Hegeplan ständig geschrieben jedes Jahr - für unseren Gartenteich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben da Karpfen drin und der wurde ständig geschrieben. Aber ich freue mich, dass er den jetzt nicht mehr schreiben soll.

(Beifall SPD)

Zu den Anglerverbänden: Ich weiß nicht, inwiefern die Anglerverbände mit der Möglichkeit, jetzt die Fischereiprüfung abzunehmen, auch glücklich sind. Auch da bin ich gespannt, was die Verbände dazu sagen, weil das natürlich bedeutet, dass man die entsprechende Kompetenz vorhalten muss und auch die entsprechende Manpower. Da bin ich wirklich neugierig, was uns die Verbände dazu sagen, denn bisher war das eine Aufgabe der unteren Fischereibehörde, die sich auch um die Organisation und die Abwicklung gekümmert hat. Ich weiß nicht, ob man das einfach so umlegen kann mit der Begründung, damit die untere Fischereibehörde zu entlasten. Aber dafür ist der Ausschuss da und die Anhörung auch und die wird uns dann erhellen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für meine Fraktion beantrage ich auch Überweisung an den Fachausschuss.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Mühlbauer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Tasch, auch diese Regelung trifft dann für Wasserbecken im Außenbereich zu.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja.)

Das heißt, wir brauchen dann auch dort keinen Hegeplan mehr. Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes und ich möchte hier auch gleich ankündigen, dass wir selbstverständlich eine Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragen und da natürlich auch die notwendige Anhörung machen werden. Wir haben uns überfraktionell auch schon vorab verständigt, so dass die Anhörung hoffentlich, und davon gehe ich aus, im März 2014 stattfinden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es inhaltlich? Die unteren Fischereibehörden haben aufgrund der nicht einheitlichen Terminologie des aktuell geltenden Gesetzes seit geraumer Zeit Vollzugsprobleme. Das kann und soll natürlich nicht weiter so sein. Darüber hinaus haben sich auch die Rahmenbedingungen für das Landesgesetz durch Rechtsetzung der EU zum Beispiel im Bereich des Fischartenschutzes verändert. Deshalb ist es nicht nur folgerichtig, wenn die Landesregierung hier Anpassungsbedarf sieht und ein Änderungsgesetz vorlegt.

Sehr geehrte Damen und Herren, alles in allem klingt das zunächst einmal nicht schlecht, auch die Praktiker, mit denen ich mich bisher bereits ausgetauscht hatte, hatten nicht viel daran auszusetzen, aber dazu haben wir letztendlich auch die Anhörung, um die Knackpunkte herauszuarbeiten und Änderungen, die notwendig sind, einzuarbeiten. Eine kleine Anmerkung lassen Sie mich schon einmal machen. § 12 Abs. 3, wo der Begriff „Anglervereinigungen“ durch den Begriff „Anglerverbänden“ ersetzt wird, sollten wir diskutieren. Es gibt nämlich auch Anglervereine und Anglervereinigungen, die Gewässer bewirtschaften und die gar nicht in einem oder durch einen Verband organisiert sind. Das heißt, dass Bewirtschaften durch Anglervereinigungen, wie zum Beispiel in Leutenberg, dann doch schwierig werden könnte, um nur ein Beispiel zu

(Abg. Hitzing)

nennen. Zumindest kann ich mir gut vorstellen, dass die untere Fischereibehörde da Schwierigkeiten sehen könnte, und das halte ich nicht für notwendig und wünschenswert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit, so gut, Fisch zum Frühstück. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und wünsche uns allen hier viel Erfolg und die Mehrung unseres Fachwissens. Petri Heil!

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Schubert das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin fast versucht, eine kurze Abstimmung herbeizuführen, bei wem von Ihnen es Karpfen zu Weihnachten gibt. Es ist, glaube ich, gute Gepflogenheit, sich hier kurzzufassen angesichts dessen, dass fast alle Fraktionen schon gesagt haben, dass es eine mündliche Anhörung geben wird. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dementsprechend werde auch ich nur sehr kurz dazu sprechen.

Wir werden uns natürlich das Gesetz vor allem auch in naturschutzfachlicher Hinsicht sehr genau anschauen; dazu einige wenige Punkte. Frau Hitzing hat einen schon angesprochen und das ist der Schutz der Fischfauna. Wir haben immer noch ein großes Problem mit der fehlenden ökologischen Durchgängigkeit unserer Flüsse. Sie ist wesentliche Ursache dafür, dass die Qualitätsanforderungen des Gewässerschutzes nicht erreicht werden. Zentrales Problem sind Stau- und Wasserkraftanlagen. Insbesondere Kleinwasserkraftanlagen bringen aufgrund ihrer geringen energetischen Effizienz kaum klimapolitischen Nutzen, schädigen aber unsere Fischfauna in erheblichem Maße. Diese müssen wir besser schützen und einen ungehinderten Fischwechsel ermöglichen. Das Fischereigesetz muss deshalb auch den Erfordernissen der jeweiligen Bewirtschaftungsziele nach Artikel 4 und Anhang 5 der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung tragen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen aber neben der Fischfauna auch andere Tiergruppen im Auge behalten, die auf den Lebensraum Wasser angewiesen sind. Hier seien die Amphibien und Libellen genannt. Fünf von zehn Amphibienarten nach FFH-Richtlinie weisen laut aktuellem Monitoring-Bericht einen schlechten Erhaltungszustand auf. Hier seien zum Beispiel die Geburtshelferkröte, die Gelbbauchunke, die Knoblauchkröte und die Wechselkröte genannt. Haupt

grund für die starke Gefährdung sind fehlende Reproduktionsgewässer und ein Besatz von Kleinstgewässern mit Fischen. Wir müssen eine Balance finden, dass nicht jedes kleine Standgewässer - besonders in Schutzgebieten - mit Fischen besetzt wird.

In § 25 Abs. 1 des Gesetzentwurfs wollen wir, dass für Fischereibezirke von den Fischereiausübungsberechtigten, Pächtern oder Hegegemeinschaften Hegepläne aufgestellt werden, die von den Fischereiberechtigten zu bestätigen sind.